Anhang 2 Lebensraumpotenzial auf Flächen des Flächennutzungsplans
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- Eleonora Tiedeman
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1 Anhang 2 Lebensraumpotenzial auf Flächen des Flächennutzungsplans der Stadt Wildau sträger: Stadt Wildau Karl-Marx-Str Wildau Planverfasser: Dr.-Ing. Siegfried Bacher, Landschaftsarchitekt AKB Maaßenstr. 9, Berlin Tel.: Fax: info@bacher-landschaftsarchitekt.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Simone Liedtke Dr.-Ing. Siegfried Bacher Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 1
2 Aufgabenstellung Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Wildau ist es vorgesehen bestehende Siedlungsflächen umzustrukturieren und neue Siedlungsflächen auszuweisen. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen insbesondere besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten im weiteren Planverfahren sind Bedeutung und Potenzial des Plangebiets als Lebensraum für diese Arten einzuschätzen. Eine erste Einschätzung soll bei einer Geländebegehung erfolgen, bei der auch der Bedarf für weitere Erfassungen abzuwägen ist. Anhand dessen sind Aussagen zu Bestand, Potenzial und Konfliktanalyse zu treffen. Empfohlene weitere Erfassungen müssen erst bei der konkreter Baumaßnahmen in nachfolgenden Planverfahren durchgeführt werden. Methode Jede Fläche wurde bei einer Vor-Ort-Besichtigung (5. bzw. 6. Juni 2013) einmalig begangen, falls dies nicht möglich war, eingesehen. Die Einschätzung des Lebensraumpotenzials erfolgte durch den Bestand an en, Gehölzen, Gebäuden und sonstigen Strukturen. Auf Flächen, die für Vogelarten potenziell besonders wertvoll eingestuft wurden, sind in den Morgenstunden vorkommende Arten mittels Sichtbeobachtungen und Verhören aufgenommen worden. Ergebnisse dieser Erfassungen sind in dem Unterpunkt Vogelarten notiert. Dieser Unterpunkt fehlt bei Flächen, die potenziell nur eine allgemeine Bedeutung für Vogelarten vermuten lassen. Gebäude und Gehölze wurden gezielt auf potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vögel und Fledermäuse abgesucht, insofern die Grundstücke betreten werden konnten. Gesichtete Stätten sind im Nachfolgenden notiert. Für sehr große Flächen und Bereiche, die nicht betreten werden konnten, erfolgte eine Einschätzung anhand des Bestandes. Die Buchstabenkürzel unter dem Punkt stehen für: G - Gewerbe, Gr - Grünfläche, S - Sondergebiet, W - Wohnen. Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 2
3 Flächen G 6 2,12 G Frischwiesen Rodungen und junge Aufforstungen Bauflächen/Baustellen sind vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütende Vögel Gebäude und Baumhöhlungen als potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel Lebensraum für Lurche Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütenden Vögeln ( ggf. Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen (Baumhöhlungen, Gebäude) ggf. Zerstörung von Fortpflanzungs-, Ruhestätten und sonstigen Lebensräumen von Lurchen Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen Untersuchung der Bäume und Gebäude vor deren Entfernung auf dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen Einschätzung des Gebietes auf seine Bedeutung als Lebensraum für Lurche, ggf. von Vermeidungsmaßnahmen der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 3
4 G 7 1,43 G Frischwiesen Rodungen und junge Aufforstungen Bauflächen/Baustellen Feldgehölze sind vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütende Vögel ggf. Baumhöhlungen als potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel Lebensraum für Lurche (z.b. Moorfrosch) Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütenden Vögeln ( ggf. Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen (Baumhöhlungen, Gebäude) ggf. Zerstörung von Fortpflanzungs-, Ruhestätten und sonstigen Lebensräumen von Lurchen Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen Untersuchung der Bäume vor deren Entfernung auf dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen Einschätzung des Gebietes auf seine Bedeutung als Lebensraum für Lurche, ggf. von Vermeidungsmaßnahmen der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 4
