/ / (1) Das Land Hessen gewährt gemeinsam mit dem Bund nach
|
|
- Katharina Kohl
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Entwurf 8 Stand 05. Oktober 2017 Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen Vom Inhalt 1. Ziel und Gegenstand der Förderung 2. Rechtsgrundlage 3. Gegenstand der Förderung 4. Zuwendungsempfänger 5. Zuwendungsvoraussetzungen 6. Art, Umfang und Höhe der Förderung 7. Verfahren 8. Anlagen 9. Inkrafttreten 1. Ziel und Gegenstand der Förderung (1) Zweck der Förderung ist es, Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch finanziell bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu unterstützen, damit der Wunsch nach einem Kind für möglichst viele hessische Paare in Erfüllung gehen kann. Das Land Hessen fördert gemeinsam mit dem Bund anteilig den vierten Behandlungszyklus. (3) Als assistierte Reproduktion wird die ärztliche Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches eines Paares bezeichnet, wenn nicht zu erwarten ist, dass dieser Kinderwunsch auf natürlichem Weg erfüllt werden kann. 2. Rechtsgrundlage (1) Das Land Hessen gewährt gemeinsam mit dem Bund nach a) dieser Richtlinie, den 23 und 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie den 48 bis 49 a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG), sowie b) der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29. März 2012, zuletzt geändert am 23. Dezember 2015, Zuwendungen für Maßnahmen der assistierten Reproduktion. (2) Die Richtlinie orientiert sich dabei an den Voraussetzungen nach 27 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). (3) Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 3. Gegenstand der Förderung Gefördert werden durchgeführte Behandlungen nach Art der ln-vitro-fertilisation (IVF) und / /
2 -2- lntrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) im vierten Behandlungszyklus, nach drei bereits erfolglos durchgeführten Behandlungszyklen. 4. Zuwendungsempfänger (1) Antragsberechtigt sind: a) Ehepaare und b) Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, die sich einer unter Nr. 2 genannten Behandlung unterziehen und bei denen die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (2) Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine auf längere Zeit und Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die keine weitere Lebensgemeinschaft zulässt und sich durch eine innere Bindung auszeichnet. Sie ist dann anzunehmen, wenn nach Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes die unverheiratete Frau mit dem unverheirateten Mann in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und dieser die Vaterschaft an dem so erzeugten Kind anerkennt. 4. Zuwendungsvoraussetzungen (1) Zuwendungen werden ungeachtet des Krankenversicherungsstatus gewährt, sofern das unter Nr. 3 genannte Paar im Zeitpunkt des Antrags a) seinen Hauptwohnsitz in Hessen hat, und b) im Übrigen die Voraussetzungen des 27 a SGB V, mit Ausnahme des Abs.1 Nr. 2. letzter Halbsatz und Nr. 3., erfüllt sind sowie c) die Behandlung in einem reproduktionsmedizinischen Zentrum in Hessen erfolgt. e (2) Zuwendungsfähig sind ausschließlich die entstandenen Behandlungskosten. Verwaltungskosten sind nicht förderfähig. (3) Die Maßnahme ist zuwendungsfähig, wenn mit dem vierten Behandlungszyklus noch nicht begonnen wurde. 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung (1) Die Zuwendung wird in Form einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung mit bis zu 75 v.h. der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. (2) Zuwendungen erfolgen ausschließlich für den vierten Behandlungszyklus. Die Zuwendung wird auf den nach Abrechnung mit der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung sowie ggf. der Beihilfestelle verbleibenden Selbstkostenanteils gewährt. Dieser setzt sich zysammen aus einem Anteil des Landes Hessen bis zu 50 v. H. und des Bundes bis zu 25v. H.. Die Zuwendung beträgt jedoch nicht mehr als : bei einer IVF-Behandlung im vierten Behandlungszyklus bei einer ICSI-Behandlung im vierten Behandlungszyklus
