Maßnahmenblätter. zum. Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan PLANFESTSTELLUNG. Bundesautobahn A 3 Frankfurt Nürnberg
|
|
- Hilko Zimmermann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unterlage Nr. 9.3 Maßnahmenblätter zum Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan PLANFESTSTELLUNG Bundesautobahn Station 560 Abschnitt 7,231 Aufgestellt: Nürnberg, den Autobahndirektion Nordbayern Walde, Dipl. Ing. (Univ.) Landespflege Planungsbüro Glanz Am Wacholderrain Leutershausen Dipl. Ing. Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin Bettina Dömling
2
3 Schutzmaßnahmen S 1 Lage der Maßnahme / Bau-km: Wald mit naturnahen Elementen, Hecken und Gehölze, Obstwiesen Konflikt: Konfliktbereich K2 bis K4 gemäß Bestands- und Konfliktplan Potenzielle Beeinträchtigung besonders empfindlicher Flächen während des Baubetriebes. Unterlage 9.2, Blatt 1 und Blatt 2, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Biotopschutzzaun Errichtung von Biotopschutzzäunen gem. DIN und RAS LG 4 im Bereich empfindlicher Biotopflächen. Schutz empfindlicher Flächen im unmittelbaren Baustellenbereich vor Befahren, Bodenverdichtung, Schadstoffeintrag, Vegetationszerstörung, Ablagerung von Baumaterial etc. während des Baubetriebes. bei Baubeginn Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: - - ha Grunderwerb: - ha Künftige Unterhaltung: - 3
4 Lage der Maßnahme / Bau-km: Wald mit naturnahen Elementen S 2 Konflikt: Konfliktbereich K3 und K 4 gemäß Bestands- und Konfliktplan Aufreißen des Waldbestandes durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage und den Lärmschutzwall bei Buchfeld, Entstehung neuer Waldränder, damit verbunden Windwurf- und Sonnenbrandgefahr Veränderung des randnahen Waldinnenklimas Unterlage 9.2, Blatt 1 und Blatt 2, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Waldmantelvor- und -unterpflanzung Anlage von stufig aufgebautem Waldmantel Unterpflanzung mit Sträuchern und Bäumen II. Ordnung, in Abstimmung mit dem Forstbetrieb Schutz vor Windwurf und Sonnenbrand Schließung des Waldrandes zeitnah nach der Rodung Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha - ha Künftiger Eigentümer: (kein Grunderwerb) Grunderwerb: - ha Künftige Unterhaltung: (bei den bisherigen Eigentümern) 4
5 Ausgleichsmaßnahmen A 1 Lage der Maßnahme / Bau-km: südöstl. T+R-Anlage, Abschnitt 560, Station 7,231 auf Fl. Nr. 209 (TF) Gem. Weingartsgreuth, Markt Wachenroth Konflikt: Eingriff in Waldlebensraum (K 3 und K 4) Unterlage 9.2, Blatt 1, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Laubwaldanlage Ca. 0,4183 ha standortgerechte Laubwaldaufforstung bzw. Waldbegründung durch Gehölzsukzession (Nachbarschaft zu bestehenden Wäldern). Erhöhung des Lebensraumangebotes für wald- und gehölzbewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaften. Lebensraumerweiterung bzw. -aufwertung und Vernetzung der Wald- und Saumlebensräume extensive waldbauliche Pflege. Gesamtfläche: 0,4183 ha Ausgleich in Verbindung mit Maßnahme Nr.: zeitnah mit dem Ausbau der Tank- und Rastanlage A 2 bis A 5, Grünbrücke in der Mönau Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD 0,4183 ha Grunderwerb: 0,4183 ha Künftige Unterhaltung: BRD 5
6 A 2 Lage der Maßnahme / Bau-km: südöstl. T+R-Anlage, Abschnitt 560, Station 7,231 auf Fl. Nr. 205 (TF) Gem. Weingartsgreuth, Markt Wachenroth Konflikt: Eingriff in Waldlebensraum (K 3 und K 4) Unterlage 9.2, Blatt 1, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Laubwaldanlage Ca. 0,5520 ha standortgerechte Laubwaldaufforstung bzw. Waldbegründung durch Gehölzsukzession (Nachbarschaft zu bestehenden Wäldern). Erhöhung des Lebensraumangebotes für wald- und gehölzbewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaften. Lebensraumerweiterung bzw. -aufwertung und Vernetzung der Wald- und Saumlebensräume extensive waldbauliche Pflege. Gesamtfläche: 0,5520 ha Ausgleich in Verbindung mit Maßnahme Nr.: zeitnah mit dem Ausbau der Tank- und Rastanlage A 1, A 3 bis A 5, Grünbrücke in der Mönau Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD 0,5520 ha Grunderwerb: 0,5520 ha Künftige Unterhaltung: BRD 6
7 Lage der Maßnahme / Bau-km: A 3 östl. T+R-Anlage auf Fl. Nr (TF) Gem. Schirnsdorf, Markt Wachenroth Konflikt: Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche (K 2) Eingriff in Offenlandlebensraum (K 2) Unterlage 9.2, Blatt 3, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Offenlandlebensraumkomplex mit Obstwiesen Ca. 1,1735 ha Entwicklung eines strukturreichen Lebensraumkomplexes mit Anlage von Obstwiesen Erhöhung des Lebensraumangebotes für offenlandbewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaften Lebensraumerweiterung bzw. -aufwertung und Vernetzung der Offenlandlebensräume Entwicklungspflege. Gesamtfläche: 1,1735 ha Ausgleich in Verbindung mit Maßnahme Nr.: zeitnah mit und nach dem Autobahnausbau A 1, A 2 und A 4, A 5, Grünbrücke in der Mönau Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD 1,1735 ha Grunderwerb: 1,1735 ha Künftige Unterhaltung: BRD 7
