Gemeinde Senden. Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Platzgestaltung am Kanal und Promenade. Auslobung (Teil A,
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- Kurt Ackermann
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1 Gemeinde Senden Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Platzgestaltung am Kanal und Promenade Auslobung (Teil A, )
2 3 Teil A Allgemeine Wettbewerbsbedingungen RPW 2013 A 1 Vorbereitung, Durchführung und Begleitung A 2 Der Auslobung liegen die "Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013" zugrunde. Sie ist damit, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen formuliert sind, ohne die Anlagen I bis VII zur RPW Bestandteil der Auslobung. Der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer W 26/15 registriert. Der Auslober - RPW 2 (1, 5) Ausloberin ist die Gemeinde Senden, vertreten durch den Bürgermeister Alfred Holz. Das Wettbewerbsmanagement erfolgt durch das Büro Drees & Huesmann. Planer, Vennhofallee 97, Bielefeld, Telefon (05205) 3230 / Telefax (05205) 22679, info@dhp-sennestadt.de / Anlass und Ziel des Wettbewerbes - RPW 1 (2) Für den Ortskern von Senden wurde 2014 ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt, das als eine von 53 Maßnahmen die Durchführung eines Wettbewerbes "Stadtplatz am Kanal einschließlich Kanalpromenade" vorsieht. Am Endpunkt der Achse Ortskern / Dortmund-Ems-Kanal soll eine Platz- und Ufergestaltung erfolgen. Dieser Bereich entspricht von seiner Gestaltung her heute nicht der stadträumlichen Bedeutung und Funktion, die er für den Ort einnimmt. Mit der neuen Wohnanlage am nördlichen Ufer ist bereits ein guter Anfang zur Attraktivitätssteigerung gemacht worden; mit einer geplanten angrenzenden Gastronomie (Café) soll diese Funktion noch weiter ausgebaut werden. Auf nachbarliche Belange der Anwohner ist dabei Rücksicht zu nehmen. Durch eine neue Oberflächengestaltung, Begrünung, Bäume, Erneuerung der Möblierung und Beleuchtung soll dieser Bereich attraktiver und als Aufenthaltsbereich gestaltet werden. Für die westlich gelegene Kanalpromenade mit dem Weg entlang des Kanals und der parallel dazu verlaufenden Lindenallee ist ebenfalls eine Aufwertung und Neuanlage der Aufenthaltsbereiche zu gestalten. Mit der Neugestaltung ist die Frage der Entflechtung der Nutzerverkehre im Sinne der Trennung von Fußgängern und Radfahrern zu prüfen. Attraktive Aufenthaltsbereiche sollen die vorhandenen, einzeln am Wegrand aufgestellten Bänke ersetzen und die Möglichkeit einer Rast bieten, ohne Fußgänger oder Radfahrer zu behindern.
3 4 Die Kanalpromenade ist ein Baustein zur Stärkung der Naherholungsfunktion und zugleich eine Maßnahme der Verbesserung der Verbindung Ortskern - Schloss. Der Wettbewerbsentwurf soll Gestaltungs- und Baumaßnahmen aufzeigen, die für die Anlage und Realisation der Platzgestaltung und attraktiver Elemente entlang der Kanalpromenade sowie die Ausbildung einer wahrnehmbaren Achse vom Kanal in das Ortszentrum (Bakenstraße, Münsterstraße bis zur Kirche) vorzusehen sind. Hierzu zählt auch die Gestaltung des Straßenraumes mit Lösung der Verkehrsprobleme in diesem Abschnitt. A 3 Landschaftsarchitekten Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme - RPW 4 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung: - zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; - die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben; - zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: - der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich, - zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen, - der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
4 5 Stadtplaner und Architekten in AG mit Landschaftsarchitekten A 4 Stadtplaner und Architekten sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt. Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer - RPW 3 (3) Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 25 angestrebt, davon werden 8 Büros gesetzt, 17 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt. Bewerbungsfrist Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann. Planer möglich: Bewerbung zur Teilnahme Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen: Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen, Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / . Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen. Losverfahren Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertreters der Gemeinde Senden aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers ( bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per .
