An wen wende ich mich bei allgemeinen oder administrativen Fragen bzw. Fragen zu einer/einem TeilnehmerIn?
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- Etta Schmidt
- vor 5 Jahren
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1 FAQ der TrainerInnen Die wichtigsten Fragen Ihrer Zusammenarbeit mit dem AMS haben wir für Sie zusammengefasst, sollten darüber hinaus Fragen auftreten, wenden Sie sich an Ihre/n zuständigen BetreuerIn Ihres Kursinstitutes. Sie/Er wird die Frage mit dem AMS klären. An wen wende ich mich bei allgemeinen oder administrativen Fragen bzw. Fragen zu einer/einem TeilnehmerIn? Zwischen ProjektleiterIn des Kursträgers und KursbetreuerIn der Regionalen Geschäftsstelle (RGS) wird vor Kursbeginn vereinbart, in welcher Form die Kommunikation in der Regel erfolgen soll. Ihre primäre Ansprechperson beim AMS ist die/der KursbetreuerIn. Sie/Er wird Ihnen nach Möglichkeit weiterhelfen oder Ihr Anliegen an die/den zuständige/n BeraterIn weiterleiten. In erster Linie kontaktieren Sie uns bitte via oder da Telefonate häufig Beratungsgespräche unterbrechen. Wie ist der Umgang mit den Antritts-, Abwesenheits- und Abschlussmeldungen geregelt? Im eams-konto ist im eservice Eintritte/Ergebnisse der Infoveranstaltung unter der entsprechenden Maßnahmen- (TAS-Nr.) und Veranstaltungsnummer (z.b. V 1) der aktuelle Stand der Zubuchungen von InteressentInnen zu finden. Mit dem/der KursbetreuerIn kann aber auch vereinbart werden, dass die RGS eine Zubuchungsliste sendet. Diese ist dann im eams-konto in den Geschäftsfällen zu finden. Sofern Sie in den Einstellungen des eams-kontos den Mail-Agent aktiviert haben, werden Sie per über den Eingang einer Nachricht des AMS informiert. Unmittelbar nach Ende des ersten Kurstages sind im eams Konto im eservice Eintritte/Ergebnisse der Infoveranstaltung die entsprechenden Eintrittsbuchungen bzw. Rückmeldungen über nicht-erschienene zugebuchte KundInnen zu erledigen. In der Folge sind im eservice Teilnahmelisten Abwesenheiten, Arbeitsaufnahmen, Kursabbrüche und Kursausschlüsse zu melden. In den Teilnahmelisten sollen nur mehr jene Abwesenheiten gebucht werden, die einen Einfluss auf den Fortbezug der Leistung (Arbeitslosengeld (ALG)/Notstandshilfe (NH) oder der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) und den Fahrtkosten (KNK) haben. Dies sind Krankenstände (hier erhält die/der TeilnehmerIn ab dem 4. Tag von der Krankenkasse Krankengeld), Krankenhausaufenthalte, Auslandsaufenthalte (hier wird der Leistungsbezug bzw. die Förderung unverzüglich eingestellt) und unentschuldigte Fehlzeiten (für unentschuldigte Fehlzeiten gibt es ebenfalls keine Leistung). Darüber hinaus sind dann die laufend getätigten Eintragungen in den Teilnahmelisten im eams-konto jeweils am Monatsletzten bzw. bei Kursabschluss zu versenden. Stand 02/2014 Seite 1
2 Wie ist mit Krankenständen umzugehen? (Ab- und Anwesenheitsliste / KS = Krankenstände) Krankenstände kürzer oder gleich 3 Tage, müssen Ihnen durch den/die TeilnehmerIn mittels Krankenstandsbestätigung belegt werden. Eine Eintragung im eams-konto ist nicht notwendig, da der Leistungsbezug AMS-seitig erst ab dem 4. Krankenstandstag unterbrochen werden muss. Krankenstände länger als 3 Tage bedingen eine Einstellung des Leistungsbezuges bzw. der Beihilfe der/des TeilnehmerIn. Ab dem 4. Krankenstandstag erhält die/der TeilnehmerIn