8 Lage der Maßnahme / Bau-km: A 4 östl. T+R-Anlage auf Fl. Nr. 335 (TF) Gem. Schirnsdorf, Markt Mühlhausen Konflikt: Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche (K 2) Eingriff in Offenlandlebensraum (K 2) Unterlage 9.2, Blatt 3, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Offenlandlebensraumkomplex mit Obstwiesen Ca. 1,1960 ha Entwicklung eines strukturreichen Lebensraumkomplexes mit Anlage von Obstwiesen Erhöhung des Lebensraumangebotes für offenlandbewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaften Lebensraumerweiterung bzw. -aufwertung und Vernetzung der Offenlandlebensräume Entwicklungspflege Gesamtfläche: 1,1960 ha, davon anrechenbar 1,0160 ha. Ausgleich in Verbindung mit Maßnahme Nr.: zeitnah mit und nach dem Autobahnausbau A 1 bis A 3 und A 5, Grünbrücke in der Mönau Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD 1,1960 ha Grunderwerb: 1,1960 ha Künftige Unterhaltung: BRD 8
9 Lage der Maßnahme / Bau-km: A 5 östl. T+R-Anlage auf Fl. Nr (TF) Gem. Schirnsdorf, Markt Wachenroth Konflikt: Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche (K 2) Eingriff in Offenlandlebensraum (K 2) Eingriff in Waldlebensraum (K 3 und K 4) Unterlage 9.2, Blatt 3, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Offenlandlebensraumkomplex mit Obstwiesen sowie Laubwaldaufforstung Ca. 0,4570 ha Entwicklung eines strukturreichen Lebensraumkomplexes mit Anlage von Obstwiesen Erhöhung des Lebensraumangebotes für offenlandbewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaften Lebensraumerweiterung bzw. -aufwertung und Vernetzung der Offenlandlebensräume Erhalt der ca. 0,0170 ha großen bestehenden Heckenstruktur Biotop Ca. 0,4775 ha standortgerechte Laubwaldaufforstung bzw. Waldbegründung durch Gehölzsukzession (Nachbarschaft zu bestehenden Wäldern). Erhöhung des Lebensraumangebotes für wald- und gehölzbewohnende Pflanzen- und Tiergemeinschaften. Lebensraumerweiterung bzw. -aufwertung und Vernetzung der Wald- und Saumlebensräume Entwicklungspflege extensive waldbauliche Pflege. Gesamtfläche: 0,9515 ha (incl. bestehendes Biotop), davon anrechenbar 0,8625 ha. Ausgleich in Verbindung mit Maßnahme Nr.: zeitnah mit und nach dem Autobahnausbau A 1 bis A 4, Grünbrücke in der Mönau Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD 0,9515 ha Grunderwerb: 0,9515 ha Künftige Unterhaltung: BRD 9
10 Lage der Maßnahme / Bau-km: im Abschnitt Klebheim nördlich Tank- und Rastanlage Aurach voraussichtlich bei Abschnitt 640, Station 2,12 Konflikt: Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche (K 2) Eingriff in Offenlandlebensraum (K 2) Eingriff in Waldlebensraum (K 3 und K 4) Grünbrücke Grünbrücke in der Mönau Anlage einer Grünbrücke mit 50 m Breite. Folgende Einzelmaßnahmen sind vorgesehen: - Substrataufbau auf der Brücke mit Wasser speicherndem Substrat von mind. 1 m Dicke. - Vegetationsbedeckter Brückenbereich mit randlicher Gehölzpflanzung mit standortgerechten Gehölzarten, die eine Höhe von mehreren Metern erreicht. - Anlage seitlicher Irritationsschutzwände von 3 m Höhe. Diese werden an die Wildschutzzäune angebunden. - Keine Pflanzschutzzäune Wesentlicher Bestandteil des Gesamtkonzepts der Querungshilfen durch die Schaffung einer neuen Lebensraumverbindung. - Durchforstungspflege - Sukzessionsentwicklung in den übrigen Brückenbereichen Anrechenbare Fläche: 1,7237 ha zeitnah mit dem Ausbau der BAB im oben genannten Abschnitt Ausgleich in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A 1 bis A 5 Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD - ha Grunderwerb: - ha Künftige Unterhaltung: BRD Nutzungsänderung / -beschränkung: - 10
11 Gestaltungsmaßnahmen Lage der Maßnahme/ Bau-km: Bauanfang bis Bauende n G1, G2, G3, G4, G 5 Konflikt: Konfliktbereich K1 gemäß Bestands- und Konfliktplan Verlust von Straßenbegleitgrün Staub- und Abgasemissionen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Maßnahmen: Unterlage 9.2, Blatt 1 und Blatt 2, Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Straßenbegleitgrün und Nebenflächen Landschaftsrasenansaat, extensiv mit Oberbodenandeckung (G1): Erstbegrünung der Böschungen mit geringer Saatgutmenge als Erosionsschutz/ Selbstbegrünung mit gebietstypischen Arten in extensiv (bis nicht) gepflegten Bereichen. Magerstandort ohne Oberbodenandeckung und ohne Ansaat (G2): Entwicklung von Sukzessionsflächen ohne Ansaat; Verzicht auf Oberbodenandeckung. Rasenansaat