Fachbericht: A0317. Begehungsprotokoll
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- Ingrid Bauer
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1 Fachbericht: A0317 Begehungsprotokoll Untersuchung auf das Vorhandensein von Lebensstätten der besonders geschützten Arten ( 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG) innerhalb des Geländes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBB) Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Gemarkung Griesen, Flur 1, Flurstücke: 368 und 370 Stand Januar 2017
2 Begehungsprotokoll Untersuchung auf das Vorhandensein von Lebensstätten der besonders geschützten Arten ( 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG) innerhalb des Geländes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBB) Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Gemarkung Griesen, Flur 1, Flurstücke: 368 und 370 Auftraggeber: BÜRO PFEIFER Vermessung/Architektur Kreisstraße 57 OT Gohrau Oranienbaum-Wörlitz Auftrag vom: Januar 2017 Auftragnehmer: Büro für Umweltplanungen Dipl.-Ing. F. Schulze Kameruner Weg Paulinenaue Paulinenaue, Dipl.-Ing. F. Schulze Begehung Gelände VBB Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 Oranienbaum-Wörlitz
3 Inhaltsverzeichnis 1. VERANLASSUNG ERGEBNISSE BEGEHUNG FOTODOKUMENTATION PLÄNE Begehung Gelände VBB Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 Oranienbaum-Wörlitz - 3 -
4 1. Veranlassung Im Januar 2017 wurde dem Büro für Umweltplanungen Frank Schulze der Auftrag erteilt, das Gelände des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBB) Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, auf das Vorhandensein von Lebensstätten der besonders geschützten Arten ( 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG) zu untersuchen und eine artenschutzrechtliche Einschätzung zu erstellen. Das Gebäude befindet sich in der Gemarkung Griesen, Flur 1, im Bereich der Flurstücke: 368 und 370. Durch das Büro für Umweltplanungen erfolgte daraufhin eine Begehung am Ergebnisse Begehung Bestandsaufnahme und -bewertung Beim Plangebiet handelt es sich um den Technikstützpunkt der ehemaligen LPG Wörlitz, der derzeit gewerblich durch eine Baufirma genutzt wird. Das Plangebiet befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers und kann als großflächig bebaut bezeichnet werden. Im Zentrum sowie entlang der Süd-, West- und teilweise Nordseite ziehen sich Gebäude des ehemaligen Technikstützpunktes (BSgs). Hierbei handelt es sich um ein Werkstattgebäude mit Heizungs- und Kühlraum sowie Garagenkomplex im Zentrum. Ein weiterer Garagenkomplex befindet sich an der Südseite. An der Westseite finden sich eine Lagerhalle sowie Garagen. Weiter nördlich steht eine Mehrzweckhalle mit Anbau, der als Hühnerstall genutzt wird, die teilweise entlang der Nordseite verläuft. Die Flächen zwischen den Gebäuden sind hochgradig durch Betonplatten und Beton versiegelt. Die Wertigkeit dieser hochgradig versiegelten Flächen kann aus naturschutzfachlicher Wertigkeit nur als sehr gering eingeschätzt werden. Im Ostteil befindet sich eine Baustelle (Bx). Hier wird derzeit ein Haus zum Wohnen und altersgerechten Wohnen errichtet. Die Wertigkeit ist ebenfalls nur sehr gering. Östlich und nördlich der Baustelle findet sich offener vegetationsfreier Boden (ZOA), der als Lagerfläche und zum Befahren mit Baufahrzeugen genutzt wird. Die Wertigkeit kann als gering eingeschätzt werden. Entlang der Ostgrenze zieht sich wiederum ein schmaler Streifen mit aufgelassenem Grasland (GSA). Des Weiteren finden sich im Randbereich der Gebäude aufgelassene Graslandflächen (GSA). Aufgrund der Nähe zu den gewerblich genutzten Bereichen und zur Lambsheimer Straße kann die Wertigkeit dieser aufgelassenen Strukturen ebenfalls nur als gering eingeschätzt werden. An der Nord- und Westgrenze des Plangebiets finden sich insgesamt 2 Erdbodenaufschüttungen (BSlg) und eine Aufschüttung aus Bauschutt (Bslv). Die Wertigkeit aus naturschutzfachlicher Sicht ist gering. Vorgehensweise Bei der durchgeführten Begehung wurde der gesamte ehemalige