Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

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1 Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nr. 9/ September 2018 Inhaltsverzeichnis Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrpläne und Stundentafeln für Grundschulen, Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendoberschulen, Abendgymnasien und Kollegs (jeweils Vorkurs und Einführungsphase) und allgemeinbildende Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln) vom 20. Juni Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen (VwV Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen) vom 30. Juli Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über das Einrichten und das Führen von Schulkonten durch die öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen (VwV Schulkonten) vom 13. August Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfung (VwV Abschlussprüfung) vom 20. August Schülerwettbewerbe im Schuljahr 2018/ Ausschreibung Fortbildung für Lehrkräfte an Oberschulen, beruflichen Gymnasien und allgemein bildenden Gymnasien, die das Fach Französisch unterrichten Studienreise nach Frankreich, Midi- Pyrénées Ausschreibung Berufsbegleitender Fortbildungskurs zur Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) für Lehrkräfte an Oberschulen und Gymnasien Ausschreibung Berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte der Schularten Oberschule, Förderschule und Gymnasium im Fach Technik und Computer (Zertifikatskurs) Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern für das Lehramt an Grundschulen im Freistaat Sachsen Nachtragsliste Nr. 1 zum Sächsischen Schulbuchverzeichnis Teilabordnung als Teamkoordinatorin/Teamkoordinator am Medienpädagogischen Zentrum des Erzgebirgskreises Teilabordnung als Teamkoordinatorin/Teamkoordinator am Medienpädagogischen Zentrum Mittelsachsen Stellenausschreibungen Schulleiterin/Schulleiter Förderschule Schulleiterin/Schulleiter Grundschule Schulleiterin/Schulleiter Oberschule Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium Schulleiterin/Schulleiter Berufliches Schulzentrum stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Förderschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Grundschule stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Oberschule

2 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrpläne und Stundentafeln für Grundschulen, Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendoberschulen, Abendgymnasien und Kollegs (jeweils Vorkurs und Einführungsphase) und allgemeinbildende Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln) Vom 20. Juni 2018 Hinweis zur Veröffentlichung Auf Grund eines technischen Fehlers sind die Anlagen zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrpläne und Stundentafeln für Grundschulen, Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendoberschulen, Abendgymnasien und Kollegs (jeweils Vorkurs und Einführungsphase) und allgemeinbildende Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln) vom 20. Juni 2018 (MBl. SMK S. 230) in der Ausgabe 7/2018 des Ministerialblattes des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus teilweise unvollständig wiedergegeben worden. Daher erfolgt an dieser Stelle eine erneute Veröffentlichung. I. Geltungsbereich Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Erteilung des Unterrichts an allen Grundschulen, Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendoberschulen, Abendgymnasien und Kollegs (jeweils Vorkurs und Einführungsphase) in öffentlicher Trägerschaft im Freistaat Sachsen sowie an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft im sorbischen Siedlungsgebiet im Freistaat Sachsen. II. Lehrpläne Im Unterricht sind die Lehrpläne anzuwenden, die in der Landesliste der Lehrpläne für Grundschulen, Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendoberschulen, Abendgymnasien und Kollegs (jeweils Vorkurs und Einführungsphase) und Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung ausgewiesen sind. Die Landesliste wird jährlich von der obersten Schulaufsichtsbehörde herausgegeben. III. Stundentafeln Grundschulen 1. Grundschule An allen Grundschulen mit Ausnahme der Grundschulen im sorbischen Siedlungsgebiet, an denen Sorbisch als Muttersprache, Zweitsprache oder Fremdsprache unterrichtet wird, gilt die als Anlage 1a beigefügte Stundentafel. 2. Grundschule im sorbischen Siedlungsgebiet An allen Grundschulen im sorbischen Siedlungsgebiet, an denen Sorbisch als Muttersprache oder Sorbisch als Zweitsprache unterrichtet wird, gelten die als Anlage 1b und an Grundschulen im sorbischen Siedlungsgebiet, die Sorbisch als Fremdsprache unterrichten, die als Anlage 1c beigefügten Stundentafeln. 3. LRS-Klassen Für Grundschulen, an denen nach der Klassenstufe 2 eine LRS-Klasse gebildet wird, gilt in der Klassenstufe 3 abweichend zu den Anlagen 1a, 1b und 1c die als Anlage 1d beigefügte Stundentafel. IV. Stundentafeln Förderschulen 1. Allgemeines Förderschulen erhalten in Abhängigkeit vom Umfang ihrer Aufgaben Stunden für Diagnostik, Beratung und Begleitung der inklusiven Unterrichtung. Die Berechnung der Stunden für Beratung, Diagnostik und Begleitung der inklusiven Unterrichtung ergibt sich aus der VwV Bedarf und Schuljahresablauf in der jeweils geltenden Fassung. 2. Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen gelten die als Anlagen 2a bis 2d beigefügten Stundentafeln. 3. Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören gelten die als Anlagen 2e bis 2h beigefügten Stundentafeln. 4. Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung An Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und in Klassen für Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen gilt die als Anlage 2i beigefügte Stundentafel. 5. Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung An Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung gelten die als Anlagen 2j und 2k beigefügten Stundentafeln. Für die Unterrichtung von Schülern mit gleichzeitigem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen sowie körperliche und motorische Entwicklung gelten die Anlagen 2l und 2m. 6. Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gelten die als Anlagen 2l und 2m beigefügten Stundentafeln. Schüler an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die Klassen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses oder eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses besuchen, werden entsprechend der Anlage 2n unterrichtet. 374

3 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK 7. Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache gelten die als Anlagen 2o und 2p beigefügten Stundentafeln. 8. Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung An Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gelten die als Anlagen 2q und 2r beigefügten Stundentafeln. Für die Unterrichtung von Schülern mit gleichzeitigem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung gelten die Anlagen 2l und 2m. V. Stundentafeln Oberschulen 1. Oberschule An allen Oberschulen mit Ausnahme der in den Nummern 2 bis 4 genannten Schulen und dem besonderen Bildungsweg Produktives Lernen an ausgewählten Oberschulen gilt die als Anlage 3a beigefügte Stundentafel. 2. Oberschule im sorbischen Siedlungsgebiet An allen Oberschulen im sorbischen Siedlungsgebiet, in denen Sorbisch als Muttersprache oder Sorbisch als Zweitsprache unterrichtet wird, gilt die als Anlage 3b beigefügte Stundentafel. 3. Oberschule mit vertiefter sportlicher Ausbildung An allen Oberschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung gilt die als Anlage 3c beigefügte Stundentafel. 4. Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Oberschule An der Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Oberschule, gilt die als Anlage 3d beigefügte Stundentafel. VII. Stundentafel Abendoberschule Im Vorkurs und in den Klassenstufen 9 und 10 an der Abendoberschule gilt die als Anlage 5 beigefügte Stundentafel. VIII. Stundentafeln Abendgymnasium und Kolleg (Vorkurs und Einführungsphase) 1. Im Vorkurs und in der Einführungsphase an Abendgymnasien gilt die als Anlage 6a beigefügte Stundentafel. 2. Im Vorkurs und in der Einführungsphase an Kollegs gilt die als Anlage 6b beigefügte Stundentafel. IX. Deutsch als Zweitsprache Die Stundentafel für das Fach Deutsch als Zweitsprache umfasst für die Grundschulen 15 Wochenstunden, für die Oberschulen 25 Wochenstunden und für Kollegs 32 Wochenstunden je gebildeter Vorbereitungsklasse oder -gruppe. Der begleitende Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache (3. Etappe) umfasst in den in Ziffer I genannten Schulen mindestens 2 Wochenstunden und höchstens 4 Wochenstunden je gebildeter Gruppe. X. Abkürzungen der Fächernamen Zur Abkürzung der Namen der in den Grundschulen, Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien und Schulen des zweiten Bildungsweges unterrichteten Fächer, Lernbereiche an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Arbeitsgemeinschaften und der sonstigen in der Stundentafel verwendeten Begriffe sind die als Anlage 7 beigefügten Bezeichnungen zu verwenden. VI. Stundentafeln Gymnasien XI. Inkrafttreten, Außerkrafttreten 1. Gymnasium In der Sekundarstufe I gilt an allen Gymnasien mit Ausnahme der Klassen mit vertiefter Ausbildung und des Sorbischen Gymnasiums die als Anlage 4a beigefügte Stundentafel. 2. Klassen mit vertiefter Ausbildung In der Sekundarstufe I gilt für Klassen mit vertiefter Ausbildung die als Anlage 4b beigefügte Stundentafel. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Stundentafeln vom 28. Juni 2010 (MBl. SMK S. 330), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 25. Mai 2016 (MBl. SMK S. 165) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), außer Kraft. 3. Sorbisches Gymnasium In der Sekundarstufe I des Sorbischen Gymnasiums gilt die als Anlage 4c beigefügte Stundentafel. Dresden, den 20. Juni 2018 Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz 375

4 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 1) Stundentafel für die Grundschule Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch a 9 a 9 a Sachunterricht a Englisch Mathematik Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst Musik 1 3 a 1 3 a 2 5 a 2 4 a Werken Anfangsunterricht 2 c c Intensives Sprachenlernen d 1+ d Angebote zur individuellen Förderung a b c d Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Stunden zur differenzierten Förderung in der Schuleingangsphase Angebot Intensives Sprachenlernen an ausgewählten Grundschulen mit genehmigter Konzeption: in den Klassenstufen 3 und 4 unter Einbeziehung der Stunden für Angebote zur individuellen Förderung insgesamt je drei Wochenstunden 376

5 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 1b (zu Ziffer III Nummer 2) Stundentafel für die Grundschule im sorbischen Siedlungsgebiet, in der Sorbisch als Muttersprache oder Sorbisch als Zweitsprache unterrichtet wird Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch 9 a 8 a 11 Sorbisch a 11 b 11 b 13 b 11 a Sachunterricht Englisch Mathematik Sport Evangelische Religion c Katholische Religion c Ethik c Kunst Musik 1 3 b 1 3 b 1 3 b 1 3 b Werken Anfangsunterricht 2 d d Angebote zur individuellen Förderung b a b c d Der muttersprachliche Unterricht in Sorbisch oder Deutsch wird in Gruppen erteilt. Die konkrete Stundenverteilung Sorbisch Deutsch erfolgt in der pädagogischen Verantwortung der Schule. Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Stunden zur differenzierten Förderung in der Schuleingangsphase 377

6 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 1c (zu Ziffer III Nummer 2) Stundentafel für die Grundschule im sorbischen Siedlungsgebiet, in der Sorbisch als Fremdsprache unterrichtet wird Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch Sachunterricht 9 8 a 9 10 Englisch Sorbisch 1 b 3 b 3 b 3 b Mathematik Sport Evangelische Religion c Katholische Religion c Ethik c Kunst Musik 1 3 d 1 3 d 1 3 d 1 3 d Werken Anfangsunterricht 2 e e Angebote zur individuellen Förderung a b c d e In der Klassenstufe 2 werden einzelne Themen des Sachunterrichts im Fach Sorbisch behandelt. Der Sorbischunterricht wird als Gruppenunterricht erteilt. Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Stunden zur differenzierten Förderung in der Schuleingangsphase 378

7 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 1d (zu Ziffer III Nummer 3) Stundentafel für die Grundschule LRS-Klasse a Klassenstufe LRS 3/I LRS 3/II Pflichtbereich Deutsch b 7 9 c 7 Sachunterricht b c Englisch 1 2 Mathematik 4 4 Sport 3 3 Evangelische Religion d 1 1 Katholische Religion d 1 1 Ethik d 1 1 Kunst 1 1 Musik 1 3 c 1 3 c Werken Spezifisch muttersprachlicher Unterricht e 3+3 f 3+2 f Angebote zur individuellen Förderung 2 2 a b c d e f An Grundschulen im sorbischen Siedlungsgebiet, die Sorbisch als Fremdsprache unterrichten, wird zusätzlich das Fach Sorbisch mit jeweils 2 Stunden in 3/I und 3/II unterrichtet. Die Summe der Stunden beträgt in 3/I 23 und in 3/II 24 Stunden. An Grundschulen im sorbischen Siedlungsgebiet, die Sorbisch als Mutter- oder Zweitsprache unterrichten, gelten jeweils in 3/I und 3/II die Stunden für Deutsch, Sorbisch und Sachunterricht in der Klassenstufe 3 entsprechend der Anlage 1b. Die Summe der Stunden beträgt in 3/I 25 und in 3/II 26 Stunden. Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Deutsch oder Sorbisch Der Dehnungsbonus ist gemäß 15 Absatz 1 Satz 2 der Schulordnung Grundschulen insbesondere zur differenzierten Förderung zu nutzen. 379

8 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 2a (zu Ziffer IV Nummer 2) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen Primarstufe Klassenstufe DJ a Pflichtbereich Deutsch b Sachunterricht Blindenkurzschrift c 2 c Maschineschreiben Englisch Mathematik Sport Evangelische Religion d Katholische Religion d Ethik d Kunst/Modellieren Musik 1 3 e 1 3 e 2 5 e 2 4 e 2 4 e Werken Orientierung/Mobilität 2 f 2 f 2 f 2 f 2 f Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung g Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d e f g Stundentafel in Abhängigkeit von der Klassenstufe, die gedehnt wird Richtwerte für den Deutschunterricht: Klassenstufen 1, 3 und 4 jeweils 7 Stunden; Klassenstufe 2 6 Stunden Blindenkurzschrift entfällt, wenn nur sehbehinderte Schüler in der Klasse unterrichtet werden. Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Es wird nur eine Wochenstunde erteilt, wenn nur sehbehinderte Schüler in der Klasse unterrichtet werden. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 380

9 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 2b (zu Ziffer IV Nummer 2) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen Sekundarstufe I Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch Maschineschreiben a - - Englisch Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte b Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Geographie b Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales c Sport Evangelische Religion d Katholische Religion d Ethik d Kunst/Modellieren Musik Technik/Computer 2 2 e Informatik Orientierung/Mobilität 2 e 2 e 2 e 2 e Wahlbereich 2. Fremdsprache (abschlussorientiert) Angebote zur individuellen Förderung/Komplexe Lernleistung Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d e f g Unterricht erfolgt nach Entwicklungsfortschritten. Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie für Schüler mit ab Klassenstufe 6 durchgehender Belegung einer zweiten Fremdsprache Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales entfällt, wenn nur sehbehinderte Schüler in der Klasse unterrichtet werden. Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Es wird nur eine Wochenstunde erteilt, wenn nur sehbehinderte Schüler in der Klasse unterrichtet werden. Die Stunden für Angebote zur individuellen Förderung im Wahlbereich können mit höchstens zwei Stunden pro Angebot in allen Klassenstufen und für die komplexe Lernleistung in den Abschlussklassen 9 und 10 eingesetzt werden. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 381

10 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 2c (zu Ziffer IV Nummer 2) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen Primarstufe Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch-Heimatkunde a /Sachunterricht Mathematik Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst/Modellieren Musik 1 3 c 1 3 c 1 3 c 2 4 c Werken Orientierung/Mobilität 2 d 2 d 2 d 2 d Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung e Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d e Richtwerte für den Deutsch-Heimatkundeunterricht: Klassenstufen 1 und 3 jeweils 6 Stunden; Klassenstufen 2 und 4 jeweils 7 Stunden Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Es wird nur eine Wochenstunde erteilt, wenn nur sehbehinderte Schüler in der Klasse unterrichtet werden. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 382

11 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 2d (zu Ziffer IV Nummer 2) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen Klassenstufen 5 bis 9 Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch Maschineschreiben Englisch Mathematik Biologie Chemie a 1 3 a 1 3 a 1 3 a Physik Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung - 2 a - 2 a - 2 a 1 3 a 1 3 a Geographie Hauswirtschaft b Arbeitslehre b Sport Evangelische Religion c Katholische Religion c Ethik c Kunst/Modellieren 1 2 a 1 2 a 1 2 a 1 2 a 1 Musik a Werken Informatik Orientierung/Mobilität 2 d 2 d 2 d 2 d 2 d Angebote zur individuellen sonderpädagogische Förderung e Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d e Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Wahlmöglichkeit zwischen Hauswirtschaft oder Arbeitslehre Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Es wird nur eine Wochenstunde erteilt, wenn nur sehbehinderte Schüler in der Klasse unterrichtet werden. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 383

12 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 2e (zu Ziffer IV Nummer 3) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören Primarstufe Klassenstufe DJ a Pflichtbereich Deutsch b Sachunterricht Englisch Mathematik Sport Evangelische Religion c Katholische Religion c Ethik c Kunst Musik 1 3 d 1 3 d 1 3 d 1 3 d 1 3 d Werken Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung e Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d e Stundentafel in Abhängigkeit von der Klassenstufe, die gedehnt wird Richtwerte für den Deutschunterricht: Klassenstufen 1, 3 und 4 jeweils 7 Stunden; Klassenstufe 2 6 Stunden Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 384

13 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 2f (zu Ziffer IV Nummer 3) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören Sekundarstufe I Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch Englisch Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte a Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Geographie a Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst c Musik c Technik/Computer Informatik Wahlbereich 2. Fremdsprache (abschlussorientiert) Angebote zur individuellen Förderung/Komplexe Lernleistung Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde Begleitung der inklusiven Unterrichtung Kurs Gebärde (fakultativ) a b c d e Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie für Schüler mit ab Klassenstufe 7 durchgehender Belegung einer zweiten Fremdsprache Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik Die Stunden für Angebote zur individuellen Förderung im Wahlbereich können mit höchstens zwei Stunden pro Angebot in allen Klassenstufen und für die komplexe Lernleistung in den Abschlussklassen 9 und 10 eingesetzt werden. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 385

14 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 2g (zu Ziffer IV Nummer 3) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen Primarstufe Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch-Heimatkunde a /Sachunterricht Mathematik Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst Musik 1 3 c 1 3 c 1 3 c 1 3 c Werken Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung d Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d Richtwerte für den Deutsch-Heimatkundeunterricht: Klassenstufen 1 und 2 jeweils 6 Stunden; Klassenstufen 3 und 4 jeweils 7 Stunden Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 386

15 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 2h (zu Ziffer IV Nummer 3) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen Klassenstufen 5 bis 9 Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch Englisch Mathematik Biologie Chemie a 1 3 a 1 3 a 1 3 a Physik Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung 2 a 2 a 2 a 2 a 2 a Geographie Hauswirtschaft b Arbeitslehre b Sport Evangelische Religion c Katholische Religion c Ethik c Kunst 1 2 a a d 1 d 1 d Musik d 1 d 1 d Werken Informatik Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung e Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Berechnung und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde Begleitung der inklusiven Unterrichtung Kurs Gebärde (fakultativ) a b c d e Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Wahlmöglichkeit zwischen Hauswirtschaft oder Arbeitslehre Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Wahlmöglichkeit zwischen Musik oder Kunst Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 387

16 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 2i (zu Ziffer IV Nummer 4) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gilt auch in anderen Förderschultypen in Klassen für Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Lernbereich des grundlegenden Unterrichts Richtstundenzahlen a Lernbereiche des fachorientierten Unterrichts Richtstundenzahlen a Hauswirtschaft Arbeit und Beruf Sport b Evangelische Religion c b Katholische Religion c b Ethik c b Kunst b Musik b Werken b Summe des fachorientierten Unterrichts Wahlpflichtunterricht aus den Lernbereichen des grundlegenden und fachorientierten Unterrichts Richtstundenzahlen a Gesamtstundenzahl für den einzelnen Schüler (grundlegender und fachorientierter Unterricht sowie Wahlpflichtunterricht) Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung d Richtstundenzahlen a Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d Durch die Angabe von Richtstunden in der Stundentafel werden einerseits Wichtungen für die Umsetzung der Lernbereiche vorgenommen und anderseits den Schulen Ermessensspielräume gegeben. Die Anteile der einzelnen Lernbereiche können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Lernbereiches gewahrt bleiben. Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 388

17 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 2j (zu Ziffer IV Nummer 5) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Primarstufe Klassenstufe DJ a Deutsch b Sachunterricht Englisch Mathematik Sport Evangelische Religion c Katholische Religion c Ethik c Kunst Musik 1 3 d 1 3 d 2 5 d 2 4 d 2 4 d Werken Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung e Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d e Stundentafel in Abhängigkeit von der Klassenstufe, die gedehnt wird Richtwerte für den Deutschunterricht: Klassenstufen 1, 3 und 4 jeweils 7 Stunden; Klassenstufe 2 6 Stunden Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 389

18 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 2k (zu Ziffer IV Nummer 5) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Sekundarstufe I Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch Englisch Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte a Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Geographie a Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst c Musik c Technik/Computer Informatik Wahlbereich 2. Fremdsprache (abschlussorientiert) Angebote zur individuellen Förderung/Komplexe Lernleistung Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d e Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie für Schüler mit ab Klassenstufe 6 durchgehender Belegung einer zweiten Fremdsprache Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik Die Stunden für Angebote zur individuellen Förderung im Wahlbereich können mit höchstens zwei Stunden pro Angebot in allen Klassenstufen und für die komplexe Lernleistung in den Abschlussklassen 9 und 10 eingesetzt werden. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 390

19 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 2l (zu Ziffer IV Nummer 5, 6 und 8) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen gilt auch für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Klassen mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen Primarstufe Klassenstufe Deutsch-Heimatkunde a /Sachunterricht Mathematik Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst Musik 1 3 c 1 3 c 1 5 c 1 5 c Werken Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung d Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d Richtwerte für den Deutsch-Heimatkundeunterricht: Klassenstufen 1 und 2 jeweils 6 Stunden; Klassenstufen 3 und 4 jeweils 7 Stunden Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 391

20 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 2m (zu Ziffer IV Nummer 5, 6 und 8) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen gilt auch für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Klassen mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen Klassenstufen 5 bis 9 Klassenstufe Deutsch Englisch Mathematik Biologie Chemie a 1 3 a 1 3 a 1 3 a Physik Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung - 2 a - 2 a - 2 a 1 3 a 1 3 a Geographie Hauswirtschaft b 6 b Arbeitslehre b 6 b Sport Evangelische Religion c Katholische Religion c Ethik c Kunst a 2 a d 1 d 1 d Musik d 1 d 1 d Werken Informatik Wahlpflichtkurs e 1 e 1 e Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung f Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung g 4 4 Berechnung und Zuweisung der Stunden durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d e f g Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Wahlmöglichkeit zwischen Hauswirtschaft oder Arbeitslehre Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik Die Ausgestaltung liegt in der Verantwortung der Schule. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. Bei Schülern, deren Leistungsvermögen und Lernbereitschaft die Erreichung des Hauptschulabschlusses erwarten lässt, zusätzlich 2 Stunden Englisch. 392

