Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs
|
|
- Miriam Schmid
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage zum Umweltbericht Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Grundschule Am Siedlerweg" der Stadt Bad Berka Mai 2017
2 Bebauungsplan Am Siedlerweg II INHALTSVERZEICHNIS SEITE Anlage zum Umweltbericht A. Einleitung... 1 B Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren Grundsätze Beeinträchtigung des Natur- und Kulturraumes Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Ausgleichsplanung innerhalb der Plangebietsfläche Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz nicht vermeidbarer Eingriffe... 6 Anlage - Grünordnerischer Bestandsplan Anlage - Grünordnerischer Begleitplan Anlage - Pflanzliste Anlage - Lagebeziehung von Ort des Eingriffes zum Ort der Ersatzmaßnahme Anlage - Lageübersicht der Ökopoolmaßnahme Anlage - Maßnahmeblatt / Maßnahmebeschreibung
3 Bebauungsplan Am Siedlerweg Seite 1 A. Einleitung Gemäß 1a Baugesetzbuch (BauGB) hat der Planungsträger bei der Aufstellung von Neuplanungen die Belange des Umweltschutzes, das heißt insbesondere die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Abwägung zu berücksichtigen. Dabei findet unter Berücksichtigung umweltschützender Belange eine Abwägung zwischen Vermeidung und Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft statt. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) hat als Arbeitshilfen für die Eingriffsregelung 1999 Die Eingriffsregelung in Thüringen sowie Die Eingriffsregelung in Thüringen Bilanzierungsmodell herausgegeben. Die Erfassung und Bewertung der Flächen erfolgt nach der Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen aus dem Jahr Für alle Planungen die den Vorschriften des 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit 18 (1)BNatSchG bzw. 1a (3) BauGB und den Vorschriften der 6 bis 10 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) unterliegen, wird zur Ermittlung des Kompensationsbedarfes die Anwendung des Bilanzierungsmodells aus dem Jahr 2005 empfohlen. In der Ausgleichsermittlung sind die Flächen zu bestimmen, die in ihrer Biotopfunktion durch den Eingriff betroffen sind. Da die Ausgleichsermittlung auf den Status quo bezogen wird, gelten diese Flächen als Grundlage zur Ermittlung der Ausgleichsflächen. Die Renaturierung und Rekultivierung nicht beanspruchter Bereiche können als Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in das Biotop- und Bodenpotential im Sinne der 6 ff NatSchG LSA anerkannt werden. Der Eingriff in die Grundwasserneubildungsrate kann zum Teil durch Versickerung auf dem Grundstück ausgeglichen werden, wenn die Bodenbeschaffenheit gegeben ist.
4 Bebauungsplan Am Siedlerweg 2 B Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren 1. Grundsätze Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes hat sich die Abwägungsregelung für Lebensräume der streng geschützten Tier- und Pflanzenarten verschärft. Der Vollzug wird gestärkt, indem die Länder verpflichtet werden, Regelungen zur Sicherung der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erlassen. Das Gesetz ist am in Kraft getreten. Es bleibt beim Vorrang von Ausgleichsmaßnahmen. Soweit Ausgleichsmaßnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht weder angemessen noch verhältnismäßig sind, sind Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Diese müssen in Form von Naturalkompensation erbracht werden, d.h. Naturfunktionen müssen in gleichwertiger Weise wiederhergestellt werden. Nach 8a Bundesnaturschutzgesetz ist in der Abwägung auch über den naturschutzrechtlichen Ausgleich zu entscheiden. Aus diesem Grund erfolgen in der Begründung Aussagen in Form einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz gemäß dem seit dem im August 2005 verbindlichen Bewertungsmodell Thüringens. 2. Beeinträchtigung des Natur- und Kulturraumes Jede Versiegelung von Grün- und Ackerfläche ist als Beeinträchtigung des jeweiligen Natur- oder Kulturraumes zu betrachten. Der Gesetzgeber hat deshalb mehrere Regelungen für die Bauleitplanungen und Vorgaben im Naturschutzrecht (BNatSchG und ThürNatSchG) geschaffen, die diese Beeinträchtigung minimieren sollen. Auch bei diesem Bebauungsplan werden diese Regelungen angewandt und umgesetzt. Bauleitplanung bedeutet aber auch in Bezug zum Naturschutz eine Optimierung des Gesamtergebnisses und eine Abwägung der einzelnen Belange untereinander. Im konkreten Fall wird die negativ zu wertende Versiegelung durch einen positiv zu wertenden funktionalen und sicheren Grundschulstandort kompensiert. Die Summe der positiven Eigenschaften einer Grundschule am vorgesehenen Standort kompensiert die Versiegelung im Ergebnis der Abwägung. 3. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Die Grundlage der Bilanzierung und Bewertung bildet die Fläche, welche als Bauland qualifiziert werden soll unter Berücksichtigung der vorhandenen Bestandssituation. Die Bestandssituation zum Zeitpunkt der Planaufstellung ist aus der Anlage - Grünordnerischer Bestandsplan - zu entnehmen.