3 Verfahren (1) Bewilligungsbehörde ist das Versorgungsamt jgieße~:... Kommentiert [N1]: Platzhalter, ist noch nicht abschließend geklärt, welche Behö~de benannt wird. (2) Der Antrag ist schriftlich in Papierform bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. 1 (3) Die Maßnahme ist zuwendungsfähig, wenn mit dem vierten Behandlungszyklus noch nicht begonnen wurde. Als Beginn zählt das Einlösen des ersten Rezeptes. Wenn den Antragstellern der Bewilligungsbescheid über die Gewährung der Zuwendung zugestellt wurde, kann mit der Behandlung angefangen werden. Diese muss aber bis spätestens 12 Monate nach Zustellung_des Bescheides begonnen werden, spätestens aber, bevor die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr vollendet haben. (4) Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage aller unter Ziffer 6, Abs. 7 geforderten Nachweise (Anlage 3). Dieser Auszahlungsantrag gilt als Verwendungsnachweis und wird als Sachbericht verstanden. Die Belege sind fünf Jahre nach Vorlage des Auszahlungsantrags aufzubewahren, sofern nicht steuerrechtliche oder andere Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmen. (5) Ehepaare fügen ihrem Antrag eine ärztliche Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums für den vierten Behandlungszyklus einschließlich des voraussichtlichen Kostenplans, der sich an der Gebührenordnung für Ärzte orientiert (Anlage 2) sowie Kopien ihrer Personalausweise und ihrer Eheurkunde bei. Vorab ist zu klären, ob die Krankenkasse (GKV/PKV) bzw. die Beihilfestelle Kosten übernimmt. Die Entscheidung des Kostenträgers ist beizulegen. (6) Nichteheliche Lebensgemeinschaften nach Ziffer 3 Absatz 2 fügen ihrem Antrag die ärztliche Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums für den vierten Behandlungszyklus einschließlich des voraussichtlichen Kostenplanes für den vierten Behandlungszyklus, der sich an der Gebührenordnung für Ärzte orientiert incl. einer Erklärung der Ärztin bzw. des Arztes zur Anerkennung als nichteheliche Lebensgemeinschaft nach Nr. 3 Abs. 2 (Anlage 2), sowie Kopien ihrer Personalausweise bei. Vorab ist zu klären, ob die Krankenkasse (GKV/PKV) bzw. die Beihilfes' 3lle Kosten übernimmt. Die Entscheidung des Kostenträgers ist beizulegen. - (7) Nach Beendigung des vierten Behandlungszyklus sind die von der medizinischr:m Reproduktionseinrichtung ausgestellte Rechnungen lim Original ~ür die Behandlungskosten (ein Kommentiert [N2]: mit Bewilligungsbehörd e klären, ob auch schließlich der Rechnungen für Anästhesie und Laborleistungen) sowie die Rechnungen für ~K_o_p,_ en_a_u_sr_ei_ch_e_n. Medikamente bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Anzahlungsantrag ist spätestens 24 Monate nach Zustellung des Bewilligungsbescheids bei der Antragsbehörde einzureichen. Privat Krankenversicherte legen den Nachweis über die von der PKV gewährte Erstattung in Kopie vor. Beihilfeberechtigte legen darüber hinaus den Nachweis über die gewährte Erstattung in Kopie vor. Sollte eine Kostenerstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung auch für den vierten Behandlungszyklus erfolgt sein, ist auch hierüber ein Nachweis vorzulegen. Wurde ein Negativbescheid bereits bei Antragstellung vorgelegt, so entfällt die Pflicht eines weiteren Nachweises. (8) Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die W zu 44 LHO_und die 48 bis 49a des HVwVfG, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. Die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes und des Hessischen Rechnungshofes bleiben unberührt. 7. Anlagen
4 - 4 - Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Richtlinie: Anlage 1: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anlage 2: Behandlungsplan für den vierten Zyklus Anlage 3: Auszahlungsantrag 8. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. Wiesbaden, den Stefan Grütlner Hessischer Minister für Soziales und Integration
