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1 Bitte unbedingt eintragen!! Auch wenn Sie nicht mehr angefragt werden möchten!! Sonst können wir Sie nicht zuordnen und aus unseren Verteiler herausnehmen!! ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg Kernbohrarbeiten - - LV-Bieteranfrage@@ Angebotsanfrage - Info über Download Landsberg, den BV : Muko, Zuschauersaal mit Rang und Orchestergrabenversenkung, Dreilindenstr , Leipzig - Rohbau >> für Gewerk : Kernbohrarbeiten LV-Nr. : Ausführungszeit verbindl. : (gesamte Maßnahme!!) Bindefrist bis : Analog Ausführungszeit zzgl. 3 Monate Hauptauftraggeber : Stadt Leipzig Abgabetermin : >> bis Uhr!! << Information - Es steht für Sie eine Ausschreibung zum Download bereit: Diese Ausschreibung kann ab SOFORT als PDF und GAEB2000 d83 ("gezipt") unter: unter der Rubrik Ausschreibungen heruntergeladen werden. Rücksendung an: >> Fax-Nr.: /45626 << .: info@kwbau.de (als GAEB) Ihre Faxnummer haben wir von Internetseiten bzw. den Internetseiten Ihrer Handwerkskammer. Falls Sie in Zukunft keine Anfragen in dieser Art und für dieses Gewerk mehr von uns erhalten wollen, so senden Sie uns bitte dieses Anfrageblatt per Fax mit Angabe: Ich möchte keine Anfragen mehr haben : Bitte ankreuzen Fax-Nr.:... und Firmenanschrift... (Die Angabe der Faxnummer und ihrer Anschrift ist notwendig, um Sie in unseren Verteiler zu finden!) an uns zurück. Wir nehmen Sie dann aus unseren Verteiler heraus. oder Ich möchte weiter Anfragen in dieser Form erhalten : Bitte ankreuzen - allerdings auch/für das Gewerk:... Im Voraus Danke für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen 1

2 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Musikalische Komödie Leipzig Maßnahmen zum Erhalt des Spiel- und Probenbetriebes Allgemeine Hinweise zur Baustelle Das Gebäude liegt im Leipziger Ortsteil Altlindenau, wurde 1912/13 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Das Haus ist 5-geschossig (KG - Unterbühnengeschoss, 1.OG, 2.OG, 3.OG, DG) und wird über insgesamt 9 Treppenräume erschlossen. Die Brutto- Geschossfläche des Gebäudes beträgt ca m² Es handelt sich um einen Sonderbau, eingestuft in die Gebäudeklasse 5 nach SächsBO. Es ist geplant den Zuschauersaal umzubauen und den bisher ungenutzten Rang wieder in die Nutzung einzubeziehen. Der Venussaal, der Rangumgang mit den Sanitäranlagen und die vorhandenen Treppenhäuser werden saniert. Die Außenanlagen werden neu hergerichtet. Für die Ausführung der Baumaßnahmen ist die Schließung des Hauses für 16 Monate geplant. Die Büros der Verwaltung, die Garderoben und Lagerräume, in denen keine Baumaßnahmen geplant sind, werden jedoch weiter durch die Mitarbeiter genutzt. Folgende Leistungen sind im Einzelnen geplant. Die vorhandene Bestuhlung und Podesterie wird vollständig erneuert. Der überstehende Seitenrang wird abgebrochen. Der Zuschauersaal insgesamt saniert. Für die Sanierung der Saaldecke wird ein Raumgerüst in den Zuschauersaal gestellt. Der vorhandene Orchestergraben wird abgebrochen, auf einer tieferen Gründungssohle neu angelegt und mit verstellbaren Hubpodien versehen. Der Zuschauersaal erhält eine neue Lüftungsanlage, die Belüftung erfolgt über einen Druckboden, Der Rangumgang mit den Sanitäranlagen wird wieder für den Besucherverkehr hergerichtet. Der Venussaal im 1. Obergeschoss wird saniert und als Besucherfoyer für die Rangzugänge hergerichtet. Der Venussaal erhält eine neue Lüftungsanlage. Die Treppenräume werden saniert. Für das 1. Obergeschoss der Garderoben der Solisten wird eine Fluchttreppe am Westgiebel errichtet. Die Kellerräume im Anschluss an den Orchestergraben werden als Lager hergerichtet. Der vorhandene Personenaufzug wird am Ende der Baumaßnahme erneuert und steht bis dahin für Transporte zur Verfügung. Die Bühnentechnik, Ton und Beleuchtung im Zuschauersaal und im Venussaal wird erneuert. In den Außenanlagen werden die Grundleitungen 2

