A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

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1 A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer INHALTSVERZEICHNIS 91/2016 Bekanntmachung der Tagesordnung der Ratssitzung vom /2016 Bekanntmachung zum Jahresabschluss des Abwasserwerkes Delbrück zum /2016 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Stadtbetriebe Delbrück zum /2016 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück zum /2016 Bekanntmachung des Härtebereiches des vom Wasserwerk der Stadt Delbrück an die Verbraucher abgegebenen Trinkwassers 96/2016 Bekanntmachung über die Verwendung von Zusatzstoffen im Aufbereitungsprozess des Trinkwassers im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Delbrück 97/2016 Bekanntmachung der Änderung der Betriebsleitung für die Stadtbetriebe Delbrück und das Abwasserwerk Delbrück Herausgeber: Stadtverwaltung Delbrück, Postfach 14 63, Delbrück Telefon / 9960 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos in der Stadtverwaltung abholen bzw. gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Sie finden das Amtsblatt auch im Internet unter

2 E I N L A D U N G zur Sitzung am des Rates Donnerstag, 15. Dezember 2016, 17:00 Uhr Ort: Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6 T A G E S O R D N U N G Öffentlich 1. Bestellung des Schriftführers 2. Fragestunde für Einwohner 3. Stellenplan für das Haushaltsjahr / Überleitung des Hallenbades in den Kernhaushalt der Stadt Delbrück; Änderung der Betriebssatzung der Stadtbetriebe Delbrück 2016/ Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Delbrück vom / Feststellung des Wirtschaftsplanes 2017 für das Wasserwerk der Stadt Delbrück Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Delbrück vom , Gebührennachkalkulation und Gebührenprognosekalkulation 2016/ Feststellung des Wirtschaftsplanes 2017 für das Abwasserwerk der Stadt Delbrück 9. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2017 für die Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück 10. Übernahme von Beförderungskosten Antrag der Schulpflegschaft der Hauptschule Ostenland 2016/ Erweiterung Kindergarten Hagen 2016/ Neubau des Rathauses - Antrag der CDU-Fraktion / Festsetzung der Haushaltssatzung Fortschreibung des Beteiligungsberichtes der Stadt Delbrück zum / Errichtung einer Hauptschule ( Projektschule ) in Westenholz 2016/225 Amtsblatt Nr. 17 vom

3 Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück a) Vorstellung der Änderungspunkte b) Änderungsbeschluss 2016/ Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück a) Vorstellung der Änderungspunkte b) Änderungsbeschluss 2016/ Bebauungsplan Nr. 1 Bertelsfeld in Delbrück-Mitte, 6. Änderung a) Ergebnisse aus der Offenlegung b) Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange c) Satzungsbeschluss 2016/ Bebauungsplan Nr. 3 Dorffeld II in Delbrück-Mitte, 8. Änderung a) Vorstellung des Entwurfes b) Änderungsbeschluss 2016/ Bebauungsplan Nr. 5 Siekbusch in Delbrück-Ostenland, 2. Änderung a) Ergebnisse aus der Offenlegung b) Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange c) Satzungsbeschluss 2016/ Bebauungsplan Nr. 10 Tegetfeld in Delbrück-Mitte, 2. Änderung a) Ergebnisse aus der Offenlegung b) Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange c) Satzungsbeschluss 2016/ Bebauungsplan Nr. 12 a Himmelreich in Delbrück-Mitte, 6. Änderung a) Ergebnisse aus der Offenlegung b) Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange c) Satzungsbeschluss 2016/ Bebauungsplan Nr. 12 a Himmelreich in Delbrück-Mitte, 7. Änderung a) Vorstellung des Entwurfes b) Änderungsbeschluss zur Teilaufhebung 2016/ Bebauungsplan Nr. 26 Stratmann in Delbrück-Mitte, 2. Änderung a) Vorstellung des Entwurfes b) Änderungsbeschluss 2016/ Bebauungsplan Nr. 64 Vor dem Walde in Delbrück-Mitte, 2. Änderung a) Ergebnisse aus der Offenlegung b) Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange c) Satzungsbeschluss 2016/ Bebauungsplan Nr. 100 Hölzermannweg-Süd in Delbrück-Boke a) Vorstellung des Entwurfes b) Aufstellungsbeschluss 2016/ Bebauungsplan Nr. 107 Düsterhusweg in Delbrück-Steinhorst a) Vorstellung des Entwurfes b) Aufstellungsbeschluss 2016/ Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 108 Verbrauchermarkt Schlaunstraße in Delbrück-Mitte a) Vorstellung des Entwurfes b) Aufstellungsbeschluss 2016/219 Amtsblatt Nr. 17 vom

