Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

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1 Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Hinweise für Studienanfänger und Hochschulwechsler Wintersemester 2006/2007 Stand:

2 Termine und Fristen Wintersemester 2006/2007 Sommersemester 2007 Semesterzeit Vorlesungszeit Bewerbungsschluss bei der ZVS an der Universität (örtl. NC) / höheres Fachsemester bzw (ZVS) (UNI) Frist für Losanträge (ZVS) Frist für Losanträge (örtl. NC) Einschreibefristen für NC-Fächer siehe Zulassungsbescheid Einschreibung zulassungsfreier Fächer (nur schriftlich und online) (schriftl./online u. persönl.) bzw (ZVS) UNI) Rückmeldefrist (Folgesemester) Nachfrist (gebührenpflichtig) Hinweise zum Studienbeginn: Informationen zur Universität allgemein (Aufbau, Institutionen), wichtige Adressen und die Aufstellung aller angebotenen Lehrveranstaltungen enthält das Vorlesungsverzeichnis, welches im örtlichen Buchhandel erhältlich ist. Hinweise zum Aufbau und Inhalt des Studiums sowie zu Voraussetzungen und Ablauf der Prüfungen sind den Prüfungs- und Studienordnungen und den von den Instituten herausgegebenen kommentierten Vorlesungsverzeichnissen zu entnehmen. Da sich kurzfristig immer wieder Änderungen im Studienangebot und in den Zulassungsvoraussetzungen ergeben können, erkundigen Sie sich bitte nochmals vor Semesterbeginn über den aktuellen Stand! Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Zentrale Studienberatung Rubenowstraße 2 (Alte Sehschule hinter der Augenklinik), Greifswald 2

3 Wo erfahre ich was? Die Zentrale Studienberatung berät Studienbewerber und Studierende über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums. Sie bietet Unterstützung in persönlichen und studienbezogenen Fragen. Die studienbegleitende fachliche Beratung obliegt den Fakultäten, Fachrichtungen und Instituten. Die Studienberatung ist vertraulich; die in der Beratung beschäftigten Personen unterliegen der Schweigepflicht. Infothek der Zentralen Studienberatung In den Räumen der Zentralen Studienberatung wird die Möglichkeit geboten, sich anhand bildungspolitischer, studienberatender und arbeitsmarktpolitischer Literatur zu informieren. In der Infothek sind allgemeine und fachspezifische Informationsschriften, die gültigen Studien- und Prüfungsordnungen sowie auch Vorlesungsverzeichnisse anderer Hochschulen vorhanden. Weiter gibt es Hinweise über das bundesweite Weiterbildungsangebot (Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudiengänge). Außerdem können sich Interessenten an Computerarbeitsplätzen im Netz über Fragen zum Studium informieren. Unsere Adresse im Internet lautet: Einrichtung Aufgabenbereich/Angelegenheit Sprechzeiten Studienberatung Mo Fr Aufbau und Inhalt von Studiengängen Uhr Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudien Di Berufliche Orientierung auf dem Arbeitsmarkt, Uhr Literatur rund um das Studium, Stu- dienförderung (Stiftungen u. a.), Hilfe bei Job- und Praktikumsvermittlung Weiterbildungsangebote der Universität Zentrale Studienberatung Rubenowstraße Greifswald Tel.:03834/ /1294/1297 Fax: 03834/ zsb@uni-greifswald.de Studierendensekretariat Rubenowstraße 4 (alte UB) Greifswald Tel.:03834/ /1289/1291/ studsekr.ebert@unigreifswald.de Bescheinigung von Studienzeiten, Beurlaubung, Gasthörerschaft, Immatrikulation und Exmatrikulation, Rückmeldung Studentenausweis, Studienbescheinigungen, Studiengangs- und Studienortwechsel, Zulassungs- und Bewerbungsmodalitäten Mo/Die/Do/Fr Uhr Di Uhr Mi geschlossen Studiendekanat für Medizin und Zahnmedizin Fleischmannstraße Greifswald Tel.: 03834/ meinhard@unigreifswald.de Organisatorische Fragen des Medizin- bzw. Zahnmedizinstudiums Anmeldung scheinpflichtiger Veranstaltungen und Prüfungen Anmeldung für das Praktische Jahr Mo u Uhr Mi Uhr Do u Uhr Fr Uhr 3

4 Zentrales Prüfungsamt Rubenowstraße Greifswald Tel.:03834/ /-1284/ -1285/-1286/-1287/-1295 Fax.: 03834/ nekwapil@uni-greifswald.de Akademisches Auslandsamt Domstraße Greifswald Tel.: 03834/ aaa@uni-greifswald.de Fakultäten, Bereiche, Institute Allgemeiner Studentenausschuss Domstraße Greifswald Tel.:03834/ / asta@uni-greifswald.de Beauftragter für die Belange behinderter Studenten Lehrstuhl f. Praktische Theologie, Rubenowplatz 2/ Greifswald Tel.: 03834/ Berufsberatung Agentur für Arbeit Stralsund Am Gorzberg 1,Haus Greifswald Tel.: 03834/ Studentenwerk Greifswald Amt für Ausbildungsförderung Mensa am Schießwall Greifswald Tel.: (03834) bafoeg@studentenwerkgreifswald.de Anmeldung zu Prüfungen (Diplom, Magister, Bachelor, Zwischen- u. Schwerpunktbereichsprüfung/Rechtswissenschaft) Ausfertigung von Zeugnissen oder Bescheinigungen Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Beratung für in- und ausländische Studierende Fördermöglichkeiten im Ausland Praktika im Ausland Studienmöglichkeiten im Ausland Teilstudium im Ausland Bewerbung und Zulassung ausländischer Studienbewerber Studienfachberatung Inhalt und Aufbau von Studiengängen Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Praktika Promotionsangelegenheiten Beratung zu allen Fragen innerhalb und außerhalb des Studiums Freizeitmöglichkeiten Jobs Praktika Studienfinanzierung Wohnen Prof. Dr. Michael Herbst herbst@uni-greifswald.de Abiturientenberatung Berufsberatung Beratung für Studienabbrecher Berufskundliche Veranstaltungen Ausbildungsförderung (BAföG) Mo/Die/Do/Fr Uhr Di Uhr Mi geschlossen Di und Do Uhr und Uhr Nach Vereinbarung siehe Aushang Rubenowstr.1 Nach Vereinbarung Mi Uhr (in den Räumen der Allgemeinen Studienberatung) Mo-Do Uhr Di Uhr 4