3 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : erneuert, die vertikale Abdichtung an den Außenwänden erneuert und die Außenanlagen insgesamt instand gesetzt. Die Baumaßnahme wird über die Dreilindenstraße erschlossen. Die Dreilindenstraße ist eine schmale Anliegerstraße als Einbahnstraße und kann nur in einer Richtung befahren werden. Die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten und die Lagerflächen auf dem Grundstück sind beengt. Lagerflächen für Baumaterialien können in begrenztem Umfang auf dem Parkplatz auf der Rückseite des Gebäudes sowie im schmalen Innenhof in Anspruch genommen werden. Dazu muss die Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. Der Innenhof auf der Südseite des Gebäudes ist nur begrenzt durch kleinere LKW befahrbar. Die Zufahrt erfolgt über die Toreinfahrt in der Dreilindenstraße 32. Die lichte Breite der Tordurchfahrt beträgt ca. 2,60 m, die lichte Höhe beträgt ca. 4,00 m. Der Innenhof auf der Nordseite des Gebäudes ist nur durch das Gebäude zugänglich. Materialtransporte müssen durch das Gebäude erfolgen. Bei Transporten durch das Gebäude müssen die Flächen und Bauteile im Gebäude geschützt werden und nach Abschluss der Transportarbeiten gereinigt werden. Die Transportwege befinden sich in einem guten Zustand, es sind keine Sanierungsarbeiten in diesen Bereichen vorgesehen. Die Geschosse sind über Treppen erreichbar. Anlagen zum Leistungsverzeichnis Dem Leistungsverzeichnis liegen ein Baustelleneinrichtungsplan und ein Lageplan bei, sowie verkleinerte Grundrisse und Schnitte. Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen Baumedien Der Bauwasseranschluss und der Baustromanschluss auf der Baustelle wird im Auftrag des Bauherren errichtet und für die Gesamtbauzeit vorgehalten, weiterhin stellt der Bauherr eine Waschgelegenheit und eine Toilette zur Nutzung zur Verfügung. Die Kosten dafür werden dem Auftragnehmer pauschal mit 0,3 % der Schlussrechnungssumme von der Schlusszahlung abgezogen. 3

4 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Hinweis: Ein elektrisch betriebener Kran kann nicht an den Baustrom angeschlossen werden. Sollte der Auftragnehmer einen elektrisch betriebenen Kran auf der Baustelle aufstellen wollen, so muss er die Abstimmungen mit den Stadtwerken und den Anschluss des Kranes an die Stromversorgung eigenverantwortlich vornehmen und die entstehenden Kosten dafür selber tragen. Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Bauablaufplan Der AN erstellt nach der Beauftragung einen Bauablaufplan, anhand dessen er die Umsetzung seiner Leistungen innerhalb der vertraglichen Ausführungsfristen ausweist. Der Plan ist innerhalb von 2 Wochen nach Beauftragung dem Bauherren zu übergeben. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Rechnungen Alle Rechnungen sind bei der Oper einfach und zugleich bei der Objektüberwachung einfach einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszelchnunqen, Handskizzen) sind bei der Oper einfach und zugleich bei der Objektüberwachung einfach einzureichen. Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, sind sie gemeinsam vorzunehmen der Auftragnehmer hat sie rechtzeitig zu beantragen. Die Beteiligung des Auftraggebers an der Ermittlung des Lelstunqsumfanqs gilt nicht als Anerkenntnis. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge sind in Euro auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Für fertiggestellte Teile der Leistung oder der Teilleistungen hat der Auftragnehmer unabhängig endgültige Mengenberechnungen auf Grund von Zeichnungen oder gemeinsamen Feststellungen vorzulegen. Ausführungsunterlagen Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 4

