Absenzenwesen Studierende Pflege HF

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1 Absenzenwesen Studierende Pflege HF (Gültig für Studiengänge mit Start ab Frühling 2015, für alle laufenden Studiengänge ab Herbst 2015) 1. Einleitung Das Absenzenwesen umschreibt die Rechte und Pflichten der Studierenden bezogen auf die Präsenz- und Fehlzeiten, sowie die Handhabung der Absenzen in der Ausbildung. Während der Praktika sind zudem die jeweiligen Regelungen der betreffenden Praktikumsbetriebe massgebend. Bei den lehrortsgestützten Studiengängen, bzw. den Studierenden, die nach dem Lehrortsprinzip angestellt sind, gelten zusätzlich die Regelungen der Arbeitgeber. 2. Absenzenregelung Definition Absenz: Das Fernbleiben sowie das Zuspätkommen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichtes oder des Praktikumseinsatzes gelten als Absenz. Definition Unterricht/Unterrichtszeit: Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag von Uhr statt. Das Selbststudium gehört zum Unterricht, jedoch ist die Anwesenheit in der Schule (in der Regel) nicht erforderlich. Das Selbststudium kann jedoch in Ausnahmefällen für Unterrichte verplant werden. 2.1 Entschuldigte Absenzen Voraussehbare Absenzen: Hierzu muss mindestens 14 Tage vorher bei der Studiengangsbegleitung unter Angabe des Grundes ein schriftliches Gesuch für die Freistellung vom Unterricht eingereicht werden. Nicht voraussehbare Absenzen: Diese müssen umgehend, d.h. am Morgen des 1. Tages der Abwesenheit per Mail (mit Cc an die Studiengangbegleitung) der gemeldet werden Innerhalb von zwei Schultagen nach der Absenz liegt die ausgefüllte Absenzenmeldung in der vor. Kommt eine Studierende zu spät in den Unterricht oder verlässt sie den Unterricht vorzeitig, so hat sie sich bei der betreffenden Lehrperson unter Angabe des Grundes zu entschuldigen und eine Absenzenmeldung entsprechend der gefehlten Lektion / Lektionen auszufüllen. 2.2 Sonstige entschuldigte Absenzen Militär-, Zivilschutzdienst oder Feuerwehr: Diese Abwesenheiten zählen nicht als Absenz. Sie müssen mit dem Ausbildungsablauf koordiniert sein. Ausgenommen von dieser Regel sind länger als drei Wochen dauernde Einsätze. Im 6. Semester werden keine Militär-, Zivilschutzdienst- oder Feuerwehreinsätze bewilligt. Schwangerschafts-/Mutterschaftsurlaub: Diese Abwesenheit bedingt in der Regel eine Verlängerung der Ausbildung. Urlaub ausserschulische Jugendarbeit (Jugendurlaub): Diese Abwesenheit zählt nicht als Absenz. Hierfür ist extra ein Antrag zu stellen (s. "my"). 1/5

2 Studierendenratssitzung: Diese Abwesenheit zählt nicht als Absenz. Die Zeitkompensation hierfür beträgt max. 4 Lektionen für das Co-Präsidiumsmitglied, welches die Sitzung vorbereitet und leitet, max. 3 Lektionen für die protokollführende Person und max. 2 Lektionen für die teilnehmenden Studiengangsvertretungen. Die Lektionen können während des Schulsemesters kompensiert werden (Ausnahme: Kompetenzen-Nachweise, Qualifikationsverfahren). 2.3 Unentschuldigte Absenzen Liegen keine den Vorgaben entsprechenden Gesuche oder Entschuldigungen vor und wird die Absenzenmeldung nicht fristgerecht eingereicht, so handelt es sich um eine unentschuldigte Absenz. Die Absenzen dürfen nicht mehr als 10% der jährlichen Ausbildungszeit überschreiten. Das bedeutet, dass pro Semester (Schule oder Praxis) nicht mehr als max. 12 Arbeitstage als Absenz vorliegen dürfen. 8 Lektionen im Lernbereich Schule entsprechen einem Arbeitstag. Das Überschreiten der zulässigen Absenz führt zur Repetition des laufenden Semesters. 3. Absenzenerfassung im Schulsemester Gemäss Studienreglement unter dem Artikel Anwesenheitspflicht (je nach Ausbildungsstart Art. 15 oder 16) und Ausbildungsvertrag (je nach Bildungsgang Kap. 5 oder 7) ist der Besuch des Unterrichtes obligatorisch. Aus diesem Grund werden die Absenzen der Studierenden erfasst. Absenzen während des Selbststudiums werden nicht erfasst. Zum Thema Absenzen siehe auch Studienreglement unter dem Artikel Absenzen (je nach Ausbildungsstart Art. 16 oder 17). In der Ausbildungsbestätigung werden die entschuldigten und unentschuldigten Absenzen aufgeführt. Die Studierenden haben sich mit dem Formular zur Absenzenmeldung zu entschuldigen (s. "my"). Bei Krankheit während des Schulsemesters (inkl. Ferien, ab dem 1. Tag) ist ab dem 4. Arbeitstag ein Arztzeugnis im Original in der abzugeben (Studierende im Lehrortsprinzip geben dem anstellenden Betrieb eine Kopie des Arztzeugnisses ab). Ausnahme: Bei Kompetenzen-Nachweisen muss bereits ab dem 1. Arbeitstag ein Arztzeugnis vorliegen. In begründeten Fällen behält sich die Schule die Option vor, bereits ein Arztzeugnis ab 1. Krankheitstag zu verlangen (gilt für einzelne Studierende wie auch für Studiengänge). Bei Unfall während des Schulsemesters (inkl. Ferien) ist dieser von den Studierenden unverzüglich, d.h. innerhalb 24 Stunden beim HR (Personalabteilung: , hr@bzpflege.ch) zur Erfassung der Unfallmeldung zu melden (Studierende im Lehrortsprinzip melden den Unfall ebenfalls dem anstellenden Betrieb). Ebenfalls geht per Mail eine Meldung von den Studierenden an die (Admin-A@bzpflege.ch). Erkranken oder verunfallen Studierende während den Ferien so sind sie verpflichtet, ein entsprechendes Arztzeugnis ab dem ersten Tag einzureichen. Ärztlich als ferienunfähig bescheinigte Tage werden nicht als Ferientage angerechnet. 2/5

