Workshop 5: Gesundheit. Zur Versorgungssituation von Geflüchteten - Zwischen Anspruch und Realität -
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- Stanislaus Helmut Kneller
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1 Workshop 5: Gesundheit Zur Versorgungssituation von Geflüchteten - Zwischen Anspruch und Realität - Jenny Baron Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer BAfF e.v.
2 Die Psychosozialen Zentren 34 Psychosoziale Zentren, die niedrigschwellig und dolmetschergestützt ein komplexes Leistungsspektrum für insgesamt ca KlientInnen anbieten
3 Angebote der Psychosozialen Zentren
4 Die aktuelle Versorgungssituation Zwischen Anspruch und Realität
5 Das Menschenrecht auf Gesundheit im UN-Sozialpakt KRITERIEN ZUR PRÜFUNG DER UMSETZUNG: Accessibility Availability Acceptability Quality Zugänglichkeit Verfügbarkeit Annehmbarkeit Qualität
6 Positionen zum Versorgungsbedarf Aktuellster Review zur Studienlage der letzten 25 Jahre in Deutschland (Bozorghmer et al., 2016): Bei Flüchtlingen und Asylsuchenden liegen die Prävalenzen für die PTSD zwischen 16 und 55%. Die Bundesregierung: Es gibt keine verlässlichen Daten zu Häufigkeit und Art von psychischen Störungen bei Geflüchteten. Neu: Es wird anerkannt, dass es einen gestiegenen Versorgungsbedarf gibt. Auf den wurde aber schon ausreichend reagiert. Quelle: BT-Drs. 18/9009
7 accessibility - Zugänglichkeit
8 accessibility - Zugänglichkeit Zur Frühfeststellung und Diagnostik bei Traumafolgestörungen Position der Bundesregierung Diagnostik erfolge schon in einem sehr frühen Stadium nach Ankunft im Rahmen der Erstuntersuchung Therapie erfolgt dann bei speziellen Ärzten/in den PSZ das BAMF berücksichtige diese Hinweise bei der Anhörung Sonderbeauftragte fungierten als Kontaktpersonen zu den PSZ Erfahrungen aus der Praxis Kein einheitliches Rahmenkonzept für die Identifizierung Verantwortung bei den Ländern hohe Verunsicherung in der Praxis Quelle: BT-Drs. 18/9009
9 accessibility - Zugänglichkeit Zur Frühfeststellung und Diagnostik weitere Informationen: Position der Bundesregierung: kein Anlass für die Einführung eines einheitlich geregelten Verfahrens zur Frühfeststellung EU-Aufnahmerichtlinie schreibe hierfür kein Verfahren vor - zuständig seien die Länder Aufstockungen in den EAE aufgrund stark sinkender Flüchtlingszahlen nicht nötig Quelle: BT-Drs. 18/9009
10 accessibility - Zugänglichkeit Zur gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung Position der Bundesregierung: Das AsylblG, das SGB II und das SGB XII reichen aus, um eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Die Einführung von Gesundheitskarten könne zwar zu erheblichen finanziellen und bürokratischen Entlastungen führen; für einheitliche Rahmenbedingungen aber sei der Bund nicht verantwortlich zuständig seien allein die Länder. Quelle: BT-Drs. 18/9009
11 accessibility - Zugänglichkeit BAfF, 2016
12 accessibility Abrechnungsmöglichkeiten von Psychotherapien nach AsylbLG in der Realität der PSZ
13 accessibility Abrechnungsmöglichkeiten von Psychotherapien nach AsylbLG in der Realität der PSZ
14 accessibility Finanzierung von Psychotherapien
15 accessibility Zugänglichkeit vor dem Hintergrund sprachlicher Barrieren Position der Bundesregierung: Es gibt keine spezifischen Daten zum Bedarf an Sprachmittlung in der Psychotherapie. Aber: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Sprachmittlung ausreichend sind. Quelle: BT-Drs. 18/9009
16 accessibility Vermittlung von KlientInnen der PSZ in die Regelversorgung
17 availability Verfügbarkeit Erreichbarkeit
18 KlientInnen in den PSZs KlientInnen insgesamt persönliche Beratung Psychotherapie nur Psychotherapie multimodale Angebote Σ (n=32) Ø pro Zentrum (x ) typisches Zentrum (X ) % an allen KlientInnen % 36% 6% 19%
19 availability Verfügbarkeit von Behandlungsplätzen in den PSZ KlientInnen auf der Warteliste/ Monat Ø Wartezeit auf Therapieplatz Σ x 53 6,3 Monate X 50 6 Monate Min 0 1 Monate Max Monate
20 availability Erreichbarkeit der PSZ
21 availability Verfügbarkeit von Behandlungsplätzen in den PSZ Ablehnungen & Aufnahmestopps Im Bereich Psychotherapie mussten bundesweit 40% mehr Geflüchtete abgelehnt werden als in die Behandlungsprogramme der Zentren aufgenommen werden konnten. Ablehnungen pro Jahr/ Beratung Ablehnungen pro Jahr/ Therapie Ablehnungen pro Jahr/ Sonstiges Σ Ablehnungen / Jahr bundesweit Σ x Min Max
