FLUCHT, GESUNDHEIT UND SOZIALE TEILHABE
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1 AG Epidemiologie und International Public Health Fakultät für Gesundheitswissenschaften Universität Bielefeld FLUCHT, GESUNDHEIT UND SOZIALE TEILHABE Fact Sheet #2 September 2017 Projekttitel: Soziale Teilhabe durch Gesundheit: Analyse der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in NRW als Chance zur stärkeren Integration und zur Kosteneinsparung
2 1. Wie ist die medizinische Versorgung von Geflüchteten in Deutschland geregelt? Laut 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), welches im Jahr 1993 in Kraft getreten ist, stehen Geflüchteten derzeit in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts zunächst Behandlungen bei akuten Erkrankungen, Schmerzuständen sowie während Schwangerschaft und Geburt zu. Außerdem werden alle empfohlenen Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen finanziert. Gemäß 6 AsylbLG werden zudem die Kosten für alle anderen als notwendig erachteten Behandlungen übernommen, wenn sie im Einzelfall (insbesondere bei Kindern oder traumatisierten Geflüchteten) als notwendig erachtet werden. Für die Behandlung chronischer Krankheiten oder psychischer Versorgung wirken diese Regelungen in vielen Fällen als Einschränkung des Anspruchs auf gesundheitliche Versorgung (Razum, Wenner & Bozorgmehr, 2016). Der Zugang zu medizinischen Leistungen erfordert einen Behandlungsschein der Sozialbehörde, die (wenn notwendig) auch die Einzelfallprüfung durchführen. Nach 15 Monaten Aufenthalt sind ein regulärer Zugang zur Gesundheitsversorgung und GKVäquivalente Leistungen vorgesehen. Als Alternative zum Versorgungmodell des Behandlungsscheins haben sich einige Bundesländer für die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (egk) für Geflüchtete bereits in den ersten 15 Monaten entschieden. Die egk soll es Geflüchteten ermöglichen, direkt ohne den Weg über das Sozialamt in den ersten 15 Monaten (die Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung ausgeschlossen) notwendige medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Den Ländern steht es frei, ob sie die Gesundheitskarte einführen oder nicht (Wächter-Raquet, 2016). 2. Wie ist der Einführungsstand der egk? Insgesamt besteht hinsichtlich der Gesundheitskarte für Geflüchtete in Deutschland ein Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen auf Landes- und kommunaler Ebene (Wächter-Raquet, 2016, S. 5). Neun der 16 Bundesländer haben bisher die egk für Geflüchtete implementiert. In drei dieser neun Länder (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und NRW) wurde die egk nur in einigen Städten eingeführt. In den verbleibenden Ländern (Berlin, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen) fand eine flächendeckende Implementierung der egk statt (vgl. Working Paper 1 des Projekts). Die Landesregierung in NRW hat als erste Regierung eines Flächenbundeslands am eine Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen unterzeichnet. Die tatsächliche Einführung der egk und damit die Abschaffung der Behandlungsscheine ist dabei den einzelnen Kommunen überlassen. Bisher sind 23 von 396 Kommunen der Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen beigetreten und haben sich für die Einführung der egk entschieden (MHKBG, 2017). Im Flächenland NRW besteht somit derzeit ein Nebeneinander verschiedener Versorgungsmodelle. 2
3 3. Was verstehen wir unter sozialer Teilhabe? Anders als der Begriff Integration, der im sozialwissenschaftlichen Sinne einen gesamtgesellschaftlichen Integrationsprozess bezeichnet, ermöglicht es der enger gefasste Begriff der sozialen Teilhabe, einzelne Kernaspekte, wie unter anderem die gesundheitliche Versorgung, näher zu betrachten. Soziale Teilhabe kann für einzelne Lebensbereiche wie unter anderem die Lebens- und Wohnverhältnisse, Sozial- und Gesundheitsschutz, den Arbeitsmarkt sowie auch Freizeit- und Selbstverwirklichungsmöglichkeiten operationalisiert bzw. analysiert werden und bezieht sich dabei auf die Einbeziehung aller Menschen der Gesellschaft (Beirat Integration, 2013). Unter sozialer Teilhabe verstehen wir die Chance in diesen Lebensbereichen eine "individuell gewünschte und gesellschaftlich übliche Lebensweise zu realisieren (Bartelheimer, 2004:53). Der Zusammenhang zwischen sozialer Teilhabe und dem Lebensbereich Gesundheit soll im Rahmen dieses Projekts näher betrachtet werden. 4. Wie gehen wir methodisch vor? Im Rahmen des Forschungsprojekts werden sowohl qualitative als auch quantitative Daten erhoben und ausgewertet (Methodenmix). Das Nebeneinander der verschiedenen Versorgungsmodelle in NRW bietet dabei eine gute Gelegenheit, Vergleiche zwischen den Versorgungsmodellen mit egk bzw. mit Behandlungsscheinen - vorzunehmen. Geflüchtete werden weitgehend zufällig auf die Kommunen verteilt. Somit erhalten nur einige (zufällig) eine egk nach der Zuweisung. Auf diese Weise ergibt sich eine quasi-experimentelle Forschungsgrundlage. Auf Basis der abgerechneten Gesundheitsleistungen Geflüchteter zu zwei Erhebungszeiträumen werden Veränderungen der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen ermittelt bzw. Nutzungsmuster nachvollzogen. Anhand der Befragung von Geflüchteten wie auch ExpertInnen ist es möglich, das Thema aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. So kann die Organisation der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten durch die Befragung von Verantwortlichen vor Ort für jede Kommune nachvollzogen werden. Zudem ist die Sichtweise der Geflüchteten von großem Interesse. So gilt es zu erfahren, welche Erfahrungen Geflüchtete mit den verschiedenen Versorgungsmodellen machen und wie der Zugang zu Gesundheitsversorgung wahrgenommen wird. 3
4 Literatur Bartelheimer, P. (2004). Teilhabe, Gefährdung und Ausgrenzung als Leitbegriffe der Sozialberichterstattung. SOFI-Mitteilungen, (32), Retrieved from ttingen.pdf Beirat Integration. (2013). Soziale Teilhabe - Handlungsempfehlungen des Beirats der Intgrationsbeauftragten. Retrieved September 14, 2017, from Ministerium für Heimat, Kommunales,Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen (MHKBG). Gesundheitskarte für Flüchtlinge.Verfügbar unter: Fluechtlinge/index.php [Accessed September ] Wächter-Raquet, M., (2016). Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge. Der Umsetzungsstand im Überblick der Bundesländer, Gütersloh: Bertelsmann Stiftung. Razum, O., Wenner, J., & Bozorgmehr, K. (2016). Wenn Zufall über den Zugang zur Gesundheitsversorgung bestimmt: Geflüchtete in Deutschland. Das Gesundheitswesen, 78(11),
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