5 Gb 1 24,1 ha, Gb Soziales : gärtnerisch gestaltete Freifläche ohne Bäume sind nicht vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden und in Gehölzen brütende Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden und in Gehölzen brütenden Vögeln Veränderung der en Vermeidung von Gehölzrodungen der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 5
6 Gb 3 0,6 ha, Gb Sport : Sportplätze; aufgelassen und mit angrenzenden Gehölzen temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden und in Gehölzen brütende Vögel Baumhöhlungen als potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten am Boden und in Gehölzen brütenden Vögeln Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen Untersuchung der Bäume auf dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 6
7 Gr 1, W 18 Gr 1 (11,0 ha, Gr Parkanlage, Abwasser ), W 18 (21,3 ha, W) intensiv genutzte Äcker sind nicht vorhanden Vogelarten Feldlerche auf dem angrenzenden Feld, Rauchschwalben temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden brütende Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden brütenden Vögeln Veränderung der en der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 7
8 Gr 2 1,2 ha, Gr Sport intensiv genutzte Äcker sind nicht vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden brütende Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden brütenden Vögeln Veränderung des s der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 8
9 M 1 0,3 ha, M Robinienforst/-wald Kahlfläche, Rodungen; vereinzelt Bäume; keine Baumhöhlen vorhanden sind vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden und in Gehölzen brütende Vögel ( 08340, 08261) Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden und in Gehölzen brütenden Vögeln Beseitigung von Wald Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen ggf. Untersuchung der Bäume auf dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel, wenn sich das Alter der Bäume zum Zeitpunkt des tatsächlichen Eingriffs stark erhöht hat des Waldes gem. 8 LWaldG mit von der unteren Forstbehörde im weiteren Planverfahren festgelegtem Faktor der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 9
10 S 1 24,1 ha, S "Einzelhandel" Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflächen; mit ruderalen Gras- und Staudenfluren sind nicht vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden brütende Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden brütenden Vögeln Veränderung der en der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 10
11 S 4 24,1 ha, S Forschung Entwicklung intensiv genutzte Äcker Feldgehölze Vorwälder frischer Standorte sind vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütende Vögel ( 09130, 12280, 08282) Gebäude und Baumhöhlungen als potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütenden Vögeln ggf. Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen (Baumhöhlungen, Gebäude) Beseitigung von Wald Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen Untersuchung der Gebäude vor deren Entfernung auf dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen des Waldes gem. 8 LWaldG mit von der unteren Forstbehörde im weiteren Planverfahren festgelegtem Faktor der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 11
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13 S 5 1,0 ha, S Festplatz ruderale Pionier-, Gras- und Staudenfluren Robinienforst/-wald sind vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden und in Gehölzen brütende Vögel ( 03200, 08340) Baumhöhlungen als potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden und in Gehölzen brütenden Vögeln ggf. Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen (Baumhöhlungen, Gebäude) Beseitigung von Wald Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen Untersuchung der Bäume auf dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel des Waldes gem. 8 LWaldG mit von der unteren Forstbehörde im weiteren Planverfahren festgelegtem Faktor der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 13