stattdessen Krankengeld von der zuständigen Gebietskrankenkasse. Eine Buchung des Krankenstandes im eams-konto Teilnahmelisten ist in diesen Fällen aber ab dem 1. Krankenstandstag erforderlich, da das System automatisch 3 Tage addiert und mit diesem Datum die Bezugseinstellung veranlasst wird. Krankenhausaufenthalte sind ebenfalls als Krankenstand zu buchen. Nach jedem Krankenstand/Krankenhausaufenthalt hat sich die/der KursteilnehmerIn am ersten Werktag, an dem sie/er wieder gesund geschrieben wurde, direkt bei Ihnen zu melden. Sie melden die Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit an die Kursbetreuung mittels Versendung der Teilnahmeliste im eams-konto. Eine persönliche Vorsprache der TeilnehmerInnen bei den RGS ist, wenn die Unterbrechung unter 62 Tage dauert nicht erforderlich. Erfolgt diese Wiedermeldung nicht unmittelbar nach Krankenstandsende, sind die zusätzlichen Nichtanwesenheitstage im eams-konto Teilnahmelisten als unentschuldigte Fehlzeiten zu buchen. Es ist jedoch nicht mehr erforderlich, dass die KundInnen damit der Leistungsbezug bzw. die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes fortgesetzt wird, bei der Bezirksstelle der GKK vorsprechen um von der GKK eine Bestätigung über die Dauer und Höhe des Krankengeldbezuges zu erhalten. Seit 08/2010 erhält das AMS eine elektronische Verständigung über das ausbezahlte Krankengeld, muss also der/die KundIn diese Auszahlungsbestätigung nicht mehr Ihnen oder direkt dem AMS übermitteln. Bei Unklarheiten ersuchen wir Sie sich im Zweifelsfalle mit dem/der KursbetreuerIn in Verbindung zu setzen. Ist die Unterbrechung jedoch größer als 62 Tage, so muss sich der/die TeilnehmerInnen persönlich am ersten Werktag nach dem Wegfall des Unterbrechungsgrundes in der RGS wiedermelden. Ist aufgrund der Dauer des Krankenstandes das Kursziel nicht mehr erreichbar, nehmen Sie mit dem/der KursbetreuerIn Kontakt auf, um die weitere Vorgehensweise zu vereinbaren. Welche Abwesenheit können entschuldigt werden? (Teilnahmelisten/ entschuldigt, unentschuldigt ) Abwesenheiten der TeilnehmerInnen bleiben nur bei Vorliegen triftiger Gründe ohne Folgen. Diese Gründe sind im Wesentlichen die Folgenden: Arztbesuch, Amtsweg, Gerichtstermin, Todesfall in der Familien, Vorstellungsgespräch, Pflegeurlaub. Stand 02/2014 Seite 2
3 Außerdem sind die jeweils zwei höchsten anerkannten Feiertage anderer gesetzlich anerkannter Religions- und Bekenntnisgemeinschaften (also z. B. die muslimischen Feiertage des Fasten brechenfestes und des Opferfestes) als entschuldigte Fehltage zu akzeptieren. Eine aktuelle und laufend gewartete Auflistung anerkannter Religions- sowie Bekenntnisgemeinschaften finden Sie dzt. auf der Homepage des BMUKK (unter dem Link zu Religionsgemeinschaften sowie unter Bekenntnisgemeinschaften). Bei anderen als den genannten Gründen müssen Sie als TrainerIn abwägen, ob die Verhinderungsgründe inhaltlich den vorgenannten Gründen vergleichbar sind, dann können Sie die Abwesenheit entschuldigen. In anderen Fällen sind die Abwesenheiten als nicht entschuldigte Fehlzeiten in den Teilnahmelisten im eams-konto zu buchen. Die TeilnehmerInnen wissen, dass sie bei einer Verhinderung Sie als TrainerIn informieren und auch Ihnen die entsprechenden Nachweise vorlegen müssen. Aus welchen Gründen und wie kann es zu einem Kursausschluss kommen? (Teilnahmelisten/ Kursausschluss) Ist es aus disziplinären, pädagogischen oder sonstigen Gründen notwendig, eine/n KursteilnehmerIn aus der Bildungsmaßnahme auszuschließen, entscheidet darüber der/die KursbetreuerIn nach Anhörung des Kursträgers (TrainerIn) und des/der betroffenen Kursteilnehmers/KursteilnehmerIn. Zu den möglichen Ausschlussgründen seitens der Kursträger zählen: Unentschuldigtes, langes Fernbleiben von der Maßnahme (Kursziel gefährdet) Negative Leistungen (Kursziel gefährdet) Alkohol oder Drogen im Kurs Disziplinäre Gründe Dem AMS NÖ ist es grundsätzlich wichtig, dass alle zugebuchten Personen in den Kurs aufgenommen werden und den Kurs auch erfolgreich absolvieren. Ein Kursausschluss ist daher äußerst sorgfältig abzuwägen. Unter Umständen kann es aufgrund eines Kursauschlusses für den/die KundIn zu einer 6- bis 8-wöchigen Sperre des Leistungsbezuges kommen. Welche Information müssen zusätzlich in der Teilnahmeliste vermerkt werden? Teilnahmeliste/ Kursabbruch durch den/die TeilnehmerIn Teilnahmeliste/ Arbeitsaufnahme Bitte ergänzen Sie bei diesen Meldungen zur Beendigung des Kurses durch TeilnehmerInnen im Feld Anmerkungen (bei Buchung im eams-konto im eservice Teilnahmelisten warum ein Kursabbruch erfolgte bzw. Namen und Tel. Nr. des Dienstgebers, soweit er Ihnen bekannt ist. Stand 02/2014 Seite 3
4 Umgang mit nachträglichen Änderungen: Werden dem Kursträger bzw. Ihnen als TrainerIn nachträglich Änderungen bekannt gegeben, so ist im eams-konto Teilnahmelisten eine nachträgliche Erfassung von Abwesenheiten noch bis zum Monatsletzten des der Kursbeendigung folgenden Monats möglich. Einneuerliches Versenden der Teilnahmeliste ist nach erfolgter Buchung erforderlich. Dabei ist es möglich, einen z.b. ursprünglich mit NE gemeldeten Zeitraum nunmehr mit E (= entschuldigt) zu kennzeichnen, wenn von den TeilnehmerInnen Belege/Bestätigungen nachgereicht wurden. Für Begründungen steht das Feld Anmerkungen zur Verfügung. Spätere Änderungsmeldungen sind nicht mehr über da eams-konto administrierbar, sondern können nur mehr per Mail oder telefonisch dem/der KursbetreuerIn kommuniziert werden. Wie gehe ich mit Wünschen einzelner TeilnehmerInnen nach späteren Einstiegsterminen oder geänderten Kurszeiten um? Die TeilnehmerInnen werden mittels Infoblatt für KursteilnehmerInnen informiert, dass sie Wünsche nach späteren Einstiegsterminen etc. direkt mit ihrem/ihrer AMS-BeraterIn besprechen sollen. Bitten Sie den/die TeilnehmerIn, sich an das AMS zu wenden. Besteht während des Kurses Anwesenheitspflicht bzw. wie ist mit Abwesenheiten von TeilnehmerInnen umzugehen? Die KursteilnehmerInnen sind darauf aufmerksam zu machen, dass jede Abwesenheit dem/der TrainerIn möglichst im Vorhinein unter Angabe eines Grundes zu melden ist. Informieren Sie KursteilnehmerInnen gegebenenfalls darüber, dass Abwesenheiten finanzielle Auswirkungen mit sich bringen können. Nähere Informationen über die rechtlichen Konsequenzen erhalten die TeilnehmerInnen beim AMS. Über Abwesenheiten informieren Sie das AMS mit der regelmäßig übermittelten Teilnahmeliste. Haben TeilnehmerInnen Anspruch auf Urlaub? Bei längeren Qualifizierungskursen werden Erholungszeiten von vornherein in der Ausschreibung/im Vertrag festgelegt. Erholungszeiten können maximal im Ausmaß von 25 Werktagen in einem Ausbildungsjahr (unter 1 Jahr aliquot kürzer) geplant werden. Sind in der Ausschreibung/im