Informationen zur Fachkundeprüfung für angehende Unternehmer im Taxenund Mietwagenverkehr

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1 Informationen zur Fachkundeprüfung für angehende Unternehmer im Taxenund Mietwagenverkehr und Anmeldeformular zur Prüfung Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und ist - bis auf wenige Ausnahmen - genehmigungspflichtig. Um als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben zu dürfen, muss eine Genehmigung bei der zuständigen unteren Verkehrsbehörde (Straßenverkehrsamt) beantragt werden. Für den Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Köln sind dies: Stadt Köln Stadt Leverkusen Amt für öffentliche Ordnung Straßenverkehrsamt Ottmar-Pohl-Platz 1 Haus-Vorster-Straße Köln Leverkusen-Opladen Tel , -388, -819 Tel Rhein-Erft-Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Willy-Brandt-Platz 1 Am Rübezahlwald Bergheim Bergisch Gladbach Tel Tel Oberbergischer Kreis Straßenverkehrsamt Gummersbacher Straße 41 a Gummersbach Tel Unter die Genehmigungspflicht der Personenbeförderung fallen auch Geschäftsideen wie z. B. ein Einkaufs- oder Begleitservice für ältere, pflegebedürftige oder anderweitig hilfsbedürftige Personen, die z. B. im unternehmenseigenen Fahrzeug zum Einkaufen, zum Arzt oder auf anderen Besorgungs- oder Besuchsfahrten begleitet werden sollen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Limousinen-, Hochzeitsoder VIP-Services. Dies gilt auch dann, wenn diese Fahrten nur einen kleinen Teil eines gesamten Dienstleistungspaketes ausmachen, welches den Kunden angeboten wird. Alle diese Fahrten fallen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes unter Mietwagenverkehre. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind unter anderem in der Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Genehmigung, beispielsweise bei Beförderungen von Berufstätigen zu und von ihrer Arbeitsstätte oder von Schülern zu und von ihrer Schule, sofern vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Schule das Beförderungsentgelt entrichtet wird (maßgeblich bei der Beförderung von maximal neun Personen einschließlich Fahrer).

2 1. Berufszugangsvoraussetzungen Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV): die persönliche Zuverlässigkeit, die sowohl vom Unternehmensinhaber, als auch von der zur Führung der Geschäfte bestellten Person, nachzuweisen sind, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, die fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person. 1.1 Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers und gegebenenfalls der zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde zur Erlaubniserteilung entsprechende Dokumente vorzulegen, unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. 1.2 Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Die Genehmigungsbehörde überprüft, ob die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist, d. h. ob die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung. Die Höhe des nachzuweisenden Eigenkapitals hängt von der Anzahl der Fahrzeuge ab. Das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als Euro für das erste Fahrzeug beziehungsweise nicht weniger als Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen. Der Nachweis ist durch eine standardisierte Eigenkapitalbescheinigung zu erbringen, die von einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf. (Ein Muster findet sich in der Anlage 1 und 2 der PBZugV zu 2 Abs. 2 Nr. 2.) Zudem sind der Genehmigungsbehörde Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen vorzulegen: Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehr, Stadt-/Gemeindekasse. Nähere Informationen über die Voraussetzungen zur Antragstellung einer Taxi- oder Mietwagenerlaubnis erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt. Für die Stadt Köln finden Sie z.b. weitere Informationen im Internet unter: weiter unter: Bürger- Service-Online / alle Themen / Transport, Beförderung / Taxi-Genehmigung bzw. Mietwagen- Genehmigung 2

3 1.3. Nachweis der fachlichen Eignung Des Weiteren ist der Genehmigungsbehörde die fachliche Eignung nachzuweisen. Ein solcher Nachweis erfolgt in der Regel durch die Ablegung einer Fachkundeprüfung (siehe Punkt 2) bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK oder alternativ durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- beziehungsweise Mietwagenverkehrs. Die Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie muss die zur Unternehmensführung erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter Punkt 2) vermittelt haben und ist der IHK grundsätzlich durch aussagefähige Unterlagen nachzuweisen, eine Abschlussprüfung zum/zur Diplom Verkehrswirtschaftler/-in an der Technischen Universität Dresden, eine Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Schwerpunkt: Personenverkehr), eine Fortbildung zum/zur Verkehrsfachwirt/-in, eine Abschlussprüfung als Betriebswirt/-in (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen, eine Abschlussprüfung als Diplom Betriebswirt/-in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn, oder eine Abschlussprüfung zum Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn oder 2. Fachkundeprüfung Sofern kein Abschluss in den unter Punkt 1.3 aufgelisteten Berufen vorliegt, muss der Nachweis der fachlichen Eignung durch die sogenannte Fachkundeprüfung erbracht werden. Die Fachkundeprüfung ist vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Köln ist zuständig für Antragsteller, die Ihren Wohnsitz in Köln, Leverkusen, im Erftkreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie im Oberbergischen Kreis haben. 3