5 Abteilung Studentisches Wohnen Mensa am Schießwall Greifswald Tel.: (03834) Wohnheimplätze Wohnungsmöglichkeiten auf dem privaten Wohnungsmarkt Mo-Do Uhr Di Uhr Mi u. Do Uhr Sozialberatung Mensa am Schießwall Greifswald Tel.: (03834) Unterstützung zur Selbsthilfe Beratung zu persönlichen Fragen und Sozialen Leistungen Beratung Behinderter, chronisch Kranker, schwangerer und ausländischer Studenten Jobvermittlung Ausgabe des Deutsch-Französischen Studentenausweises Vermittlung zu psychologischer Beratung Di u. Do Uhr Di Uhr Do Uhr Fachspezifische Studienberatung Theologische Fakultät Studiengang Fachstudienberater Telefon Sprechzeiten Ev. Theologie (Diplom) Dr. Andreas Ruwe Am Rubenowplatz 2/ nach Vereinbarung Ev. Theologie (Lehramt) Prof. Dr. Roland Rosenstock

6 Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaften Bachelor of Laws (LL.B.) Master of Laws (LL.M.) Privatrecht/ B.A.-Teilstudiengang (Nebenfachausbildung) Dr. jur. Michael Valenthin Domstraße 20, Zi Do 8-10 Uhr u.n.v. Öffentliches Recht/B.A.- Teilstudiengang (Nebenfachausbildung) Betriebswirtschaftslehre (Diplom) Wirtschaft/B.A.-Teilstudiengang (Nebenfachausbildung Dr. Katja Rodi Domstraße 20 a, Raum 35 Verantwortl. Hochschullehrer: Prof. Dr. Hans-Werner Eckert Prof. Dr. Helmut Heiss Studiendekan: Prof. Dr. Michael Rodi Domstraße 20 a, EG, R. 23 Dipl.-Kffr. Marén Holdschick Fr.-Löffler-Str. 70, R. 311 Verantwortl. Hochschullehrer: Prof. Dr. Bert Kaminski Fr.-Löffler-Str. 70, 1.OG, R 213 kaminski@uni-greifswald.de Mi Uhr und n. V. nach Vereinbarung Mo Uhr Do Uhr Mo Uhr u.n.v. Medizinische Fakultät Medizin OA Dr. med. Thomas Koppe Institut für Anatomie Friedrich-Löffler-Straße 23 c Greifswald thokoppe@uni-greifswald.de Termin nach Vereinbarung im Sekretariat Zahnmedizin Prof. Dr. G. Kordaß Zentrum für Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde, Rotgerberstr. kordass@uni-greifswald.de nach Vereinbarung 6

7 Fremdsprachen- und Medienzentrum Philosophische Fakultät General Studies: Sprachen, Rhetorik, Schriftkompetenz Dr. Gerda Enter Bahnhofstraße 50, DG, R Mi Uhr Fakultative Sprachausbildung in Englisch, Russisch, Französisch, Polnisch, Spanisch und Schwedisch für Hörer aller Fakult. Roswitha Holten Fremdspr.- und Medienzentrum Bahnhofstraße 50, Raum Mi 9-11 Uhr Institut für Altertumswissenschaften Lateinische Philologie Bachelor, Lehramt Gymnasium Dr. Immanuel Musäus R.-Petershagen-Allee 1 musaeus@uni-greifswald.de Mo Uhr Griechische Philologie Bachelor, Lehramt Gymnasium Herr Dr. Hansen R.-Petershagen-Allee 1 hansen@uni-greifswald.de Do Uhr Institut für Anglistik / Amerikanistik Anglistik, Amerikanistik, Englisch Lehramt Dr. Margitta Kuty Steinbecker Str. 15, Raum 35 kuty@uni-greifswald.de Dr. Anette Brauer brauer@uni-greifswald.de Mo Uhr Do Uhr Mi Uhr Bachelor, Master Prof. Dr. Amei Koll-Stobbe elingua@uni-greifswald.de Institut für Baltistik Baltistik Bachelor Dr. Liane Klein Domstraße 9/10 klein@uni-greifswald.de Mo Uhr u.n.v. 7

8 Institut für Deutsche Philologie Deutsch, Germanistik Niederdeutsch PD Dr. Gisela Ros Rubenowstraße 3 philomit@uni-greifswald.de Birte Arendt, M.A. Rubenowstraße 3 arendt@uni-greifswald.de Mo Uhr Do Uhr Germanistik - Bachelor Germanistische Literaturwissenschaft Master Deutsch als Fremdsprache Lehramt Kommunikationswissenschaft Bachelor Sprache und Kommunikation Master Master of Education Dr. Monika Schneikart Rubenowstraße 3 schneika@uni-greifswald.de Prof. Dr. Silke Jahr Rubenowstraße 3 jahr@uni-greifswald.de M.A. Ingrid Uhlemann Rubenowstraße 3 Prof. Dr. Christina Gansel gansel@uni-greifswald.de Prof. Dr. Hartmut Jonas Rubenowstraße 3 jonash@uni-greifswald.de Mi Uhr Do Uhr Mo Di Uhr Di Uhr Raum 215 Master Intercultural Linguistics - Anglistik -Deutsche Philologie Prof. Dr. Amei Koll-Stobbe Steinbeckerstr. 15 kstobbe@uni-greifswald.de Prof. Dr. Jürgen Schiewe Rubenowstraße 3, R jschiewe@uni-greifswald.de Nordisches Institut Prof. Dr. Christer Lindqvist Falladastraße 20 lindqvis@uni-greifswald.de Institut für Erziehungswissenschaften Erziehungswissenschaft Lehramt Bachelor Lehramt, Praktika Dr. Gabriele Förster Franz-Mehring-Str. 47, R. 315 gafoerst@uni-greifswald.de Martina Winkelmann Franz-Mehring-Str. 47, R. 408 martina.winkelmann@unigreifswald.de Dr. Wolfgang Pospischil Franz-Mehring-Str. 47, R. 317 pospisch@uni-greifswald.de Mo Di Uhr Di Uhr Mo Uhr Die Uhr 8

9 Historisches Institut Geschichte Lehramt Bachelor PD Dr. Frank Möller Dr. Jörg Hackmann n. V Di Uhr Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaften Kirchenmusik Musik Bachelor Musikwissenschaft Bachelor KMD Prof. Dr. Jochen Modeß Bahnhofstraße Raik Harder Bahnhofstraße Martin Loeser Bahnhofstraße Do Uhr n.v n.v. Caspar-David-Friedrich-Institut für Kunstwissenschaften Kunstgeschichte Bachelor, Lehramt, Master Kunst- und Gestaltung/ Kunstpädagogik Lehramt Bildende Kunst, Bachelor Fine Arts, Master Nordisches Institut Skandinavistik, Dänisch, Schwedisch, Norwegisch (LA) Lehramt, Bachelor, Master Fennistik Bachelor, Master Dr. Michael Lissok Rubenowstr. 2 (Hörsaalanbau) lissok@uni-greifswald.de Roland Mieth rmieth@uni-greifswald.de Bahnhofstraße 46/47 Prof. Dr. Dagmar Lißke Bahnhofstraße 46/47 lisske@uni-greifswald.de Dr. Cornelia Krüger H.-Fallada-Str. 20 corkrueg@uni-greifswald.de Dr. Marco Pantermöller H.-Fallada-Str. 20 panter@uni-greifswald.de Do Uhr Mi Uhr Do Uhr Mi Uhr Mo Uhr 9

