Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs

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1 Anlage zum Umweltbericht Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Grundschule Am Siedlerweg" der Stadt Bad Berka Mai 2017

2 Bebauungsplan Am Siedlerweg II INHALTSVERZEICHNIS SEITE Anlage zum Umweltbericht A. Einleitung... 1 B Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren Grundsätze Beeinträchtigung des Natur- und Kulturraumes Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Ausgleichsplanung innerhalb der Plangebietsfläche Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz nicht vermeidbarer Eingriffe... 6 Anlage - Grünordnerischer Bestandsplan Anlage - Grünordnerischer Begleitplan Anlage - Pflanzliste Anlage - Lagebeziehung von Ort des Eingriffes zum Ort der Ersatzmaßnahme Anlage - Lageübersicht der Ökopoolmaßnahme Anlage - Maßnahmeblatt / Maßnahmebeschreibung

3 Bebauungsplan Am Siedlerweg Seite 1 A. Einleitung Gemäß 1a Baugesetzbuch (BauGB) hat der Planungsträger bei der Aufstellung von Neuplanungen die Belange des Umweltschutzes, das heißt insbesondere die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Abwägung zu berücksichtigen. Dabei findet unter Berücksichtigung umweltschützender Belange eine Abwägung zwischen Vermeidung und Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft statt. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) hat als Arbeitshilfen für die Eingriffsregelung 1999 Die Eingriffsregelung in Thüringen sowie Die Eingriffsregelung in Thüringen Bilanzierungsmodell herausgegeben. Die Erfassung und Bewertung der Flächen erfolgt nach der Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen aus dem Jahr Für alle Planungen die den Vorschriften des 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit 18 (1)BNatSchG bzw. 1a (3) BauGB und den Vorschriften der 6 bis 10 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) unterliegen, wird zur Ermittlung des Kompensationsbedarfes die Anwendung des Bilanzierungsmodells aus dem Jahr 2005 empfohlen. In der Ausgleichsermittlung sind die Flächen zu bestimmen, die in ihrer Biotopfunktion durch den Eingriff betroffen sind. Da die Ausgleichsermittlung auf den Status quo bezogen wird, gelten diese Flächen als Grundlage zur Ermittlung der Ausgleichsflächen. Die Renaturierung und Rekultivierung nicht beanspruchter Bereiche können als Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in das Biotop- und Bodenpotential im Sinne der 6 ff NatSchG LSA anerkannt werden. Der Eingriff in die Grundwasserneubildungsrate kann zum Teil durch Versickerung auf dem Grundstück ausgeglichen werden, wenn die Bodenbeschaffenheit gegeben ist.

4 Bebauungsplan Am Siedlerweg 2 B Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren 1. Grundsätze Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes hat sich die Abwägungsregelung für Lebensräume der streng geschützten Tier- und Pflanzenarten verschärft. Der Vollzug wird gestärkt, indem die Länder verpflichtet werden, Regelungen zur Sicherung der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erlassen. Das Gesetz ist am in Kraft getreten. Es bleibt beim Vorrang von Ausgleichsmaßnahmen. Soweit Ausgleichsmaßnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht weder angemessen noch verhältnismäßig sind, sind Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Diese müssen in Form von Naturalkompensation erbracht werden, d.h. Naturfunktionen müssen in gleichwertiger Weise wiederhergestellt werden. Nach 8a Bundesnaturschutzgesetz ist in der Abwägung auch über den naturschutzrechtlichen Ausgleich zu entscheiden. Aus diesem Grund erfolgen in der Begründung Aussagen in Form einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz gemäß dem seit dem im August 2005 verbindlichen Bewertungsmodell Thüringens. 2. Beeinträchtigung des Natur- und Kulturraumes Jede Versiegelung von Grün- und Ackerfläche ist als Beeinträchtigung des jeweiligen Natur- oder Kulturraumes zu betrachten. Der Gesetzgeber hat deshalb mehrere Regelungen für die Bauleitplanungen und Vorgaben im Naturschutzrecht (BNatSchG und ThürNatSchG) geschaffen, die diese Beeinträchtigung minimieren sollen. Auch bei diesem Bebauungsplan werden diese Regelungen angewandt und umgesetzt. Bauleitplanung bedeutet aber auch in Bezug zum Naturschutz eine Optimierung des Gesamtergebnisses und eine Abwägung der einzelnen Belange untereinander. Im konkreten Fall wird die negativ zu wertende Versiegelung durch einen positiv zu wertenden funktionalen und sicheren Grundschulstandort kompensiert. Die Summe der positiven Eigenschaften einer Grundschule am vorgesehenen Standort kompensiert die Versiegelung im Ergebnis der Abwägung. 3. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Die Grundlage der Bilanzierung und Bewertung bildet die Fläche, welche als Bauland qualifiziert werden soll unter Berücksichtigung der vorhandenen Bestandssituation. Die Bestandssituation zum Zeitpunkt der Planaufstellung ist aus der Anlage - Grünordnerischer Bestandsplan - zu entnehmen.

