EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROSTAT. Dok.: Eurostat/F2/LMP/08/09 STATISTIKEN ZUR ARBEITSMARKTPOLITIK (AMP) Addendum zur AMP-Methodik 2006.

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROSTAT Direktion F: Sozialstatistik und Informationsgesellschaft Referat F-2: Arbeitsmarktstatistiken Dok.: Eurostat/F2/LMP/08/09 STATISTIKEN ZUR ARBEITSMARKTPOLITIK (AMP) Addendum zur AMP-Methodik 2006 März 2009 Luxemburg, 20 März 2009

2 Datenbank zur Arbeitsmarktpolitik Addendum zur Methodik (überarbeitete Fassung vom Juni 2006) März 2009 Am Text der AMP-Methodik, überarbeitete Fassung vom Juni 2006, sind folgende Änderungen vorzunehmen. 1. Seite 6, Fußnote 1: Der vorhandene Text ist zu ersetzen: Bei diesen Dienstleistungen wird ein Teilnehmer, der als Arbeitsloser registriert ist, in der Regel weiterhin als registrierter Arbeitsloser gezählt. Unter Maßnahmen wird in den meisten Ländern ein Teilnehmer, der als Arbeitsloser registriert ist, in der Regel nicht mehr als registrierter Arbeitsloser gezählt (siehe auch Box 1 hinter 200). 2. Seite 27, Paragrafen : Der vorhandene Text ist zu ersetzen, hinter 178 ist eine Box einzufügen: 176 In einigen Fällen erhalten die TeilnehmerInnen an einer AMP-Maßnahme weiterhin Arbeitslosengeld anstelle einer Aus- und Weiterbildungsbeihilfe, Lohn oder Ähnlichem. In diesem Fall ist der Betrag des diesen TeilnehmerInnen gezahlten Arbeitslosengeldes den Ausgaben für diese Maßnahme zuzurechnen. Dabei sind für die Behandlung des Arbeitslosengeldes in Kategorie 8 zwei Ansätze möglich: a. (Empfohlen). Der Gesamtbetrag des ausgezahlten Arbeitslosengeldes und die Gesamtzahl der Arbeitslosengeldbezieher sind weiterhin in Kategorie 8 als Ausgaben bzw. TeilnehmerInnen zu verzeichnen. Auf Eingriffsebene sind die AMP-Daten dann mit den entsprechenden Angaben in anderen Veröffentlichungen konsistent. Zusätzlich ist zur Anpassung ein (als 8.A klassifizierter) Eintrag vorzunehmen, um den Gesamtbetrag der an TeilnehmerInnen an AMP-Maßnahmen gezahlten Geldleistungen und die entsprechende Teilnehmerzahl zu erfassen. Diese Zahlen werden sodann bei der Berechnung der Aggregate nach Kategorien automatisch abgezogen, was Doppelzählungen verhindert. b. Die Einträge für Arbeitslosengeld sind netto zu melden, d. h. ohne die Geldleistungen an TeilnehmerInnen an Maßnahmen und die entsprechenden EmpfängerInnen. In diesem Fall ist keine Eingabe zur Anpassung erforderlich, aber die fein (nach Eingriff) gegliedert veröffentlichten Daten stimmen möglicherweise nicht mit denen aus anderen Datenquellen überein. 1

3 177 Erforderlichenfalls kann der Betrag des an TeilnehmerInnen an einer AMP-Maßnahme gezahlten Arbeitslosengeldes anhand des Teilnehmerbestandes der Maßnahme und der durchschnittlichen Höhe der Leistungen geschätzt werden. Beispielsweise dürfen Arbeitslosengeldbezieher ihre Leistungen während eines AMP-Aus- oder Weiterbildungskurses möglicherweise weiterbeziehen. Der Teilnehmerbestand einer Maßnahme (siehe 182) gibt, berichtigt um den Anteil der Arbeitslosengeldbezieher, für einen beliebigen Zeitpunkt während des Jahres die durchschnittliche Zahl der Leistungsbezieher wieder. Wird das Arbeitslosengeld als Pauschale gezahlt oder besteht die Möglichkeit, eine Durchschnittshöhe festzulegen, können die Arbeitslosengeldausgaben für das jeweilige Jahr wie folgt geschätzt werden: Ausgaben = Bestand * Anteil der Arbeitslosengeldbeziehenden * durchschnittliche monatliche Arbeitslosengeldzahlung * Dieser Betrag ist sodann den Ausgaben für die laufende Maßnahme (als regelmäßige Geldleistung an Einzelpersonen) zuzurechnen. Bei Befolgung des oben ( 176) empfohlenen Ansatzes wird derselbe Betrag zur Vermeidung von Doppelerfassungen auch als Doppelzählungseingabe in Kategorie 8 gemeldet und dergestalt automatisch von den Gesamtausgaben für Arbeitslosengeld auf Kategorien-Ebene subtrahiert. Achtung: Es kann praktischer sein, die Anpassung wegen Doppelzählung als Komponente des jeweiligen Eingriffs auszuweisen, als einen eigenen Eintrag dafür vorzunehmen (siehe Beispiel in der Box). 2