5 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Veröffentlichungen, Vervielfältigungen Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Ausführungsunterlagen für die Durchführung der Leistung und ihre Erhaltung vervielfältigen und verwenden, für andere Zwecke nur mit Zustimmung des Auftragnehmers. Baustellenräumung Vom Auftraggeber zur. Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze' und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend in Stand zu setzen. Sofern an den vorhandenen Verkehrswegen Schäden verursacht werden, ist der Auftraggeber berechtigt, die Schäden auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. Ist der Verursacher der Schäden nicht feststellbar, sind die Kosten der Schadensbeseitigung von allen Auftragnehmern anteilig im Verhältnis ihrer Auftragssumme zu tragen. Anlagen im Baubereich Sind bestehende Anlagen zu ändern oder zu beseitigen, so hat der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen, daneben hat der Auftragnehmer den Eigentümer bzw. Besitzer der Anlage rechtzeitig von dem Zeitpunkt der Änderung oder Beseitigung zu verständigen. Umweltschutz Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Dazu gehören auch die Anwendung emissionsarmer Arbeitsverfahren und der Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und Geräte. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bewachung und Verwahrung, Mitteilung von Bauunfällen Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner' Erfüllungsgehilfen - auch während der Arbeitsruhe? ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Der Auftragnehmer hat Bauunfälle bei denen Personenoder Sachschaden entstanden ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Kraneinsatz Sollte der AN für seine Leistungen einen Kran benötigen, ggf. auch einen Mobilkran, so sind die Kosten dafür einzukalkulieren. Die Organisation des Stellplatzes, Genehmigungen, Absperrungen usw. 5

6 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : liegen beim AN. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Sauberkeit, Schutt- und Abfallbeseitigung Die Beseitigung von Schutt und Abfällen ist Nebenleistung des Aufragnehmers nach VOB. Der Auftraggeber stellt keine Schuttcontainer. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Abfallbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte durchführen zu lassen, sofern der Auftragnehmer einer einmaligen schriftlichen Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt. Bei der Entsorgung sind die einschlägigen Gesetze und Vorschriften, insbesondere auch die satzungsrechtlichen Vorgaben, zu beachten. In erster Priorität ist eine Wiederverwertung oder Aufbereitung der anfallenden Reststoffe anzustreben. Die dafür notwendige Trennung der Reststoffe ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abfälle und Reststoffe ist auf Anforderung des Auftraggebers oder der Bauleitung durch Abnahmeerklärungen, Wiegescheine oder sonstige Dokumente, aus denen Stoffart, Menge, Anlieferungsdatum und Annahmestelle (Deponie, Aufbereitungsanlage, MVA, etc.) hervorgehen, nachzuweisen. Sofern es sich um besonders überwachungsbedürftige Abfälle handelt, hat der Nachweis durch Vorlage des Entsorgungsnachweises inklusive der zugehörigen Abfallbegleitscheine oder des Sammelentsorgungsnachweises inklusive der zugehörigen Übernahmescheine zu erfolgen. Zum Schutz gegen Verschmutzung oder Beschädigung eigener und fremder Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen u.dgl.). Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Sicherheit / Gesundheitsschutz (Richtlinie 92/57 EWG) Entsprechend der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) vom 10.Juni 1998 (BGI. I S. 1283) hat der Bauherr für diese Baumaßnahme einen Sicherheits- und 6

7 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko) beauftragt. Die vom SiGeKo erstellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ist Vertragsbestandteil und gilt für diese Baustelle. Sie kann auf der Baustelle eingesehen werden. Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung auszufüllen oder zu veranlassen. Den Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im Sinne der LBO sowie des verantwortlichen SiGe-Ko ist auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle Folge zu leisten. Der AN hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit einer Leistung alle erforderlichen Maßnahmen, Anordnungen und Vorleistungen zu treffen, die den Bestimmungen der UVV "Allgemeine Vorschriften" und den für Ihn sonstigen geltenden UVV- Vorschriften und den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Dies gilt insbesondere auch für die vom AN eingesetzten Arbeitskräfte. Schutzausrüstung ist in ausreichender Anzahl auf der Baustelle vorzuhalten. Arbeitskräfte des AN, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder Ähnliches, die zu Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Baustoffe und Materialien Zur Ausführung dürfen nur Bauprodukte kommen, die nach dem Bauproduktengesetz zugelassen sind. Die Zulassungen sind bereitzuhalten und auf Verlangen der BL bei Ausführungsbeginn auszuhändigen. Alle Leistungen sind nach deutschen Normvorschriften und den sonstigen einschlägigen Bestimmungen auszuführen. Für die Ausführung dieser Leistungen sind -soweit eingeführt- nur Materialien mit Gütezeichen zu verwenden. Die Verwendung nachfolgender Produkte wird ausdrücklich ausgeschlossen: Baustoffe oder Bauhilfsstoffe, welche Lindan, Formaldehyd, Dioxin, PCB, Asbest, PCP enthalten. Für einzubauendes Material sind grundsätzlich die Richtlinien der Hersteller zu beachten. 7

