Viele Menschen suchen Schutz in Deutschland
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- Sofia Albrecht
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1 Psychisch kranke Flüchtlinge Worunter leiden und was brauchen sie? Wolfgang Schreck, Vorstandsmitglied Bundespsychotherapeutenkammer Kongress Armut und Gesundheit 2016 Fachforum: Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge Berlin, 17. März 2016 Viele Menschen suchen Schutz in Deutschland Mehr als eine Million Flüchtlinge haben 2015 Schutz in Deutschland gesucht (BAMF, 2016). Quelle: BAMF, 2016; eigene Darstellung der BPtK. 2 1
2 Viele Flüchtlinge haben Traumatisches erlebt 3 Flüchtlinge leiden unter psychischen Beschwerden 4 2
3 PTBS bei erwachsenen Flüchtlingen mindestens zehnmal häufiger Weltweit leiden mehr als 20 Prozent der Flüchtlinge unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) (Lindert et al., 2008). Studien mit Asylsuchenden, die gerade in Deutschland angekommen sind, zeigen, dass 20 bis 40 Prozent von ihnen unter einer PTBS leiden (Gäbel et al., 2008; Richter et al., 2015). PTBS-Rate bei Flüchtlingen mindestens 10 Mal höher als in Allgemeinbevölkerung (12-Monats-Prävalenz von PTBS in DEGS-Studie: 2,3 Prozent; Jacobi et al., 2014) 5 PTBS-Rate bei Flüchtlingskindern deutlich erhöht Fast die Hälfte der Flüchtlingskinder ist deutlich psychisch belastet (Gavranidou et al., 2008). Rund 20 Prozent leiden unter einer PTBS (Ruf et al., 2010, Mall & Henningsen, 2015). PTBS-Rate bei Flüchtlingskindern 15 Mal höher als bei in Deutschland geborenen Kindern (Ruf et al., 2010) PTBS-Rate bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beträgt 20 bis 30 Prozent (Witt et al., 2015) 6 3
4 PTBS ist nicht die einzige Traumafolgestörung weitere häufige Störungen bei Flüchtlingen: Depressionen Angststörungen Somatoforme Störungen Dissoziative Störungen Substanzabhängigkeit (BAfF, 2015) Fast zwei Drittel der Flüchtlinge leiden unter mindestens einer psychischen Erkrankung (Richter et al., 2015). 7 Postmigrationsfaktoren beeinflussen psychische Gesundheit Bedingungen im Aufnahmeland beeinflussen, wie stark ein Flüchtling unter PTBS-Symptomen leidet (Steel et al., 1999; Gavranidou et al., 2008): Hürden und Verzögerungen im Asylverfahren Angst, abgeschoben zu werden Fehlen einer Arbeitserlaubnis Hindernisse bei der Gesundheits- und Sozialversorgung Sprachbarrieren Diskriminierungserfahrungen bei Kindern: Dolmetschen für die Eltern, Veränderungen der Familienstruktur 8 4
5 Psychische Erkrankungen verschlechtern Integrationsfähigkeit Psychische Beschwerden wie Flashbacks, Intrusionen, Antriebslosigkeit, Schlaf- und Konzentrationsstörungen erschweren es, behördliche Termine wahrzunehmen, die Schule zu besuchen, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. schwere Traumatisierungen im Kindesalter erhöhen Risiko für Borderline-Persönlichkeitsstörung, exzessiven Drogenkonsum, Gewalt und Schulverweigerung im Jugendalter sowie schlechtere berufliche Chancen (Thun-Hohenstein, 2008) Eine erforderliche Behandlung kann eine schnelle Integration fördern. 9 Prävalenz Behandlungsbedürftigkeit Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung impliziert nicht immer einen Behandlungsbedarf. keine empirischen Daten dazu, wie hoch der Anteil behandlungsbedürftiger Erkrankungen an allen psychischen Erkrankungen ist Schätzung über Inanspruchnahme rund 20 Prozent der Menschen in Deutschland, die innerhalb eines Jahres an einer psychischen Erkrankung leiden, nehmen prof. Hilfe in Anspruch (Mack et al., 2014) Hochrechnung auf Flüchtlingspopulation: Rund Flüchtlinge mit behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung 10 5
6 Psychisch kranke und traumatisierte Flüchtlinge besonders schutzbedürftig EU-Aufnahmerichtlinie (Juni 2013): Situation schutzbedürftiger Personen muss berücksichtigt werden Zu den schutzbedürftigen Personen zählen psychisch kranke Menschen und Opfer von schwerer physischer, psychischer und sexueller Gewalt (Artikel 21). Sie haben Anspruch auf Zugang zu einer [ ] psychologischen Behandlung oder Betreuung (Artikel 25). Umsetzungsfrist 06/2015 ausgelaufen, ohne dass bisher ausreichende gesetzliche Regelungen getroffen wurden GMK (2015): Derzeit sind jedoch die Regelsysteme der psychosozialen Versorgung nicht ausreichend auf eine Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen vorbereitet. 11 Eingeschränkte Gesundheitsleistungen in den ersten 15 Monaten Aufenthalt Leistungen nach dem AsylbLG Behandlung in der Regel nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen fehlende Qualifikation der Sachbearbeiter und Amtsärzte (Weber, 2003) intransparentes Entscheidungsverfahren, keine festgelegten Kriterien, lange Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Psychotherapie (BAfF, 2015) häufig Fehlbeurteilung psychischer Erkrankungen als nicht akut; Verweis auf vermeintlich ausreichende medikamentöse Behandlung Psychotherapien werden in den ersten 15 Monaten kaum gewährt (Classen, 2011) Das Bremer Modell stellt zumindest in Hamburg und 12 Bremen eine Verbesserung dar. 6
