Der Winter ließ auf sich warten

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1 Mitteilungsblatt Amtsblatt für die Gemeinde Loffenau Diese Ausgabe erscheint auch online 56. Jahrgang Nummer 3 Der Winter ließ auf sich warten Nach den milden Temperaturen zum Jahresbeginn gab es Anfang der Woche einen kurzen Kälteeinbruch. Sogar die wilden Alpenveilchen am Pfarrberg blühen bereits.

2 Seite 2 / Nummer 3 Mitteilungsblatt Loffenau Amtliche Bekanntmachungen Räumlichkeiten gesucht für Kindertagespflege Die Gemeinde Loffenau hat das Ziel, auch in Zukunft ein quantitativ und qualitativ gutes Kinderbetreuungsangebot anbieten zu können. Als Ergänzung zu den bestehenden Kindertageseinrichtungen (Krippe) möchten wir den Eltern in Loffenau künftig gerne die Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Rahmen der Kindertagespflege anbieten. Hierfür sucht die Verwaltung nun geeignete Räumlichkeiten. Gesucht werden Einfamilienhäuser sowie Zwei- und Drei-Zimmer Wohnungen zur Miete oder zum Erwerb. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei der Verwaltung unter Ihr Bürgermeisteramt 65. Geburtstag von Pfarrer Willi Ratz im vergangenen Dezember Im Dezember 2017 feierte Pfarrer Willi Ratz seinen 65. Geburtstag. Es ist sein letzter Geburtstag als Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Loffenau. Nach 32-jähriger Amtszeit nimmt er im Juni 2018 Abschied und kehrt zurück in seine Heimat nach Keltern. Sachbeschädigung an der Turnhalle und Grundschule Belohnung in Höhe von 50 EUR ausgesetzt Zwischen Samstag, und Sonntag, wurden die Außenfassade sowie Türen und Glasscheiben der Turnhalle und Grundschule mit Graffiti verschmiert. Der Sachschaden beläuft sich gemäß ersten Schätzungen zwischen 300 Euro und Euro. Zur Ergreifung der Täter setzt die Gemeinde Loffenau eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung, Ergreifung sowie Überführung des oder der Täter und zur Aufklärung der Straftat führt, in Höhe von 50 Euro aus. Sachdienliche Hinweise bitte direkt an die Polizeidienststelle Gernsbach, Telefon: Erster Rohbau im Neubaugebiet Rheinblick II Der Rohbau eines stattlichen Wohnhauses im Neubaugebiet Rheinblick II ist fertig gestellt. Die Fenster und Türen wurden auch bereits eingebaut. Mit ihm feierten der Kirchenchor und die Mitglieder des Kirchengemeinderates. Es gab viele lobende Worte, unter anderem von Frau Mühlhäuser als Vorsitzende des Kirchenchors. Sie bedankte sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Zuverlässigkeit in all den Jahren. Auch der Vorsitzende des Kirchengemeinderates, Herr Günther Mungenast, bedankte sich für die wundervolle Zusammenarbeit und wünschte ihm einen angenehmen Ruhe- oder wahrscheinlich Unruhestand und Gottes Segen. Herr Pfarrer Ratz selbst erinnerte sich an seinen Anfang in Loffenau, der nicht gerade einfach war und erzählte, dass der Kirchenchor ihm das Einleben in die Dorfgemeinschaft um vieles leichter gemacht hat. Auch als Religionslehrer ist Herr Pfarrer Ratz tätig und gründete 1994 das Chörle welche als Gesangsgruppe den Gottesdienst am Karfreitag kräftig unterstützt. Grundschule Loffenau sagt DANKESCHÖN Der letzte Schulgottesdienst des Jahres fand am 21. Dezember 2017 statt dieses Mal in der katholischen Kirche und wie in den 31 Jahren zuvor gehalten von Herrn Pfarrer Ratz. Jeweils dreimal jährlich bereitete Herr Ratz oft in Zusammenarbeit mit Herrn Liebl und der Schülerschaft

3 Mitteilungsblatt Loffenau Nummer 3 / Seite 3 in den zurückliegenden mehr als drei Jahrzehnten die Schulgottesdienste vor, die immer auch einen stimmungsvollen Schlussakkord vor den Beginn der nachfolgenden Ferienzeit setzten. Als Leiterin der Grundschule übergab Frau von Köller stellvertretend ein kleines Präsent und bedankte sich auch im Namen des Kollegiums und der Schüler sehr herzlich für den unermüdlichen Einsatz von Herrn Pfarrer Ratz und Herrn Liebl, die mit einem donnernden DANKESCHÖN der versammelten Schülerschaft in die Weihnachtsferien verabschiedet wurden. L 564 Gernsbach Loffenau Kurzzeitige