Vertrag keine Erholungszeiten vorgesehen, verweisen Sie den/die TeilnehmerIn an seinen/ihren AMS-BeraterIn. Welche Auswirkungen haben Pflegezeiten? Wenn TeilnehmerInnen erkrankte nahe Angehörige pflegen, können diese Zeiten bis zum Ausmaß von einer Woche (bei Kindern unter 12 Jahren bis zu 2 Wochen) entschuldigt werden. Die TeilnehmerInnen belegen den TrainerInnen mit geeigneten Nachweisen (z.b. Bestätigung vom Arzt/Ärztin) diese Kursfehltage, diese verursachen jedoch keine Unterbrechung im Bezug des/der KursteilnehmerIn und müssen aus diesem Grund nicht der RGS gemeldet werden. Stand 02/2014 Seite 4
5 Kosten für die Ausstellung von Pflegebestätigungen werden, wenn notwendig, vom AMS übernommen. Ausnahme: Wird durch die Abwesenheit der Kurserfolg gefährdet, bitte mit dem AMS die weitere Vorgangsweise (ev. Kursabbruch) klären. Müssen die KursteilnehmerInnen sich zusätzlich beim AMS melden? Wann müssen sich die KursteilnehmerInnen nach Kursende bei der RGS zurückmelden? Während des Kursbesuches sind Sie primäre Ansprechperson für die KursteilnehmerInnen. Liegen alle Nachweise vor, kann die so genannte persönliche Wiedermeldung nach einem Krankenstand oder einer anderen Unterbrechung direkt bei Ihnen erfolgen. Termine im Zusammenhang mit dem Leistungsanspruch (insbesondere Antragsverlängerungen) müssen die TeilnehmerInnen unbedingt einhalten. Andere Termine bei ihrem/ihrer BeraterIn während des Kurses können wegfallen. Die AMS-BeraterInnen informieren alle KundInnen vor Kursbeginn über ihre nächsten Termine. Bei Unklarheiten empfehlen Sie dem/der TeilnehmerIn, sicherheitshalber nachzufragen, ob er/sie den Termin auch während des Kurses wahrnehmen muss. Jedenfalls erhalten alle TeilnehmerInnen einen Termin unmittelbar (ca. 1 Woche) nach Abschluss des Kurses, bei dem die weitere Vorgangsweise vereinbart wird. Welche Änderungen müssen die TeilnehmerInnen dem AMS melden? Alle Änderungen wie Übersiedlungen, eine Schwangerschaft bzw. die Geburt eines Kindes, Heirat, Scheidung, Änderungen des Einkommens (auch der Ehepartner/LebensgefährtInnen) etc. müssen, wie auch sonst, unverzüglich dem/der AMS-BeraterIn bekannt gegeben werden. Wie kann ich das AMS optimal bei der Vermittlung während des Kurses unterstützen? (Ausnahme: Aus- und Weiterbildungskurse, bei denen das Kursziel der Ausbildungsabschluss ist) 2-3 Wochen nach Kursbeginn, max. zu Kurshalbzeit schicke ich einen vorzeitigen Karriereplan oder eine Stellungnahme des Kursveranstalters, warum noch kein Karriereplan erstellt werden konnte und bis wann damit zu rechnen ist. Ich frage regelmäßig bei KundInnen nach, ob sie VV erhalten haben und biete ihnen gezielte Bewerbungsunterstützung an. Diese Vorgangsweise ist in Orientierungs- und Aktivierungskursen auch vertraglich vereinbart (Impuls-Prinzip). Wann ist von den TeilnehmerInnen der Online-Fragebogen zur TeilnehmerInnenzufriedenheit auszufüllen? Dem AMS NÖ ist die Qualitätssicherung im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sehr wichtig. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, dass so viele TeilnehmerInnen wie möglich den Online-Fragebogen ausfüllen und die Möglichkeit haben, Kritikpunkte und Anregungen zur Kursdurchführung zu deponieren. Stand 02/2014 Seite 5