5 Entwurf 8 Stand 05. Oktober 2017 Anlage 1 An das [Hessische Amt für Versorgung und Soziales Gießen Team 11 - Allgemeine Verwaltung Südanla e 14 a Gieße ( Kommentiert [N3]: Noch zu klären. Antrag 1 auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen bei Kinderwunschbehandlungen nach den Richtlinien des Bundes und des Landes Hessen 2 Antragstellerin Name: Vorname: Anschrift: Antragsteller Name: Vorname: Anschrift: (wenn abweichend von Anschrift der Antragstellerin) Geburtsdatum_ Telefon: Geburtsdatum~ Telefon: gesetzliche Krankenversicherung:[ 1Jal_ 1nein private Krankenversicherung: 1 1ja 1_ 1nein Beihilfeberechtigt: ('] ja, [' ] 50 % [] 70 % 1 nein gesetzliche Krankenversicherung: I IJa 1_ 1nein private Krankenversicherung: 1 j Ja 1 _ J nein Beihilfeberechtigt: ja, % ['I 70 % ] nein Bitte m Druckbuchstaben ausfüllen Nach den o. g. Richtlinien beantragen wir aus Mitteln des Bundes und des Landes für die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von bis zu 75 v. H des uns verbleibenden Selbstkostenanteils zur Förderung von Maßnahmen bei Kinderwunschbehandlungen für den vierten Behandlungszyklus bei: D einer IVF-Behandlung bis maximal (Förderhöchstbetrag). 1 Antrag ist im Original in Papierform zu übersenden. 2 Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29. März 2012, zuletzt geändert am 23. Dezember 2015 sowie Richtlinie des HMSI für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen vom XXXX
6 -6- D für eine ICSI- Behandlung bis maximal (Förderhöchstbetrag). Die Behandlung soll in einem reproduktionsmedizinischen Zentrum in (PLZ, Ort) erfolgen. Fügen Sie diesem Antrag für jeden Antragsteller bitte folgende Unterlagen bei: Bei gesetzlicher Krankenversicherung: 1. Die ärztliche Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums sowie den voraussichtlichen Kostenplan für den vierten Behandlungszyklus (Anlage 2) 2. Kopie des Personalausweises (beidseitig) 3. Kopie der Eheurkunde (hier genügt ein Exemplar) oder bei nichtverheirateten Paaren die Erklärung Ihrer Ärztin/Ihres Arztes zur Anerkennung als nichteheliche Lebensgemeinschaft nach Nr. 3 Abs. 2 der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen (Anlage 2). 4. Kostenübernahme- oder Negativbescheid der Krankenkasse. Bei privater Krankenversicherung: (ggf. mit Beihilfeberechtigung) 1. Die ärztliche Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums sowie den voraussichtlichen Kostenplan für den vierten Behandlungszyklus (Anlage 2) 2. Kopie des Personalausweises (beidseitig) 3. Kopie der Eheurkunde (hier genügt ein Exemplar) oder bei nichtverheirateten Paaren die Erklärung ihrer Ärztin/Ihres Arztes zur Anerkennung als nichteheliche Lebensgemeinschaft nach Nr. 3 Abs. 2 der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen. 4. Kostenübernahme- oder Negativbescheid der Krankenkasse/ Beihilfestelle. Erklärung 1. Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Angaben und nehmen zur Kenntnis, dass unvollständige und/oder unrichtige Angaben zu einem Widerruf der Zuwendung führen können. 2. Bei nicht verheirateten Paaren: Wir veri:ichern, in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Nr. 3 Abs. 2 der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen zu leben und der Vater beabsichtigt, die Vaterschaft an dem Kind anzuerkennen. 3. Uns ist bekannt, dass mit der Behandlung begonnen werden muss, solange die Antragstellerin das 40. oder der Antragsteller das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 4. _Uns ist bekannt, dass es sich bei dem im Antrag enthaltenen Daten um personenbezogene Daten, die dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) unterliegen, soweit nichtöffentliche Stellen im Sinne des 2 BDSG oder öffentliche Stellen nach 3 HDSG betroffen sind, handelt.
