UMWELTBELANGE NACH BAUGB 1 (4) UND SCREENING MÖGLICHER ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERBOTSTATBESTÄNDE FÜR DEN B-PLAN BELZGASSE OST

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1 UMWELTBELANGE NACH BAUGB 1 (4) UND SCREENING MÖGLICHER ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERBOTSTATBESTÄNDE FÜR DEN B-PLAN BELZGASSE OST Auftraggeber: Gem. Ehrenkirchen Bearbeitung: Dipl.-Ing. S. Gilcher Juli 2015 LANDSCHAFTSÖKOLOGIE + PLANUNG Gaede und Gilcher Partnerschaft, Landschaftsplaner Schillerstr. 42, Freiburg, Tel / , Fax 0761/

2 1 BESTAND UND BEDEUTUNG Boden Das Untersuchungsgebiet liegt in der Oberrheinischen Tiefebene am Rande des Markgräflerlands. Die vorherrschende Geologie ist geprägt von Auenlehm. Beim ursprünglichen Bodentyp handelt es sich um quartäre/ pliozäne Auen und Schwemmfächer des Rheinzuflusses Möhlin, auf denen sich braune Auenboden bis zum Teil kalkhaltige Auengleye entwickelt haben. Die Bodenart ist charakterisiert durch Lehm im Wechsel mit Lehm über Ton. Es handelt sich um skelettfreie bis arme, meist tiefgründige Böden. Die weitere Untersuchungsfläche ist charakterisiert durch stark wechselne Bodenwasserhaushaltstypen. Im Plangebiet sind die Böden durch vorangegangene Bautätigkeit jedoch deutlich überformt. Angaben zu den Bodenfunktionen liegen nicht vor. Klima/ Luft Der Ortsteil Offnadingen der Gemeinde Ehrenkirchen ist klimatisch dem Belastungsklima der oberrheinischen Tiefebene angenähert. Laut dem Klimaatlas beträgt der Jahresniederschlag im Untersuchungsgebiet ungefähr 800 mm. Der größte Teil der Niederschläge fällt in den Sommermonaten Juni und August. Am regenärmsten sind die Wintermonate Dezember bis Februar. Warme Winde, die vom Mittelmeer kommend in die Tiefebene einströmen, sorgen im Untersuchungsgebiet für eine Jahresdurchschnittstemperatur von 10 C. Die Gegend gehört zu den sonnenreichsten Gebieten Deutschlands. Die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung liegt laut LUBW zwischen 1141 kwh/m² und 1150 kwh/m² und damit im überdurchschnittlichen Bereich. Die Entstehung von Kaltluft ist aufgrund der topografischen Verhältnisse und der Nutzung als gering einzustufen. Aufgrund der Begrünung der Fläche ist von einer luftverbessernden Wirkung in geringfügigem Umfang auszugehen. Wasser Grundwasser: Entsprechend der hydrogeologischen Karte von Baden Württemberg liegt das Untersuchungsgebiet innerhalb der hydrogeologischen Einheit aus quartären/pliozänen Sanden und Kiesen des Oberrheingrabens. Die Ergiebigkeit des Lockergestein-Grundwasserleiters liegt im mittleren Bereich. Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung wird im Plangebiet als gering eingestuft.

3 Bei einer Jahresniederschlagssumme von etwa 800 mm ist bei hoher Durchlässigkeit der Deckschichten von einer relativ hohen Grundwasserneubildungsrate auszugehen. Die Grundwasserfließrichtung im Bereich der Untersuchungsfläche ist nach der hydrogeologischen Karte im Bereich Kaiserstuhl-Markgräflerland nach Westen zum Rhein hin gerichtet. Oberflächengewässer: Am Rande des Plangebiets verläuft die Möhlin. Von Überschwemmungen ist das Untersuchungsgebiet entsprechend dem vorliegenden Kartenmaterial der LUBW nicht betroffen. Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume Nutzungstypen, Vegetation a.) Bestand Auf der überplanten Fläche befinden sich folgende Nutzungstypen: Gebäude (Einfamilienhäuser) im Norden Baukörper größeren Volumens (Bauernhof, Geräteschuppen, Mehrfamilienhäuser etc.) Zier- und Hausgärten, Rasen bzw.- Vielschnittwiesen mit einzelnen Bäumen (Obstbäume) Versiegelte Hofflächen, Parkplätze und Zufahrten, Straßen und Wege Die angrenzende Möhlin ist samt Auwaldstreifen ein nach 32 besonders geschütztes Biotop. b.) Bedeutung Die vorhandenen Nutzungstypen besitzen eine sehr geringe bis geringe Bedeutung. Möhlin und Auwaldstreifen besitzen eine hohe bis sehr hohe Bedeutung. Fauna (Potenzialabschätzung) a.) Bestand Fledermäuse: Es sind Vorkommen der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und möglicherweise weiterer Arten nicht auszuschließen. Die Zwergfledermaus ist in Südbaden eine relativ häufige Art, die am ehesten anzutreffen sein könnte. Weitere