21 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 2n (zu Ziffer IV Nummer 6) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Klassen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses und des dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses Klassenstufe H8 H9 H10 Deutsch Englisch 5+1 a 5+1 a 4+2 a Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Geographie Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst c Musik c Informatik d 33+1 d 32+2 d Wahlbereich Angebote zur individuellen Förderung/Komplexe Lernleistung Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d e f Für Schüler, die den Hauptschulabschluss anstreben, wird das Fach Englisch in den Klassenstufen H8, H9 und H10 mit jeweils 6 Stunden unterrichtet. Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik bei Schülern, die den Hauptschulabschluss anstreben Die Stunden für Angebote zur individuellen Förderung im Wahlbereich können mit höchstens zwei Stunden pro Angebot in allen Klassenstufen und für die komplexe Lernleistung in der Abschlussklasse H10 eingesetzt werden. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 393

22 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 2o (zu Ziffer IV Nummer 7) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache Primarstufe Klassenstufe Deutsch a Sachunterricht Englisch Mathematik Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst Musik 1 3 c 1 3 c 2 5 c 2 4 c Werken Angebote zur individuellen sonderpädagogische Förderung d Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d Richtwerte für den Deutschunterricht: Klassenstufen 1, 3 und 4 jeweils 7 Stunden; Klassenstufe 2 6 Stunden Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 394

23 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 2p (zu Ziffer IV Nummer 7) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache Sekundarstufe I Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch Englisch Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte a Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Geographie a Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst c Musik c Technik/Computer Informatik Wahlbereich 2. Fremdsprache (abschlussorientiert) Angebote zur individuellen Förderung/Komplexe Lernleistung Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d e Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie für Schüler mit ab Klassenstufe 6 durchgehender Belegung einer zweiten Fremdsprache Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik Die Stunden für Angebote zur individuellen Förderung im Wahlbereich können mit höchstens zwei Stunden pro Angebot in allen Klassenstufen und für die komplexe Lernleistung in den Abschlussklassen 9 und 10 eingesetzt werden. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 395

24 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 2q (zu Ziffer IV Nummer 8) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Primarstufe Klassenstufe Deutsch a Sachunterricht Englisch Mathematik Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst Musik 1 4 c 1 4 c 1 4 c 1 Rhythmisch-musikalische Erziehung Werken c Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung d Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d Richtwerte für den Deutschunterricht: Klassenstufen 1, 3 und 4 jeweils 7 Stunden; Klassenstufe 2 6 Stunden Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Die Anteile der einzelnen Fächer innerhalb des Fächerblockes können je nach didaktischen Erfordernissen epochal flexibel verwendet werden. Innerhalb des Schuljahres müssen die Zeitanteile jedes Faches gewahrt bleiben. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 396

25 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 2r (zu Ziffer IV Nummer 8) Stundentafel für die Förderschule Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Sekundarstufe I Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch Englisch Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte a Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Geographie a Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst c Musik c Technik/Computer Informatik Wahlbereich 2. Fremdsprache (abschlussorientiert) Angebote zur individuellen Förderung/Komplexe Lernleistung Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung Weitere ressourcenbindende Aufgaben Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf Beratung Begleitung der inklusiven Unterrichtung Berechnung der Stunden und Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde a b c d e Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie für Schüler mit ab Klassenstufe 6 durchgehender Belegung einer zweiten Fremdsprache Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik Die Stunden für Angebote zur individuellen Förderung im Wahlbereich können mit höchstens zwei Stunden pro Angebot in allen Klassenstufen und für die komplexe Lernleistung in den Abschlussklassen 9 und 10 eingesetzt werden. Alle individualisierenden und differenzierenden Fördermaßnahmen, insbesondere Förderunterricht als Gruppen- und Individualförderung auch klassenund jahrgangsübergreifend, Klassenteilungen auf Grund erheblich erhöhten Förderbedarfs in einzelnen Unterrichtsstunden, -fächern und andere individuelle förderpädagogische Maßnahmen. 397

26 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 3a (zu Ziffer V Nummer 1) Stundentafel für die Oberschule Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch Englisch Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte a Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Geographie a Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst c Musik c Technik/Computer Informatik Förderunterricht d 2 2 Wahlbereich 2. Fremdsprache (abschlussorientiert) a Angebote zur individuellen Förderung/Komplexe Lernleistung a b c d e Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie für Schüler in Klassenstufe 10 mit durchgehender Belegung der 2. Fremdsprache (abschlussorientiert) Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik Die für die Klassenstufen 5 und 6 eingetragenen Stunden können auch in anderen Klassenstufen eingesetzt werden. Die Stunden für Angebote zur individuellen Förderung im Wahlbereich können mit höchstens zwei Stunden pro Angebot in allen Klassenstufen und für die komplexe Lernleistung in den Abschlussklassen 9 oder 10 eingesetzt werden. 398

27 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 3b (zu Ziffer V Nummer 2) Stundentafel für die Oberschule im sorbischen Siedlungsgebiet, an der Sorbisch als Muttersprache oder Sorbisch als Zweitsprache unterrichtet wird Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch 5 9 a 5 8 a 3 6 a 3 6 a 4 7 a 4 6a +1 b Sorbisch Englisch Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte c Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Geographie c Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales Sport Evangelische Religion d Katholische Religion d Ethik d Kunst e Musik e Technik/Computer Informatik b Förderunterricht f 2 2 Wahlbereich 2. Fremdsprache (abschlussorientiert) c Angebote zur individuellen Förderung/Komplexe Lernleistung g a b c d e f g Die konkrete Stundenverteilung Sorbisch/Deutsch erfolgt in der Verantwortung der Schule nach pädagogischen und personellen Erwägungen. Die angeführte Stundenanzahl in den Fächern Deutsch und Sorbisch ist eine Empfehlung. Auf Antrag kann nach Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde in der Klassenstufe 10 im muttersprachlichen Unterricht eine Stunde mehr Unterricht erteilt werden. Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie für Schüler in Klassenstufe 10 mit durchgehender Belegung der 2. Fremdsprache (abschlussorientiert) Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik Die für die Klassenstufen 5 und 6 eingetragenen Stunden können auch in anderen Klassenstufen eingesetzt werden. Die Stunden für Angebote zur individuellen Förderung im Wahlbereich können mit höchstens zwei Stunden pro Angebot in allen Klassenstufen und für die komplexe Lernleistung in den Abschlussklassen 9 oder 10 eingesetzt werden. 399

28 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 3c (zu Ziffer V Nummer 3) Stundentafel für die Oberschule mit vertiefter sportlicher Ausbildung Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch Englisch Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte a Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Geographie a Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst c Musik c Technik/Computer Informatik Profilsport Förderunterricht d 2 2 a b c d Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte oder Geographie Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik Die für die Klassenstufen 5 und 6 eingetragenen Stunden können auch in anderen Klassenstufen eingesetzt werden. 400

29 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 3d (zu Ziffer V Nummer 4) Stundentafel für die Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Oberschule Klassenstufe Pflichtbereich Deutsch Englisch Fremdsprache Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Geographie Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales Evangelische Religion a Katholische Religion a Ethik a Kunst Musik Informatik b 28 b 27 b 27 b 26 b 25 b Förderunterricht c Tanz b 8 9,75 12, ,75 a b c Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Ergänzend zur Gesamtstundenzahl wird gemäß 2 Absatz 4 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen von der Palucca Hochschule für Tanz durch Tanzpädagogen Tanzunterricht erteilt, der den Schulsport ersetzt und in Zeitstunden dargestellt ist. Die insgesamt zwölf Stunden können auch anderweitig auf die Klassenstufen 5 bis 10 aufgeteilt werden. 401

30 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 4a (zu Ziffer VI Nummer 1) Stundentafel für das Gymnasium Sekundarstufe I Klassenstufe Deutsch Englisch 5 a Fremdsprache - a Fremdsprache b Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft Geographie Sport Evangelische Religion c Katholische Religion c Ethik c Kunst Musik schulspezifisches Profil Technik/Computer Informatik d 35+1 d Förderunterricht e a b c d e Bei Angebot zweier Fremdsprachen ab Klassenstufe 5 wird Englisch mit drei Wochenstunden und die weitere Fremdsprache mit 4 Wochenstunden unterrichtet. Bei Angebot einer 3. Fremdsprache ab Klassenstufe 8 tritt diese an die Stelle des Profilunterrichts. Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik bei Belegung einer 3. Fremdsprache anstelle des Profilunterrichts Die für die Klassenstufen 5 und 6 eingetragenen Stunden können auch in anderen Klassenstufen eingesetzt werden. 402

31 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 4b (zu Ziffer VI Nummer 2) Stundentafel für Klassen mit vertiefter Ausbildung Sekundarstufe I Der vertieften Ausbildung in den Klassenstufen 5 10 liegt die Stundentafel des Gymnasiums Sekundarstufe I mit folgenden Maßgaben zugrunde: I. Vertiefte Ausbildung in den Klassenstufen Hierfür sollte vorrangig der Förderunterricht (Klassenstufe 5: 2 Stunden, Klassenstufe 6: 1 Stunde) genutzt werden. 2. Die vertiefte Ausbildung erfolgt im Vertiefungsbereich, der pro Schuljahr maximal drei Wochenstunden umfassen kann, die Bestandteil der Stundentafel sind. Dafür kann die Schule in den Klassen des Bildungsganges der vertieften Ausbildung den Unterricht pro Schuljahr in maximal drei Fächern kürzen. 3. Der Unterricht einzelner Fächer kann einmal für die Dauer eines Schuljahres um eine Wochenstunde gekürzt werden. Die Fächer Evangelische und Katholische Religion und Ethik sowie einstündige Fächer sind von dieser Regelung ausgenommen. II. Vertiefte Ausbildung in den Klassenstufen 8 10 Sie erfolgt im Vertiefungsbereich, der an die Stelle des Profilunterrichtes tritt und durch Stundenreduktionen in bisher noch nicht gekürzten Fächern des Unterrichts im Sinne von Ziffer I Nummer 3 in Klassenstufe 8 um maximal eine Stunde und in den Klassenstufen 9 und 10 um maximal zwei Stunden pro Schuljahr erweitert werden kann. Klassenstufe Deutsch Englisch 5 a Fremdsprache - a Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft Geographie Sport Evangelische Religion b Katholische Religion b Ethik b Kunst Musik schulspezifisches Profil Technik/Computer Informatik c 1 c Förderunterricht d a b c d Bei Angebot zweier Fremdsprachen ab Klassenstufe 5 wird Englisch mit drei Wochenstunden und die weitere Fremdsprache mit 4 Wochenstunden unterrichtet. Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik fakultatives Angebot für die vertiefte musische und die vertiefte sportliche Ausbildung Die für die Klassenstufen 5 und 6 eingetragenen Stunden können auch in anderen Klassenstufen eingesetzt werden. 403

32 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 4c (zu Ziffer VI Nummer 3) Stundentafel für das Sorbische Gymnasium Sekundarstufe I Klassenstufe Deutsch 5 9 a a 7 a 7 a 7 Sorbisch a 2 Englisch Fremdsprache Fremdsprache b Mathematik Biologie Chemie Physik Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/ Wirtschaft Geographie Sport Evangelische Religion c Katholische Religion c Ethik c Kunst Musik schulspezifisches Profil Technik/Computer Informatik a d 35+1 d Förderunterricht e a b c d e Die konkrete Stundenverteilung Sorbisch/Deutsch erfolgt in der Verantwortung der Schule nach pädagogischen und personellen Erwägungen. Die angeführte Stundenanzahl in den Fächern Deutsch und Sorbisch sind Empfehlungen. Bei Angebot einer 3. Fremdsprache ab Klassenstufe 8 tritt diese an die Stelle des Profilunterrichts. Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik bei Belegung einer 3. Fremdsprache anstelle des Profilunterrichts Die für die Klassenstufen 5 und 6 eingetragenen Stunden können auch in den anderen Klassenstufen eingesetzt werden. 404

33 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 5 (zu Ziffer VII) Stundentafel für die Abendoberschule Klassenstufe Vorkurs 9 a 10 Deutsch Englisch Mathematik Biologie 1 c 1 b 2 b Chemie 1 2 b 1 b Physik Geschichte Geographie c Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Evangelische Religion d Katholische Religion d Ethik d Summe a Für den Hauptschulabschluss gilt die Stundentafel der Klassenstufe 9. b Beim Realschulabschluss kann die Stundenverteilung Biologie/Chemie zwischen den Klassenstufen 9 und 10 umgestellt werden. c Die angegebenen Wochenstundenzahlen dienen der Orientierung. Der Schulleiter entscheidet über die inhaltliche Ausgestaltung. d Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik 405

34 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 6a (zu Ziffer VIII Nummer 1) Stundentafel für das Abendgymnasium Vorkurs und Einführungsphase Klassenstufe Vorkurs Einführungsphase Deutsch Fremdsprache Fremdsprache - 4 Mathematik 4 4 Biologie 1 1 Chemie 2 2 Physik 2 2 Geschichte 2 2 Geographie 1 1 Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft 2 2 Evangelische Religion a 1 1 Katholische Religion a 1 1 Ethik a 1 1 Kunst b 2 2 Musik b 2 2 Informatik a b Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik 406

35 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 6b (zu Ziffer VIII Nummer 2) Stundentafel für das Kolleg Vorkurs und Einführungsphase Klassenstufe Vorkurs Einführungsphase Deutsch Fremdsprache Fremdsprache a - 4 Mathematik 5 5 Biologie 2 2 Chemie 2 2 Physik 3 3 Geschichte 2 2 Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft 2 2 Geographie 2 2 Evangelische Religion b 2 2 Katholische Religion b 2 2 Ethik b 2 2 Sport 2 2 Kunst c 2 2 Musik c 2 2 Informatik a b c Falls diese Fremdsprache am Kolleg neu aufgenommen wird, wird der Unterricht mit 6 Wochenstunden erteilt. Wahlmöglichkeit zwischen Evangelischer Religion oder Katholischer Religion oder Ethik Wahlmöglichkeit zwischen Kunst oder Musik 407

36 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 7 (zu Ziffer X) Abkürzungen der Fächer, Lernbereiche an der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und der sonstigen in den Stundentafeln verwendeten Begriffe (Grundschule, Oberschule, Förderschule, Gymnasium und Schulen des zweiten Bildungsweges) Fach, Lernbereich oder Begriff Einheitliche Abkürzungen für alle Schularten 1. Fremdsprache 1. FS 2. Fremdsprache 2. FS 2. Fremdsprache (abschlussorientiert) 2. FS (abschl.) 3. Fremdsprache 3. FS Anfangsunterricht AU Angebote zur individuellen Förderung indfö Angebote zur individuellen Förderung/Komplexe Lernleistung AiFKL Angebote zur individuellen sonderpädagogischen Förderung AisF Arbeit und Beruf AuB Arbeitslehre AL Begleitung der inklusiven Unterrichtung BiU Beratung Brg Berufsorientierung BO Biologie BIO Blindenkurzschrift BK Chemie CH Chinesisch CHI Dehnungsjahr DJ Deutsch DE Deutsch als Zweitsprache DaZ Deutsch Sachunterricht DE-SU Deutsch-Heimatkunde/Sachunterricht DE-HKS Diagnostik im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf DVzF Englisch EN Ethik ETH Evangelische Religion RE/e Förderunterricht FÖ Französisch FR Französisch zum gleichzeitigen Erwerb des Abiturs und des französischen Baccalauréat FR-AbiBac Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung GK Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft G/R/W Geographie GEO Geographie zum gleichzeitigen Erwerb des Abiturs und des französischen Baccalauréat Geo-AbiBac Geschichte GE Geschichte bikulturell-bilingual zum gleichzeitigen Erwerb des Abiturs und des französischen Baccalauréat GE-biku-AbiBac Griechisch GR Hauswirtschaft HW Hebräisch HE Herkunftssprache HU Informatik INF Intensives Sprachenlernen ISL Französisch ISL/FR Polnisch ISL/POL Tschechisch ISL/TSC Sorbisch als Fremdsprache ISL/SOR Italienisch ITA 408

37 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Fach, Lernbereich oder Begriff Katholische Religion Kunst Kunst/Modellieren Kurs Gebärde Latein Maschineschreiben Mathematik Musik Orientierung/Mobilität Persönlichkeit und soziale Beziehungen Physik Polnisch Profilunterricht Profilsport Rhythmisch-musikalische Erziehung Russisch Sachunterricht Selbstständige Lebensführung Sorbisch Spanisch Spezifisch muttersprachlicher Unterricht Sport Technik/Computer Tschechisch Wahlpflichtkurs Wahlpflichtunterricht Wahrnehmung, Denken, Bewegung und Kommunikation Werken Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales Zertifikatskurs (Englisch) Anfänger Zertifikatskurs (Englisch) Fortgeschrittene Zertifikatskurs (Französisch) Anfänger Zertifikatskurs (Französisch) Fortgeschrittene Zertifikatskurs (Russisch) Anfänger Zertifikatskurs (Russisch) Fortgeschrittene Zertifikatskurs (Spanisch) Anfänger Zertifikatskurs (Spanisch) Fortgeschrittene Einheitliche Abkürzungen für alle Schularten RE/k KU Ku/M KURSG LA MAS MA MU O/M PSB PH POL P PS Rhy RU SU SLF SOR SPA SMU SPO TC TSC WPK WPU WDBK WE WTH ZENA ZENF ZFRA ZFRF ZRUA ZRUF ZSPAA ZSPAF 409

38 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen (VwV Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen) Vom 30. Juli 2018 I. Vorbemerkung Die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen ist ein fakultatives Angebot innerhalb der beruflichen Bildung nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung (Beschluss der KMK vom 20. November 1998 in der Fassung vom 14. September 2017). II. Geltungsbereich Diese Verwaltungsvorschrift gilt für Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie für staatlich anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Die Schulen entscheiden über das Angebot von Zertifikatsprüfungen im Rahmen ihrer personellen Ressourcen. Teilnahmeberechtigt sind Schüler, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung in einem aktiven Schulverhältnis an der jeweiligen Schule befinden. III. Prüfungsanmeldung 1. Die Prüfungstermine werden in der VwV Bedarf und Schuljahresablauf veröffentlicht. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der Schulleitung durch den Schüler oder bei minderjährigen Schülern durch die Eltern bis spätestens 30. November des Schuljahres, in dem die Prüfung absolviert wird (Anlage 1). 2. Den Termin der mündlichen Prüfung legen die Schulen im Rahmen des festgelegten Prüfungszeitraums fest. Dieser ist dem Schüler unverzüglich mitzuteilen. Sofern notwendig, beantragt der Schüler eine Freistellung vom Ausbildungsbetrieb (Anlage 2), welche an den Ausbildungsbetrieb über den Schulleiter weitergeleitet wird (Anlage 3). 3. Das Erfassen der Prüfungsteilnehmer erfolgt durch die Schulleitung über das Schulportal bis zum 12. Dezember. Die Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung prüfen die Eingaben im Schulportal bis zum 20. Dezember. IV. Prüfungsverfahren 1. An jeder Schule wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind als Vorsitzender der Schulleiter, als sein Vertreter der stellvertretende Schulleiter oder eine vom Schulleiter beauftragte Lehrkraft und alle Lehrkräfte, die vom Schulleiter mit der Durchführung der Zertifikatsprüfung beauftragt wurden. 2. Der Vorsitzende benennt den Korrektor für die schriftlichen Prüfungen sowie jeweils einen Prüfer und einen Protokollanten für die mündlichen Prüfungen. Die Protokoll führenden Lehrkräfte müssen Lehrer der jeweiligen Fremdsprache sein. 3. Kann die Prüfung aus Gründen fehlender personeller Ressourcen nicht an dem Beruflichen Schulzentrum durchgeführt werden, an dem der Schüler seinen Antrag gestellt hat, ist im Rahmen der Kooperation zu prüfen, ob der Schüler zur Prüfungsteilnahme an ein anderes Berufliches Schulzentrum vermittelt werden kann oder die Prüfung mit Fremdsprachenlehrern eines anderen Beruflichen Schulzentrums durchgeführt wird. 4. Nachteilsausgleich a) Im Prüfungsverfahren sind die besonderen Belange von Schülern mit Behinderung zu berücksichtigen. Eine Behinderung im Sinne von Satz 1 ist eine über einen Zeitraum von sechs Monaten hinausgehende diagnostizierte gesundheitliche Beeinträchtigung, die zu einer verminderten Leistungsfähigkeit des Schülers im Vergleich zu seinen gleichaltrigen Mitschülern ohne Behinderung führt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die unmittelbar vor oder während des Prüfungsverfahrens auftreten, sind einer Behinderung gemäß Satz 1 gleichgestellt. b) Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers, der beim Schulleiter zu stellen ist, legt die Prüfungskommission geeignete Maßnahmen hinsichtlich Organisation und Gestaltung der Prüfung fest. Der gewährte Nachteilsausgleich soll die Belange des Prüfungsteilnehmers mit Behinderung berücksichtigen, jedoch die Prüfungsanforderungen qualitativ nicht verändern. c) Der Antrag soll mit der Anmeldung spätestens bis zum 30. November des Schuljahres, in dem die Prüfung absolviert wird, gestellt werden. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, ist der Antrag unverzüglich zu stellen. d) Sind Adaptionen der Prüfungsaufgaben notwendig, informiert der Schulleiter den zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung hierüber bis spätestens 15. Dezember. Die Information ist durch das Landesamt für Schule und Bildung bis zum 5. Januar an das Staatsministerium für Kultus weiterzuleiten. Später eingehende Informationen über die Notwendigkeit einer Adaption können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen berücksichtigt werden. 5. Schriftliche Prüfung a) Für die schriftliche Prüfung werden durch das Staatsministerium für Kultus zentrale Aufgaben gestellt. Hinweise zu den Prüfungsanforderungen und zur Durchführung enthält Anlage