7 -7-5. Wir sind damit einverstanden, dass die im Antrag enthaltenen Daten bei der Bewilligungsbehörde auf Datenträgern gespeichert sowie beim Hessischen Ministerium Soziales und Integration und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Köln, in anonymer Form für Zwecke der Statistik und Erfolgskontrolle verwendet werden. 6. Wir willigen ein, dass die zuständige Bewilligungsbehörde für die Bearbeitung des Antrags, falls notwendig, weitere Informationen von dem behandelnden Reproduktionsmedizinischen Zentrum einholen darf (Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht). 7. Uns ist bekannt, dass wir diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. 8. Uns ist bekannt, dass wir der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen haben, wenn sich die für die Bewilligung maßgeblichen Umstände ändern oder wegfallen. 9. Wir versichern, mit dem Behandlungszyklus noch nicht begonnen zu haben. Als Beginn ist regelmäßig die Einlösung des Rezepts für die der Maßnahme vorausgehenden Hormonbehandlung anzusehen. Ort, Datum 1.Unterschrift Antragstellerin 2. Unterschrift Antragsteller
8 Entwurf 8 Stand 05. Oktober 2017 Anlage 2 Behandlungsplan für den 4. Zyklus Bestätigung des reproduktionsmedizinischen Zentrums für Maßnahmen gemäß der Richtlinien über künstliche Befruchtung" des Gemeinsamen Bundesausschusses für Nach- und Vorname der Antragstellerin Nach- und Vorname des Antragstellers 1. Die lndikation(en) gemäß Nummer 11.3 (für IVF) bzw. Nummer 11.5 (für ICSI) der Richtlinie über künstliche Befruchtung in Verbindung mit 27a SGB V (mit Ausnahme des Abs. 1 Nr. 2. letzter HS und Nr. 3.) liegen vor: Ja Nein II. Die Maßnahme hat hinreichend Aussicht auf Erfolg: Ja Nein III. Geplante Behandlungsmaßnahme: IVF-ln-Vitro-Fertilisation (gemäß Nummer 10.3) ICS-lntracytoplasmatische Spermieninjektion (gemäß Nummer 10.5) IV. Anzahl und Art bereits erfolgter Behandlungen nach Num mer 10.3 und/oder Nummer 10.5: V. Angaben zum Personenstatus Die Antragsteller sind verheiratet Ja Nein. Wenn Nein: Zuwendungsberechtigt ist auch eine Partnerschaft in Form einer Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die auf längere Zeit und Dauer angelegt, keine weitere Lebensgemeinschaft zulässt und sich durch eine innere Bindung auszeichnet.
9 Entwurf 8 Stand 05. Oktober 2017 Nach Einschätzung des unterzeichnenden Arztes leben die Antragsteller in einer festgefügten Partnerschaft zusammen und der Mann beabsichtigt, die Vaterschaft an dem durch die beantragte Maßnahme gezeugten Kindes anzuerkennen. D Ja D Nein. VI. Kostenplan IVF bzw. ICSI nach GQÄ: Alle Angaben stehen unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung der diagnostischen und therapeutischen Einzelfallerfordernisse. Auflistung der Positionen ggf. auf separatem Beiblatt; Kostenschätzungen sind als durchschnittliche Kostenspanne in Euro anzugeben. IVF (In Vitro-Fertilisation mit Embrvotransfer) ~ M Arztliche Behandlung Medikamentenkosten Sachkosten und Praxisbedarf Gesamt Oder ICSI (IVF mit lntracytoplasmatischer Spermieninjektion) Arztliche Behandlung Medikamentenkosten w M Sachkosten und Praxisbedarf Gesamt - Ort, Datum, Stempel, Unterschrift, Reproduktionsmedizinisches Zentrum
10 Anlage 3 Auszahlungsantrag ~n das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Gießen Team 11 -Allgemeine Verwaltung Südanlage 14 a Gießer{ { Kommentiert [N4]: noch nicht geklärt Aktenzeichen des Bewilligungsbescheids: Az.: vom: Auszahlungsantrag für einen nicht rückzahlbaren Zuschuss einer durchgeführten ln-vitro-fertilisations (IVF) - oder die lntrazytoplasmatische Spermieninjektions (ICSI) - Behandlung nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen 1. Antragsteller Antragstellerin Titel Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Telefonnummer*. -Adresse* Angaben smd frelwllhg Antragsteller Titel Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße. Hausnummer: Postleitzahl, Ort: 2. Zuwendungszweck D IVF D ICSI vierter Behandlungszyklus vierter Behandlungszyklus