10 Institut für Philosophie Philosophie Lehramt, Bachelor, Master Prof. Dr. Michael Astroh Do Uhr u.n.v. Prof. Dr. Geo Siegwart Baderstraße 6/ Do 9-10 Uhr u.n.v. Prof. Dr. Werner Stegmaier Mo Uhr u.n.v. Institut für Politikwissenschaften Politikwissenschaft Bachelor Dr. Info Take Baderstraße 4/ Di Uhr Master Michael Hein Baderstraße 6/ n.v. Institut für Psychologie Psychologie Diplom Psychologisches Begleitstudium für Lehramts- und Bachelor-Studenten Institut für Slawistik Dr. Edzard Glitsch Fr.-Mehring-Str. 47 Dr. Gabriele Förster Franz-Mehring-Str Di Uhr Mo Di Bachelor, Master, Lehrämter (Russisch, Polnisch) Herr Dr. Walter Domstraße n.v. Herr Dr. Menzel Domstraße n.v. 10

11 Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fach Biologie Biologie Diplom Biologie Lehramt Humanbiologie Landschaftsökologie und Naturschutz Institut für Biochemie Prof. Dr. Christine Stöhr Grimmer Straße 88 PD Dr. Wulf-Dieter Lepel Soldmannstraße 16 Dr. Susanne Engelmann Fr.-L.-Jahn-Str. 15 a Institut für Mikrobiologie Susanne.engelmann@unigreifswald.de Dipl.-Ing. agr. Astrid Kowatsch Grimmer Straße 88 kowatsch@uni-greifswald.de Mi Uhr Do Uhr Jederzeit nach Vereinbarung / Mi Uhr Biochemie Diplom Chemie - Lehramt Prof. Dr. Klaus Weisz Felix-Hausdorff-Str. 4 weisz@uni-greifswald.de Jederzeit nach Vereinbarung Dr. Steffen Jakobs jakobs@uni-greifswald.de Institut für Geografie und Geologie Geografie Diplom, Lehramt Geologie Dr. Karin Richter Fr.-L.-Jahn-Str. 16 krichter@uni-greifswald.de Dr. Grit Büttner Fr.-L.-Jahn-Str. 17 a buettner@uni-greifswald.de Di Uhr u.n.v Institut für Mathematik und Informatik Mathematik Diplom Informatik Lehramt Prof. Dr. Armin Hemmerling Fr.-L.-Jahn-Str. 15 a hemmerli@uni-greifswald.de Heidrun Köhler Jahnstraße 14 e koehler@uni-greifswald.de Di und Do Uhr Mi Uhr Do u. Fr Uhr

12 Biomathematik Diplom Mathematik Lehramt Mathematik/Informatik Bachelor Institut für Pharmazie Pharmazie Institut für Physik PD Dr. Dietmar Cieslik Fr.-L.-Jahn-Str. 14 e cieslik@uni-greifswald.de Prof. Dr. Hartmut Schlosser Fr.-Mehring-Str. 47/48 schloss@uni-greifswald.de Prof. Dr. Armin Hemmerling Fr.-L.-Jahn-Straße 15 a hemmerli@uni-greifswald.de PD Dr. Gregor Radau Fr.-L.-Jahn-Str. 17 radau@uni-greifswald.de Di und Do Uhr Di und Do Uhr Physik Diplom (auslaufend) Bachelor, Master Lehramt (auslaufend) PD Dr. Berndt Bruhn Domstraße 10 a bruhn@physik.uni-greifswald.de Di und Do Uhr Umweltwissenschaften Bachelor Dr. Klaus-Dieter Salewski Fr.-L.-Jahn-Str. 16 salewski@physik.unigreifswald.de n. V. 12

13 Abschluss / Studienfach Studienfächer und Abschlussmöglichkeiten Stand: 11. November Bewerbung bei Uni ZVS Studienbeginn nur WS Diplom (D) Betriebswirtschaftslehre Biochemie Biologie Biomathematik (1) Geografie Humanbiologie Kirchenmusik Landschaftsökologie und Naturschutz Mathematik Psychologie Theologie, evangelische Staatsexamen (S) Medizin Pharmazie Rechtswissenschaften (1. Juristische Prüfung) Zahnmedizin Kirchliches Examen Theologie, evangelische Bachelor of Arts (B.A.) Anglistik / Amerikanistik Baltistik Bildende Kunst Deutsch als Fremdsprache Fennistik Germanistik Geschichte Griechische Philologie Kommunikationswissenschaft Kunstgeschichte Lateinische Philologie Musik Musikwissenschaft Niederdeutsch *) Öffentliches Recht Philosophie Politikwissenschaft Privatrecht Skandinavistik Slawistik Wirtschaft Bachelor of Laws (LL.B) Rechtswissenschaften

14 Abschluss / Studienfach Bachelor of Science (B.Sc.) Geologie Mathematik mit Informatik (1) Physik Umweltwissenschaft Master of Arts (M.A.) British and North American Studies Demokratiestudien/Democratic Studies Deutsch als Fremdsprache ** Fennistik Fine Arts Germanistische Literaturwissenschaft Geschichtswissenschaft Green Politics ** Intercultural Linguistics Kunstgeschichte Mediävistik ** Philosophie Slawische Philologie Skandinavistik Sprache und Kommunikation Master of Education (M.E.) Deutsch Englisch Geschichte Master of Law (LL.M) Comparative Law and EU Law Tax and Economic Law Master of Science (M.Sc.) Geosciences and Environment Physik 14 Bewerbung bei Uni ZVS Studienbeginn nur WS Lehramt für Haupt- und Realschule Deutsch Englisch Geografie Geschichte Kunst und Gestaltung Philosophie Religion, evangelische Russisch Lehramt für Gymnasium Deutsch Englisch Geografie Geschichte

15 Abschluss / Studienfach Kunst und Gestaltung Latein Philosophie Religion, evangelische Russisch Bewerbung bei Uni ZVS Studienbeginn nur WS Beifächer / Lehramt Deutsch Deutsch als Fremdsprache Englisch Geografie Geschichte Kunstgeschichte Kunst und Gestaltung Niederdeutsch *) Philosophie Polnisch Religion, evangelische Russisch Drittfächer / LGy Dänisch Norwegisch Polnisch Schwedisch (1) Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen ** Schließung des Studienganges zum WS 2006/2007 beantragt ACHTUNG Nach Senatsbeschluss vom wurde die Aufhebung des mit *) gekennzeichneten Studienganges zum WS 05/06 beim Bildungsministerium beantragt. Eine Immatrikulation in dieses Studienfach ist vorbehaltlich der ministeriellen Zustimmung nicht mehr möglich. Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudiengänge Fach Abschluss Pharmazie Diplom Rechtswissenschaft (f. Absolventen ausländischer Magister Legum Hochschulen) Aesthetic Laser Medicine Diploma (gebührenpflichtig) Orgel Künstlerische Reifeprüfung Orgelimprovisation Künstlerische Reifeprüfung Chorleitung Künstlerische Reifeprüfung Psycholog. Psychotherapie-Verhaltenstherapie Staatliche Abschlussprüfung (gebührenpflichtig) Zahnärztl. Funktionsanalyse und therapie mit Diploma, Master of Science Computerunterstützung (gebührenpflichtig) Criminology and Criminal Justice Master of Laws (LL.M.) (Kriminologie und Strafrechtspflege) (gebührenpflichtig) Health Care Management Master of Science 15