39 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK b) Die zentrale schriftliche Prüfung beginnt am Prüfungstag um 9.00 Uhr. Die Dauer der Prüfung beträgt 90 Minuten (Niveau B1) oder 120 Minuten (Niveau B2). c) Die Korrektur der schriftlichen Arbeit erfolgt durch eine Lehrkraft, die in der jeweiligen Fremdsprache unterrichtet. Ist die schriftliche Prüfung nicht bestanden, beauftragt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine zweite Lehrkraft der jeweiligen Fremdsprache mit der Zweitkorrektur. 6. Mündliche Prüfung a) Zuständig für die Durchführung der mündlichen Prüfung ist das jeweilige Berufliche Schulzentrum. Die Prüfungsaufgaben erarbeiten die Schulen nach den Vorgaben des Staatsministeriums für Kultus (Anlage 4). Die mündliche Prüfung soll als Partnerprüfung von zwei Schülern durchgeführt werden und beträgt in Abhängigkeit des Referenzniveaus 20 Minuten (Niveau B1) oder 25 Minuten (Niveau B2). Fehlt ein zweiter Schüler, tritt an seine Stelle ein Fachlehrer, der die Rolle des Gesprächspartners übernimmt. Festlegungen zur Gewährung einer Vorbereitungszeit enthält Anlage 4. b) Das Ergebnis der mündlichen Prüfung ist dem Schüler unmittelbar nach der Prüfung mitzuteilen. 7. Zugelassene Hilfsmittel a) Für die schriftliche Prüfung ist ein allgemeines zweisprachiges, nichtelektronisches Wörterbuch Deutsch Fremdsprache / Fremdsprache Deutsch zur Verfügung zu stellen. b) Während der mündlichen Prüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen. Die Verwendung eines nichtelektronischen Wörterbuchs Deutsch Fremdsprache / Fremdsprache Deutsch in der Vorbereitungszeit ist zulässig. c) Prüfungsteilnehmer, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können zusätzlich zu den Festlegungen in den Buchstaben a und b ein zweisprachiges, nichtelektronisches Wörterbuch Deutsch Herkunftssprache / Herkunftssprache Deutsch verwenden, sofern dieses als Druckwerk verfügbar ist. 8. Protokoll a) Über die schriftliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen, das insbesondere Angaben über Beginn und Ende der Prüfung, die Belehrungen über die Bestimmungen hinsichtlich von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen sowie über besondere Vorkommnisse enthält. Es ist von den Aufsicht führenden Lehrkräften zu unterschreiben. b) Das Protokoll der mündlichen Prüfung muss über die Prüfungsaufgaben und die wesentlichen für die Bewertung maßgeblichen Gründe Auskunft geben sowie das Ergebnis der mündlichen Prüfung enthalten. 9. Die Zertifikatsprüfung ist bestanden, wenn jeweils in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens die Hälfte der erreichbaren Punkte erzielt wurde. Ein Ausgleich zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung ist nicht möglich. 10. Eine Täuschungshandlung liegt vor, wenn ein Schüler durch das Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel, durch die Hilfe eines Dritten oder durch die Hilfe für einen Dritten das Ergebnis einer Prüfung oder eines Prüfungsteils beeinflusst. Liegt eine Täuschungshandlung vor, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Behindert ein Schüler durch sein Verhalten eine Prüfung so, dass es nicht möglich ist, diese ordnungsgemäß durchzuführen, wird er von dieser Prüfung ausgeschlossen. Stellt sich nach Aushändigen des Zertifikates eine Täuschungshandlung heraus, kann der zuständige Standort des Landesamtes für Schule und Bildung die Prüfungsentscheidung zurücknehmen und das Zertifikat einziehen. Die Schüler sind vor Beginn der Prüfung auf diese Bestimmungen hinzuweisen. 11. Ein Anspruch auf Nach- oder Wiederholungsprüfung besteht nicht. Bei Nichtbestehen der Prüfung oder unverschuldeter Verhinderung der Teilnahme, insbesondere bei Krankheit, kann eine erneute Teilnahme für das nachfolgende Schuljahr beantragt werden, sofern der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt weiterhin Schüler einer berufsbildenden Schule im Freistaat Sachsen ist. V. Prüfungsergebnisse 1. Das Zertifikat wird in A4-Format erstellt und enthält vier Seiten, die auf einem A3-Bogen oder auf zwei A4-Bögen gedruckt werden. Für den Druck ist ein dokumentenechter Laserdrucker und verstärktes Papier von mindestens 120 Gramm/Quadratmeter zu verwenden. Die Mustervorlage (Anlage 5) ist auf dem Bildungsserver bereitgestellt. Das Zertifikat trägt das Datum des Ausgabetages. Zeichnungsberechtigt ist der Schulleiter. Die Übergabe erfolgt bis spätestens 15. September des auf die Prüfung folgenden Schuljahres. 2. Die Prüfungsergebnisse werden von den Schulen bis zum 15. September des auf die Prüfung folgenden Schuljahres im Schulportal eingestellt. Die Überprüfung der Eingaben im Schulportal erfolgt durch die zuständigen Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung bis zum 25. September. VI. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 16. September 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen vom 21. März 2016 (MBl. SMK S. 226), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), außer Kraft. Dresden, den 30. Juli 2018 Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz 411

40 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 1 Anmeldeformular für Schüler Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen Name der Schülerin/des Schülers: Geburtsdatum: Geburtsort: Bildungsgang/Klasse: Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb: Hiermit melde ich mich verbindlich zur Prüfung für das KMK-Fremdsprachenzertifikat im Schuljahr in (Fremdsprache) für (Berufsbereich/Beruf/Niveau) an. Ich wurde über die Prüfungsanforderungen, die Prüfungsstruktur und die Prüfungsdurchführung einschließlich der Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen informiert. Unterschrift der/des beratenden Fremdsprachenlehrerin/Fremdsprachenlehrers Unterschrift der Schülerin/des Schülers beziehungsweise der Eltern bei minderjährigen Schülern 412

41 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 2 Freistellungsantrag Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen im Schuljahr. Ich bitte um Freistellung für die Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen (KMK-Fremdsprachenzertifikat). Name der Schülerin/des Schülers: Bildungsgang/Klasse: Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb: Prüfung, die abgelegt wird (zum Beispiel Zertifikatsprüfung Englisch/Technik und Gestaltung/IT-Berufe, Niveau B1): (Bitte Fremdsprache/Berufsbereich/Beruf/Niveau der gewählten Prüfung angeben!) Schriftliche Prüfung am: Prüfungszeit: Freistellung erforderlich Freistellung nicht erforderlich Mündliche Prüfung am: Voraussichtliche Prüfungszeit: Freistellung erforderlich Freistellung nicht erforderlich Datum Unterschrift der/des Auszubildenden beziehungsweise der Schülerin/des Schülers beziehungsweise der Eltern bei minderjährigen Schülern Bestätigung der Schulleiterin/des Schulleiters: Datum Unterschrift Die Freistellung zu dem/den oben genannten Termin/Terminen wird für gewährt. Datum Unterschrift der/des Ausbildungsverantwortlichen 413

42 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 3 Musteranschreiben Schulanschrift Anschrift des Ausbildungspartners Ort, Datum Betreff Sehr geehrte/r, Schülerinnen und Schüler in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen haben die Möglichkeit, durch das Ablegen einer freiwilligen schriftlichen und mündlichen Prüfung ein Zertifikat über berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben. Diese Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen beruht auf einer Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die schriftliche Prüfung findet einmal jährlich zu einem vom Staatsministerium für Kultus festgelegten Termin statt. Den Termin der mündlichen Prüfung legt die berufsbildende Schule fest. Wir bitten Sie, Auszubildende beziehungsweise Praktikanten Ihrer Einrichtung, die sich dieser Zertifikatsprüfung unterziehen wollen, eine Freistellung für die Teilnahme an der schriftlichen und mündlichen Prüfung zu gewähren. Mit freundlichen Grüßen 414

43 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 4 I. Schriftliche Prüfung Niveau B1 und B2 gemäß GER 1 Kompetenzbereich Niveau B1 Niveau B2 Umfang Inhalt Punkte Rezeption 1. Aufgabe Hörverstehen bis 500 Wörter 500 bis 600 Wörter Aufgabe Leseverstehen 300 bis 400 Wörter 400 bis 500 Wörter 20 Produktion Textproduktion in der Fremdsprache mindestens 120 Wörter mindestens 150 Wörter 30 (Zieltext) (Zieltext) Mediation Übertragung Fremdsprache Deutsch oder Deutsch Fremdsprache 150 bis 200 Wörter 150 bis 250 Wörter 30 Insgesamt sind 100 Punkte zu erreichen. 1. Rezeption a) Rezeptionsaufgabe Hörverstehen Die Aufnahme (Audiodatei) eines fremdsprachigen Textes zur berufsbezogenen Kommunikation wird zweimal abgespielt. Der dem Schwierigkeitsgrad des Niveaus entsprechende Text (Dialog oder Monolog) wird in der Regel von Muttersprachlern gesprochen. Aus organisatorischen Gründen wird die erste Aufgabe des Kompetenzbereiches Rezeption (Hörverstehen) zu Beginn der Prüfung bearbeitet. Die Prüfungsteilnehmer erhalten das Aufgabenblatt vor dem Hören des Textes. Es enthält auch Angaben über die Dauer der Einlesezeit. Einlese- und Abspielzeit sind Bestandteil der Prüfung, die Prüfungszeit verlängert sich dadurch nicht. Während des Abspielens können Notizen gemacht werden. Nach dem Ende des zweimaligen Abspielens bleibt die weitere Zeiteinteilung für die Bearbeitung der Aufgaben den Prüfungsteilnehmern überlassen. Die Aufgabenstellung und -bearbeitung erfolgt in deutscher Sprache. Beispiele möglicher Aufgabentypen: Wiedergabe von Zahlen und Werten, Ausfüllen beziehungsweise Vervollständigen von Formularen oder Tabellen, stichpunktartiges Beantworten kurzer, eindeutiger Fragen zum Text, Aufgaben mit Mehrfachauswahl oder Zuordnungsaufgaben. b) Rezeptionsaufgabe Leseverstehen Grundlage des Leseverstehens bilden Texte mit einem angemessenen Anteil an Fachlexik. Da Fachwörterbücher und elektronische Nachschlagewerke nicht zugelassen sind, können im Einzelfall spezielle Termini mittels Fußnoten erläutert werden. Die Aufgabenstellung und -bearbeitung erfolgt in deutscher Sprache. Beispiele möglicher Aufgabentypen: Ausfüllen beziehungsweise Vervollständigen von Formularen oder Tabellen, stichpunktartiges Beantworten kurzer, eindeutiger Fragen zum Text, Zusammenstellen von Aussagen unterschiedlicher Texte zu bestimmten Fragen, tabellarische oder schematische Darstellung gewonnener Informationen, Aufgaben der Kategorie Richtig/Falsch mit Begründung, Aufgaben mit Mehrfachauswahl oder Zuordnungsaufgaben. 1 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GER) 2 In begründeten Fällen ist eine Abweichung um maximal 2 Punkte (+/-) bei entsprechendem Ausgleich zwischen den beiden Rezeptionsaufgaben zulässig. 415

44 Ministerialblatt des SMK Nr September Produktion Aufgabe: Verfassen eines berufstypischen Schriftstücks in der Fremdsprache Grundlage der Produktionsaufgabe ist eine dem Schwierigkeitsgrad des Niveaus entsprechende Aufgabenstellung in deutscher Sprache, die typisch für die angestrebte berufliche Tätigkeit ist. Die Aufgabenstellung enthält in der Regel einige stichwortartige Vorgaben, die zur Lenkung und als Impuls für eigenständige Anteile der inhaltlichen Leistung dienen. Beispiele möglicher Aufgabentypen: Verfassen von Geschäftskorrespondenz, Schreiben einer oder Gesprächsnotiz mit berufsrelevantem Bezug, Beschreiben von Leistungen und Produkten, Systemen, Arbeitsabläufen, Konzipieren einer Veranstaltung, einer Tagesordnung, eines Ablaufplans oder Ähnliches, Verfassen eines Berichts, einer Stellungnahme, eines betrieblichen Newsletterbeitrags oder Erläutern einer Statistik, Tabelle oder eines Diagramms. 3. Mediation Aufgabe: Übertragung Fremdsprache Deutsch oder Deutsch Fremdsprache Grundlage der Mediationsaufgabe ist neben dem Ausgangstext eine angemessene Situationsbeschreibung, die berufstypisch ist und sowohl den Adressaten als auch den Anlass und Zweck des zu erstellenden Textes zweifelsfrei erkennen lässt. Für das Niveau B2 erfolgt die Übertragung in der Regel von der deutschen Sprache in die Fremdsprache. Beispiele möglicher Textarten: branchentypische Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel, Prospekt- und Informationsmaterial, Bedienungsanleitungen, Gebrauchsanweisungen oder Geschäftskorrespondenz. 4. Bewertung Bei den Rezeptionsaufgaben Hör- und Leseverstehen erfolgt die Bewertung anhand von Einzelpunkten. Für die Teile Produktion und Mediation dient die Kompetenzbeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats (Anlage 4.1) als Bewertungsrahmen in Abhängigkeit vom jeweiligen Referenzniveau der Prüfung. Die Bewertung der produktiven Leistung erfolgt unter Einbezug der Deskriptoren der Anlage 4.2. Mediative Leistungen werden unter Einbezug der Deskriptoren in den Anlagen 4.3 und 4.4 bewertet. Die Deskriptoren beschreiben den Grad der Aufgabenerfüllung und die Qualität der inhaltlichen und sprachlichen Leistung. Als Hilfsmittel zur Bewertung der Aufgabenerfüllung dient eine Musterlösung oder eine Checkliste. 416

45 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK II. Mündliche Prüfung Niveau B1 und B2 gemäß GER 1 Kompetenzbereich Interaktion Inhalt 1. Aufgabe: Gespräch zwischen Prüfer und Prüfungsteilnehmern 2. Aufgabe: Gespräch zwischen Prüfungsteilnehmern Prüfungszeit Vorbereitungszeit Niveau B1 Niveau B2 bis zu 20 Minuten 5 Minuten 5 Minuten 15 Minuten 20 Minuten Es sind maximal 30 Punkte zu erreichen. 1. Interaktion Der Kompetenzbereich Interaktion bildet den Schwerpunkt der mündlichen Prüfung. Die Inhalte müssen auf den Berufsbereich bezogen, realitätsnah und möglichst authentisch sein. Inhaltliche und sprachliche Besonderheiten sowie die Fachterminologie des Berufes sollen einbezogen werden. Das Prüfungsgespräch wird in der Fremdsprache geführt. In Abhängigkeit von der Aufgabenstellung wird eine Vorbereitungszeit gewährt, deren zeitlicher Umfang verbindlich vorgegeben wird. Während der Vorbereitungszeit ist sicherzustellen, dass die gemeinsam zu prüfenden Schüler keine Absprachen treffen. a) 1. Aufgabe: Gespräch zwischen Prüfer und Prüfungsteilnehmern Die Prüfungsteilnehmer werden in dieser Phase abwechselnd befragt, zum Beispiel zu Themen wie berufliche Ausbildung, Ausbildungsbetrieb, Schule, Praktika, berufliche oder/und persönliche Zukunftspläne, Interessen, aktuelle Themen, Möglichkeiten und persönliche Perspektiven des Lebens und Arbeitens im Ausland, technologische und andere Innovationen, die den Berufsbereich betreffen, interkulturelle Fragestellungen oder zu gängigen Small Talk-Themen. Die Prüfungsteilnehmer sollen Fragen auf Grund ihres persönlichen Erfahrungshintergrunds beantworten. Es kommt auf spontanes, sachgerechtes Reagieren an. Vorbereitete Vorträge sind nicht Gegenstand der Prüfung. b) 2. Aufgabe: Gespräch zwischen den Prüfungsteilnehmern Gegenstand der Interaktion sind Interviews, Gast-, Kunden- oder Mitarbeitergespräche, Diskussionen, Meinungsaustausche oder sonstige Gesprächssituationen. Dabei kommt es besonders darauf an, dass die Prüfungsteilnehmer der beschriebenen Situation entsprechend agieren, das Gespräch in Gang halten und das vorgegebene Kommunikationsziel erreichen. Es wird empfohlen, ein situationsangemessenes Arrangement im Raum zu schaffen, z. B. durch gezielte Anordnung der Sitzplätze oder das Bereitstellen typischer Utensilien. Die Aufgabenstellung, die in der Regel in deutscher Sprache verfasst ist, beschreibt die Situation der Gesprächspartner und benennt das Ziel des Gesprächs. Die vorgegebene Situation liegt im beruflichen Erfahrungshorizont der Prüfungsteilnehmer und lässt Raum für eigene Ideen. Die Aufgabe ist so zu stellen, dass die Gesprächsteilnehmer fachlich auf demselben Niveau interagieren können, ihre Redeanteile gleichmäßig verteilt sind und der Fachwortschatz verwendet werden muss. Die Vorgaben sollen so knapp wie möglich sein, um Gesprächsanlässe angemessen weit zu fassen. Die prüfenden Lehrkräfte greifen nur bei Bedarf ein. 2. Bewertung Die Kompetenzbeschreibung des KMK-Fremdsprachenzertifikats gibt den Bewertungsrahmen vor (Anlage 4.1). Auf Grundlage der Deskriptoren für die Bewertung interaktiver Leistungen in der Anlage 4.5 wird in Abhängigkeit des Referenzniveaus die Prüfung bewertet. Die Deskriptoren beschreiben den Grad der Aufgabenerfüllung, einschließlich der Qualität der inhaltlichen und interaktiven Leistung, sowie die Qualität der sprachlichen Leistung. Als Hilfsmittel zur Bewertung der Aufgabenerfüllung dient ein Lösungsvorschlag in Form einer Musterlösung oder einer Checkliste. 417

46 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 4.1: Kompetenzbeschreibungen des KMK-Fremdsprachenzertifikats für Niveau B1 und B2 Die Niveaus des KMK-Fremdsprachenzertifikats orientieren sich an den Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren und beurteilen: Elementare Sprachverwendung Selbstständige Sprachverwendung Kompetente Sprachverwendung A B C A1 A2 B1 B2 C1 C2 Rezeption Hör- und Hörsehverstehen Leseverstehen B1 B2 geläufigen Texten in berufstypischen Situationen Einzelinformationen komplexe berufstypische Texte global, selektiv und de- und Hauptaussagen entnehmen, tailliert verstehen, wenn in natürlichem Tempo und in wenn deutlich und in Standardsprache gesprochen wird Standardsprache gesprochen wird, auch wenn diese leichte Akzentfärbungen aufweist geläufigen berufstypischen Texten zu teilweise weniger vertrauten Themen aus bekannten Themenbereichen Einzelinformationen und Hauptaussagen entnehmen komplexe berufstypische Texte, auch zu wenig vertrauten und abstrakten Themen aus bekannten Themenbereichen, global, selektiv und detailliert verstehen Produktion unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen fremdsprachlich dargestellte berufliche Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch wiedergeben den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen Mediation unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache sowohl übertragen als auch zusammenfassen Interaktion unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Themen geht, in der Fremdsprache weitgehend sicher bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten kooperieren, dabei auch eigene Meinungen sowie Pläne erklären und begründen unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um komplexe Themen aus bekannten Themenbereichen geht, in der Fremdsprache sicher bewältigen, dabei das Gespräch aufrechterhalten, Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen 418

47 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 4.2: Deskriptoren zur Bewertung produktiver Leistungen für Niveau B1 und B2 (30 Punkte) Die Deskriptoren dienen als Bewertungsinstrument, wobei die Kompetenzbeschreibung für das jeweils geprüfte Niveau zugrunde zu legen ist. Punkte Aufgabenerfüllung und inhaltliche Leistung Punkte Sprachliche Leistung Die Aufgabe ist vollständig gelöst. Der Text ist in besonderem Maß aussagekräftig und kohärent. Der Text erfüllt in hohem Maß seinen Zweck Der Sprachgebrauch entspricht dem Sprachbeherrschungsniveau und ist korrekt oder nahezu korrekt. Strukturengebrauch und Satzbau sind normgerecht. Der verwendete Wortschatz entspricht dem Anlass. 13,5 12 Die Aufgabe ist nahezu vollständig gelöst. Der Text ist aussagekräftig und kohärent. Der Text erfüllt seinen Zweck. 11,5 10 Die Aufgabe ist im Wesentlichen gelöst. Der Text ist im Wesentlichen aussagekräftig und im Wesentlichen kohärent. Der Text erfüllt im Wesentlichen seinen Zweck. 9,5 7,5 Die Aufgabe ist ausreichend gelöst. Der Text ist in Teilen aussagekräftig und in Teilen kohärent. Der Text erfüllt seinen Zweck zum Teil. 7 4,5 Die Aufgabe ist nur ansatzweise gelöst. Der Text ist kaum aussagekräftig. Der Text erfüllt seinen Zweck kaum. 4 0 Die Aufgabe ist kaum oder nicht gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck nicht. 13,5 12 Der Sprachgebrauch entspricht dem Sprachbeherrschungsniveau und ist weitgehend korrekt. Die Verständlichkeit ist trotz weniger geringfügiger Normverstöße voll gewährleistet. Strukturengebrauch und Satzbau sind weitgehend normgerecht. Der verwendete Wortschatz entspricht weitgehend dem Anlass. 11,5 10 Der Sprachgebrauch entspricht dem Sprachbeherrschungsniveau und ist im Wesentlichen korrekt. Die Verständlichkeit ist trotz einiger nicht sinnentstellender Normverstöße gewährleistet. Strukturengebrauch und Satzbau sind im Wesentlichen normgerecht. Der verwendete Wortschatz entspricht im Wesentlichen dem Anlass. 9,5 7,5 Der Sprachgebrauch entspricht noch dem Sprachbeherrschungsniveau. Die Verständlichkeit ist teilweise beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung erfolgt durch vereinzelte sinnentstellende Fehler, häufige nicht sinnentstellende Fehler oder durch die Kombination beider Fehlerarten. Strukturengebrauch und Satzbau weisen Normverstöße auf. Der verwendete Wortschatz wird dem Anlass ausreichend gerecht. 7 4,5 Der Sprachgebrauch entspricht nur ansatzweise dem Sprachbeherrschungsniveau. Er ist so fehlerhaft, dass die Verständlichkeit erheblich beeinträchtigt ist. Strukturengebrauch und Satzbau weisen gravierende Verstöße auf. Der verwendete Wortschatz wird dem Anlass nicht ausreichend gerecht. 4 0 Der Sprachgebrauch entspricht nicht dem Sprachbeherrschungsniveau. Er ist so fehlerhaft, dass die Verständlichkeit kaum oder nicht mehr gegeben ist. 419

48 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 4.3: Deskriptoren zur Bewertung mediativer Leistungen aus der Fremdsprache ins Deutsche für Niveau B1 und B2 (30 Punkte) Die Deskriptoren dienen als Bewertungsinstrument, wobei die Kompetenzbeschreibung für das jeweils geprüfte Niveau zugrunde zu legen ist. Punkte Aufgabenerfüllung, inhaltliche und sprachliche Leistung Die Aufgabe ist vollständig gelöst. Der Text erfüllt in hohem Maß seinen Zweck und ist durchgängig situations- und adressatengerecht. Gegebenenfalls vorhandene interkulturelle Aspekte werden berücksichtigt. Die Zielsprache wird korrekt verwendet. 27,5 24 Die Aufgabe ist nahezu vollständig gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck und ist weitgehend situations- und adressatengerecht. Gegebenenfalls vorhandene interkulturelle Aspekte werden weitgehend berücksichtigt. Die Zielsprache wird nahezu korrekt verwendet. 23,5 20 Die Aufgabe ist im Wesentlichen vollständig gelöst. Der Text erfüllt im Wesentlichen seinen Zweck und ist im Wesentlichen situations- und adressatengerecht. Gegebenenfalls vorhandene interkulturelle Aspekte werden im Wesentlichen berücksichtigt. Die Zielsprache wird weitgehend korrekt verwendet. 19,5 15 Die Aufgabe ist teilweise unvollständig gelöst. Der Text erfüllt zum Teil seinen Zweck. Der Situations- und Adressatenbezug sowie gegebenenfalls vorhandene interkulturelle Aspekte werden teilweise berücksichtigt. Normverstöße in der Verwendung der Zielsprache beeinträchtigen die Verständlichkeit teilweise. 14,5 9 Die Aufgabe ist größtenteils unvollständig gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck kaum. Der Situations- und Adressatenbezug sowie gegebenenfalls vorhandene interkulturelle Aspekte werden ansatzweise berücksichtigt. Der Gebrauch der Zielsprache ist so fehlerhaft, dass die Verständlichkeit häufig beeinträchtigt wird. 8,5 0 Die Aufgabe ist kaum oder nicht gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck kaum oder nicht. Der Situations- und Adressatenbezug wird kaum oder nicht berücksichtigt. Der Gebrauch der Zielsprache ist sehr fehlerhaft. Die Verständlichkeit ist erheblich beeinträchtigt. 420