11 Nachweise für die Berechnung/Auszahlung der Zuwendung Rechnungen der Reproduktionseinrichtung. Apotheken. Labors. ggf. anästhesiologischen Praxis bitte eintragen (sonst wird der Antrag zurückgesandt) und im Original beifügen: Nr. Rechnunasdatum Rechnunassteller Betraa Hinweis: Aus den Rechnungen/ dem Behandlungsvertrag muss die Behandlungsmethode erkennbar sein. Summe der entstandenen Kosten E E E E E E Bitte unbedingt Ziffer 3.1 und/oder 3.2/3.3 ausfüllen. Wenn diese Angaben fehlen, wird der Antrag zurückgesandt. 3.1 Von der gesetzlichen Krankenkasse habe ich zusätzliche Zahlungen* erhalten: o ja; in Höhe von Bitte Nachweis beifügen * Leistungen, die zusätzlich gezahlt wurden o nein, ich habe keine zusätzlichen Leistungen* der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. 3.2 Erstattung durch private Krankenkasse: Bitte Nachweis oder Negativbescheinigung beifügen (falls noch nicht vorgelegt)......, 3.3 Erstattung durch Beihilfe/Heilfürsorge... Bitte Nachweis oder Neaativbescheiniauna beifüaen /falls noch nicht voraeleatl Eigenanteil:...
12 Die Zuwendung beträgt maximal 75 v.h. des Ihnen nach Abrechnung mit der Gesetzlichen (GKV) oder Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie ggf. der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils, höchstens jedoch (IVF) bzw (ICSI) gemäß Ihres Bewilligungsbescheides. 4. Bankdaten Bitte überweisen Sie die Zuwendung auffolgendes Konto: Kontoinhaber/in : IBAN: Kontonummer: Bankleitzahl: Eine Schwangerschaft ist eingetreten Oja 0 nein Alle in diesem Antrag gemachten Angaben sind richtig und vollständig. Wir erklären, dass die Behandlung antragsgemäß durchgeführt wurde. Datum 1. Unterschrift Antragstellerin 2.Unterschrift Antragsteller Hinweis: Nachdem der Abrechnungsbescheid erstellt wurde, werden nicht verbrauchte Haushaltsmittel wieder dem Gesamtprojekt zur Verfügung gestellt. Es können dann keine Rechnungen mehr nachgereicht werden. Die Belege sind fünf Jahre nach Vorlage des Auszahlungsantrags aufzubewahren, sofern nicht steuerrechtliche oder andere Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmen.
21281 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Sachsen-Anhalt
21281 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MS vom 16.6.2010 42.2 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
MehrRdErl. des MS vom
228 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion für nichteheliche Lebensgemeinschaften durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MS vom 8.2.20
MehrRdErl. des MS vom
228 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierenden Reproduktion an Ehegatten durch das Land Sachsen-Anhalt und den Bund RdErl. des MS vom 8.2.20 42.2 Fundstelle:
MehrAssistierte Reproduktion
Regierungspräsidium Gießen Assistierte Reproduktion Finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare in Hessen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 61 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641
Mehr1. persönliche Angaben
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Förderprogramm Assistierte Reproduktion ZS E 23 Turmstraße 21 10559 Berlin Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung für die In-Vitro-Fertilisations
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
MehrErstmalige Antragstellung oder Folgeantrag zum Aktenzeichen: Ass.Repro
Antrag Ass Repro 3 SL 1.15 16 04 2014 Entwurf mit erw. DatenschutzErk Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Team 3 SL 1 Domhof 1 31134 Hildesheim Erstmalige Antragstellung oder Folgeantrag
MehrLandesprogramm zur Kinderwunschbehandlung
Landesprogramm zur Kinderwunschbehandlung Vorwort In unserer Gesellschaft darf aber nicht der Geldbeutel darüber entscheiden, ob man sich eine Kinderwunschbehandlung leisten kann oder nicht. Sehr geehrte
MehrA n t r a g Ehepaare
Thüringer Stiftung HandinHand Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not Förderung Kinderwunsch Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt A n t r a g Ehepaare Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte
MehrBitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeiten werden können. Wichtig sind die Angaben zu beiden Partnern.
