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1 Entwurf 8 Stand 05. Oktober 2017 Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen Vom Inhalt 1. Ziel und Gegenstand der Förderung 2. Rechtsgrundlage 3. Gegenstand der Förderung 4. Zuwendungsempfänger 5. Zuwendungsvoraussetzungen 6. Art, Umfang und Höhe der Förderung 7. Verfahren 8. Anlagen 9. Inkrafttreten 1. Ziel und Gegenstand der Förderung (1) Zweck der Förderung ist es, Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch finanziell bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu unterstützen, damit der Wunsch nach einem Kind für möglichst viele hessische Paare in Erfüllung gehen kann. Das Land Hessen fördert gemeinsam mit dem Bund anteilig den vierten Behandlungszyklus. (3) Als assistierte Reproduktion wird die ärztliche Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches eines Paares bezeichnet, wenn nicht zu erwarten ist, dass dieser Kinderwunsch auf natürlichem Weg erfüllt werden kann. 2. Rechtsgrundlage (1) Das Land Hessen gewährt gemeinsam mit dem Bund nach a) dieser Richtlinie, den 23 und 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie den 48 bis 49 a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG), sowie b) der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29. März 2012, zuletzt geändert am 23. Dezember 2015, Zuwendungen für Maßnahmen der assistierten Reproduktion. (2) Die Richtlinie orientiert sich dabei an den Voraussetzungen nach 27 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). (3) Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 3. Gegenstand der Förderung Gefördert werden durchgeführte Behandlungen nach Art der ln-vitro-fertilisation (IVF) und / /

2 -2- lntrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) im vierten Behandlungszyklus, nach drei bereits erfolglos durchgeführten Behandlungszyklen. 4. Zuwendungsempfänger (1) Antragsberechtigt sind: a) Ehepaare und b) Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, die sich einer unter Nr. 2 genannten Behandlung unterziehen und bei denen die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (2) Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine auf längere Zeit und Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die keine weitere Lebensgemeinschaft zulässt und sich durch eine innere Bindung auszeichnet. Sie ist dann anzunehmen, wenn nach Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes die unverheiratete Frau mit dem unverheirateten Mann in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und dieser die Vaterschaft an dem so erzeugten Kind anerkennt. 4. Zuwendungsvoraussetzungen (1) Zuwendungen werden ungeachtet des Krankenversicherungsstatus gewährt, sofern das unter Nr. 3 genannte Paar im Zeitpunkt des Antrags a) seinen Hauptwohnsitz in Hessen hat, und b) im Übrigen die Voraussetzungen des 27 a SGB V, mit Ausnahme des Abs.1 Nr. 2. letzter Halbsatz und Nr. 3., erfüllt sind sowie c) die Behandlung in einem reproduktionsmedizinischen Zentrum in Hessen erfolgt. e (2) Zuwendungsfähig sind ausschließlich die entstandenen Behandlungskosten. Verwaltungskosten sind nicht förderfähig. (3) Die Maßnahme ist zuwendungsfähig, wenn mit dem vierten Behandlungszyklus noch nicht begonnen wurde. 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung (1) Die Zuwendung wird in Form einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung mit bis zu 75 v.h. der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. (2) Zuwendungen erfolgen ausschließlich für den vierten Behandlungszyklus. Die Zuwendung wird auf den nach Abrechnung mit der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung sowie ggf. der Beihilfestelle verbleibenden Selbstkostenanteils gewährt. Dieser setzt sich zysammen aus einem Anteil des Landes Hessen bis zu 50 v. H. und des Bundes bis zu 25v. H.. Die Zuwendung beträgt jedoch nicht mehr als : bei einer IVF-Behandlung im vierten Behandlungszyklus bei einer ICSI-Behandlung im vierten Behandlungszyklus