5 Bebauungsplan Am Siedlerweg 3 Flächenbilanz - Bestand Die Fläche des Planungsgebietes wird zum Zeitpunkt der Planaufstellung wie folgt genutzt: Fläche des Plangebietes: m² davon Ackerflächen m² Grünflächen (Scherrasen) m² Einzelbäume (Anzahl 4) 60 m² Wirtschaftsweg, unversiegelt 155 m² Befestigter Weg 613 m² Tabelle 1: Eingriffs- und Ausgleichsbewertung - Bestand Biotoptyp Fläche in m² Bedeutungsst ufe Flächenäquivalent / Biotopwertpunkte * Eingriffsflächen/ Anmerkung Acker E 1 Scherrasen E 2 Weg, unversiegelt E 3 Einzelbaum, n = Fällung durch Wegebau Weg, versiegelt Flächenvergrößerung des Weges durch geplanten Wendebereich Gesamtfläche Punkte gesamt * Flächenäquivalent = Bedeutungsstufe x Fläche
6 Bebauungsplan Am Siedlerweg 4 Flächenbilanz - Planung Fläche des Plangebietes: m² davon Straße mit Wendebereich 888 m² Anpflanzungen (Maßnahmen) Strauch-Baum-Hecke 642 m² Strauch-Hecke 285 m² maßgebende Grundstücksfläche m² überbaubare Grundfläche m² (Fläche für Gemeinbedarf) nicht überbaubare Fläche m² Tabelle 1: Eingriffs- und Ausgleichsbewertung - Planung Biotoptyp sonstige Fläche mit baulicher Prägung - Grundfläche Straße mit Wendebereich, Asphaltdecke M 1 Heckenpflanzung < 4 m Fläche in m² Bedeutungsstufe Flächenäquivalent / Biotopwertpunkte * M 2 Heckenpflanzung M 3 Heckenpflanzung Grünflächen anderer Art Gesamtfläche Punkte gesamt * Flächenäquivalent = Bedeutungsstufe x Fläche
7 Bebauungsplan Am Siedlerweg 5 Ergebnis: (vorher) < (nachher) Nach 20 NatSchG LSA ist ein Eingriff ausgeglichen, wenn nach seiner Beendigung keine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurück bleibt oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt ist. Bei Gegenüberstellung des Bestandes mit einem Flächenäquivalent von und der Planung mit ergibt sich ein Defizit in der Bilanzierung. Der Eingriff kann nicht vollständig im Geltungsbereich kompensiert werden. In der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Planung) wurde ein Defizit ermittelt von Punkten. Es ist ein externer grünordnerischer Kompensationsbedarf erforderlich. Gemäß 15 Abs. 2 BNatSchG ist der Verursacher nunmehr verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft mit Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). 4. Ausgleichsplanung innerhalb der Plangebietsfläche Maßnahme M 1: Entlang der westlichen Grenze zur Ackerfläche ist auf einer Fläche von 370 m² eine Strauch-Baum-Hecke anzupflanzen. Maßnahme M 2: Entlang der nördlichen Grenze zur Ackerfläche ist auf einer Fläche von 272 m² eine Strauch-Baum-Hecke anzupflanzen. Mit der Anpflanzung kann mit der Entwicklung der Hecke der Schutz vor Wind, Staub und Lärm gewährleistet werden. Maßnahme M 3: Entlang der Südlichen Grenze zu der Kleingartensiedlung ist auf einer Fläche von 285 m² eine Strauch-Hecke anzupflanzen. Umsetzung der Maßnahmen Die Heckenpflanzungen sind spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Baumaßnahmen/ Nutzungsaufnahme umzusetzen und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises zur Abnahme anzuzeigen. Beim Pflanzmaterial ist die Verwendung standorttypischer einheimischer Pflanzen zu achten. Eine Pflanzempfehlungsliste (siehe Anlage) ist im Anhang beigefügt. Die Mindestqualitäten des Pflanzmaterials sollen den nachstehenden Angaben entsprechen: Sträucher: verschulte Sträucher, 3 Triebe cm Bäume: Heister, zweimal verschult, cm