4 Arten, die grundsätzlich in Frage kommen könnten (z.b. Bartfledermaus, Myotis mystacinus), sind weniger häufig und entsprechend weniger zu erwarten. Vögel: Die Flächen des Bebauungsplanes bieten wenig Potenzial für die Besiedlung durch Vögel. Es wird daher maximal mit dem Vorkommen einzelner häufiger Gehölzbrüter wie Amsel und Mönchsgrasmücke gerechnet. Ein Vorkommen von Gebäudebrütern ist nicht auszuschließen. In Frage kommen vor allem Haussperling, Hausrotschwanz oder Bachstelze.. b.) Bedeutung Die vorhandenen Strukturen besitzen voraussichtlich eine sehr geringe bis geringe Bedeutung. Sollten Vorkommen der Zwergfledermaus nachgewiesen werden, so ist kleinräumig von einer mittleren Bedeutung auszugehen. c.) Screening artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Fledermäuse: 44 (1), 1: Tötung oder Verletzung von Individuen: Damit keine Tiere zu Tode kommen, können wie in anderen Fällen bereits praktiziert als Vermeidungsmaßnahme unmittelbar vor Beginn geplanter (Um-)Bauarbeiten Schwärmkontrollen (Monate Mai, Juni, Juli) bzw. Balzkontrollen (Monate August und September) durchgeführt werden. Wird hierbei keine Fledermausaktivität festgestellt, dann ist eine baubedingte Verletzung oder Tötung von Tieren mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen. 44 (1), 2: Erhebliche Störung Eine Störung von Fledermäusen in nicht direkt tangierten Quartieren ist vor allem deshalb ausschließen, da vermutlich nicht in der Dämmerung oder gar nachts abgerissen wird. 44 (1), 3: Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungsund Ruhestätten. Sollte sich ein Vorkommen der Zwergfledermaus bestätigen, ist eine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungsstätten nicht auszuschließen, wenn der Abriss oder die Erweiterung von Gebäuden vorgesehen ist. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Zwergfledermaus sehr häufig das Quartier wechselt. Quartierwechsel liegen artbedingt im Verhaltensrepertoire, so dass - nach (rechtzeitiger) Bereitstellung von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) - eine Zerstörung oder Beschädigung eines Teilquartiers kompensiert werden kann.

5 Vögel: 44 (1), 1: Tötung oder Verletzung von Individuen: Bei der Baufeldfreimachung oder der Rodung von Gehölzen sowie bei Abriss oder Umbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen könnten Eier zerstört oder Jungvögel getötet werden. Zur Vermeidung des Verbotstatbestandes ist daher eine Bauzeitenregelung erforderlich. Die Baufeld-Freimachung, das Roden von Gehölzen und der Baubeginn haben im Zeitraum zwischen September und Februar zu erfolgen 44 (1), 2: Erhebliche Störung von europäischen Vogelarten: Verstöße gegen das Störungsverbot werden als unwahrscheinlich eingestuft, da das Gelände bereits jetzt intensiv genutzt wird und daher nur störungstolerante Arten zu erwarten sind. 44 (1), 3: Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten: Verluste von Lebensstätten sind möglich, wenn bei Baumaßnahmen Gehölze entfernt oder Gebäude abgerissen/ umgebaut werden. Verluste der Fortpflanzungsstätten können durch ein Bauzeitenmanagement (s.o.) und rechtzeitiges Bereitstellen neuer oder Umhängen vorhandener Nistkästen sowie die Neupflanzung von Gehölzen vermieden werden. Für die Gehölzbrüter ist auch denkbar, dass die räumliche Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt und die Tiere zur Fortpflanzung auf die Gehölze an der Möhlin bzw. in die angrenzenden Gärten ausweichen können. Landschaftsbild Die innerörtliche Situation wird durch Wohnbebauung geprägt. 2 MAßNAHMEN Maßnahmen Gebäude, die zum Abriss vorgesehen sind oder die umgebaut werden sollen, müssen zeitnah vorab von einem Fledermaus- Experten auf das Vorhandensein von aktuell oder zeitweise belegten Quartieren überprüft werden. Beschränkung der Baum- und Gehölzrodung auf das unbedingt erforderliche Minimum; Schutz von zu erhaltenden Bäumen durch geeignete Sicherungsmaßnahmen. Ersatz von gerodeten Bäumen oder Gehölzen in gleicher Art und Umfang im unmittelbaren Umfeld des B-Plangebiets (Abstand < 250 m). Umsetzung einer Bauzeitenregelung: Die Baufeld-Freimachung, das Roden von Gehölzen und der Baubeginn haben im Zeitraum zwischen September und Februar zu erfolgen.

6 Beim Nachweis von Arten zeitnah vor Beginn der Bauarbeiten: Aufhängen von artspezifisch geeigneten Nisthilfen vor Beginn der Bauarbeiten.

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