Straßensperrungen Im Zeitraum Montag, 15. Januar 2018 bis Samstag, 3. Februar 2018 finden entlang der L 564 Holzfällarbeiten statt. Betroffen ist der Streckenabschnitt zwischen der Einfahrt Erddeponie bis zur Gemarkungsgrenze Gernsbach / Loffenau. Wie die Forstbezirksleitung Gaggenau des Landratsamtes Rastatt mitteilt, wird die Straße mehrmals kurzzeitig gesperrt. Diese Arbeiten werden in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr durchgeführt. Der Verkehr wird über eine Ampel geregelt. Die beidseitige Zufahrt befindet sich in einem unübersichtlichen Streckenabschnitt. Gesundheitsamt erinnert an Grippeimpfung Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass die jährliche Grippewelle begonnen hat und empfiehlt bisher nicht geimpften Personen, sich jetzt kurzfristig noch impfen zu lassen. Derzeit steigt die Zahl der Erkrankungen in Baden-Württemberg und in benachbarten Regionen und Ländern wie Frankreich oder der Schweiz deutlich an, auch im Landkreis Rastatt gibt es erste Erkrankungsfälle. Influenzaviren können sowohl direkt über Tröpfcheninfektion beim Niesen oder Husten, als auch indirekt über Gegenstände, z. B. über Türgriffe, übertragen werden. Sie breiten sich da besonders leicht aus, wo sich viele Menschen versammeln, beispielsweise in Verkehrsmitteln, in Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen und in größeren Arbeitsstätten oder Kaufhäusern, aber auch bei Veranstaltungen, wie sie gerade in der bevorstehenden Faschingszeit häufig sind. Bei den jährlich in unterschiedlicher Intensität auftretenden Grippewellen wird meist ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung infiziert, sodass es zu vielen Erkrankungen kommt, die zum Teil schwer verlaufen können. Gerade Menschen mit erhöhtem Risiko, wie Ältere, chronisch Kranke und Schwangere sowie Personen in der Krankenversorgung oder mit starkem Publikumsverkehr sollten daher soweit noch nicht erfolgt die Impfung jetzt noch in Betracht ziehen. Die Grippeschutzimpfung ist in Baden-Württemberg ohne Einschränkungen öffentlich empfohlen. Nach der Impfung benötigt der menschliche Körper circa Tage, um einen Schutz gegen die Influenzaviren aufzubauen. Der Impfstoff ist im Allgemeinen gut verträglich. Die Impfung wird durch die Krankenkassen übernommen und erfolgt durch den Hausarzt. Weitere Information: Landratsamt Rastatt, Gesundheitsamt, Telefon oder Haushaltssatzung des Zweckverbandes Im Tal der Murg mit Sitz in Gaggenau für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16. September 1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (GBI. S. 1147), in Verbindung mit 79 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBI. S. 1), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Im Tal der Murg am 6. Dezember 2017 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Die von den Verbandsmitgliedern zu entrichtende Umlage (netto) wird festgesetzt auf Gaggenau, 6. Dezember 2017 Der Verbandsvorsitzende: gez. Christof Florus Oberbürgermeister Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 20. Dezember 2017, Az , die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Im Tal der Murg am 6. Dezember 2017 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 bestätigt. Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Im Tal der Murg für das Jahr 2017 liegt von Freitag, 19. bis Montag, 29. Januar 2018, während der Dienststunden im Rathaus Gaggenau, Hauptstraße 71, 2. OG, Zimmer 204, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gaggenau, 10. Januar 2018 Der Verbandsvorsitzende: gez. Christof Florus Oberbürgermeister

