Landschaftspflegerische Maßnahmen
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- Helene Braun
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1 Freistaat Thüringen BAB A 4, VKE von Betr.km bis Betr.km 279,776 Unterlage 9 Erweiterung der LKWStellplätze Landschaftspflegerische Maßnahmen aufgestellt: 09. DEZ DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und bau
2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.2 Maßnahmenblätter
3 Maßnahmenverzeichnis Maßnahmen Nr. Vermeidungsmaßnahmen Beschreibung Maßnahmengröße in Zusammenhang mit KonfliktNr. V SAP 1 Bauzeitenregelung für Baufeldfreimachung 1 H V SAP 2 V SAP 3 Gestaltungsmaßnahmen G 1 Gebäudekontrolle auf Vorkommen von Fledermäusen und gebäudebrütenden Vogelarten vor Gebäudeabriss, Umsetzung Umsetzung der vorkommenden Zauneidechsen und von potenziell vorkommenden Schlingnattern Ansaat von Landschaftsrasen auf Banketten, Schotterrasen, Böschungen, Gräben, Grünflächen 1 H 1 H m² 1 Bo, 1 L, 1 B G 2 Einzelbaumpflanzungen 70 Stück 1 B, 1 H, 1 K, 1 L Ausgleichsmaßnahmen A 1 Entsiegelung m² m² zus. Entsiegelung m² Teilentsiegelung m² zus. Teilentsiegelung 1 Bo, 1 Gw A 2 Flächige Gehölzpflanzungen m² 1 Bo, 1 L, 1 B, 1 K, 1 L A 3 Anlage einer Ruderalflur m² 1 Bo, 1 H, 1 B A CEF 4 Lebensraumverbessernde Maßnahmen für Reptilien, Umsetzungsfläche 3 Steinhaufen (je 5 m³) 3 Reisighaufen (je 25 m³) 1 H
4 9.4.2 Vermeidungsmaßnahmen
5 V SAP 1 Bezeichnung der Maßnahme Bauzeitenregelung für Baufeldfreimachung zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: UnterlageNr.: 9.1 BlattNr.: 2 Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A= Ausgleichsmaßnahme G= Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex SAP= Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme Lage der Maßnahme Zu rodende Gehölze auf der Rastanlage Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort Bezugsraum 1 BAB 4 mit Konflikt 1 H1: Baubedingte Beeinträchtigung von in Gehölzen brütenden Vogelarten (wertgebende Arten: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Elster, Erlenzeisig, Fitis, Gartengrasmücke, Gimpel, Girlitz, Goldammer, Grauschnäpper, Grünfink, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Kleiber, Kohlmeise, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Sommergoldhähnchen, Star, Stieglitz, Sumpfmeise, Waldlaubsänger, Waldbaumläufer, Wacholderdrossel, Weidenmeise, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig, Zilpzalp, Bluthänfling, Feldsperling) 1 H3: Baubedingte Beeinträchtigung von in Gehölzen potenziell vorkommenden Fledermäusen (Tagesverstecke wertgebende Arten: Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Kleine Hufeisennase, Zwergfledermaus, Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Großes Mausohr, (Mückenfledermaus)) notwendige Strukturen Anforderung an die Lage bzw. den Standort Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Gehölzstrukturen auf der Rastanlage (Einzelbäume: Biotopcode 6410,6420,6430; Verkehrsbegleitgrün: Biotopcode 9280; sonstige Grünflächen: Biotopcode 9299; Kulturbestimmter Lärchenwald: ; Eschen und/oder AhornPionierwald: ) Zielkonzeption der Maßnahme Die Vermeidungsmaßnahme umfasst jahreszeitliche Beschränkungen der Baufeldfreimachung. Für die gesamte Baustrecke gilt, dass die Beräumung des Baufeldes außerhalb der Brutzeiten der Avifauna sowie außerhalb der Wochenstubenzeiten und dem Bezug von potenziellen Sommerquartieren der Fledermäuse durchzuführen ist, um eine Tötung von Vögeln (einschl. Eier, Nestlinge) sowie von Fledermäusen durch die Baufeldfreimachung zu vermeiden. Die artspezifische Vermeidungsmaßnahme ist geeignet, das Eintreten von Zugriffsverboten auf die Zielarten zu verhindern. Vermeidung für Konflikt: 1 H1, 1 H3 Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:
6 V SAP 1 Zielarten der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme (SAP): Potenziell in Gehölzen vorkommende Arten: Wasserfledermaus, Amsel, Blaumeise, Buchfink, Elster, Erlenzeisig, Fitis, Gartengrasmücke, Gimpel, Girlitz, Goldammer, Grauschnäpper, Grünfink, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Kleiber, Kohlmeise, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Sommergoldhähnchen, Star, Stieglitz, Sumpfmeise, Waldlaubsänger, Waldbaumläufer, Wacholderdrossel, Weidenmeise, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig, Zilpzalp, Bluthänfling, Feldsperling Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Bauzeitenregelung für die Baufeldfreimachung Gehölzflächen, Einzelbäume: Rodung im Zeitraum vom 15. Oktober bis Ende Februar und somit außerhalb Brutzeiten der Vögel und Aktivitätszeiten der Fledermäuse (Gehölze mit Strukturen für potenzielle Winterquartiere sind nicht vorhanden) Gesamtumfang der Maßnahme: ca. 0,6 ha Gehölzfläche und 22 Einzelbäume Zielbiotop: Ausgangsbiotop: Hinweise zur landschaftspflegerischen Bauausführung Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten Bauzeitenregelung mit Baufeldfreimachung bis Beendigung der Bauarbeiten Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen Hinweise zur Funktionskontrolle Die Einhaltung der Vermeidungsmaßnahme wird durch eine Umweltbaubegleitung sichergestellt. Hinweise für die Ausführungsplanung Leitungen: Zuwegung: Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
