Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Am Peenestrom und der Gemeinden. Hier mit dem Vize-Bürgermeister der Partnerstadt Sölvesborg, Per-Olov Larsen

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1 Jahrgang 10/Nummer 01 Mittwoch, den 15. Januar 2014 Auch beim diesjährigen Neujahrsempfang am 07. Januar 2014 waren die Auszubildenden und Mitarbeiterinnen der Verwaltung in ihren historischen Gewändern wieder gute Gastgeber/innen. Hier mit dem Vize-Bürgermeister der Partnerstadt Sölvesborg, Per-lov Larsen Bildnachweis: Stadt Wolgast Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Am Peenestrom und der Gemeinden

2 Wolgast 2 Nr. 01/2014 Ratsinformationen Seite Was beschlossen die Stadtvertreter der Stadt Wolgast 2 Aus der Verwaltung Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister anlässlich der bevorstehenden Wahlen am 25. Mai Regelungen bzgl. Gehölzschutz 3 Informationen Winterdienst 3 Termine Altpapierabfuhr/Abfallentsorgung 4 EGZ - Seminarangebot 6 - Stadt Wolgast Weihnachtsbaumfeuer im T Buddenhagen 7 Veranstaltungsplan Senioren Buddenhagen 7 Berichte - Senioren Buddenhagen Dezember 7 Sprechzeiten des Vorsitzenden der rtsteilvertretung Hohendorf 8 Weitere Veranstaltungen in der Stadt finden Sie unter Information Veranstaltungskalender 8 - Stadt Lassan Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse am Vereine Katzenschutzverein Wolgast e. V. - Danke 8 Verein Tierpark Tannenkamp Wolgast e. V. - Informationen/Tag der offenen Tür 8 Demokratischer Frauenbund e. V. - Veranstaltungen Januar 9 SHIA e. V. - Angebote Januar 2014/Nutzen und Tücken des Internets 9 Volkssolidarität rtsgruppe Hohendorf - Veranstaltungsplan Februar Volkssolidarität Greifswald-stvorpommern e. V. - Listensammlung/Veranstaltungsplan Wolgast 10 Wanderfreunde Wolgast e. V. - Wanderplan Januar Sonstiges Müllabfuhr im Winter - So können Sie uns unterstützen 11 Gratulationen Bekanntmachungen - Bekanntmachung der Stadt Lassan über die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 Zeltplatz am Klein Jasedower See 13 - Bekanntmachung der Stadt Wolgast über die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 14 - Bekanntmachung der Stadt Wolgast über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten in der Stadt Wolgast 14 Was beschlossen die Stadtvertreter der Stadt Wolgast... Am 16. Dezember 2013 fand die letzte Sitzung der Stadtvertretung Wolgast des Jahres 2013 im Ratssaal im Kornspeicher statt. Folgende Beschlüsse wurden im öffentlichen Teil gefasst: - 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Wolgast - 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolgast: - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten in der Stadt Wolgast - Kenntnisnahme der Haushaltssituation und Beschluss der Haushaltsanalyse Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Kenntnisnahme der Wirtschaftspläne 2012/2013 und des Beteiligungsberichtes der Unternehmen mit städtischer Beteiligung - Aufhebung eines Sperrvermerks und die Auszahlung des restlichen Zuschusses an den Verein Tierpark Tannenkamp Wolgast e. V. - Überplanmäßige Auszahlung im Jahr 2013 durch die Erhöhung der Kreisumlage für das Jahr 2012 Im nicht öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst: - Stattgabe eines Antrages auf Entlassung aus dem Sanierungsgebiet und Löschung des Sanierungsvermerkes - Löschung von Rückauflassungsvormerkungen zugunsten der Stadt Wolgast im Grundbuch von Wolgast - Zustimmung zu einer Belastungsvollmacht für ein Grundstück in der Gemarkung Wolgast, Flur 18 Zur Information: Die nächste Sitzung der rtsteilvertretung findet am 15. Januar 2014 im rtsteil Hohendorf im Landgasthof statt. Die nächste Stadtvertretersitzung findet am 27. Januar 2014 in Wolgast im Kornspeicher, Burgstraße 6a, statt. Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister anlässlich der bevorstehenden Wahlen am 25. Mai 2014 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am 25. Mai 2014 findet die Wahl zum Europäischen Parlament, die Kreistagswahl und die Wahl der Gemeindevertretungen und der ehrenamtlichen Bürgermeister auch in den Gemeinden des Amtes Am Peenestrom (Buggenhagen, Krummin, Lütow, Sauzin, Zemitz, Stadt Lassan, Stadt Wolgast) statt. Gemäß 35 Absatz 1 LMG M-V (Landesmeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen in den sechs Monaten vor der Wahl Auskunft aus dem Melderegister zu Vorund Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von wahlberechtigten Einwohnern geben.