4 Seite 4 / Nummer 3 Mitteilungsblatt Loffenau Jahresabschluss des Zweckverbandes "Im Tal der Murg" mit Sitz in Gaggenau für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16. September 1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147), in Verbindung mit 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Im Tal der Murg am 06. Dezember 2017 in öffentlicher Sitzung den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgestellt: Verwaltungs- Vermögens- Gesamthaushalt haushalt haushalt EUR EUR EUR 1. Soll-Einnahmen , , ,13 2. Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 3. Zwischensumme , , ,13 4. Ab: Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 0,00 0,00 0,00 5. Bereinigte Soll-Einnahmen , , ,13 6. Soll-Ausgaben , , ,13 7. Neue Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00 8. Zwischensumme , , ,13 9. Ab: Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 0,00 0,00 0, Bereinigte Soll-Ausgaben , , , Differenz 10-5 (Fehlbetrag) 0,00 0,00 0, Abgänge an: 12.1 Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0, Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0, Überschuss nach 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO 0,00 0,00 0, Fehlbetrag nach 84 Abs. 2 GemO 0,00 0,00 0,00 (vgl. 23 Satz 2 GemHVO) 15. Vermögensrechnung - Bilanz Aktiva u. Passiva 0,00 0,00 0,00 Gaggenau, den 21. Dezember 2017 Der Verbandsvorsitzende: Christof Florus Oberbürgermeister

5 Mitteilungsblatt Loffenau Nummer 3 / Seite 5 Notdienste der Ärzte und Apotheken Ständige Notrufnummern - Weiterleitung an diensthabenden Arzt Der ärztliche Bereitschaftsdienst steht den Patienten in Notfällen von Montag bis Freitag von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr sowie am Wochenende/Feiertagen von 8 bis 8 Uhr unter der Telefonnummer zur Verfügung. An Wochenenden/Feiertagen wird die Patientenversorgung direkt in den Räumen der Notfallpraxis Baden- Baden, Balger Straße 50, von 8 bis 22 Uhr erfolgen. Die Notfallpraxis ist unter obiger Telefonnummer erreichbar. In lebensbedrohlichen Situationen muss der Rettungsdienst unter der Europarufnummer 112 benachrichtigt werden. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienstzeiten siehe oben, zusätzlich aber mittwochs von 13 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag Telefon Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Ab sofort unter Tel bzw. unter www. kzvbw.de/site/service/notdienst zu erreichen. Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Samstag, 20./Sonntag, 21. Januar Dr. Zebisch, Körnerstraße 6, Gaggenau, Telefon Apotheken Der Dienst dauert von 8.30 bis 8.30 Uhr Donnerstag, 18. Januar Sonnen-Apotheke, Murgtalstraße 26, Bad Rotenfels, Telefon Freitag, 19. Januar Wendelinus-Apotheke, Am Zimmerplatz 2, Weisenbach, Telefon Samstag, 20. Januar Eberstein-Apotheke, Beethovenstraße 30, Ottenau, Telefon Sonntag, 21. Januar Murgtal-Apotheke, Gottlieb-Klumpp-Straße 12, Gernsbach, Telefon Montag, 22. Januar Laurentius-Apotheke, Murgtalstraße 85, Bad Rotenfels, Telefon Dienstag, 23. Januar Igelbach-Apotheke, Lautenbacher Pfad 2, Loffenau, Telefon Mittwoch, 24. Januar Schwarzwald Vital Apotheke, Bismarckstraße 53, Gaggenau, Telefon Johannes-Apotheke, Hauptstraße 37, Forbach, Telefon Donnerstag, 25. Januar Stadt-Apotheke, Hauptstraße 87, Gaggenau, Telefon Fachstelle Sucht Am Bachgarten 9, Gernsbach, Tel Die Fachstelle Sucht in Gernsbach bleibt vorerst mittwochs am Vormittag geschlossen. Geöffnet ist sie nachmittags von 15 bis Uhr in den Zeiten der offenen Sprechstunde. Freitags bleibt die Fachstelle Gernsbach wie bisher von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Weitere Termine nach Vereinbarung. Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche und Fachdienst Frühe Hilfen für Kinder von 0 bis 3 Jahren des Landkreises Rastatt, Hauptstraße 36 b, Gaggenau, Telefon , Online-Beratung: www. landkreis-rastatt.de Sozialstation Gernsbach e. V. Scheffelstraße 2, Gernsbach, Telefon , Fax Nachbarschaftshilfe, Telefon Hospizdienst, Telefon Büroöffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung info@sozialstation-gernsbach.de Dienst der Schwestern/Pfleger Samstag, 20. /Sonntag, 21. Januar: Irena Schäfer, Clemens Hildenbrand, Jasmin Melcher, Andrea Klebowski, Julia Löbbecke, Marietta de Laporte, Wolfgang Heinrich, Beatrix Holz Alle Angaben ohne Gewähr! Impressum Amtsblatt der Gemeinde Loffenau Herausgeber: Gemeinde Loffenau Untere Dorfstraße Loffenau Fon: Fax: Gemeinde@loffenau.de Homepage: Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG Merklinger Straße Weil der Stadt Fon: Fax: Homepage: Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum Merklinger Straße Weil der Stadt Anzeigenberatung: Außenstelle Gaggenau Luisenstraße Gaggenau Fon: Fax: gaggenau@nussbaum-medien.de Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH Josef-Beyerle-Straße Weil der Stadt Tel info@gsvertrieb.de Internet:

6 Seite 6 / Nummer 3 Mitteilungsblatt Loffenau Online-Service für Zulassungsvorgänge Bereits seit drei Jahren können neuere Kraftfahrzeuge bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rastatt über das bundesweit eingeführte Online-Verfahren außer Betrieb gesetzt werden. Seit Oktober 2017 ist auch die internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter möglich. Voraussetzung ist, dass Wohnort und damit der Zulassungsbezirk in der Zwischenzeit nicht gewechselt haben und das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurde. Der digitale Service kann jedoch nur bei Fahrzeugen in Anspruch genommen werden, die ab 2015 neu oder wiederzugelassen wurden und über neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugscheinen) verfügen, die jeweils mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen sind. Diese Fahrzeuge können auf dem auf der Homepage des Landkreises eingerichteten Portal ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung beantragen. Dieser Online-Service stellt eine Ergänzung zum bestehenden Zulassungsverfahren dar, betont Vera Kramer, die Leiterin des Straßenverkehrsamtes im Landratsamt, und hofft zusammen mit Martin Diebold, dem Leiter der Zulassungsbehörde, dass dieses Verfahren künftig eine spürbare Entlastung bringt. Beim Landkreis Rastatt wurden seit Einführung 18 Fahrzeuge über das Internet außer Betrieb gesetzt. Im Vergleich dazu wurden rund Fahrzeuge vor Ort bei den Zulassungsstellen in Rastatt, Bühl und Gaggenau seit Anfang 2015 abgemeldet. Voraussetzung, um das Verfahren nutzen zu können, ist ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie ein entsprechendes Lesegerät. Für die Durchführung müssen die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) und der Stempelplakette abgezogen und freigelegt werden. Im Internetportal kann der Antragsteller dann seine Identität, sein Fahrzeugkennzeichen und die Sicherheitscodes eingeben und den gewünschten Vorgang starten. Die anfallenden Gebühren sind abschließend per E-Payment (z. B. Kreditkarte) zu bezahlen. Der Bescheid über die tatsächlich durchgeführte Abmeldung des Fahrzeugs erfolgt postalisch oder per . Der Bearbeitungszeitpunkt in der Zulassungsbehörde gilt als Abmeldedatum. Bei der Wiederzulassung ist Voraussetzung, dass der Antragsteller bisheriger Halter des Fahrzeuges war und über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer verfügt. Zusätzlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), die VB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung, Bankdaten für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz- Steuer) und die Angabe des reservierten Kennzeichens erforderlich. In manchen Fällen muss auch der Nachweis über die Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung erbracht werden. Im Rahmen des neuen Verfahrens werden Kfz-Steuerrückstände, ausstehende Gebühren sowie das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung automatisch mit Hilfe von Webservices des Kraftfahrt-Bundesamtes im Portal geprüft. Nach der Bearbeitung im Landratsamt erhält der Antragsteller die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen per Post zugeschickt. Service: Online-Portal für Zulassungsvorgänge unter Mikrozensus 2018 mit Fragen zur Wohnsituation und Mietbelastung Interviewer befragen rund Haushalte in Baden-Württemberg Über das ganze Jahr 2018 werden in über 900 Gemeinden rund Haushalte in Baden-Württemberg von Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung, werden 2018 auch Fragen zur Wohnsituation gestellt. Dabei geht es um die Versorgung mit schnellem Internet, die Barrierefreiheit der Wohnung sowie um die verwendeten Energien für Heizung und Warmwasser. In Mieterhaushalten wird darüber hinaus die Mietbelastung erhoben. Diese Zahlen sind für die Planung von Politik und Verwaltung von großer Bedeutung, stellt Frau Dr.?Brenner fest. Sie bittet die ausgewählten Haushalte um ihre Mitwirkung. Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr verteilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp Haushalte werden pro Woche befragt. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Sie können sich mittels eines Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Erhebungsbeauftragten verwenden einen Laptop und geben Ihre Antworten direkt ein. Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

7 Mitteilungsblatt Loffenau Nummer 3 / Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 3. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach Loffenau Weisenbach Sonderbaufläche Campingplatz Weisenbach nach 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Das Landratsamt Rastatt hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach Loffenau Weisenbach am 23. März 2015 in öffentlicher Sitzung beschlossene 3. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach Loffenau Weisenbach Sonderbaufläche Campingplatz Weisenbach nach 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 01. Juli 2017 gem. 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. 1 Abs. 2 der Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB-DVO) genehmigt. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 29. Juni 2015 und betrifft nur das Gemeindegebiet der Gemeinde Weisenbach. Die 3. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach Loffenau Weisenbach Sonderbaufläche Campingplatz Weisenbach nach 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die 3. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und schalltechnischer Untersuchung bei der Stadt Gernsbach, Stadtbauamt, Zimmer 303 (Frau Merkel), Igelbachstraße 11, Gernsbach bei der Gemeinde Loffenau, Zimmer 5 (Frau Tamba), Untere Dorfstraße 1, Loffenau bei der Gemeinde Weisenbach, Hauptamt, Zimmer 5 (Herr Wörner), Hauptstraße 3, Weisenbach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 3. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft gemäß 6 Abs. 5 BauGB verlangen. Dem Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplanverfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, gem. 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 215 Abs. 1 BauGB eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Gernsbach, 4. Januar 2018 gez. Julian Christ Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses Sperrmüllbörse Jede Woche haben die Leser die Möglichkeit, Möbel, Hausrat, sperrige Gegenstände, die nicht mehr gebraucht werden, aber noch zu gebrauchen sind, an dieser Stelle anzubieten, soweit sie verschenkt werden. Anzeigenwünsche können telefonisch durchgegeben werden unter Angebot der Woche 1. Hasenstall aus Holz, zweistöckig, ca. 120 x 65 x 110 cm, Telefon Sofa, Polsterung gut, 90 x 210 cm, blau, zeitlos, auch als Gästebett geeignet, Telefon Falttür hellbraun, 200 x 90 cm; runder Holztisch, 90 x 60 cm, Telefon AB Kirchliche Nachrichten Gemeinsam Gottes Wort feiern - Ökumenischer Gottesdienst zum Bibelsonntag Am Anfang des neuen Jahres laden wir wieder zu einem ökumenischen Gottesdienst ein. Was wir bei aller Verschiedenheit als gemeinsame Grundlage haben, die Bibel, soll im Mittelpunkt dieses Gottesdienstes stehen. Der diesjährige Bibelsonntag steht unter dem Motto: Das Hohelied der Liebe Hohes Lied 3, 1 5 Der Gottesdienst findet am 28. Januar 2018 in der evangelischen Heilig-Kreuz-Kirche statt. Bitte beachten Sie: der Gottesdienst beginnt um 9.30 Uhr. Der Kirchenchor wird den Gottesdienst musikalisch mitgestalten.

