Social Media & Recht Aktuelle Fragen bei Twitter, Facebook & Co
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- Oskar Schmitz
- vor 5 Jahren
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1 Social Media & Recht Aktuelle Fragen bei Twitter, Facebook & Co Stuttgart 1 Dr. Carsten Ulbricht
2 Der Referent: RA Dr. Carsten Ulbricht Bartsch Rechtsanwälte IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz und Datenschutz Spezialisierung auf Internet, E-Commerce, Mobile und Social Media Blog Internet, Social Media & Recht 2
3 TEIL 1 Die schöne neue Welt der Sozialen Medien 3
4 A. Einführung Relevanz aus rechtlicher Sicht? Nutzer wird mehr als jemals zuvor zum (Co-) Produzenten und Anbieter von allen Arten von Internetinhalten (User Generated Content) Auswahl und Menge an nutzergenerierten Inhalten explodiert Explodierende Inhalte sorgen für massiv zunehmende Zahl an Rechtsverletzungen 4
5 A. Einführung Relevanz aus rechtlicher Sicht? Nutzer wird mehr als jemals zuvor zum (Co-) Produzenten und Anbieter von allen Arten von Internetinhalten (User Generated Content) Auswahl und Menge an nutzergenerierten Inhalten explodiert Explodierende Inhalte sorgen für massiv zunehmende Zahl an Rechtsverletzungen 5
6 B. Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Themen Urheberrecht Datenschutz Persönlichkeitsrecht Recht am eigenen Bild Arbeitsrecht 6
7 TEIL 2 Urheberrecht 7
8 A. Rechtliche Grundlagen Urheberrecht 1 UrhG: Schutz von Werken der Literatur, Kunst & Wissenschaft 2 UrhG: Sprachwerke, Lichtbildwerke, Filmerke u.a. Sprachwerke Karten Musik Filmwerke Software Lichtbildwerke Datenbanken Kriterium Hinreichende Schöpfungshöhe, 2 Abs. 2 UrhG 8
9 B. Urhebervertragsrecht Einsatz eigener Inhalte Inhalte der eigenen Mitarbeiter unproblematisch Inhalte von Dritten (z.b. selbständige Fotograf) Einräumung von Nutzungsrechten Umfang (z.b. Bearbeitungsrecht) Recht auf Urhebernennung Verwendung in Sozialen Medien 9
10 C. Teilen fremder Inhalte Sharing = Urheberrechtsverletzung? 10
11 C. Teilen fremder Inhalte 11
12 C. Teilen fremder Inhalte Urheberrechtliches Risiko bei Sharing gering Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos Reposten innerhalb einer Plattfform Posten von Webseiten mit Sharing Button US-amerikanische Quellen (unsicher) Einfacher Link statt Einbindung Weiterführend: 12
13 Social Media Sharing Policy ( Sharing Ampel )
14 TEIL 3 Recht am eigenen Bild 14
15 Bildrechte Personen Recht am eigenen Bild Grundsätzlich Einwilligung einholen (ausdrücklich/konkludent) oder Ausnahme Fall des 23 Abs.1 Kunsturhebergesetz Öffentliche Versammlungen/Aufzüge Personen der Zeitgeschichte Person nur Beiwerk 15
16 TEIL 4 Datenschutz 16
17 A. Grundlagen Bisher nur Richtlinien Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinien) Richtlinie 2009/136/EG ( Cookie-Richtlinie ) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Direkte Geltung in der Europäischen Union Ab 25.Mai 2018 (keine Frist) Marktortprinzip Strengere Anforderungen Rechenschaftspflicht Erheblich erhöhter Strafrahmen und Haftung 17
18 B. Anforderungen Verarbeitung personenbezogener Daten Verbotsprinzip (Art. 6 Abs.1 DSGVO) Erlaubnistatbestände, insbesondere die Einwilligung (Art. 6 Abs.1 lit.a DSGVO) der Vertrag(Art. 6 Abs.1 lit.b DSGVO) berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO) Informationspflichten 18