49 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 4.4: Deskriptoren zur Bewertung mediativer Leistungen aus dem Deutschen in die Fremdsprache für Niveau B1 und B2 (30 Punkte) Die Deskriptoren dienen als Bewertungsinstrument, wobei die Kompetenzbeschreibung für das jeweils geprüfte Niveau zugrunde zu legen ist. Punkte Aufgabenerfüllung und inhaltliche Leistung Punkte Sprachliche Leistung Die Aufgabe ist vollständig gelöst. Der Text erfüllt in hohem Maß seinen Zweck und ist durchgängig situations- und adressatengerecht. Gegebenenfalls vorhandene interkulturelle Aspekte werden berücksichtigt Der Sprachgebrauch entspricht dem Sprachbeherrschungsniveau und ist korrekt oder nahezu korrekt. Strukturengebrauch und Satzbau sind normgerecht. Der verwendete Wortschatz entspricht dem Anlass. 13,5 12 Die Aufgabe ist nahezu vollständig gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck und ist weitgehend situations- und adressatengerecht. Gegebenenfalls vorhandene interkulturelle Aspekte werden weitgehend berücksichtigt. 11,5 10 Die Aufgabe ist im Wesentlichen vollständig gelöst. Der Text erfüllt im Wesentlichen seinen Zweck und ist im Wesentlichen situations- und adressatengerecht. Gegebenenfalls vorhandene interkulturelle Aspekte werden im Wesentlichen berücksichtigt. 9,5 7,5 Die Aufgabe ist teilweise unvollständig gelöst. Der Text erfüllt zum Teil seinen Zweck. Der Situations- und Adressatenbezug sowie gegebenenfalls vorhandene interkulturelle Aspekte werden teilweise berücksichtigt. 7 4,5 Die Aufgabe ist größtenteils unvollständig gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck kaum. Der Situations- und Adressatenbezug sowie gegebenenfalls vorhandene interkulturelle Aspekte werden ansatzweise berücksichtigt. 4 0 Die Aufgabe ist kaum oder nicht gelöst. Der Text erfüllt seinen Zweck kaum oder nicht. Der Situations- und Adressatenbezug wird kaum oder nicht berücksichtigt. 13,5 12 Der Sprachgebrauch entspricht dem Sprachbeherrschungsniveau und ist weitgehend korrekt. Die Verständlichkeit ist trotz weniger geringfügiger Normverstöße voll gewährleistet. Strukturengebrauch und Satzbau sind weitgehend normgerecht. Der verwendete Wortschatz entspricht weitgehend dem Anlass. 11,5 10 Der Sprachgebrauch entspricht dem Sprachbeherrschungsniveau und ist im Wesentlichen korrekt. Die Verständlichkeit ist trotz einiger nicht sinnentstellender Normverstöße gewährleistet. Strukturengebrauch und Satzbau sind im Wesentlichen normgerecht. Der verwendete Wortschatz entspricht im Wesentlichen dem Anlass. 9,5 7,5 Der Sprachgebrauch entspricht noch dem Sprachbeherrschungsniveau. Die Verständlichkeit ist teilweise beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung erfolgt durch vereinzelte sinnentstellende Fehler, häufige nicht sinnentstellende Fehler oder durch die Kombination beider Fehlerarten. Strukturengebrauch und Satzbau weisen Normverstöße auf. Der verwendete Wortschatz wird dem Anlass ausreichend gerecht. 7 4,5 Der Sprachgebrauch entspricht nur ansatzweise dem Sprachbeherrschungsniveau. Er ist so fehlerhaft, dass die Verständlichkeit erheblich beeinträchtigt ist. Strukturengebrauch und Satzbau weisen gravierende Verstöße auf. Der verwendete Wortschatz wird dem Anlass nicht ausreichend gerecht. 4 0 Der Sprachgebrauch entspricht nicht dem Sprachbeherrschungsniveau. Er ist so fehlerhaft, dass die Verständlichkeit kaum oder nicht mehr gegeben ist. 421

50 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 4.5: Deskriptoren zur Bewertung interaktiver Leistungen für Niveau B1 und B2 (30 Punkte) Die Deskriptoren dienen als Bewertungsinstrument, wobei die Kompetenzbeschreibung für das jeweils geprüfte Niveau zugrunde zu legen ist. Aufgabenerfüllung, inhaltliche und Punkte interaktive Leistung Die Aufgabe wird eigenständig und vollständig gelöst. Dabei wird aktiv auf die am Gespräch Beteiligten eingegangen. Diese werden gezielt einbezogen. Die Äußerungen sind in besonderem Maß aussagekräftig. 13,5 12 Die Aufgabe wird eigenständig und nahezu vollständig gelöst. Dabei wird aktiv auf die am Gespräch Beteiligten eingegangen. Diese werden gezielt einbezogen. Die Äußerungen sind aussagekräftig. 11,5 10 Die Aufgabe wird nahezu eigenständig und im Wesentlichen gelöst. Dabei wird auf die am Gespräch Beteiligten eingegangen. Diese werden einbezogen. Die Äußerungen sind im Wesentlichen aussagekräftig. 9,5 7,5 Die Aufgabe wird mit vereinzelter Hilfestellung ausreichend gelöst. Dabei wird hinreichend auf die am Gespräch Beteiligten eingegangen. Diese werden ausreichend einbezogen. Die Äußerungen sind in Teilen aussagekräftig. 7 4,5 Die Aufgabe wird unter häufiger Hilfestellung ansatzweise bewältigt. Die am Gespräch Beteiligten werden kaum einbezogen. Die Äußerungen sind kaum aussagekräftig. 4 0 Die Aufgabe wird kaum oder nicht bewältigt. Die am Gespräch Beteiligten werden kaum oder nicht einbezogen. Die Äußerungen sind kaum oder nicht aussagekräftig. Punkte Sprachliche Leistung Der Sprachgebrauch entspricht dem Sprachbeherrschungsniveau und ist korrekt oder nahezu korrekt. Aussprache, Intonation und Strukturengebrauch sind normgerecht oder nahezu normgerecht. Der verwendete Wortschatz entspricht dem Anlass. Die Äußerungen sind flüssig und sehr gut verständlich. 13,5 12 Der Sprachgebrauch entspricht dem Sprachbeherrschungsniveau und ist weitgehend korrekt. Die Verständlichkeit ist trotz weniger geringfügiger Normverstöße voll gewährleistet. Aussprache, Intonation und Strukturengebrauch sind weitgehend normgerecht. Der verwendete Wortschatz entspricht weitgehend dem Anlass. Die Äußerungen sind weitgehend flüssig und gut verständlich. 11,5 10 Der Sprachgebrauch entspricht dem Sprachbeherrschungsniveau und ist im Wesentlichen korrekt. Die Verständlichkeit ist trotz einiger nicht sinnentstellender Normverstöße gewährleistet. Aussprache, Intonation und Strukturengebrauch sind im Wesentlichen normgerecht. Der verwendete Wortschatz entspricht im Wesentlichen dem Anlass. Die Äußerungen sind im Wesentlichen flüssig. 9,5 7,5 Der Sprachgebrauch entspricht noch dem Sprachbeherrschungsniveau. Die Verständlichkeit ist teilweise beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung erfolgt durch vereinzelte sinnentstellende Fehler, häufige nicht sinnentstellende Fehler oder durch die Kombination beider Fehlerarten. Aussprache, Intonation und Strukturengebrauch weisen Normverstöße auf. Der verwendete Wortschatz wird dem Anlass ausreichend gerecht. Die Äußerungen sind teilweise stockend. 7 4,5 Der Sprachgebrauch entspricht nur ansatzweise dem Sprachbeherrschungsniveau. Er ist so fehlerhaft, dass die Verständlichkeit erheblich beeinträchtigt ist. Aussprache, Intonation und Strukturengebrauch weisen gravierende Verstöße auf. Der verwendete Wortschatz wird dem Anlass nicht ausreichend gerecht. Die Äußerungen sind stockend. 4 0 Der Sprachgebrauch entspricht nicht dem Sprachbeherrschungsniveau. Er ist so fehlerhaft, dass die Verständlichkeit kaum oder nicht mehr gegeben ist. 422

51 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 5 <SCHULE> Fremdsprachenzertifikat in der beruflichen Bildung Zertifikat auf der Grundlage des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GER) <SPRACHE> für <BERUFSBEREICH/BERUF> 423

52 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Fremdsprachenzertifikat in der beruflichen Bildung Frau/Herr geboren am in hat am an der Beruflichen Schule <NAME DER SCHULE> erfolgreich die Prüfung <SPRACHE> für <BERUFSBEREICH/BERUF> auf dem Niveau (Erläuterungen siehe folgende Seiten) abgelegt und dabei folgende Ergebnisse erzielt: SCHRIFTLICHE PRÜFUNG 1. REZEPTION (gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen) Erreichbare Punkte 40 Erreichte Punkte 2. PRODUKTION (fremdsprachige Texte erstellen) MEDIATION (Textinhalte in die jeweils andere Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln) 30 insgesamt 100 MÜNDLICHE PRÜFUNG 4. INTERAKTION (Gespräche in der Fremdsprache führen) 30 Das Zertifikat entspricht den Anforderungen der Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. November 1998 in der Fassung vom 14. September 2017). Ort Schulstempel Datum 424

53 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Kompetenzbeschreibungen des KMK-Fremdsprachenzertifikats für die Niveaus A2 bis C1 Die Niveaus des KMK-Fremdsprachenzertifikats orientieren sich an den Referenzniveaus des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: lernen, lehren und beurteilen: Elementare Sprachverwendung Selbstständige Sprachverwendung Kompetente Sprachverwendung A B C A1 A2 B1 B2 C1 C2 Rezeption Produktion Mediation Interaktion Hör- und Hörsehverstehen Leseverstehen A2 B1 B2 C1 sehr geläufigen und einfachen geläufigen Texten in berufs- komplexe berufstypische komplexe berufstypische Texten in berufstypitypischen Situationen Ein- Texte global, selektiv und Texte global, selektiv und schen Alltagssituationen zelinformationen und Hauptaussagen detailliert verstehen, wenn in detailliert verstehen, auch konkrete Einzelinformationen entnehmen, wenn natürlichem Tempo und in wenn diese von der Stan- entnehmen, wenn langsam, deutlich und in Stan- Standardsprache gesprodardsprache abweichende deutlich und in Standardsprache gesprochen chen wird, auch wenn diese Ausdrucksformen und Ak- dardsprache gesprochen wird leichte Akzentfärbungen zentfärbungen aufweisen, wird aufweist dabei auch implizierte Meinungen und Einstellungen erfassen sehr geläufigen und einfachen geläufigen berufstypischen komplexe berufstypische komplexe berufstypische berufstypischen Tex- Texten zu teilweise weniger Texte, auch zu wenig ver- Texte aus einem breiten ten zu vertrauten Themen vertrauten Themen aus bekannten trauten und abstrakten The- Spektrum an Themen glo- Einzelinformationen entnehmen Themenbereichen men aus bekannten Thebal, selektiv und detailliert Einzelinformationen und menbereichen, global, selektiv verstehen, dabei auch impli- Hauptaussagen entnehmen und detailliert verstezierte Meinungen und Ein- hen stellungen erfassen unter Verwendung elementarer sprachlicher Mittel einfache Schriftstücke zu vertrauten Themen erstellen und Eintragungen in Formulare des beruflichen Alltags vornehmen unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufstypische Texte zu vertrauten Themen verfassen einfache fremdsprachlich fremdsprachlich dargestellte dargestellte berufliche Sachverhalte berufliche Sachverhalte aus sinngemäß und ad- bekannten Themenberei- ressatengerecht auf chen sinngemäß und adressatengerecht Deutsch wiedergeben auf Deutsch wiedergeben unter Verwendung elementarer sprachlicher Mittel einfache in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen unter Verwendung elementarer sprachlicher Mittel einfache berufsrelevante routinemäßige Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Inhalte geht, in der Fremdsprache bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten langsam sprechen, Aussagen umformulieren und das Gespräch aufrechterhalten unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel in deutscher Sprache dargestellte Sachverhalte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache übertragen unter Verwendung elementarer und auch komplexer sprachlicher Mittel geläufige berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um vertraute Themen geht, in der Fremdsprache weitgehend sicher bewältigen, sofern die am Gespräch Beteiligten kooperieren, dabei auch eigene Meinungen sowie Pläne erklären und begründen unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufstypische Texte aus bekannten Themenbereichen verfassen den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus bekannten Themenbereichen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache sowohl übertragen als auch zusammenfassen unter Verwendung vielfältiger, auch komplexer sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen, in denen es um komplexe Themen aus bekannten Themenbereichen geht, in der Fremdsprache sicher bewältigen, dabei das Gespräch aufrechterhalten, Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen unter flexiblem und effektivem Einsatz eines breiten Repertoires sprachlicher Mittel auch komplexer Art berufstypische Texte aus einem breiten Spektrum an Themen sowohl in der erforderlichen Kürze als auch Ausführlichkeit verfassen den Inhalt komplexer fremdsprachlicher berufsrelevanter Texte aus einem breiten Spektrum an Themen sinngemäß und adressatengerecht auf Deutsch sowohl wiedergeben als auch zusammenfassen unter flexiblem und effektivem Einsatz eines breiten Repertoires sprachlicher Mittel den Inhalt komplexer berufsrelevanter Texte aus einem breiten Spektrum an Themen in deutscher Sprache sinngemäß und adressatengerecht in die Fremdsprache sowohl übertragen als auch zusammenfassen unter flexiblem und effektivem Einsatz eines breiten Repertoires sprachlicher Mittel berufsrelevante Gesprächssituationen zu einem breiten Themenspektrum in der Fremdsprache konstruktiv gestalten, sich spontan und fließend ausdrücken, Sachverhalte präzise und differenziert darstellen sowie schlüssig argumentieren 425

54 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Description of competence levels of the KMK Language Certificate for Vocational Education and Training Levels A2 to C1 Competence levels of the KMK Language Certificate for Vocational Education and Training are based on the competence levels set in the Common European Framework of Reference for Languages: Learning, Teaching and Assessment : Basic use of language Independent use of language Competent use of language A B C A1 A2 B1 B2 C1 C2 Reception Production Mediation Interaction Listening/Audio-visual comprehension Reading comprehension A2 B1 B2 C1 gather single pieces of information and core statements from common job- specific texts if spoken clearly and in standard language gather single pieces of information from very common, simply structured job-specific texts if spoken slowly, clearly and in standard language gather single pieces of information from very common and simple job-specific texts on familiar topics compile simple texts about familiar topics and fill in forms from everyday working life whilst using basic language roughly render simple job-related facts given in the foreign language appropriately in German for the addressee use basic linguistic means to roughly render simple facts provided in German in the foreign language appropriately for the addressee converse with basic language in simple job-related and routine situations concerning familiar content, provided those taking part speak slowly, rephrase and contribute to the conversation gather single pieces of information and core statements from common job-specific texts on sometimes less familiar topics taken from known subject areas compile common job-specific texts on familiar topics in basic and complex language roughly render job-related facts given in the foreign language from familiar subject areas in German appropriately for the addressee roughly render facts given in German from familiar subject areas with basic and complex linguistic means in the foreign language appropriately for the addressee for the most part competent use of both basic and complex language in job- related conversations about familiar topics, provided those taking part co-operate Personal opinion and plans are expressed and explained comprehend complex jobspecific texts in an overall, selective and detailed way when the text is spoken at normal speed and in standard language, even if with a slight regional accent comprehend complex jobspecific texts in an overall, selective and detailed way when the text is spoken at normal speed and in standard language, even if with a slight regional accent compile job-specific texts in known subject areas using varied and complex linguistic means roughly render/summarize the content of complex foreign job-related texts from familiar fields in German appropriately for the addressee roughly render/summarize the content of complex jobrelated German texts from familiar fields with varied and complex linguistic means in the foreign language confident use of varied and complex linguistic means to discuss job-related and complex issues from known topic areas, maintaining the conversation, explaining facts in detail and defending a standpoint comprehend complex jobspecific texts in an overall, selective and detailed way even when expressions and accent deviate from the standard language Implications and attitudes are recognised understand complex jobspecific texts from a wide range of topics in a general, selective and detailed way Implications and attitudes are recognised compile complex job-specific texts (both lengthy and concise as required) from a broad area of topics using a wide repertoire of linguistic devices flexibly and effectively Roughly render/summarize the content of complex foreign job-specific texts from a range of topics in German appropriate for the addressee roughly render/summarize the content of complex jobrelated German texts from a wide range of topics in the foreign language with a flexible and effective use of a wide range of linguistic means use a wide repertoire of linguistic means flexibly and effectively to discuss job-related situations from a wide range of topics fluently The candidate contributes constructively and spontaneously whilst presenting facts precisely and arguing convincingly 426

55 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über das Einrichten und das Führen von Schulkonten durch die öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen (VwV Schulkonten) Vom 13. August 2018 Gemäß 3b Absatz 3 des Sächsischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist, darf die Schule im Namen des Freistaates Sachsen ein Schulkonto für Zahlungsverkehr in schulischen Angelegenheiten einrichten und führen. I. Einrichtung von Schulkonten 1. Das Schulkonto wird nach Beteiligung der Schulkonferenz vom Schulleiter bei einem Kreditinstitut freier Wahl eröffnet. Es wird auf Ziffer IV Nummer 4 verwiesen. Folgende Maßgaben sind einzuhalten: a) Das Kreditinstitut muss die elektronische Kontoführung mittels Bankensoftware mit Leistungsumfang gemäß Ziffer II Nummer 3 ermöglichen. b) Das Schulkonto ist als Girokonto auf Guthabenbasis ohne Kreditlinie zu eröffnen. c) Der Freistaat Sachsen übernimmt keine Kontoführungsgebühren. d) Die Bezeichnung des Kontoinhabers sollte folgende Angaben enthalten: Schulname Standort, wenn nicht bereits Bestandteil des Schulnamens, Freistaat Sachsen Für Schulen in Landesträgerschaft ist ihr Name als Bezeichnung des Kontoinhabers ausreichend. 2. Die Eröffnung eines Schulkontos ist dem Landesamt für Schule und Bildung unter Angabe der Schulnummer, der Bezeichnung des Kontoinhabers nach Nummer 1 Buchstabe d und der IBAN mitzuteilen. Für die Mitteilung ist ein Formular nach dem Muster in Anlage 1 zu verwenden. II. Führen von Schulkonten 1. Der Schulleiter trägt die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Kontoführung. 2. Mit der Kontoführung kann der Schulleiter das im Dienst des Freistaates Sachsen stehende weitere Personal an der Schule und nach 3b Absatz 3 Satz 2 des Sächsischen Schulgesetzes auch das im Dienst des Schulträgers stehende Verwaltungspersonal beauftragen. Die Kontoführung kann auf freiwilliger Basis auch von Lehrkräften der Schule übernommen werden. Nummer 1 bleibt davon unberührt. 3. Das Konto ist mittels einer Bankensoftware zu führen, die folgenden Anforderungen genügt: a) Zugangs- und Kontodaten müssen verschlüsselt sein. b) Die Einrichtung mehrerer Nutzer mit jeweils passwortgeschütztem Zugang muss möglich sein. c) Das Anlegen von Kategorien für die Untergliederung der Zahlungseingänge muss möglich sein. d) Reports nach frei wählbaren Ordnungskriterien müssen erstellt und ausgedruckt werden können. 4. Für jede Einnahme und jede Ausgabe muss eine buchungsbegründende Unterlage (zum Beispiel eine Rechnung) vorhanden sein. Wird eine Überweisung zu Lasten des Schulkontos mittels Bankensoftware beauftragt, ist darüber ein Beleg nach dem Muster in Anlage 2 auszudrucken. Der Beleg ist vom Kontoführenden und vom Schulleiter abzuzeichnen; ist der Schulleiter zugleich Kontoführender, ist der Beleg auch vom stellvertretenden Schulleiter oder einer weiteren dafür benannten Person abzuzeichnen. Der Beleg ist gemäß Ziffer IV aufzubewahren. Sollen mehrere Überweisungen zum selben Zweck auf das Schulkonto veranlasst werden, ist für die Zahlungsaufforderung ein Formular nach dem Muster in Anlage 3 zu verwenden. In der Bankensoftware ist eine Kategorie anzulegen, deren Bezeichnung identisch mit der Angabe zum Verwendungszweck auf dem Muster in Anlage 3 ist. Ausgefüllte Muster sind als Belege gemäß Ziffer IV aufzubewahren. III. Zahlungsvorgänge (Verwendungszwecke) 1. Das Schulkonto ist Zahlungsvorgängen vorbehalten, die nicht unter die Bestimmungen für den Haushalt des Freistaates Sachsen oder die Haushalte der Kommunen fallen. Daher dürfen Mittel des Freistaates Sachsen oder des Schulträgers über das Schulkonto nicht verwaltet werden. Ausgeschlossen ist auch eine Vorfinanzierung entsprechender Ausgaben. 2. Schulkonten können insbesondere für folgende Zahlungsvorgänge genutzt werden: Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit a) Schulfahrten, b) Schulfesten und ähnlichen Anlässen, c) Wettbewerben und Schulprojekten, d) der zentral organisierten Beschaffung von persönlichen Ausstattungsgegenständen nach 31 Absatz 1 Satz 2 des Sächsischen Schulgesetzes, e) zweckgebundenen Spenden an die Schule. Es wird auf die VwV Sponsoring, Spenden und Erhebungen an Schulen vom 23. Juli 2008 (MBl. SMK S. 354), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 30. Juni 2015 (MBl. SMK S. 252) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), verwiesen. 3. Die Anschaffung von sächlichen Ausstattungsgegenständen im Sinne des 23 Absatz 2 des Sächsischen Schulge- 427