8 Seite 8 / Nummer 3 Mitteilungsblatt Loffenau Evangelische Kirchengemeinde Loffenau Wort für die Woche: Über dir geht auf der Herr, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jesaja 60, 2 Sonntag, 21. Januar 10 Uhr Gottesdienst 10 Uhr Kinderkirche im evangelischen Gemeindehaus Dienstag, 23. Januar 20 Uhr Kirchenchorprobe Mittwoch, 24. Januar Uhr Konfirmandenunterricht Uhr Sitzung des Kirchengemeinderats Uhr Hauskreis Donnerstag, 25. Januar 17 Uhr Jungschar 20 Uhr Chörle-Probe Sonntag, 28. Januar 9.30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst zum Bibelsonntag in der evangelischen Heilig-Kreuz-Kirche Evangelisches Pfarramt, Pfarrgasse 8, Telefon 2320 Fax , pfarramt.loffenau@elkw.de Bürostunden von Iris Lach im Pfarramt: Dienstag 15 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 Uhr; Mesnerin und Hausmeisterin: Britta Stürm, Gernsbach, Scheuerner Straße 38, Telefon und Fax Katholische Kirchengemeinde St. Theresia Loffenau pfarramt@st-bernhard.net Homepage: Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Bad Herrenalb: Montag und Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Dienstag 9 bis 12 Uhr Sternsinger-Aktion 2018 Wie jedes Jahr waren um das Fest Drei König in unserer Gemeinde Loffenau die Sternsinger unterwegs und sammelten 1.895,80. Die Aktion stand dieses Jahr unter dem Leitwort: Segen bringen Segen sein. Gemeinsam gegen Kinderarbeit in Indien und weltweit. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen für die freundliche Aufnahme und Ihre Spende und sind froh, den Kindern in aller Welt damit helfen zu können. Ein ganz besonderer Dank gilt den Kindern und auch allen Erwachsenen für die Organisation, Begleitung und Betreuung. Sonntag, 21. Januar 3. Sonntag im Jahreskreis 9.15 Uhr Eucharistiefeier Uhr Eucharistiefeier in Bad Herrenalb Montag, 22. Januar Uhr Probe des Kirchenchores im Gemeindesaal Dienstag, 23. Januar Uhr Erstkommunionkurs Loffenau Donnerstag, 25. Januar Uhr Komm und sieh ein Glaubenskurs im Gemeindehaus Bad Herrenalb Samstag, 27. Januar 10 bis 15 Uhr Firmkurs im Gemeindehaus Bad Herrenalb Sonntag, 28. Januar 4. Sonntag im Jahreskreis 9.15 Uhr Eucharistiefeier Uhr Eucharistiefeier in Bad Herrenalb Komm und sieh ein Glaubenskurs Sie suchen neue Berührungspunkte mit dem Glauben? Sie möchten über Ihren Glauben mit Anderen ins Gespräch kommen? Sie suchen eine gute Gelegenheit, Ihren Glauben zu vertiefen? Sie möchten sich über Gott Gedanken machen? Wir laden Sie ein zu diesem Glaubenskurs mit folgenden Terminen und Themen: 25. Januar: Gott suchen 1. Februar: Den Glauben ausloten 8. Februar: Mit Gott den Alltag leben Jeweils um Uhr im katholischen Gemeindehaus Bad Herrenalb, Dobler Str. 41/1. Jeder Abend hat folgenden Ablauf: spiritueller Impuls, Kurzreferat, Gruppengespräch, ritueller Abschluss. Vielleicht ist Ihnen der christliche Glaube schon lange vertraut, vielleicht ist er Ihnen noch wenig begegnet. Der Kurs verlangt keine besonderen Voraussetzungen. Er ist geeignet, Bekanntes neu anzuschauen und Unbekanntes neu kennenzulernen. Wenn Ihre Neugier oder eine Sehnsucht geweckt ist: Herzlich willkommen! Neuapostolische Kirche K.d.ö.R. Sonntag, 21. Januar 9.30 Uhr Gottesdienst mit Bezirksevangelist Schmidt Montag, 22. Januar Uhr Bezirksorchesterprobe in Gaggenau Dienstag, 23. Januar 20 Uhr Chorprobe Mittwoch, 24. Januar 20 Uhr Gottesdienst Weiteres unter Evang.-methodistische Kirche Loffenau Häldenweg 5/1, Telefon 2464, Fax 5553, erwin.ziegenheim@emk.de, Sonntag, 21. Januar 9 Uhr Gottesdienst; Superintendent Carl Hecker ist zum Besuchssonntag bei uns. Dienstag, 23. Januar 9.30 Uhr Frauenfrühstück Sonntag, 28. Januar 9.30 Uhr ökumenischer Gottesdienst zum Bibelsonntag in der evang. Kirche.