Stiftung FamilienSinn Thüringen c/o Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt A n t r a g festgefügte Partnerschaft Bitte beachten
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
MehrKommunaler Sozialverband Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts Höherer Kommunalverband Kommunaler Sozialverband Sachsen KOMMUNALER SOZIALVERBAND SACHSEN - Fachdienst 340 - Reichsstraße 3 09112 Chemnitz Erstmalige Antragstellung
MehrBitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeiten werden können. Wichtig sind die Angaben zu beiden Ehepartnern.
Stiftung FamilienSinn Thüringen c/o Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt A n t r a g - Eheleute Bitte beachten Sie, dass
MehrKommunaler Sozialverband Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts Höherer Kommunalverband Kommunaler Sozialverband Sachsen KOMMUNALER SOZIALVERBAND SACHSEN - Fachdienst 340 - Reichsstraße 3 09112 Chemnitz Antrag Eheleute RL Familienförderung
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie) 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck Gemäß 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung
MehrA n t r a g 2 0 1 4. Stiftung FamilienSinn Thüringen Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt. Erstmalige Antragstellung oder
Stiftung FamilienSinn Thüringen Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt A n t r a g 2 0 1 4 Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und richtig aus. Wichtig sind die Angaben zu beiden Ehepartnern. Bitte
MehrA n t r a g 2016. Stiftung FamilienSinn Thüringen Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt. Erstmalige Antragstellung oder
Stiftung FamilienSinn Thüringen Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt A n t r a g 2016 Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und richtig aus. Wichtig sind die Angaben zu beiden Ehepartnern. Bitte
MehrFörderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015
Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
Mehr52 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2013
52 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2013 Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Norm: 23 SGB 8 Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 50. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Kultusministerium Aktenzeichen: 21-51 802/2-2 Erlassdatum: 27.12.2017 Fassung vom: 27.12.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Gültig bis: 31.12.2022 Quelle: Gliederungs-Nr:
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
Mehr136 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 8/2015
136 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 8/2015 Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und
MehrVom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)
RefJVwV 2.142-501_Archiv Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 1 Vom 11. Februar
Mehr2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrRichtlinie des Rektorates über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung aus Mitteln der Sparkasse Vorpommern
Richtlinie des Rektorates über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung aus Mitteln der Sparkasse Vorpommern 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck 1.1 Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
MehrAntrag auf Förderung des Austauschs einer Einzelraumfeuerungsanlage im Rahmen des Programms
1.000 EFFIZIENTE ÖFEN FÜR RHEINLAND-PFALZ mit gleichzeitigem Nachweis der Verwendung SIE HABEN FRAGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG? Weitere Informationen erhalten sie bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz und dem
MehrMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION. Antrag
Anlage zum Projektleitfaden Förderprogramm Landärzte (Stand 16.06.16) MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte zur Verbesserung der ambulanten ärztlichen
Mehr(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung (LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums Vom
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:
MehrRichtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)
Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium
MehrFörderungsantrag zum Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs in der Stadt Lingen (Ems)
Förderungsantrag zum Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs in der Stadt Lingen (Ems) 1. Angaben zur Antragstellerin/ zum Antragsteller Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Fax Email
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. 1.Erfassungsdaten Antragsteller : Anschrift : Telefon/Fax : Kreditinstitut : Kontonummer : Bankleitzahl : Ansprechpartner : Zahl der hauptamtlichen : Mitarbeiter Zahl
MehrAntrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten zum Wohl der Stadt Bergen auf Rügen.
Anlage 1 Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten zum Wohl der Stadt Bergen auf Rügen Stadt Bergen auf Rügen Die Bürgermeisterin Markt 5/6 18528 Bergen auf Rügen Antragstermin:
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung I. Antragstellerin Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) Name:...... Geburtsname:...... Vorname:...... Geburtsdatum:...... Anschrift:............
