Bebauungsplan Nr. 209 Am hohen Ufer - Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB in der Zeit vom

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1 Bebauungsplan Nr. 209 Am hohen Ufer - Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB in der Zeit vom Träger Abteilung Straße Postfach PLZ Ort Ergebnis Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Bochum Keine Bedenken. Bitte um Information über den weiteren Planungsstand. Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb De-Greiff-Str Krefeld Anregungen zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung. Regionalforstamt Landesbetrieb Wald und Anregungen zur Ergänzung der Baumarten im Waldmantelbereich. Märkisches Sauerland Parkstraße Lüdenscheid Holz Landesverband der Naturschutzverbände NRW LWL - Archäologie für Westfalen Märkischer Kreis Stadtwerke Menden GmbH Thyssengas GmbH Ripshorster Str Oberhausen Keine Antwort erhalten. Außenstelle Olpe In der Wüste Olpe FD 44 - Umweltschutz und Planung Integrity Management und Dokumentation Lüdenscheid Am Papenbusch Menden Kampstraße Dortmund Keine Bedenken. Unitymedia NRW GmbH Kassel Westnetz GmbH Regionalcenter Arnsberg - Abt. V-AP Verweisen auf den Punkt 8.2 der Begründung - Ansonsten keine Bedenken. Verschiedene Anregungen aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Eingriff- Ausgleich, u.a. Korrektur der Bewertung des Ausgangs- und Planungszustandes, Anregung die angrenzende Waldfläche in den B-Plan einzubeziehen, die Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen verbindlich festzulegen und deren Umsetzung zu sichern. Keine Bedenken - Hinweis darauf, dass Änderungen im Bereich ihrer Leitungsanlagen der Abstimmung bedürfen. Übersendung der Bestandspläne vorhandener Leitungs- und Anlagenteile. Keine Bedenken. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Hellefelder Str Arnsberg Keine Bedenken oder Anregungen. Westnetz GmbH Spezialservice Strom Rheinlanddamm Dortmund Betroffenheit über die Beteiligung von Thyssengas GmbH geklärt - Ergebnis: Keine Bedenken. M:\FB6\62\62.1\B-Pläne und Satzungen\209 Am hohen Ufer\Beteiligung\TÖB\Auswertung TÖB frühzeitige Beteilig.doc

2 Stadt Menden (Sauerland) Der Bürgermeister Abt. Planung und Bauordnung Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB Menden, den Anlage Nr. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 209 Am hohen Ufer Stellungnahme und Abwägungsvorschlag Zur Anregung des Geologisches Dienstes vom Der Geologische Dienst gibt Hinweise zum Umfang und Detaillierungsgrad in der Umweltprüfung hinsichtlich der Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Boden und Wasser. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass vor Beginn von Baumaßnahmen der Baugrund objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten ist und dass zur Klärung möglicher bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW zu stellen ist. Es wird darum gebeten, im Rahmen des weiteren Verfahrens erneut beteiligt zu werden. Stellungnahme der Verwaltung Die genannten Schutzgüter Boden und Wasser wurden im Rahmen der Umweltprüfung betrachtet und im Umweltbericht thematisiert. Zum Schutzgut Boden wurde u. a. das Auskunftssystem BK50 ausgewertet. Soweit die angegebenen Datengrundlagen zum Schutzgut Wasser vorhanden waren, fand ebenfalls eine Auswertung statt. Seite 2 von 21

3 Der Stadt Menden liegen keine Hinweise über bergbauliche Einwirkungen auf das Plangebiet vor. Eine entsprechende Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6, wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gestellt. Der Geologische Dienst wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung erneut beteiligt. Abwägungsvorschlag: Der Rat der Stadt Menden beschließt in Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander, dass der Anregung gefolgt wird. Seite 3 von 21

4 Stadt Menden (Sauerland) Der Bürgermeister Abt. Planung und Bauordnung Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB Menden, den Anlage Nr. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 209 Am hohen Ufer Stellungnahme und Abwägungsvorschlag Zur Anregung des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein- Westfalen vom Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW äußert keine Anregungen oder Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass außer heimischen Straucharten auch niedrigwachsende Baumarten wie Eberesche und Wildobstarten verwendet werden sollten, um den Waldcharakter zu erhalten. Stellungnahme der Verwaltung Der Hinweis darauf, dass auch niedrigwachsende Baumarten (z.b. Eberesche, Wildobstarten) angepflanzt werden sollen, wurde durch den Fachgutachter geprüft. Es werden nachfolgende Gehölze in die Artenliste der entsprechenden Festsetzung des Bebauungsplanes übernommen: Viburnum opulus (Gem. Schneeball), Sambucus nigra (Holunder), Cornus mas (Kornelkirsche), Sorbus aucuparia (Eberesche), Sorbus domestica (Speierling), Prunus avium (Vogelkirsche) und Pyrus pyraster (Waldbirne). Seite 4 von 21