3 Nr. 01/ Wolgast Das Einwohnermeldeamt des Amtes Am Peenestrom weist gemäß 35 Absatz 1 Satz 4 LMG M-V darauf hin, dass der Weitergabe dieser personenbezogenen Daten widersprochen werden kann. Der Widerspruch kann im Einwohnermeldeamt in Wolgast (17438 Wolgast, Burgstraße 6 A) oder im Bürgerbüro in Lassan (17440 Lassan, Markt 9) eingelegt werden: Entsprechende Vordrucke sind dort sowie auch im Internet unter (Bürgerservice > Vordrucke > Stichwort Meldewesen > Widerspruch gegen Datenübermittlung) vorhanden. Die Erhebung des Widerspruchs gegen die Datenübermittlung ist gebührenfrei. Einwohnermeldeamt Amt Am Peenestrom Der Fachdienst öffentliche Sicherheit und rdnung erinnert an den Winterdienst! Information über gesetzliche Regelungen bezüglich Gehölzschutz Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und rdnung möchte über Regelungen bezüglich des Gehölzschutzes und der Baumpflege informieren, die im Bundesnaturschutzgesetz und im Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern getroffen werden oder deren Grundlage das Bürgerliche Gesetzbuch ist. So ist grundsätzlich jeder Grundstückseigentümer für die sachund fachgerechte Pflege der Gehölze auf seinem Grundstück zuständig. Sach- und fachgerecht heißt, dass die Gehölzpflege nicht zu einer nachteiligen Behandlung führen darf. Das heißt zum Beispiel auch, dass Bäume in ihrem weiteren Wachstum nicht geschädigt werden dürfen oder ihr charakteristischer Aufbau nicht negativ beeinflusst wird. Jeder Eigentümer von Bäumen, der nicht über ausreichend Kenntnisse verfügt, sollte sich eines Dritten bedienen, der entsprechende fachliche Qualifikation in der Gehölzpflege besitzt. Allerdings muss man sich auch bewusst sein, dass man nicht an Bäumen tätig werden darf, die einem nicht gehören oder für deren Behandlung man nicht den ausdrücklichen Auftrag vom Eigentümer der Bäume erhalten hat. So wie eine unsachgemäße Behandlung von Bäumen eine rdnungswidrigkeit nach dem Landesnaturschutzausführungsgesetz darstellt, würde eine nicht vom Eigentümer genehmigte Behandlung den Straftatbestand der Sachbeschädigung darstellen. Dies gilt auch für Bäume, die im öffentlichen Bereich stehen. Sie gehören nicht automatisch allen. Hier sind in der Regel die Kommunen Eigentümer. Auch diese müssen ihre Zustimmung erteilen. Des Weiteren soll hier auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass es gem. 39 Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, Bäume und andere Gehölze (in Abhängigkeit von Standort und Vitalität) in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden (zu fällen) oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Daraus ist zu schließen, dass umfangreiche Pflege an Bäumen und Fällungen in der Zeit vom bis zulässig sind. Zu beachten sind dabei fachliche Aspekte wie z. B. die Witterung oder das Vorkommen von Lebensstätten wildlebender Tiere, die nicht beeinträchtigt oder zerstört werden dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind einige Maßnahmen genehmigungspflichtig nach dem Naturschutzausführungsgesetz. Zuständige Behörde ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Kontakt: Festland des Amtes: Frau Zichner ( ) und Wolgast und Inselbereiche des Amtes: Frau Saathoff ( ) Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema wird das Amt Am Peenestrom Ihnen gern behilflich sein. Ansprechpartner: Frau Bohl, Frau Müller Tel / elke.bohl@wolgast.de oder jutta.mueller@wolgast.de Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Hinblick auf die zu erwartenden winterlichen Witterungsverhältnisse möchten wir auf die Pflichten zur Schnee- und Glättebeseitigung entsprechend der Straßenreinigungssatzung hinweisen. Es besteht die Verpflichtung zur Schnee- und Eisberäumung auf den Gehwegen. Dabei sollte davon ausgegangen werden, dass für den Gehweg ein ca. 1,00 m - 1,20 m breiter Streifen (zwei Fußgänger müssen sich gefahrlos begegnen können) von Schnee und Eis frei gehalten wird. Dazu gehört auch das Streuen der Gehwege. Grundstückseigentümer bzw. Reinigungspflichtige werden gebeten, den Schnee auf ihren Grundstücken oder direkt davor zu deponieren. Auf keinen Fall aber sollte der Schnee auf die Fahrbahn geschoben werden. Rinnsteine sind frei zu halten. Wer seinen Pflichten hinsichtlich der Schneeberäumung bzw. Glättebeseitigung nicht nachkommt, kann im Schadensfall unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Krankenkassen verlangen bei Unfällen z. B. verauslagte Behandlungskosten von säumigen Grundstückseigentümern. Zivilprozesse zu Anträgen auf Schmerzensgeld durch Verunfallte sind immer wieder festzustellen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie also Ihren Verpflichtungen nachkommen, damit niemand zu Schaden kommt. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, jederzeit bei den Mitarbeitern des Fachdienstes öffentliche Sicherheit und rdnung die Straßenreinigungssatzung einzusehen, oder Sie klicken uns unter an und können dort in der Satzung nachlesen. Foto Bilderbox

4 Wolgast 4 Nr. 01/2014

5 Nr. 01/ Wolgast Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und rdnung teilt mit Abfallentsorgung Allgemeines Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat als zuständige Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (entsorgungspflichtige Körperschaften), die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle zu entsorgen. Er entsorgt im Rahmen eines Abfallwirtschaftsprogramms die in seinem Kreisgebiet anfallenden Abfälle nach Maßgabe der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Lt. o. a. Satzung 4 haben der Eigentümer sowie alle Abfallbesitzer die Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Vorpommern- Greifswald zu benutzen (Benutzungszwang), sowie alle auf den angeschlossenen Grundstücken anfallenden Abfälle dem Landkreis zu überlassen. (Überlassungspflicht). Hausmüll - Restmüll (schwarze Tonne)/Grüner Punkt - Duales System (gelber Sack/Tonne) Die Abfuhr des Hausmülls und des Abfalls mit dem Grünen Punkt wird im Amt Am Peenestrom von der ALBA Nord GmbH, Neuendorf, Zinnowitzer Straße 8 a, Telefon ( /16) im 14-täglichem Rhythmus vorgenommen. Die Termine sind den Abfallkalendern, die alle Haushalte mit ihrer Post von der VEVG mbh (Tel ) erhalten haben bzw. bei dieser oder den Vermietern erfragen können, enthalten. Nach Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald sind die Tonnen durch die Nutzer zum Tag der Abfuhr auf einen Stellplatz so zu positionieren, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert werden. Das bedeutet auch, dass von Grundstücken, die nicht unmittelbar an der Straße liegen, Abfallbehälter und Abfallsäcke zeitnah zum Entsorgungszeitpunkt bis zur nächsten befahrbaren Straße gebracht werden müssen.