4 Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen zu je einer Stunde und gegebenenfalls einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. Insgesamt können in allen drei Prüfungsteilen maximal 150 Punkte erreicht werden. Die maximale Punktvergabe in den einzelnen Prüfungsteilen stellt sich wie folgt dar: - Teil 1: schriftliche offene Fragen/Multiple-Choice 60 Punkte (1 Stunde) - Teil 2: schriftliche Übungen/Fallstudien 52,5 Punkte (1 Stunde) - Teil 3: mündliche Prüfung 37,5 Punkte (30 Minuten) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl, das heißt 90 Punkte erreicht hat. Darüber hinaus müssen in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punktezahl erreicht werden, andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen zusammen mindestens 90 Punkte erreicht worden sein, entfällt die mündliche Prüfung. Die Fachkundeprüfung umfasst die in der Berufszugangsverordnung für den Straßenverkehr (PBZugV) in der Anlage 3 zu 3 aufgeführten Sachgebiete. Zu den Hauptsachgebieten gehören: A.) Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderung notwendig ist: a) Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten - Personenbeförderungsrecht - Straßenverkehrsrecht - Arbeitsrecht (mit Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr) - Sozialversicherungsrecht - Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts - Grundzüge des Steuerrechts (Umsatz-, Kraftfahrzeug-, Einkommen- und Gewerbesteuer), b) Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs, insbesondere - Zahlungsverkehr - Beförderungsentgelte und bedingungen (Tarife) - Finanz- und Rentabilitätslage - Buchführung (Kassenbuch, Jahresabschluss) - Versicherungswesen c) Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere - Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge - Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge - Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge - Bereitstellung der Fahrzeuge - Fernsprech- und Funkverkehr d) Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz B.) Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beförderung mit Taxen oder Mietwagen erforderlich ist: 4

5 a) im Verkehr mit Nachbarstaaten geltendes berufsbezogenes Beförderungsrecht b) international wichtige pass- und zolltechnische Vorschriften c) Beförderungsdokumente Eine umfassende Übersicht der prüfungsrelevanten Themen können Sie dem Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr entnehmen. Diese Übersicht finden Sie auf unserer Internetseite unter der Dokumentennummer Prüfungsvorbereitung Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung sind Ihnen freigestellt. Wir weisen auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen, die über den Buchhandel bezogen werden können, hin: Sach- und Fachkunde, Fachrichtung Taxi- und Mietwagen Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, Lehrbuch mit Fragenkatalog von Christiane Helf-Marx, Verkehrsverlag HeMa e. K., Reiffstr. 2 a, Recklinghausen ISBN , Auflage Februar 2011 (179 Seiten, ca. 36,00 EUR inkl. MwSt.), Lösungsbuch 69 Seiten, ISBN X, ca. 16,00 EUR inkl. MwSt.) Fachkunde & Prüfung Lehrbuch für Taxi- und Mietwagenunternehmer von Thomas Grätz, Verlag Heinrich Vogel, Neumarkter Straße 18, München, ISBN , 6. Auflage 2009 (328 Seiten, ca. 36,38 Euro inkl. MwSt.) Fachkunde & Prüfung Prüfungstest für Taxi- und Mietwagenunternehmer, Verlag Heinrich Vogel, Neumarkter Straße 18, München, ISBN , 3. Auflage 2010 (72 Seiten, ca. 20,22 Euro inkl. MwSt.) BOKraft Kommentar von Dr. Gerhard Hole, Verlag Heinrich Vogel, Neumarkter Straße 18, München, ISBN , 23. Auflage 2011 (324 Seiten, ca. 31,99 EUR inkl. MwSt.) Taxi-Handbuch, Leitfaden Taxi- und Mietwagenunternehmer von Herwig Kollar und Gergin Ufuk, Huss-Verlag, Joseph-Dollinger-Bogen 5, München, ISBN , 20. Auflage, (184 Seiten, 26,64 EUR inkl. MwSt.) Das Taxi-Unternehmen in der Praxis Leitfaden zur Betriebsführung mit Sonderteil Kalkulation von Meißner/Mattern, Verlag Heinrich Vogel, Neumarkter Straße 18, München, ISBN , 18. Auflage 2008 (209 Seiten, ca. 36,38 EUR inkl. MwSt.) 5

