Landschaftspflegerischer Begleitplan

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1 Unterlage 9.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan - - F E S T S T E L L U N G S E N T W U R F B 471 Ismaning Aschheim Bau-km bis Bau-km bis Aufgestellt: München, den G r u b e r, TAR

2 Auftraggeber: Servicestelle München Winzerer Straße München Betreuung: Dipl.-Ing. Christine Philipp Auftragnehmer: Horstmann + Schreiber Dipl. Ing. LandschaftsArchitekten General-von-Nagel-Str Freising Bearbeitung: Dipl.-Ing. D. L. Schreiber Dipl.-Ing. (FH) C. Hoßfeld Freising, im Mai 2015

3 , Bezeichnung der Maßnahme Schutzmaßnahmen bei der Rodung von Gehölzbeständen und bei der Baufeldräumung zum Maßnahmenplan: Unterlage 9.2, Blatt 1 Lage der Maßnahme gesamte Baustrecke(n) Begründung der Maßnahme Vermeidung für Konflikt Ausgleich für Konflikt Ersatz für Konflikt Waldausgleich für 1 B, 1 H Maßnahme zur Schadensbegrenzung für Maßnahme zur Kohärenzsicherung für CEF-Maßnahme für FCS-Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes für Auslösende Konflikte / notwendiger Maßnahmenumfang 1.1 V Maßnahmentyp V A E G W Zusatzindex FFH CEF FCS Vermeidungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme Gestaltungsmaßnahme Waldersatz (ausschl. nach Waldrecht) Maßnahme zur Schadensbegrenzung bzw. Maßnahme zur Kohärenzsicherung funktionserhaltende Maßnahme Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Bezugsraum 1 "Anlagen des ehemaligen Teichguts Birkenhof und strukturarmes Offenland" 1 B: Beeinträchtigungen der Biotopausstattung durch Rodung von Gehölzen (Gebüsche / Hecke auf bestehenden Lärmschutzwall) und Räumung des Baufeldes 1 H: Beeinträchtigungen der Artenausstattung durch Rodung von Gehölzen (Gebüsche / Hecke auf bestehenden Lärmschutzwall) mit Lebensraumfunktion für gehölzbewohnende Arten und Räumung des Baufeldes mit Verhinderung eines potenziellen Fortpflanzungserfolgs bei Vögeln Herleitung des Maßnahmenumfangs: gesamtes Baufeld im Bezugsraum Ausgangszustand der Maßnahmenflächen: - Zielkonzeption der Maßnahme - Minimierung hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung der durch Rodung betroffenen Gehölzbestände und des Baufeldes im gesamten Vorhabensbereich - Vermeidung der Zerstörung von Eiern u. / o. besetzten Nestern europäischer Vogelarten i. S. Art. 1 VSRL und von Individuenverlusten von Fledermäusen - Vermeidung der Tötung winterschlafender Fledermäuse in Baumrissen, -spalten und -höhlen sowie Reduzierung der Störungen von Fledermäusen in sensiblen Jahresphasen (Winterruhe) und generelle Vermeidung von Individuenverlusten im Zuge von Fällarbeiten Horstmann + Schreiber Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekten Seite 1