4 29. Bebauungsplan Nr. 109 Brakendiek in Delbrück-Lippling a) Vorstellung des Entwurfes b) Aufstellungsbeschluss 2016/ Farb- und Materialkonzeptes für das Hallenbad 2016/ Änderungssatzung der Entwässerungssatzung der Stadt Delbrück vom / Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben für häusliches Abwasser im Gebiet der Stadt Delbrück vom / Abschluss eines Darlehnsvertrages der Stadt Delbrück, Abwasserwerk, mit der Delbrücker Energie- und Kommunalbetriebe GmbH und Tilgungsverlängerung aller Darlehen der Stadtbetriebe und des Abwasserwerkes Delbrück mit der Delbrücker Energie- und Kommunalbe-triebe GmbH um 10 Jahre 2016/ Parkplatzkonzept für den neuen Schul-Campus - Antrag der CDU-Fraktion / Gewerbe- und Industrieflächenkonzept - Antrag der CDU-Fraktion / Masterplan bezahlbarer Wohnraum für Delbrück - Antrag der SPD-Fraktion / Verkehrsberuhigende Maßnahmen in Westenholz - Antrag der Fraktionen SPD, GRÜNE, FDP, SGD und RM Sasse / Ordnung / Begrenzung der Wahlwerbung mit Plakaten - Antrag der Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP / Arbeitsplätze in Delbrück - Anfrage der SPD-Fraktion / Beteiligung an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG - Antrag der GRÜNE-Fraktion / Mitteilungen der Verwaltung Nichtöffentlich 42. Vermietung von Räumen 2016/ Abschluss von Pachtverträgen 2016/ Verkauf eines Wegeteilstücks in Westenholz 2016/ Verkauf eines Gewerbegrundstücks 2016/ Kauf von Grundstücken in Westenholz 2016/ Zustimmung zu einer geplanten Indirekteinleitung eines abwasserintensiven Gewerbebetriebes 2016/ / Ergänzung des Entwässerungskonzeptes zur hydraulischen Kanalsanierung, Vertrag zur Mitbenutzung eins Privatgrundstückes 2016/ Mitteilungen der Verwaltung Delbrück, den gez. Werner Peitz Bürgermeister Amtsblatt Nr. 17 vom

5 Bekanntmachung zum Jahresabschluss des Abwasserwerkes Delbrück zum Der Rat der Stadt Delbrück hat am den Jahresabschluss und den Lagebericht zum festgestellt und über die Gewinnverwendung wie folgt beschlossen: Die Schlussbilanz zum wird auf der Aktiv- und Passivseite auf ,45 EUR festgestellt und als richtig anerkannt. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015, die mit einem Jahresgewinn von ,62 EUR abschließt, wird festgestellt und als richtig anerkannt. Der im Anschluss an den Jahresabschluss erfolgten Einstellung in die zweckgebundene Rücklage (Beitragsausgleichsrücklage) in Höhe von ,28 EUR wird zugestimmt. Der Bilanzgewinn 2015 in Höhe von ,75 EUR liegt eine Rücklagenentahme in Höhe von ,41 EUR zugrunde. Diese wird zur Deckung der Eigenkapitalverzinsung I mit ,75 EUR (Verzinsung des eingebrachten Kapitals) und der Eigenkapitalverzinsung II mit ,00 EUR (zusätzliche kalkulatorische Verzinsung gem. BA-Beschluss vom , Vorlage 2012/101-1), in Summe ,75 EUR, erforderlich. Der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage über ,41 EUR wird zugestimmt. Die Eigenkapitalverzinsung in Höhe von ,75 EUR wird an die Stadt Delbrück abgeführt. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 wird festgestellt. 2. Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom bis zur Feststellung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2016 während der Dienststunden montags bis freitags montags bis mittwochs und donnerstags von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr bei der Stadtverwaltung Delbrück, Lange Str. 45, Zimmer 36 aus. 3. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses lautet wie folgt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Abwasserwerk Delbrück. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht Dr. Schillen GmbH, Bielefeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. "Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserwerk Delbrück, Delbrück, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht des Eigenbetriebes abzugeben. Amtsblatt Nr. 17 vom

6 Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht Dr. Schillen GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den GPA NRW Im Auftrag gez. Matthias Middel Der Jahresabschluss, der vorstehende Ratsbeschluss sowie der Bestätigungsvermerk werden hiermit gemäß 26 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch VO vom (GV. NRW. S. 296), öffentlich bekanntgemacht. Delbrück, Der Bürgermeister Die Betriebsleitung gez. Peitz gez. Drüke gez. Merschmann gez. Wolf Amtsblatt Nr. 17 vom