9 Mitteilungsblatt Loffenau Vereinsnachrichten Bezirks-Bienenzüchterverein Bad Herrenalb Imkerstammtisch im Januar Am Sonntag, 21. Januar treffen sich die Imker um 9.30 Uhr beim Lehrbienenstand. Thema: Winterarbeiten, Vorbereitung für das neue Bienenjahr. Dachtraufschwaben Nachlese zur Christbaumsammelaktion 2018 In altbekannter Manier waren am ersten Samstag nach Drei Könige die fleißigen Helfer der Loffenauer Dachtraufschwaben wieder mit 10 Helfern und 3 Fahrzeugen in Loffenau unterwegs, um die ausgedienten Christbäume der Mitbürger einzusammeln. Dankbar folgten wieder zahlreiche Bürger dem Angebot und honorierten dieses mit Spenden. Auch unser frischgebackener Bürgermeister Herr Burger machte seiner Wertschätzung für die ehrenamtliche Arbeit Ausdruck und sorgte dafür, dass die Kehlen der Helfer nicht trocken bleiben mussten. Bei einer leckeren Grillwurst zum Ausklang kam auch die Geselligkeit nicht zu kurz. Am Ende wurden wieder über 100 Bäume gezählt. Durch die Aktion konnten die Loffenauer Kindergärten in gleichberechtigter Weise unterstützt werden. Herzlichen Dank an alle Spender und mitwirkenden Helfer, insbesondere an die Firma Kübler Gbr. aus Bad Herrenalb, die erneut ihren Container kostenfrei zur Verfügung stellte und auch wieder abholte. Wir wollen bei dieser Gelegenheit alle Mitbürger dazu aufrufen, auch in diesem Jahr an unserem fröhlichen und bunten Treiben bei den Fasnachtsumzügen in Reichental und Hörden teilzuhaben. Am Faschingssonntag, sowie am Rosenmontag, werden wir wieder mit unserem liebevoll gestalteten Mottowagen und den passenden Kostümen am Start sein. Das alljährliche Narrenbaumstellen findet dieses Jahr leider nicht statt, da bzgl. der Feier in der Gemeindehalle entsprechende Planungen nicht wie erhofft angegangen werden konnten. Nummer 3 / Seite 9 Obst- und Gartenbauverein Newsletter LOGL Gartenkalender für die 3. Kalenderwoche Blumen und Stauden - Gräser stehen lassen Einziehende Ziergräser wie Pennisetum (Lampenputzergras) und Miscanthus (Chinaschilf) werden erst im Frühjahr (Ende April, Anfang Mai) geschnitten, wenn die Frostgefahr weitestgehend vorüber ist. Die alten Halme schützen das Herz der Gräser vor der Auswinterung. Ganz abgesehen davon geben die Halme dem winterlichen Garten Struktur und bieten für Vögel und Insekten Nahrung und Winterschutz. Wie schön wird der Januarraureif auf den trockenen Blättern aussehen! Gemüse und Kräuter Wintergemüse auf dem Speiseplan Setzen Sie in den Wintermonaten verstärkt klassische Wintergemüse wie Sauerkraut, Grünkohl, Lauch und Knollensellerie auf den Speiseplan. Die darin enthaltenen Vitamine, Mineralstoffe und bioaktiven Substanzen haben besonders gesundheitsfördernde Wirkung. Artischocken aussäen Wussten Sie, dass sich Artischocken auch als Schmuckpflanzen verwenden lassen? Damit sich noch in diesem Jahr kräftige Blüten entwickeln, empfiehlt sich eine Aussaat in Töpfe oder eine Saatkiste bereits im Januar. Tipp: Legen Sie die Samen vorher einen Tag in warmes Wasser, dann keimen sie an einem temperierten Standort nach zwei bis drei Wochen. Scharfe Vinaigrette Schon mal probiert, eine eigene scharfe Vinaigrette anzusetzen? Die getrockneten Schoten der Pfefferpaprika aus der Herbsternte werden dafür zerrieben und mit Oliven- und Sonnenblumenöl vermischt. Dazu kommen ein guter Schuss Essig, verschiedene Kräuter sowie Pfeffer. Die Schärfe, also das Capsaicin, befindet sich in der Plazentawand und in den Scheidewänden der Frucht, weniger im Fruchtfleisch selbst. Die Samenkörner enthalten anders als vielfach beschrieben weder viel Aroma noch Schärfe. Vorsicht: Waschen Sie nach dem Zerreiben der Paprika sehr gründlich die Hände. Kleinste Spuren der Inhaltsstoffe brennen nämlich teuflisch auf Schleimhäuten und empfindlichen Hautpartien! Obst - Schutz vor Stachelbeermehltau Der Amerikanische Stachelbeermehltau überwintert überwiegend als Pilzgeflecht in den Knospen der Triebspitzen von Stachelbeersträuchern. Deshalb lässt sich durch einen Rückschnitt der Triebspitzen das Infektionsrisiko deutlich senken. Entfernen Sie das Schnittgut vollständig. und geben Sie dieses aber nicht auf den Kompost, sondern entsorgen es am besten über den Hausmüll! Am besten resistente Sorten wählen. Tiere im Garten - Vögel Die großen Knospen von Laubgehölzen, aber auch die von Johannisbeersträuchern sind in den Wintermonaten bei Vögeln sehr beliebt. Da die Tiere durch die Knospen vermutlich ihren Wasserbedarf stillen wollen, sollten Sie ihnen an frostfreien Tagen zusätzlich auch immer frisches Wasser bereitstellen.

