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1 Untersuchung zum Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse Lacerta agilis sowie ganzjährig geschützter Lebensstätten auf der Fläche des B-Plangebietes 124 Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn" der Stadt Potsdam Berlin, August 2012

2 Untersuchung zum Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse Lacerta agilis sowie ganzjährig geschützter Lebensstätten auf der Fläche des B-Plangebietes 124 Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn" der Stadt Potsdam Auftraggeber: Auftragnehmer: urbanistica PLK Kaiser-Friedrich-Straße Berlin Jens Scharon Dipl.-Ing. (FH) für Landschaftsnutzung und Naturschutz Hagenower Ring Berlin Tel./Fax:

3 Untersuchung zum Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse Lacerta agilis sowie ganzjährig geschützter Lebensstätten auf der Fläche des B-Plangebietes 124 Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn" der Stadt Potsdam 1. Einleitung 4 2. Charakteristik des B-Plangebietes 4 3. Begriffsbestimmungen Schutzstatus - Ganzjährig geschützte Lebensstätten Gefährdung - Rotze-Liste-Art Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Methode Ergebnisse Zauneidechse Lacerta agilis Lebensräume der Zauneidechse Ergebnis Ganzjährig geschützte Lebensstätten Schutzmaßnahmen für die Avifauna Literatur 15 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Gefährdung und Schutz der Zauneidechse 11 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Grenzen des B-Plangebietes 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn" 5 Abb. 2: Alte Industriegebäude im Westen des B-Plangebietes 6 Abb. 3: Marodes Industriegebäude 6 Abb. 4: Hangkante im Norden des B-Plangebietes 7 Abb. 5: Besonnter Waldsaum im Norden des B-Plangebietes 7 Abb. 6: Ablagerungen im nördlichen Waldstreifen 8 Abb. 7: Flächen mit Halbtrockenrasen und Grasfluren im Nordosten des B-Plangebietes 8 Abb. 8: Halbtrockenrasen im Nordosten des B-Plangebietes 9 Abb. 9: Großflächige Ruderalflur mit anschließendem Vorwald im Südosten des B-Plangebietes 9 Abb. 10: Darstellung der ganzjährig geschützten Lebensstätten und Bereiche, die eine hohe Lebensraumqualität für die Zauneidechse haben

4 Untersuchung zum Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse Lacerta agilis sowie ganzjährig geschützter Lebensstätten auf der Fläche des B-Plangebietes 124 Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn" der Stadt Potsdam 1. Einleitung Zu den Schutzgütern, die im Rahmen der Bau- und Umweltplanungen zu berücksichtigen sind gehört u. a. die Fauna. Damit im Zuge einer Bebauung die Eingriffe in Natur und Landschaft bewertet werden können, sind Aussagen über die Lebensraumfunktion des Planungsgebietes für die Tierwelt (Schutzgut Fauna) notwendig. Insbesondere für die nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützten Arten ( 7 BNatSchG) ergeben sich besondere Anforderungen. Geschützte Arten unterliegen den Artenschutzvorschriften der 19 (3) und 39 ff. BNatSchG. Bereits 2009 wurde innerhalb des sich weiter nach Norden erstreckenden B- Plangebietes 30 das Artenspektrum der Fledermäuse Chiroptera, Brutvögel, Zauneidechse Lacerta agilis sowie weiterer geschützter Arten erfasst. Der südliche Bereich wurde jetzt als selbstständiger B-Plan Nr. 124 abgegrenzt. Für diesen Bereich sollte 2012 das aktuelle Vorkommen der Zauneidechse untersucht sowie ganzjährig geschützte Lebensstätten erfasst werden. 2. Charakteristik des B-Plangebietes Das B-Plangebiet 124 liegt nördlich der Heinrich-Mann-Allee und westlich der Bahntrasse der Wetzlarer Bahn. Es handelt sich um ein Industriegebiet, auf dem aktuell im östlichen Bereich eine Betonmischanlage und im Westen ungenutzte große Industriehallen stehen. Im Südosten ist ein von Grasfluren durchsetzter Vorwald aufgewachsen. Das gesamte Gelände wird von einer Mauer umgeben. Zwischen der Heinrich-Mann-Allee und der Mauer zum Betriebsgelände erstreckt sich ein schmaler Waldstreifen, in dem Altkiefern dominieren. Östlich des Betriebsgeländes (B-Plangebiet) verläuft ein unbefestigter Weg von der Heinrich-Mann-Allee bis zur Drewitzer Straße. Außerhalb der Mauer säumt eine Reihe aus Alteichen den Weg entlang der Bahntrasse. Zwischen dem Weg und der Bahntrasse ist ein schmaler aber mehrschichtiger Laubholzgürtel vorhanden, der erst kurz vor der Drewitzer Straße endet.im Norden des B-Plangebietes ist ein lükiger Kiefernbestand vorhanden, der von kleinen Grasfluren, Hangkanten und Ablagerungen durchsetzt ist. Nördlich des Betriebsgeländes grenzt ein Sportplatz an. Die Grenzen des B-Plangebietes zeigt Abb. 1. Eindrücke des B-Plangebietes vermitteln die Abb

