Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim
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- Moritz Kranz
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1 Bericht Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim Ettlingen - Bruchhausen
2 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Neubau Pflegeheim in Ettlingen - Bruchhausen Auftraggeber: BM GmbH & Co. KG Herr Müll/ Herr Busam Kaiser-Joseph-Straße Freiburg Auftragnehmer: Ingenieure und Ökologen für Wasser und Umwelt Boeckhstraße Karlsruhe Telefon 0721 / Telefax 0721 / aland@aland-sued.de Bearbeitung: M. Sc. Geoökol. Meike Metz Gutachter Carsten Weber Karlsruhe, 19. August 2016
3 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung I Inhaltsverzeichnis 1 Anlass Ergebnisse der Begehung Flächenbeschreibung Vegetation Fauna/Tierarten Vögel Bewertung Vögel Fledermäuse Bewertung Fledermäuse Reptilien Bewertung Reptilien Wildbienen, Schmetterlinge, Libellen und Heuschrecken Bewertung Wildbienen, Schmetterlinge, Libellen und Heuschrecken Beeinträchtigung von besonders bzw. streng geschützten Arten Vorschläge zur Minderung und Kompensation Literatur... 9 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bruchhausen mit ungefährer Lage des Untersuchungsgebiets (ohne Maßstab) (webgis Ettlingen)... 1 Abbildung 2: Planfläche, Sicht von Nord entlang des Weidenwegs... 2 Abbildung 3: Planfläche, Sicht von Süd auf den im Text beschriebenen Wall mit Fundorten der Zauneidechse... 3 Abbildung 4: Weibliche Zauneidechse im Bereich der aufgeschütteten Gebüschzone... 7 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Nachgewiesene Vogelarten mit Angaben zum Schutzstatus und zur Gefährdung... 5 Tab. 2: Nachgewiesene Fledermausarten mit Angaben zum Schutzstatus und zur Gefährdung... 5 Tab. 3: Nachgewiesene Reptilienarten, Angaben zum Schutzstatus und zur Gefährdung... 6 Tab. 4: Beeinträchtigungen und seinschätzung der Artengruppen... 8
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5 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung 2 1 Anlass In Bruchhausen, einem Stadtteil von Ettlingen, soll auf den Flurstücken 2392, 2393 und 2410 ein Pflegeheim (Neubau) geplant werden. Die zu bebauenden Flurstücke liegen an der Ecke Landstraße / Fère-Champenoise-Straße zwischen zwei Wohngebieten. Bisher ist die Fläche frei von Bebauung. Eine Artenschutzfachliche Ersteinschätzung wird als Anlage zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan benötigt. Artenschutzrechtlich nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen die in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten, die besonders geschützten Arten sowie die streng geschützten Arten, insbesondere die Arten der FFH-Richtlinie im Anhang IV, berücksichtigt werden. Im Rahmen einer ersten Überprüfung soll geprüft werden, ob sich die betroffenen Flächen als Lebensraum für besonders und streng geschützte Arten eignen. Während der kurzen Begehungen vorgefundene relevante Arten werden im Bericht aufgeführt. Drei Begehungen durch den Gutachter fanden statt: am 8. August 2016 von bis Uhr und 10. August bis Uhr und am 10. August 2016 von bis Uhr. Abbildung 1: Bruchhausen mit ungefährer Lage des Untersuchungsgebiets (ohne Maßstab) (webgis Ettlingen)
6 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung 3 2 Ergebnisse der Begehung 2.1 Flächenbeschreibung Die überplante Freifläche inmitten der Wohnbebauung befindet sich am südwestlichen Ortsausgang von Bruchhausen, die Fläche wird an drei Seiten direkt umrahmt von Straßen und an der westlichen Seite grenzt sie an die Gartenflächen der Wohnbebauung am Weidenweg. Abbildung 2: Planfläche, Sicht von Nord entlang des Weidenwegs
7 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung 4 Abbildung 3: Planfläche, Sicht von Süd auf den im Text beschriebenen Wall mit Fundorten der Zauneidechse 2.2 Vegetation Die zu bebauende Fläche ist eine Magerwiese, die extensiv gepflegt wird. Auf ihr befindet sich ein Baumbestand mit zum Teil mehr als 50 Jahre alten Apfel- und Kirschbäumen, sowie Eichen, eine alte mehrstämmige Eibe und weiteren deutlich jüngeren Bäumen. Umrahmt wird die Fläche von einzelnen Ahornjungbäumen. Im südlichen Bereich befindet sich ein langgezogener aufgeschütteter Wall, der zum Teil mit Büschen und Brombeerhecken bewachsen ist.