4 , Ausführung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme 1.1 V - Abschneiden, auf den Stock setzen, Rodung aller Hecken, Gebüsche und Gehölze außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen ausschließlich in der gesetzlich festgesetzten Zeit von 1. Oktober bis 28./29. Februar und damit vor Beginn der Fortpflanzungszeit für Vögel - Räumung des gesamten Baufeldes und Entfernung aller möglicherweise Nistplatz, Quartier oder Unterschlupf bietenden Strukturen sowohl im Bereich von Gehölzen als auch im Offenland ebenfalls ausschließlich in der Zeit von 1. Oktober bis 28./29. Februar nur im Fall zu rodender Altbäume zu beachten (z. B. im Bereich der Gaststätte): - Vorsorglich erneute Kontrolle zu rodender Altbäume auf (besetzte) Höhlungen, Spalten oder abblätternde Rinde (Fledermausquartiere) während oder unmittelbar nach der Fällung durch die Umweltbaubegleitung - Festlegung und Durchführung geeigneter Maßnahmen durch die Umweltbaubegleitung bei vermuteten oder nachgewiesenen Fledermausvorkommen. Mögliche Maßnahmen: Möglichst schonende Behandlung potenzieller Quartierbäume (z. B. Seilsicherung, ggf. Einsatz von Harvester oder Baumgreifer etc.) in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung Bergung von Stammstücken mit Nisthöhlen/Höhlenquartieren und Verbringen in geeignete Bereiche im näheren Umfeld außerhalb des Baufelds Bergung und Umsiedlung von Fledermausindividuen in bereitgestellte und für die Art geeignete Fledermauskästen Zeitliche Zuordnung Gesamtumfang der Maßnahme Erforderlicher Unterhaltungszeitraum ( 15 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG) Maßnahme vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahme im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahme nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Vorhabensfläche, einschl. vorübergehend in Anspruch genommener Flächen (Baufeld) Art der dauerhaften Sicherung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ( 15 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG) - Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen - Hinweise zur Kontrolle der landschaftspflegerischen Maßnahmen Anwesenheit der Umweltbaubegleitung bei der Baufeldräumung und der Rodungsmaßnahmen - Horstmann + Schreiber Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekten Seite 2

5 , Bezeichnung der Maßnahme Schutz von an das Baufeld angrenzenden Biotopen, empfindlichen Beständen, Lebensräumen besonders wertgebender Arten zu Beginn der Baumaßnahme zum Maßnahmenplan: Unterlage 9.2, Blatt 1 Lage der Maßnahme 1.2 V Maßnahmentyp V A E G W Zusatzindex Baustrecke von Bau-km bis und von bis (westlich der B 471) FFH CEF FCS Vermeidungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme Gestaltungsmaßnahme Waldersatz (ausschl. nach Waldrecht) Maßnahme zur Schadensbegrenzung bzw. Maßnahme zur Kohärenzsicherung funktionserhaltende Maßnahme Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Baustrecke von Bau-km bis und von bis (Begleitweg 1 östlich der B 471) Begründung der Maßnahme Vermeidung für Konflikt Ausgleich für Konflikt Ersatz für Konflikt Waldausgleich für 1 B, 1 H Maßnahme zur Schadensbegrenzung für Maßnahme zur Kohärenzsicherung für CEF-Maßnahme für FCS-Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes für Auslösende Konflikte / notwendiger Maßnahmenumfang Bezugsraum 1 "Anlagen des ehemaligen Teichguts Birkenhof und strukturarmes Offenland" 1 B: Beeinträchtigungen von an die Baumaßnahme angrenzenden Biotopen und empfindlichen Beständen (Gebüsche / Hecke auf bestehenden Lärmschutzwall, Einzelbäume bei Gaststätte, Birkenreihe bei Begleitweg 1) durch Flächeninanspruchnahme 1 H: Beeinträchtigungen der Artenausstattung bei Vegetationsbeständen im Nahbereich des Baufelds (Gebüsche / Hecke auf bestehenden Lärmschutzwall, Einzelbäume bei Gaststätte, Birkenreihe bei Begleitweg 1) mit Lebensraumfunktion für Vögel und Fledermäuse Herleitung des Maßnahmenumfangs: Biotope im Nahbereich des Baufelds Ausgangszustand der Maßnahmenflächen: - Zielkonzeption der Maßnahme - Minimierung der direkten Flächeninanspruchnahmen und der Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung sowie des Landschaftsbildes Horstmann + Schreiber Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekten Seite 3