8 Bebauungsplan Am Siedlerweg 6 5. Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz nicht vermeidbarer Eingriffe Insbesondere durch die Neuversiegelung der bisher für Landwirtschaft genutzten Flächen (Acker) und die damit verbundene Inanspruchnahme natürlichen Bodens werden die wichtigen Ziele des Bodens- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege nicht erreicht. Generell können Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich auf dem Grundstück auf denen Eingriffe zu erwarten sind oder auf einer anderen Fläche festgesetzt werden. Durch das Vorhaben im Plangebiet werden Flächen beansprucht, die innerhalb des Geltungsbereiches nicht ausgeglichen werden können. Es wird eine externe Kompensationsmaßnahme über den Ökopool der Thüringer Landgesellschaft mbh in der Ortslage Bergern abgelöst. Hierbei wird über die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Ablösung des Defizits an den ermittelten Biotopwertpunkten der Ausgleich für den Eingriff abgegolten. Die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen wird anteilig an die Thüringer Landgesellschaft mbh abgetreten. Es wird im Bebauungsplan eine externe Ersatzmaßnahme in der Ortslage Bergern (Naturraum: Thüringer Becken und Randplatten) festgesetzt. In der folgenden Tabelle werden die Entwicklungsziele zur Ersatzmaßnahme kurz beschrieben. Hierbei handelt es sich um mesophiles Grünland, frisch bis mäßig trocken. Ziel ist es einen naturnahen Laubmischwald aufzubauen unter Verwendung von autochthonen Artenmaterial, als Abschluss zur offenen Landschaft einen Waldsaum zu schaffen durch mehrreihige Strauchpflanzungen unter Erhalt der unter Schutz stehenden Lesesteinhaufen und Lesesteinriegel. Tabelle 3: Kurzfassung der Entwicklungsziele Ist-Biotop Zielbiotop Beschreibung Mesophiles Grünland Laubmischwald mit Wildschutzzaun Verwendung von autochthonen Artenmaterial Erhalt von Baumstümpfen sowie Totholzbelassung Eine hinreichende Beschreibung der Maßnahme der Gemarkung Bergern mit Entwicklungskonzept und Entwicklungsziel ist der Anlage beigefügt. Mit den Ersatzmaßnahmen wird der Eingriff in das Schutzgut Arten und Biotopen gemäß Bewertungsmodell Thüringens kompensiert. Eine Übersichtskarte der Ökopoolmaßnahme ist in Anlage 5 dargestellt. Die gesamte Maßnahmebeschreibung ist in der Anlage beigefügt.
9 Bebauungsplan Am Siedlerweg 7 Anlage - Grünordnerischer Bestandsplan Quelle: eigene Darstellung mit Auszug aus der Liegenschaftskarte des Landesamts für Vermessung und Geoinformation Thüringen (TL VermGeo)
10 Bebauungsplan Am Siedlerweg 8 Anlage - Grünordnerischer Begleitplan Quelle: eigene Darstellung mit Auszug aus der Liegenschaftskarte des Landesamts Vermessung und Geoinformation Thüringen (TL VermGeo) für
11 Bebauungsplan Am Siedlerweg 9 Anlage - Pflanzliste Bei den Gehölzpflanzungen sind die Abstände gem ThürNRG zu beachten. Artenliste A: Baumarten 1. Ordnung Stieleiche Bergahorn Spitzahorn Gemeine Esche Sommer-Linde Winter-Linde Sand- bzw. Hängebirke - Quercus robur - Acer pseudoplatanus - Acer platanoides - Fraxinus excelsior - Tilia platyphyllos - Tilia cordata - Betula pendula Artenliste B: Baumarten 2. Ordnung Feldahorn Hainbuche Vogel-Kirsche Wild-Birne Traubenkirsche Vogelbeere - Acer campestre - Carpinus betulus - Prunus avium - Pyrus pyraster - Prunus padus - Sorbus aucuparia Artenliste C: Straucharten Hasel Pfaffenhütchen Hartriegel Weißdorn Schlehe Gem. Schneeball Wolliger Schneeball Hundsrose Rotdorn Gem. Rainweide Beerensträucher - Corylus avellana - Euonymus europaeus - Cornus sanguinea - Crataegus spec. - Prunus spinosa - Viburnum opulus - Viburnum lantana - Rosa canina - Crataegus laevigata - Ligustrum vulgare Weitere Pflanzenarten können mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises abgestimmt werden.
