B i o d a t a G b R Biologische Gutachten

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1 Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbh IDB & Co Gifhorn Bebauungsplan III. Koppelweg / Osttangente mit örtlicher Bauvorschrift Dokumentation und Monitoring der Kompensationsmaßnahmen 2017 Juli 2018 Bearbeitung: Dipl. Biol. M. Fischer MSc. Geoökol. J. Heinsel Dipl. Biol. Uwe Kirchberger Dipl. Biol. Mark Hallfeldt B i o d a t a G b R Biologische Gutachten Landschaftsplanung Eingriffsregelung Naturschutzplanung Spinnerstraße 33b Braunschweig Tel.: / Fax: / biodata@biodata-bs.de

2 Inhalt 1 EINLEITUNG Aufgabenstellung Darstellung der CEF / FCS-Maßnahmen Nistkästen für Höhlenbrüter FCS-Maßnahme Aufwertung eines Gewässers Brutvögel GELÄNDETERMIN IM FRÜHJAHR ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK Tabellenverzeichnis Tab. 1-1: Liste der am installierten Vogelkästen mit Ergebnissen der Kontrolle in 2016 und Tab. 1-2: Reviere auf und im Umfeld der Maßnahmenfläche im Untersuchungsjahr 2016 und Abbildungsverzeichnis Abb. 1-1: Lage des Untersuchungsgebietes am östlichen Rand von Gifhorn Abb. 1-2: Lage des B-Planbereiches (rot) und der Maßnahmenfläche (grün) Abb. 1-3: Standorte der installierten Vogelkästen (blau) Abb. 1-4: Ansichten des Gewässers mit dem Gehölzsaum auf der Kompensationsfläche im Februar 2015 (oben), im Februar 2016 (Mitte) sowie im Mai 2017 (unten) Abb. 1-5: Planung der Maßnahmen auf der Kompensationsfläche Abb. 2-1: Lage der Maßnahmenfläche für das Baugebiet III. Koppelweg mit Vorschlag zur Anlage eines Blühstreifens GbR, Braunschweig I

3 1 EINLEITUNG 1.1 Aufgabenstellung Die hat nördlich des III. Koppelweges am östlichen Rand des Stadtgebietes von Gifhorn ein Baugebiet für Wohnbebauung entwickelt (vgl. Abb. 1-1). Im Rahmen des formalen Bauleitverfahrens waren auch die Belange des speziellen Artenschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. In 2015 wurden im Auftrag der Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen, Gifhorn, durch die GbR, Braunschweig, Untersuchungen zu Brutvögeln, Amphibien und Fledermäusen als potentiell betroffene, artenschutzrechtlich bedeutsame Tierarten sowie zu gesetzlich geschützten Farn- und Blütenpflanzen durchgeführt. Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens werden vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) notwendig (vgl. BIODATA 2015). Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sollen vorrangig den Brutrevierverlust von Neuntöter, Baumpieper und Heidelerche ausgleichen. Gleichzeitig soll der Uferbereich des auf der Kompensationsfläche vorhandenen Gewässers zur Aufwertung des Lebensraumes für Amphibien entkusselt werden. Weiterhin wurden 5 Vogelnistkästen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im März 2016 installiert. Der vorliegende Bericht für 2017 dokumentiert den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen im Rahmen eines auf 5 Jahre (bis 2021) ausgelegten Monitorings (Erfolgskontrolle). Abb. 1-1: Lage des Untersuchungsgebietes am östlichen Rand von Gifhorn. GbR, Braunschweig - 1 -

