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1 Bitte unbedingt eintragen!! Auch wenn Sie nicht mehr angefragt werden möchten!! Sonst können wir Sie nicht zuordnen und aus unseren Verteiler herausnehmen!! ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg Malerarbeiten - - LV-Bieteranfrage@@ Angebotsanfrage Landsberg, den BV : Landkreis Saalekreis - Sozialamt Fritz-Haber-Straße 7a, Merseburg - Los 19 Raumluft - Bauleistungen >> für Gewerk : Malerarbeiten LV-Nr. : Ausführungszeit verbindl. : (gesamte Maßnahme!!) Bindefrist bis : Analog Ausführungszeit zzgl. 3 Monate Hauptauftraggeber : Landkreis Saalekreis Abgabetermin : >> bis Uhr!! << Information - Es steht für Sie eine Ausschreibung zum Download bereit: Diese Ausschreibung kann ab SOFORT als PDF und GAEB2000 d83 ("gezipt") unter: unter der Rubrik Ausschreibungen heruntergeladen werden. Rücksendung an: >> Fax-Nr.: /45626 << .: info@kwbau.de (als GAEB) Ihre Faxnummer haben wir von Internetseiten bzw. den Internetseiten Ihrer Handwerkskammer. Falls Sie in Zukunft keine Anfragen in dieser Art und für dieses Gewerk mehr von uns erhalten wollen, so senden Sie uns bitte dieses Anfrageblatt per Fax mit Angabe: Ich möchte keine Anfragen mehr haben : Bitte ankreuzen Fax-Nr.:... und Firmenanschrift... (Die Angabe der Faxnummer und ihrer Anschrift ist notwendig, um Sie in unseren Verteiler zu finden!) an uns zurück. Wir nehmen Sie dann aus unseren Verteiler heraus. oder Ich möchte weiter Anfragen in dieser Form erhalten : Bitte ankreuzen - allerdings auch/für das Gewerk:... Im Voraus Danke für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen 1

2 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : A L L G E M E I N E T E C H N I S C H E V E R T R A G S B E D I N G U N G E N ANGABEN ZUR BAUSTELLE Erläuterung Das Verwaltungsgebäude im Eigentum des Landkreises wurde 2016/2017 modernisiert. Bei dem Baukörper handelt es sich bauordnungsrechtlich um die Gebäudeklasse 3 ohne Sonderbau-Eigenschaft. Gegenstand der Ausschreibung sind die Bauleistungen im Zusammenhang mit dem Einbau der Raumluft-Konditionierungsanlage für die Schalterarbeitsplätze und die Warteräume. Lage der Baustelle Merseburg/Saale, Fritz-Haber-Straße 7a Umgebung Mischgebiet aus Wohnbebauung, Gewerbe, Verwaltung Zufahrt und Materialtransport von der Geusaer Straße über die Fritz-Winkler-Straße (Zufahrt zum Merseburger Innovations- und Technologiezentrum MITZ) und Fritz-Haber-Straße auf die befestigte Grundstücksfläche vor dem süd-östlichen Haupteingang in Gebäudemitte; bauliche Anlage Es handelt sich um einen in den 1930 er Jahren errichteten, zweigeschossigen Massivbau mit ausgebautem Dachgeschoss und voller Unterkellerung mit einer Grundfläche von 14,25 x 55,00 m. Die Außenwände bestehen aus 30 cm dickem, verputztem Mauerwerk mit außenseitiger Fassadendämmung als Wärmedämmverbundsystem. Die tragenden Innen- und Treppenhauswände sowie einige aussteifende Querwände sind ebenfalls massiv. Unter dem Betondachstein-gedeckten Walmdach wurde das gesamte Dachgeschoss (ohne Spitzboden) durch Stahlbeton-Dachschrägen und -Decken innenseitig umfasst (einen sog. Sargdeckel ) und mit Mineralfaserplatten gedämmt. Die Pfettendach-Konstruktion im Spitzboden stellt ein Kaltdach dar. Das Gebäude hat Zu- und Ausgänge an der Süd-Ostfassade (Haupteingang) sowie an den Giebeln. Die Freifläche auf der südöstlichen Gebäudeseite ist als Fahr- und Parkfläche mit Beton-Rasenpflaster befestigt. Verkehrsverhältnisse die Zufahrtsstraßen sind befestigt und befahrbar, allerdings durch parkende Fahrzeuge einseitig eingeengt; die Zufahrt zur Fritz-Haber-Straße gegenüber des Amtsgerichtes sollte nicht benutzt werden, da Poller die Straßenbreite einengen; eine Containeraufstellung ist auf dem Baugrundstück 2

