Wohnbauflächenentwicklung Knollstraße in Osnabrück. Auslobung. Städtebaulicher Wettbewerb
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1 Auslobung Niedersächsische Landgesellschaft mbh in Abstimmung mit der Stadt Osnabrück Ell ers tra ße Städtebaulicher Wettbewerb Kn ße tra s oll eg rw ste Ha Wohnbauflächenentwicklung Knollstraße in Osnabrück Architektur Stadtplanung Kommunalberatung Wettbewerbsmanagement Geoinformatik Bielefeld Sennestadt, Vennhofallee 97 / Fon: / Fax: E Mail: info@dhp sennestadt.de / sennestadt.de
2 1 Wohnbauflächenentwicklung Knollstraße Inhaltsverzeichnis Teil A A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 A 8 A 9 A 10 A 11 A 12 A 13 A 14 A 15 Auslobungstext Allgemeine Wettbewerbsbedingungen Auslober / Betreuer und Vorprüfung Anlass und Zweck des Wettbewerbes Wettbewerbsart Wettbewerbsteilnehmer/innen Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer Wettbewerbsunterlagen Wettbewerbsleistungen Rückfragen und Kolloquium Kennzeichnung und Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten Beurteilungskriterien Preise und Anerkennungen Abschluss des Wettbewerbes Behandlung von Verfahrensrügen Weitere Bearbeitung der Aufgabe Seite Teil B B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 Erläuterung der Wettbewerbsaufgabe Allgemeine Ausgangssituation Beschreibung des Wettbewerbsgebietes Zielvorstellungen zu der Nutzungs und Bebauungsstruktur Zielvorstellungen zum Freiraum Zielvorstellungen zur verkehrlichen Erschließung Wirtschaftliche und energetische Aspekte Anlagen im Einzelnen aufgeführt 2
3 3 Wohnbauflächenentwicklung Knollstraße Teil A Auslobungstext Allgemeine Wettbewerbsbedingungen RAW 2004 A 1 Der Auslobung liegen die "Regeln für die Auslobung von Wettbewerben RAW 2004" zugrunde. Sie sind Bestandteil der Auslobung. Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen, diese hat die Übereinstimmung mit den Regeln bestätigt und den Wettbewerb unter der Nummer /06 registriert. Die Ausloberin Ausloberin ist in Abstimmung mit der Stadt Osnabrück die Niedersächsische Landgesellschaft mbh, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Thorsten Hiete. (Geschäftsstelle Osnabrück: Am Schölerberg 6, Osnabrück, Telefon ) Betreuung und Vorprüfung Die Betreuung und Vorprüfung des Wettbewerbes erfolgt durch das Büro Drees & Huesmann. Planer, Vennhofallee 97, Bielefeld, Telefon / Telefax , info@dhpsennestadt.de / Internet: A 2 Anlass und Zweck des Wettbewerbes Die Ausloberin beabsichtigt in dem Osnabrücker Stadtteil Dodesheide eine rund 35 ha große Wohnbaufläche zu entwickeln. Dabei sollen unterschiedliche räumliche Cluster entstehen, die zum einen eine sukzessive Realisierung ermöglichen, zum anderen unterschiedliche städtebauliche Schwerpunkte setzen. Unter stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen sind u.a. junge Familien eine wichtige Zielgruppe, die mit modernen und nachhaltigen Wohnformen für das urbane Wohnen gewonnen werden sollen. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels soll auch die Altergruppe 65+ für dieses Wohngebiet interessiert werden. Bei dieser Fläche handelt sich um die größte zusammenhängende Wohnbauflächenentwicklung in den nächsten Jahren, und dies in einer ruhigen und zentralen Lage im Stadtgebiet. Die Einfügung in das und die Vernetzung mit dem Freiraumsystem der Grünen Finger sind Teil der Wettbewerbsaufgabe. Die Realisierung / Inanspruchnahme wird sich in städtebaulich begründeten Bauabschnitten über mehrere Jahre erstrecken. Zweck des Wettbewerbes ist es, städtebaulich qualitätvolle, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und eine geeignete Architektin/Stadtplanerin oder einen geeigneten Architekten/Stadtplaner als Auftragnehmer/in für die Planungsleistungen zu ermitteln.
