Tabellen und Anlagen Stand Entgelttarifvertrag und TV Nr. 7 Wechsler
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- Maximilian Maurer
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1 Tabellen und Anlagen Stand Entgelttarifvertrag und TV Nr. 7 Wechsler für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Postbank Filialvertrieb AG
2 Tabellen und Anlagen Entgelttarifvertrag und TV Nr. 7 Wechsler der Postbank Filialvertrieb AG Herausgeber: ver.di-bundesvorstand Fachbereich Finanzdienstleistungen Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin Alle Angaben in dieser Broschüre ohne Gewähr.
3 Tabellen und Anlagen Entgelttarifvertrag und TV Nr.7 Wechsler der Postbank Filialvertrieb AG Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die in diesem Heft aufgeführten Tabellen und Anlagen zum Entgelttarifvertrag und dem TV Nr. 7 der Postbank Filialvertrieb AG werden nach jeder Tarifrunde aktualisiert und Euch in einer neuen Broschüre zur Verfügung gestellt. Inhaltsverzeichnis Anlage 2 ETV Monatsvergütung für Arbeitnehmer (gültig ab bzw. ab bzw. ab ) 3 Anlage 4 ETV Variable Vergütung (gültig ab ) 5 Anlage 1 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Monatsgrundentgelttabelle gemäß 3 Abs. 2 (gültig ab bzw. ab bzw. ab ) 6 Anlage 2 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Vergütungsordnung gemäß 4 Abs.3 (gültig ab ) 8 Anlage 2 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Vergütungsordnung gemäß 4 Abs. 3 (ab bzw. ab ) 9 Anlage 3 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Ortszuschlagstabelle (gültig ab bzw. ab bzw. ab ) 11 Anlage 4 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Allgemeine Zulagen, Techniker- und Programmiererzulagen (gültig ab bzw. ab bzw. ab ) 12 Anlage 5 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Monatslohntabelle gemäß 5 Abs. 2 (gültig ab ) 13 Anlage 5 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Monatslohntabelle gemäß 5 Abs. 2 (ab bzw. ab ) 14 Anlage 1 TV Auszubildende Ausbildungsvergütung (gültig ab bzw ) 16 2
4 Monatsvergütung gültig ab (+1,7 %) Anlage 2 zum ETV 1. TJS 2. TJS 3. TJS 4. TJS 5. TJS 6. TJS Tarifgruppe im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr 11. Jahr Monatsbeträge in A 1.694, , , , , ,83 B 1.881, , , , , ,45 C 2.087, , , , , ,49 D 2.317, , , , , ,21 E 2.572, , , , , ,20 F 2.855, , , , , ,45 Monatsvergütung gültig ab (+0,9 %) Anlage 2 zum ETV 1. TJS 2. TJS 3. TJS 4. TJS 5. TJS 6. TJS Tarifgruppe im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr 11. Jahr Monatsbeträge in 3 A 1.709, , , , , ,73 B 1.897, , , , , ,76 C 2.106, , , , , ,47 D 2.338, , , , , ,16 E 2.595, , , , , ,44 F 2.881, , , , , ,35
5 4 Monatsvergütung gültig ab (+2,3 %) Anlage 2 zum ETV 1. TJS 2. TJS 3. TJS 4. TJS 5. TJS 6. TJS Tarifgruppe im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr 11. Jahr Monatsbeträge in A 1.749, , , , , ,19 B 1.941, , , , , ,43 C 2.155, , , , , ,04 D 2.392, , , , , ,38 E 2.655, , , , , ,15 F 2.947, , , , , ,49
6 Anlage 4 zum ETV Variable Vergütung gültig ab Funktion Individualkomponente Quantitative Vertriebsziele Teamkomponente Nachhaltigkeitsziele Gesamtbetrag Variable Vergütung Kundenberater/in C E 875 E 700 E E Kundenberater/in D E E E E Kundenberater/in E E E E E Filialleiter/in D E 700 E E Filialleiter/in E E E E Filialleiter/in F E E E 5
7 6 Monatsgrundentgelttabelle gemäß 3 Abs. 2 gültig vom (+1,7 %) Anlage 1 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Gruppenstufen Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 im 1. und 2. Jahr 3. Jahr 5. Jahr Tätigkeitsjahre in der Entgeltgruppe 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 15. Jahr , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,74 9 1) 4.058, , , , , , , ,75 Monatsgrundentgelttabelle gemäß 3 Abs. 2 gültig vom (+0,9 %) Entgeltgruppe Gruppenstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 im 1. und 2. Jahr 3. Jahr 5. Jahr Tätigkeitsjahre in der Entgeltgruppe 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 15. Jahr , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,50 9 1) 4.094, , , , , , , ,27 1) In der Entgeltgruppe 9 sind Mehrleistungen, die über die regelmäßige tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus geleistet werden, mit dem Monatsgrundentgelt abgegolten.