5 6 Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende 8 Teilnehmer (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen: 1. Hannes Bäuerle, Landschaftsarchitekt in pp a s, pesch partner architekten stadtplaner BDA SRL, Dortmund 2. brandenfels landscape + environment, Münster 3. LAD+ Landschaftsarchitektur Diekmann, Hannover 4. Planergruppe GmbH Oberhausen, Oberhausen 5. Planungsgruppe Skribbe-Jansen GmbH, Münster 6. SAL Landschaftsarchitektur GmbH, Münster 7. scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf 8. Heiner Wortmann, Landschaftsarchitekt BDLA/ Stadtplaner AKNW, Lüdinghausen A 5 Hinweis zur Verwendung digitaler Daten A 6 Wettbewerbsunterlagen Den Teilnehmern/innen werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Auslobungstext Teil A - Rahmenbedingungen, - Auslobungstext Teil B - Wettbewerbsaufgabe (bei Versand), - Anlagen, im Einzelnen aufgeführt auf Seite 2 (bei Versand). Die als Planungsunterlage mitgelieferten digitalen Daten unterliegen einem Nutzungsvertrag und dürfen von den Teilnehmern nur für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe verwendet werden. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens sind die Daten von den Datenträgern zu löschen. Wettbewerbsbeiträge - RPW 5 (2) Jeder Teilnehmer darf jeweils nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Mehrleistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Videos sind grundsätzlich von jeder Bewertung ausgeschlossen. Art und Umfang der geforderten Leistungen ist im folgenden beschrieben. Dabei hat jeder Teilnehmer das vorgegebene Blattformat (Anlage bei Versand) verbindlich zu verwenden. Die Entwürfe sind mit dunklem Strich auf hellem Untergrund darzustellen (Farbe ist hierbei nicht ausgeschlossen). Es werden nur gerollte Pläne angenommen (Kopie für die Vorprüfung gefaltet). Die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Teilnehmer erleichtert die Anordnung der Pläne auf vorgegebenen Stellwänden; den Vergleich der Arbeiten für Vorprüfung, Preisgericht, Ausstellung
6 7 Im Einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen verlangt: Lageplan als Übersichtsplan - genordet - M 1: 2000 Platz am Kanal bis südliche Münsterstraße M 1: 500 Beleuchtungskonzept M 1:1000 Schnitte / Ausschnitte / Details M 1: 200 / M 1: 50 / M 1:20 weitere Details Räumliche Darstellung Erläuterungen Vorprüfungsunterlagen Verfassererklärung Darstellung des Gesamtkonzeptes für die Neugestaltung mit folgenden Eintragungen: angrenzende Bebauung / Gliederung und Nutzung der Freiflächen / Markierung der Vertiefungsbereiche Darstellung der Platzgestaltung am Kanal, der Bakenstraße, der südlichen Münsterstraße und des Beginns der Promenade - Detailliertere Differenzierung der Nutzungsbereiche und Oberflächen, Darstellung besonderer Gestaltungselemente als eigenständiger Nachtplan Darstellung ausgewählter Bereiche mit Detaillierung der Pflasterung und Oberflächengestaltung, Begrünung, Bepflanzung Querschnitte durch Münsterstraße, Platz am Kanal und Promenade besondere Gestaltungs-, Beleuchtungs-, Ausstattungs-, Sitz-, Spielelemente in zwei verschiedene Blickrichtungen (Richtung Bakenstraße, Richtung Kanalbrücke, siehe Seite 12, Abb. 2) Erläuterungen zum Konzept auf max. zwei Seiten DIN A4. Wettbewerbsbeitrag als gefaltete Kopie für die Vorprüfung CD mit Wettbewerbsbeitrag als Tiff-Datei (RGB-Modus) und PDF- Datei für Vorprüfung u. Dokumentation, sowie die Erläuterungen als DOC- oder PDF-Datei Verzeichnis der eingereichten Unterlagen wird zur Verwendung beigefügt. Abgabe in undurchsichtigem, verschlossenem Umschlag, auf dem die Kennzahl verzeichnet ist.
7 8 A 7 Rückfragen bis Kolloquium Kolloquiumsprotokoll A 8 Kennzeichnung Einlieferung Planunterlagen Tagesstempel Rückfragen / Kolloquium - RPW 5 (1) Schriftliche Rückfragen zum Wettbewerb können bis zu zwei Tage vor dem Kolloquium an den Betreuer gerichtet werden (Adresse s. Seite 3). Zur Beantwortung von Rückfragen und zusätzlichen Informationen über die Auslobung wird am Dienstag, , ein Kolloquium im Foyer der Steverhalle Buldernerstraße 15, Senden unter Beteiligung der Wettbewerbsteilnehmer und der Mitglieder des Preisgerichts durchgeführt: - Preisrichtervorbesprechung Uhr, - Kolloquium mit den Teilnehmern Uhr. Das Protokoll des Kolloquiums einschließlich der Beantwortung der Rückfragen wird allen Verfahrensbeteiligten und dem Landeswettbewerbsausschuss innerhalb von 10 Tagen zugesandt; es wird Bestandteil der Auslobung. Kennzeichnung / Abgabe der Wettbewerbsarbeiten - RPW 1 Alle geforderten Wettbewerbsleistungen sind an der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung und jeder Textseite, sowie der verschlossenen Verfassererklärung durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern (max. 1 cm hoch, max. 6 cm breit) zu kennzeichnen. Die Kennzahl ist ebenso auf der Verpackung anzugeben. Die Planunterlagen müssen bis zum nebenstehendem Datum beim Betreuer eingereicht sein. Entweder wird der Entwurf bis Uhr bei Drees & Huesmann. Planer Vennhofallee 97, Bielefeld unter dem Stichwort "Platzgestaltung am Kanal und Promenade Senden" abgeliefert oder er wird an die gleiche Postadresse aufgegeben. Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt: die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe, wenn die Arbeit bei der angegebenen Adresse persönlich abgegeben wird, das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, wenn die Arbeit bei der Post oder einem anderen Transportunternehmen aufgegeben wird. Der Teilnehmer sorgt dafür, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da der (Datums-/Post-/Tages-) Stempel auf dem Versandgut oder der Begleitzettel ein Datum aufweisen kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßgebend.