6 Zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung können auch Lehrgänge besucht werden. Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die IHK weder die Unterrichtsqualität noch die Lerninhalte der Veranstalter überprüft. AMS - Akademie, Manfred Schlösser, in Zusammenarbeit mit dem Verband Güterkraftverkehr und Logistik Schulungsort in Köln: SVG-Autohof, Köln Eifeltor Anmeldung: Höniger Weg 9, Stolberg, Tel und , Internet: info@ams-akademie.de AVANTGARDE Chauffeurdienst GmbH, Abtlg. Ausbildung Bismarckstr , Köln; Tel , Fax: , Internet: info@cdkoeln.de AZV Ausbildungszentrum für Güterkraftverkehr, Taxi/Mietwagen und Omnibusverkehr, Schulungsort in Köln: Fahrschule Westermann, Quettinger Str. 194, Leverkusen, Anmeldung: Brandach 53, Lechbruck, Tel , Fax: , Internet: info@azv-info.com Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e.v. Schulungsort in Köln: Bonner Wall 37, Köln Anmeldung: Siemensstr. 1, Monheim, Tel , Fax: , Internet: FP-Nordrhein@t-online.de Verkehrsseminare Frank R. Bibow Poststr. 12, Brühl, Tel , Fax: Internet: info@verkehrsseminare.de IGS - Institut für Verkehrswirtschaft GmbH Kompakte Tageskurse für Taxen- und Mietwagenverkehr Am Justizzentrum 5, Köln, Tel , Fax: , Internet: igs@igs-net.de Verkehrsseminare - HeMa Schulungsort in Köln: Fahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, Köln (Pesch) Anmeldung: Reiffstr. 2a, Recklinghausen, Tel Internet: info@verkehrsseminare-hema.de verkehrsseminare marbs, zertifizierte Bildungseinrichtung Schulungsort in Köln: Sirius Business Park Köln, Wilhelm-Ruppert-Str. 38, Köln Anmeldung: Kreßbacher Str. 5, Bad Friedrichshall, Tel und , Internet: info@verkehrsseminare.com Scherag & Lahmik GbR Bonner Wall 37, Köln, Tel oder 0170 / Internet: info@scherag-lahmik.de 6

7 Taxischule Kreitz, Joachim Ferdinand Kreitz Friedrich-Karl-Strasse 5, Köln, Tel.: oder , Fax: , Internet: Verkehrsseminare Horst Rothländer Schulungsort in Köln: Fahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, Köln Anmeldung: Kapellenweg 3, Obertrubach, Tel , Fax: Internet: Anmeldung zur Prüfung bei der IHK Die Prüfungsgebühr beträgt 125 Euro. Zur Prüfungsanmeldung senden Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Anschließend erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Bitte überweisen Sie die Prüfungsgebühr unter Angabe der Bescheid-Nummer auf das angegebene Konto. Nach Eingang der Prüfungsgebühr erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin eine Einladung zur schriftlichen Prüfung. Die Prüfungsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen bzw. nach Eingang der Prüfungsgebühr vergeben. Eine Übersicht über die aktuellen Prüfungstermine erhalten Sie im Internet unter: unter der Dokumentennummer Stand: Juni

8 Ihre Ansprechpartner/innen: Fachberatung: Sabine Jahn Tel.: Fax: Prüfungstermine/Anmeldung: Carsten Sommer Tel.: Fax: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen Köln 8

9 Industrie- und Handelskammer zu Köln oder per Fax: Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Herrn Carsten Sommer Köln Anmeldung zur Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr Hinweis zur Anmeldung: Zur Prüfungsanmeldung senden Sie bitte das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben an die IHK zurück. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Sie erhalten anschließend vor dem Prüfungstermin einen Gebührenbescheid über 125,00 Eur. Die Einladung erhalten Sie 1 Woche vor dem Prüfungstermin, diese erhalten Sie nur wenn der Gebührenbescheid bis dahin beglichen worden ist. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Name: Straße: Vorname: PLZ/Wohnort: geboren am: Geburtsort und Geburtsland: Staatsangehörigkeit: Geschlecht: männlich weiblich Telefon privat: Fax: Telefon mobil: Ich bitte mich frühestens ab für eine Prüfungsteilnahme vorzumerken. Ich erkläre, dass ich noch nie an einer Fachkundeprüfung teilgenommen habe. Ich habe bereits erfolglos an einer Fachkundeprüfung teilgenommen bei der IHK Rücktritt Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30% der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50% der fälligen Gebühr in Rechnung gestellt. Diese Bedingung ist verbindlich und wird mit der Anmeldung anerkannt. Bei einem Rücktritt nach Beginn der Prüfung gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. In diesem Fall verfällt die Prüfungsgebühr. 1 Ort und Datum Unterschrift 1 Gebührentarif der IHK Köln vom 13. Oktober 2011, genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 2. November Aktenzeichen -II B /12. 9

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