4 Abb. 1-2: Lage des B- Planbereiches (rot) und der Maßnahmenfläche (grün). 1.2 Darstellung der CEF / FCS-Maßnahmen Nistkästen für Höhlenbrüter Die Installation von künstlichen Nisthilfen dient der Kompensation von Quartieren für Brutvögel, v. a. Höhlenbrüter, die im Zuge der Baumaßnahmen verloren gehen. Folgende Kastentypen der Fa. Schwegler wurden ausgesucht: Typ Anzahl Info 2GR oval 2 Nisthöhle mit Katzen- und Marderschutz 3SV Ø 45 mm 1 Nisthöhle 3SV Ø 45 mm mit Katzen- und Marderschutz 3SV Ø 34 mm 2 Nisthöhle 3SV Ø 34 mm mit Katzen- und Marderschutz GbR, Braunschweig - 2 -

5 Vier der Nisthilfen wurden in dem stark aufgelichteten Kiefernforst östlich des Vorhabensbereiches am installiert, ein weiterer in der Nähe des Regenwasserrückhaltebeckens am westlichen Rand des III. Koppelweges (vgl. Abb. 1-3). Bei allen Nisthilfen wurde darauf geachtet, dass diese in der Nähe von bereits vorhandenen Fledermaushöhlen installiert wurden, damit Höhlenbrüter eher die Vogelkästen annehmen und nicht die Fledermauskästen besetzen. Diese Nisthilfen für Fledermäuse sind Teil einer CEF- Maßnahme, die im Rahmen der Maßnahmenplanung für den B- Plan Koppelweg II im Dezember 2013 ausgebracht worden sind. Die Einflugöffnung der Vogelkästen ist jeweils nach Süden bzw. Südosten exponiert. Abb. 1-3: Standorte der installierten Vogelkästen (blau). Tab. 1-1: Liste der am installierten Vogelkästen mit Ergebnissen der Kontrolle in 2016 und Kontrolle Kontrolle GPS-ID Kastentyp Höhe Baumart GF25V 3SV Ø 34 mm 3,5 Eiche Meise Meise GF26V Meise Trauerschnäpper 2GR oval 3,5 Birke GF27V 3SV Ø 34 mm 3,5 Birke Meise - GF28V 3SV Ø 45 mm 3,5 Kiefer Hornisse Star GF29V 2GR oval 3,5 Weide Meise Meise GbR, Braunschweig - 3 -

6 Bei den bisher im Rahmen des Monitorings zum Koppelweg II durchgeführten Kontrollen der Fledermaushöhlen in 2014 und 2015 wurde festgestellt, dass alle Großraumhöhlen von Meisen (und anderen Vogelarten) zum Nestbau genutzt worden sind, da nach der Durchforstung des Waldes das Angebot an natürlichen Baumhöhlen kaum noch vorhanden ist. Darüber hinaus wurden einige Kästen auch von Hautflüglern (Wespen, Hornissen) zum Nestbau genutzt. Daher wurde bereits 2014 vorgeschlagen, im nahen Umfeld der Fledermaushöhlen Vogelkästen als Ablenkung zu installieren, um den Nutzungsdruck insbesondere auf die Großraumhöhlen zu minimieren. Von den installierten Vogelkästen wurden 2017 vier von fünf von Vögeln als Niststätte genutzt. Unter den Arten waren Meisen und in diesem Jahr auch die Arten Star und Trauerschnäpper vertreten FCS-Maßnahme Aufwertung eines Gewässers Durch die Realisierung des Baugebietes wird der Landlebensraum einiger Amphibienarten überplant und Funktionsbeziehungen zwischen Landlebensraum / Winterquartier und dem Laichgewässer erheblich beeinträchtigt. Dem sollte durch Aufwertung eines anderen Gewässers unweit der Eingriffsfläche als FCS-Maßnahme entgegengewirkt werden. Die in Abb. 1-2 dargestellte Kompensationsfläche war 2015 durch eine wiesenartige Brache geprägt, in deren Mitte sich ein künstlich angelegter Teich befindet. Der Teich war rundum von einem dichten, im Zuge der Sukzession entstandenen Gehölzsaum umgeben (namentlich ca. 8 m hohe Kiefern, vereinzelte Laubbäume). Westlich schließt sich ein Kiefernwald mit vorgelagerten Gehölzaum, östlich ein weiterer breiter Gehölzstreifen an. Um diese Fläche als Lebensraum für die Brutvögel (vgl. Kap ) wieder zu entwickeln sowie das Gewässer als Laichgewässer für Amphibien aufzuwerten, wurde empfohlen, diesen Bereich als halboffenen Lebensraum mit einzelnen Gebüschgruppen und einem besonnten Gewässer zu entwickeln. Vorgeschlagen wurde die Entfernung eines großen Teils der Gehölze um das Gewässer unter Belassung der vorhandenen Laubbäume. Die Gehölze sollten im Winter gefällt und entfernt werden, damit das Gewässer zu Beginn der Amphibienwanderung im zeitigen Frühjahr wieder frei zugänglich ist. Entsprechend den Vorschlägen wurden die Bäume im Winterhalbjahr 2015 / 2016 gefällt (vgl. Abb. 1-4). GbR, Braunschweig - 4 -