22 Was tun?
23 Handlungsbedarfe Geflüchtete müssen gleichberechtigt Zugang zu den Strukturen des Gesundheitssystems erhalten: Alle Geflüchteten bundesweit sind unabhängig vom Aufenthaltsstatus von Beginn an mit einer vollwertigen Krankenversichertenkarte auszustatten. Leistungsansprüche aus der EU-Aufnahmerichtlinie müssen durch ein bedarfsgerechtes, einheitliches Rahmenkonzept zur Identifizierung und Versorgung vulnerabler Geflüchteter umgesetzt werden. Anträge auf Kostenübernahme für Psychotherapien nach AsylbLG müssen ermessensfrei beurteilt werden. Dafür sind Verwaltungsvorschriften an die Sozialbehörden zu erlassen. Das Patientenrechtegesetzes muss auch für Asylsuchende gelten. Sprachmittlung muss als notwendiger Bestandteil der Krankenbehandlung anerkannt werden. Die Komplexleistungen, die durch die Psychosozialen Zentren erbracht werden, sind flächendeckend durch ein bedarfsgerechtes und nachhaltiges institutionelles Finanzierungskonzept sicherzustellen.
24 Handlungsmöglichkeiten
25 Handlungsmöglichkeiten
26 Handlungsmöglichkeiten Klarstellung der Bundesregierung zu Psychotherapien nach AsylbLG Der 6 AsylbLG eröffne als Öffnungsklausel bereits jetzt die Möglichkeit, besonderen, auch medizinischen Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen etwa im Hinblick auf eine Versorgung mit psychotherapeutischen Behandlungsleistungen im Sinne der Aufnahmerichtlinie im Einzelfall Rechnung zu tragen Das behördliche Ermessen reduziere sich bei besonders schutzbedürftigen Gruppen aufgrund europarechtskonformer Auslegung auf Null (!). D.h., alle Behörden müssen Psychotherapien bewilligen, wenn die sonstigen Voraussetzungen von 6 Abs. 1 AsylbLG erfüllt sind, also z.b. eine Traumatisierung vorliegt! Quelle: BT-Drs. 18/9009
27 Handlungsmöglichkeiten Anträge zur Kostenübernahme von Dolmetscherkosten stellen Asylsuchende (< 15 Monate in D) Asylsuchende (> 15 Monate in D) 6 AsylbLG Sozialamt (z.b. 73 SGB XII) (Berlin: LAF) anerkannte Flüchtlinge Jobcenter (z.b. 21 Abs. 6 SGB II) und Sozialamt (z.b. 73 SGB XII) Arbeitshilfe der GGUA: ebersichten/dolmetscher.pdf gegen Ablehnungen vorgehen sich damit gerne auch an die BAfF wenden! (Unterstützung durch Nina Hager; nina.hager@baff-zentren.org)
28 Handlungsmöglichkeiten akademie/
29 Quellen Baron, J., Flory, L. (2016). Versorgungsbericht. Zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Folteropfern in Deutschland. 3. aktualisierte Auflage. Verfügbar unter: Auflage_BAfF.pdf [ ] Bozorgmehr, K., Mohsenpour, A., Saure, D., Stock, C., Loerbroks, A., Joos, S., & Schneider, C. (2016). Systematische Übersicht und Mapping empirischer Studien des Gesundheitszustands und der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Deutschland ( ). Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 59(5), BT-Drs. 18/9009. (2016). Drucksache des Deutschen Bundestages 18/9009 vom : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein- Schmeink, Luise Amtsberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Verbesserung der gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung von Geflüchteten zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie. Verfügbar unter: [ ]
30 Kontakt Jenny Baron Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren - BAfF e.v. Paulsenstr Berlin Telefon: +49 (0) jenny.baron@baff-zentren.org Web:
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