3 Ablauf Absenzenmeldung für Unterricht Die verantwortliche Studierende holt täglich die zwei Präsenzlisten aus dem Fach des Studiengangs und legt die ausgefüllte Liste jeweils vom Vormittag bis Uhr und die vom Nachmittag bis spätestens am darauffolgenden Tag um 8.00 Uhr zurück ins Absenzenfach (Info-Desk). Studierende anwesend Studierende abwesend Eintrag in Präsenzliste Nicht voraussehbare Absenzen Am Morgen des 1. Tages der Abwesenheit per Mail melden an: mit Cc an die Studiengangsbegleitung Abgleich der Präsenzlisten und der Absenzenmeldung durch Innerhalb von 2 Schultagen nach Absenz Erfassung Absenzen in Datenbank ESCADA Abgabe ausgefüllte Absenzenmeldung an Monatliche Meldung der Absenzen an SGB Abgleich der Präsenzlisten und der Absenzenmeldung durch Überprüfung der Absenzen, bei Auffälligkeiten Gespräch mit Studierenden Erfassung Absenzen in Datenbank ESCADA Monatliche Meldung der Absenzen an SGB Überprüfung der Absenzen, bei Auffälligkeiten Gespräch mit Studierenden 3/5

4 Hinweise zum Ablauf Absenzenmeldung: Die halbtäglichen Präsenzlisten werden nach Möglichkeit in den Schulzimmern ausgehängt. Die Studierenden tragen sich darin vor Beginn des Unterrichtes ein. Das Fälschen von Unterschriften führt automatisch zu einem schriftlichen Verweis. Vorgehen bei Auffälligkeiten Die Studiengangbegleitung erhält von der jeden Monat die erfassten Absenzen, sie überprüft diese, bespricht Auffälligkeiten mit den Studierenden und zeigt ihnen mögliche Konsequenzen auf (z.b. weitere Gespräche, Arztzeugnis ab 1. Krankheitstag, schriftliche Bestätigung Arzttermin, disziplinarische Massnahmen -> s. Studienreglement). 4. Absenzenerfassung im Praxissemester Bei Krankheit während des Praxissemesters (inkl. Ferien, ab dem 1. Tag) ist ab dem 4. Arbeitstag ein Arztzeugnis im Original in der abzugeben (Studierende im Lehrortsprinzip geben dem anstellenden Betrieb das Arztzeugnis ab). Bei Unfall während des Praxissemesters (inkl. Ferien) ist dieser von den Studierenden unverzüglich, d.h. innerhalb 24 Stunden beim HR (Personalabteilung: , zur Erfassung der Unfallmeldung zu melden (Studierende im Lehrortsprinzip melden den Unfall dem anstellenden Betrieb). Ebenfalls geht per Mail eine Meldung von den Studierenden an die Die Studierenden melden sich jeweils bei der zuständigen Person in der Praxis ab. Die Lernorte Praxis melden dem Sekretariat Praktikumsbewirtschaftung monatlich die Absenzen der Studierenden; dort werden sie elektronisch erfasst und Auffälligkeiten werden der Leitung Studierendenprozesse gemeldet. 5. Ordentliche und ausserordentliche Absenzen Ordentliche Abwesenheiten Feiertage: Neujahr 2. Januar Karfreitag Ostermontag Auffahrt Pfingstmontag 1. August 24. Dezember ½ Tag 25. Dezember 26. Dezember 31. Dezember ½ Tag Fallen diese Feiertage auf einen Samstag oder Sonntag, so werden sie nicht nachgewährt. Falls die Studierenden an diesen Feiertagen krank, verunfallt oder abwesend sind infolge obligatorischem Militär-, Zivilschutzdienst, Feuerwehr oder Mutterschaftsurlaub, können diese ebenfalls nicht nachbezogen werden. 4/5

5 Ferien: Diese sind im Ausbildungsplan festgehalten und können nicht verschoben werden. Ausserordentliche Abwesenheiten Folgende Freitage werden pro Ausbildungsjahr ohne Gehaltsabzug und ohne Kürzung der Ferien gewährt: Todesfälle: Tod von Lebenspartner/Lebenspartnerin, Eltern, Schwiegereltern, Kindern, Pflegekindern 3 Tage Tod von näheren Verwandten (Geschwister/Grosseltern) Tod von anderen nahe stehenden Personen Geburten: Vaterschaftsurlaub 5 Tage Krankheit eigener Kinder: 5 Tage Heirat: eigene Hochzeit 2 Tage Hochzeit von Kindern, Geschwistern und Eltern Wohnungs- oder Zimmerwechsel: Fallen diese Freitage in die ordentliche oder geplante Freizeit, in die Ferien oder auf Sonnund Feiertage werden sie nicht nachgewährt. Bern, 6. März 2015 Leiterin Fachbereich Ausbildung Abteilungsleiter Bildungsgänge HF 5/5

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