56 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 IV. setzes, die Folgekosten verursachen können, kann nur im Einvernehmen mit dem Schulträger erfolgen. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten 1. Die Kontenbewegungen sind vollständig und zeitlich geordnet aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung muss Aufschluss geben über Buchungsdatum, Empfänger beziehungsweise Einzahler, Verwendungszweck und Höhe der jeweiligen Zahlung. 2. Für jeden abgeschlossenen Kalendermonat ist eine Buchungsübersicht auszudrucken, vom Schulleiter auf Ordnungsmäßigkeit der Kontoführung zu prüfen und zu zeichnen. 3. Die buchungsbegründenden Unterlagen nach Ziffer II Nummer 4 und die Buchungsübersichten nach Ziffer IV Nummer 2 sind geordnet für einen Zeitraum von zehn Jahren in der Schule aufzubewahren. 4. Die Zahlungen und Buchungen der Schule sind in jedem Jahr mindestens einmal schulintern zu prüfen. Die Schulkonferenz bestimmt dafür einen Kassenprüfer. Mit der Prüfung dürfen keine Personen beauftragt werden, die mit der Führung des Schulkontos oder mit der Führung der Aufzeichnungen beauftragt sind. Die Prüfergebnisse sind in Form eines Kassenprüfberichts zu dokumentieren. In diesem sind neben dem Anfangs- und Endbestand des Schulkontos die Summe der Zahlungseingänge und -ausgänge nach den wichtigsten Bereichen der Kontoführung zu nennen und es ist die Ordnungsmäßigkeit der Kontoführung zu bestätigen. Die Ergebnisse der Kassenprüfung sind der Schulkonferenz vorzustellen. V. Datenschutz Die Kontoführung unterliegt der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom , S. 1, L 314 vom , S. 72, L 127 vom , S. 2), in der jeweils geltenden Fassung, den ergänzenden Vorschriften des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198, 199) und der VwV Schuldatenschutz vom 11. Juli 2018 (MBl. SMK S. 282). VI. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 13. August 2018 Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz 428

57 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 1 Mitteilung über die Einrichtung eines Schulkontos an LaSuB Standort Ich habe am Datum für das/die Schule bei der/dem Kreditinstitut ein Schulkonto einrichten lassen. Bankdaten: IBAN BIC Datum Unterschrift Schulleiter 429

58 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Anlage 2 Überweisung vom Schulkonto Name (Klassenlehrer/in; Tutor/in; Reiseleiter/in) Hiermit bitte ich um Ausführung folgender Überweisung: Verwendungszweck Verwendungszweck Zahlungstermin Betrag, Euro Betrag in Worten Zahlungsempfänger Kreditinstitut IBAN BIC Datum Unterschrift Kontoführungsvermerk und Rückmeldung an Antragsteller/in Unterschrift Schulleiter/in Überweisungsdatum Name Kontoführende/r Unterschrift Kontoführende/r 430

59 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anlage 3 Schule Bitte um Überweisung/Einzahlung auf das Schulkonto Für Umschreibung des Verwendungszwecks, gegebenenfalls mit Name der Schülerin/des Schülers überweisen Sie bitte, Euro bis zum Betrag Zahlungstermin Betrag in Worten auf unser Schulkonto: Schulname als Zahlungsempfänger Kreditinstitut IBAN BIC Um Ihre Überweisung/Einzahlung im Rahmen der Kontoführung korrekt zuordnen zu können, verwenden Sie bitte unbedingt folgende Bezeichnung für den Verwendungszweck: Verwendungszweck Verwendungszweck Datum Unterschrift Rückmeldung zur Einzahlung auf das Schulkonto Für Umschreibung des Verwendungszwecks Name der Schülerin/des Schülers Überweisungsdatum Datum Unterschrift Eltern 431

60 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfung (VwV Abschlussprüfung) Vom 20. August 2018 I. Allgemeine Festlegungen 1. Grundlagen Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfung für Schüler an den Schularten Oberschule, Förderschule und Abendoberschule sowie für schulfremde Teilnehmer erfolgen auf der Grundlage der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 223) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere deren Teil 2, der für das jeweilige Schuljahr geltenden VwV Bedarf und Schuljahresablauf und der nationalen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) für den Mittleren Schulabschluss und für den Hauptschulabschluss in den jeweils geltenden Fassungen. 2. Prüfungsinhalte und Anforderungen Grundlage für die Auswahl der Inhalte und Anforderungen bilden neben den Bildungsstandards die sächsischen Lehrpläne in der jeweils geltenden Fassung. Bei der Konzeption der Aufgaben werden die spezifischen Begriffsbedeutungen zur Beschreibung der Lernziele beachtet, das heißt die Auswahl der Inhalte und Anforderungen erfolgt entsprechend den Schwerpunktsetzungen des Lehrplans mit Blick auf die Bedeutsamkeit für das öffentliche und private Leben. 3. Zugelassene Hilfsmittel In allen Prüfungen ist ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung in gedruckter Form zugelassen. An sorbischen Schulen und Schulen mit sorbischen Angeboten ist zusätzlich in allen Prüfungen ein Wörterbuch der sorbischen Rechtschreibung in gedruckter Form zugelassen. Teilnehmer, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, können in der Abschlussprüfung darüber hinaus ein zweisprachiges Wörterbuch Deutsch Herkunftssprache/ Herkunftssprache Deutsch in gedruckter Form verwenden. 4. Bewertungsmaßstab Der Bewertungsmaßstab für die Abschlussprüfung orientiert sich an folgender Zuordnung: Erreichter Anteil x an der Gesamtanzahl Note der Bewertungs- einheiten (BE) 93 Prozent x 1 (sehr gut) 75 Prozent x < 93 Prozent 2 (gut) 60 Prozent x < 75 Prozent 3 (befriedigend) 40 Prozent x < 60 Prozent 4 (ausreichend) 20 Prozent x < 40 Prozent 5 (mangelhaft) x < 20 Prozent 6 (ungenügend) Die Aufgaben in der Abschlussprüfung decken die in den Bildungsstandards beschriebenen Anforderungsbereiche ab. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen liegt im Anforderungsbereich II. Daneben werden die Anforderungsbereiche I und III berücksichtigt und zwar Anforderungsbereich I in höherem Maße als Anforderungsbereich III. Für die Note ausreichend genügen Leistungen allein im Anforderungsbereich I nicht. Bei der Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses im Fach Englisch müssen die Anforderungen der Kompetenzstufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Bei der Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses im Fach Englisch müssen die Anforderungen der Kompetenzstufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. II. Schriftliche Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 1. Fächer Deutsch und Sorbisch a) Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 beinhaltet mehrere Pflichtaufgaben zum Textverständnis (untersuchendes Erschließen). Den Aufgaben liegt entweder ein Sachtext oder ein literarischer Text zugrunde. Teil 2 beinhaltet zwei komplexe Wahlaufgaben zur Textproduktion (erörterndes Erschließen, gestaltendes Erschließen). Der Schüler entscheidet sich für eine Wahlaufgabe. b) Prüfungsinhalte Beide Teile der Prüfung enthalten Aufgaben, die alle in den Bildungsstandards beschriebenen Anforderungsbereiche abdecken; dabei wird der Schwierigkeitsgrad der Anforderungen vor allem durch die Komplexität und das Anforderungsniveau des vorgelegten Textes, des zu untersuchenden Problems und der Aufgabenstellung bestimmt, auf die Bearbeitung eines Textes bezogen sind und grundlegende Aspekte des Textverstehens beinhalten; sie erstrecken sich vom allgemeinen Textverständnis über die Informationsentnahme bis hin zu einer Bewertung des Inhalts und einer Beschreibung der Form, eine eigenständig gestaltete Lösung bei der Erschließung eines Textes oder einzelner Textpassagen erfordern, auch Reflexions- und Bewertungsleistungen in Form einer argumentativen Auseinandersetzung mit Problemen einfordern, ein Verständnis des Schreibens erfordern, das den Prozesscharakter betont (Planung Gliederung Ausführung Überarbeitung), 432

61 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK einen alters- und bildungsgangspezifischen Grad der Allgemeinbildung voraussetzen und thematisch die Lebens- und Erfahrungswelt der Schüler berücksichtigen. Für das Fach Deutsch sind die Schwerpunkte in den Abschnitten 3.2, 3.3 und 3.4 der Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss ausgewiesen. Für das Fach Sorbisch finden diese Schwerpunkte ebenfalls Anwendung. c) Textgrundlagen Textgrundlagen können sein: kontinuierliche oder nichtkontinuierliche Sachtexte, kürzere, in sich geschlossene literarische Texte oder Ausschnitte aus literarischen Texten. d) Erlaubte Hilfsmittel für Sorbisch Erlaubte Hilfsmittel sind: Wörterbücher Deutsch Obersorbisch/Obersorbisch Deutsch in gedruckter Form. 2. Fach Englisch a) Allgemeines Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, einem schriftlichen Teil A und einem praktischen Teil B mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz. Die Aufgabenstellungen erfolgen in beiden Teilen in englischer Sprache. b) Teil A (schriftlich) aa) Struktur der Prüfung Teil A beinhaltet drei Abschnitte: Nachweis des Hörverstehens (Listening), Nachweis des Leseverstehens (Reading), Schreiben (Writing). bb) Prüfungsinhalte Teil A enthält Aufgaben, die das globale Hörverstehen und die Entnahme von Kernaussagen aus englischsprachigen Texten, das globale Erfassen einfacher englischsprachiger Texte und die Entnahme konkreter Informationen, die Wiedergabe eines kurzen englischsprachigen Textes in deutscher Sprache, die Beherrschung eines elementaren Wortschatzes sowie einfacher grammatischer Strukturen, die Fähigkeit zur sinngemäßen Übertragung persönlicher und einfacher Sach- und Gebrauchstexte von der deutschen in die englische Sprache, das adressaten- und situationsgerechte Verfassen von einfachen englischsprachigen Texten nach Vorgaben erfordern. cc) Erlaubte Hilfsmittel Erlaubte Hilfsmittel sind: zweisprachige Wörterbücher Englisch Deutsch/ Deutsch Englisch in gedruckter Form, Nachschlagewerke zur Grammatik in gedruckter Form. c) Teil B (praktisch) 1 aa) Struktur der Prüfung Teil B beinhaltet drei Abschnitte: Präsentation (Presentation), sinngemäßes Übertragen in die englische Sprache (Express in English), Gespräch (Communication/Interview). Zeitgleich mit der Wahl des schriftlichen naturwissenschaftlichen Prüfungsfaches legt der Fachlehrer fest, welche Teilnehmer im praktischen Teil zusammen arbeiten. Schülerwünsche können berücksichtigt werden. bb) Prüfungsinhalte Inhaltliche Schwerpunkte des Teils B sind: eine vorbereitete, zusammenhängende Sprechleistung in englischer Sprache zu einer erbrachten Komplexen Leistung aus den Klassenstufen 7 bis 9 eines beliebigen Faches, angemessenes und verständliches Reagieren in geläufigen Alltagssituationen in der englischen Sprache, die Teilnahme an einem durch den Lehrer gesteuerten Gespräch/Interview in englischer Sprache zu Themen aus der Erfahrungswelt der Schüler. cc) Erlaubte Hilfsmittel Erlaubte Hilfsmittel sind: zweisprachige Wörterbücher Englisch Deutsch/ Deutsch Englisch in gedruckter Form, Nachschlagewerke zur Grammatik in gedruckter Form. dd) Bewertung Die Note für die Prüfung ergibt sich aus der Summe der in den Teilen A und B erreichten Bewertungseinheiten. d) Prüfung in der Herkunftssprache gemäß 36 Absatz 2 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen aa) Struktur der Prüfung Die Prüfung gemäß 36 Absatz 2 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen besteht aus drei Teilen: Teil 1: Nachweis des Leseverstehens, Teil 2: Verfügbarkeit sprachlicher Mittel, Teil 3: Schriftliche Textproduktion. Die Aufgabenstellungen erfolgen in der Herkunftssprache. bb) Prüfungsinhalte Die Teile 1 bis 3 enthalten Aufgaben, die das Erfassen herkunftssprachlicher Texte und die Entnahme konkreter Informationen, die Beherrschung eines angemessenen Wortschatzes (Ausdrucksweise, stilistische Besonderheiten, Angemessenheit im Sprachgebrauch) sowie entsprechender grammatischer Strukturen und der Orthografie, das adressaten- und situationsgerechte Verfassen von herkunftssprachlichen Texten (berichtend, erzählend, beschreibend, argumentieren, wertend) mit drei Themen zur Auswahl erfordern. Textgrundlagen können sein: kontinuierliche oder nichtkontinuierliche Sachtexte, kürzere, in sich geschlossene literarische Texte oder Ausschnitte aus literarischen Texten, mehrere kurze Texte. Sprachenspezifische Abweichungen sind möglich. 1 gilt nicht für schulfremde Prüfungsteilnehmer 433

62 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 cc) Erlaubte Hilfsmittel Erlaubte Hilfsmittel sind: Wörterbuch Deutsch Herkunftssprache/Herkunftssprache Deutsch in gedruckter Form, einsprachiges Wörterbuch der Herkunftssprache in gedruckter Form, Nachschlagewerk zur Grammatik in gedruckter Form. 3. Fach Mathematik a) Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 der Prüfung enthält nur Pflichtaufgaben. Teil 2 der Prüfung enthält Pflichtaufgaben und zwei Wahlaufgaben. Der Schüler wählt eine Wahlaufgabe zur Bearbeitung aus. In sachbezogenen Aufgaben wird von realitätsnahem Zahlenmaterial ausgegangen. Aufwändigere oder umfangreichere numerische Rechnungen kommen ausschließlich im Teil 2 vor. b) Prüfungsinhalte Beide Teile der Prüfung enthalten Aufgaben, die alle in den Bildungsstandards beschriebenen Anforderungsbereiche abdecken; dabei wird der Schwierigkeitsgrad der Anforderungen insbesondere bestimmt durch die Komplexität des zu bearbeitenden Problems, die Vertrautheit mit dem Kontext, die Verwendbarkeit bekannter Lösungsstrategien, die Darstellung relevanter Informationen sowie die Gestaltung des Aufgabentextes, den verständigen Umgang mit mathematischen Objekten wie rationale Zahlen, Größen, statistische Daten, ebene Figuren, Körper, Gleichungen (insbesondere Formeln), Zuordnungen (sowie ausgewählte Funktionen), Diagramme, Tabellen erfordern oder durch geeignete Modellierung mit Hilfe dieser Objekte gelöst werden können, neben einfachen Anforderungen wie Vergleichen, Ordnen, Schätzen, Überschlagen sowie Rechnen mit Zahlen und Größen auch anspruchsvollere Anforderungen beim Veranschaulichen, grafischen Darstellen, Konstruieren, Begründen, Modellieren, Problemlösen sowie Beurteilen von Lösungen enthalten, in Ansätzen Strategien wie systematisches Probieren, Vorwärts-, Rückwärtsarbeiten oder Prinzipien wie Zerlegungsprinzip, Arbeit mit Einzel- oder Spezialfällen erfordern, unter Verwendung von Hilfsmitteln wie Tabellen, Gleichungen oder Skizzen zum Sachverhalt bearbeitet werden können, unterschiedliche Zugänge ermöglichen, indem sie durch mehrere verschiedene Ansätze wie numerische, grafische oder konstruktive Verfahren lösbar sind, formal oder sachbezogen, kalkül- oder problemorientiert, inner- oder außermathematisch konzipiert sind, auch offen oder überbestimmt sein können oder Auswahlcharakter (multiple choice) haben oder voraussetzungslos bezüglich mathematisch-inhaltlicher Kenntnisse lösbar sind. c) Erlaubte Hilfsmittel Erlaubte Hilfsmittel sind: Teil 1: Zeichengeräte III. Teil 2: Zeichengeräte, Tabellen- und Formelsammlungen ohne Wissensspeicheranhang in gedruckter Form, nicht grafikfähige, nicht programmierbare Taschenrechner. Schriftliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses 1. Fächer Deutsch und Sorbisch a) Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, denen literarische Texte oder Sachtexte zugrunde liegen. Teil 1 beinhaltet mehrere Pflichtaufgaben zum Textverständnis (untersuchendes Erschließen). Teil 2 beinhaltet drei komplexe Wahlaufgaben zur Textproduktion (erörterndes Erschließen, gestaltendes Erschließen). Der Prüfungsteilnehmer entscheidet sich für eine Wahlaufgabe. b) Prüfungsinhalte Beide Teile der Prüfung enthalten Aufgaben, die alle in den Bildungsstandards beschriebenen Anforderungsbereiche abdecken; dabei wird der Schwierigkeitsgrad der Anforderungen vor allem durch die Komplexität und das Anforderungsniveau des vorgelegten Textes, des zu untersuchenden Problems und der Aufgabenstellung bestimmt, auf die Bearbeitung eines Textes bezogen sind und grundlegende Aspekte des Textverstehens beinhalten; sie erstrecken sich vom allgemeinen Textverständnis über die Informationsentnahme bis hin zu einer Bewertung des Inhalts und einer Beschreibung der Form, eine eigenständig gestaltete Lösung bei der Erschließung eines Textes oder einzelner Textpassagen erfordern, auch Reflexions- und Bewertungsleistungen in Form einer argumentativen Auseinandersetzung mit Problemen auf der Grundlage von Texten oder Textpassagen einfordern, ein Verständnis des Schreibens erfordern, das den Prozesscharakter betont (Planung Gliederung Ausführung Überarbeitung), in einer komplexen Anforderung oder in gegliederter Form vorliegen können, auch offen sein können oder Auswahlcharakter haben, fachübergreifende Aspekte beinhalten, einen alters- und bildungsgangspezifischen Grad der Allgemeinbildung voraussetzen und die Lebens- und Erfahrungswelt der Schüler berücksichtigen. Für das Fach Deutsch sind die Schwerpunkte in den Abschnitten 3.2, 3.3 und 3.4 der Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss ausgewiesen. Für das Fach Sorbisch finden diese Schwerpunkte ebenfalls Anwendung. c) Textgrundlagen Textgrundlagen können sein: kontinuierliche oder nichtkontinuierliche Sachtexte, kürzere, in sich geschlossene literarische Texte oder Auszüge aus literarischen Texten, zwei kurze literarische Texte oder Textausschnitte im Vergleich, 434

63 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Goethe Faust I, folgende zwei Ganzschriften: Mirjam Pressler Nathan und seine Kinder sowie Bernhard Schlink Der Vorleser. d) Erlaubte Hilfsmittel für Sorbisch Erlaubte Hilfsmittel sind: Wörterbücher Deutsch Obersorbisch/Obersorbisch Deutsch in gedruckter Form. 2. Fach Englisch a) Allgemeines Die Prüfung besteht aus zwei obligatorischen Teilen, einem schriftlichen Teil A und einem praktischen Teil B mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz. Die Aufgabenstellungen erfolgen in allen Teilen in englischer Sprache. b) Teil A (schriftlich) aa) Struktur der Prüfung Teil A beinhaltet drei Abschnitte: Nachweis des Hörverstehens (Listening), Nachweis des Leseverstehens (Reading), Schreiben (Writing). bb) Prüfungsinhalte Teil A enthält Aufgaben, die das globale Hörverstehen und die Entnahme von Detailinformationen, das Erfassen komplexer Texte und Textensembles, die Entnahme von Informationen im Detail (scanning) oder global (skimming), die Wiedergabe eines kurzen Textes in deutscher Sprache, die Beherrschung eines ausreichend großen Wortschatzes sowie grammatischer Strukturen, die Fähigkeit zur sinngemäßen Übertragung persönlicher und einfacher Sach- und Gebrauchstexte von der deutschen in die englische Sprache, das weitgehend sprachlich korrekte und strukturierte Verfassen eigener schriftlicher Texte in englischer Sprache in berichtender, erzählender, beschreibender, argumentierender und wertender Weise aus der Erfahrungswelt der Schüler erfordern. cc) Erlaubte Hilfsmittel Erlaubte Hilfsmittel sind: zweisprachige Wörterbücher Englisch Deutsch/ Deutsch Englisch in gedruckter Form, Nachschlagewerke zur Grammatik in gedruckter Form. c) Teil B (praktisch) 2 aa) Struktur der Prüfung Dieser Teil beinhaltet drei Abschnitte: Präsentation (Presentation), Reagieren (Reaction), Gespräch (Communication). Zeitgleich mit der Wahl des schriftlichen naturwissenschaftlichen Prüfungsfaches legt der Fachlehrer fest, welche Prüfungsteilnehmer zusammen arbeiten. Schülerwünsche können berücksichtigt werden. bb) Prüfungsinhalte Inhaltliche Schwerpunkte des Teils B sind: eine vorbereitete, zusammenhängende Sprechleistung in englischer Sprache über den Prozess der Erarbeitung einer erbrachten Komplexen Leistung in einem beliebigen Fach aus den Klassenstufen 7 bis 10, der Nachweis, in vertrauten Situationen in der englischen Sprache auf der Grundlage eines umfangreichen lexikalischen Repertoires und einer entsprechenden Variationsbreite grammatischer Strukturen verständlich zu reagieren, der Nachweis der Fähigkeit zum englischsprachigen Beantworten von Fragen in englischer Sprache zum persönlichen Lebensbereich/Umfeld, der Nachweis der Fähigkeit zum englischsprachigen Formulieren von Informationen, Argumenten, Meinungen und Gefühlen, die Teilnahme an einem Gespräch in englischer Sprache zu vorgegebenen Themen. cc) Erlaubte Hilfsmittel Erlaubte Hilfsmittel sind: zweisprachige Wörterbücher Englisch Deutsch/ Deutsch Englisch in gedruckter Form, Nachschlagewerke zur Grammatik in gedruckter Form. d) Prüfung in der Herkunftssprache gemäß 36 Absatz 2 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen aa) Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus drei Teilen: Teil 1: Nachweis des Leseverstehens, Teil 2: Verfügbarkeit sprachlicher Mittel, Teil 3: Schriftliche Textproduktion. Die Aufgabenstellungen erfolgen in der Herkunftssprache. bb) Prüfungsinhalte Die Teile 1 bis 3 enthalten Aufgaben, die das Erfassen herkunftssprachlicher Texte und die Entnahme konkreter Informationen, die Beherrschung eines angemessenen Wortschatzes hinsichtlich Ausdrucksweise, stilistische Besonderheiten und Angemessenheit im Sprachgebrauch sowie entsprechender grammatischer Strukturen und der Orthografie, das adressaten- und situationsgerechte Verfassen von herkunftssprachlichen Texten in berichtender, erzählender, beschreibender, argumentierender und wertender Weise mit drei Themen zur Auswahl erfordern. Textgrundlagen können sein: kontinuierliche oder nichtkontinuierliche Sachtexte, kürzere, in sich geschlossene literarische Texte oder Ausschnitte aus literarischen Texten, mehrere kurze Texte. Sprachenspezifische Abweichungen sind möglich. cc) Erlaubte Hilfsmittel Erlaubte Hilfsmittel sind: Wörterbuch Deutsch Herkunftssprache/Herkunftssprache Deutsch in gedruckter Form, einsprachiges Wörterbuch der Herkunftssprache in gedruckter Form, Nachschlagewerk zur Grammatik in gedruckter Form. 2 gilt nicht für schulfremde Prüfungsteilnehmer 435

