Deckblatt Unterlage 9.3
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- Lieselotte Fuchs
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1 Unterlage 9.3 Maßnahmenblätter zum Wahnebergen und der Stadt Bearbeitet: Mai 2017 November 2017
2 Bezeichnung der Maßnahme Bauzeitenregelung bei der Baufeldfreimachung zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1 Lage der Maßnahme Bahn-km: 84,11-84,13; 84,24-84,28 Begründung der Maßnahme 1.1 V CEF Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort im Bezugsraum Beeinträchtigung von Vogelarten durch die Baumaßnahme Ausgangszustand der Maßnahmenfläche Zielkonzeption der Maßnahme - Schutz der Vögel nach Artikel 1 VSRL durch zeitliche Beschränkung der Baufeldfreimachung - Vermeidung der Zerstörung von besetzten Nestern bzw. Störungen während der Brutzeit. - Vermeidung von Zugriffsverboten durch Baufeldfreimachung (nach 44 Abs.1 BNatSchG) Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt: Schadensbegrenzungsmaßnahme für: Kohärenzsicherungsmaßnahme für: CEF-Maßnahme für: Brutvögel FCS-Maßnahme für: Beschreibung der Maßnahme Die Baufeldräumung (Gehölzrodung inkl. Abschieben der Vegetationsdecke / Oberboden im Offenlandbereich) wird im Winterhalbjahr erfolgen (außerhalb der Brutzeiten der Avifauna). Gemäß BNatSchG ( 39) gilt das Verbot für die Gehölzrodung und Rückschnitt von Röhrichten in der Zeit zwischen 1. März und 30. September. Maßnahmenblätter zum 1
3 Gesamtumfang der Maßnahme: ha 1.1 V CEF Zielbiotop: ha/st. Ausgangsbiotop: ha/st. Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Beschreibung der Entwicklung und Pflege Hinweise zur Funktionskontrolle Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Maßnahmenblätter zum 2
4 Bezeichnung der Maßnahme Bauzeitenregelung bei der Bausausführung zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1-2 Lage der Maßnahme Bahn-km: 84,24-84,84 Begründung der Maßnahme 1.2 V CEF Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort im Bezugsraum Beeinträchtigung von Zauneidechsen durch die Baumaßnahme Ausgangszustand der Maßnahmenfläche Zielkonzeption der Maßnahme - Vermeidung von Zugriffsverboten (nach 44 Abs.1 BNatSchG) Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt: Schadensbegrenzungsmaßnahme für: Kohärenzsicherungsmaßnahme für: CEF-Maßnahme für: Zauneidechse FCS-Maßnahme für: Beschreibung der Maßnahme Der Schotterkörper des ehemaligen Bahngleises, auf dem der Geh-/Radweg gebaut werden soll, besitzt potenziell Funktion als Sonn- und Versteckplatz sowie Ausbreitungsweg der Zauneidechse. Im Randbereich sind Winterquartiere nicht auszuschließen. Zur Minimierung von Tötungen und Verletzungen von Tieren sind die Bauarbeiten auf dem Schotterbett daher außerhalb der Winterruhe der Zauneidechse je nach Witterung etwa zwischen April und August durchzuführen. Gesamtumfang der Maßnahme: ha Zielbiotop: ha/st. Ausgangsbiotop: ha/st. Maßnahmenblätter zum 3
5 Zeitliche Zuordnung 1.2 V CEF Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Beschreibung der Entwicklung und Pflege Hinweise zur Funktionskontrolle Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Maßnahmenblätter zum 4
6 Bezeichnung der Maßnahme Erhalt von Höhlenbäumen zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1 Lage der Maßnahme Bahn-km: 84,25 Begründung der Maßnahme 1.3 V CEF Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort im Bezugsraum Beeinträchtigung von Fledermaus-Baumquartieren durch die Baumaßnahme Ausgangszustand der Maßnahmenfläche Zielkonzeption der Maßnahme Vermeidung von Zugriffsverboten (nach 44 Abs.1 BNatSchG), hier insbesondere Vermeidung der Zerstörung von möglichen Fledermaus-Baumquartieren Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt: Schadensbegrenzungsmaßnahme für: Kohärenzsicherungsmaßnahme für: CEF-Maßnahme für: Fledermäuse FCS-Maßnahme für: Beschreibung der Maßnahme Aufgrund ihrer potenziellen Bedeutung als Quartier für Fledermäuse und als Brutplatz für Höhlenbrüter ist die doppelstämmige Weide am Bahndamm im Bereich der BE-Fläche nördlich der Wätern zu erhalten und während der Bauzeit durch geeignete Schutzmaßnahmen vor Beeinträchtigungen zu schützen. Für einzeln stehende Bäume erfolgt als Schutz gegenüber Beschädigung ein Einzelbaumschutz gemäß RAS-LP4 und gemäß DIN Gesamtumfang der Maßnahme: ha Zielbiotop: ha/st. Ausgangsbiotop: ha/st. Maßnahmenblätter zum 5