6 , Ausführung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme 1.2 V - Verzicht auf ein Baufeld (einschl. Lagerflächen und Zufahrten) bei angrenzenden Biotopflächen und anderen gegenüber zeitweiliger Inanspruchnahme empfindlichen Beständen (z. B. Gehölzbestände, Feuchtbereiche) und Böden. Ist in diesen Bereichen dennoch ein Baufeld unerlässlich: Beschränkung des Baufeldes auf i. d. R. 5,0 m - Anlage von Baustraßen nur außerhalb empfindlicher Bereiche und geplanter Ausgleichsmaßnahmen - Errichtung von Bauzäunen zur Begrenzung des Baufeldes nach RAS-LP 4 und in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung, wenn ökologisch wertvolle Bestände angrenzen, so bei Fließgewässerquerungen und bei angrenzenden Biotop- und Gehölzflächen - Vollständiger Rückbau aller vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen bzw. Wiederherstellung oder Optimierung der (ursprünglichen) Standortbedingungen; Sicherheitsvorschriften zur Minimierung von Bodenverdichtungen und zur Verhinderung von Grundwasserbelastungen (RAS-L)P gelten ohne Einschränkung. Zeitliche Zuordnung Gesamtumfang der Maßnahme Maßnahme vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahme im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahme nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Erforderlicher Unterhaltungszeitraum ( 15 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG) Länge Schutzzaun: ca. 340 m für die Dauer der Baumaßnahme Art der dauerhaften Sicherung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ( 15 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG) - Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen Unterhalt der Schutzeinrichtungen während der Bauzeit; vollständiger Rückbau nach Abschluss der Bauarbeiten Hinweise zur Kontrolle der landschaftspflegerischen Maßnahmen Festlegung der Bauzaunstandorte durch Umweltbaubegleitung; Funktionskontrolle während Baustellenterminen Horstmann + Schreiber Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekten Seite 4

7 , B 471 Ismaning- Aschheim, Bezeichnung der Maßnahme Schutzmaßnahmen für zu erhaltende Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen gemäß DIN / RAS-LP4 während der Bauausführung zum Maßnahmenplan: Unterlage 9.2, Blatt 1 Lage der Maßnahme 1.3 V Maßnahmentyp V A E G W Zusatzindex Baustrecke von Bau-km bis und von bis (westlich der B 471) FFH CEF FCS Vermeidungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme Gestaltungsmaßnahme Waldersatz (ausschl. nach Waldrecht) Maßnahme zur Schadensbegrenzung bzw. Maßnahme zur Kohärenzsicherung funktionserhaltende Maßnahme Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Baustrecke von Bau-km bis und von bis (Begleitweg 1 östlich der B 471) Begründung der Maßnahme Vermeidung für Konflikt Ausgleich für Konflikt Ersatz für Konflikt Waldausgleich für 1 B, 1 H Maßnahme zur Schadensbegrenzung für Maßnahme zur Kohärenzsicherung für CEF-Maßnahme für FCS-Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes für Auslösende Konflikte / notwendiger Maßnahmenumfang Bezugsraum 1 "Anlagen des ehemaligen Teichguts Birkenhof und strukturarmes Offenland" 1 B: Beeinträchtigungen von an die Baumaßnahme angrenzenden Biotopen und empfindlichen Beständen (Gebüsche / Hecke auf bestehenden Lärmschutzwall, Einzelbäume bei Gaststätte, Birkenreihe bei Begleitweg 1) durch den Baubetrieb, z. B. durch Anschnitt von Gehölzbeständen 1 H: Beeinträchtigungen der Artenausstattung bei Vegetationsbeständen im Nahbereich des Baufelds (Gebüsche / Hecke auf bestehenden Lärmschutzwall, Einzelbäume bei Gaststätte, Birkenreihe bei Begleitweg 1) mit Lebensraumfunktion für Vögel und Fledermäuse Herleitung des Maßnahmenumfangs: Vegetationsbestände im Nahbereich des Baufelds Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Gehölz-Vegetationsbestände im Nahbereich des Baufelds, Vorbelastung durch bestehende B 471 Horstmann + Schreiber Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekten Seite 5

