Vorhabenbezogener Bebauungsplan am Richard-Wagner-Ring. Überprüfung des Vorkommens der Zauneidechse und
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- Heinrich Eberhardt
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1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan am Richard-Wagner-Ring in Rastatt Überprüfung des Vorkommens der Zauneidechse und Abarbeitung der Artenschutzbelange Vögel ( Worst-case - Betrachtung) September 2017 Auftraggeber: WALD + CORBE Infrastrukturplanung GmbH Am Hecklehamm Hügelsheim Auftragnehmer: Jochen Lehmann Schoferstraße 7a Bühlertal Tel.: +49 (0) jochen.lehmann@ilnbuehl.de
2 VbB am Richard-Wagner-Ring in Rastatt - Abarbeitung der Artenschutzbelange ( Worst-case - Betrachtung) 2 Inhaltsverzeichnis 1. VORBEMERKUNG UND AUFGABENSTELLUNG ÜBERPRÜFUNG DES VORKOMMENS DER ZAUNEIDECHSE ABARBEITUNG DER ARTENSCHUTZBELANGE VÖGEL ( WORST-CASE - BETRACHTUNG) 6 4. ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG LITERATUR... 10
3 VbB am Richard-Wagner-Ring in Rastatt - Abarbeitung der Artenschutzbelange ( Worst-case - Betrachtung) 3 1. VORBEMERKUNG UND AUFGABENSTELLUNG Die Baugenossenschaft Familienheim Rastatt eg plant in Rastatt auf einem ca qm großen Grundstück zwischen Richard-Wagner-Ring und Franz-Abt-Straße die Errichtung von drei Wohnhausneubauten für bezahlbaren Mietwohnungsbau mit 3 Vollgeschossen + Satteldachgeschoss als Nicht-Vollgeschoss auf einer Tiefgarage, die vom Richard-Wagner-Ring aus erschlossen wird. Die Planung kann der nachfolgenden Abbildung (Abb. 1) entnommen werden. Zur Überprüfung, ob durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des 44 BNatSchG ausgelöst werden, bzw. ausgelöst werden können, wurde am eine Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (LEHMANN 2017) durchgeführt. Diese Ersteinschätzung ergab Hinweise auf Vorkommen der Zauneidechse sowie planungsrelevante Vogelarten (Bluthänfling, Haussperling und Star). Da für das Vorhaben ein sehr enger Zeitrahmen vorgesehen ist, wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rastatt festgelegt, dass das Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen von zwei intensiven Kontrollen im August bei guten Witterungsbedingungen überprüft werden soll. Ab August schlüpfen die jungen Zauneidechsen und sind gut in diesem Zeitraum nachweisbar. Daher kann das Vorkommen der Art auch noch im Spätsommer nachgewiesen werden. Eine genaue quantitative Abschätzung ist auf Grundlage einer reinen Spätsommerkartierung allerdings schwierig. Sollten Tiere nachgewiesen werden, ist über die Betrachtung der potenziellen Habitate, der Lebensraumverlust zu errechnen und aufzuzeigen, wie das Eintreten des Verbotstatbestandes der Tötung vermieden werden soll sowie durch Planung geeigneter CEF-Maßnahmen der Lebensraumverlust auszugleichen. In Bezug auf das potenzielle Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten ist eine Kartierung ab August nicht mehr möglich. Für diese Arten sind geeignete Maßnahmen (CEF- Maßnahmen) im Rahmen einer Worst-Case-Betrachtung festzulegen.
4 VbB am Richard-Wagner-Ring in Rastatt - Abarbeitung der Artenschutzbelange ( Worst-case - Betrachtung) 4 Abb. 1: Lageplan, Stand (Quelle: Dipl.-Ing. (FH) Frank Röstel)
5 VbB am Richard-Wagner-Ring in Rastatt - Abarbeitung der Artenschutzbelange ( Worst-case - Betrachtung) 5 2. ÜBERPRÜFUNG DES VORKOMMENS DER ZAUNEIDECHSE Methodik Zur Überprüfung des Vorkommens der Zauneidechse wurde das Untersuchungsgebiet an zwei Terminen begangen und auf das Vorkommen von Reptilien hin untersucht ( und ). An den genannten Tagen herrschte eine für Eidechsen günstige Witterung, es waren sonnige und windstille Tage mit mindestens 18 C Außentemperatur. Die extreme Mittagshitze wurde gemieden. Bereiche, die sich aufgrund ihrer strukturellen Beschaffenheit als potentielles Eidechsenhabitat eigneten, wurden durch langsames Abgehen intensiv auf das Vorkommen der Zauneidechse hin untersucht. Diese Bereiche müssen eine kleinräumige Verzahnung von zahlreichen Versteckmöglichkeiten und Sonnenplätzen mit geeigneten Jagdhabitaten bei guter Besonnung aufweisen. Zudem erfolgte die Kontrolle von Versteckmöglichkeiten wie z.b. Totholz oder Steine durch vorsichtiges Anheben. Ergebnisse Die Zauneidechse oder andere Reptilien konnten nicht festgestellt werden. Eine weitere artenschutzrechtliche Betrachtung ist daher nicht erforderlich. Lediglich aus der Familie der Heuschrecken konnte mit der Gottesanbeterin (Mantis religiosa) eine interessante Art nachgewiesen werden (s. Abb. 2). Die Art ist in Baden- Württemberg in der Roten Liste als gefährdet eingestuft. Im Untersuchungsgebiet konnten drei Individuen beobachtet werden. Abb. 2: Gottesanbeterin (Mantis religiosa) auf abgemähter Goldrute