14 W 15 8,0 ha, W Zeilenbebauung naturnahe Laubwälder und Laub-Nadel-Mischwälder mit heimischen Baumarten; Baumhöhlungen vorhanden, es gibt ein naturnahes Kleinstgewässer Gebüsche nasser Standorte Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflächen, Gemeinbedarfsflächen Lagerfläche naturnahe, beschattete Gräben sind vorhanden Vogelarten Zaunkönig, Buntspecht, Rotkehlchen, Kleiber, Stockenten, Kohlmeise, Graureiher, Zilpzalp, Amsel, Nebelkrähe temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütende Vögel Gebäude und Baumhöhlungen als potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel potenzieller Lebensraum für Lurche Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütenden Vögeln ( 12240, 08290, 07101, 12300, 12740, 02122) ggf. Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen (Baumhöhlungen, Gebäude) ggf. Zerstörung von Fortpflanzungs-, Ruhestätten und sonstigen Lebensräumen von Lurchen Beseitigung von Wald Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen Untersuchung der Bäume und Gebäude vor deren Entfernung auf dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen Einschätzung des Gebietes auf seine Bedeutung als Lebensraum für Lurche, ggf. von Vermeidungsmaßnahmen des Waldes gem. 8 LWaldG mit von der unteren Forstbehörde im weiteren Planverfahren festgelegtem Faktor der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 14
15 Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 15
16 W 16 2,1 ha, W intensiv genutzte Äcker sind nicht vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden brütende Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden brütenden Vögeln Veränderung der en Einhaltung eines Abstands von mindestens 10 m von der Bebauung zur angrenzenden Allee der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 16
17 W 17 3,0 ha, W Vorwälder frischer Standorte; aufgrund des jungen Alters der Bäume sind keine Baumhöhlungen vorhanden, großflächig Gras- und Staudenfluren vorhanden, teils sandiger Offenboden sind vorhanden Vogelarten Amsel, Buchfink, Elster, Kohlmeise, Fitis, Heckenbraunelle temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden und in Gehölzen brütende Vögel ( 08282) Der sandige Offenboden und die angrenzenden Bereiche sind ein potenzieller Lebensraum der Zauneidechse. Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden und in Gehölzen brütenden Vögeln ggf. Zerstörung eines Lebensraums der Zauneidechse Beseitigung von Wald Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen ggf. Untersuchung der Bäume auf dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel, wenn sich das Alter der Bäume zum Zeitpunkt des tatsächlichen Eingriffs stark erhöht hat Untersuchung des sandigen Offenbodens und angrenzender Bereiche auf Zauneidechsen des Waldes gem. 8 LWaldG mit von der unteren Forstbehörde im weiteren Planverfahren festgelegtem Faktor der en entsprechend ihrer Zerstörung W 18 s. Gr. 1 Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 17
18 W 19 1,7 ha, W Frischwiesen sind nicht vorhanden Vogelarten Nebelkrähe, Sperlinge, Amsel; im angrenzenden Wald: Kleiber, Elster, Buchfink, Kohlmeise temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden brütende Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden brütenden Vögeln Veränderung der en der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 18
19 W 20 0,4 ha, W Kleingartenanlagen sind vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütende Vögel ( 10150) Gebäude und Baumhöhlungen als potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütenden Vögeln ggf. Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen (Baumhöhlungen, Gebäude) Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen Untersuchung der Bäume und Gebäude vor deren Entfernung auf dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 19
20 W 21 1,6 ha, W Kleingartenanlagen Verkehrsflächen Feldgehölze; Baumhöhlungen vorhanden sind vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütende Vögel ( 10150, 07110) Gebäude und Baumhöhlungen als potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden und in Gehölzen brütenden Vögeln ggf. Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen (Baumhöhlungen, Gebäude) Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen Untersuchung der Bäume und Gebäude vor deren Entfernung auf dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen bei Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten o vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen o keine Tötung von Vögeln, Fledermäusen und ihren Entwicklungsformen (z. B. durch Zerstörung außerhalb Zeit, in der die Stätten genutzt werden) der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 20