3 Verfahren (1) Bewilligungsbehörde ist das Versorgungsamt jgieße~:... Kommentiert [N1]: Platzhalter, ist noch nicht abschließend geklärt, welche Behö~de benannt wird. (2) Der Antrag ist schriftlich in Papierform bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. 1 (3) Die Maßnahme ist zuwendungsfähig, wenn mit dem vierten Behandlungszyklus noch nicht begonnen wurde. Als Beginn zählt das Einlösen des ersten Rezeptes. Wenn den Antragstellern der Bewilligungsbescheid über die Gewährung der Zuwendung zugestellt wurde, kann mit der Behandlung angefangen werden. Diese muss aber bis spätestens 12 Monate nach Zustellung_des Bescheides begonnen werden, spätestens aber, bevor die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr vollendet haben. (4) Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage aller unter Ziffer 6, Abs. 7 geforderten Nachweise (Anlage 3). Dieser Auszahlungsantrag gilt als Verwendungsnachweis und wird als Sachbericht verstanden. Die Belege sind fünf Jahre nach Vorlage des Auszahlungsantrags aufzubewahren, sofern nicht steuerrechtliche oder andere Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmen. (5) Ehepaare fügen ihrem Antrag eine ärztliche Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums für den vierten Behandlungszyklus einschließlich des voraussichtlichen Kostenplans, der sich an der Gebührenordnung für Ärzte orientiert (Anlage 2) sowie Kopien ihrer Personalausweise und ihrer Eheurkunde bei. Vorab ist zu klären, ob die Krankenkasse (GKV/PKV) bzw. die Beihilfestelle Kosten übernimmt. Die Entscheidung des Kostenträgers ist beizulegen. (6) Nichteheliche Lebensgemeinschaften nach Ziffer 3 Absatz 2 fügen ihrem Antrag die ärztliche Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums für den vierten Behandlungszyklus einschließlich des voraussichtlichen Kostenplanes für den vierten Behandlungszyklus, der sich an der Gebührenordnung für Ärzte orientiert incl. einer Erklärung der Ärztin bzw. des Arztes zur Anerkennung als nichteheliche Lebensgemeinschaft nach Nr. 3 Abs. 2 (Anlage 2), sowie Kopien ihrer Personalausweise bei. Vorab ist zu klären, ob die Krankenkasse (GKV/PKV) bzw. die Beihilfes' 3lle Kosten übernimmt. Die Entscheidung des Kostenträgers ist beizulegen. - (7) Nach Beendigung des vierten Behandlungszyklus sind die von der medizinischr:m Reproduktionseinrichtung ausgestellte Rechnungen lim Original ~ür die Behandlungskosten (ein Kommentiert [N2]: mit Bewilligungsbehörd e klären, ob auch schließlich der Rechnungen für Anästhesie und Laborleistungen) sowie die Rechnungen für ~K_o_p,_ en_a_u_sr_ei_ch_e_n. Medikamente bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Anzahlungsantrag ist spätestens 24 Monate nach Zustellung des Bewilligungsbescheids bei der Antragsbehörde einzureichen. Privat Krankenversicherte legen den Nachweis über die von der PKV gewährte Erstattung in Kopie vor. Beihilfeberechtigte legen darüber hinaus den Nachweis über die gewährte Erstattung in Kopie vor. Sollte eine Kostenerstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung auch für den vierten Behandlungszyklus erfolgt sein, ist auch hierüber ein Nachweis vorzulegen. Wurde ein Negativbescheid bereits bei Antragstellung vorgelegt, so entfällt die Pflicht eines weiteren Nachweises. (8) Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die W zu 44 LHO_und die 48 bis 49a des HVwVfG, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. Die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes und des Hessischen Rechnungshofes bleiben unberührt. 7. Anlagen

4 - 4 - Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Richtlinie: Anlage 1: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anlage 2: Behandlungsplan für den vierten Zyklus Anlage 3: Auszahlungsantrag 8. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. Wiesbaden, den Stefan Grütlner Hessischer Minister für Soziales und Integration

5 Entwurf 8 Stand 05. Oktober 2017 Anlage 1 An das [Hessische Amt für Versorgung und Soziales Gießen Team 11 - Allgemeine Verwaltung Südanla e 14 a Gieße ( Kommentiert [N3]: Noch zu klären. Antrag 1 auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen bei Kinderwunschbehandlungen nach den Richtlinien des Bundes und des Landes Hessen 2 Antragstellerin Name: Vorname: Anschrift: Antragsteller Name: Vorname: Anschrift: (wenn abweichend von Anschrift der Antragstellerin) Geburtsdatum_ Telefon: Geburtsdatum~ Telefon: gesetzliche Krankenversicherung:[ 1Jal_ 1nein private Krankenversicherung: 1 1ja 1_ 1nein Beihilfeberechtigt: ('] ja, [' ] 50 % [] 70 % 1 nein gesetzliche Krankenversicherung: I IJa 1_ 1nein private Krankenversicherung: 1 j Ja 1 _ J nein Beihilfeberechtigt: ja, % ['I 70 % ] nein Bitte m Druckbuchstaben ausfüllen Nach den o. g. Richtlinien beantragen wir aus Mitteln des Bundes und des Landes für die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von bis zu 75 v. H des uns verbleibenden Selbstkostenanteils zur Förderung von Maßnahmen bei Kinderwunschbehandlungen für den vierten Behandlungszyklus bei: D einer IVF-Behandlung bis maximal (Förderhöchstbetrag). 1 Antrag ist im Original in Papierform zu übersenden. 2 Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29. März 2012, zuletzt geändert am 23. Dezember 2015 sowie Richtlinie des HMSI für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen vom XXXX