7 1.3 V CEF Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Beschreibung der Entwicklung und Pflege Hinweise zur Funktionskontrolle Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Maßnahmenblätter zum 6
8 Bezeichnung der Maßnahme Vergrämungsmaßnahmen für die Zauneidechse zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1-2 Lage der Maßnahme 84,28-84,82 Begründung der Maßnahme 1.4 V CEF Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort im Bezugsraum Beeinträchtigung von Zauneidechsen durch die Baumaßnahme Ausgangszustand der Maßnahmenfläche Zielkonzeption der Maßnahme Vermeidung von Zugriffsverboten (nach 44 Abs.1 BNatSchG) Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt: Schadensbegrenzungsmaßnahme für: Kohärenzsicherungsmaßnahme für: CEF-Maßnahme für: Zauneidechse FCS-Maßnahme für: Beschreibung der Maßnahme Um Tötungen und Verletzungen von Zauneidechsen durch den Bau des Geh-/Radwegs weitestgehend zu vermeiden, finden Vergrämungsmaßnahmen statt. Damit die Tiere vor den Bauarbeiten weitestgehend aus dem Baufeld verdrängt werden, wird vor der Winterruhe der Zauneidechse (bis ca. Ende August) ein geeigneter einseitig überwindbarer Zaun am westlichen Rand des beanspruchten Bereichs zur Dammböschung hin errichtet. Der Zaun wird im Schotterbett angelegt. Bei dem Reptilienzaun handelt es sich um überkletterungssichere, mindestens 50 cm hohe undurchsichtige Kunststofffolien. Darüber hinaus wird die Vegetation im anlage- und baubedingt beanspruchten Bereich inkl. des Mittelstreifens vor den Bauarbeiten mit einem Freischneider oder per Handsense gemäht, um die Attraktivität des Gleisbereichs für die Zauneidechse zu reduzieren. Der Gleisschotter ist zwingend vom Mahdgut zu beräumen. Einzelne anzulegende Maßnahmenblätter zum 7
9 1.4 V CEF Stein- und Totholzhaufen werden vor den Baumaßnahmen auf der Böschungsschulter am Rand des Gehölzbestands Sonn- und Versteckplätze außerhalb des Baufelds geschaffen. Gesamtumfang der Maßnahme: ha Zielbiotop: ha/st. Ausgangsbiotop: ha/st. Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Beschreibung der Entwicklung und Pflege Hinweise zur Funktionskontrolle Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Maßnahmenblätter zum 8
10 Bezeichnung der Maßnahme Rekultivierung des Bodens zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1-2 Lage der Maßnahme Bahn-km: 84,11; 84,12-84,17; 84,18-84,98; 85,04-85,21 Begründung der Maßnahme Maßnahmentyp V = A = E = G = Zusatzindex 1.5 V Vermeidungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme Gestaltungsmaßnahme FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort im Bezugsraum Beeinträchtigung des Bodens im Zuge der Bauausführung Ausgangszustand der Maßnahmenfläche Zielkonzeption der Maßnahme Erhaltung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen Vermeidung für Konflikt: Baubedingte Inanspruchnahme von Böden Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt: Schadensbegrenzungsmaßnahme für: Kohärenzsicherungsmaßnahme für: CEF-Maßnahme für: FCS-Maßnahme für: Beschreibung der Maßnahme Im gesamten Baufeld ist der Oberboden gesondert abzutragen und nach DIN (Bodenarbeiten) in Form von nicht zu befahrenden Bodenmieten zu lagern. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgen die Lockerung des Untergrundes und die profilgerechte Andeckung mit Oberboden zur Minderung baubedingter Bodenverdichtung. Hierdurch erreicht man eine Rekonstruktion des ursprünglichen Bodenaufbaus. Rückbau von Baustelleneinrichtungsflächen und tiefgründige Lockerung des Bodens zur Minderung baubedingter Bodenverdichtung. Hierdurch kommt es im Bereich von Biotopen mit hoher Regenerationsfähigkeit wie Acker sowie im Bereich von Kultur- oder anthropogen überformten Böden zu Reduzierung der Beeinträchtigung. Maßnahmenblätter zum 9