7 Defizite nach den ersten 15 Monaten Nach 15 Monaten haben Asylsuchende in der Regel Anspruch auf das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung. sechs Monate Wartezeit auf eine ambulante Psychotherapie (BPtK, 2011) Psychosoziale Zentren können nur Flüchtlinge pro Jahr psychotherapeutisch versorgen (BAfF, 2015). Die GKV finanziert keine Sprachmittlung, ohne die Psychotherapie bei Flüchtlingen meist nicht möglich ist. 13 Forderungen der BPtK 1. frühzeitige Erkennung psychisch erkrankter Flüchtlinge 2. qualifizierte Begutachtung und zeitnahe Gewährung von Psychotherapie nach Asylbewerberleistungsgesetz 3. Ermächtigung von Psychotherapeuten in Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, in Jugendhilfeeinrichtungen sowie in Privatpraxen 4. Finanzierung von Sprachmittlungsleistungen 5. ausreichende Finanzierung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer 14 7
8 Früherkennung psychisch kranker Flüchtlinge Aufbau von Strukturen, um psychisch kranke und traumatisierte Flüchtlinge frühzeitig zu erkennen und zu beraten Schulung von Sozialarbeitern, pädagogischem Personal, Ehrenamtlern usw. zu psychischen Folgen von Traumatisierungen Anzeichen einer Traumafolgestörung alltäglichem Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen Behandlungsmöglichkeiten CAVE: Behandlung psychisch kranker Flüchtlinge nur durch approbierte Ärzte und Psychotherapeuten 15 Psychotherapie nach dem AsylbLG Psychische Erkrankungen sind in der Regel akut behandlungsbedürftig. Psychotherapie bei vielen psychischen Erkrankungen Behandlungsmethode der Wahl Psychotherapie sollte nach AsylbLG gewährt werden Begutachtung durch qualifizierte Gutachter zeitnahe Gewährung von Psychotherapie Aufhebung der Einschränkungen nach dem AsylbLG 16 8
9 Ermächtigung von Psychotherapeuten Ermächtigung von Psychotherapeuten in Privatpraxen und Psychosozialen Zentren zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen Oktober 2015: Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte Zulassungsausschüsse sind zukünftig verpflichtet, Ärzte, Psychotherapeuten und Psychosoziale Zentren zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Asylsuchenden, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, zu ermächtigen. 17 Finanzierung von Sprachmittlern Sprachmittler für die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge werden durch die Sozialämter selten und durch die Krankenkasse überhaupt nicht finanziert. Viele Psychotherapien können ohne Sprachmittlung nicht durchgeführt werden. Sicherstellung einer zeitnahen und unbürokratischen Kostenübernahme für Sprachmittlerleistungen, wenn diese für die Durchführung einer Psychotherapie notwendig sind 18 9
10 Finanzierung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) PSZ bieten spezialisiertes psychosoziales Versorgungsangebot für Flüchtlinge und Folteropfer Leistungsspektrum umfasst u. a. Erstgespräche/Clearing Stabilisierung und Krisenintervention Psychosoziale Beratung Information zu allen Lebensbereichen (Asyl-, Sozialrecht) Diagnostik und Therapie Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen und sozialen Fragen finanzielle Situation der PSZ prekär verlässliche strukturelle Finanzierungsbasis für die PSZ notwendig 19 Vorschlag für ein Modellprojekt von BPtK und Bundesärztekammer Vorschlag enthält drei Module zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge Modul 1 Aufbau eines aus Bundesmitteln finanzierten Pools von Sprachmittlern, die für die psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen qualifiziert sind und Vermittlung dieser Sprachmittler an Psychotherapeuten und Ärzte 20 10
11 Vorschlag für ein Modellprojekt von BPtK und Bundesärztekammer Modul 2 Einrichtung von Koordinierungsstellen in den Ländern, die für die Beantragung, qualifizierte Begutachtung, Genehmigung und Vergütung von Psychotherapien bei Flüchtlingen (unabhängig von Aufenthaltsdauer) verantwortlich sind Modul 3 Qualifizierung von Psychotherapeuten und Ärzten zur Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge durch Fortbildungsangebote der Psychotherapeuten- und Ärztekammern 21 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wolfgang Schreck Vorstandsmitglied der Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße Berlin schreck@bptk.de Homepage:
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