21 W 22 2,3 ha, W Gemeinbedarfsflächen Kleingartenanlagen; Baumhöhlungen vorhanden Kahlfläche, Rodungen; Baumhöhlungen vorhanden sind vorhanden Vogelarten Klappergrasmücke, Nachtigall, Blaumeise, Amsel, Nebelkrähe, Haussperling temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütende Vögel ( 10150, 12330, 08261) Gebäude und Baumhöhlungen als potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütenden Vögeln ggf. Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen (Baumhöhlungen, Gebäude) Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen Untersuchung der Bäume und Gebäude vor deren Entfernung auf dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen bei Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten o vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen o keine Tötung von Vögeln, Fledermäusen und ihren Entwicklungsformen (z. B. durch Zerstörung außerhalb Zeit, in der die Stätten genutzt werden) der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 21
22 Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 22
23 W 23 1,4 ha, W : Frischwiesen Gärten und Gartenbrachen sind ggf. vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütende Vögel ( 05112, 10110) Gebäude und Baumhöhlungen als potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden, in Gehölzen und an Gebäuden brütenden Vögeln ggf. Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen (Baumhöhlungen, Gebäude) Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen Untersuchung der Bäume und Gebäude vor deren Entfernung auf dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 23
24 Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 24
25 W 24 0,1 ja, W Einzel- und Reihenhausbebauung sind vorhanden temporäre Fortpflanzungsstätte für am Boden und in Gehölzen brütende Vögel Baumhöhlungen als potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel Zerstörung temporärer Fortpflanzungsstätten von am Boden und in Gehölzen brütenden Vögeln ggf. Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen (Baumhöhlungen) Veränderung der en Vermeidung von Gehölzfällungen bei Zerstörung dauerhafter Fortpflanzungs- und Ruhestätten o vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen o keine Tötung von Vögeln, Fledermäusen und ihren Entwicklungsformen (z. B. durch Zerstörung außerhalb Zeit, in der die Stätten genutzt werden) der en entsprechend ihrer Zerstörung Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 25
26 Schlussbetrachtung Alle Flächen haben potenziell eine Bedeutung als temporäre Fortpflanzungsstätte für Brutvögel. Maßnahmen sind dort so zu planen, dass Vögel nicht während der Brutzeit gestört werden. Potenzielle dauerhafte Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vögel bzw. Fledermäuse wurden teilweise gesichtet, und auch auf nicht begehbaren Flächen vermutet. Vor der Entfernung entsprechender Strukturen muss festgestellt werden, in welchem Umfang dauerhafte Fortpflanzungsund Ruhestätten vorhanden sind. Diese sind dann vorgezogen auszugleichen. Einen möglichen Lebensraum für die Zauneidechse stellt ein Teilbereich der Fläche W 17 dar. In nachfolgenden Planverfahren (z.b. Bebauungspläne) muss untersucht werden, ob der Bereich von der Art angenommen ist. Falls das zutrifft, ist der Lebensraum vorgezogen auszugleichen. Ein potenzieller Lebensraum für Lurche ist die Fläche W 15. Sie grenzt an die Dahme an und weist ein Standgewässer und einen Graben auf. Im Zuge nachfolgender Planverfahren ist die Bedeutung der Fläche für Lurche einzuschätzen und es müssen ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Nach dieser ersten Einschätzung wird nicht vermutet, dass sich artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen ergeben, die nicht (vorgezogen) ausgeglichen werden können, z. B. durch Anbringen entsprechender Nistkästen als Ersatz für Bruthöhlen. Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 26