7 V SAP 2 Bezeichnung der Maßnahme Gebäudekontrolle auf Vorkommen von Fledermäusen und gebäudebrütenden Vogelarten vor Gebäudeabriss, Umsetzung und ggf. Bereitstellung von Ersatzhabitaten/ Ersatzniststätten. zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A= Ausgleichsmaßnahme G= Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex SAP= Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme UnterlageNr.: 9.1 BlattNr.: 2 Lage der Maßnahme Abzureißende Gebäude auf dem Gelände der Rastanlage Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort Bezugsraum 1 BAB 4 mit Konflikt 1 H4: Baubedingte Beeinträchtigung von in zum Abriss vorgesehenen Gebäuden potenziell vorkommenden Vogelarten und Fledermäusen. Wertgebende Arten: pot. Tagesverstecke von: Wasserfledermaus, Zwergfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus, Mückenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Kleine Hufeisennase pot. Wochenstubengesellschaften von: Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Kleine Hufeisennase pot. Winterquartiere von: Wasserfledermaus, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Mückenfledermaus, Braunes Langohr) pot. Brutvögel: Hausrotschwanz, Mauersegler, Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Turmfalke notwendige Strukturen Anforderung an die Lage bzw. den Standort Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Gebäude auf der Rastanlage Zielkonzeption der Maßnahme Ziel der Maßnahme ist eine Vermeidung von Beeinträchtigungen artenschutzrechtlich relevanter Arten (Gebäudebrüter; Fledermäuse). Die artspezifische Vermeidungsmaßnahme ist geeignet, das Eintreten von Zugriffsverboten auf die Zielarten zu verhindern. Vermeidung für Konflikt: 1 H4 Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:
8 V SAP 2 Zielarten der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme (SAP): pot. Tagesverstecke von: Wasserfledermaus, Zwergfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus, Mückenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Kleine Hufeisennase pot. Wochenstubengesellschaften von: Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Kleine Hufeisennase pot. Winterquartiere von: Wasserfledermaus, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Mückenfledermaus, Braunes Langohr) Hausrotschwanz, Mauersegler, Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Turmfalke Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Vor dem Abriss der im überplanten Bereich liegenden Gebäude sowie weitere für Fledermäuse relevante Strukturen (Versorgungsschächte, etc.) sind diese auf ein Vorkommen von Fledermäusen und gebäudebrütenden Vogelarten zu prüfen. Dies erfolgt durch eine einmalige Begehung der Bauwerke durch eine fachlich qualifizierte Person (Biologen/ innen) unmittelbar vor deren Abriss. Werden keine Vögel und keine Fledermäuse festgestellt, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Werden die oben genannten Brutvögel an den Gebäuden festgestellt, ist der Abriss der Gebäude außerhalb der Brutzeit (zwischen und 28./ eines Jahres) durchzuführen. Unter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Wartburgkreises sind für ggf. vorhandene dauerhafte Niststätten (z.b. Schwalbennester) weitere Maßnahmen zur Umsetzung und ggf. zur Bereitstellung von Ersatznestern zu planen. Die Ersatznester können an den verbleibenden Gebäuden auf dem Gelände der Tank und Rastanlage angebracht werden. Werden Fledermäuse festgestellt, so ist zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um Winterquartiere oder Wochenstubengesellschaften (jeweils essentielle Fortpflanzungs bzw. Ruhestätten) oder lediglich um Tagesverstecke der potenziell vorkommenden Arten handelt (siehe oben). Werden Vorkommen festgestellt, so ist der Abriss der Gebäude möglichst auf einen Zeitraum außerhalb dessen Nutzung als Quartier zu verlegen (z.b. Tagesversteck im Sommer: Abriss im Winterhalbjahr zwischen November und Februar). Ist dies nicht möglich sind die Tiere entsprechend im Rahmen der Maßnahmen umzusetzen. Sind zudem essentielle Fortpflanzungs und Ruhestätten betroffen (Wochenstube, Winterquartier), so sind zusätzlich Ausgleichsmaßnahmen zur Bereitstellung