Anlage 10.2 Maßnahmenblätter Neubau Brücke Durchlass Chorin Strecke 6081 Berlin-Gesundbrunnen - Stralsund Bahn-km 52,453

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1 Anlage 10.2 nblätter Neubau Brücke Durchlass Chorin Strecke 6081 Berlin-Gesundbrunnen - Stralsund Bahn-km 52,453 Auftraggeber: DB Netze Regionalbereich Ost Auftragnehmer: Daber & Kriege GmbH Freiraum + Landschaft Am Bahnhof Blankenfelde-Mahlow / OT Mahlow Bearbeitungszeitraum: Projektleitung und Fachliche Bearbeitung: Dipl.-Ing. Tanja Driemel Dipl.-Ing. Frank Jork Technische Bearbeitung: Katrin Pfuhl

2 Vermeidung / Minderung / Schutz, Nr.: S1 Bezeichnung der : Bauzeitlicher Schutzzaun Gesamtgröße der in qm: 0 Bauzeitliche : ja Keine Flächen vorhanden Zeitpunkt der Durchführung: 2018 Jahr/e vor Projekt-Baubeginn Zielbiotop: Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Bauzeitlicher Schutzzaun Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland): Herstellung und Entwicklung: Zum Schutz vor baubedingten Beeinträchtigungen von Biotopen sind folgende Bereiche während der Bauphase mit Schutzzäunen vor Beeinträchtigungen zu schützen: - Schutz der angrenzenden Wald und Gehölzbestände (300 lfd. m) Die Schutzzäune sind regelmäßig zu kontrollieren und funktionsfähig zu halten Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 11 Monat/e Unterhaltung: Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein K2 Mögliche baubedingte Beeinträchtigung von Wald D06 Ostbrandenburgische Platte vermeidet/vermindert S1 Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): K2: Anlage Nr.: 10.3; Blatt Nr.: 1 Seite: 1/1

3 Vermeidung / Minderung / Schutz, Nr.: V1 Bezeichnung der : Sachgemäßer Umgang mit grundwassergefährdenden Stoffen Gesamtgröße der in qm: 0 Bauzeitliche : ja Keine Flächen vorhanden Zeitpunkt der Durchführung: zeitgleich mit Projekt-Baubeginn Zielbiotop: Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in den Boden bzw. in das Grundwasser, sind Flächen zur Betankung, dauerhafte Abstellflächen von Maschinen und Fahrzeugen sowie Lagerflächen mit grundwassergefährdenden Substanzen abzudichten. Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland): Herstellung und Entwicklung: Rückbau der Schutzmaßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten, soweit erforderlich Beseitigung von Schäden Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 11 Monat/e Unterhaltung: Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein K3 Mögliche baubedingte Beeinträchtigung von Boden und Grundwasser Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): K3: Anlage Nr.: 10.3; Blatt Nr.: 1 D06 Ostbrandenburgische Platte vermeidet/vermindert V1, V2 Seite: 1/1

4 Vermeidung / Minderung / Schutz, Nr.: V2 Bezeichnung der : Rekultivierung ggf. bauphasenzeitlich beanspruchter Flächen Gesamtgröße der in qm: 0 Bauzeitliche : ja Keine Flächen vorhanden Zeitpunkt der Durchführung: 2019 Jahr/e nach Projekt-Bauende Zielbiotop: Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Sollten sich Beeinträchtigungen bisher unversiegelter Flächen durch die Baumaßnahme ergeben, so sind diese bauphasenzeitlich genutzten unversiegelten Flächen nach Beendigung der Bauarbeiten zu rekultivieren Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland): Herstellung und Entwicklung: Baustraßen sollen auf bereits vorhandenen Wegen vorgesehen werden. Sollten sich Beeinträchtigungen bisher unversiegelter Flächen durch die Baumaßnahme ergeben, so sind diese bauphasen-zeitlich genutzten unversiegelten Flächen nach Beendigung der Bauarbeiten zu rekultivieren, d. h. in den Ausgangszustand zurückzuversetzen. Baumaterialien sind zu beseitigen. Bei ggf. erforderlichen Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke (Ansaat, Bepflanzung) ist DIN zu beachten. Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 1 Monat/e Unterhaltung: Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein K3 Mögliche baubedingte Beeinträchtigung von Boden und Grundwasser Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): K3: Anlage Nr.: 10.3; Blatt Nr.: 1 D06 Ostbrandenburgische Platte vermeidet/vermindert V1, V2 Seite: 1/1