8 Monatsgrundentgelttabelle gemäß 3 Abs. 2 gültig vom (+2,3 %) Entgeltgruppe Gruppenstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 im 1. und 2. Jahr 3. Jahr 5. Jahr Tätigkeitsjahre in der Entgeltgruppe 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 15. Jahr , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,03 9 1) 4.188, , , , , , , ,65 1) In der Entgeltgruppe 9 sind Mehrleistungen, die über die regelmäßige tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus geleistet werden, mit dem Monatsgrundentgelt abgegolten. 7
9 8 Anlage 2 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Vergütungsordnung gemäß 4 Abs. 3 gültig vom (+1,7 %) Vergütungsgruppe Grundvergütung nach vollendetem Lebensjahr I 4.189, , , , , , , , , , , , ,20 Ia 3.861, , , , , , , , , , , , ,42 Ib 3.433, , , , , , , , , , , , ,84 II 3.043, , , , , , , , , , , ,41 III 2.704, , , , , , , , , , , , ,39 IVa 2.451, , , , , , , , , , , , ,80 IVb 2.241, , , , , , , , , , , , ,19 Va 1.982, , , , , , , , , , , , ,50 Vb 1.982, , , , , , , , , , , , ,62 Vc 1.873, , , , , , , , , , ,57 VIa 1.774, , , , , , , , , , , , ,71 VIb 1.774, , , , , , , , , , , ,02 VII 1.643, , , , , , , , , , , ,02 VIII 1.520, , , , , , , , , ,22 IX 1.435, , , , , , , , , ,60 X 1.314, , , , , , , , ,50
10 Anlage 2 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Vergütungsordnung gemäß 4 Abs. 3 gültig vom (+0,9 %) Vergütungsgruppe Grundvergütung nach vollendetem Lebensjahr I 4.227, , , , , , , , , , , , ,44 Ia 3.896, , , , , , , , , , , , ,18 Ib 3.463, , , , , , , , , , , , ,06 II 3.070, , , , , , , , , , , ,23 III 2.728, , , , , , , , , , , , ,03 IVa 2.473, , , , , , , , , , , , ,98 IVb 2.261, , , , , , , , , , , , ,03 Va 1.999, , , , , , , , , , , , ,28 Vb 1.999, , , , , , , , , , , , ,74 Vc 1.890, , , , , , , , , , ,26 VIa 1.790, , , , , , , , , , , , ,88 VIb 1.790, , , , , , , , , , , ,47 VII 1.658, , , , , , , , , , , ,03 VIII 1.534, , , , , , , , , ,02 IX 1.448, , , , , , , , , ,32 X 1.326, , , , , , , , ,92 9
11 10 Anlage 2 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Vergütungsordnung gemäß 4 Abs. 3 gültig vom (+2,3 %) Vergütungsgruppe Grundvergütung nach vollendetem Lebensjahr I 4.324, , , , , , , , , , , , ,93 Ia 3.986, , , , , , , , , , , , ,79 Ib 3.543, , , , , , , , , , , , ,98 II 3.141, , , , , , , , , , , ,64 III 2.791, , , , , , , , , , , , ,65 IVa 2.530, , , , , , , , , , , , ,70 IVb 2.313, , , , , , , , , , , , ,97 Va 2.045, , , , , , , , , , , , ,31 Vb 2.045, , , , , , , , , , , , ,08 Vc 1.933, , , , , , , , , , ,34 VIa 1.831, , , , , , , , , , , , ,61 VIb 1.831, , , , , , , , , , , ,78 VII 1.696, , , , , , , , , , , ,05 VIII 1.569, , , , , , , , , ,33 IX 1.482, , , , , , , , , ,86 X 1.356, , , , , , , , ,09
12 Anlage 3 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Ortszuschlag gültig ab bzw. ab bzw. ab (1) Für die Festsetzung der Bezugsvergütung im Bruttobezugsentgelt wird bei Angestellten der Ortszuschlag nach der Ortszuschlagstabelle berücksichtigt. (2) Die Höhe des Ortszuschlages richtet sich nach der Tarifklasse, der Vergütungsgruppe des Angestellten (Absatz 3) und nach der Stufe, die den Familienverhältnissen des Angestellten entspricht. Die zum Zeitpunkt der Überleitung maßgeblichen Familienverhältnisse (Stufe des Ortszuschlags) werden stets unverändert beibehalten. (3) Es gehören zur Tarifklasse Ib Ic II die Vergütungsgruppen I bis II III bis Vb Vc bis X (4) Ortszuschlagtabelle (Gültig vom an) VGr Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 I-II 786,39 E 935,06 E 1.061,07 E III-Vb 698,88 E 847,57 E 973,59 E Vc-X 658,32 E 799,98 E 925,99 E Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 126,02 Euro (Kinderzuschlag). (5) Der Kinderzuschlag erhöht sich für Angestellte Ortszuschlagtabelle (Gültig vom an) VGr Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 I-II 793,47 E 943,48 E 1.070,63 E III-Vb 705,17 E 855,20 E 982,36 E Vc-X 664,25 E 807,18 E 934,34 E Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 127,16 Euro (Kinderzuschlag). Ortszuschlagtabelle (Gültig vom an) VGr Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 I-II 811,72 E 965,19 E 1.095,27 E III-Vb 721,39 E 874,87 E 1.004,96 E Vc-X 679,53 E 825,75 E 955,83 E Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 130,09 Euro (Kinderzuschlag). 