4 Niedersächsische Landgesellschaft mbh / Stadt Osnabrück 4 A 3 A 4 Wettbewerbsart (RAW 2) Der Wettbewerb wird als begrenzter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Wettbewerbsteilnehmer/innen (RAW 5) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung: Zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner nach 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWRAbkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO Dienstleistungsabkommens ist, haben; zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EGRichtlinie. Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich, zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen, der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind. Landschaftsarchitekten sind in Arbeitsgemeinschaft mit einem der Vorgenannten teilnahmeberchtigt. Architekten und Stadtplanern wird eine Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten empfohlen. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
5 5 Wohnbauflächenentwicklung Knollstraße A 5 20 Teilnehmer Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 20 angestrebt. 6 Büros sind bereits zur Teilnahme aufgefordert worden, 14 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt. Bewerbungsfrist (12.00 Uhr) Losverfahren am Bekanntmachung der Teilnehmer Eingeladene Teilnehmer Die Bewerbung um Teilnahme ist vom Freitag, den bis zum Donnerstag, den , Uhr, ausschließlich und verbindlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann. Planer möglich: (Stichwort Bewerbung zur Teilnahme ) Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen: a) Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist ausgeschlossen, b) Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung c) Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / Fax / . Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen. 14 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren unter Aufsicht eines Rechtsvertreters der Stadt Osnabrück aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig zur Teilnahmebestätigung benachrichtigt. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers ( bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per . Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende 6 Teilnehmer/innen (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen: Arbeitsgemeinschaft Astoc Architects and Planners, Köln mit Lützow 7 Garten und Landschaftsarchitekten, Berlin Joachim Eble, Tübingen Planungsbüro Dipl. Ing. Garthaus, Osnabrück Ingenieurplanung GbR, Wallenhorst Mas (Architecture + Urban Design), Hengelo, Niederlande Stadtraum Architektengruppe Pohl Strey Rogge, Münster / Düsseldorf
6 Niedersächsische Landgesellschaft mbh / Stadt Osnabrück 6 A 6 Wettbewerbsunterlagen Den Teilnehmer/innen werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Auslobungstext Teil A Rahmenbedingungen, Auslobungstext Teil B Wettbewerbsaufgabe, Verfassererklärung (letzte Seiten im Auslobungsheft / als Datei), Anlagen, im Einzelnen aufgeführt auf Seite 2. Anforderung der Unterlagen Hinweis zur Verwendung digitaler Daten Die Wettbewerbsunterlagen müssen von den ausgewählten Büros nach der Benachrichtigung bis zum beim Betreuungsbüro unter dem Stichwort "Wettbewerb OsnabrückKnollstraße" gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 100 (nur Verrechnungsscheck) angefordert werden. Werden die Unterlagen unbeschädigt bis zum (Poststempel) zurück gegeben oder wird eine wettbewerbsfähige Arbeit eingereicht, so wird die Schutzgebühr nach Abschluss des Verfahrens zurück erstattet (nicht eingelöster Verrechnungsscheck mit dem Preisgerichtsprotokoll zurück gesandt). Die als Planungsunterlage mitgelieferten digitalen Daten unterliegen einem Nutzungsvertrag und dürfen von den Teilnehmern nur für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe verwendet werden. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens sind die Daten von den Datenträgern zu löschen. A 7 Wettbewerbsleistungen (RAW 3) Jeder Teilnehmer hat das vorgegebene Blattformat verbindlich zu verwenden. Die Grundrisse, Ansichten und Schnitte sind mit dunklem Strich auf hellem Untergrund darzustellen (Farbe ist hierbei nicht ausgeschlossen). Es werden nur gerollte Pläne angenommen. Bei den Planzeichnungen soll Norden am oberen Blattrand sein. Die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Teilnehmer erleichtert die Anordnung der Pläne auf vorgegebenen Stellwänden; den Vergleich der Arbeiten untereinander; die Arbeit der Vorprüfung; die Preisgerichtsdurchführung; die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten; die Dokumentation des Wettbewerbs; die Archivierung; das bessere Verständnis für die Bürgerinnen und Bürger. Im Einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen verlangt: Lageplan M 1: 1000 Darstellung des Städtebaulichen Konzeptes mit folgenden Eintragungen: Baukörper mit Angaben zur Geschossigkeit und Dachform
7 7 Wohnbauflächenentwicklung Knollstraße Ausschnitt Wohnumfeld M 1: 500 Erschließung für den fließenden Verkehr Haltestelle/n für den ÖPNV Wegeverbindungen für Fußgänger /Radfahrer Vernetzung der Wohnquartiere mit dem Freiraum Darstellung eines beispielhaften Wohnquartiers. Im Einzelnen sind darzustellen: Schematische Grundrisse Erschließung, fließender und ruhender Verkehr Zonierung / Gestaltung der Freiflächen im Wohnquartier Erläuterung Vorprüfungsunterlagen Verfassererklärung Erwartet werden kurze stichpunktartige Erläuterungen auf maximal einer Seite DIN A4 (können auch auf dem Blatt mit den Planzeichnungen dargestellt sein). Wettbewerbsbeitrag als eine TiffDatei auf CDRom Verzeichnis der eingereichten Unterlagen wird zur Verwendung beigefügt. Abgabe in undurchsichtigem, verschlossenem Umschlag, auf dem die Kennzahl verzeichnet ist. Nicht zulässige Mehrleistungen A 8 Rückfragen Kolloquium Jeder Teilnahmeberechtigte darf jeweils nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Videos sind grundsätzlich von jeder Bewertung ausgeschlossen. Rückfragen / Kolloquium Schriftliche Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum (11.00 Uhr) an den Betreuer gerichtet werden (Adresse siehe Seite 5). Zur Beantwortung von Rückfragen und zusätzlichen Information über die Auslobung wird am Dienstag, , ein Kolloquium im Stadthaus I, Zimmer 717 / 718 Natruper Torwall 2, Osnabrück unter Beteiligung der Wettbewerbsteilnehmer und der Mitglieder des Preisgerichts durchgeführt. Kolloquiumsprotokoll Das Protokoll des Kolloquiums einschließlich der Beantwortung der Rückfragen wird allen Verfahrensbeteiligten und dem Landeswettbewerbsausschuss innerhalb von 10 Tagen zugesandt; es wird Bestandteil der Auslobung.
8 Niedersächsische Landgesellschaft mbh / Stadt Osnabrück 8 A 9 Kennzeichnung Einlieferung Planunterlagen Kennzeichnung / Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (RAW 7) Alle geforderten Wettbewerbsleistungen sind an der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung und jeder Textseite, sowie der verschlossenen Verfassererklärung durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern (auf den Zeichnungen max. 1 cm hoch, max. 6 cm breit) zu kennzeichnen. Einlieferungstermin ist Donnerstag, der An diesem Tag muss die Wettbewerbsarbeit beim Betreuer eingereicht sein: Bis Uhr kann der Entwurf bei Drees & Huesmann. Planer Vennhofallee 97, BielefeldSennestadt unter dem Stichwort "OsnabrückKnollstraße" abgeliefert oder an die gleiche Postadresse aufgegeben werden. Planunterlagen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter den o. g. Tagesstempeln, unabhängig von der Uhrzeit, erfolgt. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung mit beurteilt. Rechtzeitig eingelieferte Arbeiten, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Betreuer zugestellt werden, sind zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber endgültig zu entscheiden. Anonymität A 10 Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen sowie die vom Verfasser gewählte sechsstellige Kennzahl. Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten (RAW 6) Das Preisgericht tagt voraussichtlich am Donnerstag, den Ihm gehören an (in alphabetischer Reihenfolge): Preisrichter/innen Prof. Julia Bargholz, Stadtplanerin, Oldenburg Stadtrat Wolfgang Griesert, Dezernent für Städtebau, Grün und Umwelt, Stadt Osnabrück Ulrich Hus, SPDFraktion Anette Meyer zu Strohen, CDUFraktion Prof. Edgar van Schayck, Stadtplaner, Osnabrück Hartmut Tepe, Niedersächsische Landgesellschaft mbh, Osnabrück Prof. Kunibert Wachten, Architekt/Stadtplaner, Aachen