5 Vermeidung / Minderung / Schutz, Nr.: V3 Bezeichnung der : Baufeldfreimachung / Einhalten von Fällzeiten Gesamtgröße der in qm: 0 Bauzeitliche : ja Keine Flächen vorhanden Zeitpunkt der Durchführung: 2018 Jahr/e vor Projekt-Baubeginn Zielarten: Brutvögel Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Für die Baufeldberäumung und im speziellen für die unvermeidbaren Baumfällungen sind zwingend die vorgeschriebenen Fällzeiten vom jeweils des Jahres bis zum des Folgejahres einzuhalten. Herstellung und Entwicklung: Für die Baufeldberäumung und im speziellen für die unvermeidbaren Baumfällungen sind zwingend die vorgeschriebenen Fällzeiten vom jeweils des Jahres bis zum des Folgejahres einzuhalten Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 5 Monat/e Unterhaltung: Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein K4 Mögliche baubedingte Beeinträchtigung von Tieren Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): K4: Anlage Nr.: 10.3; Blatt Nr.: 1 D06 Ostbrandenburgische Platte vermeidet/vermindert V3, V4, V5, V6, V7 Seite: 1/1

6 Vermeidung / Minderung / Schutz, Nr.: V4 Bezeichnung der : Bauzeitlicher Gewässerschutz / Schutz der Ragöse und deren Gewässerfauna während der Bauphase Gesamtgröße der in qm: 0 Bauzeitliche : ja Keine Flächen vorhanden Zeitpunkt der Durchführung: zeitgleich mit Projekt-Baubeginn Zielarten: Biber und Fischotter Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Schutz der Ragöse vor bauzeitlicher Beeinträchtigung Herstellung und Entwicklung: Um die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten wird der Neubau der Brücke in ca. 15 m zum derzeitigen Verlauf der Ragöse geplant. Bei dem Verdämmen des alten Bauwerkes ist darauf zu achten, dass die ggf. noch im Gewässer befindlichen Fische stromabwärts in das neue Gewässer kommen können (Beginn des Verdämmens oberhalb und sukzessives verfüllen in Richtung stromabwärts). Das für die Bauarbeiten benötigte Brauchwasser sowie aus dem Baustellenbereich abfließendes Oberflächenwasser darf nicht ungeklärt in die Ragöse eingeleitet werden. Für die Baumaßnahmen im Umfeld der Ragöse sind die Baustellenflächen und Böschungen so zu sichern, dass selbst bei Starkregenereignissen eine Sedimenteinspülung in die Ragöse verhindert wird. Es erfolgt keine Betankung der Baustellenfahrzeuge und Maschinen im Überschwemmungs- und Uferbereich. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind, wenn erforderlich, entstandene Schäden zu beseitigen. Jeglicher Stoffeintrag in die Ragöse während der Abrissarbeiten ist zu vermeiden. Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 11 Monat/e Unterhaltung: Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein Seite: 1/2

7 K4 Mögliche baubedingte Beeinträchtigung von Tieren Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): K4: Anlage Nr.: 10.3; Blatt Nr.: 1 D06 Ostbrandenburgische Platte vermeidet/vermindert V3, V4, V5, V6, V7 Seite: 2/2

8 Vermeidung / Minderung / Schutz, Nr.: V5 Bezeichnung der : Vermeidung von Beeinträchtigung des Fischotters und des Bibers Gesamtgröße der in qm: 0 Bauzeitliche : ja Keine Flächen vorhanden Zeitpunkt der Durchführung: zeitgleich mit Projekt-Baubeginn Zielarten: Fischotter und Biber Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Schutz des Fischotters und des Bibers Herstellung und Entwicklung: Das neu zu errichtende Brückenbauwerk über die Ragöse ist fischottergerecht auszubauen. An dem neu zu errichtenden Brückenbauwerk ist einseitig eine Otterberme anzulegen. Die Berme muss eine Mindestbreite von 0,75 m einhalten. Die Berme ist hochwasserfrei (über HW10) anzulegen. Die Uferbereiche der Ragöse sind mit einzelnen Natursteinblöcken als Markierungsangebot vor der Bauwerksöffnung zu versehen. Die Bermen sind unter den Brückenbauwerken mit natürlichem Material (Kiessand / Kies) und einzelnen größeren Trittsteinen (Natursteine) zu gestalten. Die Böschungen der Ragöse sind auf einer Länge von mind. 10 m an die neuen Bermen anzupassen. Gemäß den Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde Landkreis Barnim und der Biosphärenreservatsverwaltung des Biosphärenreservates Schorfheide - Chorin vom ist eine vergleichbare Wasseranstauung westseitig des Brückenbauwerkes in ca. 50 m Abstand zum Bahndamm zu entwickeln. Vgl. hierzu Planung FUGRO Durchführung der Bauarbeiten in den Nachtstunden (inkl. Morgen- und Abenddämmerung) ist nur in Ausnahmen zulässig, um Beeinträchtigung der dämmerungs- / nachtaktiven Arten zu vermeiden. Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 11 Monat/e Unterhaltung: Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein Seite: 1/2