6 Grundsätzlich soll der Fragebogen beim Kursabschluss von allen TeilnehmerInnen ausgefüllt werden. Es ist wichtig, dass jede/r TeilnehmerIn den Online-Fragebogen ausfüllt, also auch jene TeilnehmerInnen, die vorzeitig (z.b. wegen Arbeitsaufnahme) ausscheiden. Finanzielles Welche finanziellen Leistungen erhalten KursteilnehmerInnen während des Kursbesuches? Während des Kurses haben die TeilnehmerInnen Anspruch auf Fortbezug ihres Arbeitslosengeldes (ALG) bzw. der Notstandshilfe (NH). Das heißt, der vor Kursantritt bestehende Leistungsanspruch wird, was die Höhe betrifft, während des Kurses nicht unterschritten und kann im Einzelfall auch höher sein. TeilnehmerInnen ohne Leistungsanspruch erhalten während des Kursbesuches eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU), wenn die durchschnittliche Wochenstundenanzahl mindestens 16 Maßnahmenstunden beträgt. Die genaue Höhe und Art er Leistung erfahren die KursteilnehmerInnen bei ihrer RGS bzw. durch eine schriftliche Mitteilung. Werden die Fahrtkosten ersetzt? BezieherInnen einer Geldleistung durch das AMS erhalten zur Abgeltung der mit der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen verbundenen Mehraufwendungen pauschal einen Zusatzbetrag. Überschreiten die zu erwartenden Fahrtkosten diesen Betrag (ab > 20 km Anreise), kann sich das AMS (in Einzelfällen bis zur vollen Höhe) an den Kosten für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels beteiligen. Dafür ist eine persönliche Vorsprache beim AMS notwendig. Gibt es Ersatz von Kosten für Unterkunft und Quartier? Ist es zur Erreichung des Kursziels sinnvoll bzw. erforderlich, dass TeilnehmerInnen aufgrund der Entfernung zwischen Wohn- und Kursort und der Dauer des Kurses am Ort der Schulung übernachten, kann eine Förderung der Unterkunftskosten inkl. der Kosten für Frühstück bewilligt werden. Dafür ist eine Vereinbarung vor Kursbeginn zwischen TeilnehmerInnen und AMS- BeraterInnen notwendig. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden vom Kursträger nach Vereinbarung mit der Landesgeschäftsstelle Niederösterreich vorfinanziert. Wann erfolgt die Auszahlung der finanziellen Leistung bzw. Förderung? Die Auszahlung erfolgt wie gewohnt monatlich im Nachhinein etwa um den 8. des Folgemonats entweder durch Überweisung auf ein Konto oder per Post. Stand 02/2014 Seite 6
7 Sind die KursteilnehmerInnen versichert? TeilnehmerInnen, die während des Kursbesuches im Leistungsbezug stehen, sind kranken- und pensionsversichert. Durch die Pensionsversicherung erwerben sie entweder Ersatzzeiten (Personen, die vor dem geboren sind) oder Beitragszeiten (Personen, die nach dem geboren sind) in der Pensionsversicherung. Zusätzlich melden wir sie für die Dauer des Kursbesuches zur Unfallversicherung an. Betriebspraktika und Exkursionen sind Bestandteil der Kursmaßnahmen. Auch der direkte Weg von zu Hause zur Ausbildungsstätte und umgekehrt sowie der direkte Anfahrts/Rückweg zum/vom Zielort einer Exkursion unterliegen der Unfallversicherung. Die Meldung eines Unfalls an den Versicherungsträger hat gegebenenfalls das beauftragte Kursinstitut (Ausnahme während eines Praktikums, hier muss die Meldung durch den Praktikumsgeber erfolgen) vorzunehmen. Gleichzeitig ist auch die zuständige Regionale Geschäftsstelle des AMS Niederösterreich zu informieren. TeilnehmerInnen ohne Anspruch auf Leistung werden bei Kursen unter 16 Stunden pro Woche nur unfallversichert. Stand 02/2014 Seite 7
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