11 Gesamtumfang der Maßnahme: 1,01 ha 1.5 V Zielbiotop: ha/st. Ausgangsbiotop: ha/st. Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Beschreibung der Entwicklung und Pflege Hinweise zur Funktionskontrolle Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Maßnahmenblätter zum 10
12 1.6 V Bezeichnung der Maßnahme Vermeidung von baubedingten Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasser durch Schadstoffeintrag zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1-2 Maßnahmentyp V = A = E = G = Vermeidungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Lage der Maßnahme Gesamte Baustrecke Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort im Bezugsraum Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasser durch baubedingten Schadstoffeintrag Ausgangszustand der Maßnahmenfläche Zielkonzeption der Maßnahme - Erhaltung und Wiederherstellung der Boden- und Grundwasserfunktionen - Vermeidung langfristiger, negativer Auswirkungen auf Böden und Grundwasser Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt: Schadensbegrenzungsmaßnahme für: Kohärenzsicherungsmaßnahme für: CEF-Maßnahme für: FCS-Maßnahme für: Beschreibung der Maßnahme Vermeidung des Eintrags von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Baufahrzeugen in Boden und Grundwasser u. a. durch regelmäßige Wartung und Anwendung von Schutzmaßnahmen. Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden, emissionsarmen Baumaschinen und fahrzeugen sowie ordnungsgemäße Lagerung, Verwendung und Entsorgung von boden- und wassergefährdenden Stoffen, die auf der Baustelle zum Einsatz kommen. Sofortige ordnungsgemäße Beseitigung von bei Unfällen austretenden Schadstoffen. Maßnahmenblätter zum 11
13 Gesamtumfang der Maßnahme: n. q. 1.6 V Zielbiotop: ha/st. Ausgangsbiotop: ha/st. Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Beschreibung der Entwicklung und Pflege Hinweise zur Funktionskontrolle Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Maßnahmenblätter zum 12
14 Bezeichnung der Maßnahme Bauzeitlicher Biotopschutz (Anlage von Schutzzäunen oder Einzelbaumschutz) zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1-2 Lage der Maßnahme Bahn-km: 84,1; 84,17-84,20; 84,24-84,48; 84,91-84,99; 85,04-85,07; 85,22-85,35 Begründung der Maßnahme 1.7 V Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort im Bezugsraum Beeinträchtigung an das Baufeld angrenzender Biotopbestände Ausgangszustand der Maßnahmenfläche Zielkonzeption der Maßnahme Die nicht durch Flächeninanspruchnahme verloren gehenden bzw. an die Baustelle angrenzenden Vegetationsbestände einschließlich ihrer Funktion als Lebensraum für Tiere sollen gesichert werden. Zur Schonung der Vegetation erfolgt die Einzäunung während der Bauphase. Einzeln stehende Gehölze sind mittels Einzelbaumschutz gegenüber mechanischer Beschädigung zu schützen. Je nach Einzelfall können die folgend beschriebenen Maßnahmen erforderlich werden: Einhaltung des Mindestabstandes von 2,50 m zu den bestehenden Bäumen Schutzzäune im Wurzelbereich (Kronentraufe zzgl. 1,50 m) bzw. am Rand des Baufeldes für angrenzende Gehölz- und Vegetationsbestände Schutzzäune für Einzelbäume im Wurzelbereich oder bei geringem Platzangebot Stammschutz durch Bohlenummantelung Handarbeit im Wurzelbereich einschließlich Wurzelschnitt und behandlung Kronenentlastungsschnitt im Fall von erheblichem Wurzelverlust Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt: Schadensbegrenzungsmaßnahme für: Kohärenzsicherungsmaßnahme für: CEF-Maßnahme für: FCS-Maßnahme für: Maßnahmenblätter zum 13