5 Bebauungsplan Am Siedlerweg 3 Flächenbilanz - Bestand Die Fläche des Planungsgebietes wird zum Zeitpunkt der Planaufstellung wie folgt genutzt: Fläche des Plangebietes: m² davon Ackerflächen m² Grünflächen (Scherrasen) m² Einzelbäume (Anzahl 4) 60 m² Wirtschaftsweg, unversiegelt 155 m² Befestigter Weg 613 m² Tabelle 1: Eingriffs- und Ausgleichsbewertung - Bestand Biotoptyp Fläche in m² Bedeutungsst ufe Flächenäquivalent / Biotopwertpunkte * Eingriffsflächen/ Anmerkung Acker E 1 Scherrasen E 2 Weg, unversiegelt E 3 Einzelbaum, n = Fällung durch Wegebau Weg, versiegelt Flächenvergrößerung des Weges durch geplanten Wendebereich Gesamtfläche Punkte gesamt * Flächenäquivalent = Bedeutungsstufe x Fläche

6 Bebauungsplan Am Siedlerweg 4 Flächenbilanz - Planung Fläche des Plangebietes: m² davon Straße mit Wendebereich 888 m² Anpflanzungen (Maßnahmen) Strauch-Baum-Hecke 642 m² Strauch-Hecke 285 m² maßgebende Grundstücksfläche m² überbaubare Grundfläche m² (Fläche für Gemeinbedarf) nicht überbaubare Fläche m² Tabelle 1: Eingriffs- und Ausgleichsbewertung - Planung Biotoptyp sonstige Fläche mit baulicher Prägung - Grundfläche Straße mit Wendebereich, Asphaltdecke M 1 Heckenpflanzung < 4 m Fläche in m² Bedeutungsstufe Flächenäquivalent / Biotopwertpunkte * M 2 Heckenpflanzung M 3 Heckenpflanzung Grünflächen anderer Art Gesamtfläche Punkte gesamt * Flächenäquivalent = Bedeutungsstufe x Fläche

7 Bebauungsplan Am Siedlerweg 5 Ergebnis: (vorher) < (nachher) Nach 20 NatSchG LSA ist ein Eingriff ausgeglichen, wenn nach seiner Beendigung keine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurück bleibt oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt ist. Bei Gegenüberstellung des Bestandes mit einem Flächenäquivalent von und der Planung mit ergibt sich ein Defizit in der Bilanzierung. Der Eingriff kann nicht vollständig im Geltungsbereich kompensiert werden. In der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Planung) wurde ein Defizit ermittelt von Punkten. Es ist ein externer grünordnerischer Kompensationsbedarf erforderlich. Gemäß 15 Abs. 2 BNatSchG ist der Verursacher nunmehr verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft mit Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). 4. Ausgleichsplanung innerhalb der Plangebietsfläche Maßnahme M 1: Entlang der westlichen Grenze zur Ackerfläche ist auf einer Fläche von 370 m² eine Strauch-Baum-Hecke anzupflanzen. Maßnahme M 2: Entlang der nördlichen Grenze zur Ackerfläche ist auf einer Fläche von 272 m² eine Strauch-Baum-Hecke anzupflanzen. Mit der Anpflanzung kann mit der Entwicklung der Hecke der Schutz vor Wind, Staub und Lärm gewährleistet werden. Maßnahme M 3: Entlang der Südlichen Grenze zu der Kleingartensiedlung ist auf einer Fläche von 285 m² eine Strauch-Hecke anzupflanzen. Umsetzung der Maßnahmen Die Heckenpflanzungen sind spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Baumaßnahmen/ Nutzungsaufnahme umzusetzen und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises zur Abnahme anzuzeigen. Beim Pflanzmaterial ist die Verwendung standorttypischer einheimischer Pflanzen zu achten. Eine Pflanzempfehlungsliste (siehe Anlage) ist im Anhang beigefügt. Die Mindestqualitäten des Pflanzmaterials sollen den nachstehenden Angaben entsprechen: Sträucher: verschulte Sträucher, 3 Triebe cm Bäume: Heister, zweimal verschult, cm