6 -6- D für eine ICSI- Behandlung bis maximal (Förderhöchstbetrag). Die Behandlung soll in einem reproduktionsmedizinischen Zentrum in (PLZ, Ort) erfolgen. Fügen Sie diesem Antrag für jeden Antragsteller bitte folgende Unterlagen bei: Bei gesetzlicher Krankenversicherung: 1. Die ärztliche Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums sowie den voraussichtlichen Kostenplan für den vierten Behandlungszyklus (Anlage 2) 2. Kopie des Personalausweises (beidseitig) 3. Kopie der Eheurkunde (hier genügt ein Exemplar) oder bei nichtverheirateten Paaren die Erklärung Ihrer Ärztin/Ihres Arztes zur Anerkennung als nichteheliche Lebensgemeinschaft nach Nr. 3 Abs. 2 der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen (Anlage 2). 4. Kostenübernahme- oder Negativbescheid der Krankenkasse. Bei privater Krankenversicherung: (ggf. mit Beihilfeberechtigung) 1. Die ärztliche Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums sowie den voraussichtlichen Kostenplan für den vierten Behandlungszyklus (Anlage 2) 2. Kopie des Personalausweises (beidseitig) 3. Kopie der Eheurkunde (hier genügt ein Exemplar) oder bei nichtverheirateten Paaren die Erklärung ihrer Ärztin/Ihres Arztes zur Anerkennung als nichteheliche Lebensgemeinschaft nach Nr. 3 Abs. 2 der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen. 4. Kostenübernahme- oder Negativbescheid der Krankenkasse/ Beihilfestelle. Erklärung 1. Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Angaben und nehmen zur Kenntnis, dass unvollständige und/oder unrichtige Angaben zu einem Widerruf der Zuwendung führen können. 2. Bei nicht verheirateten Paaren: Wir veri:ichern, in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Nr. 3 Abs. 2 der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen zu leben und der Vater beabsichtigt, die Vaterschaft an dem Kind anzuerkennen. 3. Uns ist bekannt, dass mit der Behandlung begonnen werden muss, solange die Antragstellerin das 40. oder der Antragsteller das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 4. _Uns ist bekannt, dass es sich bei dem im Antrag enthaltenen Daten um personenbezogene Daten, die dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) unterliegen, soweit nichtöffentliche Stellen im Sinne des 2 BDSG oder öffentliche Stellen nach 3 HDSG betroffen sind, handelt.

7 -7-5. Wir sind damit einverstanden, dass die im Antrag enthaltenen Daten bei der Bewilligungsbehörde auf Datenträgern gespeichert sowie beim Hessischen Ministerium Soziales und Integration und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Köln, in anonymer Form für Zwecke der Statistik und Erfolgskontrolle verwendet werden. 6. Wir willigen ein, dass die zuständige Bewilligungsbehörde für die Bearbeitung des Antrags, falls notwendig, weitere Informationen von dem behandelnden Reproduktionsmedizinischen Zentrum einholen darf (Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht). 7. Uns ist bekannt, dass wir diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. 8. Uns ist bekannt, dass wir der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen haben, wenn sich die für die Bewilligung maßgeblichen Umstände ändern oder wegfallen. 9. Wir versichern, mit dem Behandlungszyklus noch nicht begonnen zu haben. Als Beginn ist regelmäßig die Einlösung des Rezepts für die der Maßnahme vorausgehenden Hormonbehandlung anzusehen. Ort, Datum 1.Unterschrift Antragstellerin 2. Unterschrift Antragsteller

8 Entwurf 8 Stand 05. Oktober 2017 Anlage 2 Behandlungsplan für den 4. Zyklus Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums für Maßnahmen gemäß der Richtlinien über künstliche Befruchtung" des Gemeinsamen Bundesausschusses für Nach- und Vorname der Antragstellerin Nach- und Vorname des Antragstellers 1. Die lndikation(en) gemäß Nummer 11.3 (für IVF) bzw. Nummer 11.5 (für ICSI) der Richtlinie über künstliche Befruchtung in Verbindung mit 27a SGB V (mit Ausnahme des Abs. 1 Nr. 2. letzter HS und Nr. 3.) liegen vor: Ja Nein II. Die Maßnahme hat hinreichend Aussicht auf Erfolg: Ja Nein III. Geplante Behandlungsmaßnahme: IVF-ln-Vitro-Fertilisation (gemäß Nummer 10.3) ICS-lntracytoplasmatische Spermieninjektion (gemäß Nummer 10.5) IV. Anzahl und Art bereits erfolgter Behandlungen nach Num mer 10.3 und/oder Nummer 10.5: V. Angaben zum Personenstatus Die Antragsteller sind verheiratet Ja Nein. Wenn Nein: Zuwendungsberechtigt ist auch eine Partnerschaft in Form einer Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die auf längere Zeit und Dauer angelegt, keine weitere Lebensgemeinschaft zulässt und sich durch eine innere Bindung auszeichnet.