15 Beschreibung der Maßnahme 1.7 V Bei flächig ausgeprägten Vegetationsbeständen im Bereich angrenzend an das Baufeld erfolgt als Schutz gegenüber versehentlichem Befahren, eine Einzäunung gemäß RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Abschnitt 4 "Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen"). Für einzeln stehende Bäume erfolgt als Schutz gegenüber Beschädigung ein Einzelbaumschutz gemäß RAS-LP4 und gemäß DIN Es werden dabei auch Gehölze berücksichtigt, die im Umfeld von Entsiegelungsmaßnahmen stehen. Nach Beendigung der Baumaßnahme erfolgt ein Entfernen der Vegetationsschutzzäune und des Einzelbaumschutzes und Aufhebung der Tabuzonen. Gesamtumfang der Maßnahme: 999 m Schutzzaun Zielbiotop: ha/st. Ausgangsbiotop: ha/st. Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Beschreibung der Entwicklung und Pflege Hinweise zur Funktionskontrolle Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Maßnahmenblätter zum 14
16 2.1 A Bezeichnung der Maßnahme Wiederherstellung der baubedingt beeinträchtigten Biotopstrukturen zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1-2 Lage der Maßnahme Maßnahmentyp V = A = E = G = Vermeidungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Bahn-km: 84,11; 84,12-84,17; 84,18-84,98; 85,04-85,21 Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort im Bezugsraum Konflikt: 1 B: anlage- und baubedingter Verlust von Gehölzstrukturen (BRS, BAA), Gewässer (STG), Ruderalfluren (UHF, UHM, RDH/URT, UFB) und Grünland (GMF, GIA) 1 Bo Anlagebedingter Verlust von Böden allgemeiner Bedeutung (Podsol) und von Böden allgemeiner Bedeutung mit Bodenfunktionen besonderer Bedeutung (Gley-Vega) durch Versiegelung, Teilversiegelung (Bankette) und Überformung (Böschung, Mulden) sowie baubedingte Inanspruchnahme von Böden mit Bodenfunktionen besonderer Bedeutung im Bereich von Biotopen der Wertstufen I und II Ausgangszustand der Maßnahmenfläche Baustellenzufahrten, Baustelleneinrichtungsflächen Zielkonzeption der Maßnahme - Ausgleich von Biotopverlusten und Bodenfunktionsverlusten Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: 1 B, 1 Bo Ersatz für Konflikt: Schadensbegrenzungsmaßnahme für: Kohärenzsicherungsmaßnahme für: CEF-Maßnahme für: FCS-Maßnahme für: Maßnahmenblätter zum 15
17 Beschreibung der Maßnahme 2.1 A Auf bauzeitlich für Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsstreifen etc. genutzten Flächen sind nach Bauabschluss alle eingebauten Fremdmaterialien zu entfernen und die Bodenflächen ordnungsgemäß zu rekultivieren. Bei Betroffenheit von Gehölzbeständen in der freien Landschaft (hier vor allem Gebüschstrukturen, 352 m²) sind im Anschluss an die Rekultivierung der Bodenflächen zusätzlich entsprechende Gehölzstrukturen wieder herzustellen. Für die Wiederherstellung von Gehölzbepflanzungen sind unabhängig vom Ausgangszustand lebensraumtypische Gehölze zu verwenden. Für Bepflanzungen genügen in der Regel einmal verpflanzte zwei- oder dreijährige Gehölze aus engem Stand (Jungpflanzen) oder drei- bis vierjährige leichte Sträucher oder leichte Heister aus mittelweitem Stand. Im Bereich der baubedingt beanspruchten Grünlandflächen werden Magere Flachlandmähwiesen (Mesophiles Grünland, GMF) wiederhergestellt bzw. entwickelt ( m²). Hierzu ist eine Einsaat mit Regelsaatgutmischung RSM 8.1, Variannte 2 (M agerstandorte) vorzunehmen. Der Erfolg der Maßnahmen ist im Zuge eines Monitoring nach 3 Jahren zu überprüfen und nachzuweisen. Falls sich die gewünschte Entwicklung des Zielbiotops nicht eingestellt hat, wird schon jetzt eine entsprechende Heublumenansaat mit