6 Wolgast 6 Nr. 01/2014 Befinden sich diese Stellplätze im öffentlichen Bereich (z. B. Bürgersteige) sind die Abfallbehälter nach der Leerung wieder auf die privaten Grundstücke zurückzunehmen. Abfallkalender werden auch im technischen Rathaus, Burgstraße 6 und in der Wolgast-Information, befindlich im historischen Rathaus, Am Rathausplatz in Wolgast ausgelegt. Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Entsorgung sich in der Regel um einen Werktag nach vorn oder nach hinten (auch sonnabends) verschieben kann, wenn der Entsorgungstag auf einen Feiertag fällt. Tourenplan 2014 Hausmüll für das Amt Am Peenestrom (lt. Abfallkalender der VEVG mbh GmbH) gerade Woche Dienstag Bauer, Buggenhagen, Hohendorf, Hohensee, Jamitzow, Klein Jasedow, Klotzow, Lassan, Milchhorst, Negenmark, Papendorf, Pulow, Schalense, Seckeritz, Wangelkow, Waschow, Wehrland, Weiblitz, Zarnitz, Zemitz ungerade Woche Montag Mahlzow Wolgast Neubaugebiet: Baustr., Diesterwegstr., Dr.-T.-Neubauer-Str., Hufelandstr., M.-Gorki-Str., strowskistr., Makarenkostr., Pestalozzistr., Puschkinstr., R.-Koch-Str. Wolgast Tannenkamp: Am Hühnengrab, Am Katharinenberg, Amselweg, Am Tierpark, Am Wolfskrug, Buchenweg, Dreilindenkrug, Finkenweg, Freester Weg Helenenweg, Karriner Straße, Lindenweg, Marienweg, Pappelweg, Paulinenweg, Rosenweg, Spitzhörnweg, Sophienweg, Tannenkampweg, Waldstr. Dienstag Wolgast Altstadt: A.-Dähn-Str., Am Fischmarkt, Am Kai, Am Kirchplatz, Am Paschenberg, Am Speicher, Am Stadion, Am Strom, An den Anlagen, An d. Stadtmauer, Ankerstr., Auguststr., Badstubenstr., Bahnhofstr., Berliner Str., Bleichstr., Bogislavstr., Breite Str., Brunnenstr., Burgstr., C.-Zetkin-Str., Chausseestr., E.-M.-Arndt-Str., E.-Thälmann-Platz, E.-Thälmann-Str., F.-Reuter-Str., F.-Schiller-Str., Fährstr., Feldstr., Fenderweg, Fischerstr., Franzstr., Friedrichstr., Gartenstr., Greifswalder Str., Grüner Weg, H.-Beckmann-Str., H.-Heine-Str., H.-Sachs-Str., H.-Zille-Str., Hafenstr., Heberleinstr., Hellerstr., Hermannstr., Hollendorfer Weg, Holzweg, Homeyerstr., J.-W.-Goethe-Str., K.-Zimmermann-Str., Kapitänsweg, Karlsstr., Kleinbrückenstr., Kosegartenweg, Kronwiekstr., Krösliner Str., Kurze Str., L.-v.-Beethoven-Str., Lange Str., Lotsenstr., Luisenstr., Lustwall, Mühlenstr., Mühlentrift, berwallstr., P.-Müller-Str., P.-.-Runge-Str., Peenemünder Str., Peenestr., Platz d. Jugend, Pollerstr., R.-Breitscheid-Str., Rathausplatz, Reiferwall Saarstr., Sandbergstr., Schiffbauerdamm, Schifferstr., Schlossstr., Schützenstr., Schulstr., Schusterstr., Steinstr., Swinkestr., Unterwallstr., W.-A.-Mozart-Str., W.-Busch-Str., Wasserstr., Werftstr., Wilhelmstr. Wolgast Gewerbegebiet: Am Fuchsberg, Am Schanzberg, Hasenwinkel, Leeraner Str., Netzebander Str., Sölvesborger Str., Wedeler Str., Weidehof Mittwoch Buddenhagen, Krummin, Lütow, Neeberg, Netzelkow, Neuendorf, Pritzier, Sauzin, Schalense,Ziemitz Tourenplan 2014 Grüner Punkt im Amt Am Peenestrom (lt. Abfallkalender der VEVG mbh) gerade Woche Montag Wolgast Neubaugebiet: Baustr., Diesterwegstr., Dr.-T.-Neubauer-Str., Hufelandstr., M.-Gorki-Str., strowskistr., Makarenkostr., Pestalozzistr., Puschkinstr., R.-Koch-Str. Dienstag Mahlzow, Pritzier, Schalense, Wolgast Altstadt: A.-Dähn- Str., Am Fischmarkt, Am Kai, Am Kirchplatz, Am Paschenberg, Am Speicher, Am Stadion, Am Strom, An den Anlagen, An d. Stadtmauer, Ankerstr., Auguststr., Badstubenstr., Bahnhofstr., Berliner Str., Bleichstr., Bogislavstr., Breite Str., Brunnenstr., Burgstr., C.-Zetkin-Str., Chausseestr., E.-M.-Arndt-Str., E.- Thälmann-Platz, E.-Thälmann-Str., F.-Reuter-Str., F.-Schiller-Str., Fährstr., Feldstr., Fenderweg, Fischerstr., Franzstr., Friedrichstr., Gartenstr., Greifswalder Str., Grüner Weg, H.- Beckmann-Str., H.-Heine-Str., H.-Sachs-Str., H.-Zille-Str., Hafenstr., Heberleinstr., Hellerstr., Hermannstr., Hollendorfer Weg, Holzweg, Homeyerstr., J.-W.-Goethe-Str., K.-Zimmermann-Str., Kapitänsweg, Karlsstr., Kleinbrückenstr., Kosegartenweg, Kronwiekstr., Krösliner Str., Kurze Str., L.-v.-Beethoven-Str., Lange Str., Lotsenstr., Luisenstr., Lustwall, Mühlenstr., Mühlentrift, berwallstr., P.-Müller-Str., P.-.-Runge-Str., Peenemünder Str., Peenestr., Platz d. Jugend, Pollerstr., R.-Breitscheid-Str., Rathausplatz, Reiferwall, Saarstr., Sandbergstr., Schiffbauerdamm, Schifferstr., Schlossstr., Schützenstr., Schulstr., Schusterstr., Steinstr., Swinkestr., Unterwallstr., W.-A.-Mozart-Str., W.-Busch-Str., Wasserstr., Werftstr., Wilhelmstr. Wolgast Gewerbegebiet: Am Fuchsberg, Am Schanzberg, Hasenwinkel, Leeraner Str., Netzebander Str., Sölvesborger Str., Wedeler Str., Weidehof Wolgast Tannenkamp: Am Hühnengrab, Am Katharinenberg, Amselweg, Am Tierpark, Am Wolfskrug, Buchenweg, Dreilindengrund, Finkenweg, Freester Weg, Helenenweg, Karriner Str., Lindenweg, Marienweg, Pappelweg, Paulinenweg, Rosenweg, Spitzhörnweg, Sophienweg, Tannenkampweg, Waldstr. Mittwoch Krummin, Neeberg, Sauzin, Ziemitz Freitag Lütow, Netzelkow, Neuendorf ungerade Woche Dienstag Buddenhagen, Hohendorf, Hohensee, Milchhorst, Negenmark, Seckeritz, Zarnitz Mittwoch Bauer, Buggenhagen, Jamitzow, Klein Jasedow, Klotzow, Lassan, Papendorf, Pulow, Wangelkow, Waschow, Wehrland, Weiblitz, Zemitz Existenzgründerseminar und (4 Tage) im Existenzgründerzentrum Wolgast (EGZ) Teilnehmer/innen auf dem Weg in die Selbständigkeit erlangen Kenntnisse hinsichtlich der Eignungsvoraussetzungen, Genehmigungen, Unternehmenskonzept/Kalkulation, Finanzierung/Fördermittel, Steuern, Buchführung, Versicherungen, Rechtsformen u. a. Anmeldungen richten Sie bitte an Frau Krampitz Tel.: o. 2610, Fax: Internet: birgit.krampitz@wolgast.de