64 Ministerialblatt des SMK Nr September Fach Mathematik a) Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 der Prüfung enthält nur Pflichtaufgaben. Teil 2 der Prüfung enthält Pflichtaufgaben und drei Wahlaufgaben. Der Prüfungsteilnehmer wählt eine Wahlaufgabe zur Bearbeitung aus. In sachbezogenen Aufgaben wird von realistischem Zahlenmaterial ausgegangen. Aufwändige oder umfangreiche numerische Rechnungen kommen ausschließlich im Teil 2 vor. b) Prüfungsinhalte Beide Teile der Prüfung enthalten Aufgaben, die alle in den Bildungsstandards beschriebenen Anforderungsbereiche abdecken; dabei wird der Schwierigkeitsgrad der Anforderungen insbesondere differenziert durch die Komplexität des zu bearbeitenden Problems, die Vertrautheit mit dem Kontext, die Verwendbarkeit bekannter Lösungsstrategien, die Darstellung relevanter Informationen sowie die Gestaltung des Aufgabentextes, den verständigen Umgang mit mathematischen Objekten wie rationale Zahlen, Größen, statistische Daten, Wahrscheinlichkeiten, ebene Figuren, Körper, Variable, Terme, Gleichungen, Gleichungssysteme, Zuordnungen, Funktionen, Diagramme, Tabellen erfordern oder durch geeignete Modellierung mit Hilfe dieser Objekte gelöst werden können, neben einfachen Anforderungen wie Vergleichen, Ordnen, Schätzen, Überschlagen sowie Rechnen mit Zahlen und Größen auch komplexere Anforderungen beim Veranschaulichen, grafischen Darstellen, Konstruieren, Begründen, Modellieren, Problemlösen sowie Beurteilen von Lösungswegen und Lösungen enthalten, den Einsatz heuristischer Strategien wie systematisches Probieren, Vorwärtsarbeiten, Rückwärtsarbeiten oder heuristischer Prinzipien wie Prinzip der Fallunterscheidung, Symmetrieprinzip, Zerlegungsprinzip, Arbeit mit Einzel- oder Spezialfällen, Analogieprinzip, Rückführungsprinzip erfordern, unter Verwendung von Hilfsmitteln wie Tabellen, Gleichungen oder Skizzen zum Sachverhalt bearbeitet werden können, unterschiedliche Zugänge ermöglichen, indem sie durch mehrere verschiedene Ansätze wie numerische, algebraische, analytische, grafische oder konstruktive Verfahren lösbar sind, formal oder sachbezogen, kalkül- oder problemorientiert, inner- oder außermathematisch konzipiert sind, auch offen oder überbestimmt sein können oder Auswahlcharakter (multiple choice) haben oder voraussetzungslos bezüglich mathematisch-inhaltlicher Kenntnisse lösbar sind. c) Erlaubte Hilfsmittel Erlaubte Hilfsmittel sind: Teil 1: Zeichengeräte Teil 2: Zeichengeräte, Tabellen- und Formelsammlungen ohne Wissensspeicheranhang in gedruckter Form, nicht grafikfähige, nicht programmierbare Taschenrechner. 4. Fach Biologie a) Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 enthält Pflichtaufgaben. Teil 2 umfasst drei thematische Wahlaufgaben, von denen eine ein Schülerexperiment enthält. Der Prüfungsteilnehmer wählt eine Wahlaufgabe zur Bearbeitung aus. b) Prüfungsinhalte Beide Teile der Prüfung enthalten Aufgaben, die anwendungsbereites Wissen über grundlegende biologische Begriffe, Sachverhalte und Zusammenhänge sowie über die Nutzung der Erschließungsfelder erfordern. Zudem kommt dem vergleichenden Betrachten sowie dem Entwickeln und Darlegen begründeter Sach- und Werturteile eine entsprechende Bedeutung zu. Darüber hinaus werden naturwissenschaftliche Arbeitstechniken verlangt, insbesondere: Planen, Beobachten, Durchführen und Auswerten von Experimenten, Nachweis des Umgangs mit Bestimmungsschlüsseln, Mikroskopieren und zeichnerisches Darstellen, Informationsentnahme aus fachlich orientierten Texten, Auswerten und/oder Erstellen von Diagrammen, Tabellen sowie schematischen Darstellungen. c) Erlaubte Hilfsmittel Erlaubte Hilfsmittel sind: Tabellen- und Formelsammlungen ohne Wissensspeicheranhang in gedruckter Form, Bestimmungsliteratur in gedruckter Form, nicht grafikfähige, nicht programmierbare Taschenrechner, Zeichengeräte. 5. Fach Chemie a) Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 enthält Pflichtaufgaben, zu denen ein Demonstrationsexperiment gehört. Teil 2 umfasst drei thematische Wahlaufgaben, von denen in der Regel jede ein Schülerexperiment enthält. Der Prüfungsteilnehmer wählt eine Wahlaufgabe zur Bearbeitung aus. b) Prüfungsinhalte Beide Teile der Prüfung enthalten Aufgaben, die anwendungsbereites Wissen über grundlegende chemische Begriffe, Sachverhalte und Zusammenhänge erfordern. Zudem kommt dem Entwickeln und Darlegen begründeter Sach- und Werturteile eine entsprechende Bedeutung zu. Darüber hinaus werden naturwissenschaftliche Arbeitstechniken verlangt, insbesondere: Planen, Beobachten, Durchführen und Auswerten von Experimenten, insbesondere Nachweise von Stoffen und deren Verbindungen, Identifizieren von Stoffen aufgrund ihrer Eigenschaften und chemischen Reaktionen, Informationsentnahme aus fachlich orientierten Texten, Auswerten und/oder Erstellen von Diagrammen, Tabellen sowie schematischen Darstellungen, Interpretieren von Reaktionsgleichungen, Entwickeln einfacher Reaktionsgleichungen, gegebenenfalls auch in Ionenschreibweise, 436

65 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Erörtern von chemischen Sachverhalten aus Alltag, Natur und Technik, einfache Masse- und Volumenberechnungen. c) Erlaubte Hilfsmittel Erlaubte Hilfsmittel sind: Tabellen- und Formelsammlungen ohne Wissensspeicheranhang in gedruckter Form, Periodensystem der Elemente in gedruckter Form, nicht grafikfähige, nicht programmierbare Taschenrechner, Zeichengeräte. 6. Fach Physik a) Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 der Prüfung enthält Pflichtaufgaben, zu denen ein Demonstrationsexperiment gehört. Teil 2 umfasst drei thematische Wahlaufgaben, von denen eine ein Schülerexperiment enthält. Der Prüfungsteilnehmer wählt eine Wahlaufgabe zur Bearbeitung aus. b) Prüfungsinhalte Beide Teile der Prüfung enthalten Aufgaben, die anwendungsbereites Wissen über grundlegende physikalische und astronomische Begriffe, Sachverhalte und Zusammenhänge (auch fachgebietsübergreifend) erfordern. Zudem kommt dem Entwickeln und Darlegen begründeter Sach- und Werturteile eine entsprechende Bedeutung zu. Darüber hinaus werden naturwissenschaftliche Arbeitstechniken verlangt, insbesondere: Planen, Beobachten, Durchführen und Auswerten von Experimenten, Informationsentnahme aus fachlich orientierten Texten, Auswerten und Erstellen von Diagrammen, Tabellen und schematischen Darstellungen, Erklären einfacher technischer Anwendungen sowie Vergleichen, Argumentieren und Interpretieren. c) Erlaubte Hilfsmittel Erlaubte Hilfsmittel sind: Tabellen- und Formelsammlungen ohne Wissensspeicheranhang in gedruckter Form, nicht grafikfähige, nicht programmierbare Taschenrechner, Zeichengeräte Sternkarte. IV. Mündliche Prüfungen 1. Durchführung von Prüfungen mit und ohne fachpraktischen Teil a) Die Prüfung kann ohne oder mit fachpraktischen Teilen durchgeführt werden. Fachpraktische Teile sind zeitlich umfangreichere, fachbezogene, überwiegend praktische Handlungen zur Aufgabenlösung wie aufwändigere experimentelle Tätigkeiten, Herstellen eines Produkts, Musizieren, künstlerisches Gestalten. b) Die Entscheidung über die durchzuführende Form im jeweiligen Fach trifft der Prüfungsausschuss bis zum 30. September des jeweiligen Schuljahres. Die Gesamtlehrerkonferenz kann eine Empfehlung abgeben. Es ist anzustreben, dass in mehreren Fächern mündliche Prüfungen mit fachpraktischen Teilen angeboten werden, um den Prüfungsteilnehmern eine interessenbezogene Wahl zu ermöglichen. c) Der Prüfungsausschuss legt die Anzahl der im jeweiligen Fach zu erstellenden Aufgaben fest. Sie soll mindestens die hälftige Anzahl der Teilnehmer betragen. Aus den bereitgestellten Aufgaben zieht jeder Prüfungsteilnehmer eine Aufgabe. Im Anschluss an die Prüfung ist die Aufgabe in den Pool zurückzulegen. d) Eine Prüfung ohne fachpraktische Teile besteht aus: einem Schülerkurzvortrag von circa 5 Minuten, der im Zeitraum der Konsultationen vorbereitet und dessen Inhalt mit dem unterrichtenden Fachlehrer abgestimmt wurde; die Abstimmung ist zu dokumentieren, dem Darlegen der Lösung der gezogenen Aufgabe unter Verwendung der Aufzeichnungen aus der Vorbereitungszeit und einem fachlichen Gespräch. e) Bei einer Prüfung mit fachpraktischen Teilen wird keine Vorbereitungszeit gewährt, wenn der Prozess der Aufgabenlösung Bestandteil der Prüfung und Bewertung ist. Das ist in der Regel bei Prüfungen mit fachpraktischen Teilen der Fall. Eine kurze Einlesezeit dient jedoch dem Verständnis der Aufgabenstellung und ist dem Prüfungsteilnehmer zu gewähren. Der Zeitraum der Prüfung mit fachpraktischen Teilen wie folgt strukturiert: Lösen der fachpraktischen Aufgabenstellung und fachliches Gespräch zur Aufgabenlösung. Wenn gewährleistet ist, dass gegenseitige Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind, können mehrere Teilnehmer gleichzeitig den fachpraktischen Teil der mündlichen Prüfung erbringen. In diesem Fall richtet jedes Mitglied des Fachausschusses die Aufmerksamkeit jeweils überwiegend auf einen Schüler. f) Entscheidungen über bereitzustellende Hilfsmittel trifft der Fachausschuss. 2. Bewertung von mündlichen Prüfungen a) Die Leistungsbewertung der Prüfung ohne fachpraktische Teile erfolgt überwiegend anhand ergebnisorientierter Kriterien. Die Leistungsbewertung der Prüfung mit fachpraktischen Teilen erfolgt anhand prozess- und ergebnisorientierter Kriterien, die in einem ausgewogenen Verhältnis stehen müssen. Die entsprechenden Kriterien werden durch den jeweiligen Fachausschuss festgelegt. b) In beiden Formen der mündlichen Prüfung ist bei der Gesamtbewertung der kompetente Gebrauch der deutschen oder sorbischen Sprache nach folgenden Kriterien zu beachten: flüssige, grammatikalisch richtige Sprechweise unter Verwendung von Fachtermini, Strukturiertheit der Ausführungen und logische Gedankenführung. c) Im Rahmen der Gesamtbewertung können für die mündliche Sprachfähigkeit nach Buchstabe b bis zu 2 Bewertungseinheiten erteilt werden, wobei der Einfluss der Sprachfähigkeit auf die erteilte Note der mündlichen 437

66 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Prüfung unter 10 Prozent bleiben muss. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer vorab mit den Kriterien vertraut gemacht werden und an der Schule mündliche Sprachfähigkeit zum Beispiel in Kurzvorträgen nach einheitlichen Kriterien abgefordert wird. Genauere Festlegungen zur Gewichtung dieser Kriterien bei der Notenfindung sind von der Gesamtlehrerkonferenz zu empfehlen und vom Prüfungsausschuss zu beschließen. 3. Prüfungen im Fach Sport a) Der theoretische Teil der Prüfung im Fach Sport kann auch außerhalb des für die mündlichen Prüfungen vorgesehenen Zeitraumes stattfinden. Die Entscheidung über Termine trifft der Prüfungsausschuss auf Vorschlag des Fachlehrers. b) Der fachpraktische Teil der Prüfung im Fach Sport besteht in einer Überprüfung der sportlichen Leistungen in einer Individual- oder Mannschaftssportart nach Wahl des Teilnehmers. Er kann auch außerhalb des für mündliche Prüfungen vorgesehenen Zeitraumes stattfinden. Die Entscheidung über Termine trifft der Prüfungsausschuss auf Vorschlag des Fachlehrers. c) Bei der Festlegung der Note für die Prüfung im Fach Sport liegt der Schwerpunkt der Bewertung auf den praktischen Anteilen. Der theoretische Teil geht zu einem Viertel in die Note ein. V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Besondere Leistungsfeststellung und Abschlussprüfung vom 9. Mai 2016 (MBl. SMK S. 158), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), außer Kraft. Dresden, den 20. August 2018 Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz 438

67 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Schülerwettbewerbe im Schuljahr 2018/2019 Im Folgenden sind regelmäßig stattfindende, etablierte Wettbewerbe aufgelistet. Ein großer Teil der Wettbewerbe ist durch die Kultusministerkonferenz empfohlen. Die Übersicht enthält Angaben zum Veranstalter, zu den Teilnahmebedingungen und zu Terminen. Die Wettbewerbsunterlagen können unter den angegebenen Internetadressen jeweils direkt angefordert werden. Die Information über schulsportliche Wettbewerbe erfolgt in der Broschüre Schulsport in Sachsen Schuljahr 2018/19, online unter: 1 Mathematisch-naturwissenschaftliche Wettbewerbe Mathematik-Olympiade (für Schüler der Klassenstufen 3 bis 12) Ausschreibung durch: Mathematikolympiade e. V. und das Sächsische Landeskomitee zur Förderung mathematischnaturwissenschaftlich begabter und interessierter Schüler. 1. Runde (Schulolympiade): August bis September Runde (Stützpunkt-Schulen): 14. November Runde (Landesolympiade): 23. Februar bis 25. Februar 2019 Klassen 9 bis 12 in Leipzig: 2. März bis 3. März 2019 Klassen 6 bis 8, regional: 2. März bis 3. März 2019 Klassen 3 bis 5, regional: März bis Mai Runde (Bundesolympiade): 12. Mai bis 15. Mai 2019 in Chemnitz Die erfolgreichsten Teilnehmer erhalten eine Einladung zum Auswahlwettbewerb für die Internationale Mathematik- Olympiade. Adam-Ries-Wettbewerb (für Schüler der Klassenstufe 5) Ausschreibung durch: Adam-Ries-Bund e. V. Johannisgasse Annaberg-Buchholz info@adam-ries-bund.de Telefon: Stufe: Dezember Stufe (Landeswettbewerb): 5. April bis 6. April Stufe (Vier-Länder-Wettbewerb): 24. Mai bis 25. Mai 2019 Die Stufen zwei und drei finden in Annaberg-Buchholz statt. Bundeswettbewerb Mathematik (für Schüler ab Klassenstufe 9) Ausschreibung durch: Bildung und Begabung gemeinnützige GmbH Bundeswettbewerb Mathematik Kortrijker Straße Bonn Aufgabenveröffentlichung 1. Runde: ab 1. Dezember 2018 Einsendeschluss: 1. März 2019 Die 2. Runde startet Anfang Juni Einsendeschluss: 1. September 2019 Teilnahmeberechtigt: Alle Preisträger der 1. Runde Die 3. Runde findet im Februar 2020 statt. Teilnahmeberechtigt: Die 1. Preisträger der 2. Runde Die erfolgreichen Teilnehmer der 2. Runde nehmen am Auswahlwettbewerb zur Internationalen Mathematik-Olympiade teil. Die Bundesieger werden in die Studienstiftung des deutschen Volkes aufgenommen. info@bundeswettbewerb-mathematik.de Känguruwettstreit Mathematik (für Schüler der Klassenstufen 3/4, 5/6, 7/8, 9/10, 11/12) Ausschreibung durch: Mathematikwettbewerb Känguru e. V. c/o Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden Berlin Die Aufgaben werden zentral gestellt und in Klausur an allen teilnehmenden Schulen in Deutschland am 21. März 2019 gelöst. Jugend forscht, Schüler experimentieren (für Schüler aller Schularten, ab 4. Klasse Schüler experimentieren, von 15 bis 21 Jahre Jugend forscht ) Ausschreibung durch: Stiftung Jugend forscht e. V. Baumwall Hamburg Anmeldung zur Teilnahme (einzeln oder in Gruppen bis drei Schüler): bis 30. November 2018 Abgabe der Arbeiten: Januar 2019 Regionalwettbewerbe: Dresden Ostsachsen: Februar 2019 Leipzig Nordwestsachsen: 7. März 2019 Chemnitz Westsachsen: 8. März bis 9. März 2019 Landeswettbewerb: Frühjahr 2019 Bundeswettbewerb: 24. Mai bis 26. Mai 2019 in Leipzig Ansprechpartner Sachsen: Saskia Schnasse saskia.schnasse@jufo-dresden.de

68 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Auswahlwettbewerbe zu den Internationalen Biologie-, Chemie-, Physik- sowie JuniorScience-Olympiaden (für Schüler der Sekundarstufe II) Ausschreibung durch: Institut für Pädagogik der Naturwissenschaften Universität Kiel Olshausenstraße Kiel Anmelde- und Abgabetermine der jeweiligen Wettbewerbe verschieden, Hinweise auf der Homepage des IPN Kiel Sächsischer Informatikwettbewerb (für Grundschulen, Schulen zur Lernförderung, Oberschulen, Gymnasien und berufsbildende Schulen) Ausschreibung durch: Organisationskomitee Sächsischer Informatikwettbewerb c/o Schülerrechenzentrum Parkstraße Dresden in zwei Stufen 1. Stufe: an den Schulen beziehungsweise außerschulischen Einrichtungen im Dezember Stufe: Ermittlung der Landessieger im März 2019 Ansprechpartnerin: Steffi Heinicke Telefon: info@iw-sachsen.de Bundeswettbewerb Informatik (für Jugendliche bis 21 Jahre) Ausschreibung durch: Geschäftsstelle Bundesweite Informatikwettbewerbe Reuterstraße Bonn in drei Runden von September 2018 bis September 2019 Einsendeschluss 1. Runde: 30. November 2018 bwinf@bwinf.de BundesUmweltWettbewerb (BUW I für 10- bis 16-Jährige; BUW II für 17- bis 21-Jährige) Ausschreibung durch: Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) An der Universität Kiel Olshausenstraße Kiel Abgabetermin: 15. März 2019 BUW I: Einzelpersonen oder Gruppen bis 20 Personen BUW II: Einzelpersonen oder Kleingruppen bis 6 Personen Ansprechpartnerin Sachsen: ines.miersch@lasub.smk.sachsen.de buw@ipn.uni-kiel.de Landeswettbewerb Physik (für Schüler aus Oberschulen der Klassenstufe 7) Ausschreibung durch: Fachberater des Faches Physik Aufgabenstellung: im September 2018 Ansprechpartner: Andrea Neubauer Oberschule Nünchritz Glaubitzer Straße Nünchritz Telefon: Sächsische Physikolympiade (für Schüler der Klassenstufe 6 bis 10) Ausschreibung durch: Verein zur Förderung der Sächsischen Physik-Olympiade e. V. 1. Stufe: Hausaufgabenwettbewerb (Korrektur an den Gymnasien) 1. Oktober bis 15. November 2018 Einsendeschluss der Ergebnisse und Qualifizierungsvorschläge bis 1. Dezember Stufe: Regionalwettbewerb an den Stützpunktschulen am 12. März Stufe: Landeswettbewerb am 29. März und 30. März 2019 in Chemnitz Ansprechpartner: Dipl.-Lehrer Thomas Scheunert lzmail@lzphysik-chemnitz.de Chemiewettbewerb Chemie die stimmt! (für Schüler aller Schularten der Klassenstufen 8, 9 und 10) Ausschreibung durch: Förderverein Chemie-Olympiade e. V. c/o M.-Andersen-Nexö-Gymnasium Frau Romy Schneider Haydnstraße Dresden 1. Stufe: Hausaufgabenwettbewerb Abgabe bis 30. November 2018 beim Chemielehrer 2. Stufe: März Stufe: Juni Stufe: September 2019 chemiediestimmt@yahoo.de 440

69 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Chemiewettbewerb Chemkids (Experimentalwettbewerb für Schüler aller Schularten der Klassenstufen 4 bis 8) Ausschreibung durch: Verband der Chemischen Industrie e. V. Landesverband Nordost Ernst-Reuter-Platz Berlin zwei Aufgabenrunden pro Schuljahr Herbst-Runde: bis 30. November 2018 Frühjahrsrunde: bis 30. April 2019 Einsendung der Lösungen an: Dr. Jens Viehweg Sächsisches Landesgymnasium Sankt Afra Freiheit Meißen jens.viehweg@sankt-afra.de Chemiewettbewerb (für Schüler aus Oberschulen der Klassenstufen 8 bis 10) Ausschreibung durch: Fachberater des Faches Chemie 1. Stufe: auf Schulebene bis Februar Stufe: Landesebene bis Mai 2019 Ansprechpartnerin: Frau Catharina Rümmler-Kalms Albert-Schweitzer-Oberschule Chemnitz Albert-Köhler-Straße Chemnitz Telefon: Internationale Elektrotechnik-Olympiade der Schulen der Euroregion Neisse (für Schüler aus Deutschland, Polen und Tschechien, Klassenstufe 9 bis 12) Ausschreibung durch: Hochschule Zittau/Görlitz Fakultät Elektrotechnik und Informatik Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Theodor-Körner-Allee Zittau Deutsche Vorrunde: Frühjahr 2019 Anmeldung über Physiklehrer Endrunde: April 2019 in Zittau, Hochschule Zittau/Görlitz f-ei@hszg.de Diercke WISSEN Der Geographie-Wettbewerb (für Schüler aller Schularten der Klassenstufen 7 bis 10; Diercke WISSENs-Junioren für Klassenstufen 5 und 6 aller Schularten) Ausschreibung durch: Verband Deutscher Schulgeographen e. V. und Westermann Verlag mehrstufiger Wettbewerb auf Klassen-, Schul-, Landes- und Bundesebene: Januar bis Juni 2019 Ansprechpartnerin Sachsen: Kerstin Bräuer Wilhelm-Ostwald-Schule Gymnasium der Stadt Leipzig Willi-Bredel-Straße Leipzig kerstinbraeuer@gmail.com Sächsische Geographie-Olympiade (für Schüler von Oberschulen der Klassenstufen 7 und 10) Ausschreibung durch: Fachberater Geographie an den Oberschulen und Sächsischer Landesverband Deutscher Schulgeographen e. V. vierstufiger Wettbewerb Landesfinale: 10. Januar 2019 Ansprechpartnerin: Carola Schön hpc.schoen@t-online.de Telefon: (F.-A.-W.-Diesterweg OS) 2 Gesellschaftswissenschaftliche Wettbewerbe Europäischer Wettbewerb (für Schülerinnen und Schüler aller Schularten in 4 Modulen/Altersstufen) Ausschreibung durch: Europäische Bewegung Deutschland e. V. Sophienstraße 28/ Berlin Einsendung der Einzel- und Gruppenarbeiten: bis 15. Februar 2019 an: Landesamt für Schule und Bildung Standort Radebeul Dresdner Straße 78c Radebeul Ansprechpartnerin in Sachsen: Bärbel Bach baerbel.bach@slasub.smk.sachsen.de 441