5 Abb. 1: Grenzen des B-Plangebietes 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn" - 5 -

6 Abb. 2: Alte Industriegebäude im Westen des B-Plangebietes Abb. 3: Marodes Industriegebäude - 6 -

7 Abb. 4: Hangkante im Norden des B-Plangebietes Abb. 5: Besonnter Waldsaum im Norden des B-Plangebietes - 7 -

8 Abb. 6: Ablagerungen im nördlichen Waldstreifen Abb. 7: Flächen mit Halbtrockenrasen und Grasfluren im Nordosten des B-Plangebietes - 8 -

9 Abb. 8: Halbtrockenrasen im Nordosten des B-Plangebietes Abb. 9: Großflächige Ruderalflur mit anschließendem Vorwald im Südosten des B-Plangebietes - 9 -

10 3. Begriffsbestimmungen 3.1. Schutzstatus - Ganzjährig geschützte Lebensstätten Der Schutz und die Pflege wildlebender Tierarten werden im Kapitel 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt. Es werden 2 Schutzkategorien unterschieden: - besonders geschützte Arten - streng geschützte Arten So sind bspw. alle europäischen Vogelarten besonders geschützte Arten ( 7 BNatSchG). Durch den besonderen Schutz ergeben sich die Verbote des 44 BNatSchG. Durch das für den Artenschutz zuständige Bundesministerium können weitere Arten unter strengen Schutz gestellt werden, soweit es sich um Arten handelt, die im Inland vom Aussterben bedroht sind. Darüber hinaus sind Arten der betrachteten Tierklassen nach 7 BNatSchG streng geschützt, wenn sie in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) enthalten sind. Dazu gehören alle einheimischen Fledermausarten Chiroptera und die Zauneidechse Lacerta agilis. Bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung sind unterschiedliche Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht zu beachten. besonders geschützte Arten, streng geschützte Arten inklusive FFH-Anhang-IV-Arten, europäische Vogelarten. Diese Artengruppen werden im BNatSchG in 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 definiert, wobei sich der Gesetzgeber auf verschiedene europa- bzw. bundesweit geltende Richtlinien und Verordnungen stützt: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH RL, Richtlinie 92/43/EWG) Vogelschutz-Richtlinie (V-RL, Richtlinie 2009/147/EG) EG-Artenschutzverordnung (EG-ArtSchV, (EG) Nr. 338/97) und Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) Nach 44 Abs. 1 (3) BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Bei den frei brütenden Vogelarten sind die Nester dann geschützt, wenn sich Eier oder Jungvögel bis zum Ausfliegen darin befinden. Daneben gibt es Niststätten, die über mehrere Jahre genutzt werden und daher ganzjährig geschützt sind. Dazu gehören Horste von Greifvögeln, Baumhöhlen sowie Brutplätze an Gebäuden