7 Nr. 01/ Wolgast Weihnachtsbaumfeuer Die Kameraden und Kameradinnen der rtsfeuerwehr Wolgast laden alle Einwohner und Gäste des rtsteils Buddenhagen zu unserem traditionellen Weihnachtsbaumfeuer am Samstag, , ab 16:00 Uhr, auf dem Festplatz an der Feuerwehr in Buddenhagen herzlich ein. Wir bitten darum, die abgeputzten Weihnachtsbäume schon vorher auf dem Lagerfeuerplatz abzulegen oder am oben genannten Termin einfach mitzubringen. Bei Glühwein, Bratwurst und einem wärmenden Feuer sollte es keinem zu kalt werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Mit kameradschaftlichen Grüßen Die rtsfeuerwehr Wolgast Veranstaltungsplan der Senioren für die Monate Januar bis März Turnier im Karten- und Würfelspiel im Gemeindehaus Beginn: 15:00 Uhr Ansprechperson: Herr J. Roßner und Herr K.-H. Rambow Unkostenbeitrag: 2,50 EUR Singenachmittag Vortrag von F. Schirmer (Kräutertee) über die Anwendung verschiedener Kräuter für Teezubereitung im Gemeindehaus. Beginn: 15:00 Uhr Ansprechperson: Frau S. Borchardt Unkostenbeitrag: 2,50 EUR Singenachmittag Lichterfest im Gemeindehaus Beginn: 15:00 Uhr Ansprechperson: Frau R. Kammradt Unkostenbeitrag: 2,50 EUR Singenachmittag Ungezwungener Plaudernachmittag im Gemeindehaus Beginn: 15:00 Uhr Ansprechperson: Frau R. Kammradt Unkostenbeitrag: 2,50 EUR Singenachmittag Frauentagsfeier der Senioren im Gemeindehaus Beginn: 15:00 Uhr Ansprechperson: Herr J. Roßner und Herr K.-H. Rambow Singenachmittag Fahrt mit PKWs nach Hanshagen zum Kegeln. Fahrkosten pro Person 2,00 EUR an den jeweiligen Fahrer, zuzüglich anteilige Kosten für die Benutzung der Kegelbahn. Die Möglichkeit zu Kaffee und Kuchen sowie Abendessen ist gegeben. Treff am Stern um 14:30 Uhr Teilnahme bitte bis zum an Frau Borchardt melden, Tel.: Die Singenachmittage finden jeweils um 14:30 Uhr im Gemeindehaus statt. Sollten sich Änderungen ergeben, so werden diese rechtzeitig mündlich oder durch Aushang bekannt gegeben. Nochmals zur Kenntnis: Versicherungsmäßig hat sich jede teilnehmende Person selbst abzusichern. Die Ansprechpersonen übernehmen keinerlei Haftung. Weihnachten bei den Buddenhäger Rentnern Besuch des Rostocker Weihnachtsmarktes Am wurden wir pünktlich von Blohm-Reisen abgeholt. Nachdem von mehreren Treffpunkten weitere Besucher eingestiegen sind, ging es in flotter Fahrt Richtung Rostock Weihnachtsmarkt. Die Fahrt im neuen Reisebus war sehr angenehm. Die Betreuung durch Herrn Blohm mit Getränken und Bockwurst wurde dankend angenommen. Beim Bummeln über den Weihnachtsmarkt, der wieder aus unzähligen bunten Verkaufsständen bestand, war die Versuchung groß von den Angeboten Gebrauch zu machen. So ist mit Mutzenessen und Glühweintrinken sowie dem Kauf von Geschenken die Zeit schnell vergangen. Befriedigt und mit Dank an die rganisatoren ist ein schöner Tag zu Ende gegangen. Weihnachtsfeier Unsere Weihnachtsfeier am fand im weihnachtlich geschmückten Saal des Gemeindehauses statt. Nachdem die Besucher an der festlich gedeckten Kaffeetafel Platz genommen haben, wurden Weihnachtslieder gesungen und Geschichten zum Fest gelesen oder erzählt. Nach Kaffee und Kuchen sowie Wein und Gebäck saß man gemütlich plaudernd beieinander. Es war ein schöner Nachmittag in Gemeinschaft. Den rganisatoren, vor allem den Frauen Voelsch und Kammradt vielen Dank. Jürgen Roßner Foto: Jürgen Roßner

8 Wolgast 8 Nr. 01/2014 Sprechzeiten des tv-vorsitzenden im Bürgerbüro Hohendorf Die Sprechstunden hält der Vorsitzende Herr Knuth der rtsteilvertretung Hohendorf am Dienstag, den und der Zeit von 17:00-18:00 Uhr im Bürgerbüro Hohendorf in der Hohendorfer Chaussee 54 ab. Information: Die Wolgaster EVENTKALENDER für 2014 sind ab sofort in der Wolgast-Information im Historischen Rathaus sowie auch in den Buchhandlung Ute Henze erhältlich. Gemeinsame Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses und des Bauausschusses Am 20. Januar 2014 findet um 17:00 Uhr eine gemeinsame öffentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses und des Bauausschusses Lassan statt. Thema: Der Mobilfunkturm am Standort der Schulstraße in Lassan Veranstaltungsort: Grundschule Lassan -Aula- Der Bürgermeister Ein gutes neues Jahr wünscht allen Bürgern des Amtsbereiches der Katzenschutzverein Wolgast e. V. Am Strom 7, Wolgast Gleichzeitig sagen wir allen Tierfreunden, die mit Geld- oder Sachspenden unsere Tierschutzarbeit unterstützt haben, herzlichen Dank.