intensiv (G3). Ansaat von strapazierfähigen Grasfluren um die Parkflächen mit intensiver Pflege Gehölzpflanzung (G4): Verwendung standortheimischer Sträucher (ca. 95%) und Bäume (ca. 5%). Einzelbaumpflanzung (G5): Verwendung standortheimischer Einzelbäume als Hochstämme Einbindung der Autobahn in die Landschaft bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes. Immissionsschutz vielfältige Gestaltung des Straßenraumes Erosions- und Bodenschutz für neugeschaffene Böschungen. extensive Pflege einschl. Entwicklungspflege für die Gehölze und Erziehungsschnitt der Obstbäume. nach Möglichkeit ungestörte Entwicklung der Sukzessionsflächen. zeitnah mit dem Ausbau der Tank- und Rastanlage Flächengröße der öffentlichen Hand: - ha Künftiger Eigentümer: BRD - ha Grunderwerb: - ha Künftige Unterhaltung: BRD 11
FESTSTELLUNGSENTWURF. Maßnahmenblätter zum Landschaftspflegerischen Begleitplan
Straßenbauverwaltung F R E I S T A A T B A Y E R N Straße / Abschnitt / Station: A3 von 580 / 0,651 bis 620 / 4,815 Unterlage 9.2 Bundesautobahn A3 Frankfurt - Nürnberg 6 streifiger Ausbau im Abschnitt
MehrLandschaftspflegerische. Maßnahmen. Maßnahmenblätter. Planfeststellung. Unterlage 9.3
Unterlage 9.3 Landschaftspflegerische Maßnahmen Maßnahmenblätter Planfeststellung Staatsstraße 2046 Berg i. Gau (Mühlried) B 300 Ortsumfahrung Mühlried und St 2044 Abschnitt 150, Station 0,800 bis B 300
MehrLandschaftspflegerischer Begleitplan Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation. Feststellungsentwurf
Bundesstraße Nr. 8 Unterlage Nr. 9.4 Baulänge: Nächster Ort: 1,037 km Hasselbach / Weyerbusch Länge der Anschlüsse: alte B 8: 0,126 km Bergstraße: 0,031 km Landesbetrieb Mobilität Diez Länge des Wirtschaftswegs:
MehrMaßnahmenblatt 1. Tektur
1. Tektur Bau-km 0 + 320 bis 1 + 452 östlich der Beilngrieser Straße A1 - Versiegelung und Überbauung landwirtschaftlicher Nutzflächen - Versiegelung und Überbauung von Biotopen mit längerer Entwicklungszeit
MehrMaßnahmenblatt * nach Thüringer Leitfaden
Maßnahmen-Nr.: A1 in der Winzerlaer Straße: - Pflanzung 16 hochstämmiger, großkroniger Winterlinden entlang des Fußweges auf privatem Grund (Abstand 10,00 m, StU. 18-20 cm, 3 x v, mdb) Maßnahmenumfang:
MehrSatzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c BauGB
66 153 66 153 Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - 135 c BauGB Mitteilungsblatt Satzung der Stadt Alsdorf zur 20-25.06.1998 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
MehrVerzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Eingriff erfolgt durch E.Nr. 132: Leichte Befestigung eines Sandweges mit Schotter auf einer Strecke von 290 m in 3 m Breite Ausgleich / Ersatz erfolgt durch E.Nr. 500 (anteilig) Arten und Biotope: direkt
MehrSatzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c Baugesetzbuch Vom 01. Dezember 1995
In der Fassung der 1. Änderung vom 25.09.2001 Satzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c Baugesetzbuch Vom 01. Dezember 1995 Aufgrund von 8a Abs. 5 BNatSchG
MehrKostenerstattung nach 8a BNatSchG 6DW]XQJ]XU(UKHEXQJYRQ.RVWHQHUVWDWWXQJVEHWUlJHQ QDFK D%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]YRP
6DW]XQJ]XU(UKHEXQJYRQ.RVWHQHUVWDWWXQJVEHWUlJHQ QDFK D%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]YRP Aufgrund von 8 a Abs. 5 BNatSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 1987 (BGBl. I. S. 889), zuletzt geändert
MehrKostenerstattungssatzung Satzung der Stadt Monheim am Rhein zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a bis 135 c BauGB
Kostenerstattungssatzung 61.1 Satzung der Stadt Monheim am Rhein zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a bis 135 c BauGB vom 05.03.2001 Aufgrund von 135 c Baugesetzbuch i.d.f. der Neufassung
MehrSatzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den 135 a c Baugesetzbuch vom
Satzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den 135 a - 135 c Baugesetzbuch vom 23.07.1998 Aufgrund von 135 c Baugesetzbuch i.d.f. der Bekanntmachung vom
MehrPlanänderungsverfahren. ( Deckblattverfahren ) zum. Planfeststellungsverfahren. zum Bau und Betrieb der. Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing
Planänderungsverfahren ( Deckblattverfahren ) zum Planfeststellungsverfahren zum Bau und Betrieb der Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing DN 1200, MOP 100 bar Gemeinde Moosinning Gemeinde Markt Isen
MehrSatzung der Stadt Dülmen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a 135 c Baugesetzbuch
Satzung der Stadt Dülmen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - 135 c Baugesetzbuch vom 22.06.1999 *) Aufgrund von 135 c des Baugesetzbuches vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der z.