von Ersatzhabitaten durchzuführen. Unter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Wartburgkreises sowie der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen (FMKOO) sind je nach Befund weitere Maßnahmen zur Umsetzung und ggf. zu Ersatzhabitaten/ Ersatzquartieren zu planen. Ersatzhabitate können ggf. an den verbleibenden Gebäuden auf dem Gelände der Tank und Rastanlage angebracht werden. Für jede Umsetzungsmaßnahme ist eine gesonderte Ausnahmegenehmigung nach 45 BNatSchG bei der Unteren Naturschutzbehörde des Wartburgkreises zu beantragen. Gesamtumfang der Maßnahme: 5 abzureißende Gebäude Zielbiotop: Ausgangsbiotop: Hinweise zur landschaftspflegerischen Bauausführung Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn des Gebäudeabrisses Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten
9 V SAP 2 Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen Hinweise zur Funktionskontrolle Die Einhaltung der Vermeidungsmaßnahme wird durch eine Umweltbaubegleitung sichergestellt. Hinweise für die Ausführungsplanung Leitungen: Zuwegung: Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
10 V SAP 3 Bezeichnung der Maßnahme Umsetzung der vorkommenden Zauneidechsen und von potenziell vorkommenden Schlingnattern Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A= Ausgleichsmaßnahme G= Gestaltungsmaßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: UnterlageNr.: 9.1 BlattNr.: 2,3 Zusatzindex SAP= Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme Lage der Maßnahme Ruderale, brachgefallene Flächen auf dem östlichen Gelände der Rastanlage (Biotopcode 9392) Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort Bezugsraum 1 BAB 4 mit Konflikt 1 H2: Baubedingte Beeinträchtigung von auf ruderalisierten Standorten für die potenziell vorkommende Schlingnatter und für die nachgewiesenen Zauneidechsen, Lebensraumverlust für der o.g. Reptilienarten notwendige Strukturen Anforderung an die Lage bzw. den Standort Ausgangszustand der Maßnahmenflächen brachgefallene Bereiche der Rastanlage mit Ruderalflur auf anthropogen veränderten Standorten in Ortslagen, an Gewerbe oder Industriestandorten (Biotop 9392) Zielkonzeption der Maßnahme Ziel der Maßnahme ist eine Vermeidung von Beeinträchtigungen der artenschutzrechtlich relevanten Arten Zauneidechse und Schlingnatter, die auf brachgefallenen Teilflächen im östlichen Bereich der Rastanlage vorkommen (Schlingnatter nur potenzielle Vorkommen). Die artspezifische Vermeidungsmaßnahme ist geeignet, das Eintreten von Zugriffsverboten auf die Zielarten zu verhindern. Vermeidung für Konflikt: 1 H2 Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt: Zielarten der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme (SAP): Zauneidechse, Schlingnatter
11 Umsetzung der Maßnahme V SAP 3 Beschreibung der Maßnahme Vor Baubeginn sind die auf den überplanten ruderalisierten Flächen im Osten der Rastanlage vorkommenden Reptilienarten umzusiedeln. Dies erfolgt durch eine fachlich qualifizierte Person (Biologen/ innen). Die Zauneidechsen und ggf. vorkommenden Schlingnattern sind auf die durch Maßnahme A CEF 4 aufgewerteten Habitatflächen östlich des Baufeldes umzusetzen. Zusätzlich ist während der Bauzeit eine Absperrung des Baufeldes mit einem überklettersicheren Schutzzaun vorzusehen. Die Maßnahmen sind wie folgt schrittweise umzusetzen: Abstimmung der Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Wartburgkreises und Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach 45 BNatSchG Ausbringung von Dachpappen zur Vorbereitung der Umsetzung (künstliche Verstecke helfen bei der Auffindung einzelner Individuen, insbesondere bei Vorkommen der Schlingnatter) bereits im Herbst des Jahres vor der Baumaßnahme (Funktionalität der Dachpappen 510 Jahre, Ausbringung ggf. schon im Herbst 2015) Errichtung der lebensraumverbessernden Maßnahmen (A CEF 4) östlich des Baufeldes bis zum März des Jahres, in der die Umsetzung der Reptilien stattfindet Einzäunung des durch die Bauarbeiten betroffenen Bereiches des besiedelten Zauneidechsenhabitates bzw. potenziellen Schlingnatterhabitates mit einem glatten, in die Anwanderrichtung gewölbten Amphibienzaun Abfangen der Zauneidechsen in der Aktivitätsperiode der Arten (Anfang April bis Ende Oktober) mittels praxiserprobter Methoden (z.b. Handfang durch Reptilienschlingen und Käscher) Verbringung gefangener Tiere auf die angrenzenden Habitate (Maßnahmenfläche A CEF 4) Auszäunung der Baustelle (glatte, in die Anwanderrichtung gewölbte Amphibienschutzzäune wie oben) während der gesamten Bauphase innerhalb der Aktivitätsperiode (Anfang April bis Ende Oktober), so dass ein Einwandern von Zauneidechsen ins Baufeld ausgeschlossen werden kann. Gesamtumfang der Maßnahme: ca. 0,6 ha Zielbiotop: Ausgangsbiotop: Hinweise zur landschaftspflegerischen Bauausführung Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten Umsetzung bis spätestens März des Jahres des Baubeginns, in Kombination mit Verbringung von Schnittgut aus den Rodungsmaßnahmen von Gehölzen auf der Rastanlage (Maßnahme V SAP 1) Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen Hinweise zur Funktionskontrolle Die Einhaltung der Vermeidungsmaßnahme wird durch eine Umweltbaubegleitung sichergestellt. Hinweise für die Ausführungsplanung Leitungen: Zuwegung: Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