3 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : möglich; freizuhaltende Flächen Fluchtwege, besonders die Gebäudezugänge mittig der süd-östlichen Längswand und am Süd-West-Giebel, Zufahrts-, Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr auf dem Grundstück, Unterflurhydranten, Schächte, Abstellventile usw.; Anschlüsse Anschlüsse für Strom (230 V), TW und AW sind auf der Baustelle vorhanden, nutzbar in Abstimmung mit dem Auftraggeber Lagermöglichkeiten verschließbare Aufenthalts- und Lagerräume für Werkzeug und Kleinmaterial stehen im Gebäude nicht zur Verfügung; Toilettenbenutzung Es ist eine Bautoilette ausgeschrieben. Entsorgung AW+Abfall Abfallentsorgung durch den AN aus seinem Arbeitsbereich und bis zu 1 m³ aus dem sonstigen Baustellenbetrieb (Bagatellregelung nach DIN , Punkt ) als Nebenleistung; Das bei der vertraglichen Ausführung anfallende, nicht weiterzuverarbeitende Material hat der AN nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und den Bestimmungen des Landkreises zu entsorgen. Dem AN obliegt die Pflichtenerfüllung als Abfallerzeuger und -besitzer und der Nachweisführung. Schutzgebiete und -zeiten im Baubereich Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm vom in aktueller Fassung sind einzuhalten. Zudem gilt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage LSA. D. h. keine erschütterungs- und lärmintensiven Arbeiten auf dem Grundstück und im Gebäude werktags vor 7 Uhr und nach 18 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig; Geräusch- und erschütterungsbegleitete Arbeiten (Stemmen, Bohren, Fräsen) sind nicht an den sog. Auszahltagen im Verwaltungsgebäude auszuführen - aller zwei Wochen ein Werktag. besondere Schutzobjekte Installationen im Kellergeschoss, in Nutzung befindliches Erd- Ober- und Dachgeschoss mit Treppenhäusern Maßnahmen nach BaustellV Es ist die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitschutzkoordinators durch den AG für die Wahrnehmung der Aufgaben nach BaustellV vorgesehen. Besonderheiten der Baustelle 3

4 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Die Baumaßnahme findet im genutzten Zustand des Gebäudes sowie der daran angrenzenden Flächen, Wege und Plätze statt. Im Gebäude arbeitet die Verwaltung des Landkreises mit Besucherverkehr. Der sichere, ungehinderte Gebäudezugang an allen Außentüren muß gewährleistet bleiben. Z U S Ä T Z L I C H E T E C H N I S C H E V E R T R A G S B E D I N G U N G E N Allgemeine Regelungen Es gelten in vertraglicher Hinsicht und technischer Ausführung u. a. folgende Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung : ArbSchGGesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit BaustellVVerodnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen VOB Teil C, insbesondere DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN Maurerarbeiten DIN Betonarbeiten DIN Abdichtungsarbeiten DIN Wärmedämm-Verbundsysteme DIN Putz- und Stuckarbeiten DIN Estricharbeiten DIN Gerüstarbeiten DIN Abbruch- und Rückbauarbeiten darüber hinaus auch DIN 488Betonstahl DIN 1045Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton DIN Abbrucharbeiten DIN Toleranzen im Hochbau DIN Abdichtung von erdberührten Bauteilen DIN Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen DIN Estriche im Bauwesen DIN Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW) DIN EN 206-1Beton - Teil 1 : Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität DIN EN 998-1Festlegungen für Mörtel im 4