autochthonem Saatgut auf den jeweiligen Flächen für das Jahr 2020 festgelegt. Im Bereich der ehemaligen Stützpfeiler der Eisenbahnüberführung Aller und Wätern auf der Westseite der Bahntrasse sollen nach Beendigung der Bauarbeiten auf einer Fläche von m² Mulden bzw. Wiesentümpel (STG) hergestellt werden. Hierzu wird an den entsprechenden Stellen der Boden 0,50 m unter Oberkante Gelände abgetragen bzw. ausgehoben. Die ausgehobenen Mulden werden an den Rändern leicht abgeflacht. So können sich ökologisch wertvolle Strukturen (wechselfeuchte B e- reiche bzw. Wiesentümpel, STG) entwickeln. Im Bereich der baubedingt beanspruchten Ruderal- und Uferstaudenfluren (UHF, UHM, URT, UFB) wird nach Beendigung der Bauarbeiten eine Einsaat einer Kräutersaatgutmischung (einschl. Anwa l- zen) auf einer Fläche von m² vorgenommen. Hierbei ist die Regelaatgutmischung RSM 8.1, Variante 1 (Standorte ohne extreme Ausprägung) und eine Saatgutmenge von 7g/m² zu verwenden. Für alle erforderlichen Ansaaten und Gehölzpflanzungen ist insbesondere in den Schutzgebieten schon jetzt standortgerechtes Saatgut bzw. Pflanzgut regionaler Herkunft des Raumes Nordwestdeutsches Tiefland (Herkunftsregion 1) gemäß 40 BNatSchG zu verwenden. Gesamtumfang der Maßnahme: 1,01 ha Zielbiotop: m²/st.: Ausgangsbiotop: ha/st. Gehölzstrukturen (BRS, BAA) 352 m² Baustellenbereiche (OX) m² Grünland (GMF) m² Wiesentümpel (STG) m² Ruderal- und Uferstaudenfluren (UHF, UHM, URT, UFB) m² Maßnahmenblätter zum 16
18 Zeitliche Zuordnung 2.1 A Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Beschreibung der Entwicklung und Pflege Gehölzstrukturen: Fertigstellungs- und Entwicklungspflege gemäß DIN und über einen Zeitraum von 3 Jahren Grünland: in den ersten drei Jahren, mind. 2 x mähen und Mähgut abtransportieren, nach drei Jahren Artenzusammensetzung prüfen, bei zu geringer Artenzahl Nicht-Erreichung des Ziel-Biotoptyps GMF ist eine Heublumensaat im Juli 2020 durchzuführen, bei Erfolg max. 2 x mähen und Mähgut abtransportieren, 1. Mahd ab Mitte Juni. Wiesentümpel: Nach Herstellung der Mulden werden diese sich selber überlassen. Durch den ständigen Wechsel von Überschwemmungen, Grundwasserbeeinflussung und Trockenheit werden sich sukzessiv wechselfeuchte Mulden bzw. Wiesentümpel entwickeln. Ruderal- und Uferstaudenfluren: dreimalige Mahd der Flächen mit Beseitigung des Mähgutes bis zum Herstellen eines Deckungsgrades der Grasnarbe von 75% zur Erreichung eines abnahmefähigen Zustandes nach DIN Hinweise zur Funktionskontrolle Nachkontrolle im Rahmen der Unterhaltungspflege Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Maßnahmenblätter zum 17
19 2.2 A Bezeichnung der Maßnahme Extensivierung einer intensiv genutzten Grünlandfläche zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 2 Maßnahmentyp V = A = E = G = Vermeidungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme Zusatzindex Gestaltungsmaßnahme FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Lage der Maßnahme Gemarkung Eitze, Flur 1, Flurstück 58/13 Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort im Bezugsraum Konflikt: 1 B: anlage- und baubedingter Verlust von Gehölzstrukturen (BRS, BAA), Gewässer (STG), Ruderalfluren (UHF, UHM, RDH/URT, UFB) und Grünland (GMF, GIA) 1 Bo Anlagebedingter Verlust von Böden allgemeiner Bedeutung (Podsol) und von Böden allgemeiner Bedeutung mit Bodenfunktionen besonderer Bedeutung (Gley-Vega) durch Versiegelung, Teilversiegelung (Bankette) und Überformung (Böschung, Mulden) sowie baubedingte Inanspruchnahme von Böden mit Bodenfunktionen besonderer Bedeutung im Bereich von Biotopen der Wertstufen I und II 1 Gw Beeinträchtigung der Grundwasserdynamik durch Versiegelung von Infiltrationsfläche Ausgangszustand der Maßnahmenfläche Intensivgrünland (GI) Zielkonzeption der Maßnahme Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: 1 B, 1 Bo, 1 Gw Ersatz für Konflikt: Schadensbegrenzungsmaßnahme für: Kohärenzsicherungsmaßnahme für: CEF-Maßnahme für: FCS-Maßnahme für: Maßnahmenblätter zum 18