MehrVORIS Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind. 3.1 Landkreise und Gemeinden,
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt Altlastensanierung - - RdErl. d. MU v. 11. 03. 2009-38-62827/1/1/8 - VORIS 28300 1. Zuwendungszweck,
MehrRichtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie
MehrRichtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom
Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom 07.02.2013 I. Ziele der Förderung Die Gemeinde Rangsdorf gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie finanzielle Zuwendungen
MehrFörderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.
Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Mai 2009, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
MehrQuelle: Gliederungs-Nr:
Landesrecht BW recherchiert von: Wolfgang Kunz am 28.03.2013 Vorschrift Quelle: Normgeber: Innenministerium Aktenzeichen: 4-5840.2/5 Erlassdatum: 31.10.2012 Fassungvom: 31.10.2012 Gültig ab: 01.01.2013
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. vom 16. März 2015, S. 447 Erlass des Ministeriums
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Normen: 1 GenG, 2 NuWG Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 94
Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Aktenzeichen: 303.11-43813-01 Erlassdatum: 24.01.2018 Fassung vom: 24.01.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Gültig
MehrRichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006
Richtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2. Gegenstand
MehrDokument 1: Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten. Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten Versorgung ART
Anhang 1: Dokument 1: Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten Versorgung ART Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten Versorgung ART Liebe Patientin, lieber Patient, Die Integrierte
MehrIch beantrage/wir beantragen die Gewährung einer Förderung aus den Mitteln der o.g. Richtlinie.
ANTRAG - auf Gewährung einer Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten in der Gemeinde Moorrege vom 16.03.2016 Die vollständige Beantwortung der Fragen in
MehrZuwendungen des Landes Niedersachsen zur Förderung des folgenden Projekts:
Niedersachsen Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGLN) Zentrale Steuerung, Koordinierung - Fachaufgaben NVL Podbielskistraße 331 30659 Hannover Eingangsstempel Zuwendungen nach der Richtlinie
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium Träger der Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen (nur per E-Mail durch LSchB) Bearbeitet
MehrProjektförderung. Seite 2036 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/ Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Seite 2036 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 512009 Richtlinie über die Gewährung von Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beiträgen nach 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) und von Erschließungsbeiträgen
MehrRichtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums
Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,
MehrMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg. Az /1298
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Az. 3-3894.0/1298 Förderprogramm Verwaltungskostenpauschale zur Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehren im ÖPNV vom 22.10.2018 Verwaltungskostenpauschale
MehrMINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT
Seite 408 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 9/2016 MINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT 45 Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten an Berufsschülerinnen und Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes-
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)
Landratsamt Karlsruhe Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Neuantrag Veränderungsantrag Weitergewährungsantrag Förderjahr Antragsteller/in
MehrRichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung studentischer Veranstaltungen Vom 14.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung studentischer Veranstaltungen Vom 14. Mai 2007 I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Der Freistaat Sachsen gewährt nach
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Stand: 01.04.2017 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Erl. d. MS v. 08.06.2016 104.12 43590/29
MehrRichtlinie Wirtschaft
des Ministeriums für und Energie zur Förderung von Maßnahmen zur Energiespeicherung im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg für natürliche Personen vom 26. Juli 2018 1 Zuwendungszweck,
MehrMINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ
716 GABL vom 29. Dezember 2017 Nr.13 wendungsnachweisformulars spätestens innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nachzuweisen. 7.4.2 Der Verwendungsnachweis muss einen
MehrRichtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen
Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen Diese Richtlinie soll die nachhaltige Integration von Flüchtlingen und Spätaussiedlern
MehrRichtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen
Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises Nr. 76-25/13
MehrAntrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Der Magistrat Stadt Rüsselsheim am Main Unterhaltsvorschussstelle Mainstraße 7 65428 Rüsselsheim am Main Tel.: 06142 83-0 Durchwahl: 06142 83-2145, Frau Tezcan Durchwahl: 06142 83-2146, Frau Karipidou
MehrRichtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich
Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales An das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Fit for work 2010 Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses nach der Richtlinie (Rili)
MehrAntrag des/der Erziehungsberechtigten auf Gewährung einer Maßnahmenpauschale zur Integration in die Kindertageseinrichtung
Kreis Bergstraße Der Kreisausschuss Jugendamt -Migration und Integration - Gräffstraße 5 64646 Heppenheim Ort, Datum Antrag des/der Erziehungsberechtigten auf Gewährung einer Maßnahmenpauschale zur Integration
MehrFörderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen
Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen Fördergrundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vom 27.07.2018 V 500 - V-412-23300-2017/056
MehrSportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder
Sportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder Der Sport ist ein fester, nicht mehr weg zu denkender Bestandteil des Lebens. Seine sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Das will
MehrRichtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege
Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
MehrBitte beantworten Sie alle Sie betreffenden Fragen vollständig. Sie beschleunigen damit den Ablauf des Verfahrens.
Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls nach 56 IfSG in Verbindung mit einem beruflichen Tätigkeitsverbot nach 31 IfSG oder einer Absonderung nach 30 IfSG Wichtige Hinweise vor dem Ausfüllen Bitte
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Bleicherufer 13 19053 Schwerin bei Zugehörigkeit zum Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e. V. Einreichung über: Landesverband
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
MehrBundeskabinett beschließt Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen
Bundeskabinett beschließt Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen Das Bundeskabinett hat die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen beschlossen, die die Voraussetzungen
MehrKriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,
MehrRichtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Zentrales
MehrNr. 49/2010 Thüringer Staatsanzeiger Seite 1635
Nr. 492010 Thüringer Staatsanzeiger Seite 1635 Richtlinie über die Gewährung von Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beiträgen nach 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) und von Erschließungsbeiträgen
MehrAntrag auf Übernahme der Tagespflegekosten gemäß 22 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
-1- Antrag auf Übernahme der Tagespflegekosten gemäß 22 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Name, Vorname : Geburtsdatum: für das Kind Erstantrag Folgeantrag Eingangsstempel Werra-Meißner-Kreis
MehrRichtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 20. Februar 2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17. März 2009
Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen (BAnZ S.835) wurde mit Datum vom 17. März 2009 geändert. Nachstehend wird der Gesamttext der neu gefassten Richtlinie veröffentlicht: Richtlinie
MehrRichtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL)
Richtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL) Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Torgau hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
MehrAnlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)
Anlage Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die vorbereitende Unterstützung von Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER)
MF/ VB ELER Stand: 06.08.2014 Vorbereitende Unterstützung Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die vorbereitende Unterstützung von Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER) 2014-2020
MehrRichtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS)
Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS) vom 13. Mai 2009 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Maßnahmen zur Stärkung und Nutzung des Innovationspotentials
Mehr1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
MehrMINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Richtlinie Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi _ 1. Zweck der Richtlinie und Rechtsgrundlagen (1) Mit Hilfe des Förderprogramms
MehrStipendium für Medizinstudierende im unterversorgten Ländlichen Raum
Universitätsklinikum Heidelberg, Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg Antragsformular für das Förderprogramm Stipendium für Medizinstudierende
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung (in zweifacher Ausfertigung einzureichen) EUR.
Anlage 1, den 20 Postfach: Telefon/Fax: Bankverbindung: BLZ: Anschrift Kto.: Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern Jägerweg 2 19053 Schwerin (Auf Rückfragen erteilt Auskunft:) Antrag
MehrDer Antragsteller ist als gemeinnützig i. S. d. 51 ff. AO auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes anerkannt durch Freistellungsbescheid:
Förderantrag für Projekte im Umwelt- und Naturschutzbereich 1 Antragsteller: Stempel der Organisation Name der Organisation / des Vereins Rechtsform Register / Amtsgericht Der Antragsteller ist als gemeinnützig
MehrZuwendungsantrag. Erbbauberechtigter
An das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Abteilung B Referat B3 Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken Zuwendungsantrag Zuwendung zur Förderung der Anpassung vorhandenen Wohnraums
MehrVerordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV)
Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung - AuswErlV) AuswErlV Ausfertigungsdatum: 10.04.2013 Vollzitat: "Auswandererberatungserlaubnisverordnung vom
Mehr