12 Bebauungsplan Am Siedlerweg 10 Anlage - Lagebeziehung vom Ort des Eingriffes zum Ort der Ersatzmaßnahme Darstellung ohne Maßstab Quelle:
13 Bebauungsplan Am Siedlerweg 11 Anlage - Lageübersicht der Ökopoolmaßnahme
Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs
Anlage zum Umweltbericht Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs zum Bebauungsplan Nr. 01-2015btf "Mischgebiet südlich Annahof" in Bitterfeld der Stadt Bitterfeld-Wolfen Januar 2015 Stadt
MehrGEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende
MehrBestellliste für Garten- und Heckenpflanzen
Seite 1/7 Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Garten- und Heckenpflanzen- für: Firma: Name: Strasse: PLZ: Telefon: Ort: Vorname: Datum: Anmerkungen zur : Die ist zu senden an: info@frwd.ch oder
MehrErgänzungssatzung Am Hundsweg
Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des
MehrSTADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD
STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2
MehrGEMEINDE BURKHARDTSDORF
GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN
MehrKonfliktstärke (vor Ausgleich) extrem hoch sehr hoch Eingriff meist nicht ausgleichbar. 4 stark verarmt gering sehr gering meist nicht notwendig
Tabelle 1: Bewertungstufen und Ausgleichsbedarf (KAULE) verbale Bewertung der Schutzgüter Tier- und Pflanzenwelt (KAULE & RECK 1993) verbale Bewertung der abiotischen Schutzgüter Konfliktstärke (vor Ausgleich)
MehrS a t z u n g. vom
6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der
MehrEINGRIFFS AUSGLEICHS - BILANZIERUNG. zum Bebauungsplan Nr. 11. Dreißigacker 2. Änderung in Meiningen. mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF
EINGRIFFS AUSGLEICHS - BILANZIERUNG zum Bebauungsplan Nr. 11 Dreißigacker 2. Änderung in Meiningen mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF erarbeitet durch : Roos Grün PLANUNG Karl-Marx-Str. 7A 99441
MehrPreisliste Pflanzgarten 2017
Preisliste Pflanzgarten 2017 FORSTREVIER RÜTI-WALD-DÜRNTEN Rütistrasse 80 8636 Wald +41 55 240 42 29 info@frwd.ch Besuchen Sie uns auf unserer neu gestalteten Website unter: www.frwd.ch Preisliste Pflanzgarten
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG
OBERUSEL/TAUNUS BAUVORHABEN / PROJEKT BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG gem. Anlage 4 der Verordnung über
MehrI N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G
GEMEINDE HASSBERGEN SAMTGEMEINDE Heemsen LANDKREIS NIENBURG / WESER I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G Nr. 4 ZIEGELEISTRASSE Satzung gem. 34 Abs.4 Nr.3 BauGB D a t u m Januar 2016 V e r f a h r e
MehrPflegemaßnahmen in Streuobstwiesen
Pflegemaßnahmen in Streuobstwiesen Kompensation im Sinne des BNatSchG ein Zukunftsmodell?? Uwe Kettnaker, Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde Fachtagung Grüne Liga, 19.-20.04.2013 Gliederung
MehrListe einheimischer Heckenpflanzen
Liste einheimischer Heckenpflanzen Dornbüsche Weissdorn Crataegus sp. 4 5 m Heckenrose canina Gewöhnliche Berberitze Stachelbeere Ribes uvacrispa Purgier- Kreuzdorn Schwarzdorn Feld-Rose Hecken-Rose Wein-Rose
Mehr24. Gewässernachbarschaftstag GN 254 Unstrut/Leine
24. Gewässernachbarschaftstag GN 254 Unstrut/Leine Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie Bewertung von Kompensationsmaßnahmen an Fließgewässern und in Auen Dipl.-Ing. Marcel Möller Gesetzliche Grundlagen
MehrPRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG
PRE-WOHNPARK Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG Über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen im PRE-Wohnpark - 1 - 1. DACHFORM
MehrBewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs. zur 1. Änderung
Anlage zum Umweltbericht Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sonnenallee-West" in der Gemarkung Rödgen Januar 2016 Anlage: Grünordnerischer Begleitplan
MehrMerkblatt zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
Stadt Osnabrück Fachbereich Umwelt und Klimaschutz Untere Naturschutzbehörde Merkblatt zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung hat das Ziel, Natur und Landschaft
MehrNach Beendigung der Bautätigkeit wird festgehalten, ob Beschädigungen erfolgt sind und dafür Sorge getragen, dass diese zeitnah beseitigt werden.
Hinweise zu Ihrem Bauvorhaben im Baugebiet Kenner Ley II in Kenn Anlage: 1 Sehr geehrte(r) Bauherr(in), in Absprache mit der Ortsgemeinde Kenn und den Verbandsgemeindewerken Schweich wird darauf geachtet,
MehrSorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig!