6 VbB am Richard-Wagner-Ring in Rastatt - Abarbeitung der Artenschutzbelange ( Worst-case - Betrachtung) 6 3. ABARBEITUNG DER ARTENSCHUTZBELANGE VÖGEL ( WORST-CASE - BETRACHTUNG) Bestand / Potentielle Betroffenheit Auf Basis der vorhandenen Habitatstrukturen und der angrenzenden Landschaftsteile ist ein Vorkommen folgender, planungsrelevante Vogelarten (Arten der Roten Liste bzw. der Vorwarnliste) im Vorhabensgebiet möglich: Bluthänfling, Haussperling und Star. Der Bluthänfling ist in der aktuellen Roten Liste (BAUER et al. 2016) als gefährdet eingestuft worden. Die beiden anderen o.a. Arten werden in der Roten Liste Baden-Württembergs in der Vorwarnliste geführt. Alle drei Arten könnten von einem Brutplatz- bzw. eines Revierverlustes aufgrund der Rodung von Gehölzen bzw. dem Wegfall von Nahrungsflächen betroffen sein. Nachfolgend werden die ökologischen Ansprüche der nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten kurz beschrieben. Der Bluthänfling ist eine typische Art der Siedlungsränder. Hier bevorzugt er offene sonnige Flächen mit niedriger Gras- und Krautvegetation, die mit Sträuchern gegliedert sind (Gärten, Parks, Friedhöfe). Extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen gehören ebenso zu den optimalen Habitaten wie Ruderalflächen sowie kleinparzellierte heckenreiche Wiesen- und Ackerflächen. Als Freibrüter legt der Hänfling sein Nest vorwiegend auf Büschen oder am Boden an. Seine Nahrung setzt sich aus Sämereien von Wildkräutern und Stauden, aber auch Baumsamen zusammen, die er leider immer weniger in den Siedlungen und an den Ortsrändern findet. Im Untersuchungsgebiet kann sehr wahrscheinlich nicht mehr als ein Brutpaar der Art vorkommen. Der Haussperling ist eine der häufigsten Vogelarten, der als ausgesprochener Kulturfolger vor allem dörfliche und städtische Lebensräume besiedelt. Bevorzugte Brutplätze sind Nischen und Höhlen an Gebäuden. Als Standvogel ist die Art das ganze Jahr über zu beobachten. Bei zwei bis vier, meist drei Jahresbruten erfolgt die Eiablage zwischen März bis Anfang August. Brutplätze konnten an einigen angrenzenden Häusern festgestellt werden. In den dichten Hecken und Ruderalfluren des Untersuchungsgebietes findet die Art wichtige Ruheplätze und Nahrungsflächen. Obwohl noch einer der häufigsten Brutvögel in Baden-Württemberg wird der Star aufgrund starker Bestandsrückgänge mittlerweile in der Vorwarnliste geführt. Der Star bewohnt halboffene bis offene Kulturlandschaften, lichte Laub- und Laubmischwälder, Parks und Gärten mit altem, höhlenreichem Baumbestand. Meistens werden ein bis zwei Jahresbruten durchgeführt, wobei die Brutperiode von April bis Mitte Juli dauert. Auch für den Star, der während den Begehungen regelmäßig beobachtet werden konnte, stellt das Untersuchungsgebiet einen wichtigen nahrungsraum dar Maßnahmen Die erforderliche Rodung der Gehölze muss außerhalb der Vogelbrutzeit zwischen Oktober und März durchgeführt werden. Mit dem Ziel die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang ( 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) weiterhin zu erfüllen, sind in räumlicher Nä-
7 VbB am Richard-Wagner-Ring in Rastatt - Abarbeitung der Artenschutzbelange ( Worst-case - Betrachtung) 7 he zum geplanten Vorhaben an geeigneten Stellen künstliche Nisthilfen für den Haussperling und den Star zu installieren. Für den Star sind drei Starenhöhlen mit Katzen- und Marderschutz sowie einer Fluglochweite von Ø 45 mm an Bäumen und/oder Gebäuden anzubringen. Abb. 3: Starennisthöhle an einem Baum Auch für den Haussperling wird aufgrund des zunehmenden Rückgangs (Bestandsabnahme bis zu 50% im Zeitraum ) sowie der hohen Verantwortung Baden-Württembergs (6-12% des Anteils am Brutbestand von Deutschland) empfohlen, drei Nistkästen speziell für Sperlinge aufzuhängen bzw. beim Bau der Gebäude zu integrieren. Abb. 4: Beispiel des Sperlingskoloniehaus Weitere Informationen zu speziellen Nistkästen für die genannten Vogelarten sind beispielsweise unter folgenden Links zu finden: oder Betroffen sind die Vögel insbesondere der Bluthänfling vor allem durch den flächenhaften Verlust von Nahrungsflächen. Daher sollten die für viele Arten wichtigen vorhandenen Bäume und Gebüsche im Gebiet erhalten werden, wo dies mit der Planung vereinbar ist. Zudem ist eine Ein- und Durchgrünung des Vorhabens mit einheimischen Sträuchern und Laubbäumen vorzusehen. Dies sollte insbesondere mit samen- und früchtetragende Arten wie beispielsweise Birke, Feldahorn, Hainbuche, Weißdorn, Schwarzer Holunder, Haselnuss und