11 3.2. Gefährdung - Rote-Liste-Art Die Roten Listen haben zwar ohne Überführung in förmliche Gesetze oder Rechtsverordnungen keine unmittelbare Geltung als Rechtsnorm, sie sind aber ein in der praktischen Naturschutzarbeit unverzichtbares, auf wissenschaftlicher Grundlage basierendes Arbeitsmittel, auf dessen Basis Aussagen zu den Gefährdungsgraden und -ursachen freilebender Tierarten und wildwachsender Pflanzenarten möglich sind. Für die Beurteilung der ökologischen Qualität eines Biotops oder Landschaftbestandteils stellen Rote Listen in der praktischen Naturschutzarbeit mittlerweile ein unverzichtbares Instrumentarium dar. Die Roten Listen setzen Prioritäten für den Schutz einzelner Arten bzw. deren Lebensräume (BFN 2009). Die Einstufung der Arten erfolgt in die Kategorien: 0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet G Gefährdung anzunehmen aber Status unbekannt R Extrem seltene Art und Arten mit geografischer Restriktion V Zurückgehend, Art der Vorwarnliste D Daten defizitär * - Derzeit nicht als gefährdet anzusehen ** - Ungefährdet Die Kriterien für die Einstufung der Arten in die jeweiligen Kategorien enthält die aktuelle Rote Liste und Artenliste der Kriechtiere (Reptilia) des Landes Brandenburg (SCHNEEWEIß et al. 2004). Tab. 1: Gefährdung und Schutz der Zauneidechse Rote Liste Schutz FFH-Richtlinie BB D Zauneidechse 3 V IV Rote-Liste-Kategorie: 3 gefährdet, V Art der Vorwarnliste FFH-Richtlinie: IV - Art des Anhang IV, d.h. für die Arten des Anhangs IV treffen die Mitgliedsstaaten alle notwendigen Maßnahmen, um ein strenges Schutzsystem in den natürlichen Verbreitungsgebieten einzuführen. Dieses verbietet: jede absichtliche Störung dieser Arten, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten; jede absichtliche Zerstörung oder Entnahme von Eiern aus der Natur; jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Das Ziel der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen)

12 ist der Aufbau eines kohärenten ökologischen Schutzgebietssystems mit dem Namen Natura In dieser Richtlinie sind in Anhang II Tierarten aufgeführt, für die ein ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung NATURA 2000 errichtet wird bzw. in Brandenburg wurde. Für die in Anhang IV aufgenommenen Arten treffen die Mitgliedsstaaten alle notwendigen Maßnahmen, um ein strenges Schutzsystem in den natürlichen Verbreitungsgebieten einzuführen. Dieses verbietet: jede absichtliche Störung dieser Arten, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten; jede absichtliche Zerstörung oder Entnahme von Eiern aus der Natur; jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Die in Anhang IV eingestuften Arten gehören nach 7 Abs. 2 (14) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu den streng geschützten Arten! Die Maßnahmen der FFH-Richtlinie sind darauf abzustellen, einen günstigen Erhaltungszustand aller Arten von gemeinschaftlichem Interesse zu sichern. 4. Methode Die Erfassung der im Plangebiet vorkommenden Reptilien erfolgte sechsmal bei warmer (>18 C) und sonniger Witterung an folgenden Tagen: 19. und 29. April, 9. und 28. Mai, 16. Juni, 27. Juli Die Erfassungen erfolgten in Anlehnung an die methodischen Empfehlungen von SCHNITTER et al. (2006) & HACHTEL et al. (2009). Die Nachsuchen erfolgten am Vormittag (temperaturabhängig zwischen 8.00 Uhr bis Uhr) sowie am Nachmittag (zwischen Uhr bis Uhr). Folgende Nachweismethoden kamen zur Anwendung: 1. Gezieltes Abgehen geeigneter Reptilienlebensräume und Ruheplätze, vorwiegend entlang von Gehölzsäumen sowie Bereichen mit Versteckmöglichkeiten, in die sich die Tiere schnell zurückziehen können und deshalb in deren Nähe zum Sonnen aufhalten. 2. Das Wenden von Steinen, Platten etc. (unter diesen halten sich oft Reptilien auf) 3. Befragung von Arbeitern auf der Fläche Wegen der häufig geringen Dichte und dem hohen Fluchtverhalten der Arten wird die Erfassung erschwert. An den gleichen Tagen erfolgte die Kartierung der ganzjährig geschützten Lebensstätten. Zu diesem Zweck wurden die Gebäude mittels Fernglas nach Nistplätzen, geeigneten Strukturen, wie Fugen und Spalten als geeignete Quartiere für Fledermäuse, abgesucht. Ergänzend wurde auf Hinweise auf ein Vorkommen von Fledermäusen, wie Exkremente und Nahrungsreste bei der Absuche der Gebäude geachtet