MehrÄnderung zur Planfeststellung
Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg Änderung zur Planfeststellung für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Lanze-Buchhorst über den Elbe-Lübeck-Kanal Kanal-km 58,684 Planänderungsunterlagen Ergänzung
MehrSatzung der Stadt Arnsberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a 135 c BauGB Stand:
Satzung der Stadt Arnsberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a 135 c BauGB Stand: 26.06.2013 Aufgrund von 135 c Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
MehrAnlage einer überschirmten Feldhecke -
Errichtung von 2 WEA MAßNAHMENBLATT M1.1 Anlage einer überschirmten Feldhecke - Auf dem Flurstück 16 der Flur 3 der Gemarkung Werder befindet sich ein Weg. Dieser ist in großen Teilen bereits mit Bäumen
MehrDie Stadtverordneten- Versammlung hat am folgende Satzung beschlossen:
1 Die Stadtverordneten- Versammlung hat am 25.03.1998 folgende Satzung beschlossen: Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den 135a-135c Baugesetzbuch (BAUGB) 1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
MehrKostenerstattungsbeträge nach 135a 135c BauGB 6-33
Satzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135a 135c BauGB vom 12.12.2002 1 Aufgrund von 135c Baugesetzbuch i. d. F. der Neufassung des Baugesetzbuches vom
MehrVerzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (VAE)
ArL Verf.-Nr. 01 2253 Vereinfachte Flurbereinigung Neuscharrel, 1. Planänderung Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (VAE) Inhaltsverzeichnis Seite Maßnahmen 1 E.Nr. 105.1 2 E.Nr. 107.1 3 E.Nrn.
MehrUnterlage 9.3. Maßnahmenblätter. Vorhaben: Neubau eines Radweges an der K 313 von OD Hary bis B 243
Unterlage 9.3 Maßnahmenblätter Vorhaben: Neubau eines Radweges an der K 313 von OD Hary bis B 243 Stand: Juli 2012 Neubau eines Radweges an der K 313 von OD Hary bis B 243 entlang der gesamten Trasse Konflikt
MehrSATZUNG zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c BauGB
SATZUNG zur nach 135 a c BauGB Aufgrund von 135c des Baugesetzbuchs und von 4 der Gemeindeordnung für das Land Baden-Württemberg, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat am 22.09.2003
MehrErhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Seite 1 Aufgrund von 135 c Baugesetzbuch i. d. F. der Neufassung des Baugesetzbuches vom 27.08.1997 (BGBl. 1 S. 2141) und von 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl.
MehrSatzung der Stadt Olsberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 8a Bundesnaturschutzgesetz
Satzung der Stadt Olsberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 8a Bundesnaturschutzgesetz vom 16.09.1994 Ursprungsfassung: 16.09.1994 Nachtragssatzungen: Ratsbeschluß am: 15.09.1994 Veröffentlichung
MehrSatzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a 135 c BauGB
Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a 135 c BauGB Beschlossen in der Stadtratssitzung am 28.03.2000 Veröffentlicht durch Niederlegung im Haupt- und Personalamt der Stadtverwaltung
MehrGemeinde Herzebrock-Clarholz - LBP Nördliche Entlastungsstraße Herzebrock Maßnahmenblätter 1. Maßnahmenblatt 1
- LBP Maßnahmenblätter 1 Anlage 19.6 Baukilometer 1+025-1+425, 1+810-2+260 Maßnahmenblatt 1 1.1 G Neubegründung einer durchgehenden straßenbegleitenden V Vermeidungsmaßnahme Baumreihe im Abschnitt westlich
MehrSchlussfolgerungen und erste Ergebnisse aus dem Projekt Querungsmöglichkeiten für Wildtiere an Autobahnen
Schlussfolgerungen und erste Ergebnisse aus dem Projekt Querungsmöglichkeiten für Wildtiere an Autobahnen Planung von Querungsmöglichkeiten Sachstand Planung des sächsischen Autobahnnetzes abgeschlossen
MehrSatzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen nach 135 a 135 c BauGB -KostenErstS-
Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichsflächen im Sinne des 1 a Abs. 3 BauGB festzusetzen und vom Vorhabenträger durchzuführen ( 135 a Abs. I BauGB). Soweit Ausgleichsmaßnahmen
MehrDer Rat der Stadt Iserlohn hat am die nachstehende Satzung beschlossen.
Satzung der Stadt Iserlohn über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - c Baugesetzbuch (BauGB) - Kostenerstattungsbetragssatzung (KBS) Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 18.12.2007 die
MehrSTADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD
STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2
MehrSATZUNG ZUR ERHEBUNG VON KOSTENERSTATTUNGS- BETRÄGEN NACH 135a - 135c BAUGB
SATZUNG ZUR ERHEBUNG VON KOSTENERSTATTUNGS- BETRÄGEN NACH 135a - 135c BAUGB 634 h Vom 21. April 2004 (ABl. S. 127) Die Stadt Rosenheim erlässt aufgrund des 135c des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
MehrFESTSTELLUNGSENTWURF
Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Straße / Abschnittsnummer / Station: A99_450_1,703 bis A99_460_1,099 8-streifiger Ausbau AK München-Nord - AS Haar Bauabschnitt II AS Aschheim / Ismaning - AS Kirchheim
Mehr1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Satzung der Stadt Lörrach über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen nach 135 a 135 c des Baugesetzbuches (BauGB) Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
MehrSATZUNG ZUR ERHEBUNG VON KOSTENERSTATTUNGSBEITRÄGEN NACH 135 A C BAUGB Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen...