5 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Mauerwerksbau Berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk BGV A 1Grundsätze der Prävention BGVA 2Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGVA 5Erste Hilfe BGV C 22Bauarbeiten BGVD 36Leitern und Tritte Merkblätter und Richtlinien der Fachverbände und der Verarbeitungsvorschriften der Materialhersteller sowie Herstellerangaben zu Einbau, Verlegung oder Anwendung der Produkte Merkblätter und Richtlinien der Gewerke-Fachverbände und des WTA, Verarbeitungsvorschriften der Werkmörtel-Hersteller Spezielle Regelungen Auch bei nicht ausdrücklicher Erwähnung in den LV-Positionen ist die Lieferung des Materials Leistungsbestandteil. Die Angebotspreise verstehen sich, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben, einschließlich Lieferung und gebrauchsfertigem Einbau aller Baustoffe und Materialien. Bei Positionen mit Entsorgung sind in den Einheitspreis auch die Kosten für Deponie und Nachweisführung mit einzurechnen. Der AN hat mindestens einmal wöchentlich den Bauschutt, Reste, Verpackungen usw. für sein Gewerk zu beseitigen und zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung ist die Bauleitung des AG nach fruchtlosem Ablauf einer Fristsetzung berechtigt, diese Arbeiten von anderen Firmen gegen Kostenerstattung ausführen zu lassen. Baustellenbetrieb Baustromanschluss ist vorhanden. Bauwasser wird bereitgestellt durch einen vor Ort festzulegenden vorhandenen Trinkwasseranschluss im Hause. Die Ab- und Antransporte von Materialien müssen über die Gebäudezuwegungen erfolgen. Vor Ausführungsbeginn hat der AN mit dem AG festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um Störungen im Bauablauf, aber auch des Verwaltungsbetriebs im Gebäude während der Bauausführung zu vermeiden. Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig. 5

6 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung spätestens bei der Abnahme zu übergeben. Der Aufwand für die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters der Ausführungsfirma am wöchentlichen Baurapport ist in die Angebotspreise einzurechnen - 30 Minuten plus Fahrzeit. Ein geschützter Aufenthalts- und Pausenraum kann im Kellergeschoss zur Verfügung gestellt werden. Dort ist auch die verschließbare Lagerung von Handwerkzeugen und Kleinmaterial möglich. Die Ausführung der Arbeiten ist bei laufender Bautätigkeit im Gebäude vorgesehen. Darum müssen folgende Einschränkungen und Koordinierungsaufgaben des Auftragnehmers als Mehraufwand in die Einheitspreise einkalkuliert werden : - Der Arbeitsbereich ist zum Feierabend, aber auch während der Arbeiten vom übrigen Gebäude abzugrenzen und zu sichern. - Die Arbeiten sind tagfertig abzuschließen, d. h. zum täglichen Arbeitsende müssen die Gebäudeöffnungen dicht und durchstiegssicher verschlossen sein. - Der AN trägt Verantwortung für den Verschluss des Gebäudes auch während der Arbeitszeit und der Pausen. Es muss ausgeschlossen sein, dass Unbefugte ins Gebäude gelangen. - Die jeweils fertiggestellten Räume sind vor Verschmutzung, Beschädigung und unbefugtem Betreten zu sichern. Der Gebäudezugang muss ständig unfallsicher benutzbar bleiben. - Die Abfolge der Bauleistungen in den Räumen muß sich dem weiteren Bauablauf unterordnen. Eine vorherige Abstimmung mit Bauleitung und beteiligten Firmen ist vorzunehmen. Daraus resultiert ein zusätzlicher Arbeitsplatzwechsel. - Vor Arbeitsaufnahme sind mit der Bauleitung Anzahl und Art der Feuerlöscher und deren Standorte festzulegen. Jeder Mitarbeiter auf der Baustelle muss über die Standorte der Feuerlöscher informiert sein. - Zu den Leistungseinschränkungen an Auszahlungstagen siehe ATV, Punkt Schutzgebiete und -zeiten im Baubereich; 04 Fassadenarbeiten 6

7 ; August-Bebel-Straße 17; Landsberg OT Gollma; Tel.: /4560; Fax : /45625 Bearbeiter : Siliconharzanstrich zweimalig - 3 Fassadenfläch 406,000 m² Siliconharzanstrich zweimalig - 3 Fassadenflächen mit Sockel Zweimaligen Anstrich der vorgenannten Siliconharz- Putzflächen mit Silicon-Fassadenfarbe ausführen, einschließlich der Materiallieferung und Abklebearbeiten; Untergrund Siliconharz-Kratzputz Körnung 0-3 mm Farbton Brillux Scala Siliconharzanstrich zweimalig - Sockelflächen B 30,000 m² Siliconharzanstrich zweimalig - Sockelflächen Bestand Vorhandene Sockelflächen : Zweimaligen Anstrich der vorgenannten Siliconharz- Putzflächen mit Silicon-Sockelfarbe ausführen, einschließlich der Materiallieferung und Abklebearbeiten; Untergrund Siliconharz-Kratzputz Körnung 0-1 mm Farbton Brillux Scala Titelsumme 04 Fassadenarbeiten Titelzusammenstellung 04 Fassadenarbeiten Titelsumme... Nettosumme... + gesetzl. Mehrwertsteuer 19% = Angebotsendsumme 7

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