16 Zulassungsbeschränkungen Folgende Studiengänge sind zulassungsbeschränkt 1. Bewerbung bei der ZVS Biologie (Diplom) Psychologie (Diplom) Pharmazie (Staatsexamen) Medizin (Staatsexamen) Zahnmedizin (Staatsexamen) Die Vergabe von Studienplätzen für diese Studiengänge zum 1. Fachsemester erfolgt durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) Dortmund. Die Zulassungsanträge müssen dort bis zu den im ZVS- Info genannten Terminen eingegangen sein (siehe S. 21 oder ZVS-Info Seite 4/5). Bitte beachten Sie auch die Kriterien für das Allgemeine Auswahlverfahren der Hochschule. 2. Bewerbung bei der Universität Greifswald Anglistik/Amerikanistik (Bachelor) Betriebswirtschaftslehre (Diplom) Biochemie (Diplom) Deutsch ( LGy) Deutsch als Fremdsprache (Bachelor + BF/Lehramt) Englisch ((LGy) Geografie (Diplom + LGy + BF) Germanistik (Bachelor) Humanbiologie (Diplom) Kommunikationswissenschaft (Bachelor) Landschaftsökologie u. Naturschutz (Diplom) Politikwissenschaft (Bachelor) Rechtswissenschaft ( 1. Jurist. Staatsprüfung) Rechtswissenschaft (Bachelor) Der jeweilige Zulassungsantrag muss zum Sommersemester bis zum des Jahres und für das Wintersemester in der Zeit vom des Jahres bei der Universität eingegangen sein (s. S. 21 Pkt.). Grenzwerte des örtlichen Auswahlverfahrens im Wintersemester 2005/2006 Bewerberauswahl nach Durchschnittsnote (DN) und Wartezeit (WZ) sowie Dienst (D) (Werte Hauptverfahren bzw. vom 1. Nachrückverfahren) Auswahl nach Durchschnittsnote Auswahl nach Wartezeit Fach DN WZ D WZ DN D Anglistik/Amerikanistik (B.A.) alle Bewerber zugelassen Betriebswirtschaftslehre (Diplom) alle Bewerber zugelassen Biochemie (Diplom) 2,2 20 N 2 2,8 N Englisch (LGy) 2,3 0 2,4 Geografie (Diplom) 2,9 1 Geografie (LGy) 2, ,3 Geographie (LH/R) 2, ,3 Humanbiologie 1,6 0 (L) N 4 2,4 Kommunikationswissenschaft (B.A.) 1,9 1 4 Landschaftsökologie und Naturschutz 2,2 0 (L) 4 Politikwissenschaft (B.A.) alle Bewerber zugelassen Rechtswissenschaft (Staatsexamen) alle Bewerber zugelassen N = Nein, L = Los Grenzwerte im ZVS-Verfahren finden Sie unter 16

17 Eignungsteste / Zulassungsvoraussetzungen Für die Einschreibung in den Fächern Kunst und Gestaltung und Bildende Kunst ist der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung erforderlich. Dazu ist eine Mappe mit mindestens 15 selbständig angefertigten Arbeiten aus den letzten zwei Jahren einzureichen. Die Mappen müssen jeweils bis zum 1. Juni für das folgende Wintersemester und bis zum 1. Dezember für das folgende Sommersemester eingereicht werden. Für Kirchenmusik und Musik (B.A.) findet eine Eignungsprüfung statt. Der Studiengang Landschaftsökologie und Naturschutz erfordert ein 3-monatiges Vorpraktikum, wobei mindestens 6 Wochen vor Studienbeginn absolviert sein müssen. Anforderungen an Lateinkenntnisse Über Latein- und andere Sprachanforderungen in den einzelnen Fächern können Sie bei der Zentralen Studienberatung der Universität Auskunft erhalten. Allgemein kann festgestellt werden, dass vor allem in sprachwissenschaftlichen, historischen und altertumswissenschaftlichen Fachgebieten Lateinkenntnisse (zumeist das Latinum) erwartet werden, die zumeist bis zur Zwischenprüfung nachzuweisen sind. Studienbegleitende Nachholkurse werden von der Universität angeboten. In der Mehrzahl der Fächer werden neben Lateinkenntnissen weitere Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt. Über Einzelheiten informieren die Fachstudienberater der einzelnen Fakultäten und die jeweilige Prüfungsordnung. Hinweise zum Diplomstudium Das Diplomstudium ist auf ein ganz bestimmtes Fach vorrangig aus den natur-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fachrichtungen konzentriert und gliedert sich in zwei Prüfungsabschnitte. Das Grundstudium wird nach vier Semestern mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen, im Hauptstudium wird in der Regel ein Schwerpunkt studiert, der durch Nebenfächer ergänzt wird. Diese Nebenfächer im Diplomstudium werden nicht als eigenständige Studienfächer in der Studentenakte oder auf dem Studentenausweis angegeben. Neben den mündlichen und schriftlichen Prüfungen wird eine Diplomarbeit angefertigt und gegebenenfalls verteidigt. Hinweise zum Studium mit dem Abschluss Staatsexamen Ein Studium mit dem Abschluss Staatsexamen endet mit einer Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission. Ein Staatsexamen müssen die Studentinnen und Studenten ablegen, die Arzt, Jurist, Lehrer, Pharmazeut oder Zahnarzt werden wollen. Nach dem Staatsexamen erfolgt eine praktische Ausbildungsphase, die nicht mehr zum Studium an der Universität gehört (Referendariat bei Lehrern und Juristen, Vorbereitungszeit bei Medizinern), und anschließend wird in der Regel das zweite Staatsexamen oder eine weitere Prüfung verlangt. Das Studium der Medizin, Pharmazie, Rechtswissenschaften und Zahnmedizin erfolgt nur in dem jeweiligen Fach, ein Lehramtsstudium dagegen beinhaltet aber immer zwei oder drei Fächer, die unterschiedlich kombiniert werden können oder müssen. 17