9 K4 Mögliche baubedingte Beeinträchtigung von Tieren Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): K4: Anlage Nr.: 10.3; Blatt Nr.: 1 D06 Ostbrandenburgische Platte vermeidet/vermindert V3, V4, V5, V6, V7 Seite: 2/2

10 Vermeidung / Minderung / Schutz, Nr.: V6 Bezeichnung der : Vermeidung von Beeinträchtigung von im Baufeld potenziell vorkommenden Zauneidechsen Gesamtgröße der in qm: 0 Bauzeitliche : ja Keine Flächen vorhanden Zeitpunkt der Durchführung: 2018 Jahr/e vor Projekt-Baubeginn Zielarten: Zauneidechse Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Reptilienschutzzaun Herstellung und Entwicklung: Zum Schutz der Zauneidechse ist das Baufeld in Bereichen in welchen Habitatflächen der potenziell vorkommenden Zauneidechse berührt werden durch einen Reptilienschutzzaun (Höhe mind. 0,40 m) aus blickdichtem und unüberklettbarem (glatten) Material abzugrenzen. Die Bauzäune sind unmittelbar nach dem Abschieben der Vegetation so dicht herzustellen, dass vor allem bei längeren Baustellenunterbrechungen keine Reptilien in den Baustellenbereich gelangen können. Der Zaun ist mind. 0,10 m in den Boden einzugraben um ein Untergraben zu verhindern. Die Funktionstüchtigkeit des Schutzzaunes ist während der gesamten Bauzeit bzw. mit Beginn des Abfangs aufrecht zu erhalten. Vor und hinter dem Zaun ist ein mind. 0,50 m breiter Streifen von Bewuchs freizuhalten (regelmäßige Mahd). Ferner werden im Baufeld ggf. vorhandene Zauneidechsen abgefangen und in die angrenzenden Zauneidechsenhabitate umgesetzt. Die n (Aufstellen des Zaunes, Abfang und Umsetzung) sind durch geschultes Fachpersonal durchzuführen. Das Abfangen hat per Handfang bzw. Kescherfang unter Zuhilfenahme von Reptilienbrettern (künstliche Verstecke Bleche o.ä.) zu erfolgen. Der Fang hat für die Individuen so schonend wie möglich zu erfolgen. Während der jeweiligen Fangtermine sind jeweils die gesamten eingezäunten Teilräume vollständig abzusuchen. Die ist in die Terminkette der Baumaßnahme zu intergieren, so dass der Abfang 14 Tage vor dem Baubeginn (inkl. Baufeldberäumung) durchgeführt werden kann. Die Fangergebnisse sind in Bild und Protokoll zu dokumentieren. Die UNB ist über den Beginn und den Abschluss der Schutzmaßnahme zu informieren. Die ist durch eine Ökologische Baubegleitung zu begleiten. Umfang der : ca. 80 lfd. m Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 3 Monat/e Unterhaltung: Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe Seite: 1/2

11 unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein K4 Mögliche baubedingte Beeinträchtigung von Tieren Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): K4: Anlage Nr.: 10.3; Blatt Nr.: 1 D06 Ostbrandenburgische Platte vermeidet/vermindert V3, V4, V5, V6, V7 Seite: 2/2

12 Vermeidung / Minderung / Schutz, Nr.: V7 Bezeichnung der : Ökologische Baubegleitung Gesamtgröße der in qm: 0 Bauzeitliche : ja Keine Flächen vorhanden Zeitpunkt der Durchführung: zeitgleich mit Projekt-Baubeginn Zielarten: Brutvögel, Biber und Fischotter, Zauneidechse Schutzvorrichtungen/-vorkehrungen: Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen Herstellung und Entwicklung: Die Durchführung der ist durch eine ökologische Bauüberwachung zu begleiten. Es ist durch die Anwesenheit von entsprechendem Fachpersonal auf der Baustelle sicherzustellen, dass die in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung festgelegten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sowie sonstige Umweltbelange während der Bauphase eingehalten und fachlich richtig durchgeführt werden. Durch die ökologische Baubegleitung sind unter anderem die fachgerechte Betreuung der Kontrolle des Baufeldes auf Vorhandensein der Zauneidechse bei Baufeldfreimachung (vgl. V6) sowie die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Fristen und Termine zu überwachen. Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 14 Monat/e Unterhaltung: Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): nicht erforderlich Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: Keine Angabe Berichtsintervall Unterhaltungspflege: Keine Angabe unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: nein K4 Mögliche baubedingte Beeinträchtigung von Tieren Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): K4: Anlage Nr.: 10.3; Blatt Nr.: 1 D06 Ostbrandenburgische Platte vermeidet/vermindert V3, V4, V5, V6, V7 Seite: 1/1