4 Beispiel: Erfassung von Arbeitslosengeldleistungen an TeilnehmerInnen an AMP- Maßnahmen (empfohlener Ansatz) Für jede betroffene AMP-Maßnahme: - ist der Wert der Arbeitslosengeldleistungen an TeilnehmerInnen im laufenden Jahr als Ausgabe (als regelmäßige Geldleistung an Einzelpersonen) für die Maßnahme hinzuzurechnen; - ist sicherzustellen, dass Punkt angekreuzt wird (Geldleistungen in Form von Arbeitslosengeld werden nunmehr als Ausgabe der laufenden Maßnahme erfasst) und dass Punkt nicht angekreuzt ist (Arbeitslosengeld wird korrekt bei der laufenden Maßnahme und nicht in Kategorie 8 erfasst). Für den jeweiligen Eingriff, für den in Kategorie 8 Arbeitslosengeld erfasst wird: - ist dem Eingriff eine Komponente hinzuzufügen und unter 8.A zu klassifizieren; - sind beide Komponenten aussagekräftig zu beschreiben. Zum Beispiel könnte die ursprüngliche (wahrscheinlich unter 8.1 klassifizierte) Komponente Sämtliche Leistungen (oder ähnlich) genannt werden und die neue Anpassungskomponente Leistungen an Teilnehmer an AMP-Maßnahmen (ist nur eine Maßnahme betroffen, kann eine konkretere Bezeichnung eingegeben werden); - sind in der Ausgabenmatrix des Erfassungsformulars die Gesamtausgaben für Arbeitslosengeld in die Zeilen der Komponenten Insgesamt und Sämtliche Leistungen einzutragen; der an Teilnehmer an Maßnahmen gezahlte Betrag ist der Anpassungskomponente zuzurechnen; - ist auf dem Reiter Teilnehmer des Erfassungsformulars die Gesamtzahl der Leistungsempfänger auf die Seite Insgesamt anzuwenden und auf der Seite für die Komponente Sämtliche Leistungen (8.1) zu wiederholen; die Zahl der Personen, die während Maßnahmen Leistungen erhalten, ist auf die Seite für die Anpassungskomponente (8.A) anzuwenden. 3. Seite 47, Fußnote 313: Der vorhandene Text ist zu ersetzen: 313 Diese Option (und nicht Punkt 9.1.2) ist auch dann zu wählen, wenn - es sich bei dem Eingriff um eine Form des unter Kategorie 8 klassifizierten Arbeitslosengeldes handelt; - Teilnehmer am laufenden Eingriff (nur Maßnahmen in den Kategorien 2-7) weiterhin Arbeitslosengeld erhalten und die Ausgabe dem laufenden Eingriff zugerechnet worden ist (gemäß Empfehlung in ). 4. Seite 46, Fußnote 311: Der vorhandene Text ist zu ersetzen: 311 Wenn Teilnehmer Geldleistungen erhalten (Punkt 9.1 = ja), sollte die Herkunft dieser Leistungen aus einer oder mehreren der vier nachfolgenden Optionen gewählt werden: 3

5 5. Auf Seite 39 ist Paragraf 249a hinzuzufügen: Folgender Text wird eingefügt: 249a Es ist zu beachten, dass keine der beiden Formeln zuverlässig ist, wenn von einem Jahr auf ein anderes erhebliche Veränderungen der Zahl der Zugänge oder Abgänge auftreten, etwa bei Eingriffen, die gerade anlaufen oder auslaufen. 6. Seite 30, Paragrafen : Der vorhandene Text ist zu ersetzen: 196 Alter (Punkt 20) bezieht sich auf die Altersgruppe, unter welche die Teilnehmer fallen. Bei den erforderlichen Standardaltersgruppen handelt es sich um: unter 25 / / 55 und älter. Diese Aufgliederung ist als verbindlich anzusehen und für alle Eingriffe auszufüllen. Wahlweise akzeptiert die AMP-Software auch feiner (fünf Jahre) gegliederte Altersgruppen-Daten: (<20, 20-24, 25-29,, 60-64, 65+). 197 Diese Aufgliederung der Teilnehmer nach Alter ist zur Vereinfachung der Überprüfung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien erforderlich, in denen Personen unter 25 als Jugendliche und Personen im Alter von 55 und darüber als ältere Menschen bezeichnet werden. 7. Seite 30, Paragrafen : Der vorhandene Text ist zu ersetzen ( 198 wird in 198 und 198a aufgespalten): 198 Dauer der Arbeitslosigkeit (Punkt 21) betrifft in der Regel die Dauer der Zeitspanne der Arbeitslosigkeit von Teilnehmern an AMP-Maßnahmen, die dem Eintritt in den Eingriff vorausgeht, unterscheidet sich aber nach der Art des Eingriffs und der Beobachtung der Teilnehmer: 4