9 Nr. 01/ Wolgast Demokratischer Frauenbund e. V. Heberleinstr Wolgast Tel.: Treffpunkt Familie mittwochs 16:30 Uhr Di tun dat up platt (08.01.) mittwochs 15:30 Uhr Niederdeutscher Zirkel Bastelangebote donnerstags 12 bis 16 Uhr freitags 12 bis 16 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten Montag - Mittwoch: 8 bis 12 Uhr Donnerstag: 10 bis 16 Uhr Wir laden ein zum Frauentreff Was wollen wir? Das Ziel unserer Arbeit besteht darin, Mitbürgerinnen und Mitbürger die rientierung im täglichen Leben zu erleichtern, Ratsuchenden Hilfe und Unterstützung zu geben: - durch Beratungs- und Informationsveranstaltungen (z. B. zum Familien- und Sozialrecht, zu Versicherungsfragen, zur Rentenversicherung, zu sozialen Leistungen...) kostenfreier Büchertausch Montag bis Donnerstag 9-12 Uhr Frauenfrühstück im Monat Januar Fahrt mit der UBB - Winterwanderung am Strand rt und Uhrzeit werden noch bekannt gegeben Kegeln im Sportforum von 10 bis Uhr Fotoschau - Urlaubsimpressionen von und mit Manfred hlrich Jeden Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Handarbeitszirkel Besonderes Freitagsangebot: Holzkalender gestalten Spielenachmittag Faschingsmasken und Deko ab 14:00 Uhr Zusätzlich zu unseren Veranstaltungsangeboten hat unser Familiencafé täglich für Sie geöffnet. Es werden kleine Snacks, Eis und Getränke angeboten. In unserem täglichen offenen Familientreff gibt es vielfältige Betätigungsfelder. In unserem Clubraum können die Kinder nicht nur unter Aufsicht die Hausaufgaben erledigen, sondern auch an der Play-Station, an der Wii und bei Brettspielen ihr logisches Denken testen. Der Internetpoint steht täglich zur Verfügung, außerdem besteht die Möglichkeit, Bewerbungsunterlagen und anderes zu erstellen. Für den kreativen Bereich steht ein Bastelzimmer zur Verfügung (Gruppen bitte mit Voranmeldung). Zu unserem Service gehören auch die Vermietung von Räumlichkeiten für Beratungen und Familienfeiern und die Ausrichtung von Kindergeburtstagen. Ebenfalls bieten wir unseren Kinderbetreuungsservice an. Wir betreuen ihre Kinder im Alter von 0-12 Jahren, außerhalb der Öffnungszeiten der Kindereinrichtungen. Die Betreuung erfolgt im elterlichen Haushalt und im Familienzentrum, z. B. bei unregelmäßiger Arbeitszeit, Schicht- und Wochenendarbeit. Bei Behördengängen können die Kinder auch stundenweise im Familienzentrum betreut werden. Gern stehen wir Ihnen unter der Tel.-Nr zur Verfügung. Familienzentrum Wolgast SHIA e. V. Soziales Haus in Aktion Familienzentrum Mühlentrift 4, Wolgast Angebote Januar 2014 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 10:00 bis 16:00 Uhr Mi. von 10:00 bis 18:00 Uhr (sonstige nach Vereinbarung) offener Familientreff (Playstation, Billard, Airhockey, Tischfußball, Spiele u. v. m.) wochentäglich ab 10:00 Uhr Internetpoint wochentäglich 10:00 Uhr Hausaufgabenhilfe wochentäglich 14:00 Uhr Frauentreff montags 09:30 Uhr Eltern-Kind-Gruppe dienstags 10:00 Uhr Eltern-Kind-Gruppe mittwochs 15:00 Uhr Eltern-Kind-Gruppe freitags 10:00 Uhr Yoga-Gruppe (Global Yoga e. V., Frau Rühle) montags 17:00 Uhr Yoga-Gruppe dienstags 18:30 Uhr Tai Chi-Gruppe donnerstags 17:30 Uhr Töpfern Erwachsene mit Anleitung montags 18:00 Uhr dienstags 09:00 Uhr mittwochs 09:30 Uhr donnerstags 17:30 Uhr Tonwerkstatt für Kids dienstags 15:30 Uhr Hobbykiste - Kreatives Gestalten mittwochs 15:00 Uhr Nutzen und Tücken des Internets Am ab 10 Uhr startet ein neuer Computerkurs im Familienzentrum des SHIA e. V. Wolgast, Mühlentrift 4. In dem Kurs, soll es um die vielfältigen Möglichkeiten des Internets, aber auch um die Gefahren bei der Nutzung der Datenfluten gehen. Weiterhin werden Grundlagen in der Arbeit mit WordPad vermittelt. Das Kursangebot richtet sich an alle Interessierten, die sich mit den vielfältigen Möglichkeiten der Nutzung der modernen Technik beschäftigen möchten. Es stehen gut ausgestattete Internetarbeitsplätze zur Verfügung, wer aber sein eigenes Gerät (Notebook) mitbringen möchte, kann dies ebenfalls gern tun. Es sind 10 Treffen geplant, jeweils von 10 bis 12 Uhr. Unkostenbeitrag 70 EUR. Nähere Informationen unter Volkssolidarität - rtsgruppe Hohendorf Unser Veranstaltungsblatt Monat Februar Freitag Einkaufsfahrt zum Elisenpark Greifswald Abfahrt um 8:30 Uhr in Hohendorf. Anmeldungen bitte bis zum Mittwoch Fahrt zum Kegeln nach Hanshagen Abfahrt um 14:00 Uhr von Hohensee bzw. Hohendorf Anmeldungen und Bezahlung der 6 EUR bitte bis zum