Technikstützpunkt vollständig untersucht. Da die Begehung im Januar und somit außerhalb der Brutperiode bzw. Reproduktionszeit etwaig vorkommender Arten stattfand, wurde zielgerichtet nach alten Nestern bzw. Kot gesucht, um so auf das Vorhandensein von Arten schließen zu können. Es wurden die alle Gebäude von Innen und Außen auf Löcher bzw. Spalten untersucht, in denen sich alte Niststandorte (z. B. Höhlen- Halbhöhlenbrüter wie Haussperling, Hausrotschwanz, Mehlschwalbe usw.), Winterquartieren von Fledermäusen bzw. alte Nester von Insekten (Hornissen, Wespen usw.) befinden können. Zudem wurde auf Kotstellen geachtet. Begehung Gelände VBB Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 Oranienbaum-Wörlitz - 4 -
5 Des Weiteren wurde im unmittelbaren Umfeld der Gebäude nach Nist-, Brut- und Lebensstätten sowie geschützte Arten im Bereich vorhandener Gehölz- und Graslandstrukturen gesucht, da diese Flächen bzw. die hier befindlichen Gehölze durch den Baubetrieb beeinträchtigt werden können (Zuwegung, Baufreiheit. Materiallagerung). Ergebnisse der Begehung und Bewertung In der Mehrzweckhalle an der Nordwestseite des Plangebiets (siehe Bestandsplan) wurden innerhalb eines offenen Gebäudeteils 2 alte Nester (siehe Fotos im Anhang) vorgefunden. Aufgrund der Ausprägung und Lage handelt es sich hier höchstwahrscheinlich um ehemalige Nester von Hausrotschwanz, Bachstelze oder Haussperling. Des Weiteren wurde am Südgiebel der Mehrzweckhalle ein Nistkasten festgestellt, der ebenfalls ein altes Nest beinhaltete (wahrscheinlich Haussperling oder Kohlmeise). Bei den vorgefundenen beiden alten Nestern und dem Nistkasten handelt es sich um Nistplätze halbhöhlenbrütender bzw. höhlenbrütender, kulturfolgender Vogelarten des Siedlungsbereichs, die sich trotz vorhandener Störungen im Plangebiet angesiedelt haben. Es sind somit vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) möglich. CEF-Maßnahme Höhlen-/Halbhöhlenbrüter (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) Zum Schutz dieser Vogelarten sind bei Bauarbeiten am Gebäude mit den festgestellten Nistplätzen vor Baubeginn die alten Nistplätze zu entfernen und vor Beginn der neuen Brutperiode Ausweichnistplätze, in Form einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme (CEF- Maßnahme), zu schaffen. Hier bietet sich das Aufhängen/Aufstellen von Nistkästen bzw. Halbhöhlennistkästen im Umfeld der Baumaßnahme an, die der jeweiligen Art entsprechen. Es ist je verloren gegangenem Brutplatz 1 Nistkasten aufzuhängen (insgesamt somit 3 Nistkästen). Dabei sind die spezifischen Ansprüche der einzelnen Vogelart hinsichtlich Ausführung, Dimensionierung (auch des Einfluglochs etc.) zu beachten. Die Nistkästen sind in einer Karte zu verorten und den geplanten Baumaßnahmen zuzuordnen. Weitere nach 44 BNatSchG geschützte Nist-, Brut- und Lebensstätten wurden innerhalb des Plangebiets nicht vorgefunden. Es wurden auch keine Stand- bzw. Wintervögel beobachtet. Winterquartiere von Fledermäusen sowie nach Roter Liste des Landes Sachsen-Anhalt geschützte Arten wurden ebenfalls nicht festgestellt. Eine Befragung des Inhabers der Baufirma, Herrn Müller, ergab ebenfalls keine Hinweise auf geschützte Arten und deren Nist- Brut- und Lebensstätten. Erhebliche bau- anlage- oder betriebsbedingte Auswirkungen durch geplante Baumaßnahmen an den vorhandenen Gebäuden, sind somit, bei Umsetzung der o. g. CEF-Maßnahme nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Zukünftiger Handlungsbedarf aus naturschutzfachlicher Sicht Die Begehung erfolgte außerhalb der Brut- und Reproduktionszeit etwaig vorhandener Tierarten. Somit kann derzeit nur in Bezug auf die vorhandene höhlen- und halbhöhlenbrütende Vogelwelt im Bereich der Gebäude eine relativ genaue Aussage getroffen werden, da sich deren Nistplätze auch außerhalb der Brutzeit gut nachweisen lassen. Es kann jedoch keine genaue Aussage in Bezug auf andere Vogelarten, Amphibien/Reptilien (hier vor allem Zauneidechse) sowie eventuelle Sommerquartiere von Fledermäusen, gemacht werden. Um hier genaue Aussagen im Rahmen des B-Planverfahrens machen zu können, sind weitere Begehungen in der Brutzeit von März bis Juni 2017 (bei Bedarf auch noch im Juli) vorgesehen. Begehung Gelände VBB Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 Oranienbaum-Wörlitz - 5 -