12 9.4.3 Gestaltungsmaßnahmen
13 G 1 Bezeichnung der Maßnahme Ansaat von Landschaftsrasen auf Banketten, Böschungen, Gräben, Grünflächen zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A= Ausgleichsmaßnahme G= Gestaltungsmaßnahme UnterlageNr.: 9.1 BlattNr.: 1, 2, 3 Lage der Maßnahme Gesamtes Baufeld (Grünflächen, Bankette): Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort Bezugsraum 1 BAB 4 mit Konflikt 1 B: Bau und anlagebedingte Beeinträchtigung von Biotoptypen allgemeiner Bedeutung (WFa): Scherrasen (intensiv gepflegte Rasenflächen und Abstandsgrün, Böschungen, ohne Gehölze) Ruderalflur auf anthropogen veränderten Standorten in Ortslagen, an Gewerbe oder Industriestandorten notwendige Strukturen Geschlossene Grasnarbe mit dichtem Aufwuchs Anforderung an die Lage bzw. den Standort Durch das Baufeld beeinträchtigte Böden mit Aufwertungspotential Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Neu hergestellte Bankette, Böschungen, Gräben, Grünflächen Zielkonzeption der Maßnahme Bankette, Böschungen, Gräben und Grünflächen entlang der Verkehrsflächen der Rastanlage, werden durch eine Ansaat mit regionalem Saatgut begrünt. Durch die ganzjährige Vegetationsbedeckung erfolgen eine Sicherung und ein Erosionsschutz der genannten Flächen. Darüber hinaus wird die Anlage in die Landschaft eingebunden (Kompensation für das Landschaftsbild). Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: 1 B (nur Rasenflächen und Grünflächen ohne Gehölze) Ersatz für Konflikt: Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Ansaat unversiegelter Flächen auf dem Gelände der Rastanlage: Bankette, Böschungen, Gräben, Grünflächen Verwendung von mit regionalem Saatgut (RSM Regio 05: Mitteldeutsches Tief und Hügelland), unter Berücksichtigung des 40 BNatSchG Gesamtumfang der Maßnahme: ca m²
14 G 1 Zielbiotop: artenreicher Scherrasen Ausgangsbiotop: Rohboden neu hergestellter Bankette, Böschungen, Gräben, Grünflächen Hinweise zur landschaftspflegerischen Bauausführung Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten Fertigstellungs/ Entwicklungspflege Fertigstellungs/ Entwicklungspflege (gemäß DIN und DIN / ZTVLa StB 05 über einen Zeitraum von 3 Jahren Grünflächen bis zu 2x pro Jahr mähen Müll absammeln Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen Hinweise für die Unterhaltungspflege (gemäß DIN und DIN / ZTVLa StB 05) Zur Gewährleistung der Erreichung des Entwicklungszieles ist nach der Entwicklungspflege ein dauerhafter Pflegezeitraum mit einer zielbiotopspezifischen Pflege erforderlich: Grasfluren: Intensivbereiche: Gräben, Mulden, Sichtflächen: 2 x im Jahr mähen; Extensivbereiche: Bereiche der Böschungen und Nebenflächen: abschnittsweise 1 x im Jahr mähen (Mitte / Ende September); kein Einsatz von Pestiziden, Dünger oder Pflanzenschutzmitteln Hinweise zur Funktionskontrolle Im Zusammenhang mit der Abnahme der Maßnahme (Entwicklungspflege) erfolgt der 1. Kontrollgang der Effizienzkontrolle in Thüringen. Dabei wird geprüft, ob die Erreichung des Maßnahmenzieles gesichert ist. Bei der 1. Effizienzkontrolle werden je nach Bedarf weitere Funktionskontrollen festgelegt. Hinweise für die Ausführungsplanung Leitungen: Zuwegung: über die Rastanlage Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Eigentümer und vorgesehene Sicherung: Künftiger Eigentümer: Künftige Unterhaltung:
15 G 2 Bezeichnung der Maßnahme Einzelbaumpflanzungen zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A= Ausgleichsmaßnahme G= Gestaltungsmaßnahme UnterlageNr.: 9.1 BlattNr.: 2 Lage der Maßnahme Grünflächen auf der Rastanlage Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort Bezugsraum 1 BAB 4 mit Konflikt 1 B: Bau und anlagebedingte Beeinträchtigung von Biotoptypen allgemeiner Bedeutung (WFa): Einzelbaum (Laubbaum, Nadelbaum, Obstbaum) Verkehrsbegleitgrün (Gehölzbestandene Flächen innerhalb der Grünflächen, überw. heimische Arten) sonstige Grünflächen (Ziergehölze, überwiegend fremdländische Arten) 1 L: Verlust landschaftsbildprägender Gehölze innerhalb der Tank und Rastanlage notwendige Strukturen HochstammEinzelbaumpflanzungen Anforderung an die Lage bzw. den Standort ausreichend breite Grünflächen außerhalb freizuhaltenden Sichtfeldern und außerhalb vorhandener Leitungstrassen Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Neu hergestellte bzw. vorhandene Grünflächen (Scherrasen) Zielkonzeption der Maßnahme Durch die Pflanzung der Einzelbäume wird der Gehölzanteil auf der Anlage erhöht und somit ein Teil des Defizites an Gehölzverlusten kompensiert. Die neuen Gehölze übernehmen zudem Funktionen für das Klima und als Habitatelement für Avifauna und Fledermäuse. Darüber hinaus wird die Anlage in die Landschaft eingebunden. Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:
16 Umsetzung der Maßnahme G 2 Beschreibung der Maßnahme fachgerechte Pflanzung von 70 Stück Hochstämmen auf den Grünflächen, Pflanzabstand: mind. 10 m Freihaltung von Sichtfenstern gemäß technischer Planung, Pflanzung außerhalb von Leitungstrassen Verwendung standortheimischer Gehölzarten: StielEiche (Quercus robur), TraubenEiche (Quercus petraea), VogelKirsche (Prunus avium), Hainbuche (Carpinus betulus), Winterlinde (Tilia cordata), SommerLinde (Tilia platyphyllos), Echte Mehlbeere (Sorbus aria), Silberweide (Salix alba) Mulchen der Pflanzscheiben mit Rindenmulch, fachgerechte Verankerung der Hochstämme Gesamtumfang der Maßnahme: 70 Stück Zielbiotop: Einzelbaum (6410) Ausgangsbiotop: Grünflächen (Scherrasen) (9318) Hinweise zur landschaftspflegerischen Bauausführung Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten Fertigstellungs/ Entwicklungspflege 1 Jahr Fertigstellungspflege und 2 Jahre Entwicklungspflege Gemulchte Pflanzscheibe jäten und beräumen, Müll absammeln Gehölz richten und antreten, zu schwach treibende Pflanzen zurückschneiden, abgestorbene Gehölze entfernen und ersetzen, Gehölze ausreichend wässern Prüfung bzw. Reparatur von Verankerungen, Entfernen der Baumverankerung am Ende der EPflege Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen Hinweise für die Unterhaltungspflege (gemäß DIN und DIN / ZTVLa StB 05) Zur Gewährleistung der Erreichung des Entwicklungszieles ist nach der Entwicklungspflege ein dauerhafter Pflegezeitraum mit einer zielbiotopspezifischen Pflege erforderlich: Einzelbäume: Abgestorbene Gehölze gleichwertig ersetzen Gehölzschnitte (Aufastungen, Erziehungsschnitt) fachgerecht durchführen kein Einsatz von Pestiziden, Dünger oder Pflanzenschutzmitteln Hinweise zur Funktionskontrolle Im Zusammenhang mit der Abnahme der Maßnahme (Entwicklungspflege) erfolgt der 1. Kontrollgang der Effizienzkontrolle in Thüringen. Dabei wird geprüft, ob die Erreichung des Maßnahmenzieles gesichert ist. Bei der 1. Effizienzkontrolle werden je nach Bedarf weitere Funktionskontrollen festgelegt. Hinweise für die Ausführungsplanung (LAP) Leitungen: Lage von vorhandenen Leitungen ist zu beachten. Auf der Rastanlage befindet sich folgender Leitungsbestand: (Oberflächenentwässerung, Schmutzwasser, Trinkwasser, Brauchwasser/ Brunnenanlage, Elektroversorgung, Fernmeldeversorgung, Straßenbeleuchtung, Begehbare Sammelkanäle mit Drainageleitungen, Fernwärme (außer Betrieb)) Zuwegung: über die Rastanlage
17 G 2 Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Eigentümer und vorgesehene Sicherung: Künftiger Eigentümer: Künftige Unterhaltung:
18 9.4.4 Ausgleichsmaßnahmen
19 A 1 Bezeichnung der Maßnahme Entsiegelung zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A= Ausgleichsmaßnahme G= Gestaltungsmaßnahme UnterlageNr.: 9.1 BlattNr.: 1, 2, 3 Lage der Maßnahme Restflächen der bestehenden, die durch die Umplanung nicht mehr als Fahrbahn befestigte Fläche ausgeführt werden bzw. notwendig sind (alte Fahrgassen, Parkflächen und sonstige befestigte Flächen) Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort Bezugsraum 1 BAB 4 mit Konflikt 1 Bo: Verlust natürlicher Bodenfunktionen durch Versiegelung und Teilversiegelung von Böden 1 Gw: Verlust von Grundfläche für die Grundwasserneubildung durch Versiegelung und Teilversiegelung von Böden notwendige Strukturen Beseitigung der Versiegelung und Wiederherstellung einer durchlässigen Bodenschicht Anforderung an die Lage bzw. den Standort ehemals versiegelte Verkehrsflächen außerhalb der neuen Fahrgassen und Parkflächen Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Fahrgassen, Parkplatz, Gebäude, sonstige befestigte Fläche Zielkonzeption der Maßnahme Entsiegelung der Flächen und Einbindung in Grünflächen auf der Rastanlage Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: 1 Bo, 1 Gw Ersatz für Konflikt: Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Als anteiliger Ausgleich für die Versiegelung bislang unversiegelter Flächen werden nicht mehr benötigte befestigte Flächen zurückgebaut und in die geplanten Grünflächen integriert. Gesamtumfang der Maßnahme: ca m² (davon m² Teilentsiegelung) Zielbiotop: entsiegelte Flächen/Rohboden (8400) Ausgangsbiotop: Straße, Parkplatz, Gebäude, sonstige befestigte Fläche (9313, 9315, 9319, 9142)