8 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Fauna/Tierarten Für die faunistische Untersuchung ergeben sich aus den vorhandenen Biotopstrukturen folgende Schwerpunkte: Vögel allgemein, Fledermäuse und Reptilien und die Gruppe Wildbienen, Schmetterlinge, Libellen und Heuschrecken. Da keine Gewässer im Gebiet liegen sind Amphibien nicht betroffen. Während der Begehungen wurde einerseits auf mögliche Lebensräume, sogenannte Habitate, geachtet, wie auch auf Artvorkommen selber. Die Bewertungen erfolgten auf Basis von Sichtungen, Warn- und Bettelrufen, futtertragenden Elterntieren, Überprüfung von gefundenen Nestern und Baumhöhlen, gezielter Nachsuche, Begehung mit Fledermausdetektor und Datenrecherche Vögel Nachweise für die in Tabelle 1 aufgeführten Arten, inklusive Schutzstatus und Rote Liste Einstufung, erfolgten bei den Begehungen im Gelände. Dabei ist anzumerken, dass alle Vogelarten besonders geschützte Arten sind, der Haussperling (Passer domesticus) wird in den Roten Listen Baden-Württembergs (LUBW 2007) und Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) in der Vorwarnliste geführt. Die nachgewiesenen Vogelarten Amsel und Zaunkönig sind potentielle Brutvögel der Gebüschzone. Weitere Vogelarten der Gilde der Gebüschbrüter sind potentiell in der Lage die Fläche zu nutzen, jedoch sind alle diese Vogelarten Arten, die auch in den umliegenden Hausgärten oder Übergangszonen am Ortsrand als Brutvögel vorhanden sind und zu den häufigeren und unempfindlichen gehören. Der Hügelbereich mit einer dichten Hecke ist ein möglicher Brut- und Ruheraum für gebüschbrütende Vogelarten. Der Baumbestand wurde nach Baumhöhlen und Vogelnestern abgesucht. Es konnten auch in den alten Bäumen keine für Vögel oder Fledermäuse geeigneten Baumhöhlen gefunden werden. Die Bäume wurden schon langjährig und regelmäßig gepflegt und der Astschnitt erfolgte auf die Weise, dass keine oder nur selten Baumhöhlen entstehen können.