20 Beschreibung der Maßnahme 2.2 A Die momentan intensiv genutzte Grünlandfläche soll in ein Extensivgrünland umgewandelt werden. Hierzu wird die Fläche zunächst über 3 Jahre ausgehagert, d.h. dass auf dieser Fläche keine Düngung und eine Mahd erst ab Mitte/Ende Juni erfolgt. Aufgrund des noch vorhandenen Potentials sollten ggf. 3 Jahre ausreichen, um den gewünschten Erfolg zu bekommen. Falls sich die gewünschte Entwicklung des Zielbiotops nicht eingestellt hat (Nachweis per Kartierung), wird schon jetzt eine entsprechende Heublumenansaat mit autochthonem Saatgut auf der jeweiligen Fläche für das Jahr 2020 festgelegt. Für alle erforderlichen Ansaaten und Gehölzpflanzungen ist insbesondere in den Schutzgebieten schon jetzt standortgerechtes Saatgut bzw. Pflanzgut regionaler Herkunft des Raumes Nordwestdeutsches Tiefland (Herkunftsregion 1) gemäß 40 BNatSchG zu verwenden. Gesamtumfang der Maßnahme: 0,56 ha Zielbiotop: Extensivgrünland (GMF) m²/st m² Ausgangsbiotop: Intensivgrünland (GI) ha/st m² Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Beschreibung der Entwicklung und Pflege Aushagerung der Fläche über 3 Jahre, d. h. keine Düngung, in den ersten drei Jahren, mind. 2 x mähen ab Mitte/Ende Juni und Mähgut abtransportieren, nach drei Jahren Artenzusammensetzung prüfen, bei zu geringer Artenzahl Nicht-Erreichung des Ziel-Biotoptyps GMF ist eine Heublumensaat im Juli 2020 durchzuführen, bei Erfolg max. 2 x mähen und Mähgut abtransportieren, 1. Mahd ab Mitte Juni. Hinweise zur Funktionskontrolle Nachkontrolle im Rahmen der Unterhaltungspflege Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Eigentum der Maßnahmenblätter zum 19
21 3.1 G Bezeichnung der Maßnahme Begrünung der Bankette, Mulden und Böschungen zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1-2 Maßnahmentyp V = A = E = G = Vermeidungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Lage der Maßnahme 84,1-84,17; 84,18-84,98; 85,04-85,4 Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort im Bezugsraum Konflikt: Vorrangig dient die Begünung der Sicherung der neu profilierten Böschungsflächen, Mulden und Bankette und der Einbindung des Radweges in die Landschaft. Ausgangszustand der Maßnahmenfläche Rekultivierte Flächen im Bereich des Baufeldes Zielkonzeption der Maßnahme Sicherung und Erosionsschutz durch ganzjährige Vegetationsbedeckung, Einbindung des Radweges in die Landschaft. Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt: Schadensbegrenzungsmaßnahme für: Kohärenzsicherungsmaßnahme für: CEF-Maßnahme für: FCS-Maßnahme für: Maßnahmenblätter zum 20
22 Beschreibung der Maßnahme 3.1 G Begrünung der Böschungen und Mulden entlang des Radweges durch Rasenansaat (Regiosaatgut) und Begrünung der Bankette durch Ansaat mit Parkplatzrasen (RSM 5.1) einer Regelsaatgutmischung magerer Standorte (RSM 8.1). In nicht erosionempfindlichen Bereichen ist auf eine Ansaat zu verzichten. Für alle erforderlichen Ansaaten und Gehölzpflanzungen ist insbesondere in den Schutzgebieten schon jetzt standortgerechtes Saatgut bzw. Pflanzgut regionaler Herkunft des Raumes Nordwestdeutsches Tiefland (Herkunftsregion 1) gemäß 40 BNatSchG zu verwenden. Gesamtumfang der Maßnahme: 0,24 ha Zielbiotop: ha/st. Ausgangsbiotop: ha/st. Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Beschreibung der Entwicklung und Pflege Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Dauerhafte Pflege im Rahmen der Straßenunterhaltung. Hinweise zur Funktionskontrolle Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Erwerb durch die Straßenbauverwaltung Maßnahmenblätter zum 21
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