8 Bebauungsplan Am Siedlerweg 6 5. Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz nicht vermeidbarer Eingriffe Insbesondere durch die Neuversiegelung der bisher für Landwirtschaft genutzten Flächen (Acker) und die damit verbundene Inanspruchnahme natürlichen Bodens werden die wichtigen Ziele des Bodens- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege nicht erreicht. Generell können Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich auf dem Grundstück auf denen Eingriffe zu erwarten sind oder auf einer anderen Fläche festgesetzt werden. Durch das Vorhaben im Plangebiet werden Flächen beansprucht, die innerhalb des Geltungsbereiches nicht ausgeglichen werden können. Es wird eine externe Kompensationsmaßnahme über den Ökopool der Thüringer Landgesellschaft mbh in der Ortslage Bergern abgelöst. Hierbei wird über die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Ablösung des Defizits an den ermittelten Biotopwertpunkten der Ausgleich für den Eingriff abgegolten. Die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen wird anteilig an die Thüringer Landgesellschaft mbh abgetreten. Es wird im Bebauungsplan eine externe Ersatzmaßnahme in der Ortslage Bergern (Naturraum: Thüringer Becken und Randplatten) festgesetzt. In der folgenden Tabelle werden die Entwicklungsziele zur Ersatzmaßnahme kurz beschrieben. Hierbei handelt es sich um mesophiles Grünland, frisch bis mäßig trocken. Ziel ist es einen naturnahen Laubmischwald aufzubauen unter Verwendung von autochthonen Artenmaterial, als Abschluss zur offenen Landschaft einen Waldsaum zu schaffen durch mehrreihige Strauchpflanzungen unter Erhalt der unter Schutz stehenden Lesesteinhaufen und Lesesteinriegel. Tabelle 3: Kurzfassung der Entwicklungsziele Ist-Biotop Zielbiotop Beschreibung Mesophiles Grünland Laubmischwald mit Wildschutzzaun Verwendung von autochthonen Artenmaterial Erhalt von Baumstümpfen sowie Totholzbelassung Eine hinreichende Beschreibung der Maßnahme der Gemarkung Bergern mit Entwicklungskonzept und Entwicklungsziel ist der Anlage beigefügt. Mit den Ersatzmaßnahmen wird der Eingriff in das Schutzgut Arten und Biotopen gemäß Bewertungsmodell Thüringens kompensiert. Eine Übersichtskarte der Ökopoolmaßnahme ist in Anlage 5 dargestellt. Die gesamte Maßnahmebeschreibung ist in der Anlage beigefügt.

9 Bebauungsplan Am Siedlerweg 7 Anlage - Grünordnerischer Bestandsplan Quelle: eigene Darstellung mit Auszug aus der Liegenschaftskarte des Landesamts für Vermessung und Geoinformation Thüringen (TL VermGeo)

10 Bebauungsplan Am Siedlerweg 8 Anlage - Grünordnerischer Begleitplan Quelle: eigene Darstellung mit Auszug aus der Liegenschaftskarte des Landesamts Vermessung und Geoinformation Thüringen (TL VermGeo) für

11 Bebauungsplan Am Siedlerweg 9 Anlage - Pflanzliste Bei den Gehölzpflanzungen sind die Abstände gem ThürNRG zu beachten. Artenliste A: Baumarten 1. Ordnung Stieleiche Bergahorn Spitzahorn Gemeine Esche Sommer-Linde Winter-Linde Sand- bzw. Hängebirke - Quercus robur - Acer pseudoplatanus - Acer platanoides - Fraxinus excelsior - Tilia platyphyllos - Tilia cordata - Betula pendula Artenliste B: Baumarten 2. Ordnung Feldahorn Hainbuche Vogel-Kirsche Wild-Birne Traubenkirsche Vogelbeere - Acer campestre - Carpinus betulus - Prunus avium - Pyrus pyraster - Prunus padus - Sorbus aucuparia Artenliste C: Straucharten Hasel Pfaffenhütchen Hartriegel Weißdorn Schlehe Gem. Schneeball Wolliger Schneeball Hundsrose Rotdorn Gem. Rainweide Beerensträucher - Corylus avellana - Euonymus europaeus - Cornus sanguinea - Crataegus spec. - Prunus spinosa - Viburnum opulus - Viburnum lantana - Rosa canina - Crataegus laevigata - Ligustrum vulgare Weitere Pflanzenarten können mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises abgestimmt werden.

12 Bebauungsplan Am Siedlerweg 10 Anlage - Lagebeziehung vom Ort des Eingriffes zum Ort der Ersatzmaßnahme Darstellung ohne Maßstab Quelle:

13 Bebauungsplan Am Siedlerweg 11 Anlage - Lageübersicht der Ökopoolmaßnahme

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