8 , B 471 Ismaning- Aschheim, Zielkonzeption der Maßnahme 1.3 V - Minimierung der Beeinträchtigungen an das Baufeld angrenzender Biotopstrukturen und Lebensräume besonders wertgebender Arten sowie vorhandener landschaftsbildprägender Gehölzbestände durch den Baubetrieb - Minimierung der Beeinträchtigungen von durch die Baumaßnahme angeschnittenen Gehölzrändern (z. B. Sonnenbrand- und Sturmwurfgefahr) und weitestgehend größengleiche Wiederherstellung der Fläche mit Gehölzen Ausführung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme - Schutz angrenzender Bäume und Vegetationsbestände vor Feuer, chemischer Verunreinigung, Vernässung oder Überstauung - Schutz von Bäumen gegen mechanische Schäden einschl. ihres jeweiligen Wurzelbereiches (Kronentraufe zzgl. 2,0 m) durch ca. 2,0 m hohen, ortsfesten Zaun - Schutz der Gehölzbestände vor Überfüllungen und Abgrabungen im Wurzelbereich durch entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung - Schutz freigestellter Bäume vor Sonneneinstrahlung durch fachgerechte Abdeckung von Stamm und Hauptästen; situationsbedingte Festlegung von Art und Umfang der Abdeckung durch die Umweltbaubegleitung Zeitliche Zuordnung Gesamtumfang der Maßnahme Maßnahme vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahme im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahme nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Erforderlicher Unterhaltungszeitraum ( 15 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG) - Länge Schutzzaun in 1.2 V enthalten Art der dauerhaften Sicherung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ( 15 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG) - Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen Unterhalt der Schutzeinrichtungen während der Bauzeit; vollständiger Rückbau nach Abschluss der Bauarbeiten Hinweise zur Kontrolle der landschaftspflegerischen Maßnahmen Funktionskontrolle der Zäune im Zuge von Baustellenterminen Horstmann + Schreiber Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekten Seite 6

9 , Bezeichnung der Maßnahme Vorhabenträger Entwicklung von artenreicher seggen- oder binsenreichen Feucht- und Nasswiese zum Maßnahmenplan: Unterlage 9.2, Blatt 2 Lage der Maßnahme 2 E Maßnahmentyp V A E G W Zusatzindex FFH CEF FCS Vermeidungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme Ersatzmaßnahme Gestaltungsmaßnahme Waldersatz (ausschl. nach Waldrecht) Maßnahme zur Schadensbegrenzung bzw. Maßnahme zur Kohärenzsicherung funktionserhaltende Maßnahme Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes Oberföhringer Moos, ca. 5 km nordöstlich vom ehemaligen Teichgut Birkenhof (innerhalb des FFH-Gebiets Gräben und Niedermoorreste im Erdinger Moos ), Flur-Nr (Gemeinde und Gemarkung Ismaning) Begründung der Maßnahme Vermeidung für Konflikt Ausgleich für Konflikt Ersatz für Konflikt Waldausgleich für Maßnahme zur Schadensbegrenzung für: Maßnahme zur Kohärenzsicherung für: CEF-Maßnahme für 1 B (Schutzgut Arten und Lebensräume nach Biotopwertverfahren) FCS-Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes für Auslösende Konflikte / notwendiger Maßnahmenumfang Bezugsraum 1 "Anlagen des ehemaligen Teichguts Birkenhof und strukturarmes Offenland" 1 B: Flächenbezogene Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung von Biotoptypen (Anlage- und baubedingter Verlust bzw. Beeinträchtigung) Herleitung des Maßnahmenumfangs: Der Kompensationsbedarf leitet sich aus der Verschneidung der kartierten Biotop- und Nutzungstypen mit den von der Planung ausgehenden vorhabensbezogenen Wirkungen ab. In dem vorliegenden Fall basiert der Kompensationsbedarf komplett auf der rechnerischen Ermittlung für flächenbezogen bewertbare Merkmale und Ausprägungen des Schutzgutes Arten und Lebensräume (Biotopwertverfahren). Die Maßnahme 2 E deckt den gesamten Kompensationsbedarf, der durch das Vorhaben verursacht wird, ab. Horstmann + Schreiber Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekten Seite 7