8 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Für alle Baustoffe, deren Verwendung der Auftragnehmer vorgesehen hat, sind der Bauleitung Sicherheitsdatenblätter nach 91/155/EWG unaufgefordert vorzulegen. Die Sicherheitsdatenblätter müssen mindestens 2 Wochen vor Einbau der jeweiligen Baustoffe der Bauleitung übergeben werden. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Rohbauarbeiten Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den derzeitig gültigen gesetzlichen Bestimmungen und DIN- Normen. Insbesondere sind folgende Normen und Richtlinien zu beachten: DIN Allgem. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN Mauerarbeiten DIN Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser DafStb- Richtlinie (WU- Richtlinie) Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller Bestimmungen der Landesbauordnung Folgende Hinweise und Leistungen sind bei der Ausführung zu beachten und, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren: Vor Beginn der Arbeiten sind mit dem Bauleiter die Meterrisse und Höhenkoten abzustimmen. Diese werden in jedem Geschoss gesetzt. Die Schalung für Betonbauteile ohne besondere Anforderung ist aus sägerauhen Brettern oder Schalungstafeln herzustellen. Hierfür sind Schalungselemente zu verwenden, die sich weder werfen noch quellen und allen Witterungseinflüssen gerecht werden. Überstehende Rödeldrähte und Eisenteile müssen mind. 2 cm tief freigestemmt und abgeschnitten werden. Ausbesserungsstellen und Löcher sind mit Haftgrundanstrich vorzubehandeln und mit reinem Zementmörtel zu schließen. In Sichtbetonflächen dürfen keine Rödeldrähte verwendet werden. Die Löcher der Schalungsanstandshalter sind nach dem Ausschalen zu schließen. (In Brandwänden F 90). Arbeitsfugen einschl. Ausbildung (Fugenbänder) in Decken- und 8

9 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Betonwänden -auch WU- Beton- sind durch den AN, in Absprache mit dem Statiker zu planen und anzulegen und im EP einzukalkulieren. Mauerwerkswände sind zu verzahnen oder mittels Ankerlaschen (Stumpfstoßtechnik) zu verbinden. Der Anschluss an Betonwände erfolgt über Ankerlaschen und einbetonierte Ankerschienen. Sieht der AN eine alternative Ausführung vor, so sind vor Ausführungsbeginn Typenprüfungen und entsprechende statische Nachweise beizubringen Für Betonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschl. Hilfs- und Schutzgerüste sowie Kraneinsatz und das Verschließen der Transportöffnungen. Die Bewehrung wird gesondert vergütet. Die Statik und die Werkplanung für die Fertigteile ist vom AN zu liefern und entsprechend in den Angebotspreis einzukalkulieren. Die Bewehrung wird von der bauüberwachenden Stelle bzw. dem Prüfingenieur abgenommen. Die abnehmende Stelle ist daher rechtzeitig, im Regelfall mindestens 48 Stunden vor dem Betoniervorgang, zu benachrichtigen. Alle Durchbrüche, Aussparungen und Schlitze für haustechnische Installationen sind nach den Ausführungsplänen der Fachingenieure anzulegen bzw. herzustellen und später nach Angabe des Fachingenieurs zu schließen. Das Einlegen von Dreikantleisten (Wassernasen) und schräge Anschnitte sowie die Bearbeitung der sichtbaren Kanten der Stahlbetonteile ist einzukalkulieren. Die Abstimmung mit den Gewerken H/S/E, Gerüst, Dachabdichtungsarbeiten etc. hat vor Ort in Zusammenarbeit mit der Bauleitung zu erfolgen. Schalölrückstände an Beton-Bauteilen sind nach dem Ausschalen vollständig zu entfernen. Das Vorhalten aller Absturzsicherungen nach DIN Punkt 4.1.4, 4.2.4, 4.2.9, eigene Baustelleneinrichtung, für nachfolgende Gewerke, (Mitbenutzung) ist einzukalkulieren. Das Entfernen der Absturzsicherung darf nur in Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen. 9