18 Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten im Lehramtsstudium In Mecklenburg-Vorpommern werden Lehrer nur an Universitäten ausgebildet. Die Universität Greifswald bietet dafür folgende Studiengänge an: Studiengang für das Lehramt an Gymnasien Studiengang für das Lehramt an Haupt- und Realschulen Studiengang für das Lehramt an Gymnasien Das Studium erfolgt in zwei gleichberechtigten, in der Kombination frei wählbaren Fächern. Die Ausbildung in den Fächern wird ergänzt durch die Erziehungswissenschaft und durch die Fachdidaktiken. Als Studienfächer stehen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Geografie, Geschichte, Kunst und Gestaltung, Latein, Philosophie, Religion, Russisch. Als zusätzlich vertieft zu studierende Fächer werden angeboten: Dänisch, Norwegisch, Polnisch, Schwedisch Darüber hinaus ist das Belegen von Beifächern nur eingeschränkt möglich. Studiengang für das Lehramt an Haupt- und Realschulen Das Studium erfolgt in drei Fächern, einem Pflichtfach, einem Zweitfach und einem Beifach. Die Ausbildung in den Fächern wird ergänzt durch die Erziehungswissenschaft und durch die Fachdidaktiken. Das Gesamtstundenvolumen der Ausbildung ist allerdings geringer als das in einem Lehramtsstudiengang für das Lehramt an Gymnasien. Für das Pflichtfach kann aus zwei Fächern ausgewählt werden: Deutsch und Englisch. Als Zweitfach sind folgende Fächer möglich: Deutsch, Englisch, Geografie, Geschichte, Kunst und Gestaltung, Philosophie, Religion, Russisch. Für das Beifachstudium können alle an der Universität angebotenen schulartspezifischen Fächer gewählt werden. Wird als Zweitfach Kunst und Gestaltung gewählt, so entfällt die Pflicht für das Beifach, allerdings mit erhöhtem Stundenvolumen für das gewählte Fach. Erweiterungsprüfung/ Aufbauprüfung Nach erfolgreich bestandener Lehramtsprüfung können Interessenten ein oder mehrere andere Studienfächer für die beiden Lehramtsstudiengänge studieren und sich zu einer Erweiterungsprüfung melden. Durch Aufbauprüfungen kann die Lehrbefähigung in einem oder mehreren Fächern für andere Lehrämter erworben werden. 18

19 Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten im Bachelorstudium (B.A.) * Interessierte Studentinnen und Studenten können ein Studium mit dem Studienziel Bachelor und weiterführend Master aufnehmen. Das B.A.-Studium (Baccalaureus Artium/Bachelor of Arts) führt nach drei Jahren zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Im Bachelorstudium werden in zwei Disziplinen solide fachliche und methodische Kompetenzen vermittelt. Der Umfang des Studiums der beiden Fachmodule ist gleich groß. Folgende Fachmodule können gewählt werden: Anglistik/Amerikanistik, Baltistik, Bildende Kunst, Deutsch als Fremdsprache, Fennistik, Germanistik, Geschichte, Griechische Philologie, Kommunikationswissenschaft, Kunstgeschichte, Lateinische Philologie, Musik, Musikwissenschaft, Niederdeutsch, Öffentliches Recht **, Philosophie, Politikwissenschaft, Privatrecht **, Skandinavistik, Slawistik, Wirtschaft** (** - nach 2 (1) der GPO für Bachelorstudiengänge nur wählbar in Kombination mit einem Fach der Philosophischen Fakultät) Die General Studies sind ein weiterer Teil des Studiums. Sie flankieren die Fachausbildung mit einer erweiterten akademischen Allgemeinbildung sowie mit der Vermittlung von Sprach- und Kommunikationskompetenz im Deutschen und einer weiteren Fremdsprache, und berufsfeldorientierter Schwerpunkt- und Profilbildung mit wahlweise einem betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen oder kulturwissenschaftlichem Schwerpunkt. Hinweise zum Masterstudium Die Masterstudiengänge vertiefen in wichtigen Spezialbereichen ihre methodischen und fachlichen Fähigkeiten Fragen selbständig zu erörtern und zu lösen. Sie führen zu einer wissenschaftlich fundierten und spezialisierten Berufsbefähigung. Master-Grade sind im neuen Hochschulrahmengesetz als weitere berufsqualifizierende Abschlüsse ausdrücklich vorgesehen. Kreativität, Anpassungs- und Teamfähigkeit - im Berufsleben unverzichtbare Eigenschaften - fördern wir durch die Arbeit in Kleingruppen. Insbesondere sollen wissenschaftliche Kenntnisse mit praktischen Anforderungen verbunden werden. Hinweise für Studienbewerber/innen und Studierende Hochschulzugangsberechtigung Zum Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule ist berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife erworben hat oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung vorweist Eine fachgebundene Hochschulreife berechtigt nur zum Studium der auf dem Zeugnis genannten Studienfächer. Bewerbern wird dringend empfohlen, ihr Zeugnis vor der Antragstellung auf Zulassung bzw. Immatrikulation zu prüfen und sich in Zweifelsfällen an die Zentrale Studienberatung oder das Studierendensekretariat zu wenden. Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung Berufstätige können eine Zugangsprüfung an der Universität ablegen, durch die die für den angestrebten Studiengang erforderliche Vorbildung und Eignung festgestellt wird. 19

20 Sofern für den gewählten Studiengang Zulassungsbeschränkungen bestehen, müssen die für die Bewerbung vorgesehenen Formen und Fristen eingehalten werden. Die Teilnahme an der Prüfung ist gemäß der Hochschulgebührenverordnung gebührenpflichtig. Für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird eine Gebühr von 15,00 erhoben, sie ist mit Antragstellung fällig. Für die Teilnahme an der Prüfung werden 100,00 erhoben, dieser Betrag ist nach erfolgter Zulassung zu zahlen. Ermäßigungen sind nicht möglich. Bewerbung/Einschreibung 1. Zulassungsfreie Studiengänge In Studienfächern, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist jedem Bewerber unter Voraussetzung einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung der Studienplatz sicher (freie Einschreibung). Die Einschreibung erfolgt persönlich, schriftlich oder online über das Studierendensekretariat innerhalb der angegebenen Fristen. In Ausnahmefällen kann die Einschreibung auch durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die Immatrikulationsanträge werden im Studierendensekretariat ausgegeben oder können gegen Einsendung eines mit 1,45 frankierten und adressierten C5-Rückumschlages angefordert werden (ab Mitte Januar für das Sommersemester und ab Anfang Juni für das Wintersemester). Sie finden diese im Immatrikulationszeitraum auch unter folgender Internetadresse: Diese Anträge sind vollständig ausgefüllt bei der Immatrikulation vorzulegen. Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen: Antrag auf Immatrikulation Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung Personalausweis oder Reisepass Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse für die Einschreibung an einer Hochschule (Auskünfte erteilen alle gesetzlichen Krankenkassen) - (siehe auch Seite 31) 1 Lichtbild bei Hochschulwechsel oder vorherigem Studium Exmatrikulationsbescheinigung, Studienbuch und ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen ggf. Zulassungsbescheid (in zulassungsbeschränkten Fächern) ggf. Nachweis über Eignungsteste ggf. beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses über das Erststudium (bei Zusatz-, Promotions- und Zweitstudium) für die Einschreibung zum Zwecke der Promotion die Bestätigung der Zulassung durch den zuständigen Fachbereich bzw. Fakultät Aufgrund der Ordnung über die Erhebung von Gebühren an der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald (Universitätsgebührenordnung) vom wird für die Einschreibung bzw. Rückmeldung eine Gebühr in Höhe von 10,00 erhoben. Dieser Betrag ist zusammen mit dem Semesterbeitrag von 40,50 (Beitrag zum Studentenwerk und Studentenschaft) zu entrichten. 20