11 mit Vergütung nach den Vergütungsgruppen für das erste zu berücksichtigende Kind um für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um X 5,11 E 25,56 E IX 5,11 E 20,45 E VIII 5,11 E 15,34 E
13 12 Anlage 4 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Allgemeine Zulagen, Techniker- und Programmiererzulagen gültig ab (1) Die Höhe der allgemeinen Zulage beträgt monatlich für Angestellte gültig ab gültig ab gültig ab der Vergütungsgruppen X und IX 126,59 127,73 130,67 2. der Vergütungsgruppen VIII bis Vc 149,51 150,86 154,33 der Vergütungsgruppe Va/b, die am Tag vor In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages auf Personalposten, die nach Besoldungsgruppe A 8 oder A 9 bewertet sind oder überwiegend vergleichbare Beamtentätigkeiten enthalten, beschäftigt wurden, die am Tag vor In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe Vb Nr. 1c im Abschnitt 1 der Anlage 2 erfüllten und danach eingruppiert waren 3. der Vergütungsgruppen Va/b (soweit sie nicht unter Ziffer 2 fallen) bis II 159,47 160,91 164,62 4. der Vergütungsgruppen Ib bis I 59,84 60,38 61,77 (2) Die Höhe der Techniker- bzw. Programmiererzulage beträgt monatlich für Angestellte 1. der Vergütungsgruppen VIII bis Vc 159,92 161,36 165,08 2. der Vergütungsgruppen Va/b bis II 182,87 184,52 188,77
14 Anlage 5 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Monatslohntabelle gemäß 5 Abs. 2 gültig vom (+1,7 %) Dienstzeitstufe Lohngruppe , , , , , , , ,63 8a 3.088, , , , , , , , , , , , , , , ,72 7a 2.955, , , , , , , , , , , , , , , ,36 6a 2.828, , , , , , , , , , , , , , , ,24 5a 2.706, , , , , , , , , , , , , , , ,12 4a 2.590, , , , , , , , , , , , , , , ,73 3a 2.478, , , , , , , , , , , , , , , ,84 2a 2.371, , , , , , , , , , , , , , , ,21 1a 2.269, , , , , , , , , , , , , , , ,57
15 14 Anlage 5 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Monatslohntabelle gemäß 5 Abs. 2 gültig vom (+0,9 %) Dienstzeitstufe Lohngruppe , , , , , , , ,38 8a 3.116, , , , , , , , , , , , , , , ,11 7a 2.982, , , , , , , , , , , , , , , ,44 6a 2.853, , , , , , , , , , , , , , , ,07 5a 2.730, , , , , , , , , , , , , , , ,75 4a 2.613, , , , , , , , , , , , , , , ,21 3a 2.500, , , , , , , , , , , , , , , ,22 2a 2.393, , , , , , , , , , , , , , , ,54 1a 2.290, , , , , , , , , , , , , , , ,90
16 Anlage 5 zum Dritten Teil TV Nr. 7 Monatslohntabelle gemäß 5 Abs. 2 gültig vom (+2,3 %) Dienstzeitstufe Lohngruppe , , , , , , , ,25 8a 3.188, , , , , , , , , , , , , , , ,46 7a 3.050, , , , , , , , , , , , , , , ,41 6a 2.919, , , , , , , , , , , , , , , ,81 5a 2.793, , , , , , , , , , , , , , , ,40 4a 2.673, , , , , , , , , , , , , , , ,91 3a 2.558, , , , , , , , , , , , , , , ,09 2a 2.448, , , , , , , , , , , , , , , ,70 1a 2.342, , , , , , , , , , , , , , , ,47
17 16 Anlage 1 TV Auszubildende Ausbildungsvergütung gültig ab bzw Die Ausbildungsvergütung gemäß 12 Absatz 1 beträgt monatlich: Ausbildungsjahr (+ 35,00 ) (+ 35,00 ) Im 1. Ausbildungsjahr 858,33 893,33 Im 2. Ausbildungsjahr 937,28 972,28 Im 3. Ausbildungsjahr 1.016, ,23 Der Auszubildende erhält die Ausbildungsvergütung des Ausbildungsjahres, in dem er sich nach der Ausbildungsordnung befindet.
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