27 Ergänzung des Anhangs 2 "Lebensraumpotenziale" Verbotstatbestände gem. 44 BNatSchG durch Lebensraumverlust Der Lebensraumverlust von Tieren kann zu Verbotstatbeständen gem. 44 BNatSchG führen. Dies ist möglich, wenn z.b. so viele Flächen wegfallen, dass eine Fortpflanzungsgemeinschaft nicht mehr ausreichend Nahrung während der Fortpflanzungszeit findet. Dadurch kann sich der Erhaltungszustand der lokalen Population dauerhaft verschlechtern. Diese Beeinträchtigung kann durch die Schaffung neuer Lebensräume oder Aufwertung bestehender Lebensräume kompensiert werden. Für Arten, die Lebensraum durch die Umstrukturierung und Nachverdichtung in bestehenden Siedlungsbereichen verlieren, werden durch neue Siedlungsflächen Ersatzlebensräume in einem größerem Umfang geschaffen (Tab. 1). Tab. 1: Bestehende und neue Siedlungsflächen Bestehende Siedlungsflächen Größe in ha Umstrukturierung 8,02 Nachverdichtung 37,11 45,13 neue Siedlungsflächen 50,83 Differenz bestehender und neuer Siedlungsflächen 5,7 Eine Gegenüberstellung der en auf den Eingriff- und Ausgleichsflächen zeigt, dass für Wald, Gewässer und andere gehölzgeprägte Lebensräume größere Fläche zur zur Verfügung stehen, als Eingriffsflächen vorhanden sind (Tab. 2, Tab. 3). Rein die Flächengröße betrachtet, stehen somit tendenziell ausreichend Bereiche zur Aufwertung bereit. Eine starke Differenz gibt es bei den Biotopen des Offenlandes. Auf den Eingriffsflächen bestehen ca. 36 ha Offenland. Die Ausgleichflächen weisen ca. 22 ha Offenland auf. Daraus ist abzuleiten, dass bei den Ausgleichsmaßnahmen Arten des Offenlandes besonders zu berücksichtigen sind. Da bisher intensiv genutztes Offenland wie Acker ein sehr hohes Aufwertungspotenzial hat und einen Großteil der Ausgleichsflächen einnimmt, ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass die Ausgleichflächen zur ausreichen. Eine detaillierte Darstellung der betroffenen Arten, der Beeinträchtigungen und deren kann erst bei konkreten Vorhaben auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgen. Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 27
28 Tab. 2: en auf den geplanten neuen Siedlungsflächen Nr. Bezeichnung Größe in ha ruderale Pionier-, Gras und Staudenfluren 0, intensiv genutzte Äcker 32, Gärten und Gartenbrachen 0, Frischwiesen 2, Feldgehölze 0, Hecken und Windschutzstreifen, von Bäumen überschirmt, 0,08 geschlossen mit überwiegend heimischen Gehölzen Alleen, lückig, heimische Baumarten 0, Erlen-Bruchwälder, Erlenwälder 0, Rodungen und junge Aufforstungen 0, Vorwälder frischer Standorte 8, Robinienforst/-wald 0, Laubholzforste mit nicht-heimischen Gehölzarten 0, Kiefernforst 0, Kleingartenanlagen 2, Sportplätze 0, Baumschulen, Erwerbsgartenbau 0, Dörfliche Bebauung/Dorfkern 0, Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflächen, 0,05 Gemeinbedarfsflächen Verkehrsflächen 0,33 Flächentyp Bezeichnung Größe in ha Offenland 35,98 Gehölze, Hecken, Alleen, Baumreihen 1,01 Wald 10,13 Siedlungsgeprägte Flächen 3,71 Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 28
29 Tab. 3: en der Ausgleichsflächen Nr. Bezeichnung langsam fließende Flüsse und Ströme, Ufer weitgehend unverbaut Größe in ha 0, Gräben unbeschattet 0, Gräben beschattet 0, Kanäle beschattet 0, Kleingewässer unbeschattet 0, Kleingewässer beschattet 0, ruderale Pionier-, Gras und Staudenfluren 2, intensiv genutzte Äcker 15, Ackerbrachen 1, Schilfröhricht eutropher bis polytropher 1,63 Moore und Sümpfe Feuchtwiese, artenreiche Ausprägung 0, Feuchtwiesen nährstoffreicher 0,03 Standorte Gebüsche nasser Standorte 0, Hecken und Windschutzstreifen, von 0,42 Bäumen überschirmt, geschlossen mit überwiegend heimischen Gehölzen 07101/ Gebüsche nasser Standorte/ Schilfröhricht eutropher bis polytropher Moore und Sümpfe 0, gärtnerisch gestaltete Freiflächen 0,32 mit Bäumen Erlen-Bruchwälder, Erlenwälder 2, / Erlen-Bruchwälder, Erlenwälder/ Schilfröhricht eutropher bis polytropher Moore und Sümpfe 0, Kiefernwälder trockenwarmer 0,34 Standorte sonst Vorwälder frischer Standorte 2, naturnahe Laubwälder und Laub- 6,08 Nadel-Mischwälder mit heimischen Baumarten Robinienforst/-wald 1, Laubholzforste mit nicht-heimischen 0,01 Gehölzarten Kiefernforst mit Laubholzarten 6, / sonstige Vorwälder frischer Standorte/Aufschüttungen und Abgrabungen 0, Gemeinbedarfsflächen (Kindergärten, 0,03 Schulen, Krankenhäuser etc.) Verkehrsflächen 0, Bauflächen/Baustellen 0,03 Flächentyp Bezeichnung Größe in ha Differenz zur Eingriffsfläche in ha Gewässer 0 1,86 Offenland 35,98-13,96 Gehölze, Hecken, Alleen, Baumreihen 1,01 0,21 Wald 10,13 9,97 siedlungsgeprägte Flächen 3,71 3,71 Büro Bacher / SR Stadt- und Regionalplanung 29
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