70 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten (für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 21 Jahren, einzeln oder in Gruppen) Ausschreibung durch: Körber-Stiftung Kehrwieder Hamburg Wettbewerb findet alle zwei Jahre statt Start: 1. September 2018 Einsendeschluss: 28. Februar 2019 Ansprechpartner: Carmen Ludwig Telefon: sw@bpb.de Ansprechpartnerin in Sachsen: Heike Nothnagel heike.nothnagel.pm@gmail.com Schülerwettbewerb zur politischen Bildung (für Schüler/-innen der Jahrgangsstufen 4 bis 12, in Klassen/ Kursen ein Thema auch für Gruppen geöffnet) Ausschreibung durch: Bundeszentrale für politische Bildung Schülerwettbewerb Adenauerallee Bonn Start: Schuljahresbeginn 2018 Einsendeschluss: 10. Dezember 2018 Ansprechpartner: Hans-Georg Lambertz Bundeszentrale für politische Bildung Schülerwettbewerb Telefon: / sw@bpb.de Jugendwettbewerb Europäisches Jugendparlament (für Schülerinnen und Schüler aller Schularten zwischen 15 und 19 Jahren) Ausschreibung durch: Europäisches Jugendparlament in Deutschland e. V. Sophienstraße Berlin Telefon: Unterlagen: unter info@eyp.de Ende der Ausschreibung: 5. November 2018 Regionale Auswahlsitzungen: Frühjahr 2019 Nationale Auswahlsitzung: Mai/Juni Schülerwettbewerb Jugend debattiert (für Schüler ab Klassenstufe 8, in zwei Altersgruppen) Ausschreibung durch: Gemeinnützige Hertie-Stiftung Grüneburgweg Frankfurt am Main in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus mehrstufiger Wettbewerb auf Regional-, Landes- und Bundesebene Ansprechpartnerin in Sachsen: Martina Jahn, Gymnasium Bürgerwiese Dresden info@gymbw.de Schülerwettbewerb Demokratisch Handeln (für Schüler aller Klassen- und Jahrgangsstufen, einzeln oder in Gruppen) Ausschreibung durch: Förderverein Demokratisch Handeln e. V. Löbstedter Straße Jena im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Einsendeschluss: 30. November 2018 Telefon: kontakt@demokratisch-handeln.de 3 Sprachliche und literarische Wettbewerbe Bundeswettbewerb Fremdsprachen Kategorie SOLO: Klassenstufen 8 bis 10 mit einer Wettbewerbssprache Kategorie SOLO PLUS: Klassenstufe 10 mit zwei Wettbewerbssprachen (SOLO PLUS) Kategorie TEAM SCHULE: Klassenstufen 6 bis 10 Kategorie TEAM BERUF: Auszubildende und Berufsschüler Ausschreibung durch: Bildung & Begabung gemeinnützige GmbH Bundeswettbewerb Fremdsprachen Kortrijker Straße Bonn Anmeldeschluss: 6. Oktober 2018 (SOLO, SOLO PLUS, TEAM SCHULE), 28. Februar 2019 (TEAM BERUF) Abgabe der Arbeiten: 11. Oktober 2019: SOLO PLUS (1. Runde) 15. Februar 2019: TEAM SCHULE 1. Juni 2019: TEAM BERUF Klausurtag SOLO und SOLO PLUS (2. Runde): 24. Januar 2019 Ansprechpartnerin Sachsen: Landesamt für Schule und Bildung Standort Radebeul Dresdner Straße 78c Radebeul baerbel.bach@lasub.smk.smk.sachsen.de 442

71 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Bundesolympiade für russische Sprache und Landeskultur (für Schülerinnen und Schüler aus Gymnasien und Oberschulen in unterschiedlichen Niveaustufen nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) Ausschreibung durch: Deutscher Russischlehrerverband e. V. c/o Klaus Dropmann Kurkölner Weg Marsberg 14. Bundesolympiade der russischen Sprache und Landeskunde vom 28. November bis 1. Dezember 2018 in Bremen Ansprechpartner: Jacqueline Zenker, Christian-Weise-Gymnasium Zittau zenkerjacqueline@gmx.de Sächsische Bohemiade (für Schülerinnen und Schüler aus Gymnasien und Oberschulen in unterschiedlichen Niveaustufen nach Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen) Ausschreibung durch: Landesamt für Schule und Bildung Standort Radebeul Dresdner Straße 78c Radebeul Anmeldung der Schulen: April 2019 Termin: 26. September/27. September 2019 im IBZ Marienthal Ostritz Ansprechpartnerin Sachsen: Bärbel Bach baerbel.bach@lasub.smk.sachsen.de Landesolympiade Fremdsprachen (für Schüler der Klassenstufe 8 beziehungsweise 9 an Oberschulen) Ausschreibung durch: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz Dresden Stufe 1: Wettbewerbe auf regionaler Ebene Stufe 2: Landesolympiade mit Preisverleihung im Mai 2019 Ansprechpartnerin Englisch: Petra Brix brix78@t-online.de Ansprechpartnerin Französisch: Andrea Naumann fbnaumann@web.de Ansprechpartnerin Russisch Christine Kühn ch.kuehn@aktivi.de Olympiade der sorbischen Sprache (für Schüler der Klassenstufe 6 zweisprachiger deutsch-sorbischer und anderer Schulen in Sachsen und Schulen mit sorbischem Sprachunterricht in Brandenburg) Ausschreibung durch: Sorbischer Schulverein e. V. Postplatz Bautzen Termin: Januar 2019 Stufe 1: Feste der sorbischen Sprache und Kultur sowie Sorbisch-Wettbewerbe auf Schulebene. Die leistungsstärksten Schüler werden zur zentralen Olympiade delegiert. Stufe 2: 53. Olympiade der sorbischen Sprache vom 8. April bis 10. April 2019 im KIEZ Querxenland Seifhennersdorf Ansprechpartnerin: Ludmila Budar Telefon: info@sorbischer-schulverein.de 4 Kunst- und Musikwettbewerbe Bundeswettbewerb Tanztreffen der Jugend (für jugendliche Tanzensembles) Ausschreibung durch: Bundeswettbewerbe der Berliner Festspiele Schaperstraße Berlin Einzureichen sind: Bewerbungsbogen und DVD Jury wählt circa 12 Tanzensembles für die Vorauswahl aus. Nach Live-Sichtung lädt die Jury 6 bis 8 ausgewählte Tanzproduktionen zum Treffen nach Berlin ein. Einsendeschluss: 31. März Blog: Bundeswettbewerb Treffen Junge Musik-Szene (für Solisten, Duos, Bands im Alter von 11 bis 21 Jahre) Einzureichen sind: Bewerbungsbogen und CD oder mp3 per mail oder upload. Die Jury lädt circa zehn ausgewählte Solisten, Duos oder Bands zum Treffen nach Berlin ein. Treffen junge Musik-Szene vom 7. November bis 12. November 2018 Ausschreibung des Fortbildungsprogramms für Pädagogen/ -innen circa September 2018 bundeswettbewerbe@berlinerfestspiele.de Blog: 443

72 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Schülerbandwettbewerb Band Clash back to school (Schülerbands der Schularten Förderschule, Oberschule, Gymnasium und berufsbildende Schule mit maximal acht Mitgliedern von denen mindestens die Hälfte im Alter zwischen 15 und 23 Jahren sein müssen) Ausschreibung durch: Sächsisches Staatsministerium für Kultus in Kooperation mit der Kulturlounge e. V. Leipzig Stichwort BandClash Dresdner Straße Leipzig Ausschreibung: Schuljahresbeginn 2018/2019 Einsendeschluss: 15. Oktober 2018 Internetvoting: 1. Dezember bis 8. Dezember 2018 Regionalfinals in Dresden und Leipzig: Januar 2019 Landesfinale in Leipzig: März 2019 Ansprechpartner: KulturLounge e. V. Pierre Eichner info@bandclash.de Jugend musiziert (Schüler, Auszubildende, junge Berufstätige und Studierende, die nicht in einer musikalischen Berufsausbildung stehen) Ausschreibung durch: Deutscher Musikrat dreistufiger Wettbewerb Anmeldeschluss: 15. November 2018 Regionalwettbewerbe: Januar 2019 Landeswettbewerb: 29. März bis 31. März und 5. April bis 7. April 2019 in Leipzig Bundeswettbewerb: Pfingsten 2019 in Münster Ansprechpartner in Sachsen: Sächsischer Musikrat Torsten Tannenberg Glashütter Straße101a Dresden Telefon: jumu@saechsischer-musikrat.de Medienwettbewerbe Sächsischer JugendJournalistenPreis (für alle sächsischen Schülerzeitungen, Bewertung nach Schularten) Ausschreibung durch: Sächsisches Staatsministerium für Kultus in Kooperation mit der Jugendpresse Sachsen e. V. Lessingstraße Leipzig Start: Januar 2019 Einsendeschluss: April 2019 Preisverleihung: 22. Juni 2019 in Chemnitz Ansprechpartner: Jugendpresse Sachsen e. V. jps@jugendpresse.de Die besten Zeitungen der Schulartkategorien qualifizieren sich für den Schülerzeitungswettbewerbe der Länder. Medienpädagogischer Preis (für Schüler aller Schularten) Ausschreibung durch: Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Ferdinand-Lassalle-Straße Leipzig Einsendeschluss: 1. Oktober 2018 Finale: 6. Dezember 2018 Ansprechpartnerin: Heidi von Schmidsfeld Telefon: heidi.schmidsfeld@slm-online.de VISIONALE LEIPZIG 2017 (für Schüler aller Schularten und Jugendliche bis 26 Jahre) Ausschreibung durch: Medienpädagogik e. V. Projektbüro VISIONALE Emil-Fuchs-Straße Leipzig Einsendeschluss: 10. September 2018 (nur Onlinebewerbung; Beiträge, die 2017 und 2018 entstanden) Medienfestival: 25. November 2018 in Leipzig Ansprechpartner: Volker Pankrath Telefon: projektbuero@visionale-leipzig.de FILM AB! Das sächsische Schülerfilm-Festival (für Schüler aller Schularten) Ausschreibung durch: Sächsisches Staatsministerium für Kultus und FILM AB! Sächsisches Schülerfilm-Festival Funkenburgstraße Leipzig Einsendeschluss : 8. Oktober 2018 (offen für Filmeinreichungen aus 2016, 2017 und 2018) Ausschreibung: Schuljahresbeginn Festivaltag: Samstag, 24. November 2018 in der Schaubühne Leipzig 444

73 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Ansprechpartnerin: Annegret Richter info@schuelerfilmfestival-sachsen.de 6 Weitere Wettbewerbe Sächsischer Schulpreis (für alle Schulen des Freistaates Sachsen) Ausschreibung durch: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben. Ausschreibung: Schuljahresbeginn 2019 Einsendeschluss: 30. November 2019 Sächsischer Landespreis für Heimatforschung (für Schüler aller Schularten in Sachsen) Ausschreibung durch: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz Dresden Start: Januar/Februar 2019 Einsendeschluss: Mai 2019 Preisverleihung: Herbst 2019 Ansprechpartner: Dr. Dieter Herz Telefon: dieter.herz@smk.sachsen.de Ansprechpartnerin: Irina Schenk Sächsisches Staatsministerium für Kultus Telefon: irina.schenk@smk.sachsen.de JUNIOR Projekt (Schülerfirmen) (Schüler aller Schularten ab Klassenstufe 5) Ausschreibung durch: IW JUNIOR gemeinnützige GmbH Georgenstraße Berlin Anmeldeschluss: 5. Oktober 2018 Telefon: sn@iwkoeln.de 445

74 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Ausschreibung Fortbildung für Lehrkräfte an Oberschulen, beruflichen Gymnasien und allgemein bildenden Gymnasien, die das Fach Französisch unterrichten Studienreise nach Frankreich, Midi-Pyrénées Gz.: /24/2 Ziele der Studienreise: Erhöhung der mündlichen Sprachkompetenz Erweiterung der interkulturellen Handlungskompetenz Vertiefung des landeskundlichen Wissens durch Begegnung mit Geschichte, Literatur, Kunst und Musik der Region Zulassungsvoraussetzungen: Lehrkräfte, die an einer Oberschule, einem beruflichen Gymnasium oder einem allgemein bildenden Gymnasium tätig sind, das Fach Französisch unterrichten und nicht 2017 an der Studienreise teilgenommen haben Hinweis: Lehrkräfte an Oberschulen und beruflichen Gymnasien werden im Zulassungsverfahren vorrangig berücksichtigt. Im Falle nicht in Anspruch genommener Plätze können auch Lehrkräfte des allgemein bildenden Gymnasiums zugelassen werden. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur Studienreise ist vollständig ausgefüllt bis zum 5. Oktober 2018 auf dem Dienstweg an den personalführenden Standort des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB), Referat/Sachgebiet 31 Unterstützungssysteme zu richten. Nach dem 5. Oktober 2018 im personalführenden Standort eingehende Bewerbungen können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden. Das Antragsformular auf Zulassung zur Studienreise ist unter abrufbar. Hinweis: Die Information über die Zulassung zur Fortbildung wird durch das LaSuB ab dem 20. Dezember 2018 versandt. Quotierung: 20 Teilnehmer insgesamt Standort LaSuB Quotierung Bautzen 2 Chemnitz 4 Dresden 5 Leipzig 5 Zwickau 2 Freie Träger 2 Gesamt 20 Hinweis für Bewerber aus Schulen in freier Trägerschaft: Die Plätze werden zentral im LaSuB durch ein Losverfahren ermittelt. Zur Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen sind von Bewerbern aus Schulen in freier Trägerschaft Zeugniskopien beziehungsweise geeignete Nachweise beizufügen. Zeitraum: 22. April bis 29. April 2019 Hinweis: Die Gruppe reist gemeinsam ab/an Flughafen Dresden. Individuelle An- und Abreisen sind nicht möglich (Gruppentarif). Am 17. Januar 2019 findet ein Vorbereitungstreffen (von Uhr bis circa Uhr) im Staatsministerium für Kultus statt. Dazu erhalten die zugelassenen Teilnehmer eine persönliche Einladung. Kostenerstattung: Für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen trägt das Staatsministerium für Kultus die Kosten der Studienreise (Flugkosten, Transferkosten während der Studienreise, Übernachtungskosten einschließlich Halbpension, Eintrittsgelder und ähnliches). Darüber hinaus ist die Erstattung weiterer Reisekosten ausgeschlossen. Insbesondere sind die Kosten für die Fahrten zum Vorbereitungstreffen und zum Flughafen sowie für die nicht unentgeltlich bereitgestellten Verpflegungsleistungen und für fakultative Veranstaltungen während der Studienreise von den Teilnehmern als Eigenanteil selbst zu tragen. Für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen keine Kosten übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Zu veranschlagen sind Reisekosten in Höhe von insgesamt circa Euro. Diese werden nach Rechnungslegung des Reiseveranstalters dem Teilnehmer durch das Staatsministerium für Kultus in Rechnung gestellt. Außerdem sind die Kosten für die ergänzende Verpflegung vor Ort sowie für die Fahrten zum Vorbereitungstreffen und zum Flughafen zu berücksichtigen. Unterbringung: Die Unterbringung erfolgt im Hotel in Doppelzimmern mit Halbpension. Rückfragen sind unter thoralf.bretschneider@smk.sachsen.de möglich. 446

75 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitender Fortbildungskurs zur Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) für Lehrkräfte an Oberschulen und Gymnasien Gz.: /42/1 Kursziel: Erwerb von grundlegenden Kenntnissen und Kompetenzen für die Arbeit mit Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche Folgende Schwerpunkte werden vermittelt: LRS Erscheinungsformen, Ursachen, Symptome Diagnostischer Prozess/LRS-Feststellungsverfahren Gesetzliche Grundlagen Beratung und Gesprächsführung Förderung von LRS-Schülern an der Schule Außerschulische Fördermöglichkeiten Leistungsnachweis: Abschlussgespräch in der Gruppe zu den behandelten inhaltlichen Schwerpunkten Zulassungsvoraussetzungen: Lehrerinnen und Lehrer an Oberschulen und Gymnasien, die jetzt oder künftig Schüler mit LRS unterrichten und fördern Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zum Kurs ist vollständig ausgefüllt bis zum 28. September 2018 auf dem Dienstweg an den personalführenden Standort des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB), Referat/Sachgebiet 31 Unterstützungssysteme zu richten. Nach dem 28. September 2018 im personalführenden Standort eingehende Bewerbungen können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden. Das Antragsformular ist unter htm?id=303 abrufbar. Hinweis: Die Information über die Zulassung zur Fortbildung wird durch das LaSuB ab dem 14. Dezember 2018 versandt. Kursumfang: 120 Stunden Dauer und Verlauf: Drei fünftägige Blockveranstaltungen: 18. Februar bis 22. Februar Juli bis 12. Juli Oktober bis 18. Oktober 2019 Hinweis: Eine regelmäßige Teilnahme an den Kurswochen ist notwendig und sollte bei der Urlaubsplanung unbedingt Beachtung finden. Quotierung: 22 Teilnehmer insgesamt Standort LaSuB Anzahl Bautzen 3 Chemnitz 4 Dresden 5 Leipzig 5 Zwickau 2 Freie Träger 3 Gesamt 22 Hinweis für Bewerber aus Schulen in freier Trägerschaft: Die Plätze werden zentral im LaSuB durch ein Losverfahren ermittelt. Kosten: Es werden keine Kurskosten erhoben. Für Lehrkräfte von Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden die Reisekosten nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom jeweiligen Standort des LaSuB erstattet. Sofern Unterkunft und/oder Verpflegung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, wird in der Einladung zum Fortbildungskurs gesondert darauf hingewiesen. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Ort: voraussichtlich: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (ehemals AVS), Herbert-Böhme-Straße 11, Meißen 447

76 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Ausschreibung Berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte der Schularten Oberschule, Förderschule und Gymnasium im Fach Technik und Computer (Zertifikatskurs) Gz.: /41/1 Kursziel: Vermittlung von grundlegenden technischen und informatischen Kenntnissen sowie fachbezogenen didaktisch-methodischen Kompetenzen, die die Teilnehmer für den Einsatz im Fach Technik und Computer qualifizieren und professionalisieren Folgende Schwerpunkte werden vermittelt: Fachliche Qualifikation in den Bereichen technische Dokumentation, Werkstoffkunde, Fertigungsverfahren sowie Werkzeug- und Maschinenkunde; Grundlagen des Arbeitsschutzes sowie fachgerechter Einsatz und Umgang mit Werkstoffen, Geräten, Werkzeugen und Maschinen; Fachbezogene Qualifikation zur unterrichtlichen Realisierung informatischer Vorbildung; Auswahl, Entwicklung, Herstellung und Erprobung von Gebrauchsgegenständen und Modellen für den unterrichtlichen Einsatz; Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Unterricht unter besonderer Berücksichtigung von fachspezifischen Methoden und Verfahren; Vernetzung von Lernbereichen und Fachinhalten sowie Varianten der prozess- und ergebnisorientierten Leistungsermittlung und Leistungsbewertung; Sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen (Maschinenkurs). Leistungsnachweise: Portfolio, Belegarbeit zur didaktisch-methodischen Aufbereitung einer Unterrichtseinheit und Präsentation dieser innerhalb eines Kolloquiums Zulassungsvoraussetzungen: Lehrkräfte, die an Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien das Fach Technik/Computer unterrichten oder deren Einsatz vorgesehen ist und die über keine beziehungsweise geringe Vorkenntnisse verfügen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur berufsbegleitenden Fortbildung ist bis zum 5. Oktober 2018 auf dem Dienstweg an den personalführenden Standort des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB), Referat/Sachgebiet 31 Unterstützungssysteme zu richten. Nach dem 5. Oktober 2018 im personalführenden Standort eingehende Bewerbungen können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden. Das Antragsformular ist unter htm?id=303 abrufbar. Beginn: Februar 2019 Durchführung: Vier Blockveranstaltungen: 18. Februar bis 22. Februar Juli bis 12. Juli Februar bis 14. Februar Juli bis 24. Juli 2020 Hinweise: Innerhalb der Blockveranstaltungen können eintägige Exkursionen stattfinden. Verpflichtender Bestandteil der Fortbildung ist die Teilnahme am Maschinenkurs der Handwerkskammer Dresden. Der Kurs findet außerhalb der angegebenen Termine der Blockwochen statt. Eine regelmäßige Teilnahme an den Kurswochen ist notwendig und sollte bei der Urlaubsplanung unbedingt Beachtung finden. Termin Abschlusskolloquium: 24. September und 25. September 2020 Quotierung: Zugelassen werden insgesamt 57 Lehrkräfte aus Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien. Standort LaSuB Quotierung Bautzen 7 Chemnitz 11 Dresden 13 Leipzig 12 Zwickau 6 Freie Träger 8 Gesamt 57 Hinweise für Bewerber aus Schulen in freier Trägerschaft: Die Plätze werden zentral im LaSuB durch ein Losverfahren ermittelt. Kosten: Es werden keine Kurskosten erhoben. Für Lehrkräfte von Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden die Reisekosten nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom jeweiligen Standort des LaSuB erstattet. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. 448

77 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Ort: Die Fortbildung wird in vier regionalen Kursen durchgeführt. Der jeweilige Veranstaltungsort wird spätestens mit der Einladung zur ersten Blockwoche bekannt gegeben. Der Dienstort der zugelassenen Lehrkräfte wird bei der Kursbildung nach Möglichkeit berücksichtigt, die Aufnahme in einen Kurs innerhalb des eigenen Standortbereiches kann allerdings nicht zugesichert werden. Hinweis: Die Information über die Zulassung zur Fortbildung wird durch das LaSuB ab dem 14. Dezember 2018 versandt. 449

