Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene Dr. Frauke Lehr
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- Gabriel Wagner
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1 Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene Dr. Frauke Lehr 13. Juli 2016
2 MDK Hessen Der Geschäftsbereich Krankenhaus
3 Team Consulting Stationär - Tätigkeitsfelder Überprüfung der G-BA Richtlinien: BAA, TAVI, Kinderherzchirurgie, Kinderonkologie, Verfahren an der Prostata, PET, DMP, M-ACI.. und natürlich die QFR-RL Überprüfung der Strukturmerkmale zu OPS-Komplexkodes: Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter, Multimodale Komplexbehandlung bei Diabetes mellitus u.v.m. Beratungen der Landesverbände bei medizinischen Fragen im Rahmen von Budgetverhandlungen Grundsatzstellungnahmen zu verschiedenen Themen
4 Die QFR-RL Eine Übersicht als Maßnahme zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen. definiert die Qualitätsmerkmale bzw. Minimalanforderungen für die 4 perinatologischen Versorgungsstufen.
5 Die QFR-RL Ziele: Verringerung von Säuglingssterblichkeit und frühkindlich entstandenen Behinderungen. Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung unter Berücksichtigung der Belange einer flächendeckenden, d.h. allerorts zumutbaren Erreichbarkeit der Einrichtungen. Etablierung eines Stufenkonzeptes der perinatologischen Versorgung. Regelung von Mindestanforderungen an die Versorgung von bestimmten Schwangeren und von Früh- und Reifgeborenen.
6 Die QFR-RL Strukturqualität Sie umfasst personelle Voraussetzungen, technische Ausstattung, räumliche Gegebenheiten und Ablauforganisation: Die ärztliche Leitung der Neonatologie und sein Stellvertreter weisen die Schwerpunktbezeichnung Neonatologie nach. Der Entbindungsbereich, der Operationsbereich und die neonatologische Intensivstation befinden sich im selben Gebäude (möglichst Wand an Wand) oder in miteinander verbundenen Gebäuden.
7 Die QFR-RL Prozessqualität Sie beschreibt sämtliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen innerhalb eines Versorgungsablaufes. Wie wird diagnostiziert/therapiert? Wie läuft der Behandlungsprozess ab?: Gezielte Entlassungsvorbereitung und Überleitung in eine strukturierte entwicklungsneurologische, diagnostische und ggf. therapeutische Betreuung (SPZ).
8 Die QFR-RL Ergebnisqualität: kontinuierliche Teilnahme: NEO-KISS entwicklungsdiagnostische Nachuntersuchung Interdisziplinäre Fallbesprechung Anlage 4: Zentrale Veröffentlichung von Daten der frühen und späten Ergebnisqualität der Krankenhäuser mit Perinatalzentrum
9 Die QFR-RL Ergebnisqualität: Anlage 4 der QFR-RL: Ziel dieser Veröffentlichung: Information und Entscheidungshilfe für Schwangere Orientierung bei Einweisung und Weiterbetreuung Möglichkeit für die Kliniken, sich hinsichtlich der Ergebnisse miteinander zu vergleichen. Seit dem 1. Dezember 2015 sind alle Perinatalzentren verpflichtet, ihre Qualitätsergebnisse auf der zentralen Internetplattform zu veröffentlichen.
10 Die QFR-RL Neuerungen in der QFR-RL (geändert am 27. November 2015, in Kraft getreten am 4. Februar 2016): Mindestquoten für die Fachweiterbildung und Betreuungsschlüssel für die neonatologische Intensivstation regelmäßige interdisziplinäre Fallbesprechungen mit Dokumentation in der Patientenakte verpflichtende Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse
11 Die Überprüfung 6 Nachweisverfahren (6) Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben der Einrichtung vor Ort zu überprüfen. Sämtliche Unterlagen, die Notwendig sind, um die Richtigkeit der Angaben in den Checklisten gemäß Anlage 3 beurteilen zu können, sind im Falle einer Prüfung dem MDK vor Ort auf Verlangen vorzulegen.
12 Die Überprüfung Die ausgefüllte Checkliste wird im Rahmen der Pflegesatzvereinbarung jährlich bis zum 30. September den Vertragspartner vorgelegt. Die Landesverbände/Krankenkassen entscheiden, ob eine Überprüfung der Angaben erfolgen soll. Beauftragung des MDK. Terminvorschlag an die Klinik mit einer Übersicht, der notwendigen Unterlagen für die Begehung. Begehung mit 2 Gutachtern. Erstellung eines Berichtes für die Auftraggeber.
13 Historie 20. September 2005 (in Kraft getreten am 1. Januar 2006) Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen Erste Überprüfung dieser Vereinbarung durch das Team Consulting: September 2006 im Bürgerhospital Frankfurt
14 Historie Anzahl der überprüften Kliniken
15 Andere Bundesländer 2012 Erstes Arbeitstreffen von Vertretern der MDK-Gemeinschaft Überprüfung der QFR-RL nur durch 5 MDK telefonisch nach Aktenlage im Rahmen von Einzelfallprüfung nach 275
16 Andere Bundesländer 2014 deutliche Zunahme der Beauftragungen viele MDK mussten erstmalig prüfen vor Ort-Begehungen wurden gefordert
17 Aussicht Krankenhausstrukturgesetzt (bei Nichterfüllen der G-BA-Richtlinien dürfen die entsprechenden Leistungen nicht mehr erbracht und vergütet werden) Mindestmengen (weiterhin 14 Behandlungsfälle von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von < g in Level-1 Kliniken, Level-2 Kliniken fallen seit nicht mehr unter die Mindestmengenvereinbarung) IQTIG (vermehrte Transparenz und Vergleichsmöglichkeiten durch Aufarbeitung der Zahlen für medizinische Laien) Verlegungsgeschehen u.v.m.
18 Vielen Dank
BAnz AT B4. Beschluss
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