8 VbB am Richard-Wagner-Ring in Rastatt - Abarbeitung der Artenschutzbelange ( Worst-case - Betrachtung) 8 Kornelkirsche erfolgen. Wenn möglich sollte auch eine Fassadenbegrünung mit Efeu und Wilder Wein an den neu zu errichtenden Gebäuden erfolgen. Zur Minderung der verlorengehenden Nahrungsflächen empfiehlt sich auf sonstigen Grünflächen die Bepflanzung mit insektenanlockenden und samentragenden Pflanzen wie beispielsweise Rispen-Flockenblume, Tauben-Skabiose, Natternkopf, Wilde Karde, Dill, Koriander, Königskerze, Mauerpfeffer-Arten, Lavendel, Thymian und andere. Auch kann die Anlage samenreicher Flächen durch Ansaat spezieller Blühmischungen wie beispielsweise Blühende Landschaft Süd der Fa. Rieger-Hofmann oder Lebensraum I der Fa. Saaten Zeller erfolgen. Um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ( 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) zu erhalten, sind darüberhinaus insbesondere für den Bluthänfling funktionserhaltende Maßnahmen durchzuführen. Diese müssen im Rahmen von CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality) im Vorfeld der Bebauung erfolgen. Zur Kompensation empfiehlt sich hier die Anlage samenreicher Flächen durch Ansaat spezieller Blühmischungen wie beispielsweise Blühende Landschaft Süd der Fa. Rieger-Hofmann oder Lebensraum I der Fa. Saaten Zeller im Siedlungsrandbereich von Rastatt auf eine Fläche von etwa 500 m².
9 VbB am Richard-Wagner-Ring in Rastatt - Abarbeitung der Artenschutzbelange ( Worst-case - Betrachtung) 9 4. ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG Im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans am Richard-Wagner-Ring in Rastatt erfolgte im August 2017 die Überprüfung des Vorkommens der Zauneidechse. Die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Art konnte nicht nachgewiesen werden. Desweiteren wurden die potenziell betroffenen planungsrelevanten Vogelarten (Bluthänfling, Haussperling und Star) betrachtet und unter dem Aspekt des Artenschutzes im Rahmen einer Worst-Case- Betrachtung abgearbeitet. Bei Durchführung der oben beschriebenen Maßnahmen werden die artenschutzrechtlichen Belange gemäß 44 BNatSchG berücksichtigt. Die erforderlichen Maßnahmen sind im Folgenden kurz aufgelistet: Die erforderliche Rodung der Gehölze sowie die Baufeldfreimachung muss außerhalb der Vogelbrutzeit zwischen Oktober und März durchgeführt werden. Erhalt vorhandener Gehölze insbesondere älterer Bäume und Integration dieser in die Planung. Ein- und Durchgrünung des Vorhabens mit einheimischen Sträuchern und Laubbäumen. Anlage von extensiv genutzten Grünflächen mit insektenanlockenden und samentragenden Stauden Anlage samenreicher Flächen durch Ansaat spezieller Blühmischungen auf eine Fläche von etwa 500 m² (planexterne CEF-Maßnahme). Zudem müssen spezielle Nisthilfen für die planungsrelevanten Vogelarten (Haussperling und Star) installiert werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nr. 1-3 können bei Einhaltung der o.a. vorgeschlagenen Vorgehensweise weitgehend ausgeschlossen werden.
10 VbB am Richard-Wagner-Ring in Rastatt - Abarbeitung der Artenschutzbelange ( Worst-case - Betrachtung) LITERATUR BAUER, H.-G., M. BOSCHERT, M. I. FÖRSCHLER, J. HÖLZINGER, M. KRAMER & U. MAHLER (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 6. Fassung. Stand Naturschutz-Praxis Artenschutz 11. KRATSCH, D., MATTHÄUS. G, FROSCH, M. (2012): Artenschutzrechtliche Prüfung bei Vorhaben nach 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG, unveröff. Vortrag KRATSCH, D. (2007): Artenschutz bei Planungen und Vorhaben. Fachdienst Naturschutz, Naturschutz-Info 2+3/2006. Hrsg: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Karlsruhe. LEHMANN, J. (2017): Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung VbB am Richard-Wagner-Ring in Rastatt, unveröff. Gutachten im Auftrag von WALD + CORBE Infrastrukturplanung GmbH. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2014): FFH-Arten in Baden-Württemberg. Erhaltungszustand 2013 der Arten in Baden- Württemberg
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