SATZUNG ZUR ERHEBUNG VON KOSTENERSTATTUNGSBEITRÄGEN NACH 135 A - 135 C BAUGB...2 1 Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen...3 2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten...3 3 Ermittlung der erstattungsfähigen
Mehr- Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation - Feststellungsentwurf. BAB A 3 Köln - Frankfurt AS Ransbach-Baumbach
BAB A3, Zusätzliche Verbindungsrampe für die Fahrbeziehung BAB A 3- Ransbach-Baumbach Unterlage 9.3 Betr.-km : 77,9 Nächster Ort : Mogendorf Baulänge Länge der Anschlüsse : 0,643 km : 0,200 km Landesbetrieb
MehrS A T Z U N G. über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c Baugesetzbuch vom
STADT WETZLAR S A T Z U N G über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - 135 c Baugesetzbuch vom 21.10.1998 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
MehrPotenzielle Beeinträchtigung von Biotopstrukturen und unbefestigten Böden im Trassenbereich.
Maßnahme-Nr. V 1 Anlage der BE-Flächen auf bereits befestigten Flächen Befestigte Flächen und Verkehrsflächen. Potenzielle Beeinträchtigung von Biotopstrukturen und unbefestigten Böden im Trassenbereich.
MehrTank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze. Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tank- und Rastanlage Eisenach Erweiterung der Lkw-Stellplätze (BAB A 4, VKE 5131) Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 9.3 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation II Tabellenverzeichnis:
MehrEinwohnergemeinde Jegenstorf. Beitragsverordnung für ökologische Leistungen und die gestalterische Aufwertung des Ortsbildes
Einwohnergemeinde Jegenstorf Beitragsverordnung für ökologische Leistungen und die gestalterische Aufwertung des Ortsbildes 01. Januar 2012 Der Gemeinderat, gestützt auf - Art. 431 des Gemeindebaureglementes
MehrGemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden
Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt
MehrA 96 LINDAU - MEMMINGEN - MÜNCHEN NACHTRÄGLICHE LÄRMVORSORGE MEMMINGEN - AMENDINGEN VON STR.-KM 65,275 BIS STR.-KM 66,880
- Dienststelle Kempten A 96 LINDAU - MEMMINGEN - MÜNCHEN NACHTRÄGLICHE LÄRMVORSORGE MEMMINGEN - AMENDINGEN VON STR.-KM 65,275 BIS STR.-KM 66,880 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter
MehrMöglichkeiten einer naturnahen Waldentwicklung an Bundeswasserstraßen. Dr. Roland Schmidt Sparte Bundesforst Zentrale Bonn
Möglichkeiten einer naturnahen Waldentwicklung an Bundeswasserstraßen Dr. Roland Schmidt Sparte Bundesforst Zentrale Bonn Gliederung Bundeswasserstraßen und Bundesforst Allgemeines Gehölzentwicklungskonzept
MehrVoranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung
Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen Mag. Martin Längauer 17.11.2016 ÖGAUR-Herbsttagung Wien 2016 Veränderung der landwirtschaftlich genutzten Flächen 1960/2011 in % 50.00%
MehrEINGRIFFS AUSGLEICHS - BILANZIERUNG. zum Bebauungsplan Nr. 11. Dreißigacker 2. Änderung in Meiningen. mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF
EINGRIFFS AUSGLEICHS - BILANZIERUNG zum Bebauungsplan Nr. 11 Dreißigacker 2. Änderung in Meiningen mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF erarbeitet durch : Roos Grün PLANUNG Karl-Marx-Str. 7A 99441
MehrFREISTAAT BAYERN Autobahndirektion Südbayern Dienststelle Kempten
FREISTAAT BAYERN Autobahndirektion Südbayern Dienststelle Kempten A8/West Ulm Augsburg München 6-streifiger Ausbau bei Burgau Bau-km 17+540 bis Bau-km 28+700 Antrag auf Planänderungsverfahren gemäß 17
MehrSatzung. der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB
Satzung der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB Aufgrund der 1a und 135a bis c des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141,
MehrTabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation zum Neubau Rad-/ Gehweges zwischen Wahnebergen und der Stadt Verden (Aller)
Unterlage 9.4 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation zum Neubau Rad-/ Gehweges zwischen Wahnebergen und der Stadt Verden (Aller) Bearbeitet: Mai 2017 Tabellarische Gegenüberstellung
MehrSATZUNG ZUR ERHEBUNG VON KOSTENERSTATTUNGSBETRÄGEN NACH. 135 a - c Baugesetzbuch (BauGB)
- 1 - Kostenerstattungsbeträge - Satzung SATZUNG ZUR ERHEBUNG VON KOSTENERSTATTUNGSBETRÄGEN NACH 135 a - c Baugesetzbuch (BauGB) Aufgrund der 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrPflegemaßnahmen in Streuobstwiesen
Pflegemaßnahmen in Streuobstwiesen Kompensation im Sinne des BNatSchG ein Zukunftsmodell?? Uwe Kettnaker, Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde Fachtagung Grüne Liga, 19.-20.04.2013 Gliederung
MehrInformationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm
Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm Verfahrensablauf zur Änderung der Verordnung: Informationsveranstaltung (18.06.2012) Ausarbeitung der Schutzgebietsverordnung
MehrFESTSTELLUNGSENTWURF
Autobahndirektion Nordbayern BAB A6 / Abschn.-Nr. 420 / Station 3,696 PROJIS-Nr.: BAB A6 Nürnberg - Amberg Abschnitt AS Altdorf/Leinburg AS Alfeld Erneuerung der Talbrücke Unterrieden BW 808 a von Bau-km
MehrMerkblatt. Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung bei der Verlegung von Leitungen
Der Landrat Merkblatt Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung bei der Verlegung von Leitungen Die Verlegung von Leitungen im baulichen Außenbereich stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft im
MehrZusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß 11 UVPG
Az.: VI L 7 62211 463 003 17.06.2011 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß 11 UVPG 1. Grundlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung Gemäß 6 UVPG hat der Träger des Vorhabens die entscheidungserheblichen
MehrBürgerpark Garching. Präsentation Entwurf im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss A D L E R & O L E S C H
Präsentation Entwurf im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss 15.09.2016 Blutenburgstr. 88 80636 München Tel.: 089 / 23 23 74-0 www.adlerolesch.de A D L E R & O L E S C H Inhalt Inhaltsverzeichnis der Präsentation
MehrEingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5
Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer
MehrSatzung der Stadt Zeven zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen nach 135 a c BauGB
Satzung der Stadt Zeven zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen nach 135 a - 135 c BauGB Aufgrund von 9 Abs. 1 a und 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
MehrHOCHWASSERSCHUTZ-MASSNAHMEN UVP-VORPRÜFUNG
Gemeinde Mönsheim HOCHWASSERSCHUTZ-MASSNAHMEN UVP-VORPRÜFUNG (= Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung) KÖNIG + PARTNER 02.06.2016
MehrFlächenpotentiale und Nutzungsmöglichkeiten von Autobahnrandstreifen und Lärmschutzwänden im Land Brandenburg
Flächenpotentiale und Nutzungsmöglichkeiten von Autobahnrandstreifen und Lärmschutzwänden im Land Brandenburg Dipl.-Ing. Hans-Reinhard Reuter Präsident und Vorstandsvorsitzender Landesbetrieb Straßenwesen
MehrLandschaftspflegerischer Begleitplan. zum Vorhaben Maria Veen. Errichtung einer Biogasanlage und. eines Boxenlaufstalls
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Maria Veen Errichtung einer Biogasanlage und eines Boxenlaufstalls - Neufassung nach veränderter Planung - bearbeitet für: Verein f. kath. Arbeiterkolonien
MehrVO Hangwald südlich Latsch Seite 1. Verordnung. über den geschützten Landschaftsbestandteil "Hangwald südlich Latsch" vom
Seite 1 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Hangwald südlich Latsch" vom 25.02.1987 Aufgrund von Art. 12 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 4, Art. 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs.
MehrLandschaftspflegerischer. Begleitplan
Unterlage 9.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Tabellarische Gegenüberstellung / Ausgleich - Planfeststellung B 388 Erding Vilsbiburg Ortsumfahrung Taufkirchen/Vils von Bau-km 0+000 bis Bau-km 5+410
MehrRegierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Was erwartet die Gemeinden bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung Das neue Wasserhaushaltsgesetz Vom 6. August 2009 (BGBl. I, S. 2585) Inkraftgetreten am 01.
MehrTyp ökologische Ausgleichsfläche Wald Aufforstung (Wa-A)
Wald Aufforstung (Wa-A) Flächige Aufforstung mit: o mindestens 75% Überschirmung mit Forstgehölzen o einer Fläche von mindestens 1.000m² bzw. o einer Breite von mindestens 10m aufweisen und o Gehölzen
MehrHelmut Kern Stadt Karlsruhe - Gartenbauamt
Helmut Kern Stadt Karlsruhe - Gartenbauamt Helmut Kern Kern Stadt - Stadt Karlsruhe - - Gartenbauamt Aufgabenbereiche des Gartenbauamtes: Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung Landschaftspflegerische
MehrErdgasfernleitung NOWAL
Erdgasfernleitung NOWAL Nord-West-Anbindungsleitung Rehden Drohne Netzkopplung Drohne Planfeststellungsabschnitt Niedersachsen Planänderung Nr. 1 Trassenverschiebung Hemsloh Antrag auf Planänderung gemäß
MehrWohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau
Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Noch unbebaut 30 Bauplätze, davon noch 19 private Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 700m Entfernung zum Bahnhof:
MehrVorschriften am am am. Satzung insgesamt neu I.Änd. Anlage I ( )
