FAUNISTISCHE ERFASSUNGEN FÜRSTENWALDER ALLEE IN BERLIN-WILHELMSHAGEN - B-PLAN XVI-81 DÄMERITZSEE -
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1 FAUNISTISCHE ERFASSUNGEN FÜRSTENWALDER ALLEE IN BERLIN-WILHELMSHAGEN - B-PLAN XVI-81 DÄMERITZSEE - Auftraggeber: Schrickel + Partner Landschafts- und Golfplatzarchitektur Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbh Brunnenstraße Berlin Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft Freilandbiologie Dipl. Biol. Carsten Kallasch Odenwaldstraße Berlin 030/ / Kallasch@bubo-online.de Berlin, Juli 2014
2 Fürstenwalder Allee in Berlin-Wilhelmshagen Seite 2 1 AUFGABENSTELLUNG UND METHODE Auf dem Grundstück Fürstenwalder Allee wurden im Frühjahr und Frühsommer 2014 sieben Gebäude abgerissen. Durch die Abrissarbeiten wurden auch dauerhaft geschützte Lebensstätten beseitigt. Dadurch wird das Zugriffsverbot des 44 Abs.1 Nr.3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) berührt. Zur Überwindung dieses Verbotes liegt eine Ausnahmezulassung gemäß 45 Abs.7 Satz 1, Satz 2 BNatSchG vor (IE 224-OA-AS/G/1053). Da die Abbrucharbeiten jedoch in der Brutzeit nachgewiesener Vogelarten durchgeführt werden sollten, war zu gewährleisten, dass keine erhebliche Störung geschützter Vogel- oder Fledermausarten entsteht. Dafür wurde der Bauablauf auf das Brutgeschehen abgestimmt und es wurden die bereits bekannten Nistplätze noch vor Beginn des Brutgeschehens beseitigt. Zur Kontrolle des Bauablaufs und zur sicheren Verhinderung erheblicher Störungen wurde der Gebäudeabriss mit einer Erfassung geschützter Arten (Brutvögel, Fledermäuse) auf der Baufläche begleitet. Das Grundstück sowie unmittelbar angrenzende Flächen wurden am 12. März, 20. März, 28. März, 8. April, 16. April, 30. April, 7. Mai, 21. Mai, 6. Juni kontrolliert. Es wurden zusätzlich unterirdische Bauteile auf der Baufläche und auf der unmittelbar angrenzenden Fläche auf die Eignung als Fledermausquartiere untersucht. Untersuchungsgebiet Fürstenwalder Allee : Für den Abriss von sieben Gebäuden war zu gewährleisten, dass keine geschützten Arten erheblich gestört werden.
3 Fürstenwalder Allee in Berlin-Wilhelmshagen Seite 3 2 ERGEBNIS Durch die Bau begleitende Erfassung geschützter Arten konnte eine erhebliche Störung geschützter Arten sicher ausgeschlossen werden. Bei der vorbereitenden Erfassung wurde in einer Laterne ein zusätzliches Nest nachgewiesen. Das von Feldsperlingen gebaute Nest wurde bei der Umsetzung von Kompensationen zusätzlich berücksichtigt. Durch die Kontrolle unterirdischer Bauwerksteile wurde auf der Baufläche ein Versorgungsschacht als für Fledermäuse ungeeignet eingestuft. Ein Gewölbe auf der unmittelbar benachbarten Fläche ist als Winterquartier für Fledermäuse geeignet. Untersuchungsgebiet Fürstenwalder Allee : Der unterirdische Versorgungsschacht ist für eine Nutzung durch Fledermäuse ungeeignet. Der Beseitigung stehen keine geschützten Arten entgegen. Untersuchungsgebiet Fürstenwalder Allee , 30. April 2014: Die Abrissarbeiten führten zu keiner erheblichen Störung geschützter Arten.
4 Fürstenwalder Allee in Berlin-Wilhelmshagen Seite 4 Untersuchungsgebiet Fürstenwalder Allee , 6. Juni 2014: Bis zum Rückbau aller Gebäude siedelten sich keine neuen Vogelarten an. Der am Ende der Erfassung (6. Juni 2014) noch verbliebene Schornstein wird nicht von geschützten Arten genutzt. Ein Abbruch des Schornsteins ist ohne erhebliche Störung geschützter Arten möglich.
5 Fürstenwalder Allee in Berlin-Wilhelmshagen Seite 5 3 KOMPENSATIONEN Als Kompensation für den Verlust von Nistplätzen wurden 3 Nisthöhle 2GR, Einflugöffnung oval, 30 x 45 mm, 2 Nisthöhle 2GR, Einflugöffnung dreifach Ø 27, 2 Nischenbrüterhöhle 1N, Einflugöffnung zweifach 30 x 45 mm und 2 Baumläuferhöhle 2B an Eichen auf westlich angrenzenden Fläche aufgehängt. Nistkasten 2B Baumläuferhöhle der Fa. SCHWEGLER: Die Nistkästen wurden Mitte April aufgehängt. Nistkasten 2GR der Fa. SCHWEGLER mit Rückzugswinkel für Fledermäuse: Die Nistkästen hingen Mitte April im Gelände.
6 Fürstenwalder Allee in Berlin-Wilhelmshagen Seite 6 Nischenbrüterhöhle 1N der Fa. SCHWEGLER: Gem. Ausnahmezulassung IE 224-OA- AS/G/1053 wurden die Nistkästen bis Mitte April aufgehängt. Das Gewölbe auf dem benachbarten Grundstücksteil ist für die Überwinterung einzelner Fledermäuse geeignet. Für die Beseitigung des Gewölbes werden im Fledermauswinterquartier Wasserwerk Friedrichshagen als CEF-Maßnahme 5 Gewölbesteine zur Erhöhung des Versteckangebotes angebracht. Die Kompensation wird bis Mitte August 2014 umgesetzt. Das unterirdische Gewölbe sollte nur außerhalb der Nutzungszeit von Fledermäusen verschlossen oder beseitigt werden.
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