10 Wolgast 10 Nr. 01/2014 Sonntag Auf nach Zickentirol zum Seniorenkarneval Zum Thema Eine Nacht in Venedig gibt es wieder ein tolles Programm und schöne Musik zum Tanzen. Beginn: 14:30 Uhr, der Bus fährt um 13:30 Uhr von Schalense und Pritzier und ab ca. 13:50 Uhr ab Zemitz, Seckeritz, Hohensee, Zarnitz und Hohendorf. Anmeldungen bitte bis zum abgeben. Wer mitfahren möchte, zahlt im Bus 3,00 EUR und kreuzt die Busfahrt auf dem Anmeldeschein an. Freitag Fahrt zum Kino nach Zinnowitz mit Kaffeetrinken. Treffpunkt ist um 13:15 Uhr am Bahnhof Hohendorf Anmeldung und Bezahlung von 10,00 EUR bis zum Donnerstag Spielnachmittag im Landgasthof Neue Heimat Beginn ist um 14:00 Uhr mit dem gemeinsamen Kaffeetrinken. Anschließend können Sie zwischen Brett- und Kartenspielen wählen und einen unterhaltsamen Nachmittag in Gesellschaft verbringen. Anmeldungen wie gewohnt bei Frau Lotz unter Vorschau auf April: Am Sonntag, dem findet die Frühlingsgala in Wolgast statt. Die Frühlingstour wird moderiert von Leif Tennemann, Gäste der Schow sind Ireen Scheer, Patrick Lindner und die Spaßmacher Tante Luise und Herr Kurt. Bitte ab sofort vorbestellen. Anmeldeschein für Telefonische Anmeldung Datum: Fahrt Kegeln Fasching/ Kino Spiele- Frühoder Bus nach- lings- Real mittag gala Ja Nein Volkssolidarität Greifswald-stvorpommern e. V. Begegnungsstätte für psychisch kranke Menschen in Wolgast Breite Straße 21c Telefon Veranstaltungsplan Januar 2014 " " Montag, :00-18:00 Uhr Ausflug nach Zinnowitz Wir machen einen Winterspaziergang an unserer schönen stseeküste! Ansprechpartner: Herr Baumann Mittwoch, :00-18:00 Uhr Entspannung Ansprechpartner: Herr Baumann Montag, :00-18:00 Uhr Kreativnachmittag Mit Kreativität und handwerklichen Geschick können eigene kleine Kunstwerke hergestellt werden. Ansprechpartner: Herr Baumann Mittwoch, :00-18:00 Uhr Gedächtnistraining Ansprechpartner: Herr Baumann Montag, :00-18:00 Uhr In der Backstube Wir backen leckere Waffeln, welche wir anschließend verköstigen! Ansprechpartner: Herr Baumann Mittwoch, :00-18:00 Uhr Sport frei In den Räumlichkeiten der Tagesstätte treffen wir uns zum Tischtennis und zur Rückenschule! Ansprechpartner: Herr Baumann Listensammlung 2013 der Volkssolidarität Greifswald-stvorpommern e. V. Hilfe für Kinder und ältere Menschen im Landkreis dank großzügiger Spendenaktion Viele Augen werden in den kommenden Tagen vor Freude glänzen, weil das Weihnachtsfest so manche Überraschung mit sich bringt. Dafür sorgt auch die Volkssolidarität Greifswald-stvorpommern e. V. getreu ihrer Vereinsphilosophie Lebensfreude & Fürsorge. Im Rahmen der alljährlichen Listensammlung waren von August bis September in unserer Region wieder 500 ehrenamtliche Helfer der Volkssolidarität Greifswald-stvorpommern e. V. unterwegs, um Spenden für Kinder und ältere Menschen zu generieren. Geschäftsführerin Kerstin Winter selbst führt mit viel Herzblut und großem Engagement die Riege der fleißigen Spendensammler an. Es sind immer wieder sehr bewegende Momente für mich, wenn sich die Türen öffnen und die Menschen mir herzlich begegnen, sagt Kerstin Winter. Wir haben Sie schon erwartet, hört sie oft und ist immer wieder erfreut über die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. Ich danke allen Helfern, die unermüdlich von Tür zu Tür gegangen sind und um eine Spende gebeten haben. Und natürlich danke ich sehr herzlich allen, die mit ihrer Spende zu diesem hervorragenden Ergebnis von mehr als Euro beigetragen haben, so Kerstin Winter weiter. Dank des ungebremsten Spendeninteresses der Bevölkerung kamen gegenüber 2012 rund Euro mehr zusammen. Bundesweit nimmt der Kreisverband der Volkssolidarität Greifswald-stvorpommern e. V. damit einen Spitzenplatz ein. Diese erhöhte Spendenbereitschaft zeigt deutlich, dass die Arbeit der Volkssolidarität im Landkreis glaubwürdig ist und hoch geschätzt wird. Und die Bürger der Region wissen, was mit dem Geld passiert. Diese Wertschätzung ist auch Ansporn für uns, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen. Wir helfen gern weiter gemäß unserer Vereinsphilosophie Lebensfreude und Fürsorge, so Kerstin Winter. Die Spenden kommen nun benachteiligten Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen zugute. Verwendet werden die Gelder für Weihnachtsfeiern der rtsgruppen in den Gemeinden und Städten sowie für Krankenbesuche zum Jahresende. Zusätzlich übernimmt der Verein jährlich unkompliziert und unbürokratisch Mitgliedsbeiträge für Kinder und Jugendliche in Sport- und Kulturvereinen, so dass von dem Sammelergebnis kein Cent bei der Geschäftsstelle der Volkssolidarität Greifswald-stvorpommern e. V. verbleibt. Im Ergebnis der Listensammlung 2012 konnte die Volkssolidarität bereits 130 Vereinsbeiträge übernehmen, im Jahr davor waren es 75. Das Spitzenergebnis der diesjährigen Spendenaktion wird etwa 150 Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien eine Mitgliedschaft in Vereinen ermöglichen.

11 Nr. 01/ Wolgast Eltern oder Vereine, die eine Unterstützung benötigen, können sich ab sofort bis Ende Januar 2014 bei der Volkssolidarität Greifswald-stvorpommern e. V. melden und bei Maria Kaiser unter Tel oder per volkssolidaritaet.de einen formlosen Antrag stellen. Foto: Volkssolidarität Greifswald-stvorpommern e.v. Wanderfreunde Wolgast e. V. Straßen können nicht angefahren werden. Die Müllfahrzeuge können bei winterlichen Witterungsverhältnissen einige Straßen nicht anfahren. Die Fahrer der Müllfahrzeuge entscheiden verantwortungsbewusst darüber, ob sie eine potentiell gefährliche Strecke fahren oder nicht. Gründe hierfür sind gerade in den frühen Morgenstunden z. B. kleine Nebenstraßen/Anwohnerstraßen wurden noch nicht oder nicht ausreichend geräumt steilere Nebenstraßen/Anwohnerstraßen wurden noch nicht gestreut die geräumte Fahrspur ist durch parkende PKW dennoch zu eng für das Müllfahrzeug So können Sie uns unterstützen: Sind die Straßen nicht befahrbar, bittet die Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbh (VE) die Bürgerinnen und Bürger, den Restmüll, die Papiertonnen bzw. die gelben Wertstoffsäcke/ Wertstofftonnen möglichst an die nächste geräumte und somit gut anfahrbare Straße zur Entsorgung entsprechend der geltenden Abfallwirtschaftssatzung bereitzustellen. Nur dann kann die Entsorgung durchgeführt werden. Dort wo die Abfuhr witterungsbedingt ausgefallen ist, wird die Abfuhr am folgenden Tag bzw. baldmöglichst nachgeholt. Der anfallende Hausmüll, der nicht mehr in die gefüllte Restmülltonne passt, kann dann in reißfesten Abfallsäcken gesammelt und zur nächsten Abfuhr ausnahmsweise neben die Restmülltonne gestellt werden. Parken Sie Ihre Fahrzeuge am Entsorgungstag bitte so, dass noch eine ausreichende Verkehrsfläche für die Müllfahrzeuge verbleibt. Wanderungen im Januar 2014 Müllabfuhr im Winter - So können Sie uns unterstützen: Schnee, Eis und Frost und ihre Auswirkungen auf die Müllabfuhr Wenn Schnee, Eis und Frost die Entsorgungsgebiet Vorpommern-Greifswald fest im Griff haben, können die Entsorger trotz größter Bemühungen eine termingerechte Leerung der Hausmüll- und Papiertonnen sowie die Abfuhr der Wertstoffe und Sperrmüll nicht in jedem Fall garantieren. Mit etwas Unterstützung und Verständnis Ihrerseits können Sie die Entsorgung Ihrer Abfälle im Winter für die Müllwerker deutlich erleichtern und einen möglichst reibungslosen Ablauf ermöglichen. Hindernisparcours mit Schneebarrieren für Container und Behälter Können die Müllfahrzeuge bis in die Anwohnerstraße fahren wartet schon das nächste Problem auf sie. Wie kommt der Müllwerker mit dem Müllgefäß zum Fahrzeug? die Tonnen stehen oft hinter einem Schneewall zwischen Bürgersteig und Fahrbahn vor den Containerboxen türmt sich ein großer Schneeberg nur nach längerem Slalomlauf erreichen die Müllwerker mit den Tonnen/Containern ihr Fahrzeug Insbesondere große oder schwere Behälter lassen sich von den Müllwerkern trotz großer Anstrengungen oft nicht durch diese Schneebarrieren ziehen oder hinüber bewegen. Diese eingekeilten Tonnen oder Container können nicht geleert werden. So können Sie uns unterstützen: Die Umsetzung der Räum und Streupflichten der Pflichtigen (z.t. auch Grundstücksbesitzer) hilft den Entsorgern bei den Entsorgungsaufgaben und erhöht die Sicherheit. Bilden Sie für die Behälter eine Gasse in dem Schneewall zwischen Bürgersteig und Fahrbahn oder bringen Sie die Tonnen dorthin, wo bereits eine Einfahrt freigeschaufelt ist. Rechzeitig vor der Abholung befreien Sie bitte den Weg vom Containerstellplatz bis zum Straßenrand von Eis und Schnee. Festgefrorene Abfälle in Tonnen und Containern Durch Nässe von feuchten Abfällen können die Abfälle in der Tonne/dem Container zu einem einzigen Klumpen zusammenfrieren der am Behälterrand festfriert. Dann kann der Inhalt der Behälter trotz mehrmaligem Anschlagen beim Schüttvorgang gar nicht oder nur teilweise herausrutscht. Auch häufigeres Nachschütteln und Rütteln hilft nicht und bewirkt nur, dass die Tonne aus der Schüttung reißt oder der Kunststoff beschädigt wird. Es ist den Müllwerkern aus Gründen der Arbeitssicherheit verboten, in die Gefäße zu fassen oder selber die feuchten, angefrorenen Abfälle mit einem Werkzeug zu lockern. Festgefrorene Abfälle, die nicht herausfallen, müssen in der Tonne verbleiben.