20 A 1 Hinweise zur landschaftspflegerischen Bauausführung Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten Fertigstellungs/ Entwicklungspflege Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen die entsiegelte Fläche ist dauerhaft als solche zu belassen und frei von Bebauung zu halten Hinweise zur Funktionskontrolle Im Zusammenhang mit der Abnahme der Maßnahme (Entwicklungspflege) erfolgt der 1. Kontrollgang der Effizienzkontrolle in Thüringen. Dabei wird geprüft, ob die Erreichung des Maßnahmenzieles gesichert ist. Bei der 1. Effizienzkontrolle werden je nach Bedarf weitere Funktionskontrollen festgelegt. Hinweise für die Ausführungsplanung Leitungen: Lage von vorhandenen Leitungen ist zu beachten. Auf der Rastanlage befindet sich folgender Leitungsbestand: (Oberflächenentwässerung, Schmutzwasser, Trinkwasser, Brauchwasser/ Brunnenanlage, Elektroversorgung, Fernmeldeversorgung, Straßenbeleuchtung, Begehbare Sammelkanäle mit Drainageleitungen, Fernwärme (außer Betrieb)) Zuwegung: über die Rastanlage Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Eigentümer und vorgesehene Sicherung: Künftiger Eigentümer: Künftige Unterhaltung:
21 A 2 Bezeichnung der Maßnahme Gehölzpflanzungen zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A= Ausgleichsmaßnahme G= Gestaltungsmaßnahme UnterlageNr.: 9.1 BlattNr.: 2 Lage der Maßnahme Restflächen der bestehenden, die durch die Umplanung nicht mehr als Fahrbahn befestigte Fläche ausgeführt werden bzw. notwendig sind (alte Fahrgassen, Parkflächen und sonstige befestigte Flächen) Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort Bezugsraum 1 BAB 4 mit Konflikt 1 Bo: Verlust natürlicher Bodenfunktionen durch Versiegelung und Teilversiegelung von Böden 1 K: Verlust von Gehölzen mit lokalklimatischer Bedeutung innerhalb der Tank und Rastanlage 1 L: Verlust landschaftsbildprägender Gehölze innerhalb der Tank und Rastanlage 1 B: Bau und anlagebedingte Beeinträchtigung von Biotoptypen allgemeiner Bedeutung (Gehölzverluste): Kulturbestimmter Lärchenwald, Eschen und/oder AhornPionierwald, Verkehrsbegleitgrün (Gehölzbestandene Flächen innerhalb der Grünflächen, überwiegend heimische Arten), sonstige Grünflächen (Ziergehölze, überwiegend fremdländische Arten) 1 H1: Baubedingte Beeinträchtigung von in Gehölzen brütenden Vogelarten: (wertgebende Arten: Amsel, Bluthänfling, Elster, Erlenzeisig, Feldsperling, Gartengrasmücke, Gimpel, Girlitz, Goldammer, Grünfink, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Sommergoldhähnchen, Star, Stieglitz, Sumpfmeise, Trauerschnäpper, Wachholderdrossel, Weidenmeise, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig, Zilpzalp) 1 H3: Baubedingte Beeinträchtigung von in Gehölzen potenziell vorkommenden Fledermäusen (Tagesverstecke wertgebender Arten: Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Kleine Hufeisennase, Zwergfledermaus, Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Großes Mausohr, (Mückenfledermaus)) Lebensraumverlust für an den Gehölzen jagenden Fledermausarten (wertgebende Arten: Breitflügelfledermaus, Bechsteinfledermaus, Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Kleine Hufeisennase) notwendige Strukturen Wiederherstellung von Gehölzstrukturen mit Funktionen für das Klima und das Landschaftsbild sowie als Lebensraum für Avifauna und Fledermäuse Anforderung an die Lage bzw. den Standort Grünflächen der Rastanlage außerhalb der freizuhaltenden Bereiche Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Entsiegelte Flächen, Scherrasen, kleinere vorhandene (Zier) Gehölze
22 A 2 Zielkonzeption der Maßnahme Anpflanzung von Gehölzen zur Einbindung der Trasse in die Landschaft, zur Wiederherstellung lokalklimatisch bedeutender Elemente sowie zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Avifauna und Fledermäuse Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: 1 Bo, 1 B, 1 K, 1 L, 1 H1, 1 H3 Ersatz für Konflikt: Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Im vorgesehenen Bereich erfolgt die Anlage eines landschafts und standortgerechten Gehölzbestandes mit Randsäumen aus extensiv gepflegten Gras/Staudenfluren. Von der Gesamtfläche werden insgesamt 75 % mit Gehölzen bepflanzt und 25 % als Gras/Staudenflur ausgeprägt. Es sind folgende Gehölzarten zu verwenden: Sträucher: Hasel (Corylus avellana), Schlehe (Prunus spinosa), Hundsrose (Rosa canina), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus), Weißdorn (Crataegus monogyna/laevigata), Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Liguster (Ligustrum vulgare). Bäume: Stieleiche (Quercus robur), TraubenEiche (Quercus petraea), Holzapfel (Malus sylvestris), Vogel Kirsche (Prunus avium), Hainbuche (Carpinus betulus), Winterlinde (Tilia cordata), SommerLinde (Tilia platyphyllos), Echte Mehlbeere (Sorbus aria), Silberweide (Salix alba) die Gehölzpflanzung (80 % Sträucher, 20 % Bäume als Heister) erfolgt auf im Maßnahmenbereich entsiegelten Flächen und auf überwiegend vorhandenen Grünflächen (Scherrasen) mit vorbereitender Mahd und geeigneter Bodenvorbereitung (z.b. Fräsen) Freihaltung von Sichtfenstern gemäß technischer Planung, Pflanzung außerhalb von Leitungstrassen fachgerechte Pflanzung, Verankerung und Wässerung gemäß LAP Gesamtumfang der Maßnahme: ca m² davon Gehölze: m² (4.710 m² Sträucher, m² Bäume) davon Gras/Staudenflur: m² Zielbiotop: Verkehrsbegleitgrün (Gehölze mit Säumen, 9280) Ausgangsbiotop: Scherrasen (9318) entsiegelte Flächen/Rohboden (8400) Hinweise zur landschaftspflegerischen Bauausführung Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten
23 A 2 Fertigstellungs/ Entwicklungspflege Es erfolgt eine einjährige Fertigstellungspflege nach DIN und eine zweijährige Entwicklungspflege nach DIN Die Pflegeleistung für ein Einzelgehölz pro Pflegegang beinhaltet: Pflanzfläche ausmähen und beräumen zu schwach treibende Pflanzen zurückschneiden, abgestorbene Gehölze entfernen und ersetzen bedarfsgerechte Wässerung der Gehölze nach Vorgaben LAP Prüfung bzw. Reparatur von Verankerungen Entfernen der Verankerung der Heister am Ende der Entwicklungspflege Absammlung von Müll auf den Maßnahmenflächen Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen Hinweise für die Unterhaltungspflege (gemäß DIN und DIN / ZTVLa StB 05) Zur Gewährleistung der Erreichung des Entwicklungszieles ist nach der Entwicklungspflege ein dauerhafter Pflegezeitraum mit einer zielbiotopspezifischen Pflege erforderlich: Gehölzflächen: Naturnahe Entwicklung der Gehölzflächen, Totholz im Bestand belassen Absammlung von Müll auf den Maßnahmenflächen eventuell notwendige Gehölzschnitte fachgerecht durchführen Freihaltung von Sichtfeldern zur Wahrung der Verkehrssicherheit kein Einsatz von Pestiziden, Dünger oder Pflanzenschutzmitteln Hinweise zur Funktionskontrolle Nach F+EPflege regelmäßiges Kontrollintervall alle 6 Jahre; Kriterien: Struktur, Vitalität, Schäden, Biotopstruktur, Bestandsvitalität Hinweise für die Ausführungsplanung Pflanzraster und zu verwendende Stückzahlen der Gehölze werden im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt. Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Eigentümer und vorgesehene Sicherung: Künftiger Eigentümer: Künftige Unterhaltung:
24 A 3 Bezeichnung der Maßnahme Anlage einer Ruderalflur zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A= Ausgleichsmaßnahme G= Gestaltungsmaßnahme UnterlageNr.: 9.1 BlattNr.: 2, 3 Lage der Maßnahme Fläche der zu entsiegelten ehemaligen Fahrbahn im östlichen Bereich der Rastanlage Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort Bezugsraum 1 BAB 4 mit Konflikt 1 Bo: Verlust natürlicher Bodenfunktionen durch Versiegelung und Teilversiegelung von Böden 1 B: Bau und anlagebedingte Beeinträchtigung von Biotoptypen allgemeiner Bedeutung (Ruderalfluren): Ruderalflur auf anthropogen veränderten Standorten in Ortslagen, an Gewerbe oder Industriestandorten 1 H2: Baubedingte Beeinträchtigung von auf ruderalisierten Standorten für die potenziell vorkommende Schlingnatter und für die nachgewiesenen Zauneidechsen, Lebensraumverlust für der o.g. Reptilienarten notwendige Strukturen Anlage von Ruderalfluren auf bisher versiegelter Fläche Anforderung an die Lage bzw. den Standort vorhandene versiegelte Fläche (ehemalige Fahrgasse) Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Entsiegelte Fläche der ehemaligen Fahrgasse Zielkonzeption der Maßnahme Anlage von Ruderalfluren zur Kompensation von Beeinträchtigungen des Bodens und von entsprechenden Biotopverlusten sowie Herstellung von Ersatzlebensräumen für den Lebensraumverlust der vorkommenden Zauneidechsen bzw. potenziell vorkommenden Schlingnattern. Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: 1 Bo, 1 B, 1 H2 Ersatz für Konflikt:
25 Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme A 3 Die Fläche wird zu Gras und Staudenfluren durch Sukzession entwickelt. Nach der Entsiegelung im Zuge von Maßnahme A 1 werden die Flächen einer spontanen Ansiedlung ausdauernder, krautiger Wildpflanzen überlassen. Im Komplex mit den Maßnahmenflächen A CEF 4 stellt die Maßnahme insgesamt eine Verbesserung der Habitatstrukturen für die Zauneidechse und die pot. vorkommende Schlingnatter dar. Gesamtumfang der Maßnahme: ca m² Zielbiotop: Ruderalflur auf anthropogen veränderten Standorten in Ortslagen, an Gewerbe oder Industriestandorten (9392) Ausgangsbiotop: entsiegelte Fläche Hinweise zur landschaftspflegerischen Bauausführung Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten Fertigstellungs/ Entwicklungspflege Absammlung von Müll ggf. Mahd im 2. Jahr nach Herstellung zur Verdrängung aufkommender Gehölze Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen Hinweise für die Unterhaltungspflege (gemäß DIN und DIN / ZTVLa StB 05) Zur Gewährleistung der Erreichung des Entwicklungszieles ist nach der Entwicklungspflege ein dauerhafter Pflegezeitraum mit einer zielbiotopspezifischen Pflege erforderlich: Ruderalfluren: Naturnahe Entwicklung der Freiflächen, Freihaltung von Gehölzen (ggf. Mahd alle 23 Jahre) Die Flächen werden extensiv im Komplex mit den umgebenden, vorhandenen Brachflächen unterhalten. kein Einsatz von Pestiziden, Dünger oder Pflanzenschutzmitteln Hinweise zur Funktionskontrolle Die Funktionalität der Maßnahme wird im Rahmen der regelmäßigen Straßenunterhaltung geprüft. Hinweise für die Ausführungsplanung Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Eigentümer und vorgesehene Sicherung: Künftiger Eigentümer: Künftige Unterhaltung:
26 A CEF 4 Bezeichnung der Maßnahme Lebensraumverbessernde Maßnahmen für Reptilien, Umsetzungsfläche zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: UnterlageNr.: 9.1 BlattNr.: 2 Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A= Ausgleichsmaßnahme G= Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex CEF= funktionserhaltende Maßnahme Lage der Maßnahme Offene Ruderalfluren unmittelbar östlich des Baufeldes, Flurstück 388/213 Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort Bezugsraum 1 BAB 4 mit Konflikt 1 H2: Baubedingte Beeinträchtigung von auf ruderalisierten Standorten für die potenziell vorkommende Schlingnatter und für die nachgewiesenen Zauneidechsen, Lebensraumverlust für der o.g. Reptilienarten notwendige Strukturen Steinhaufen und Totholzhaufen als Strukturelement, Versteckmöglichkeiten maximal 50m von Eingriffsort entfernt anlagen Anforderung an die Lage bzw. den Standort angrenzende Zauneidechsenhabitate im Umfeld von 50m zu den beeinträchtigten Flächen Ausgangszustand der Maßnahmenflächen 9392: Ruderalflur auf anthropogen veränderten Standorten an Gewerbe oder Industriestandorten Zielkonzeption der Maßnahme Verbesserung angrenzender Lebensräume mithilfe Anlage von Strukturmaßnahmen zur Kompensation für den Lebensraumverlust der Zauneidechsen und der potenziell vorkommenden Schlingnatter Herstellung von Ersatzlebensräume für aus dem Baufeld umzusetzende Individuen Vermeidung für Konflikt: Ausgleich für Konflikt: 1 H2 Ersatz für Konflikt: Maßnahme zur Schadensbegrenzung für Maßnahme zur Kohärenzsicherung für CEFMaßnahme für: Zauneidechse, Schlingnatter FCSMaßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes für
27 Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme A CEF 4 Verbesserung angrenzender Lebensräume mithilfe Anlage von Strukturmaßnahmen zur Kompensation für den Lebensraumverlust der Zauneidechsen und der potenziell vorkommenden Schlingnatter: Anlage von 3 Steinhaufen zu je 5 m³ aus autochthonem Material Anlage von 3 Reisighaufen zu je 25 m³ überwiegend aus Holz/Reisigmaterial, das im Zuge der erforderlichen Rodungsmaßnahmen auf der Rastanlage anfällt. Herstellung der Maßnahmen im Winterhalbjahr bis spätestens März des Jahres vor dem Baubeginn, damit die Ersatzlebensräume zum Zeitpunkt der Umsetzung der Individuen aus dem Baufeld (vor Baubeginn) zur Verfügung stehen. Gesamtumfang der Maßnahme: je 3 Stein und Reisighaufen Zielbiotop: 9392: Ruderalflur auf anthropogen veränderten Standorten, 5530 Lesesteinhaufen, Reisighaufen Ausgangsbiotop: 9392: Ruderalflur auf anthropogen veränderten Standorten Hinweise zur landschaftspflegerischen Bauausführung Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten Die Anlage der Flächen erfolgt so, dass diese bei der Absammlung der Arten aus dem Baufeld (Maßnahme V SAP 2) als Ersatzhabitat zur Verfügung zu stehen (Herstellung im bis spätestens März des Jahres der Umsetzung (vor Baubeginn). Fertigstellungs/ Entwicklungspflege Absammlung von Müll Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen Unterhaltungszeitraum dauerhaft Absammlung von Müll Freihalten der Steinhaufen vor Verbuschung Erneuerung der Reisighaufen nach jeweils 10 Jahren durch Neuaufschichtung Hinweise zur Funktionskontrolle Die Funktionalität der Maßnahme wird im Rahmen der regelmäßigen Straßenunterhaltung geprüft. Hinweise für die Ausführungsplanung Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Eigentümer und vorgesehene Sicherung: Künftiger Eigentümer: Künftige Unterhaltung:
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