1 Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Ortsrechtsverzeichnis Nr. 40 Nachstehend sind alle z.z. geltenden Vorschriften zusammengefaßt. Aus redaktionellen Gründen wird auf den Text der
MehrSatzung zur Erhebung der Kostenerstattungsbeträge nach 135a - 135c Baugesetzbuch (BauGB) für die Landeshauptstadt Wiesbaden
Aufgrund von 8 a Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.f. der Bekanntmachung vom 12. März 1987 (BGBI. I S. 889), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und
MehrAnlage Bebauungsplan Pflegecenter und Verbrauchermarkt am Rhein, Sankt Sebastian
Anlage Bebauungsplan Pflegecenter und Verbrauchermarkt am Rhein, Sankt Sebastian Bewertung und Darstellung externer Ausgleichsflächen und -maßnahmen (E 1 bis E 4) E 1 Lage: Gemarkung: St. Sebastian Flur:
MehrSTADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES
STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG
MehrDER GEWÄSSER -KNIGGE. Tipps und Informationen zum Leben an und mit unseren Gewässern
DER GEWÄSSER -KNIGGE Tipps und Informationen zum Leben an und mit unseren Gewässern Gewässer-Knigge Teil 1 hier: Böschungs- und Gehölzpflege Die Unterhaltung der Gewässerböschungen ist in der Regel bis
MehrSatzung der Stadt Plauen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a b BauGB (Ausgleichs- und Gebührensatzung - AusGS)
Satzung der Stadt Plauen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - 135 b BauGB (Ausgleichs- und Gebührensatzung - AusGS) Vermerke Beschluß Ausfertigung Bekanntmachung Inkrafttreten Satzung
MehrMARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom
MARKT MERING 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2 SATZUNG Fassung vom 04.05.2017 VERFASSER: BÜRO OPLA SCHAEZLERSTRASSE 38 86152 AUGSBURG Tel: +0049-821-1598750 Mail: info@opla-augsburg.de
MehrBÜRO FÜR PLANUNG BAULEITUNG - BAUBETREUUNG Roland Stuis, Maurermeister. Gemeinde Hemmersheim (Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim)
BÜRO FÜR PLANUNG BAULEITUNG - BAUBETREUUNG Roland Stuis, Maurermeister Gemeinde Hemmersheim (Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim) Flächennutzungsplan der Gemeinde Hemmersheim Erläuterung 6. Änderung
MehrGEMEINDE KÖNGEN Landkreis Esslingen
GEMEINDE KÖNGEN Landkreis Esslingen Vorlage für den Gemeinderat Sitzungstag TOP Aktenzeichen Sachbearbeiter Datum 09.12.2013 4Ö 797.19 Herr Stoll 04.12.2013 Stellungnahme der Gemeinde Köngen als Trägerin
MehrMAßNAHMENBLÄTTER Tektur
Straßenbauverwaltung Freistaat Straße / Abschn.-Nr. / Station: St 2253_140_1,778 - St 2253_160_2,163 PROJIS-Nr.: OU Rüdisbronn Bau-km 0 + 000 bis Bau-km 1 + 787.93 MAßNAHMENBLÄTTER Tektur aufgestellt:,
MehrNeue Stadionalternativen Darmstadt
Neue Stadionalternativen Darmstadt 19.12.2016 11 4 1 2 3 5 6 Standortoptionen 1. Wixhausen-Nord 2. Wixhausen-Süd 3. Weingärten 4. Arheilgen-West 5. Arheilgen-Ost 6. GSI-Ost 7. Südlich B 26 8. August-Euler-Flugfeld
MehrGestaltungshinweise für Ausgleichsmaßnahmen - Flurbereinigung Dollern-Horneburg (1. Änderung des Planes nach 41 FlurbG)
E.Nr. Maßnahme Fläche Beschreibung 500 Naturnaher Laubwald 3,2 ha Aufgabe der Nutzung und Vernässung der Fläche durch Aufhebung von Dränagen und Verfüllung der Grabenausmündungen. Anpflanzungen Waldmantel
MehrBegründung. zum Bebauungsplan. NH 129 "Schäferweg II" 1. Änderung. Anlage 3. Stadt Arnsberg Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung. Stadtbezirk Hüsten
Stadt Arnsberg Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung Anlage 3 Begründung zum Bebauungsplan NH 129 "Schäferweg II" 1. Änderung Stadtbezirk Hüsten Satzungsbeschluss Dezember 2012 - 2 - Gliederung 1. Anlass
MehrAntrag auf Erteilung einer Ausnahme, Befreiung gemäß 6 bis 8 der Satzung über den Schutz des Gehölzbestandes in der Gemeinde Weyhe (Baumschutz-Satzung) (Allgemeiner) Baumfällantrag Die/Der Unterzeichnende
MehrEingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bestands- und Maßnahmenplan
Seite 1 von 7 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bestands- und Maßnahmenplan Textteil Begründung zum Bebauungsplan Teil II Nordumgehung in Heitersheim 2. erneute förmliche, inhaltlich und zeitlich beschränkte
MehrGEMEINDE EVERSWINKEL
GEMEINDE EVERSWINKEL Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum Bebauungsplan 56 Königskamp II Vorentwurf, Mai 2014 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann
MehrPräsentation. Windpark Falkenhöhe
Präsentation Windpark Falkenhöhe Windkraft Schonach GmbH Gerhard Kienzler Geschäftsführer Projektleiter Thomas Fritsch Inhalt Wer wir sind FNP-Planung Schramberg Lauterbach Vorbescheid Januar 2015 Aktuelle
MehrBahnprojekt Stuttgart Ulm