12 Wolgast 12 Nr. 01/2014 So können Sie uns unterstützen: über Winter die Behälter möglichst frostfrei lagern z. B. in einer Garage, einem Schuppen oder einem Keller und erst am Morgen der Abholung herausstellen Nässe von feuchten Abfällen durch Einwickeln in Zeitungspapier, Papiertüchern o. ä. binden Behälterboden mit Papier/Pappe/Styropor/Stroh o. ä. auslegen Inhalt nicht verpressen - achten Sie möglichst auf eine lockere Befüllung Inhalt kurz vor der Abholung mit einem Besenstiel/Stock oder Spaten von der Innenwand lösen und durch Stoßen lockern Glut und heiße Asche sorgen für unliebsame Überraschungen In kleinen Öfen, Kaminen oder Heizungen für Holz, Kohle oder Brikett fällt Asche an und die ist oft noch heiß, wenn sie entsorgt wird. Die Glutnester in der Asche können sich auch noch über viele Stunden lang halten und kleine Schwelbrände in der Mülltonne entfachen. Unentdeckt kann der Brandherd dann im Müllfahrzeug oder in der Entladestation einen noch weit größeren Schaden anrichten. So können Sie uns unterstützen: Verwenden Sie im eigenen Interesse einen Metall-Ascheimer für Ihre anfallende Asche. Nach 2-3 Tagen können Sie abgekühlte Asche problemlos in die Restmülltonne geben. Allen Jubilaren des Monats Januar, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, übermitteln wir unseren herzlichen Glückwunsch. Erika Brauer Ulrich Duggert Inge Friedrich Jubilare der Gemeinde Buggenhagen Heidemarie Bendixen Folker Benz Werner Dohrmann Brigitte Cordes Charlotte Dubielski Erika Genz Herbert Giesler Christa Gottschalk Horst Guretzke Erika Hank Hildegard Hanneforth Gerlinde Heimrath Helga Karla Manfred Klapper Fritz Köhler Helga Krause Gunter Levien Dieter Lösch Dr. Lutz Born Elisabeth Buchholz Roland Falk Ingrid Freitag Chun Ja Hamacher Ursula Becker Edith Beyer Inge Habel Karl-Heinz Preuß Günter Alberts Margarete Albrecht Heinz Andrews Kwang Soon Andrick Anna Grapentin Betty Großmann Joachim Wohlthat Jubilare der Gemeinde Krummin Marie Petschow Gertrud-Maria Simon Jubilare der Stadt Lassan Dieter Maltzahn Hartmut Modrow Manfred Mühlbach Dora Pietsch Erika Rost Manfred Schmidt Lothar Schulz Helga Schümann Gustav Schützler Elfriede Steinz Karin Storz Hermann Studier Inge Wegner Ilse Will Jubilare der Gemeinde Lütow Manfred Kleine Hans-Ulrich Risch Peter Tielemann Hiltraud Wessel Jubilare der Gemeinde Sauzin Dietrich Quaas Henning Weckwerth Hans-Gerd Weidig Jubilare der Stadt Wolgast Sabine Arndt Erna Arnhold Helga Asmus Ursel Bahr Josef Bandhauer Gisela Baumann Christian Belz Klaus-Dieter Beug Elsbeth Biedenweg Widukind Bischoff Elfriede Blättermann Helma Blödorn Helga Blohm Reiner Blume Waltraut Böck Edith Bohlander Rita Bölter Rita Bönckendorf Ilse Boneß Hans-Joachim Brommecker Anke Broose Monika Bruß Waltraud Brüssow Gerhard Burchardt Margarete Burchardt Christine Büssow Gerhard Christ Ilse Christian Helga Dähn Rita Dill Maria Döring Herbert Duggert Nadeschda Efanov Manfred Ehrke Kurt Engelstätter Sigrid Erler Inge Fabisch Horst Fenger Renate Fenger Horst Filbrich Ingeborg Filbrich Karin Fisch Joachim Fischer Karl-Heinz Fischer Hans-Joachim Fleschner Dieter Fuhr Rudolf Funk Christel Gallinger Erika Gernand Peter Godglück Horst Grabow Elvira Grünberg Hans-Jörg Grünberg Rainer Gutjahr Horst Hannemann Helga Hansen Dietrich-Joachim Hartsch Magdalene Hässelbarth Elvira Heinrich Edelgard Heitmann Maria Henke Fritz Henkelmann Manfred Hermann Jutta Herrmann Günter Heß Gerhard Hinzmann Ilse Hoffmann Lothar Hoffmann Erika Hofstaedt Georg Höft Dorothea Hohensee Heidelinde Holtz Christel Hoth Heidemarie Ittmann Dieter Janetzky Erika Jasinski Thea Jörs Marianne Jürgens Gabriele Kaiser Ulrich Kärger Ilse Kasel Marlies Kasuch Karl-Heinz Kavelmacher Horst Keller Birgitt Kirst Gerd Klatt Jutta Kleebaum Elfriede Klöcker Roland Klokow Helga Klotzsche Hans-Joachim Koch Gottfried Kohl Irmgard Kohnke Ulrich Koprek Gerda Kranig Herbert Krebs Käthe Kresse Waldtraut Krohn Anneliese Krüger Jürgen Krüger