13 Weiterhin wurde auf mit Futter anfliegende Altvögel und bettelnde Jungvögel u. ä. geachtet. Gleichfalls wurden die Altbäume nach Nisthöhlen und vor allem in der 2. Maihälfte nach bettelnden Jungvögeln in Baumhöhlen abgesucht. 5. Ergebnisse 5.1. Zauneidechse Lacerta agilis Lebensräume der Zauneidechse Alle Reptilien benötigen ungestörter Sonnenplätze. Die Zauneidechse besiedelt verschiedene offene und halboffene Lebensräume. Alle Lebensräume sind durch ein kleinflächiges Mosaik verschiedenster Vegetationstrukturen gekennzeichnet. Dieses Mosaik wird durch einen kleinflächigen Wechsel von offenen Bereichen, Gebüschen, Waldsäumen u. a. gekennzeichnet. Bevorzugt werden besonnte Saumstrukturen entlang von Hecken, Waldsäumen u. ä. besiedelt. Neben den Sonnenplätzen sind ausreichend Versteckmöglichkeiten zur Thermoregulation und als Schutz vor Feinden eine wesentliche Voraussetzungen für eine Besiedelung (u. a. BLANK 2010). Versteckmöglichkeiten bieten Fugen, Spalten, Öffnungen im Erdreich, u. a. Kleinsäugerbaue, Ablagerungen von Gehölzen, Steinen teilweise Unrat, wie Bauschutt, Schotterdämme u. ä. Die Tiere halten sich immer in der Nähe von Versteckplätzen auf. Völlig offene und keine Versteckmöglichkeiten bietende Flächen werden nicht (dauerhaft) besiedelt. Vor allem das Vorhandensein sandiger Rohbodenflächen ist eine Voraussetzung für eine Reproduktion der Zauneidechse, da diese zur Eiablage benötigt werden. Als gut strukturierter Bereich, der den Anforderungen der Zauneidechse an ihren Lebensraum entspricht, kann vor allem der offene Waldbereich im Norden des B- Plangebietes angesehen werden (siehe Abb. 4 bis 8). Hier ist ein kleinflächiges Mosaik der aus Zauneidechsenlebensräumen bekannten Strukturen vorhanden. Der unmittelbare Anschluss an die östlich angrenzende Bahntrasse der Wetzlarer Bahn könnte eine Besiedelung der Fläche begünstigen. Bahntrassen mit ihren angrenzenden Vegetationsbeständen kommt eine hohe Bedeutung im Rahmen des Biotopverbundes zu, vor allem in urbanen Lebensräumen. Sie sind wichtige Lebensräume für die Ausbreitung und Vernetzung von Vorkommen der Zauneidechse Ergebnis Es konnte keine Nachweis oder ein Hinweis auf eine Besiedelung der Fläche durch die Zauneidechse erbracht werden. Da bei gleichen Bedingungen auf anderen Untersuchungsflächen im Erfassungszeitraum Eidechsen nachgewiesen werden konnten, wird von einem Fehlen bzw. einem sehr geringen Bestand und keiner dauerhaften Besiedelung von Teilflächen des B-Plangebietes ausgegangen. Ursachen für das Fehlen können sein: Die geringe Flächengröße geeigneter Lebensräume im B-Plangebiet