10 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Das Schützen der angrenzenden Bauteile vor Beschädigungen ist einzukalkulieren, z.b. bei Schweiß- und Flexarbeiten (Umsicht bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Glas-, Aluminiumteile etc.). Öffentliche Flächen wie Gehwege oder Straßenbeläge sind vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Schachtscheine und Schachtgenehmigungen bei den einzelnen Medienträgern. (Strom, Wasser, Gas etc.) sind durch den AN bei Erfordernis eigenverantwortlich einzuholen. Maßgebend für die Ausführung (ohne Rangfolge) sind: Die Schalungs- und Bewehrungszeichnungen und die Stahllisten des Statikers, die Unterlagen der Fachingenieure H/L/S/E, die Ausführungs- und Detailpläne des Architekten Bei Widersprüchen zwischen Planungsunterlagen, auch zum Leistungsverzeichnis ist die Objektüberwachung des Auftraggebers unverzüglich zu informieren und eine Entscheidung des Auftraggebers über die auszuführende Konstruktion abzuwarten. Verzögerungen im Bauablauf sind durch rechtzeitige Prüfung in jedem Fall zu vermeiden. Der Auftragnehmer hat für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abnahme aller statisch beanspruchten Konstruktionsteile durch die Bauaufsichtsbehörde, Prüfingenieur oder Tragwerksplaner zu sorgen. Vor Abnahme dürfen diese Teile nicht verdeckt werden. Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandshalter ist unzulässig. Bewehrung darf nicht beim Betonieren betreten werden. Für Betonfertigteile hat das liefernde Unternehmen ohne besondere Aufforderung den Güteschutznachweis, Prüfzeugnisse und Eignungsnachweis zu stellen. Für Stahlbeton- Fertigteil- Decken dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene und güteüberwachte Fabrikate verwendet werden. Der AG hat das Ziel, dass der AN seine Arbeiten gemäß Bauzeitenplan und ohne Unterbrechung durchführen kann. Der AN hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Montage ohne Unterbrechungen durchgeführt werden kann. 10

11 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Unterbrechungen berechtigen nicht zu Nachforderungen des AN. Abweichungen im Bauablaufplan werden dem AN rechtzeitig mitgeteilt. Mit der Ausführung von Positionen die der besonderen Anordnung er Bauleitung bedürfen, darf erst nach schriftlicher Aufforderung begonnen werden. Für Arbeiten, die ohne diese Anordnung ausgeführt wurden, besteht kein Anspruch auf Vergütung. Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten: Bei allen Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten sind die Richtlinien anzuwenden, die vom Verband der Sachversicherer e.v. in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe "Arbeitssicherheit und Umweltschutz" des Deutschen Verbandes für Schweißtechnik e.v. (DVS) und dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.v. (BDI) aufgestellt worden sind. Rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Arbeiten ist bei der Bauleitung die schriftliche Erlaubnis für Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten einzuholen. Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Richtlinien oder Durchführung der Arbeiten ohne den entsprechenden Erlaubnisschein haftet allein der Auftragnehmer für daraus entstehende Schäden. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein (siehe auch Merkblatt der Berufsgenossenschaft). Baustelleneinrichtung: Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - 11