7 Abb. 1-4: Ansichten des Gewässers mit dem Gehölzsaum auf der Kompensationsfläche im Februar 2015 (oben), im Februar 2016 (Mitte) sowie im Mai 2017 (unten). Nachdem nun die Beschattung fehlt, kann sich eine typische Ufervegetation entwickeln, die für Amphibien zur Anheftung des Laichs von besonderer Bedeutung ist. GbR, Braunschweig - 5 -

8 1.2.3 Brutvögel Für den Verlust von Revieren von Heidelerche, Baumpieper und Neuntöter wurden folgende Maßnahmen auf der Kompensationsfläche festgesetzt, um keine Verbotstatbestände auszulösen (vgl. Abb. 1-5): Im Bereich der wiesenartigen Brache sollten einzelne Gebüschgruppen unter Verwendung einheimischer Gehölze gepflanzt werden; dabei sollten auch Dornensträucher zur Aufwertung des Lebensraumes für den Neuntöter verwendet werden; insgesamt sollte der halboffene Charakter dieser Fläche allerdings erhalten bleiben. Zusätzlich können entlang der beidseitig bestehenden Gehölzstreifen schmale Gehölzsäume entwickelt werden, die sich senkrecht in die wiesenartige Brache hin erstrecken. Damit würden südexponierte Gehölzsäume geschaffen werden, die als (Teil-)Lebensraum für die o. g. Vogelarten, aber auch andere Tiergruppen (Insekten, Reptilien) dienen können. Bei der Anlage der genannten Gebüschgruppen / Gehölzsäume ist auf möglichst lange Grenzlinien zu achten. Diese Maßnahmen wurden im Frühjahr 2016 durchgeführt. Die Kontrolle in 2016 ergab, dass die Pflanz- und Gestaltungsmaßnahmen wie besprochen umgesetzt worden sind. Die Kartierung der Brutvögel in 2016 ergab auf der Kompensationsfläche lediglich den Nachweis eines Reviers des Baumpiepers sowie Brutzeitfeststellungen (BZF) der Dorngrasmücke auf der Kompensationsfläche sowie von Kiebitz, Feldlerche in der angrenzenden Umgebung (vgl. Tab. 1-2). Damit konnte 2016 lediglich für den Baumpieper ein Revier etabliert werden; Nachweise für Neuntöter und Heidelerche blieben 2016 aus. GbR, Braunschweig - 6 -