9 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung 6 Tab. 1: Nachgewiesene Vogelarten mit Angaben zum Schutzstatus und zur Gefährdung Art (Deutscher Name) Wissenschaftlicher Name Schutzstatus Rote Liste D BW Amsel Turdus merula b - - Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros b - - Haussperling Passer domesticus b V V Zaunkönig Troglodytes troglodytes b - - D: Rote Liste Art in Deutschland V: Vorwarnliste BW: Rote Liste Art in Baden-Württemberg - V: Vorwarnliste b: besonders geschützte Art (Europäische Vogelart nach BNatSchG) Bewertung Vögel Die nachgewiesenen und potentiell auf der Fläche brütenden besonders geschützten Vogelarten gehören zu den wenig spezialisierten und unempfindlichen Brutvögeln der Ortschaften und Ortsränder. Der Eingriff beeinträchtigt die lokalen Populationen der besonders geschützten Vogelarten nicht. Jedoch sollte im Grünordnungsplan für die Bebauung Hecken mit einheimischen Vogelarten eingeplant werden, um den Gebüschbrütern auch nach der Bebauung der Fläche Brut- und Lebensraum zu bieten. Da keine Baumhöhlen gefunden wurden, sind Höhlenbrüter durch das Fällen der Bäume nicht betroffen. In den neuen Baumbestand sollten jedoch zur Aufwertung und Unterstützung der Höhlenbrüter einige Nisthilfen mit unterschiedlichen Einfluglochgrößen angebracht werden Fledermäuse Entlang der Straßen und Baumreihen außerhalb der Planungsfläche konnten drei Zwergfledermäuse in der Dämmerung bei der Jagd beobachtet werden (Tab. 2). Tab. 2: Nachgewiesene Fledermausarten mit Angaben zum Schutzstatus und zur Gefährdung Art Name) (Deutscher Wissenschaftlicher Name Schutzstatus Rote Liste FFH D BW Richtlinie Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus b, s D 3 IV
10 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung 7 D: Rote Liste Art in Deutschland D: Daten defizitär BW: Rote Liste Art in Baden-Württemberg - 3: gefährdet b: besonders geschützte Art (nach BNatSchG) s: streng geschützte Art (nach BNatSchG) IV: Art des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, 21 Mai1992 Erhaltung natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere u. Pflanzen) Bewertung Fledermäuse Da keine Baumhöhlen gefunden wurden, sind keine Schlaf- oder Fortpflanzungsstätten von Fledermäusen durch die Räumung der Fläche betroffen. Entlang der Baumreihen waren drei Fledermäuse bei der Jagd zu beobachten. Der bisherige Suchraum für in Ortschaften jagende Fledermäuse, wird durch die Bebauung nicht verändert, da das Innere der überplanten Fläche schon jetzt aufgrund des dichten Baumbestandes kaum zu Jagd geeignet ist und so nur die Randzonen entlang der Straßen genutzt werden. Daher wird es für die jagenden Fledermäuse nach Fertigstellung der Gebäude kaum Veränderungen im Vergleich zur heutigen Nutzungsmöglichkeit ergeben. Eine Beeinträchtigung lokaler Populationen der hier vorkommenden Fledermausarten ist unwahrscheinlich Reptilien In den Übergangszonen des gebüschbewachsenen Walls im Süden der Planfläche, die am frühen Mittag sonnenbeschienen war, konnten vier Zauneidechsen (Lacerta agilis) nachgewiesen werden (Tab. 3). Zauneidechsen stehen auf der Vorwarnliste der Roten Listen Deutschlands und Baden-Württemberg und werden im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt. Tab. 3: Nachgewiesene Reptilienarten mit Angaben zum Schutzstatus und zur Gefährdung Art Name) (Deutscher Wissenschaftlicher Name Schutzstatus Rote Liste FFH D BW Richtlinie Zauneidechse Lacerta agilis b, s V V IV D: Rote Liste Art in Deutschland V: Vorwarnliste BW: Rote Liste Art in Baden-Württemberg - V: Vorwarnliste b: besonders geschützte Art (nach BNatSchG) s: streng geschützte Art (nach BNatSchG) IV: Art des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, 21 Mai1992 Erhaltung natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere u. Pflanzen)
11 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung 8 Abbildung 4: Weibliche Zauneidechse im Bereich der aufgeschütteten Gebüschzone Bewertung Reptilien Die Fläche kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht geräumt werden. Die lokale Population der Zauneidechse ist vor der Räumung zu sichern bzw. muss eine geeignete CEF-Maßnahme (Continous ecological function) umgesetzt werden, damit die Population der hier lebenden Zauneidechse erhalten wird. Zum Beispiel könnte eine auf der Baufläche befindliche störungsfreie Zone dafür entwickelt werden oder es muss in naher Umgebung eine Ausweichfläche für die Tiere gefunden und eingerichtet werden Wildbienen, Schmetterlinge, Libellen und Heuschrecken Im Rahmen der Begehung fand für diese Gruppe nur eine Habitatanalyse statt, dabei wurde kein Nachweis erbracht. Artenreiche Wiesenflächen oder feuchte Hochstaudenfluren sowie Totholz sind nicht vorhanden, die geeignete Lebensräume für die genannte Gruppe darstellen Bewertung Wildbienen, Schmetterlinge, Libellen und Heuschrecken Diese Artengruppen sind vom geplanten Bauvorhaben nicht betroffen.