14 Große Bereiche des B-Plangebietes sind versiegelt oder mit einer dichten Schotterschicht bedeckt, die keine Anlage von Versteckmöglichkeiten und/oder Eiablageplätzen ermöglicht. Die angrenzende Bahntrasse ist im Bereich des B-Plangebietes zumindest nicht dauerhaft von der Zauneidechse besiedelt. Der zwischen der Bahntrasse verlaufende Baumstreifen, Weg und die Betonmauer fungieren als Barriere. Der Prädationsdruck (Freßfeinde), z. B. durch Katzen aus angrenzenden Flächen oder durch den Fuchs, der auf der Fläche zumindest einen Bau hat, ist zu hoch. Bereits 2009 konnten auf dieser Fläche keine Zauneidechse nachgewiesen werden. Der nächste Nachweis erfolgte an der Bahntrtasse, ca. 400 m nördlich des B- Plangebietes (SCHARON 2009) Ganzjährig geschützte Lebensstätten Zu den ganzjährig geschützten Niststätten gehören solche, die über mehrere Jahre genutzt werden, wie Greifvogelhorste, Baumhöhlen und Höhlen sowie Nischen an Gebäuden. Letztere werden als Brutplätze verschiedener Vogelarten sowie von Fledermäusen als Quartiere genutzt. Während der Begehung wurden folgende ganzjährig geschützten Lebensstätten festgestellt. Deren Lage zeigt Abb. 10. An den Gebäuden konnten ganzjährig geschützte Nistplätze durch vorhandene Anflüge und Nester der Arten Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - 3 Nester bzw. Reviere Haussperling Passer domesticus - 1 Nistplatz in einer Lampe am Gebäude Feldsperling Passer montanus - 1 Nistplatz in einer Gebäudefuge Bachstelze Motacilla alba - 2 Nistplätze, einer in einer Gebäudenische und einer an der Betonmischanlage festgestellt werden. Die Lage der Nistplätze zeigt Abb. 10. Nachweise von Fledermäusen erfolgten nicht. Neben der Absuche der Gebäude nach Tieren wurde auf Spuren, wie Exkremente und Nahrungsreste von Fledermäusen geachtet. 6. Schutzmaßnahmen für die Avifauna Die für Baumaßnahmen notwendige Entfernung von Gehölzen, das Abschieben der Vegetationsdecke und der Abriss der Gebäude sollte außerhalb der Brutzeit (Ende Oktober bis Ende Februar) erfolgen, wie es 39 BNatSchG verlangt

15 Für die Beseitigung von ganzjährig geschützten Lebensstätten der Arten Hausrotschwanz, Haus- und Feldsperling sowie Bachstelze ist eine artenschutzrechtliche Befreiung zu beantragen und Ersatzniststätten an den zukünftig zu errichtenden Gebäuden anzubringen. 7. Literatur BFN BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschland. Band 1. Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1). BLANK, I. (2010): Die Zauneidechse zwischen Licht und Schatten. Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7. Laurenti-Verlag. Bielefeld. EG-ARTENSCHUTZVERORDNUNG NR. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom ). GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148), geändert durch Art. 5 G v I 148. HACHTEL, M., P. SCHMIDT, U. BROCKSPIEPER & C. RODER (2009): Erfassung von Reptilien - eine Übersicht über den Einsatz künstlicher Vrstecke (KV) und die Kombination mit anderen Methoden. In: HACHTEL, M., M. SCHLÜPMANN, B. THIESMEIER & K. WEDDELING (Hrsg.): Methoden der Feldherpetologie. Supplement der Zeitschrift für Feldherpetologie: RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) EU-Vogelschutzrichtlinie. RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES VOM 21. MAI 1992 ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER WILDLEBENDEN TIERE UND PFLANZEN (EU-Richtlinie Fauna, Flora, Habitat), zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom , S. 368). SCHARON, J. (2009): Artenschutzfachliche Untersuchungen im Bebauungsplangebiet Nr.30, Wetzlarer Straße - Stadt Potsdam. i. A. Sanierungsträger Potsdam GmbH. SCHNEEWEIß, N., A. KRONE & R. BAIER (2004): Rote Liste und Artenliste der Lurche (Amphibia und Kriechtiere (Reptilia) des Landes Brandenburg. Natursch. Landschaftspfl. Bbg. 13 (4) Beilage. SCHNITTER, P., EICHEN, C., ELLWANGER, G., NEUKIRCHEN, M. & E. SCHRÖDER (2006): Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Halle), Sonderheft 2. VERORDNUNG ZUM SCHUTZ WILD LEBENDER TIER- UND PFLANZENARTEN (BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG - BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)

16 Fs Hr Bs Hr Hs Bs Hr Abb. 10: Darstellung der ganzjährig geschützten Lebensstätten und Bereiche, die eine hohe Lebensraumqualität für die Zauneidechse haben Bs - Bachstelze Hr - Hausrotschwanz - Bereich mit Lebensraum- Fs - Feldsperling Hs - Haussperling eigenschaften der Zauneidechse

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