H E I M O R D N U N G des Lehrlingshemes St. Vet/Gan

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1 LEHRLINGSHEIM St. Veit/Glan Dr.-A.-Lemisch Str. 7, 9300 St. Veit/Glan Tel / , Fax: 04212/ Heimleitung (tagsüber) Tel / E - Mail:lehrlingsheim.sv@bs.ksn.at Heimleiter: FBD Karl Maicher - die Formuerungen gelten für beiderlei Geschlecht H E I M O R D N U N G des Lehrlingshemes St. Vet/Gan Gültig ab Durch die Errichtung von Berufsschulheimen wurde für Lehrgangsschüler zur leichteren Erfüllung der Berufsschulpflicht die Möglichkeit einer schulnahen Unterbringung und Betreuung geschaffen. Voraussetzung für die Aufnahme und den Verbleib im Heim ist, dass der Schüler die gesundheitliche, charakterliche und soziale Eignung für das Leben im Heim besitzt. Sofern irgendwelche gesundheitliche Beeinträchtigungen eines Schülers nicht durch die Erziehungsberechtigten der Heimleitung mitgeteilt werden, ist der betreffende Schüler selbst zur Meldung verpflichtet. Ein rechtlicher Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. A) Aufgabe und Grundsätze der Heimordnung: Ein Leben einer Gemeinschaft erfordert einen bestimmten Ordnungsrahmen. Die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und die Förderung sozialer Werte wie Kameradschaft und Hilfsbereitschaft, Verständnis und Toleranz sind besondere Anliegen der Gemeinschaftserziehung. Dabei soll die freie Entfaltung der Schülerpersönlichkeit gewahrt bleiben. Die Erfüllung dieser Aufgaben obliegt den Erziehern, die für die Zeit des Heimaufenthaltes ihre Tätigkeit unter persönlicher und dienstlicher Verantwortung ausüben. B) Heimschülervertretung: Die Heimschüler eines Lehrganges wählen einen Heimsprecher und seinen Stellvertreter. Die beiden bilden die Heimschülervertretung. Für die Wahl gelten sinngemäß die Bestimmungen des Schülervertretungsgesetzes. C) Tagesablauf: Uhr Betten- und Zimmerkontrolle: Alle Schüler sind in ihrem Zimmer und anschließend beim Frühstück bis bis Uhr Uhr Uhr Uhr Mittagessen im Speisesaal Freizeit im Internat bzw. Einkaufsmöglichkeiten Abendessen Studierstunde (2 x pro Woche) Freizeit: a) Aufenthalt im Zimmer b) Spielmöglichkeit c) Sport (siehe Sportplan) gem. Aushang d) Fernsehen (siehe TV-Wochenplan) e) fallweise Vorträge, Kurse, Filme u.a. f) Ausgang bis Uhr (volljährige Schüler bis Uhr) Genehmigung und Abmeldung beim Erzieher, der die Lernstunde betreut Uhr Nachtruhe - Licht ist n den Zimmern abzuschalten Seite 1/5

2 D) Tagesablauf an Wochenenden, Feiertagen und Heimkosten: Die Wochenendheimfahrt erfolgt nach Unterrichtsschluss am Wochenendschutag ohne Abmeldung. Ausnahmeregelungen für Schüler aus anderen Bundesländern etc. können m Bedarfsfall genehmigt werden. Die Anreise am Vorabend des Schultages ist zwischen und Uhr möglich; Abendessen kann nicht angeboten werden. Rückkehrverhinderunq (z.b. durch Krankheit) ist den Erziehern bzw. der Heimleitung mitzuteilen. Die Heimkosten umfassen den Aufenthalt von Montag bis Freitag. Das Heim wird am Wochenende und an Feiertagen geschlossen. E) Aufsicht im Heim: Die Schüler werden m Heim von Erziehern betreut. Diese stehen den Schülern auch n der Lernzeit, die fixer Bestandteil des Tagesablaufes ist, zur Lernunterstützung zur Verfügung. Der Erziehungsberechtigte bestätigt durch seine Unterschrift auf der Zustimmungserklärung zur Heimordnung, dass sein/e Sohn/Tochter, in den zum Ausgang vorgesehenen Zeiten nach der Studierstunde vom Erzieher höchstens 2 x pro Woche Ausgang bekommen kann. Der Schüler muss sich beim Verlassen des Heims auf jeden Fall (auch bei kurzen Einkäufen) beim Erzieher abmelden. Ebenso erklärt sich der Erziehungsberechtigte einverstanden, dass die Heimleitung einen Heimschüler montags bis donnerstags nur dann nach Hause fahren lässt, wenn dafür eine schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorliegt. Eine Rückverrechnung des Heimbeitrages dafür ist nicht möglich. Diese Heimfahrtssonderregelung wird höchstens 1 x je Woche gegeben. Mit der Abmeldung vom Heim endet daher die Aufsichtspflicht der Erzieher. Erziehungsberechtigte, die diese Ausgangs- bzw. die Heimfahrtsregelung nicht wollen, geben dies der Heimleitung schriftlich durch einen Vermerk auf der Heimordnungszustimmungserklärung bekannt! Die Benützung des Fitnessraumes ist ausschließlich nach vorhergehender Unterweisung gestattet. F) Organisatorische Enzelfragen: Besuche m Heim Besuche sind dem diensthabenden Erzieher bekannt zu geben. Fremden Personen (außer Verwandte) ist der Zutritt zu den Zimmern untersagt. Burschen ist der Aufenthalt in den Mädchenzimmern und umgekehrt nicht gestattet. Bei nicht Befolgen dieses Punktes erfolgt die sofortige Entlassung. Krankheit: Schüler, die sich krank fühlen, melden sich beim Klassenvorstand und beim Erzieher. Im Falle der Erkrankung entscheidet der Arzt, ob er in häusliche Pflege bzw. Spitalspflege übergeben wird. Über ein zumutbares Maß einer Betreuung hinausgehende Pflegefälle können vom Heim nicht übernommen werden. Bestehende Krankheiten dürfen vom Schüler gegenüber der Heimleitung nicht verschwiegen werden. Der Schüler hat seine e-card mitzubringen. Haftung: Für das persönliche Eigentum des Schülers wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Aus Sicherheitsgründen (Brandgefahr) dürfen Bügeleisen, Tauchsieder, Heizdecken etc. nicht mitgebracht werden. Erlaubte Elektrogeräte wie z.b. Fön, Rasierapparat müssen den einschlägigen technischen Vorschriften entsprechen. Jeder Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte sind selbst verantwortlich für allfällige Defekte an ihren Geräten. Vom Heim-Erhalter wird keine Haftung übernommen. Verstöße gegen die Heimordnung, die guten Sitten und jede kriminelle Handlung, die polizeilich verfolgt wird, zieht den sofortigen Ausschluss aus dem Heim nach sich. Seite 2/5