10 , Vorhabenträger Ausgangszustand der Maßnahmenflächen: Das Oberföhringer Moos ist Teil der ehemals mehr als 200 km² großen Niedermoorlandschaft des Erdinger Mooses. Verbunden über ein dichtes Netz aus Entwässerungsgräben und aufgrund einer angepassten Nutzung sind hier bereits einzelne kleine Feuchtkomplexe entstanden. Das Oberföhringer Moos ist aufgrund seltener Lebensraumtypen und Arten Teil des FFH-Gebiets Die Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen nach BayKompV ergab für die Maßnahmenfläche (Ankaufsfläche) (Teilflächen der Flur-Nr (Gemeinde und Gemarkung Ismaning) folgendes Bestandsbild: 2 E - mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland feuchter bis nasser Standort (BNT G211) - kleinflächig Schilflandröhricht (BNT R111-GR00BK) - Sumpfgebüsche (BNT B113-WG00BK) - dystrophes Stillgewässer, bedingt naturnah (BNT S111) - Gräben mit naturnaher Entwicklung (BNT F212) Zielkonzeption der Maßnahme Zur Kompensation beeinträchtigter Biotop- und Nutzungstypen im Bezugsraum "Anlagen des ehemaligen Teichguts Birkenhof und strukturarmes Offenland" ist im Bereich der durch den Eingriff betroffenen naturräumlichen Einheit (naturräumliche Haupteinheit Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten nach SSYMANK) auf Ankaufsflächen im Oberföhringer Moos das dortige Lebensraumgefüge aufzuwerten und mit geeigneten Maßnahmen (Grünlandextensivierung) die Standortvielfalt zu erhöhen. Aufgrund der standörtlichen Gegebenheiten (ehemaliges Niedermoor, Lage im FFH-Gebiet und Nachbarschaft zu Lieferbiotopen) ist eine Entwicklung hin zu artenreicher seggen- oder binsenreichen Feucht- oder Nasswiese als sinnvollste Maßnahme anzusehen. Ausführung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme - Entwicklung einer artenreichen seggen- oder binsenreichen Nass- und Feuchtwiese auf ehemaligen Niedermoorstandorten (BNT G222-GN00BK), dazu: die bereits seit ca. 5 Jahren durchgeführte 2-malige Mahd pro Jahr wird mit dem Ziel der weiteren Aushagerung weiterhin durchgeführt, das Mahdgut wird abtransportiert der Mahdzeitpunkt ist auch auf die vorkommenden Tierarten (insb. Brutzeit Avifauna) abzustimmen ggf. wird eine aktive Unterstützung artenreicher Vegetationsbestände durch eine Mulch- oder Heublumensaat vorgesehen (Spenderflächen in der Nachbarschaft), auch eine Wiedervernässung ist ggf. zu prüfen Zeitliche Zuordnung Gesamtumfang der Maßnahme Maßnahme vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahme im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahme nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Erforderlicher Unterhaltungszeitraum ( 15 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG) Wertpunkte (2.660 m²) für die Dauer der Existenz des Vorhabens Art der dauerhaften Sicherung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ( 15 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG) Ist im Eigentum der Straßenbauverwaltung. Horstmann + Schreiber Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekten Seite 8

11 , Vorhabenträger 2 E Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen - Neophytenbekämpfung in den ersten fünf Jahren (3x pro Jahr, mechanisch) - nach 5-10 Jahren Evaluation der Maßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde und ggf. Anpassung der Pflegemaßnahmen Hinweise zur Kontrolle der landschaftspflegerischen Maßnahmen Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter einer fach- und ortskundigen Umweltbaubegleitung (UBB). Im Rahmen einer einfachen Struktur- und Pflegekontrolle ist durch die höhere bzw. untere Naturschutzbehörde zu prüfen, ob die Ersatzmaßnahme plangemäß durchgeführt wurde und das Entwicklungsziel erreicht werden kann bzw. erreicht wurde (vgl. Vollzugshinweise zur BayKompV für den staatlichen Straßenbau). Horstmann + Schreiber Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekten Seite 9