21 Die Einzahlung des Beitrages erfolgt nach der Antragstellung. Die Immatrikulationsbescheinigungen (Leporello) werden, nach Eingang des Beitrages von 50,50 auf das Konto der Universität, an Sie übersandt. 2. Zulassungsbeschränkte Studiengänge 2.1. Bewerbung bei der ZVS Dortmund (Allgemeines Auswahlverfahren ) In den Studiengängen des Allgemeinen Auswahlverfahrens muss die Bewerbung für das Wintersemester/Sommersemester bis zum 31. Mai/30. November für Altabiturienten Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vor dem / und bis zum 15. Juli/15. Januar für Neuabiturienten Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nach dem / bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) Postfach Dortmund eingegangen sein. Die Bewerbungsunterlagen (ZVS-Info) sind bei der ZVS sowie bei den Arbeitsämtern, Gymnasien, Hochschulen oder Standortverwaltungen der Bundeswehr erhältlich. Bitte beachten Sie die Kriterien für das Auswahlverfahren der Hochschule (siehe ZVS-Info) Wer von der ZVS eine Zulassung für die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald erhält, kann sich im Studierendensekretariat immatrikulieren lassen. Die Termine und Fristen werden mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt Bewerbung bei der Universität (Örtlicher NC) Die Bewerbung muss auf vorgeschriebenen Antragsformularen bis spätestens 15. Januar für das Sommersemester und bis 15. Juli für das Wintersemester bei der Universität eingegangen sein (Ausschlussfrist). Die Anträge können Mitte Mai im Studierendensekretariat angefordert werden (bitte einen mit 0,55 frankierten C6-Umschlag beifügen). Sie finden diese auch unter folgender Internetadresse: Die für Studienanfänger zur Verfügung stehenden Studienplätze werden nach Abzug der Vorwegzuzulassenden von der Universität zu 60 v.h. nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote) und 40 v.h. nach Wartezeit (Zahl der seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in vollem Umfang verstrichenen Halbjahre = Semester) vergeben. Mit dem Zulassungsbescheid (frühestens ab Mitte August) wird für die Einschreibung eine bestimmte Frist gesetzt. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zur Unwirksamkeit des Zulassungsbescheides, dies sollte bei der Urlaubsplanung berücksichtigt werden. Hinweise für Zweitstudienbewerber/innen: Studierende, die bereits ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben, gelten als Zweitstudienbewerber; hierfür steht nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. Als Auswahlkriterien dienen das Ergebnis des Abschlusszeugnisses des Erststudiums sowie die Gründe für das Zweitstudium. 21

22 Losverfahren Sind nach Abschluss der Vergabeverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen noch freie Studienplätze vorhanden, werden diese Plätze an Bewerber vergeben, deren Antrag auf Beteiligung am Losverfahren für das Sommersemester in der Zeit vom bis für Studiengänge mit örtlichem NC und vom bis für ZVS-Studiengänge für das Wintersemester in der Zeit vom bis für Studiengänge mit örtlichem NC und vom bis spätestens für ZVS-Studiengänge im Studierendensekretariat eingegangen ist. Sollte das Vergabeverfahren vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein, wird dies öffentlich bekanntgegeben. Falls der Antrag erfolglos bleibt, ergeht kein schriftlicher Bescheid. Studienplatztausch Neben der Möglichkeit, sich in zulassungsbeschränkten Studiengängen als Ortswechsler um einen Studienplatz zu bewerben, können sich Interessenten auch um einen Tauschpartner bemühen. Voraussetzung ist, dass beide Partner im gleichen Studiengang und Fachsemester mit vergleichbarem Studienstand endgültig eingeschrieben sind und ihre Hochschulzugangsberechtigung zum gewünschten Studium in Mecklenburg-Vorpommern berechtigt. Um Tauschpartner muss man sich selbst bemühen. Unterstützung kann man z. B. finden beim: Ring Christlich-Demokratischer Studenten, RCDS-Studienplatztausch Paul-Lincke-Ufer 8 B, Berlin, Telefon: (030) , Fax -40 Internet: oder Verein zur Förderung studentischer Belange (VSB) Büro für Studienplatztausch Postfach 1829, Bonn Tel.: (01805) Fax: (0228) Internet: Tauschbörsen findet man auch in Hochschulmagazinen, wie UNICUM, aber auch im Internet (z.b. Nicht zuletzt kann man sich auch an den AStA wenden. Der Tausch ist innerhalb der Immatrikulationsfrist formgerecht zu beantragen und von beiden Antragstellern zu unterschreiben. Die Immatrikulation erfolgt erst nach der Exmatrikulation der Tauschpartner. Bevorzugte Auswahl nach einem Dienst Im Anschluss an einen abgeleisteten Dienst (Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr usw.) können Bewerber, die sich zu Beginn oder während eines Dienstes beworben und die Zulassung erhalten haben, bevorzugt zugelassen werden. Die Vorwegauswahl setzt voraus, dass 1. die Zulassung spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Vergabeverfahren beantragt wird und 2. durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird, dass der Dienst bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 30. April und bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 30. Oktober beendet sein wird. Nähere Auskünfte bezüglich einer vorzeitigen Entlassung erteilen die für den Dienst zuständigen Stellen. 22