78 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern für das Lehramt an Grundschulen im Freistaat Sachsen Gz.: /27/1 Kursbezeichnung: GSD-SoSe2019 Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juni 2017 (SächsGVBl. S. 378) geändert worden ist Kursziel: Das Ziel der wissenschaftlichen Ausbildung besteht in dem Erwerb der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Grundschuldidaktik der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im Lehramt Grundschule erforderlich sind. Zulassungsvoraussetzungen: Seiteneinsteiger an Grundschulen und im Primarbereich allgemeinbildender Förderschulen können zu der wissenschaftlichen Ausbildung zugelassen werden, wenn sie: einen nicht lehramtsbezogenen Diplom-, Master-, Magister-, Bachelor- oder einen diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, der an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule erworben wurde und damit eine Ausbildung nachweisen, die mindestens einem Fach der Grundschule zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) abweicht ( 4 Nummer 9 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung) oder einen nicht lehramtsbezogenen Diplom-, Master-, Magister- oder einen diesen gleichgestellten Hochschulabschluss nachweisen, der an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule erworben wurde und keinem Fach der Grundschule zugeordnet werden kann ( 4 Nummer 10 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung) und im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer Schule in freier Trägerschaft tätig sind. Beginn: Dauer: Verlauf: Sommersemester 2019 Mindestens vier Semester Die Maßnahme wird in Form eines berufsbegleitenden Präsenzstudiums mit zwei Studientagen pro Woche durchgeführt. Die Bekanntgabe der betreffenden Wochentage erfolgt nach der Zulassung. Ausbildungsstätten: TU Dresden TU Chemnitz Universität Leipzig Leistungsnachweise: Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Einzelmodule werden jeweils durch eine entsprechende Modulprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen, Art und inhaltliche Anforderungen der einzelnen Prüfungsleistungen, Organisation und Durchführung der Prüfungen, Bewertung der Prüfungsleistung, Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen sowie Bestimmungen bei Versäumnis und Täuschung zeichnet die Universität verantwortlich. Über die bestandenen Modulprüfungen erhält der/die Teilnehmende innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung einen Nachweis der Universität. Arbeitsvertragliche Gestaltung: Empfohlen wird bei Beschäftigten an öffentlichen Schulen eine für die Dauer der Maßnahme befristete Reduzierung des Beschäftigungsumfanges auf 20 Unterrichtsstunden (Teilzeit). Ein entsprechender Antrag (unter htm?hn=02&un=03 abrufbar), zunächst für den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2021, ist der Bewerbung beizufügen. Für Beschäftige an öffentlichen Schulen werden personenbezogene Anrechnungsstunden gemäß der Sächsischen Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung vom 7. Juli 2017 (SächsGVBl. S. 387) zur Unterstützung der Maßnahme gewährt. Die Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft regeln die arbeitsvertragliche Gestaltung während der Teilnahme an der wissenschaftlichen Ausbildung mit ihrem Arbeitgeber. Eine formlose Bescheinigung über die Ermöglichung der Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen an der Universität ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung gemäß der Lehrer-Qualifizierungsverordnung (unter abrufbar) ist bis zum 1. Oktober 2018 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Landesamt für Schule und Bildung, Standort, zu Händen der Koordinatoren Seiteneinsteiger) unter Angabe der Wunschausbildungsstätte zu senden. Mit dem Antrag sind außerdem vorzulegen: 1. Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse, 2. ein tabellarischer Lebenslauf, 450

79 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK 3. von Beschäftigten an öffentlichen Schulen ein formloser Antrag auf Reduzierung der Arbeitsverpflichtung/Teilzeit (siehe Punkt: Arbeitsvertragliche Gestaltung), 4. von Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ermöglicht wird. Bewerber, die an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über ihre Tätigkeit an der Schule bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Fahr- und Übernachtungskosten sowie die Nebenkosten der Beschäftigten an öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, vom Landesamt für Schule und Bildung, zuständiger Standort, getragen. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Bemerkung: Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an der jeweiligen Ausbildungsstätte. Die Quotierung der Teilnehmerplätze wird nach der abschließenden Entscheidung über die Platzzahl an den Ausbildungsstätten durch das Staatsministerium für Kultus festgelegt. Eine Gruppe wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen gebildet. 451

80 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Nachtragsliste Nr. 1 zum Sächsischen Schulbuchverzeichnis Zulassungen Redaktionsschluss Verlag Titel Auflage ISBN Schultyp Schuljahr / -stufe Gewicht Preis in g in Euro Anm. Grundschule Fach : Katholische Religion Klett fragen - suchen - entdecken 1/2. Religion in der Grundschule, Ausgabe N / ,50 Oldenbourg fragen - suchen - entdecken 1/2. Religion in der Grundschule, Ausgabe N / ,50 Oberschule Fach : Katholische Religion Katholisches Bibelwerk Die Bibel. Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift. Gesamtausgabe, Blau* ab ,95 Gymnasium Fach : Ethik Cornelsen/Volk und Wissen Denk(t)räume wagen /8 24,25 42 Fach : Evangelische Religion Vandenhoeck & Ruprecht Religion im Dialog 5/ /6 22,00 Fach : Katholische Religion Katholisches Bibelwerk Die Bibel. Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift. Gesamtausgabe, Gelb* ab ,95 Berufsbildende Schulen Fach : Katholische Religion Katholisches Bibelwerk Die Bibel. Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift. Gesamtausgabe, Mintgrün* Die Bibel. Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift. Gesamtausgabe, Petrol* , ,95 * Die Bibel. Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift. Gesamtausgabe erscheint in vier Ausgaben, die sich inhaltlich nicht unterscheiden, jedoch mit unterschiedlichen Titelblättern herausgegeben werden. Alle vier Ausgaben mit den folgenden ISBN sind zugelassen: (Mintgrün), (Petrol), (Gelb) und (Blau). 452

81 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Das Staatsministerium für Kultus schreibt im Umfang einer 4-tägigen Teilabordnung die Tätigkeit als Teamkoordinatorin/Teamkoordinator am Medienpädagogischen Zentrum des Erzgebirgskreises zum 1. März 2019 aus. Es können nur Bewerbungen von Lehrerinnen und Lehrern berücksichtigt werden, die entsprechende Erfahrungen im Umgang mit digitalen Medien in pädagogischen Kontexten besitzen und sich gegenwärtig in einem unbefristeten Arbeits- und Dienstverhältnis mit dem Freistaat Sachsen befinden. Anforderungsprofil: abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung mit Lehrbefähigung mehrjährige schulpraktische Erfahrung Kenntnisse, Fähigkeiten und ausgeprägte Erfahrungen bei der schulischen Medienbildung umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen beim Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken, insbesondere im Umgang mit mobilen Endgeräten Erfahrungen in der Lehrerfortbildung Bereitschaft zur ständigen eigenen Qualifizierung überdurchschnittliche Belastbarkeit, hohe Organisationsfähigkeit, ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit Tätigkeitsprofil: Beratung von Bildungseinrichtungen bei der Planung und Umsetzung von pädagogischen Konzepten zur Entwicklung von Medienkompetenz sowie bei der Erarbeitung von innovativen pädagogischen und technischen Konzeptionen und deren Beurteilung für schulische Wirksamkeit (Medienbildungskonzept), unter anderem auf Grundlage der SMK-Konzeption Medienbildung und Digitalisierung in der Schule Fortbildung von Lehrenden bei der medienpädagogischen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterrichtsprozessen fachliche, medienpädagogische und technische Qualifizierung und Begleitung der pädagogischen IT-Koordinatoren, Medienpädagogen und Lehrenden sowie weiteren zu qualifizierenden Personengruppen Beratung Lehrender bei der Auswahl von Medien und der zugehörigen Technik Beratung und Unterstützung der Schulen und Schulträger in der Erstellung, Umsetzung und Gestaltung von Medienentwicklungsplänen Durchführung und Koordinierung von Veranstaltungen und Fortbildungen Bedarfsermittlung, Angebots- und Eignungsrecherche für Unterrichtsmedien Koordinierung der Beschaffung und Bereitstellung des Medien- und Technikbestandes der Medienpädagogischen Zentren Erschließung und Bewertung von Unterrichtsmedien für die Bestandsentwicklung von MeSax Information über Kooperationsmöglichkeiten in der Region sowie Initiation von regionalen Kooperationen kooperatives Zusammenwirken mit den pädagogischen Mitarbeitern, dem Träger des Medienpädagogischen Zentrums und mit den kommunalen Angestellten Dokumentation und öffentlichkeitswirksame Darstellung von Projekten und Aktivitäten des Medienpädagogischen Zentrums Koordinierung der Tätigkeiten der Beschäftigten an Medienpädagogischen Zentren konzeptionelle Weiterentwicklung der Dienstleistungen des Medienpädagogischen Zentrums im Kontext eines regionalspezifischen Profils Es erwartet Sie eine fordernde und interessante Tätigkeit. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober 2018 auf dem Dienstweg zu richten an: Landesamt für Schule und Bildung Standort Chemnitz Abteilung 3 Annaberger Straße Chemnitz. 453

82 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Das Staatsministerium für Kultus schreibt im Umfang einer 4-tägigen Teilabordnung die Tätigkeit als Teamkoordinatorin/Teamkoordinator am Medienpädagogischen Zentrum Mittelsachsen zum 1. März 2019 aus. Es können nur Bewerbungen von Lehrerinnen und Lehrern berücksichtigt werden, die entsprechende Erfahrungen im Umgang mit digitalen Medien in pädagogischen Kontexten besitzen und sich gegenwärtig in einem unbefristeten Arbeits- und Dienstverhältnis mit dem Freistaat Sachsen befinden. Anforderungsprofil: abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung mit Lehrbefähigung mehrjährige schulpraktische Erfahrung Kenntnisse, Fähigkeiten und ausgeprägte Erfahrungen bei der schulischen Medienbildung umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen beim Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken, insbesondere im Umgang mit mobilen Endgeräten Erfahrungen in der Lehrerfortbildung Bereitschaft zur ständigen eigenen Qualifizierung überdurchschnittliche Belastbarkeit, hohe Organisationsfähigkeit, ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit Tätigkeitsprofil: Beratung von Bildungseinrichtungen bei der Planung und Umsetzung von pädagogischen Konzepten zur Entwicklung von Medienkompetenz sowie bei der Erarbeitung von innovativen pädagogischen und technischen Konzeptionen und deren Beurteilung für schulische Wirksamkeit (Medienbildungskonzept), unter anderem auf Grundlage der SMK-Konzeption Medienbildung und Digitalisierung in der Schule Fortbildung von Lehrenden bei der medienpädagogischen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterrichtsprozessen fachliche, medienpädagogische und technische Qualifizierung und Begleitung der pädagogischen IT-Koordinatoren, Medienpädagogen und Lehrenden sowie weiteren zu qualifizierenden Personengruppen Beratung Lehrender bei der Auswahl von Medien und der zugehörigen Technik Beratung und Unterstützung der Schulen und Schulträger in der Erstellung, Umsetzung und Gestaltung von Medienentwicklungsplänen Durchführung und Koordinierung von Veranstaltungen und Fortbildungen Bedarfsermittlung, Angebots- und Eignungsrecherche für Unterrichtsmedien Koordinierung der Beschaffung und Bereitstellung des Medien- und Technikbestandes der Medienpädagogischen Zentren Erschließung und Bewertung von Unterrichtsmedien für die Bestandsentwicklung von MeSax Information über Kooperationsmöglichkeiten in der Region sowie Initiation von regionalen Kooperationen kooperatives Zusammenwirken mit den pädagogischen Mitarbeitern, dem Träger des Medienpädagogischen Zentrums und mit den kommunalen Angestellten Dokumentation und öffentlichkeitswirksame Darstellung von Projekten und Aktivitäten des Medienpädagogischen Zentrums Koordinierung der Tätigkeiten der Beschäftigten an Medienpädagogischen Zentren konzeptionelle Weiterentwicklung der Dienstleistungen des Medienpädagogischen Zentrums im Kontext eines regionalspezifischen Profils Es erwartet Sie eine fordernde und interessante Tätigkeit. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober 2018 auf dem Dienstweg zu richten an: Landesamt für Schule und Bildung Standort Chemnitz Abteilung 3 Annaberger Straße Chemnitz. 454

83 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Förderschulen aus: Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig Postfach Leipzig Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L)* Waldschule Grimma, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung An der Holzecke 10/ Grimma A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Zwickau Postfach Zwickau Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L)* Sonnenbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Crimmitschauer Straße Werdau A 15/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Voraussetzungen sind: a) vorzugsweise im jeweiligen Förderschwerpunkt Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education auf dem Gebiet der Sonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpädagogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis, mehrjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule b) hilfsweise durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt und eine mindestens fünfjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule im jeweiligen Förderschwerpunkt sowie Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung in diesem Förderschwerpunkt Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. 455

84 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 4. Oktober 2018 auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 456

85 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus: Landesamt für Schule und Bildung Standort Bautzen Postfach Bautzen Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L)* Grundschule Schirgiswalde Goetheschule A 14/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 Kirchberg Schirgiswalde-Kirschau Lessing-Grundschule Großpostwitz A 14/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 Cosuler Straße Großpostwitz/Oberlausitz Grundschule Horka Rothenburger Straße 8 A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt Horka Grundschule Reichenbach Gersdorfer Straße Reichenbach A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Chemnitz Postfach Chemnitz Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L)* Grundschule Goetheschule Obere Hauptstraße 68a Oelsnitz/Erzgeb. A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Dresden Postfach Dresden Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L)* 41. Grundschule Elbtalkinder Dresden A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 Hauptmannstraße Dresden 19. Grundschule Dresden Am Jägerpark Dresden A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen 457

86 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Landesamt für Schule und Bildung Standort Zwickau Postfach Zwickau Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L)* Grundschule Pausa Pestalozzistraße 15 A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt Pausa-Mühltroff Grundschule Stenn, Lichtentanne Juri-Gagarin-Straße Lichtentanne A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungsweise Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach, mehrjährige Lehrtätigkeit sowie eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik an der Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule, Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 4. Oktober 2018 auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 458

87 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an den nachstehend aufgeführten Oberschulen aus: Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig Postfach Leipzig Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L) * Heinrich-Pestalozzi-Schule Oberschule der Stadt Leipzig A 15/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 Pestalozzistraße Leipzig 20. Schule Oberschule der Stadt Leipzig A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 Bästleinstraße Leipzig Schule Wiederitzsch Oberschule der Stadt Leipzig A 15/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 Zur Schule Leipzig Oberschule Frédéric Joliot Curie Pegau A 15/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 Ernst-Reinsdorf-Straße Pegau Lessing-Oberschule Schkeuditz Weststraße Schkeuditz A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Zwickau Postfach Zwickau Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L) * Oberschule Geschwister Scholl Auerbach/Vogtl. Bertolt-Brecht-Straße Auerbach/Vogtl. A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt, Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in einem anerkannten Unterrichtsfach der Mittelschule, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. 459

88 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 4. Oktober 2018 auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 460

89 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgenden Gymnasien aus: Landesamt für Schule und Bildung Standort Chemnitz Postfach Chemnitz Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L) Martin-Luther-Gymnasium Hartha Döbelner Straße Hartha A 16/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Dresden Postfach Dresden Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L) Gymnasium Coswig Melanchthonstraße Coswig A 16/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig Postfach Leipzig Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L) Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha Geschwister-Scholl-Straße Taucha A 16/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt, Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern des Gymnasiums, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. 461

90 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 4. Oktober 2018 auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 462

91 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Beruflichen Schulzentren aus: Landesamt für Schule und Bildung Standort Bautzen Postfach Bautzen Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L) BSZ Radeberg Robert-Blum-Weg Radeberg A 16/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Zwickau Postfach Zwickau Schule Anschrift Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L) besetzbar ab BSZ für Technik und Hauswirtschaft Dr. Friedrich A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Dittes Zeitpunkt Schulplatz Glauchau BSZ für Wirtschaft, Gesundheit und Technik des Landkreises Zwickau Sitz Werdau mit Außenstelle Zwickau Schloßstraße Werdau A 16/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Voraussetzungen sind: erworbene Lehrbefähigung a) mit Erster und Zweiter Staatsprüfung beziehungsweise Master of Education und Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen beziehungsweise mit nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenem universitären wissenschaftlichen Hochschulabschluss (nach mindestens 4-jähriger fachwissenschaftlicher Ausbildung) und Lehrbefähigung für den berufstheoretischen Unterricht in der entsprechenden beruflichen Fachrichtung oder b) mit Erster und Zweiter Staatsprüfung beziehungsweise Master of Education und Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien beziehungsweise mit nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenem pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer und Lehrbefähigung für zwei Fächer (Klassen 5 bis 12), jeweils mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der Sekundarstufe II an berufsbildenden Schulen, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. 463

92 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 4. Oktober 2018 auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 464

93 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des stellvertretenden Schulleiterin/ stellvertretenden Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Förderschulen aus: Landesamt für Schule und Bildung Standort Bautzen Postfach Bautzen Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L)* Astrid-Lindgren-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher geistige Entwicklung Zeitpunkt Hermannstraße Weißwasser Klinik- und Krankenhausschule Großschweidnitz Dr.-Max-Krell-Park Großschweidnitz A 15/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Chemnitz Postfach Chemntz Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L)* Schule zur Lernförderung Schule am Taurastein Mittweidaer Straße Burgstädt A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig Postfach Leipzig Schule Anschrift Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Oschatz Burgstraße Oschatz Fröbelschule Rödgen, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Kahlhausen Delitzsch Karl-Neumann-Schule Eilenburg, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Dr.-Belian-Straße Eilenburg Brücke-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Am Gymnasium Wurzen Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)* A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. besetzbar ab nächstmöglicher Zeitpunkt nächstmöglicher Zeitpunkt nächstmöglicher Zeitpunkt nächstmöglicher Zeitpunkt 465

94 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Schule Anschrift Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)* besetzbar ab Schule Am Bürgergarten, Schule zur Lernförderung A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Eilenburg Zeitpunkt Dr.-Belian-Straße Eilenburg Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Burkartshain Fremdiswalder Straße Wurzen A 15/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Voraussetzungen sind: a) vorzugsweise im jeweiligen Förderschwerpunkt Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education auf dem Gebiet der Sonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpädagogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis, mehrjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule b) hilfsweise durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt und eine mindestens fünfjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule im jeweiligen Förderschwerpunkt sowie Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung in diesem Förderschwerpunkt Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 4. Oktober 2018 auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 466

95 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des stellvertretenden Schulleiterin/ stellvertretenden Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus: Landesamt für Schule und Bildung Standort Bautzen Postfach Bautzen Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L)* Grundschule Großröhrsdorf Lutherstraße 21 A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt Großröhrsdorf Grundschule Radeberg Süd Heidestraße Radeberg A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Chemnitz Postfach Chemnitz Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L)* Grundschule Sehmatal Siedlung Sehmatal OT Neudorf A 14/vergleichbare EntgGr. 1. Januar 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Dresden Postfach Dresden Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L)* Grundschule Zeithain Schulgasse 1 A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt Zeithain Pestalozzi-Grundschule Nossen Schulstraße 19 A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt Nossen Grundschule Strehla Lindenstraße Strehla A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen 467

96 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungsweise Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach, mehrjährige Lehrtätigkeit sowie eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik an der Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 4. Oktober 2018 auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter de/622.htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. 468

97 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des stellvertretenden Schulleiterin/ stellvertretenden Schulleiters an den nachfolgend aufgeführten Oberschulen aus: Landesamt für Schule und Bildung Standort Bautzen Postfach Bautzen Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L) * Oberschule Niesky Pestalozzistraße Niesky A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Chemnitz Postfach Chemnitz Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L) * Oberschule Gablenz Adelsbergstraße 90 A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt Chemnitz Oberschule Altendorf Ernst-Heilmann-Straße 11 A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt Chemnitz Heinrich-Heine-Oberschule Lauter-Bernsbach Hermann-Uhlig-Platz 2 A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt Lauter-Bernsbach Friedrich-Eduard-Bilz-Oberschule Penig Zinnberger Straße 5a Penig A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Dresden Postfach Dresden Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L) * Pestalozzi-Oberschule Meißen A 15/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2019 Pestalozzistraße Meißen Oberschule Geising Hauptstraße Altenberg A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen 469

98 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig Postfach Leipzig Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L) * Dinter-Oberschule Borna A 15/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 Dinterplatz Borna Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz Oberschule A 15/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 der Stadt Leipzig Am Angerteich Leipzig Georg-Schumann-Schule Oberschule des Deutsch- Französischen Bildungszentrums der Stadt Leipzig Glockenstraße Leipzig A 15/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt Christian-Gottlob-Frege-Schule Oberschule der Stadt A 15/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Leipzig Zeitpunkt Lidicestraße Leipzig Oberschule Markkleeberg Geschwister-Scholl-Straße Markkleeberg A 15/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Landesamt für Schule und Bildung Standort Zwickau Postfach Zwickau Schule Stellenbewertung bis besetzbar ab Anschrift (SächsBesO/TV-L) * Gerhart-Hauptmann-Schule Oberschule Limbach- A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019 Oberfrohna Frohnbachstraße Limbach-Oberfrohna Oberschule Dr. Theodor Neubauer Kirchberg Dr.-Ziesche-Straße Kirchberg A 15/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt * ab 1. Januar 2019, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt, Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in einem anerkannten Unterrichtsfach der Mittelschule, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als Fachberater/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. 470

99 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 4. Oktober 2018 auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 471

100 Ministerialblatt des SMK Nr September 2018 Beachten Sie bitte die Beilage in dieser Ausgabe: Forum Verlag Herkert GmbH Bitte beachten Sie die Beilagen dieser Ausgabe: BUDENBERG Software-Vertrieb Forum Verlag Herkert GmbH GPC Nord GmbH Anzeigenschluss für die Oktober-Ausgabe ist am

101 6. September 2018 Nr. 9 Ministerialblatt des SMK Anzeigen Deutsches Spionagemuseum Berlin Das Deutsche Spionagemuseum zeigt in seiner interaktiven Ausstellung mitten in der Hauptstadt der Spione die Geschichte der Spionage. Die über Quadratmeter große Dauerausstellung nimmt Schüler mit auf eine Zeitreise in die Geschichte der Spionage: Angefangen mit den ersten Chiffren in der Antike über militärische Aufklärung in den beiden Weltkriegen und einem Schwerpunkt auf die Spionage in der bipolaren Welt bis zu NSA-Diskussion und Big Data in der Gegenwart. Während die Schüler einzigartige Geheimdienst-Ausrüstung bestaunen, lernen sie die Methoden der Stasi kennen. Top-Agenten des Kalten Krieges erzählen ihre Geschichte, Geheimdienst-Experten ordnen sie ein. Einzigartige Multimedia-Installationen lassen die Jugendlichen über Datenschutz und ihren Umgang mit Sozialen Netzwerken nachdenken. Mit Begeisterung werden auch Sport- Muffel im Laser-Parcours ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Zusatzinformationen: Deutsches Spionagemuseum Leipziger Platz Berlin Tel.: 030/ schulen@deutsches-spionagemuseum.de Der Schülerwettbewerb Wirtschaft und Finanzen 2018/19 PREISE IM WERT VON ÜBER GEWINNEN WAS IST UNSER GELD WERT? Ist Inflation schädlich oder ein Segen? Und wem hilft Deflation? Wir prämieren die kreativsten Schülerarbeiten zum Thema Was ist unser Geld wert?. Informationen und Anmeldung unter econo-me.de Einsendeschluss Eine Initiative der: Schirmherrschaft: 473

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