12 , Bezeichnung der Maßnahme Maßnahmenblatt Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung vorübergehend inanspruchgenommener Flächen und der Böschungen 3 G Maßnahmentyp V Vermeidungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme W Waldersatz (ausschl. nach Waldrecht) zum Maßnahmenplan: Unterlage 9.2, Blatt 1 Lage der Maßnahme gesamte Baustrecke(n) Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendiger Maßnahmenumfang: - Ausgangszustand der Maßnahmenflächen: - Zielkonzeption der Maßnahme Zusatzindex FFH CEF FCS Maßnahme zur Schadensbegrenzung bzw. Maßnahme zur Kohärenzsicherung funktionserhaltende Maßnahme Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes - Ausführung nach landschaftsästhetischen Kriterien unter Berücksichtigung von optischer Leitwirkung und von Abschirmungseffekten sowie von landschaftsökologischen und artenschutzrechtlichen Kriterien - Minimierung von Beeinträchtigungen hinsichtlich des Landschaftsbildes, von Erholung und Naturgenuss sowie Beitrag zur Neugestaltung des Landschaftsbildes Ausführung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme - Anlage von 2 Standorttypen: Flächen mit Oberbodenandeckung zur Entwicklung von Gehölzpflanzungen Flächen mit Oberbodenandeckung zur Wiederherstellung vorübergehend in Anspruch genommener landwirtschaftlich genutzter Flächen - Bepflanzung mit standorttypischen, autochthonen Gehölzen je nach Standort und landschaftlichem Erfordernis (ggf. mit einer an die angrenzenden Bestände angepassten Artenauswahl) mit: Sträucher und Heistern (Anteil mind. 10 %) als Gehölzgruppen und Hecken Zeitliche Zuordnung Gesamtumfang der Maßnahme Maßnahme vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahme im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahme nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Erforderlicher Unterhaltungszeitraum ( 15 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG) 0,47 ha für die Dauer der Existenz des Vorhabend Horstmann + Schreiber Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekten Seite 10

13 , Maßnahmenblatt 3 G Art der dauerhaften Sicherung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ( 15 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG) - nicht eigens erforderlich, da im Eigentum der Straßenbauverwaltung bzw. im Bereich des wiederherzustellenden Baufeldes (vorübergehend inanspruchgenommene Fläche) Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen - Anwuchskontrolle, ggf. Ersatz ausgefallener Pflanzen, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege während der ersten 3 Jahre. Danach Pflege im Rahmen der Straßenunterhaltung: Pflegedurchgänge in den Gehölzpflanzungen zur selektiven oder abschnittsweisen Verjüngung in Abhängigkeit der Gehölzentwicklung etwa alle 10 bis 15 Jahre; ein Teil des Schnittguts kann als Reisighaufen im Bestand abgelagert werden Hinweise zur Kontrolle der landschaftspflegerischen Maßnahmen Nachkontrolle im Zuge der Straßenunterhaltung Horstmann + Schreiber Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekten Seite 11

14 , Bezeichnung der Maßnahme Maßnahmenblatt Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung der Stützwand 4 G Maßnahmentyp V Vermeidungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme W Waldersatz (ausschl. nach Waldrecht) zum Maßnahmenplan: Unterlage 9.2, Blatt 1 Lage der Maßnahme Baustrecke von Bau-km bis Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendiger Maßnahmenumfang: - Ausgangszustand der Maßnahmenflächen: - Zielkonzeption der Maßnahme Zusatzindex FFH CEF FCS Maßnahme zur Schadensbegrenzung bzw. Maßnahme zur Kohärenzsicherung funktionserhaltende Maßnahme Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes - Ausführung nach landschaftsästhetischen Kriterien unter Berücksichtigung von optischer Leitwirkung und von Abschirmungseffekten - Minimierung hinsichtlich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und Einbindung der Lärmschutzwände in das Landschaftsbild Ausführung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme - Eingrünung der Stützwand v. a. auf der B 471-zugewandten Seite mit Rankgewächsen (im Optimalfall ohne Haftwurzeln), die den extremen Bedingungen angepasst sind (z. B. Wilder Wein, Rubus spec. (Sorte), Heckenkirsche), eine genaue Auswahl erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung Zeitliche Zuordnung Gesamtumfang der Maßnahme Maßnahme vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahme im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahme nach Abschluss der Straßenbauarbeiten Erforderlicher Unterhaltungszeitraum ( 15 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG) ca. 160 lfm (ca. 0,01 ha) für die Dauer der Existenz des Vorhabend Art der dauerhaften Sicherung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ( 15 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG) - nicht eigens erforderlich, da im Eigentum der Straßenbauverwaltung Hinweise zur Pflege und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen - siehe 3 G Hinweise zur Kontrolle der landschaftspflegerischen Maßnahmen Nachkontrolle im Zuge der Straßenunterhaltung Horstmann + Schreiber Dipl.-Ing. LandschaftsArchitekten Seite 12

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