10 Seite 10 / Nummer 3 Mitteilungsblatt Loffenau Sonstiges - Bodenuntersuchungen im eigenen Garten Von Zeit zu Zeit ist es sinnvoll, den Gartenboden auf Nährstoffe und Säuregrad (ph-wert) untersuchen zu lassen. Erkundigen Sie sich beim Landwirtschaftsamt bzw. bei den Fachberatern der Landkreise oder der örtlichen Obst- und Gartenbauvereine über die Möglichkeiten solcher Bodenuntersuchungen. Reit- und Fahrverein Einladung zur Generalversammlung 2018 am Samstag, , 19:00 Uhr im Reiterstüble. Liebe Vereinsmitglieder, liebe Eltern, hiermit laden wir Sie herzlich zur nächsten Generalversammlung des Reit- und Fahrverein Loffenau ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht der Vereinskassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Bericht von Jugend- und Sportwart 7. Aussprache zu den Vorstandsberichten 8. Entlastung der Kassiererin und der gesamten Vorstandschaft 9. Bestellung eines Wahlleiters 10. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft 11. Neuwahlen der Kassenprüfer 12. Verschiedenes, Wünsche und Anträge, Ausblick auf das Vereinsjahr 2018 Nach 7 Abs. 4 der Vereinssatzung sind Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung spätestens eine Woche vor dem Versammlungstag, also bis spätestens Freitag, den , schriftlich beim Vorstand einzureichen. Später gestellte Anträge werden nur behandelt, wenn die Mitgliederversammlung dies mit einer Mehrheit von 3/4 der Anwesenden beschließt. Über eine zahlreiche Teilnahme unserer Vereinsmitglieder zur Generalversammlung würden wir uns sehr freuen. Die Vorstandschaft Turn- und Sportverein Fußballverein (TSV) Der TSV geht in die Vorbereitung Am startet der TSV in die Vorbereitung für die Rückrunde. Um fit in die Rückrunde starten zu können, absolviert die Mannschaft um Trainer Patrick Ebner drei bis vier Trainingseinheiten wöchentlich. Außerdem spielt der TSV sieben Vorbereitungsspiele, die alle in Loffenau stattfinden werden. Die erste Mannschaft spielt am 27.1., um Uhr gegen FV Langenalb, am 30.1., um Uhr gegen den SV Sinzheim, am 3.2., um Uhr gegen den FV Muggensturm, am 7.2., um 19 Uhr gegen den RSC Rastatt und am 17.2., um Uhr gegen den VFB Gaggenau. Auch die zweite Mannschaft spielt zwei Vorbereitungsspiele. Das erste Spiel am 3.2., um Uhr gegen den FV Sulzbach und am 17.2., um Uhr gegen den FC Weisenbach. Voraussichtlich werden in der Vorbereitungsphase auch ein paar Verletzte in den Trainingsbetrieb wieder einsteigen und somit vielleicht die Mannschaft bis zum ersten Rückrundenspiel wieder verstärken können. Der TSV konnte sich darüber hinaus durch einen Transfer verstärken. Robin Seeger wird zur Rückrunde wieder für den TSV auflaufen und wird die Mannschaft im offensiven Mittelfeld verstärken. Das erste Rückrundenspiel findet am beim FV Bad Rotenfels statt. Das erste Heimspiel findet am 3.3. statt. In diesem Spiel trifft der TSV auf den SV Ulm. Abteilung Tischtennis (TSV) Abteilungsversammlung Abteilungsversammlung der Abteilung Tischtennis am Mittwoch, den , um 21 Uhr im Aufenthaltsraum der Sporthalle Loffenau. Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Wassonstnochinteressiert Was sonst noch interessiert 9 Tipps für die Pflege von Funktionsunterwäsche aus Kunstfasern Gerade beim Skifahren wird gern auf Funktionsunterwäsche zurückgegriffen. Wie Sie diese richtig pflegen können und welche unterschiedlichen Materialen es gibt, verrät Ihnen Bärbel Neher. 1. Waschen Sie Ihre Textilien möglichst rasch nach dem Gebrauch, damit die Salze des Schweißes die schweißableitende Funktion der Wäsche nicht beeinträchtigen. 2. Achten Sie auf die Pflegekennzeichnung und waschen Sie nur mit der vorgegebenen Temperatur (meist 30 C). 3. Wählen Sie ein Feinwaschprogramm. Die Wäsche wird somit durch die geringe Drehzahl beim Schleudern geschont. 4. Verwenden Sie ein flüssiges Feinwaschmittel. Pulver hat zwar eine bessere Reinigungskraft, aber bestimmte darin enthaltene Stoffe können die Kapillaren, die "Schweißbahnen" der Faser verstopfen. 5. Verwenden Sie wenig Waschmittel. 6. Verzichten Sie auf Weichspüler, da er die schweißaufsaugende Wirkung blockiert. 7. Befüllen Sie die Waschtrommel locker und schließen Sie alle Reiß- und Klettverschlüsse, damit die feinen Textilien nicht beschädigt werden. Verwenden Sie ggf. Wäschesäckchen. 8. Verwenden Sie bei starken Geruchsproblemen eine milde Flüssigkaltbleiche mit Wasserstoffperoxid. 9. Wäsche am besten nicht in den Trockner geben oder wenn, dann nur bei niedriger Temperatur. Quelle: Kaffee oder Tee, Mo.-Fr Uhr im SWR

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