6 Bestand Zugänge Abgänge AMP-Dienstleistungen (nur 1.1.2) AMP-Maßnahmen Dauer der Zeitspanne der Arbeitslosigkeit vor Eintritt in den Eingriff. Betrifft nur zuvor als arbeitslos registrierte Teilnehmer. AMP-Unterstützungen Gegenwärtige Zeitspanne des Leistungsbezugs. Nicht erforderlich. (Dauer der Zeitspanne der Arbeitslosigkeit vor Beginn des Leistungsbezugs.) Dauer am Ende des Leistungsbezugs. Referenzdaten (nur R.1.1) Gegenwärtige Dauer der Zeitspanne der Arbeitslosigkeit. Nicht relevant. Dauer der Zeitspanne der Arbeitslosigkeit an ihrem Ende. 198a Die erforderliche Aufschlüsselung nach der Dauer der Arbeitslosigkeit umfasst: - Gesamtzahl bezieht sich auf die Gesamtzahl der TeilnehmerInnen, für welche die Dauer der Arbeitslosigkeit relevant ist. Für AMP-Maßnahmen/Dienstleistungen ist dies die Zahl der TeilnehmerInnen, die vor Eintritt in den Eingriff als arbeitslos registriert waren (siehe 200). Für AMP-Maßnahmen und Referenzdaten über registrierte Arbeitslose ist diese Zahl gleich der Gesamtzahl der TeilnehmerInnen. - <6 Monate bezieht sich auf die Zahl der TeilnehmerInnen, die vor dem Eintritt in den Eingriff (AMP-Dienstleistungen/Maßnahmen) weniger als 6 Monate lang als Arbeitslose registriert waren oder Leistungen (AMP-Unterstützungen) bezogen haben bzw. die insgesamt weniger als 6 Monate lang als Arbeitslose registriert waren (Referenzdaten) Monate bezieht sich auf die Zahl der TeilnehmerInnen, die vor dem Eintritt in den Eingriff (AMP-Dienstleistungen/Maßnahmen) 6-12 Monate lang als Arbeitslose registriert waren oder Leistungen (AMP-Unterstützungen) bezogen haben bzw. die während desselben Zeitraums insgesamt als Arbeitslose registriert waren (Referenzdaten). - >12 Monate bezieht sich auf die Zahl der TeilnehmerInnen, die vor dem Eintritt in den Eingriff (AMP-Dienstleistungen/Maßnahmen) mehr als 12 Monate lang als Arbeitslose registriert waren oder Leistungen (AMP-Unterstützungen) bezogen haben bzw. die während desselben Zeitraums insgesamt als Arbeitslose registriert waren (Referenzdaten). 5

7 199 Diese Aufschlüsselung gilt für vier Teilnehmergruppen nach Geschlecht und Alter: - Gesamtzahl (Männer und Frauen aller Altersgruppen) - Gesamtzahl <25 (Männer und Frauen im Alter von <25) - Frauen (aller Altersgruppen) - Frauen <25 (Frauen im Alter von <25) 200 Bei AMP-Maßnahmen und -Dienstleistungen ist die Aufschlüsselung der TeilnehmerInnen nach der Dauer der Arbeitslosigkeit nur für TeilnehmerInnen relevant, die zuvor als Arbeitslose registriert waren (siehe Box 1 und ). Sofern Personen an dem Eingriff teilnehmen, die vorher nicht als Arbeitslose registriert waren, wird erwartet, dass die Gesamtzahl der Personen, für welche die Dauer relevant ist, unter der Gesamtzahl der TeilnehmerInnen für diese Variable liegt. Die Beobachtung ist auch nicht relevant für einige Aufschlüsselungen von Zugängen nach ihrem vorherigen Beschäftigungsstatus (siehe ). 8. Seite 44, Paragrafen : Der vorhandene Text ist zu ersetzen (lediglich Korrektur der Nummerierung): 297 Einwanderer/ethnische Minderheiten (Punkt 7.6) bezieht sich auf AusländerInnen mit Dauerwohnsitz in einem Land oder Angehörige ethnischer Minderheiten, die auf dem Arbeitsmarkt spezielle Hilfe aufgrund ihrer Sprache oder anderer kultureller Schwierigkeiten benötigen. 298 Berufsrückkehrer/alleinerziehende Eltern (Punkt 7.7) bezieht sich auf Personen, die Schwierigkeiten haben, nach einer nicht erwerbsaktiven Zeit in ein Beschäftigungsverhältnis zurückzukehren. Hierunter fallen auch Alleinerziehende, die finanzielle oder sonstige Hilfe benötigen um zur Beschäftigungsaufnahme ermutigt zu werden. 299 Staatliche Prioritäten und Sonstige (Punkt 7.8) bezieht sich auf jede national anerkannte, benachteiligte Gruppe, die obenstehend nicht abgedeckt wird. 6

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