23 Ausländische Studienbewerber Die Universität Greifswald ist Mitglied der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen UNI-ASSIST e.v. ( UNI-ASSIST prüft gebührenpflichtig die Bewerbungsunterlagen auf das vollständige Vorliegen aller Voraussetzungen für ein Studium. Die Bearbeitungszeit beträgt längstens einen Monat. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält die Universität Greifswald die geprüften Unterlagen und entscheidet über die Zulassung. Die Bewerbungsunterlagen sind an folgende Adresse zu senden: Ernst-Moritz-Arndt-Universität c/o UNI-ASSIST e.v. Helmholtzstraße Berlin Nicht über Uni-Assist geprüft werden Bewerbungen für: Master Promotion Teilstudium höheres Fachsemester Bewerber aus EU-Ländern ( für Human-/Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie und Biologie erfolgt die Bewerbung über die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) in Dortmund, Informationen unter Hierfür erfolgt die Bewerbung direkt an der Universität: Ernst-Moritz-Arndt-Universität Akademisches Auslandsamt Domstr Greifswald Ausländische Bewerber/innen, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Zeugnis der Fachhochschulreife etc.) verfügen, werden am Zulassungsverfahren für deutsche Bewerber/innen beteiligt. Die Bewerbungen sind an das Studentensekretariat der Universität Greifswald zu richten. Für nicht zulassungsbeschränkte Fächer erfolgt die Einschreibung ohne Bewerbungs- und Zulassungsverfahren. 1. Antrag auf Zulassung zum Studium / Antragsunterlagen Mit einem anerkannten Sekundarschulabschluss, der im Heimatland zum Studium berechtigt, ist in der Regel auch eine Zulassung zum Studium an der Universität Greifswald möglich. Sollte der Schulabschluss dem deutschen Abitur nicht gleichwertig sein, müssen entweder im Heimatland ein oder zwei Jahre erfolgreich studiert werden oder es ist in Deutschland ein Studienkolleg (siehe Punkt 3) zu absolvieren und die Feststellungsprüfung abzulegen. Informationen zur Anerkennung der ausländischen Zeugnisse sind im Internet in der Datenbank ANABIN ( erhältlich. 23

24 Zur Bearbeitung Ihres Antrages sind folgende Unterlagen einzureichen: ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Antrag auf Zulassung zum Studium" mit lückenlosem Lebenslauf (kann auf der Internetseite des Akademischen Auslandsamtes herunter geladen werden) eine amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Sekundarschulabschlusszeugnisses mit Fächer- und Notenteil eine amtlich beglaubigte Kopie über den Nachweis der bestandenen allgemeinen Hochschulaufnahmeprüfung (nur von Bewerbern aus einigen Ländern, z.b. Iran, Türkei, Korea, Vietnam) amtlich beglaubigte Kopien von Studiennachweisen (Fächer-, Notenübersicht) und erworbenen Hochschulabschlüssen (Abschlussdiplom, Fächer- und Notenübersicht) eine amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse die Überprüfungsbestätigung der Deutschen Botschaft in Peking/ China für chinesische Studienbewerber bzw. der Deutschen Botschaft in Ulan-Bator/ Mongolei für mongolische Studienbewerber eine Passkopie (gegebenenfalls mit Einreisevisum und Aufenthaltserlaubnis)) Beleg über die Einzahlung der Bearbeitungsgebühr (siehe Punkt 6.) Es ist zu beachten, dass alle Kopien in amtlich beglaubigter Form eingereicht werden müssen. Kopien und Übersetzungen aus dem Ausland sollten von der dortigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt sein. In Deutschland kann die amtliche Beglaubigung einer Kopie durch jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel (mit Emblem) führt, oder von einem Notar vorgenommen werden. Die Beglaubigungen müssen den Beglaubigungsvermerk, Unterschrift des Beglaubigenden und Dienstsiegelabdruck enthalten. Alle Unterlagen, die im Heimatland nicht in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt werden, müssen mit einer entsprechenden Übersetzung eingereicht werden. Die Richtigkeit der Ü- bersetzung ist durch die zuständige deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder von einem vereidigten Dolmetscher in der Bundesrepublik Deutschland zu bestätigen. 2. Sprachkenntnisse / Deutschkurs / DSH Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen vor Beginn ihres Studiums den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erbringen. Die für ein Studium an der Universität Greifswald erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch: die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH), mindestens Stufe II; das "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz" (Stufe II); das "Große deutsche Sprachdiplom" oder das "Kleine deutsche Sprachdiplom" des Goethe-Instituts; ( 24

25 die "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Instituts; den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), mindestens Niveau 4 in allen Teilprüfungen. ( Für zulassungsbeschränkte Studienfächer muss der Deutschnachweis spätestens zum Bewerbungsschluss ( bzw ) vorliegen. Für alle anderen Fächer spätestens am Tag der Einschreibung. Bewerber für ein Teilstudium (Auslandssemester ohne Abschluss) und Absolventen eines Germanistikstudiums müssen vor dem Studium keine Sprachprüfung ablegen. An der Universität Greifswald werden zur Vorbereitung auf das Studium und die DSH Deutschkurse (Mittelstufe und Oberstufe) angeboten. Bewerber, die Deutschkenntnisse im Umfang von mind. 400 Stunden nachweisen, werden zu einem Aufnahmetest eingeladen, der über die Teilnahme am Kurs entscheidet. Es ist keine direkte Bewerbung für den DSH-Kurs möglich. Vorab ist eine Bewerbung für einen Studienplatz erforderlich. Voraussetzung ist eine direkte Studienberechtigung (Hochschulzugangsberechtigung) für ein Studium an der Universität Greifswald oder an einer anderen Hochschule in Deutschland. Bewerber, die vor der Aufnahme des Fachstudiums ein Studienkolleg besuchen, können an diesem Deutschkurs nicht teilnehmen. Die Teilnahmegebühr für den Deutschkurs beträgt 300 Euro pro Semester. Für die DSH wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 150,- erhoben. Ein Grund-/Anfängerkurs wird nicht angeboten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Volkshochschule der Stadt Greifswald ( An der VHS kann auch die TestDaF- Prüfung abgelegt werden. Die Teilnahme an der DSH kann bei Nachweis von sehr guten Mittelstufenkenntnissen (Niveau der Zentralen Mittelstufenprüfung des Goethe-Institutes) oder Nachweis von mindestens 800 Unterrichtstunden in Deutscher Sprache abgelegt werden. Die Zulassung zur DSH erfolgt nur in Verbindung mit einer Studienplatzzusage der Universität Greifswald. Weitere Informationen zu den Deutschkursen und der DSH finden Sie auf der Internetseite des Akademischen Auslandsamtes ( 3. Studienkolleg Am Studienkolleg der Ernst-Moritz-Arndt-Universität werden ausländische Studienbewerber in verschiedenen Schwerpunktkursen sprachlich und fachlich auf das Studium vorbereitet: M-Kurs für medizinische, biologische Studienfächer, Pharmazie und Sportstudiengänge T-Kurs für technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studienfächer, außer biologischen Studiengängen S/G-Kurs für sprachliche, geisteswissenschaftliche und künstlerische Studienfächer sowie für Germanistik, Psychologie und Rechtswissenschaften 25