8 9 Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Anonymität Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusendung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden. Rechtzeitig bei den Versanddiensten eingelieferte Wettbewerbsarbeiten, die später als 14 Tage nach dem Einlieferungstermin eintreffen, werden zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Die endgültige Entscheidung darüber trifft das Preisgericht. A 9 Stimmberechtigte Preisrichter/innen Stellvertretende Preisrichter/in Sachverständige Berater/innen Vorprüfer/innen Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten - RPW 6 Das Preisgericht tagt am Ihm gehören an: 1. Uta Schneider, Stadtplanerin, Architektin, Geschäftsführerin Regionale 2016 Agentur GmbH, Velen 2. Prof. Dipl.-Ing. Norbert Kloeters, Landschaftsarchitekt, Aachen 3. Johanna Sievers, Landschaftsarchitektin, Hannover 4. Alfred Holz, Bürgermeister Gemeinde Senden 5. Gerhard Gebauer, Vors. des Gemeindeentwicklungsausschusses 6. N.N., Landschaftsarchitekt/in 7. Dr. Wolfgang Wackerl, Regionale 2016 Agentur GmbH, Velen 8. Klaus Stephan, Beigeordneter Gemeinde Senden 9. Carsten Busche, Gemeinde Senden 10. Klaus Mende, Gemeinde Senden 11. Dr. Christian Vogdt, CDU-Fraktion 12. Achim Peltzer, SPD-Fraktion 13. Philipp Scholz, Fraktion B 90 / Die Grünen 14. Andreas Krüskemper, UWG-Fraktion 15. Andreas Becker, FDP-Fraktion 16. Dr. Uwe Koenzen, Planungsbüro Wasser und Landschaft, Hilden 17. Vertreter/in des Wasser- und Schifffahrtsamtes Rheine 18. Vertreter/in der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld 19. Dr.-Ing. Frank Weiser, Brilon Bondzio Weiser, Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbh, Bochum 20. Reinhard Drees, Architekt, Stadtplaner, DHP 21. Gudrun Walter, Architektin, Stadtplanerin, DHP 22. Ulrike Wesche, Dipl.-Ing. (Architektur), DHP
9 10 A 10 A 11 Preise und Anerkennungen Andere Verteilung A 12 Preisgerichtsprotokoll Ausstellungseröffnung Rücksendung Beurteilungskriterien - RPW 6 Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: Gestaltqualität Städtebauliche Qualität / Freiraumqualität / Einfügung in das Umfeld Funktionalität Erfüllung des Wettbewerbsprogramms / der funktionalen Anforderungen Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten Preise und Anerkennungen (RAW 4) Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen (jeweils inkl. Mehrwertsteuer): 1. Preis Preis Preis Preis Preis Anerkennungen (z.b. 2x ) Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Abschluss des Wettbewerbes - RPW 8 Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbes unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald als möglich öffentlich bekannt, u.a. durch Veröffentlichung auf der Homepage von Drees & Huesmann. Planer ( Die Ausstellung der Arbeiten ist im Anschluss geplant. Die genaue Uhrzeit für die Eröffnung und die Dauer der Ausstellung werden spätestens mit dem Protokoll der Preisgerichtssitzung allen Beteiligten bekannt gegeben. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Im Anschluss an die Ausstellung werden - nur auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss - die nicht mit einem Preis prämierten Arbeiten an die Teilnehmer kostenfrei zurück gesandt, sofern die Planunterlagen in einer versandfähigen und den Vorgaben entsprechenden Verpackung abgeliefert wurden.
10 11 A 13 Behandlung von Verfahrensrügen Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich. Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbs- und Vergabeausschuss der zuständigen Architektenkammer. A 14 Weitere Bearbeitung der Aufgabe - RPW 8 Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5 nach 3(2) und 39 HOAI 2013 (in Teilen nach 47, Leistungsbild Verkehrsanlagen) übertragen wird soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet. Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt. Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem Gewinner Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis fließt als ein Zuschlagskriterium mit 40% in die Bewertung ein. Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage Objektliste Oberflächengestaltungen und Pflanzungen für Fußgängerbereiche - in die Honorarzone IV (teilweise Honorarzone III, s.o ) eingestuft. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Veröffentlichung Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW 8 (3) (Nutzung) geregelt. Aufgestellt in Senden / Bielefeld, Juni 2015
11 12 Abb. 1: Abgrenzung des Programmbereiches ISEK (ohne Maßstab) Blickrichtungen für räumliche Darstellungen Abb. 2: Lage des Wettbewerbsgebietes, (Auszug aus der Deutschen Grundkarte, ohne Maßstab)
12 Bewerbungsfrist Losziehung Versand der Unterlagen Frist für Rückfragen Kolloquium Abgabe Planunterlagen Preisgericht Ausstellungseröffnung
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