13 Nr. 01/ Wolgast Ulrich Krüger Vera Krüger Hans-Joachim Kruse Herta Runge Hasso Saß Christel Schäfer Detlef Fuchs Jubilare der Gemeinde Zemitz Klaus-Dieter Rzorske Christa Kümmel Johannes-Peter Schamsula Charlotte Gabler Elfriede Schumacher Helmut Künnemann Alice Scheller Margot Krägenbrink Wolfgang Seel Henni Kurth Elsbeth Schmidt Helma Lemke Edith Küster Edeltraut Mähl Helga Sperlich Jürgen Schmidt Annemarie Labahn Herbert Plack Klaus-Erich Zuhn Sabine Schmidt Hannelore Lange Jubilare, die nicht im Amtsboten genannt werden möchten, Werner Schneidereit Hans-Jürgen Last können dies der Verwaltung (Tel.: Frau Wichhardt Heinz Schön Monika Last oder Frau Baatzsch) mitteilen. Alfred Schröder Ursula Lehmenkühler Ursula Schröter Regina Leithold Wilhelm Schröter Gerhard Lenz Wolf-Dieter Schulz Kurt-Georg Lenz Horst Schütze Helma Loll Dr. Peter Seeger Renate Majewski Guido Sefzik Ilse Malsch Jürgen Manica Manfred Seidel Hans-Joachim Mathia Erna Senf Walter Mattausch Konrad Siebert Siegfried Matthes Helga Matthies Hannelore Mauerhoff Klaus Medow Ilse Meinke Siegfried Menge Irene Mesing Edith Moldenhauer Rosemarie Morawetz Brigitte Müller Manfred Spaller Werner Spiegelberg Roland Spitz Reiner Steinbach Willi Stelmachowski Elli Stiewe Helga Stoppa Giesela Strübing Klaus-Peter Strübing Brigitte Tessendorf Bekanntmachung der Stadt Lassan über die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 Erna Müller Willy Thoms Ernst Müller Ingelore Thurow Zeltplatz am Klein Jasedower See Ilse Müsebeck Ingeborg Tietböhl Die Stadtvertretung Lassan beschloss in der Sitzung am Anna Neubauer Hartmut Uebner aufgrund des 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert Helga Neumann Joachim Unger Wernfried Nikolai durch Artikel 1 Gesetzes vom (BGBl. I, S. 1548) Lucie Voigt Gottfried ehme sowie nach 86 der Landesbauordnung M-V vom Gisela Völz (Gesetz- und Verordnungsblatt M-V 2006, Nr. 5 S. 102 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 Heinz hlrich Adolf Vorbau Ursula Pietrucha Gerda Vorbau (GVBI. M-V S. 323) den Bebauungsplan Nr. 4 Zeltplatz am Edeltraud Pirwitz Elfrieda Voßberg Klein Jasedower See bestehend aus der Planzeichnung (Teil Manfred Pohl Dietlinde Wawrok A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Alfred Pompetzki Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt. Wolf-Walter Wegner Christa Pössel Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 Zeltplatz am Gisela Weiher Reiner Prossek Klein Jasedower See befi ndet sich nördlich der rtslage Klein Ingrid Weiß Ingrid Pust Jasedow und östlich des Klein Jasedower Sees. Die Lage des Heidemarie Quade Anneliese Wendtland Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtplan dargestellt. Margarete Quade Eckhard Wernitz Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das Flurstück 85 und Elke Rackow Eckart Wilde Teilfl ächen der Flurstücke 83, 84 und 123 der Flur 2 Gemarkung Klein Jasedow und eine Teilfl äche des Flurstückes 87/3 Berlind Räsch Ernst-Georg Wimmer der Flur 3 Gemarkung Waschow. Anneliese Räther Jürgen Winkler Christel Riechert Edith Wodrich Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 Zeltplatz am Klein Katharina Rieck Karin Wohler Jasedower See tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung Erika Riemer Charlotte Rossow Hans-Joachim Ruge Eckhard Wöller Elfriede Wunderwald Erfried Zielinski in Kraft. Jubilare der Wolgaster rtsteile Rüdiger Burmeister Waltraut Elsner Karl Fehlau Frieda Fritsch Erika Hauschild Volkmar Hauschild Vera Heller Ilse Kappis Gisela Kuczmann Edith Mähl Inge Nitz Werner Piest Walter Raase Roswitha Symanski Herzlichen Glückwunsch! Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 Zeltplatz am Klein Jasedower See und die Begründung dazu, sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag im Amt Am Peenestrom in Wolgast, Burgstraße 06 im Fachdienst Bauen während der Geschäftszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Fotos: LW-Archiv/BilderBox

14 Wolgast 14 Nr. 01/2014 Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. ( 215 Abs. 1 BauGB) Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom (GVBI. M-V S. 777) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesebebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Übersichtsplan Übersichtsplan Bekanntmachung der Stadt Wolgast über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten in der Stadt Wolgast Die Stadtvertretung beschloss in der Sitzung am gemäß 9 (2b) Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 27 Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten in der Stadt Wolgast. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 soll im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Bekanntmachung der Stadt Wolgast über die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Die Stadtvertretung beschloss in der Sitzung am die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolgast. Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden. 1. Ausweisung des Planbereiches des Bebauungsplanes Nr. 26 Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlagen an der Heberleinstraße als Sondergebiet Photovoltaikanlagen. 2. Anpassung des Flächennutzungsplanes an die Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 11 Nördliche Schlossinsel. Die Lage der Bereiche, die in der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes geändert werden sollen, ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet worden.

15 Nr. 01/ Wolgast Ziel des Bebauungsplanes ist die Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielhallen. Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 soll sich auf die gemäß 34 Baugesetzbuch (BauGB) im Zusammenhang bebauten rtsteile der Stadt Wolgast in den Gemarkungen Wolgast, Wolgaster Fähre und Mahlzow erstrecken. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Beschluss wird hiermit gemäß 2 (1) BauGB bekannt gemacht. Wolgast,

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