13 Ausgleich, Nr.: A1 Bezeichnung der : Anpflanzung von Gehölzen Gesamtgröße der in qm: Bauzeitliche : nein Fläche Nr.: 01 Flurstück Nr. Flur Gemarkung Gemeinde Kreis GrEVZ-Nr. Gepl. rechtl. Sicherung 00268/ Britz Britz Barnim 1.02 Vorübergehend Vorübergehende Inanspruchnahme / Britz Britz Barnim 1.04 Vorübergehend Vorübergehende Inanspruchnahme / Britz Britz Barnim Dauerhaft Eigentum / Chorin Chorin Barnim 1.07 Vorübergehend Vorübergehende Inanspruchnahme / Chorin Chorin Barnim 1.06 Vorübergehend Vorübergehende Inanspruchnahme / Britz Britz Barnim 1.01 Vorübergehend Vorübergehende Inanspruchnahme / Britz Britz Barnim 1.03 Vorübergehend Vorübergehende Inanspruchnahme / Chorin Chorin Barnim 1.08 Vorübergehend Vorübergehende Inanspruchnahme / Chorin Chorin Barnim Dauerhaft Eigentum 380 Ausgangszustand: naturferner Laubholzforst, naturferner Nadelholzforst, Erlen-Bruchwälder Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland): 08380, 08680, Inanspruchnahme Inanspruchnahme Fläche in qm Zeitpunkt der Durchführung: 2019 Jahr/e nach Projekt-Bauende Zielbiotop: Hecken und Windschutzstreifen, Naturnaher Laubwald Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland): 07130, Herstellung und Entwicklung: Gehölzpflanzungen im Bereich des Baufeldes Für die Gehölzpflanzung sind standortsgemäßes, heimisches Saat- und Pflanzgut zu verwenden. Die detaillierte Festlegung der Baum- und Straucharten sind in Abstimmung mit der Forstverwaltung im Rahmen der Ausführungsplanung festzulegen. 1 Jahr Fertigstellungspflege gem. DIN Gärtnerisches Fachpersonal erforderlich; 2 Jahre Entwicklungspflege gem. DIN Gärtnerisches Fachpersonal erforderlich Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 3 Jahr/e Unterhaltung: Die Unterhaltungspflege der Pflanzung kann einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): 20 Jahr/e Seite: 1/2

14 Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: 1 Jahr/e Berichtsintervall Unterhaltungspflege: 5 Jahr/e unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: ja K1 Baubedingter Verlust von Vegetation D06 Ostbrandenburgische Platte gleicht aus A1, A2 Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): K1: Anlage Nr.: 10.3; Blatt Nr.: 1 Seite: 2/2

15 Ausgleich, Nr.: A2 Bezeichnung der : Waldunterpflanzung Gesamtgröße der in qm: Bauzeitliche : nein Fläche Nr.: 02 Flurstück Nr. Flur Gemarkung Gemeinde Kreis GrEVZ-Nr. Gepl. rechtl. Sicherung 00505/ Britz Britz Barnim Dauerhaft Eigentum Ausgangszustand: naturferner Laubwaldforst, naturferner Nadelholzforst Schlüsselnummer Ausgangsbiotop (je Bundesland): 08380, Inanspruchnahme Inanspruchnahme Fläche in qm Zeitpunkt der Durchführung: 2019 Jahr/e nach Projekt-Bauende Zielbiotop: Naturnaher Laubwald Schlüsselnummer Zielbiotoptyp (je Bundesland): Herstellung und Entwicklung: Waldunterpflanzung durch die Pflanzung von standortgerechten Laubholzarten Für die Gehölzpflanzung sind standortsgemäßes, heimisches Saat- und Pflanzgut zu verwenden. Die detaillierte Festlegung der Baum- und Straucharten sind in Abstimmung mit der Forstverwaltung im Rahmen der Ausführungsplanung festzulegen. 1 Jahr Fertigstellungspflege gem. DIN Gärtnerisches Fachpersonal erforderlich; 2 Jahre Entwicklungspflege gem. DIN Gärtnerisches Fachpersonal erforderlich Dauer Herstellung und Entwicklung bis zur Erreichung des Zielzustandes (s. Anhang III-18): 3 Jahr/e Unterhaltung: Die Unterhaltungspflege der Pflanzung kann einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): 20 Jahr/e Berichtsintervall bis zum Erreichen des Zielzustandes: 1 Jahr/e Berichtsintervall Unterhaltungspflege: 5 Jahr/e unter Berücksichtigung Klimawandel nachhaltig: ja Seite: 1/2

16 K1 Baubedingter Verlust von Vegetation D06 Ostbrandenburgische Platte gleicht aus A1, A2 Bestands- und Konfliktplan (LBP, FFH-VS): K1: Anlage Nr.: 10.3; Blatt Nr.: 1 Seite: 2/2

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