19 C. Wesentliche Umsetzungsmaßnahmen 1. Sensibilisierung durchführen 2. Bestandsaufnahme durchführen 3. Rechtsgrundlagen prüfen 4. Informationspflichten erfüllen (z.b. Datenschutzerklärung) 5. Einwilligungserklärungen umstellen 6. Verträge prüfen 7. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen umsetzen 8. Datenschutzfolgenabschätzung implementieren 9. Betroffenenrechte umsetzen 10. Dokumentation organisieren 19
20 TEIL 5 Praxisfragen 20
21 A. Verantwortlichkeit Nutzer Behörde 21
22 A. Verantwortlichkeit Datenschutzrechtliche Verantwortung für Fanseiten Facebook stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung Seitenbetreiber kann lediglich seine Inhalte einstellen, hat aber auf den Datenverkehr zwischen dem Nutzer und Facebook keinen Einfluss. Fehlen des tatsächlichen oder rechtlichen Einfluss auf die Datenverarbeitung Keine datenschutzrechtliche (!) Verantwortlichkeit (OVG Schleswig, Urteil vom ) Weiterführend: 22
23 B. Social Plugins Webseitenbetreiber Nutzer Serviceanbieter 23
24 B. Social Plugins Webseitenbetreiber Nutzer PROBLEM: Weitergabe von personenbezogenen Daten Serviceanbieter 24
25 B. Social Plugins Problemfälle im Social Web Google Analytics & Co I-Like Button Weitere Social Plugins Weiterführend: Google Analytics Facebook Like Button 25
26 B. Social Plugins Lösungsmöglichkeiten für Social Plugins Zwei-Klick Buttons Problem: Hinreichende Aufklärung Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom : Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenverarbeitung nicht überblicken, dürfen sie daher solche Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot einbinden. siehe Datenschutzbehörden wohl vorübergehend bereit, Ersatzlösungen zu akzeptieren (vgl. 30.Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten Datenschutz Baden- Württemberg (S.73)) Shariff 26
27 C. Umsetzung Empfohlener Handlungsrahmen für öffentliche Stellen Staatliche Stellen unterliegen Rechtsstaatsprinzip Vorbildfunktion Datenschutzdefizite ausgleichen durch Information siehe Neue Richtlinie des LfDI zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen Erforderlichkeitsprüfung (dokumentieren) Konzept mit Zweck, Art und Umfang festlegen 27
28 C. Umsetzung Empfohlener Handlungsrahmen für öffentliche Stellen Impressum ( 5 TMG) Eigene Datenschutzerklärung Wahrnehmung der Betroffenenrechte regeln Angebot alternativer Informations- und Kommunikationskanäle Erforderlich nach Datenschutzgrundverordnung Datenschutzfolgenabschätzung Risikoidentifikation Risikoanalyse Risikobewertung Ergebnis 28
29 TEIL 5 Resümee 29
30 Resümee Social Media is here to stay Akzeptanz der steigenden Bedeutung von Social Media Bestandsaufnahme und Steuerung der Nutzung der Sozialen Medien Schaffung von Medienkompetenz Anpassung/Erstellung spezifischer Guidelines Datenschutzkonformität der eigenen Präsenz Rechtskonformität eigener Maßnahmen Umgang mit nutzergenerierten Inhalten Risikoszenarien vorbereiten 30
31 Resümee 31
32 Weiterführende Links Übersicht Social Media & Recht ( ) Einräumung von Nutzungsrechten bei Facebook, Youtube &Co ( Urteil des LG Berlin: Facebook Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung teilweise rechtswidrig ( Social CRM & Recht Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Kundenakquise und-pflege in und über Soziale Netzwerke ( Social Media Richtlinien (Rechtliche) Leitplanken schaffen Medienkompetenz ( ) Wem gehören Social Media Accounts? ( 32
33 Literatur 33
34 Bartsch Rechtsanwälte Dr. Carsten Ulbricht M.C.L. Stafflenbergstraße Stuttgart Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) /intertainment 34
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