9 Entwurf 8 Stand 05. Oktober 2017 Nach Einschätzung des unterzeichnenden Arztes leben die Antragsteller in einer festgefügten Partnerschaft zusammen und der Mann beabsichtigt, die Vaterschaft an dem durch die beantragte Maßnahme gezeugten Kindes anzuerkennen. D Ja D Nein. VI. Kostenplan IVF bzw. ICSI nach GQÄ: Alle Angaben stehen unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung der diagnostischen und therapeutischen Einzelfallerfordernisse. Auflistung der Positionen ggf. auf separatem Beiblatt; Kostenschätzungen sind als durchschnittliche Kostenspanne in Euro anzugeben. IVF (In Vitro-Fertilisation mit Embrvotransfer) ~ M Arztliche Behandlung Medikamentenkosten Sachkosten und Praxisbedarf Gesamt Oder ICSI (IVF mit lntracytoplasmatischer Spermieninjektion) Arztliche Behandlung Medikamentenkosten w M Sachkosten und Praxisbedarf Gesamt - Ort, Datum, Stempel, Unterschrift, Reproduktionsmedizinisches Zentrum

10 Anlage 3 Auszahlungsantrag ~n das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Gießen Team 11 -Allgemeine Verwaltung Südanlage 14 a Gießer{ { Kommentiert [N4]: noch nicht geklärt Aktenzeichen des Bewilligungsbescheids: Az.: vom: Auszahlungsantrag für einen nicht rückzahlbaren Zuschuss einer durchgeführten ln-vitro-fertilisations (IVF) - oder die lntrazytoplasmatische Spermieninjektions (ICSI) - Behandlung nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen 1. Antragsteller Antragstellerin Titel Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Telefonnummer*. -Adresse* Angaben smd frelwllhg Antragsteller Titel Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße. Hausnummer: Postleitzahl, Ort: 2. Zuwendungszweck D IVF D ICSI vierter Behandlungszyklus vierter Behandlungszyklus

11 Nachweise für die Berechnung/Auszahlung der Zuwendung Rechnungen der Reproduktionseinrichtung. Apotheken. Labors. ggf. anästhesiologischen Praxis bitte eintragen (sonst wird der Antrag zurückgesandt) und im Original beifügen: Nr. Rechnunasdatum Rechnunassteller Betraa Hinweis: Aus den Rechnungen/ dem Behandlungsvertrag muss die Behandlungsmethode erkennbar sein. Summe der entstandenen Kosten E E E E E E Bitte unbedingt Ziffer 3.1 und/oder 3.2/3.3 ausfüllen. Wenn diese Angaben fehlen, wird der Antrag zurückgesandt. 3.1 Von der gesetzlichen Krankenkasse habe ich zusätzliche Zahlungen* erhalten: o ja; in Höhe von Bitte Nachweis beifügen * Leistungen, die zusätzlich gezahlt wurden o nein, ich habe keine zusätzlichen Leistungen* der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. 3.2 Erstattung durch private Krankenkasse: Bitte Nachweis oder Negativbescheinigung beifügen (falls noch nicht vorgelegt)......, 3.3 Erstattung durch Beihilfe/Heilfürsorge... Bitte Nachweis oder Neaativbescheiniauna beifüaen /falls noch nicht voraeleatl Eigenanteil:...

12 Die Zuwendung beträgt maximal 75 v.h. des Ihnen nach Abrechnung mit der Gesetzlichen (GKV) oder Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie ggf. der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils, höchstens jedoch (IVF) bzw (ICSI) gemäß Ihres Bewilligungsbescheides. 4. Bankdaten Bitte überweisen Sie die Zuwendung auffolgendes Konto: Kontoinhaber/in : IBAN: Kontonummer: Bankleitzahl: Eine Schwangerschaft ist eingetreten Oja 0 nein Alle in diesem Antrag gemachten Angaben sind richtig und vollständig. Wir erklären, dass die Behandlung antragsgemäß durchgeführt wurde. Datum 1. Unterschrift Antragstellerin 2.Unterschrift Antragsteller Hinweis: Nachdem der Abrechnungsbescheid erstellt wurde, werden nicht verbrauchte Haushaltsmittel wieder dem Gesamtprojekt zur Verfügung gestellt. Es können dann keine Rechnungen mehr nachgereicht werden. Die Belege sind fünf Jahre nach Vorlage des Auszahlungsantrags aufzubewahren, sofern nicht steuerrechtliche oder andere Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmen.

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