Pflanzliste 9 Anhang 7a A Baum- und Straucharten Heimische Baumarten Kleine bis mittelgroße Bäume, Höhe 10-15 m Carpinus betulus Hainbuche Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig! Große Bäume, Höhe
MehrBebauungsplan "Sionsberg", 1. Änderung in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Stand: Februar 2013 Hinweis: In der 1. Änderung wird lediglich der Bebauungsplan geändert. Die Textlichen Festsetzungen werden nicht
MehrSatzung der Gemeinde Hochkirch zum Schutz von Bäumen und Gehölzen
Satzung der Gemeinde Hochkirch zum Schutz von Bäumen und Gehölzen Gemäß 50 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m. 22 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege in der Fassung vom 11.10.1994 (SächsGVBl. S. 1601)
MehrVERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück. ORTSGEMEINDE Sargenroth. Bebauungsplan Auf der Schanz. Textliche Festsetzungen
VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück ORTSGEMEINDE Sargenroth Bebauungsplan Auf der Schanz Textliche Festsetzungen DILLIG Ingenieure GmbH Ahornweg 2 55469 Simmern Telefon 0 67 61 93 09-0 Fax 0 67 61 93 09-90
MehrDie Hecke - unentbehrlicher Lebensraum für Neuntöter & Co. -
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Die Hecke - unentbehrlicher Lebensraum für Neuntöter & Co. - IAB 4a Sachgebiet Kulturlandschaft & Kulturlandschaftstag am 5. Oktober 2016 in Freising E. Schweiger
MehrGemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO
MehrDer Bauhof Oberasbach hat gepflanzt
Der Bauhof Oberasbach hat gepflanzt Bahnunterführung Oberasbach / P&R Flächen RÜB II / EKT II und Stiftungsflächen Rehdorfer Straße Osterdekorationen im Stadtgebiet Frühjahrsblumen am Straßenbankett uvm.
MehrGRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen
GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen Teil 2 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1.0 Bäume im Straßenraum: Im Straßenraum sind
MehrBedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen
E R L Ä U T E R U N G Die Bepflanzung ist im Oktober 2012 vorgesehen (Liefertermin ab 42. KW) Gepflanzt werden generell einheimische Gehölze in Anlehnung an das bisher ausgewählte Sortiment der sog. Bäume
MehrTextliche Festsetzung zum Bebauungsplan Unter dem Hägle in Tuttlingen-Nendingen
Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan Unter dem Hägle in Tuttlingen-Nendingen I. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. 9 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004, zuletzt geändert
MehrRichtlinie zur Anlage von Hegebüschen
Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen 1. Ziel und Zweck Hegebüsche sind kleinere Flächen, die frei in der Feldflur liegen. Sie bestehen aus Kräutern, Sträuchern und im Endbestand aus einzelnen mittelwüchsigen
MehrS A T Z U N G. 1 Allgemeines
S A T Z U N G Satzung der Ortsgemeinde Nackenheim über die bauliche Nutzung und Maßnahmen zur Erhaltung der Landschaft innerhalb des Dauerkleingartengeländes im Eichelsbachtal vom 15.04.2008 in der Fassung
MehrVorratsliste 2015/2016
Forstbaumschule Güstrow GmbH & Co KG 18273 Klueß/Devwinkel Telf.:03843-211056 Fax: 03843-213116 email:info@forstbaumschule-guestrow.de Internet:www.forstbaumschule-guestrow.de Öffnungszeiten im Frühjahr
MehrBebauungsplan 13a, 2. Änderung, Ortsteil Kuchenheim, für einen Bereich zwischen Kuchenheimer Straße und der L 210
Bebauungsplan 13a, 2. Änderung, Ortsteil Kuchenheim, für einen Bereich zwischen Kuchenheimer Straße und der L 210 Textliche Festsetzungen I Planungsrechtliche Festsetzung 1 Art und Maß der baulichen Nutzung
MehrGemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig.