12 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben rechtzeitig zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung ist das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist. 08 Durchbrüche / Aussparungen Die Durchbrüche und Aussparungen der Folgepositionen sind in bestehenden Beton- und Mauerwerksbauteilen herzustellen und nach Montage der Rohrleitungen fachgerecht zu schließen. Auf Aussparungen in neuen Bauteilen ist besonders hingewiesen. (Rohrleitungen mit Mineralwolle umwickeln, ausmauern, ausbetonieren). Oberflächen sind glatt und sauber herzustellen. Brandabschottungen in gesonderten Positionen der technischen Gebäudeausrüstung Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 10 cm W 4,000 St Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 10 cm WD 15 cm Kernbohrung Durchmesser 10 cm in Ziegel-Mischmauerwerkswand, Bohrtiefe: ca. 15 cm Nach Ausführen der Bohrarbeiten ist der Arbeitsbereich von Bohrschutt und Bohrschlamm zu reinigen. Die Dübellöcher für das Bohrstativ sind flächenbündig zu verschließen. Das ausgebaute Material ist durch den Auftragnehmer fachgerecht abzutransportieren und zu entsorgen. 12

13 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 15 cm W 6,000 St Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 15 cm WD 15 cm jedoch Durchmesser 15 cm Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 22 cm W 16,000 St Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 22 cm WD 15 cm jedoch Durchmesser 22 cm Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 10 cm W 4,000 St Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 10 cm WD 30 cm jedoch Durchmesser 10 cm, Bohrtiefe: ca. 30 cm Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 15 cm W 6,000 St Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 15 cm WD 30 cm jedoch Durchmesser 15 cm, Bohrtiefe: ca. 30 cm Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 22 cm W 10,000 St Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 22 cm WD 30 cm jedoch Durchmesser 22 cm, Bohrtiefe: ca. 30 cm Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 10 cm W 4,000 St Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 10 cm WD 45 cm jedoch Durchmesser 10 cm, Bohrtiefe: ca. 45 cm Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 15 cm W 4,000 St Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 15 cm WD 45 cm jedoch Durchmesser 15 cm, Bohrtiefe: ca. 45 cm Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 18 cm W 4,000 St Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 18 cm WD 45 cm 13

14 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : jedoch Durchmesser 22 cm, Bohrtiefe: ca. 45 cm Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 10 cm W 1,000 St Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 10 cm WD 60 cm jedoch Durchmesser 10 cm, Bohrtiefe: ca. 60 cm Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 15 cm W 4,000 St Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 15 cm WD 60 cm jedoch Durchmesser 15 cm, Bohrtiefe: ca. 60 cm Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 22 cm W 8,000 St Kernbohrung MW- Wand Durchmesser 22 cm WD 60 cm jedoch Durchmesser 22 cm, Bohrtiefe: ca. 60 cm Kernbohrung Stb- Decke Durchmesser 10 cm 14,000 St Kernbohrung Stb- Decke Durchmesser 10 cm Kernbohrung Durchmesser 10 cm in Decken aus Stahlbeton Stärke der Stahlbetondecke ca. 15 cm, mit Estrich und Dämmung Bohrtiefe: ca. 25 cm Nach Ausführen der Bohrarbeiten ist der Arbeitsbereich von Bohrschutt und Bohrschlamm zu reinigen. Die Dübellöcher für das Bohrstativ sind flächenbündig zu verschließen. Das ausgebaute Material ist durch den Auftragnehmer fachgerecht abzutransportieren und zu entsorgen Kernbohrung Stb- Decke Durchmesser 15 cm 21,000 St Kernbohrung Stb- Decke Durchmesser 15 cm Leistung wie in Pos jedoch Durchmesser ca.15 cm Kernbohrung Stb- Decke Durchmesser 18 cm 8,000 St Kernbohrung Stb- Decke Durchmesser 18 cm Leistung wie in Pos jedoch Durchmesser ca.18 cm. 14

15 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Kernbohrung Stb- Dach Durchmesser 40 cm 14,000 St Kernbohrung Stb- Dach Durchmesser 40 cm Kernbohrung Durchmesser 40 cm in Dachschrägen aus Stahlbeton Stärke der Stahlbetondecke ca. 15 cm, Bohrtiefe: ca. 15 cm Nach Ausführen der Bohrarbeiten ist der Arbeitsbereich von Bohrschutt und Bohrschlamm zu reinigen. Die Dübellöcher für das Bohrstativ sind flächenbündig zu verschließen. Das ausgebaute Material ist durch den Auftragnehmer fachgerecht abzutransportieren und zu entsorgen. Titelsumme 08 Durchbrüche / Aussparungen Titelzusammenstellung 08 Durchbrüche / Aussparungen Titelsumme... Nettosumme... 15

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