26 Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Semester und schließt mit der "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland" (Feststellungsprüfung) ab. Sprachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Aufnahmetest sind gute Grundstufenkenntnisse in der deutschen Sprache (mindestens 300 Stunden). 4. Bewerbungsfristen Anträge auf Zulassung zum Studium müssen mit vollständigen Unterlagen bis spätestens des jeweiligen Jahres für das Sommersemester (01. April bis 30. September) des jeweiligen Jahres für das Wintersemester (01. Oktober bis 31. März) eingegangen sein. Die Bewerbungsfristen für das STUDIENKOLLEG enden bereits am für das Sommersemester für das Wintersemester Die Bewerbungsfristen für die Teilnahme am Deutschkurs zur Vorbereitung auf die DSH enden am für das Sommersemester für das Wintersemester. 5. Mehrfachbewerbungen / Bewerbungen an mehreren Hochschulen Für Bewerbungen an weiteren Hochschulen des UNI-ASSIST-Verbundes ( genügt es für jede weitere Universität jeweils ein Antragsformular auszufüllen. Zu beachten sind die von der jeweiligen Hochschule geforderten Unterlagen und Bewerbungsfristen. Die beglaubigten Kopien der Unterlagen (Schulzeugnis, Deutschnachweis etc.) werden nur einmal benötigt. 6. Bearbeitungsgebühren 6. UNI-ASSIST e.v. Die Bewerbungen werden von UNI-ASSIST erst bearbeitet, nachdem die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro für die erste Bewerbung sowie gegebenenfalls 15 Euro für jede weitere Bewerbung eingezahlt wurde. Für chinesische Bewerber wird für den ersten Antrag aufgrund der Vorprüfung durch die Akademische Prüfstelle Peking (APS) eine Gebühr von 20 Euro erhoben. Das Entgelt ist zeitgleich mit der Bewerbung direkt auf das Konto von UNI-ASSIST zu überweisen Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald Für die Prüfung einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die: in einem EU-Land erworben wurde, wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 nicht in einem EU-Land erworben wurde, wird eine Gebühr in Höhe von 19,00 erhoben. Der Betrag ist zeitgleich mit der Antragstellung auf das Konto der Universität zu überweisen. Ausführliche Informationen (Kontonummer, Gebührenordnung) können auf den Internetseiten des Akademischen Auslandsamtes und UNI-ASSIST nachgelesen werden. 26

27 Studienplatzvergabe in höheren Fachsemestern Die Bewerbungen sind auf vorgeschriebenen Formularen mit den erforderlichen Unterlagen für das Sommersemester bis zum 15. Januar d.j. und für das Wintersemester vom 01. Juni Juli d.j. einzureichen. Die Antragsformulare sind ab Mitte Dezember bzw. Mitte Mai im Studentensekretariat erhältlich. In zulassungsfreien Studiengängen ist eine Immatrikulation auch ohne vorherige Bewerbung möglich. Aufgrund der geltenden Prüfungsordnungen ist in den Diplomstudiengängen Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Biomathematik, Geografie, Humanbiologie, Landschaftsökologie und Naturschutz, Mathematik, Physik, Psychologie und Theologie (ev.) folgendes zu beachten: Studierende in diesen Fächern haben sich spätestens am Ende des 5. Fachsemesters zur Diplomvorprüfung zu melden, andernfalls gilt diese Prüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Die Anmeldung muss dann spätestens bis zum Ende des 6. Fachsemesters erfolgen, ansonsten gilt die Diplomvorprüfung als endgültig nicht bestanden. Eine Immatrikulation in das 7. Fachsemester ohne Vordiplom bzw. Zwischenprüfung ist aus diesem Grunde bei Hochschulwechslern nicht möglich, es sei denn, es können nicht persönlich zu vertretende Gründe nachgewiesen werden. Dies gilt sinngemäß mit einer Überschreitungsmöglichkeit von 2 Semestern auch für die Meldung zur Diplom- bzw. Magisterprüfung, die spätestens am Ende des 7. Semesters des Hauptstudiums zu erfolgen hat. Wer sein Studienfach wechseln will und über anrechenbare Leistungen aus dem Studium anderer Fächer verfügt oder wer einen Ortswechsel von einer ausländischen Hochschule durchführen möchte, benötigt Anrechnungsbescheinigungen des für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsamtes bzw. ausschusses. Zulassungsbeschränkte Studiengänge: In den meisten für das 1. Fachsemester zulassungsbeschränkten Fächer werden auch in höheren Fachsemestern nur dann Studienplätze vergeben, wenn Studienkapazitäten frei sind. Welche Studiengänge dies konkret betrifft, steht unter dem Vorbehalt der Festsetzung von Zulassungszahlen durch das zuständige Ministerium. Zum Wintersemester 2006/2007 betrifft dies voraussichtlich folgende Studiengänge und Fachsemester: Humanbiologie Fachsemester Medizin Fachsemester Pharmazie Fachsemester Psychologie (Diplom) Fachsemester Zahnmedizin Fachsemester Die freien Studienplätze werden an deutsche und ausländische Bewerber/innen in folgender Reihenfolge vergeben: 1. an Bewerber/innen, die im gleichen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Staatsvertrages endgültig eingeschrieben sind oder waren (Ortswechsler); 2. an Bewerber/innen, die für das 1. Fachsemester endgültig zugelassen worden sind und in ein höheres Semester eingestuft werden können; 3. an sonstige Bewerber/innen (Quereinsteiger) 27

28 Zuständige Prüfungsämter für Studierende der E.-M.-Arndt-Universität (Für Hochschulwechsler gelten u.u. andere Zuständigkeiten.) für Diplom,- Magister-, Bachelor- und Masterstudiengänge Zentrales Prüfungsamt der Universität Greifswald Abteilung Studentische Angelegenheiten, Akademisches Auslandsamt, Weiterbildung Rubenowstraße 2 Tel Greifswald nekwapil@uni-greifswald.de für Lehramtsstudiengänge Lehrerprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern Tel / , Außenstelle Greifswald -22,-23,-24 Bahnhofstraße 33/ Greifswald LPAM-V@t-online.de für Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern Am Reifergraben 4 Tel. 0381/ Rostock lph-mv.rostock@t-online.de - Außenstelle Greifswald, Lange Reihe 2 Tel / für Rechtswissenschaft (1. Juristische Prüfung) Landesjustizprüfungsamt Ministerium für Justiz und Angelegenheiten der Europäischen Union Mecklenburg-Vorpommern Schwerin Tel.0385/ (für die Zwischen- und Schwerpunktbereichsprüfung ist o.g. Zentrales Prüfungsamt zuständig) Gasthörende Die Gasthörerschaft ist innerhalb der Immatrikulationsfrist bis zum Vorlesungsbeginn für die gewünschten Lehrgebiete im Studierendensekretariat zu beantragen, sie gilt jeweils für ein Semester. Die Zulassung bedarf der Zustimmung der betreffenden Lehrkraft. Die Gasthörerschaft berechtigt nicht zum Ablegen von Hochschulprüfungen. Gasthörer können jedoch im Rahmen der besuchten Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise erwerben. Als Gasthörer nachgewiesene Studienzeiten und Studienleistungen können nach Maßgabe der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen anerkannt werden. Als Gasthörer/in kann zugelassen werden, wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Verständnis teilzunehmen. Dafür ist bei Antragstellung eine Gebühr von 50,00 zu entrichten. 28

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