1 A - PLANUNGSRECHTLICHE TEXTFESTSETZUNGEN gemäß 9 BauGB und Verordnung zu 2 (5) BauGB über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO - in der Fassung vom 27.01.1990 [BGBl. S. 127]) zum Bebauungsplan
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
MehrStadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
MehrBewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs
Anlage zum Umweltbericht Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs zum Bebauungsplan Gartenstraße in Ramsin der Stadt Sandersdorf-Brehna August 2016 INHALTSVERZEICHNIS SEITE Anlage 1 zum
MehrSTADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER
STADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER STADTPLANUNGSAMT Erfassung und Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Maßnahmen zum Ausgleich i. S. des 1a (3) BauGB bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen
MehrGemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe
Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);
MehrDonaublick BEBAUUNGSPLAN
BEBAUUNGSPLAN Donaublick Ein außergewöhnlich interessantes Bebauungsgebiet in Bad Abbach. Wie der Name schon sagt, hat man hier den Blick auf das Donautal. Es gibt so gut wie keine Bauplätze in Bad Abbach,
MehrAusbau der erneuerbaren Energien in M-V: Ein Blick auf die Kompensation der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft
Ausbau der erneuerbaren Energien in M-V: Ein Blick auf die Kompensation der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft Angelika Fuß & Jacqueline Sambale Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten und Offenlegung der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erweiterung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Bröleck gemäß 34 Absatz 4 Ziffer 3
Mehrüber den Bebauungsplan "Campingplatz Wiesensee" der Ortsgemeinde
S A T Z U N G über den Bebauungsplan "Campingplatz Wiesensee" der Ortsgemeinde Stahlhofen a.w. vom Der Ortsgemeinderat von Stahlhofen a.w. hat in seiner Sitzung am 1..1984 aufgrund der und 10 des Bundesbaugesetzes
MehrGemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: S. 1 A Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB) WA Allgemeines Wohngebiet (gem. 4 BauNVO) Gemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass
MehrGemeinde Schönau a. Königssee
Gemeinde Schönau a. Königssee Bebauungsplan Nr. 26 Am Dürreck mit integriertem Grünordnungsplan Anlage zur Begründung zum Umweltbericht nach 2a BauGB Ermittlung des Ausgleichserfordernisses nach dem Leitfaden
MehrA M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22
A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrVoranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung
Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen Mag. Martin Längauer 17.11.2016 ÖGAUR-Herbsttagung Wien 2016 Veränderung der landwirtschaftlich genutzten Flächen 1960/2011 in % 50.00%
Mehr1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
1 T E X T T E I L 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Fohlenhof-Nord 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1.1. Art der baulichen Nutzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplan wird entsprechend den räumlichen
MehrA. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANUNGSRECHTLICHER NATUR ( 9 BauGB)
A. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANUNGSRECHTLICHER NATUR ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung Für den Geltungsbereich wird gemäß 9 BauGB als Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) ( 4 BauNVO)
MehrG e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann
Mehr343 F. Bebauungsplanverfahren mit integriertem Grünordnungsplan. Begründung STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 343 F Bebauungsplanverfahren mit integriertem Grünordnungsplan Änderung des Bebauungsplanes Nr. 343 A für das Gebiet zwischen Berliner Ring und Nürnberger Straße Begründung
MehrEingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bestands- und Maßnahmenplan
Seite 1 von 7 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bestands- und Maßnahmenplan Textteil Begründung zum Bebauungsplan Teil II Nordumgehung in Heitersheim 2. erneute förmliche, inhaltlich und zeitlich beschränkte
MehrEingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5
Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer
MehrBebauungsplan Nr. 209 Am hohen Ufer - Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB in der Zeit vom
Bebauungsplan Nr. 209 Am hohen Ufer - Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB in der Zeit vom 05.10. 06.11.2015 Träger Abteilung Straße Postfach PLZ Ort Ergebnis Deutsche
MehrGemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II
Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Aufgrund 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) und 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-
MehrBegründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Auftraggeber: Gemeinde Jork Am Gräfengericht 2 21634 Jork Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd
MehrTextteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1
Stadt Herrenberg, Amt 61 Lö/li 07.05.1996 Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1 I. Allgemeine Angaben Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen planungs- und
MehrI. Festsetzungen gemäß 9 und 14 BauGB sowie BauNVO
Hohenwestedt, B-Plan Nr. 53 Zu den Fischteichen/ Wapelfedler Weg 1 I. Festsetzungen gemäß 9 und 14 BauGB sowie BauNVO I.1. I.1.1 I.1.2 Ausschluss von Nutzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 1 Abs. 6 und 9 BauNVO)
MehrBebauungsplan. mit integriertem. Grünordnungsplan. Am Kindergarten
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Am Kindergarten in Oberpiebing Gemeinde Salching Mitgliedsgemeinde der VG Aiterhofen Landkreis Straubing Bogen Reg. Bezirk Niederbayern Fassung vom: 23.11.1995
MehrPflanzen für unsere Gärten
n für unsere Gärten nliste einheimische Gehölze Laubgehölze Standort Acer campestre Feldahorn 12.00 Mai grün gelb X X Acer platanoides Spitzahorn 20.00 gelbgrün Apr grün gelb Acer pseudoplatanus Bergahorn
MehrSatzung und Begründung Bebauungsplan
Stand: 25.03.2013 Satzung und Begründung Bebauungsplan Gewerbegebiet an der Goßholzer Straße Teil 2 6. Änd. Gewerbegebiet an der Goßholzer Straße Auftraggeber: Stadt Lindenberg Stadtplatz 1, 88161 Lindenberg
MehrGEMEINDE EVERSWINKEL
GEMEINDE EVERSWINKEL Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum Bebauungsplan 56 Königskamp II Vorentwurf, Mai 2014 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann
MehrBebauungsplan Umweltbericht. Stammanzahl
Bebauungsplan 11-60 1 Anhang III Tabelle 1: Baumliste Bebauungsplan 11-60 anzahl 1 Weymouths-Kiefer Pinus strobus 1 135 0 ja 2 Apfel Malus domestica 1 96 2 ja 3 Walnuss Juglans regia 1 80 2 ja 4 Walnuss
MehrStadt Krefeld. Rechtskräftig seit dem
Stadt Krefeld BEBAUUNGSPLAN Nr. 637 c - Süchtelner Straße / Ortmannsheide - Rechtskräftig seit dem Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141) in der zuletzt
MehrBebauungsplan Nr. 07 Berliner Straße / Ringstraße. 1. Änderung des Bebauungsplans (als Textbebauungsplan)
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin Ortsteil Hennickendorf Bebauungsplan Nr. 07 Berliner Straße / Ringstraße 1. Änderung des Bebauungsplans (als Textbebauungsplan) Der Bebauungsplan wird im Bereich des festgesetzten
MehrSchwarz-Kiefer Pinus nigra 129 F vital; Krone nicht nach N wg. Engstand
380835 Spitz-Ahorn Acer platanoides 110 F vital 380836 Spitz-Ahorn Acer platanoides 73 F vital 380837 Spitz-Ahorn Acer platanoides 85/122 F vital 380838 Hain-Buche Carpinus betulus 99 F vital 380839 Rot-Fichte
MehrSchriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden -
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 860 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden - im Stadtbezirk Aachen Eilendorf,
MehrZur Ökologie und Bedeutung
Institut für Forstbotanik und Forstzoologie Zur Ökologie und Bedeutung seltener Baumarten im Wald Prof. Andreas Roloff www.tu-dresden.de/forstbotanik Sorbus und Taxus in Thüringen, Ilmenau 23.9.2016 Ökologie
MehrGEMEINDE RUPPICHTEROTH BEBAUUNGSPLAN-NR. 3.01/5 4. ÄNDERUNG (-Nördlich Hauptstraße-) WINTERSCHEID NORD/WEST
GEMEINDE RUPPICHTEROTH BEBAUUNGSPLAN-NR. 3.01/5 4. ÄNDERUNG (-Nördlich Hauptstraße-) WINTERSCHEID NORD/WEST A Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Gemäß 1 (6) BauNVO wird für das
Mehrnähere Regelungen zur Kompensation von Eingriffen i.s. des 14 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere
Deutscher Landschaftspflegetag Schwäbisch Hall 10. Juli 2014 Fachforum Kompensation - Echter Ausgleich in der Kulturlandschaft Die Kompensationsverordnung des Bundes Stand, Verfahren, Eckpunkte Dr. Stefan
MehrSinn und Zweck von Ökokonten
Sinn und Zweck von Ökokonten Wald ist mehr als die Summe seiner Bäume Ein Beispiel zählt mehr als 1000 Worte rufen Sie ihn an! Frank Edelmann Bürgermeister Kirchstr. 4 77790 Steinach im Kinzigtal Tel.:
MehrBebauungsplan Nr. 243 "Steinenbrück - Voss sche Wiese Ost
Bebauungsplan Nr. 243 "Steinenbrück - Voss sche Wiese Ost TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB Allgemeines Wohngebiet
MehrLandschaftspflegerischer Fachbeitrag
Projekt: 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 Klinikum in Quedlinburg Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB Maßnahme: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Landschaftspflegerischer
MehrANTRAG AUF AUSNAHME. (gemäß 33 (3) NatSchG BW)
KREIS: STADT: GEMARKUNG: LUDWIGSBURG BESIGHEIM BESIGHEIM K M B ANTRAG AUF AUSNAHME (gemäß 33 (3) NatSchG BW) für gemäß 33 NatschG BW geschützte Biotope innerhalb des Bebauungsplans Ingersheimer Feld VI
MehrSatzung der Stadt Dülmen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a 135 c Baugesetzbuch
Satzung der Stadt Dülmen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - 135 c Baugesetzbuch vom 22.06.1999 *) Aufgrund von 135 c des Baugesetzbuches vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der z.
MehrSatzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den 135 a c Baugesetzbuch vom
Satzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den 135 a - 135 c Baugesetzbuch vom 23.07.1998 Aufgrund von 135 c Baugesetzbuch i.d.f. der Bekanntmachung vom
MehrMerkblatt. Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung bei der Verlegung von Leitungen
Der Landrat Merkblatt Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung bei der Verlegung von Leitungen Die Verlegung von Leitungen im baulichen Außenbereich stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft im
MehrKurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten
Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3
MehrEingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Lageplan der Ausgleichsfläche Bebauungsplan E 65, Bl. 3 Erweiterung Gartenstadt Eschmar
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Lageplan der Ausgleichsfläche Bebauungsplan E 65, Bl. 3 Erweiterung Gartenstadt Eschmar Stadtplanungsamt Landschaftsarchitektin C. Schubert Datum: 14.04.2016 Anlage
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrKIRCHNER. 9. Änderung und Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1 Im großen Dühlfeld. Übersicht M. 1:5.000
Landkreis Schaumburg. Änderung und Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. Im großen Dühlfeld Übersicht M. :.000 Planteil A Geltungsbereich der Teilaufhebung Planteil B Geltungsbereich der. Änderung Grenze des
MehrKompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete*
Köln, im Oktober 2014 Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete* Entwicklung und Erhalt urbaner Grünflächen gewinnen bei stets zunehmender Urbanisierung
MehrVorhaben- und Erschließungsplan Eigenheimsiedlung II an der Himmelsfürster Straße in Brand-Erbisdorf
Vorhaben- und Erschließungsplan Eigenheimsiedlung II an der Himmelsfürster Straße in Brand-Erbisdorf Teil A) Bauplanungsrechtliche Festlegungen Planrechtliche Festsetzungen gemäß Baugesetzbuch 9 in der
MehrPRÄAMBEL UND AUSFERTIGUNG RECHTSGRUNDLAGEN
GEMEINDE SEEVETAL Bebauungsplan Maschen 47 "Maschener und Horster Heide" 1. Ergänzung Seite 1 PRÄAMBEL UND AUSFERTIGUNG Auf Grund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des 40 der Niedersächsischen
MehrE R Z H A U S E N. 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I G E M E I N D E
07.11.2011 G E M E I N D E E R Z H A U S E N 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen B. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen C. Grünordnerische
MehrB-Plan "Dorfgebiet obere Siedlung Waltersdorf"
B-Plan "Dorfgebiet obere Siedlung Waltersdorf" k a t j a a e h n l i c h dipl.-ing. (fh) für landespflege vinetastraße 19 17459 koserow isdn 038375 / 22056 k.aehnlich@yahoo.de Baumbestandliste 1 Acer pseudplatanus
MehrLandschaftspflegerischer Begleitplan. zum Vorhaben Maria Veen. Errichtung einer Biogasanlage und. eines Boxenlaufstalls
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Maria Veen Errichtung einer Biogasanlage und eines Boxenlaufstalls - Neufassung nach veränderter Planung - bearbeitet für: Verein f. kath. Arbeiterkolonien
MehrTextliche Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Ohlenberg der Gemeinde Erzhausen
Textliche Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Ohlenberg der Gemeinde Erzhausen A B C D E Planungsrechtliche Festsetzungen Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Grünordnerische
MehrTextliche Festsetzungen zum Vorentwurf des. Bebauungsplanes Sondergebiet Kur, Gesundheit und Tourismus
Bauleitplanung der Stadt Bad Soden-Salmünster, Stadtteil Bad Soden Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Kur, Gesundheit und Tourismus Planstand: 22.06.2017 Planungsbüro
MehrGemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden
Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt
MehrPlanungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB
A Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs.1 Nr.1 BauGB in Vbdg. mit 4 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete (gem. 4 BauNVO) a) Die gemäß 4 Abs.2 Nr.1-3 BauNVO beschriebenen
MehrTextliche Festsetzungen
Objekt: Projekt-Nr.: O 2006 049 Projekt: 1. Änderung Bebauungsplan "An der Geisenmühle" (1. Erweiterung) in der Stadt Anhang 2: Textliche Festsetzungen Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Hauptstraße
MehrA) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO
A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO Nicht zulässig gemäß 1 Abs. 6 BauNVO folgende
MehrAmt der Vorarlberger Landesregierung Landesforstgarten Rankweil. Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesforstgarten Rankweil
Land Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesforstgarten Rankweil Amt der Vorarlberger Landesregierung Landesforstgarten Rankweil Sulzerweg 2, 6830 Rankweil, Österreich T +43 5552 73232 landesforstgarten@vorarlberg.at
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine
MehrBebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde:
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f.v. 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011
MehrInformation zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan
Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrTornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22«
Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22«Verkaufsprospekt Ein Projekt der Vertrieb Bauland Schleswig-Holstein Beteiligungs GmbH Rosenstraße 20 24576 Bad Bramstedt Egon Schink
Mehr