6 Des Weiteren sollte folgendes beachtet werden: Gehölzentfernungen Bei Gehölzentfernungen im Plangebiet ist zu berücksichtigen, dass die Beseitigung von Bäumen, Sträuchern und Büschen in der Zeit vom 01. März bis 30. September eines jeden Jahres grundsätzlich unzulässig ist. Gehölzfällungen außerhalb der Vegetationsperiode sind vorher durch einen Antrag auf Baumfällung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Sollten nachweislich erforderliche Gehölzfällungen innerhalb der Vegetationsperiode erfolgen, so ist hier ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bzw. bei Vorhandensein von geschützten Nist-, Brut- und Lebensstätten ein Antrag nach 45 BNatSchG von den Verboten des 44 BNatSchG bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu stellen. Des Weiteren sind die jeweiligen Gehölze vor Baubeginn nochmals durch einen Fachmann zu überprüfen. Niederschlagswasser Das anfallende Niederschlagswasser ist innerhalb des Geltungsbereichs des VBB zur Versickerung zu bringen. Boden- und Grundwasserschutz Aus Gründen des Boden- und Grundwasserschutzes unterbleibt jeglicher Einsatz von chemischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Geltungsbereich des VBB. Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung von Lichtemissionen des Vorhabens In Bezug auf eine Beleuchtung sind folgende bewährte Verminderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen in Bezug auf Lichtimmissionen beim Schutzgut Tierwelt durchzuführen: 1. Vermeidung heller, weit reichender künstlicher Lichtquellen in der freien Landschaft. 2. Lichtlenkung ausschließlich in die Bereiche, die künstlich beleuchtet werden müssen. 3. Wahl von Lichtquellen mit für Insekten wirkungsarmem Spektrum 4. Verwendung von staubdichten Leuchten. 5. Begrenzung der Betriebsdauer auf die notwendige Zeit. 6. Vermeidung der Beleuchtung von Schlaf- und Brutplätzen sowie die 7. Vermeidung der Beleuchtung der Gebäudekörper von hohen Gebäuden. Begehung Gelände VBB Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 Oranienbaum-Wörlitz - 6 -
7 3. Fotodokumentation Bild 1: Blick von Süd auf Baustelle im Ostteil des Plangebiets Bild 2: Blick von Süd auf vegetationsfreie Fläche im Ostteil des Plangebiets Bild 3: Blick von Süd auf Ostseite Gebäudekomplex im Zentrum des Plangebiets Begehung Gelände VBB Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 Oranienbaum-Wörlitz - 7 -
8 Bild 4: Werkstattraum im Gebäudekomplex im Zentrum des Plangebiets Bild 5: Blick von Nord auf Ostseite Lagerhalle im Westteil des Plangebiets Bild 6: Blick von Süd Mehrzweckhalle im Nordwestteil des Plangebiets Begehung Gelände VBB Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 Oranienbaum-Wörlitz - 8 -
9 Bild 7: Blick von Süd auf Bauschuttaufschüttungen im Nordwestteil des Plangebiets Bild 8: Blick auf altes Nest im Ostteil der Mehrzweckhalle Bild 9: Blick auf weiteres altes Nest im Ostteil der Mehrzweckhalle Begehung Gelände VBB Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 Oranienbaum-Wörlitz - 9 -
10 Bild 10: Blick Nistkasten am Südgiebel der Mehrzweckhalle Bild 11:Blick auf Dachkonstruktion in Lagerhalle im Westteil des Plangebiets Bild 12: Blick von Nord auf Westseite Lagerhalle im Westteil des Plangebiets Begehung Gelände VBB Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 Oranienbaum-Wörlitz
11 Bild 13: Blick auf desolate Zwischendecke in Lagerhalle im Westteil des Plangebiets Bild 14: Blick in Mehrzweckhalle im Nordwestteil des Plangebiets Bild 15:Blick nach Westen auf Garagenkomplex an Südseite des Plangebiets Begehung Gelände VBB Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 Oranienbaum-Wörlitz
12 4. Pläne Begehung Gelände VBB Wohnen und altersgerechtes Wohnen in der Lambsheimer Straße Nr. 4 Oranienbaum-Wörlitz
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