12 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung Beeinträchtigung von besonders bzw. streng geschützten Arten Zur Übersicht der Beeinträchtigungen der vorgefundenen Arten und/ oder deren Habitate mit den Begründungen und möglichen Lösungen wurde untenstehende Tabelle erstellt. Tab. 4: Beeinträchtigungen und seinschätzung der Artengruppen Artengruppe mögl. Beeinträchtigung Begründung Vögel Gebüschbrüter Brutplatzverlust Lebensraumverlust keine Der Eingriff beeinträchtigt nicht die lokalen Populationen der besonders geschützten Arten. Zur Vermeidung von potenziellen Beeinträchtigungen sollten die Eingriffe nur in der Winterzeit durchgeführt werden. In den neuen Baumbestand sollten zur Aufwertung und Unterstützung der Höhlenbrüter sechs Nisthilfen mit unterschiedlichen Einfluglochgrößen angebracht werden. Reptilien Zauneidechse Verlust von Lebensraum, Nahrungs- und Reproduktionsräumen Potenzielle Ersatzmaßnahmen sind erforderlich Fledermäuse Verlust von Jagdhabitaten und Ruhestätten Keine Keine notwendigen Strukturen betroffen Amphibien Kollisionsgefahr Keine Keine notwendigen Strukturen betroffen Libellen Störung, - Lebensraumverlust Wildbienen Lebensraumverlust Nutzungsveränderung Schmetterlinge Lebensraumverlust Nutzungsveränderung Keine Keine Keine Keine notwendigen Strukturen betroffen Keine notwendigen Strukturen betroffen Keine notwendigen Strukturen betroffen
13 Artenschutzfachliche Ersteinschätzung 10 3 Vorschläge zur Minderung und Kompensation Die notwendige Rodung von Gehölzen muss zwischen Oktober und Februar stattfinden, um eine Tötung von den potentiell vorkommenden geschützten noch brütenden oder in der Aufzucht befindlichen Vögeln zu vermeiden. In den neuen Baumbestand sollten zur Aufwertung und Unterstützung der Höhlenbrüter sechs Nisthilfen mit unterschiedlichen Einfluglochgrößen angebracht werden. Heimische Arten (Pflanzliste Stadt Ettlingen) werden empfohlen. Für die durch das Bauvorhaben betroffene Zauneidechse sind vorhabensbedingte Störungen ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) sowie der Verbotstatbestand der Tötung oder Verletzung in Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) erfüllt. Daher muss einerseits eine gezielte Populationserfassung über eine Nachuntersuchung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans durchgeführt werden, um diese Art korrekt zu bewerten und in Schutzmaßnahmen einbeziehen zu können. Zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise ist eine Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt zwingend notwendig. Der Gutachter empfiehlt aus genannten Gründen Maßnahmen zur Kompensation (Anlegen eines Ersatzhabitats) für die Zauneidechsen. Auf der Baufläche könnte eine störungsfreie Zone dafür entwickelt werden. Ansonsten muss in naher Umgebung eine Ausweichfläche für die Tiere gefunden und eingerichtet werden. Zur Klärung von Fragen zur Artenschutzfachlichen Einschätzung und zur weiteren Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 4 Literatur LUBW (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden- Württembergs. Stand, SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November Ber. Vogelschutz 44: S LAUFER, H. (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs: 65 Tab. (H. Laufer & S. Bauer, Hrsg.) Ulmer, Stuttgart.
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