5 Abwägungsvorschlag: Der Rat der Stadt Menden beschließt in Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander, dass dem Hinweis gefolgt wird. Seite 5 von 21

6 Stadt Menden (Sauerland) Der Bürgermeister Abt. Planung und Bauordnung Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB Menden, den Anlage Nr. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 209 Am hohen Ufer Stellungnahme und Abwägungsvorschlag Zur Anregung des Märkischen Kreises vom Der Märkische Kreis äußert Bedenken, dass die Bewertung des Ausgangszustandes (Tabelle 1 Umweltbericht) für den westlichen Teil des Grundstücks nicht nachvollziehbar ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die getroffenen Annahmen nicht mit den Angaben des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages übereinstimmen. Die Bewertung der Fläche mit der Wertstufe 2 für einen gehölzarmen Zier- und Nutzgarten bzw. einen Intensivrasen bedarf aus Sicht des Märkischen Kreises der Korrektur. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass in die Bewertung des Ausgangszustandes eine Fläche von 25 m² mit anschließender Versickerung aufgenommen wurde, die als Zier- und Nutzgarten in die Bilanz einfließt. Aus Sicht des Märkischen Kreises ist eine derartige Bewertung der Fläche nur dann nachvollziehbar, wenn die Fläche entsiegelt wird. Eine Entsiegelung der Fläche kann aus den Planunterlagen jedoch nicht abgelesen werden. Der Märkische Kreis schlägt vor, einen prozentualen Ansatz für Nebenanlagen gemäß BauGB wie Zufahrten, Stellplätze und Wege in den Bebauungsplan Seite 7 von 21

7 aufzunehmen und in der Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist nach Ansicht des Märkischen Kreises die nördlich angrenzende Waldfläche in den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes einzubeziehen, da die Umbestockung in diesem Bereich ursächlich mit dem Bebauungsplan in Zusammenhang steht. Daraus resultiert die Notwendigkeit, die Umwandlung des Laubwaldes in einen Waldmantel in der Artenschutzprüfung und in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz zu berücksichtigen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass für das verbleibende Kompensationsdefizit bis zum Satzungsbeschluss geeignete Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen verbindlich festzulegen sind. Die in Kap. 2.3 des Umweltberichts aufgezeigten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen sind umzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung Die Bewertung des Ausgangszustandes für den westlichen Teil des Plangebietes wird überarbeitet, so dass die getroffenen Annahmen mit den Annahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages übereinstimmen. Der Anregung, einen prozentualen Ansatz für Nebenanlagen gemäß BauGB wie Zufahrten, Stellplätze und Wege in den Bebauungsplan aufzunehmen und in der Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung zu berücksichtigen, wird gefolgt. Gemäß 19 Abs. 4 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die Grundfläche von Garagen, Stellplätzen und Zufahrten sowie Nebenanlagen um bis zu 50 % überschritten werden. Unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten GRZ von 0,4 ist demnach eine Überschreitung bis 0,6 Seite 8 von 21

8 zulässig. Diese Überschreitung wird im Weiteren in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt. Außerdem wird der Anregung gefolgt, die nördlich angrenzende Waldfläche (Waldmantel) in den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes einzubeziehen und in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz zu berücksichtigen. Dementsprechend wurde eine Ergänzung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (weluga umweltplanung. Bochum, Februar 2016) erstellt, in der der Waldmantel betrachtet wird. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Bebauung von bisher unversiegelten Flächen (Zier- und Nutzgarten) und den Verlust von heimischen Gehölzbeständen im Plangebiet ein Kompensationsdefizit von Ökopunkten entsteht. Es wird ein externer Ausgleich erforderlich, der durch eine monetäre Ablöse des Kompensationsbedarfs durch den Investor erfolgt. Abwägungsvorschlag: Der Rat der Stadt Menden beschließt in Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander, dass den vorgebrachten Anregungen gefolgt wird. Seite 9 von 21

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