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1 1 I n g e n i e u r v e r t r a g Vorhaben: Abschluss und Rekultivierung der Deponie Lohe in Reinsdorf Ingenieurleistungen nach HOAI Leistungsphase 5-9 Zwischen der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbh Lößnitzer Straße Reinsdorf vertreten durch Herrn Dr. Michael Hahn Geschäftsführer - nachstehend Auftraggeber (AG) genannt - und der vertreten durch - nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt - wird folgender Vertrag geschlossen:

2 2 1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind die Ingenieurleistungen nach HOAI Leistungsphasen 5 9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe Mitwirkung bei der Vergabe Bauoberleitung Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation) für das Vorhaben Abschluss und Rekultivierung der Deponie Lohe in Reinsdorf. 2 Vertragsgrundlagen 1. Für die Deponie Lohe beim AG vorliegende Erkundungs-, Planungs-, Vermessungs-, Monitoring-, Bestands- und Planungsunterlagen sowie dazu erteilte Erlaubnisse, Bescheide und Genehmigungen sowie Stellungnahmen bezüglich des Abfall-, Wasser-, Immissionsschutz-, Naturschutz-, Bauordnungsrechts. 2. Geltende gesetzliche Regelungen des Abfall-, Wasser-, Immissionsschutz-, Naturschutz-, Bauordnungsrechts 3. Angebot des Auftragnehmers vom.. 4. die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches 5. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der zum Planungszeitpunkt geltenden Fassung 6. Baustellenverordnung (BaustellV) in der geltenden Fassung, Arbeitsschutzgesetz, einschlägige arbeitssicherheitstechnische Vorschriften 3 Leistungen des Auftragnehmers Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen der Leistungsphase 5 9: - LPH 5 Ausführungsplanung - LPH 6 Vorbereitung der Vergabe Bauleistungen - LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe - LPH 8 Bauoberleitung, Objekt- / Bauüberwachung - LPH 9 Objektbetreuung und Dokumentation Die beauftragten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsbild der LPH 5-9 gemäß HOAI. 4 Leistungen des Auftraggebers Der Auftraggeber übergibt an den Auftragnehmer alle das Objekt betreffenden Unterlagen, die mit der Erfüllung der Vertragsleistung im Zusammenhang stehen und dem Auftragnehmer nicht direkt zugänglich sind. Die Erstellung der Bauberatungsprotokolle erfolgt durch die Bauoberleitung.

3 3 5 Termine und Fristen Mit der Aufgabenerfüllung wird sofort nach Vertragsabschluss begonnen. Die im Zeitplan (s. Anlage 3) festgeschriebenen Termine sind mit den Beteiligten zu sichern. 6 Honorar Für die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 9 werden auf der Grundlage der HOAI, Honorarzone III und Mindestsatz der Honorartafel zu 44 Abs. 1 folgende Honorare vereinbart: - LPH 5 (Ausführungsplanung) (15 v. H. d. Gesamthonorars) - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe) (13 v. H. d. Gesamthonorars) - LPH 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) (4 v. H. d. Gesamthonorars) - Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) (15 v. H. d. Gesamthonorars) - Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) (3 v. H. d. Gesamthonorars) zzgl. v. H. Nebenkosten Besondere Leistungen die zu den jeweiligen Leistungsphasen gehören, werden wie folgt vereinbart: - LPH 5 (Ausführungsplanung) - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe) - LPH 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) - Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) - Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) Die Mehrwertsteuer wird in der zur Abrechnung der Leistung gesetzlich festgelegten Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit dem Honorar ist eine werktägliche Anwesenheit auf der Baustelle (incl. samstags) abgegolten. 7 Zahlungsbedingungen Alle Rechnungen sind innerhalb von 4 Wochen ohne Abzug fällig.

4 4 8 Zusatzleistungen/Leistungen nach Zeithonorar So weit Zusatzleistungen und Besondere Leistungen gemäß HOAI nach Zeithonorar mit dem AN gesondert vereinbart werden, gelten folgende Nettostundensätze für die Leistungserbringung für den Ingenieur für den Mitarbeiter /Stunde /Stunde 9 Haftung Der Auftragnehmer weist eine Haftpflichtversicherung nach. Die Deckungssummen betragen mindestens: für Personenschäden: für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): je mit zweifacher Maximierung pro Jahr. 3,0 Mio Euro 10,0 Mio Euro Vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Haftung und Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausführung seiner Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Er bestätigt durch eigenhändige Unterzeichnung der Berichte und sonstigen Unterlagen, dass die Untersuchungsergebnisse, Beurteilungen und fachlichen Empfehlungen für den vorgesehenen Zweck brauchbar und vollständig sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auch von allen Ansprüchen freihalten, die ein Dritter aus Nichtbeachtung von Absatz 3 stellen kann. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls für Schäden, die dem Auftraggeber durch Nichteinhaltung der vereinbarten Termine aus Gründen entstehen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat. Eine besondere Inverzugsetzung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber ist nicht erforderlich. Es genügt vielmehr ein einfaches Fristversäumnis. 10 Verjährung Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag verjähren in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Erfüllung der letzten nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung. 11 Urheberrecht Der Auftraggeber darf die Leistungen des Auftragnehmers auch vor ihrer Veröffentlichung ohne dessen Mitwirkung und ohne zusätzliche Kosten auf alle Nutzungsarten nutzen und nutzen lassen. Werden die Leistungen durch den

5 5 Auftraggeber geändert, wird die Haftung des Auftragnehmers nur wirksam, wenn der Auftragnehmer seine Zustimmung zur Änderung erteilt hat. Der Auftraggeber hat das Recht zur vollständigen oder auszugsweisen Erstveröffentlichung unter Hinweis auf den Auftragnehmer. Hat der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers geändert, so bedarf die Nennung des Auftragnehmers dessen vorheriger Zustimmung. Der Auftragnehmer bedarf zur Veröffentlichung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, die dieser nur versagen wird, wenn öffentliche Interessen entgegenstehen. Absätze 1, 2 und 3 gelten auch, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet wird. 12 Kündigung Eine Kündigung des Vertrages im Sinne des 649 S. 1 BGB kann nur schriftlich und aus wichtigem Grund erfolgen. Bei einer Kündigung des Vertrages werden nur die als erbracht nachgewiesenen und als vertragsgemäß anerkannten Einzelleistungen vergütet, unabhängig davon, wer den Kündigungsgrund zu vertreten hat. (1) Beim Auftraggeber: Technische Bereichsleiterin (2) Beim Auftragnehmer: Projektleiter BOL 13 Arbeitsverantwortliche Frau Gisela Naumann Ein Personalwechsel bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und der Fachbehörde. 14 Schlussbestimmungen (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien sind Zwickau. (2) Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten zu unterbrechen oder endgültig einzustellen. (3) Wesentliche Vertragsänderungen bedürfen beiderseits der Schriftform. (4) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Auftraggebers Auskünfte oder Ergebnisse dieses Vertragsgegenstandes an Dritte weiterzugeben. (5) Der Vertrag wird 2-fach ausgefertigt (1x Auftraggeber, 1x Auftragnehmer). 15 Anlagen Folgende Anlagen sind Bestandteil des Vertrages: - Anlage 1: Angebot des AN vom - Anlage 2: Honorarberechnung EGZ zum Ingenieurvertrag (Basis Berechnung Kosten Rückstellung Stand 2017) - Anlage 3: Terminplan zur Endverwahrung der Deponie Lohe

6 6 Auftraggeber Auftragnehmer Reinsdorf, den., den... Dr. Michael Hahn Geschäftsführer Geschäftsführer

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