9 9 Wohnbauflächenentwicklung Knollstraße Stellvertretende Preisrichter/innen Sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht Sabine Bartnik, Fraktion B 90/ Die Grünen Thomas Haarmann, FDPFraktion Irene Lohaus, Landschaftsarchitektin, Hannover Christian Meyer, Niedersächsische Landgesellschaft mbh, Osnabrück Franz Schürings, Leiter Fachbereich Städtebau, Stadt Osnabrück Wolfgang Voegele, Architekt/Stadtplaner, Karlsruhe HansJürgen Apel, Fachbereich Städtebau, Fachdienst Verkehrsplanung, Stadt Osnabrück Michael Krämer, Vertreter der EigentümerErbengemeinschaft Winkel, Hamburg Thomas Rolf, Fachbereich Städtebau, Fachdienst Bauleitplanung, Stadt Osnabrück Heike Roßmann, Niedersächsische Landgesellschaft mbh, Osnabrück Helmut Schmitz, Fachbereich Umwelt, Fachdienst Naturschutz und Landschaftsplanung, Stadt Osnabrück Arno Sudeck, Niedersächsische Landgesellschaft mbh, Osnabrück Vorprüfer/innen A 11 A Büro Drees & Huesmann Planer, Bielefeld (DHP): Reinhard Drees, Architekt, Stadtplaner (DHP) Gudrun Walter, Architektin, Stadtplanerin (DHP) Stadt Osnabrück: Brigitte Strathmann, Fachbereich Städtebau, Fachdienst Bauleitplanung. Beurteilungskriterien Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: Erfüllung der städtebaulichen Vorgaben Erfüllung der funktionalen Anforderungen Architekturqualität / Gestaltqualität Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten Einhaltung planungs und bauordnungsrechtlicher Vorschriften Umgang mit dem städtebaulichen Bestand der Umgebung Freianlagen und Einbindung in die Umgebung und den Freiraum Erschließung des Gebietes durch den ÖPNV Realisierbarkeit in Bauabschnitten Preise und Anerkennungen (RAW 4) Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von (inkl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
10 Niedersächsische Landgesellschaft mbh / Stadt Osnabrück 10 Preise und Anerkennungen Andere Verteilung A 13 Preisgerichtsprotokoll 1. Preis Preis Preis Preis Anerkennungen Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Abschluss des Wettbewerbes (RAW 10) Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbes unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald als möglich öffentlich bekannt, u.a. durch Veröffentlichung auf der Homepage von Drees & Huesmann. Planer ( Die Ausstellung der Arbeiten ist im Anschluss geplant. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Rücksendung A 14 A 15 Im Anschluss an die Ausstellung werden alle nicht prämierten Arbeiten an die Teilnehmer kostenfrei zurück gesandt, sofern die Planunterlagen in einer versandfähigen und den Vorgaben entsprechenden Verpackung abgeliefert wurden. Behandlung von Verfahrensrügen (RAW 11) Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Landeswettbewerbsausschuss der zuständigen Architektenkammer. Weitere Bearbeitung der Aufgabe (RAW 8, Erklärungen) Die Ausloberin verpflichtet sich, bei einer Weiterführung des Wettbewerbsergebnisses in einen Bebauungsplan eine/n der Preisträger/innen mit Planungsleistungen nach 40 HOAI zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe, bzw. Teile davon, realisiert werden soll,
11 11 Wohnbauflächenentwicklung Knollstraße soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet. Vergütung bei weiterer Beauftragung Die Preissumme bzw. die anteilige Preissumme bei abschnittsweiser Realisierung wird auf das bei Beauftragung ermittelte Honorar angerechnet. Veröffentlichung Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RAW 9 (Eigentum und Urheberrecht) geregelt. Diese Auslobung wurde aufgestellt im Juni 2006 in Osnabrück und Bielefeld. Die Ausloberin Niedersächsische Landgesellschaft mbh, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Thorsten Hiete. (Geschäftsstelle Osnabrück). Vorbereitung, Betreuung und Vorprüfung Drees & Huesmann. Planer Vennhofallee 97, Bielefeld Telefon: / 3230, Telefax: / info@dhpsennestadt.de www:dhpsennestadt.de
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