Vorstellung der Antragsplanung Bahnprojekt Stuttgart Ulm PFA 1.3b Informationsveranstaltung zur Offenlage Gemeinsam für das Bahnprojekt Stuttgart Ulm DB Projekt Stuttgart Ulm GmbH Matthias Breidenstein,
MehrWindpark Uckley. Ausgleichsmaßnahmen
Ausgleichsmaßnahmen Trotz sorgfältiger Planung sind Eingriffe in die Natur beim Bau eines Windparks unausweichlich. Um diese zu kompensieren, müssen Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Welche
MehrLeitfaden kantonales Vernetzungskonzept
Leitfaden kantonales Vernetzungskonzept Modular aufgebautes Vernetzungskonzept ab 2013 (2. Vertragsperiode) Die Vertragsperiode des ersten Vernetzungsprojektes endete 2012. Infolge dessen beschloss der
Mehrnähere Regelungen zur Kompensation von Eingriffen i.s. des 14 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere
Deutscher Landschaftspflegetag Schwäbisch Hall 10. Juli 2014 Fachforum Kompensation - Echter Ausgleich in der Kulturlandschaft Die Kompensationsverordnung des Bundes Stand, Verfahren, Eckpunkte Dr. Stefan
MehrLandschaftspflegerischer Begleitplan
Unterlage 9.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan - - F E S T S T E L L U N G S E N T W U R F B 471 Ismaning Aschheim Bau-km 0+000 bis 0+375 Bau-km 0+000 bis 0+392 Aufgestellt: München, den 17.11.2015
MehrLandkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz
Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche
MehrBAB 143 Westumfahrung Halle
BAB 143 Westumfahrung Halle 24.04.2018 1 Was erwartet Sie heute Abend? 18:00 Begrüßung, Ablauf und Organisatorisches 18:05 Einleitendes Interview 18:15 Präsentation A 143 Westumfahrung Halle 18:45 Fragen
MehrFahrrinnenausbau Main Ökologische Gestaltungsmaßnahmen
Fahrrinnenausbau Main Ökologische Gestaltungsmaßnahmen Gerd Karreis Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Ausbau der Fahrrinne des Main Vertiefung von 2,50 m auf 2,90 m, Verbreiterung von 36 m auf 40 m
MehrSanierung / Austrassierung Elbdeich bei Fischbeck
24.07.2013 Projektanlaufberatung Schönhausen 05.08.2013 Ortstermin mit Begehung des gesamten Deichabschnitts Baubeginn: Abs. 1+2 August 2014 Bauende: Frühjahr 2016 Kampfmittelräumung Abs. 3, Archäologie
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. Knickschutz und Knickpflege in der Kommune
Schleswig-Holstein Der echte Norden Knickschutz und Knickpflege in der Agenda Knickschutz und Knickpflege in der 01 Rechtliche Grundlagen 02 Die fachgerechte Knickpflege 03 Die Bedeutung der Knicks 04
MehrKompensation im Wald. Kreis Borken Untere Landschaftsbehörde
Kompensation im Wald Kreis Borken Untere Landschaftsbehörde Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Münsterland Bezirksgruppe Borken Waldbauernverband NRW Region in der Balance
MehrAutobahnbau und Finanzierung
30,0 46,8 70,0 81,2 31,9 49,8 51,3 125,8 69,3 54,9 49,1 50,0 10,9 96,2 97,8 32,4 50,5 12,0 137,3 141,0 35,4 51,7 42,5 10,2 96,9 96,8 31,5 52,2 6,2 157,9 98,8 30,0 53,5 35,0 11,8 108,0 84,6 11,8 154,4 50,0
MehrL3452 Gräveneck. Erneuerung der Brücke über die Lahn Landschaftspflegerischer Begleitplan (Kostenschätzung)
L3452 Gräveneck Erneuerung der Brücke über die Lahn Landschaftspflegerischer Begleitplan (Kostenschätzung) Aufgestellt: Geprüft: gez. i.a. Schüttler gez. i.a. Runde Genehmigt: gez. i.a. Dr.-Ing. Fischer
MehrMASSNAHMENVERZEICHNIS ANHANG 1. Maßnahmenblatt
MASSNAHMENVERZEICHNIS ANHANG 1 Bezeichnung der Baumaßnahme Bau-km: L 1 L 4: gesamte Ausbaustrecke A 1.1 Konflikt Nr.: K 1.1 im Bestands- und Konfliktplan Blatt Nr.: BK 1-2 Versiegelung von biologisch aktiver
MehrAnlage Oberflächenentwässerung
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 102 18 d 1/1 für das Gebiet Motschental Östlich Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene (Teilfläche Fl. Nr. 188/9, Gem. Cortendorf und Teilfläche Fl. Nr. 63/1, Gem. Coburger
MehrAnforderungen an den Bau und die Unterhaltung von. Golfplätzen
Der Minister für Natur, Umwelt und Landesentwicklung des Landes Schleswig-Holstein Anforderungen an den Bau und die Unterhaltung von Golfplätzen - Richtlinie des Ministers für Natur, Umwelt und Landesentwicklung
MehrVerzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ArL Leine-Weser Verf.-Nr. 2274 Name des Verfahrens: Sachsenhagen Planänderung Nr. 7 Eingriff erfolgt durch E.Nr. 190: Verbreiterung eines Bituweges: Ausbaulänge:
MehrMultifunktionale Forstwirtschaft - Verwendung von gebietsheimischen Gehölzen im Forstbezirk Neustadt
Multifunktionale Forstwirtschaft - Verwendung von gebietsheimischen Gehölzen im Forstbezirk Neustadt Inhalt Der Forstbezirk Neustadt gesetzliche Rahmenbedingungen Multifunktionale Forstwirtschaft Bedeutung
Mehr