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17 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Stadtbetriebe Delbrück zum Der Rat der Stadt Delbrück hat am den Jahresabschluss und den Lagebericht zum festgestellt und über den Verlustausgleich wie folgt beschlossen: Die Schlussbilanz zum wird auf der Aktiv- und Passivseite auf ,46 EUR festgestellt und als richtig anerkannt. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015, die mit einem Jahresfehlbetrag von ,85 EUR abschließt, wird festgestellt und als richtig anerkannt. Der Anhang einschließlich Anlagenspiegel wird festgestellt und als richtig anerkannt. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015 in Höhe ,85 EUR wird der allgemeinen Rücklage entnommen. In der steuerrechtlichen Spartenrechnung wird der Gewinn des Wasserwerkes über ,48 EUR der zweckgebundenen Rücklage für Investitionen und Tilgungen zugeführt. Der Jahresfehlbetrag des Hallenbades über ,33 EUR wird der allgemeinen Rücklage entnommen. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 wird festgestellt." 2. Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom bis zur Feststellung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2016 während der Dienststunden montags bis freitags montags bis mittwochs und donnerstags von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr bei der Stadtverwaltung Delbrück, Lange Str. 45, Zimmer 36 aus. 3. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses lautet wie folgt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer der Stadtbetriebe Delbrück. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht Dr. Schillen GmbH, Bielefeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. "Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtbetriebe Delbrück, Delbrück, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Amtsblatt Nr. 17 vom

18 Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Betriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht Dr. Schillen GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den GPA NRW Im Auftrag gez. Matthias Middel Der vorstehende Ratsbeschluss sowie der Bestätigungsvermerk werden hiermit gemäß 26 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch VO vom (GV. NRW. S. 296), öffentlich bekanntgemacht. Delbrück, den Der Bürgermeister Die Betriebsleitung gez. Peitz gez. Drüke gez. Merschmann gez. Wolf Amtsblatt Nr. 17 vom

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31 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück zum Der Rat der Stadt Delbrück hat am den Jahresabschluss und den Lagebericht zum festgestellt und über den Verlustausgleich wie folgt beschlossen: Die Schlussbilanz zum wird auf der Aktiv- und Passivseite auf ,23 EUR festgestellt und als richtig anerkannt. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015, die mit einem Jahresverlust von ,38 EUR abschließt, wird festgestellt und als richtig anerkannt. Der Jahresverlust des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von ,38 EUR wird aus der allgemeinen Rücklage entnommen. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 wird festgestellt. 2. Jahresabschluss und Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom bis zur Feststellung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2016 während der Dienststunden montags bis freitags montags bis mittwochs und donnerstags von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr bei der Stadtverwaltung Delbrück, Lange Str. 45, Zimmer 36, aus. 3. Der abschließende Bestätigungsvermerk des für die Stadt Delbrück zuständigen Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Rietberg über die Prüfung des Jahresabschlusses lautet wie folgt: Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht - der Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31.Dezember 2015 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück. Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde in Anlehnung an 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermö-gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Senioreneinrichtungen sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Amtsblatt Nr. 17 vom

32 Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung der Senioreneinrichtungen sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen uns sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Rietberg, 29.Juli 2016 gez. Andreas Göke Der vorstehende Ratsbeschluss sowie der Bestätigungsvermerk werden hiermit gemäß 26 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch VO vom (GV. NRW. S. 296), öffentlich bekanntgemacht. Delbrück, den Der Bürgermeister Die Betriebsleiterin gez. Peitz gez. Hartmann Amtsblatt Nr. 17 vom

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42 B e k a n n t m a c h u n g Gemäß 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- u. Reinigungsmittelgesetz WRMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2013 (BGBL I S 2538), geändert durch Artikel 4 Absatz 74 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBL. I S. 3154) wird hiermit den Verbrauchern im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Delbrück bekanntgegeben, dass das an die Verbraucher abgegebene Trinkwasser in Anreppen und Boke zum Härtebereich hart im übrigen Stadtgebiet zum Härtebereich mittel rechnet. Der Härtebereich wurde durch Untersuchungen des Chemischen Untersuchungsamtes Ostwestfalen-Lippe ermittelt. Dem mittleren Härtebereich werden 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter zugeordnet. Darüber hinaus wird es dem Härtebereich hart zugeordnet. (hier: Wasser der Boker Heide). Delbrück, Wasserwerk Delbrück gez. Merschmann (Betriebsleiter) Amtsblatt Nr. 17 vom

43 B e k a n n t m a c h u n g Gemäß 16 Abs. 4 der Verordnung über die Qualität vom Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2013 (BGBL I S. 2977), geändert durch Artikel 4 Absatz 22 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBL. I S. 3154) wird hiermit den Verbrauchern im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Delbrück bekanntgegeben, dass folgender Zusatzstoff im Aufbereitungsprozess des Trinkwassers verwendet wird. Zusatzstoff Natriumhydroxid Verwendungszweck Einstellen des ph-wertes Delbrück, Wasserwerk Delbrück gez. Merschmann (Betriebsleiter) Amtsblatt Nr. 17 vom

44 Bekanntmachung Änderung der Betriebsleitung für die Stadtbetriebe Delbrück und das Abwasserwerk Delbrück Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Herr Heinz Drüke scheidet mit Wirkung zum aus der Betriebsleitung für die Stadtbetriebe Delbrück und das Abwasserwerk Delbrück aus. Herr Olaf Merschmann wird mit Wirkung zum zum 1. Betriebsleiter bestellt. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Delbrück, Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 17 vom

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