3 Fahrzeuge: Für Schüler ist das Abstellen von privaten Fahrzeugen im Heimbereich an den vorgesehenen Plätzen je nach Verfügbarkeit möglich. Während der Woche sind Ausflugsfahrten mit dem Privatfahrzeug nicht gestattet. Die Heimleitung übernimmt keinerlei Haftung für abgestellte Fahrzeuge. Handy: Im Speisesaal, während der Lernstunde und der Nachtruhe müssen die Geräte ausgeschaltet sein. Bei wiederholtem Verstoß wird es vom Erzieher abgenommen und bis zum Ende der laufenden Woche verwahrt. Beschädigungen: Beschädigungen der Heimeinrichtung sind von den Verursachern wieder gut zu machen. Verunreinigungen sind zu beseitigen oder abzugelten. Ist der Verursacher namentlich nicht bekannt, jedoch einer bestimmten Gruppe zuzuordnen, wird der Schadenersatz anteilig geltend gemacht (Beschädigungen, Schlüsselverlust etc.). Zur Sicherung möglicher Schadenersatzansprüche wird am Anreisetag eine Kaution von 100,00 eingehoben. Davon werden 10,00 für laufende Instandhaltungen und für Unterstützung des Freizeitprogrammes einbehalten. Alkohol und Nikotin: Am gesamten Schul- und Internatsgelände gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes droht eine Geldstrafe. Ebenso ist die Mitnahme und Aufbewahrung von Alkohol im Heim verboten. Trunkenheit und der Besitz von Alkohol im Heim wird mit Ausschluss geahndet! Rauchen im Heimgebäude zieht ebenfalls den Ausschluss nach sich! Nahrungsmittel: Die Einnahme und Lagerung von Speisen m Schlafraumbereich ist aus hygienischen Gründen untersagt. Speisen können aber in der Freizeit jederzeit m Speisesaal eingenommen werden. Ausstattung des Internatsschülers: In ausreichendem Maß Wäsche zum Wechseln. Tages- und Nachtbekleidung. Hausschuhe (Holz- und Turnschuhe sind keine Hausschuhe). Es besteht Hausschuhpflicht. Wer diese nicht einhält und dabei Schäden im Zimmer oder Sanitärbereich verursacht, muss diese beheben oder die Reparaturkosten bezahlen! Freizeitbekleidung Inventar: Auf das Inventar ist sorgfältigst acht zu geben. Das Bekleben von Wänden und Einrichtungsgegenständen ist nicht gestattet. Auftretende oder festgestellte Schäden sind umgehend der Heimleitung zu melden. Bei fahrlässiger und mutwilliger Beschädigung haftet der Einzelne oder die Zimmerbewohner für den entstandenen Schaden. G) Anmeldung: Sie erfolgt schriftlich durch Übermittlung des Anmeldeformulars und ist verbindlich. Seite 3/5

4 H) Was benötigt der Lehrling im Lehrlingsheim o Einverständniserklärung zur Heimordnung o Unterwäsche, Socken (für mehrmaligen Wechsel) o E-card o Nachtwäsche o Trainings- oder Hausanzug o Hausschuhe (nur mit h e l l e r nicht abfärbender Gummisohle) o Waschzeug und Zahnputzzeug o Kautionsbetrag 100,-- Bettwäsche und Handtücher sind im Heim vorhanden! Der Heimleiter FBD Karl Maicher Seite 4/5

5 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur Heimordnung des Lehrlingsheimes 9300 St. Veit/Glan Name-Schülerin: Mobiltel.: Geburtsdatum Klasse: Name der/des Erziehungsberechtigten Telefon-Nr. der/des Erziehungsberechtigten Lehrberechtigter Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Heimkostenträger Unterschrift Heimschülerin Unterschrift Lehrberechtigter Rechnung und Zahlschein zur Überweisung der Heimkosten werden Ihnen direkt von der Kärntner Heimstätte, Ferdinand- Seelandstr. 27, 9020 Klagenfurt übermittelt. Bitte senden Sie die ausgefüllte Einverständniserklärung an das Sekretariat der Fachberufsschule St. Veit/Glan!! Seite 5/5

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