9 Abb. 1-5: Planung der Maßnahmen auf der Kompensationsfläche. GbR, Braunschweig - 7 -

10 Im Jahr 2017 wurde die nächste Brutvogelkartierung durchgeführt. In diesem Jahr gab es eine neue Revierfeststellung der Goldammer. Das im Vorjahr nachgewiesene Revier des Baumpiepers konnte für 2017 nicht bestätigt werden. Für die Dorngrasmücke erfolgte wieder eine Brutzeitfeststellung (BZF) für das Gebiet. Die einmaligen Feststellungen der Arten Feldlerche und Kiebitz in der Nähe der Kompensationsfläche, konnten nicht bestätigt werden. Die Zielarten Neuntöter und Heidelerche haben sich 2017 nach wie vor nicht eingestellt. Gerade im Hinblick auf eine Ansiedlung dieser Arten erscheint es nötig, die Kompensationsfläche weiter zu entwickeln insbesondere hinsichtlich Nahrungs- und Bruthabitate. Hierzu kann für den Neuntöter der südexponierte Gehölzrand zu einem breiten wärmebegünstigten Saum gestaltet werden. Dieses kann durch lockere Pflanzung von dornigen Sträuchern wie Weißdorn und Wildrosen geschehen, wobei die Anordnung in geschwungenen Reihen oder mit Ausbuchtungen erfolgen sollte, um eine Verlängerung der Grenzlinie zu erreichen. Um weitere Nahrungshabitate für den Neuntöter wie auch Bruthabitate für die Heidelerche zu schaffen, sollte vor dem neu gestalteten Saum eine Brache von 12 m Breite angelegt werden, welche umschichtig abgeschlegelt wird. Weiterhin können einzelne südexponierte Randbereiche der Anpflanzungen ausgehagert werden bzw. Bereiche mit offenen Rohböden entwickelt werden. Tab. 1-2: Reviere auf und im Umfeld der Maßnahmenfläche im Untersuchungsjahr 2016 und A = Maßnahmenfläche; B = Umgebung Art A B A B Baumpieper 1 Feldlerche 1 BZF Dorngrasmücke 1 BZF 1 BZF Kiebitz 1 BZF Goldammer 1 GbR, Braunschweig - 8 -

11 2 GELÄNDETERMIN IM FRÜHJAHR 2018 Anlässlich eines Termins am wurden die Kartierungsergebnisse aus 2017 sowie die o. g. Vorschläge vor Ort noch einmal vorgestellt. Ein Grund für das bisherige Fehlen der Zielarten kann im mangelnden Angebot an Nahrungsflächen und Brutplatzmöglichkeiten liegen, da das vorhandene Grünland sehr artenarm und daher wohl auch arm an Insekten ist. Vorgeschlagen wird daher der Umbruch eines ca. 30 m breiten Streifens an der südexponierten Nordseite (vgl. Abb. 2-1) und die Einsaat eines Blühstreifens (z. B. eine Mischung für magere Standorte [Nr. 5] der Fa. Rieger-Hofmann GmbH). Abb. 2-1: Lage der Maßnahmenfläche für das Baugebiet III. Koppelweg mit Vorschlag zur Anlage eines Blühstreifens. Weiterhin sind die Rohbodenbereiche südlich der jeweiligen Anpflanzungen jährlich neu zu schaffen und zu vergrößern. GbR, Braunschweig - 9 -

12 3 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK Für den B-Plan III. Koppelweg wurden in 2016 auf Grundlage eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages CEF-Maßnahmen für Vögel und FCS-Maßnahmen für Amphibien umgesetzt. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die durchgeführten Maßnahmen sowie die in 2017 durchgeführte Erfolgskontrolle. Die fünf installierten Vogelkästen im Umfeld des III. Koppelweges, waren größtenteils wieder von Vögeln besetzt. Auf der Kompensationsfläche wurden unstete Reviervorkommen von Baumpieper (2016) und Goldammer (2017) nachgewiesen. Nachweise von Neuntöter und Heidelerche blieben auch 2017 aus. Weitere Entwicklungsmaßnahmen der Habitatstruktur, wie die Anlage eines Gehölzsaumes und eines Brachestreifens werden empfohlen. Das Monitoring ist auf insgesamt 5 Jahre ausgelegt und ist entsprechend bis einschließlich 2021 weiterzuführen, um den Erfolg der Maßnahmen entsprechend dokumentieren zu können. GbR, Braunschweig

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