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1 Gemeinde Gammelshausen Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Bebauungsplan "Haldenweg Ergebnisse der Geländeuntersuchung Erstellungsdatum: Gefertigt: Franziska Eich (Dipl.-Biol.), Susanne Drosihn (Dipl. Biol.) Dipl. Ing. (FH) Manfred Mezger -Freier Stadtplanermquadrat - kommunikative Stadtentwicklung Hauptstraße 25, Bad Boll T / , F /

2 Artenschutz- VU zum B-Plan Haldenweg in Gammelshausen 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Anlass und Aufgabenstellung Lage des Untersuchungsgebiets Ausgangszustand des Gebietes Schutzausweisungen Bestandserfassung Untersuchungsgebiet und -umfang Erfassung von Habitatstrukturen Bedeutung des Gebietes für den Artenschutz Fazit und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise... 8 Literatur- und Quellenangaben... 9 Anlage: Fototeil... 10

3 1 Allgemeines 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Gemeinde Gammelshausen plant auf dem Gelände des Wertstoffhofes eine Erweiterung des Siedlungsbereiches um mehrere Wohngebäude. Auf dem Flurstück 3/2 am südöstlichen Ortsrand befindet sich der Wertstoffhof des Landkreises Göppingen in der Gemeinde Gammelshausen. Die Gemeinde strebt an, diesen mit dem örtlichen Bauhof an einem Standort zu konzentrieren. Dadurch ergibt sich für die Gemeinde die Möglichkeit, das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen und attraktive Bauplätze in Ortsrandlage zu schaffen. Um im Vorfeld zu prüfen, wo durch die Planung möglicherweise Konflikte für den Artenschutz entstehen, hat die Gemeinde diese artenschutzrechtliche Voruntersuchung in Auftrag gegeben. Anhand dieses Abstimmungspapiers soll die weitere Vorgehensweise zum Thema Artenschutz festgelegt werden. 1.2 Lage des Untersuchungsgebiets Das Plangebiet liegt im Süden des Gemeindegebiets und umfasst das Flurstück 3/2. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im Lageplan zur Einbeziehungssatzung dargestellt. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst ca. 963 m² (0,1 ha). Abbildung 1 Lage des geplanten Baugebietes

4 Artenschutz- VU zum B-Plan Haldenweg in Gammelshausen Ausgangszustand des Gebietes Das Plangebiet liegt an der östlichen Ortsgrenze der Gemeinde Gammelshausen und wird derzeit als Recyclingplatz und Wertstoffhof genutzt. Glascontainer sowie einbetonierte Kiesbehälter und ein überdachter nach zwei Seiten offener Teil des Schuppens befinden sich auf dem öffentlich zugänglichen Platz. Der Wertstoffhof selbst ist nur in vorgegebenen Zeiten zugänglich. Durch den Zaun sind diverse Container, sowie ein großer Schuppen zu sehen. Der Recyclingplatz ist mit Kies bedeckt, wohingegen der Wertstoffhof asphaltiert ist. Das Gelände bietet wenig Lebensraum für schützenswerte Arten. Am nördlichen Rand grenzt eine Wiese an, auf der wenige Obstbäume gepflanzt sind. Größeres Potenzial bietet das Gebiet im Osten des Geländes, wo sich alte Obstbaumbestände, sowie gartenartige Strukturen befinden. Nach Süden und Westen grenzt das Wohngebiet entlang des Haldenwegs an. Die dazugehörigen Gärten mit Baum- und Gebüschstrukturen bieten deutlich höheres Lebensraumpotential. (siehe auch Anlage Fototeil des Berichtes) Abbildung 3 Gebietsübersicht, Ausschnitt aus Orthofoto (Quelle: LUBW Kartendienst online)

5 Artenschutz- VU zum B-Plan Haldenweg in Gammelshausen Schutzausweisungen Östlich des Plangebietes in Verlängerung des Haldenweges beginnt das großflächige Vogelschutzgebiet Nr Vorland der Mittleren Schwäbischen Alb. Sonstige Schutzausweisungen sind im Gebiet und näheren Umfeld nicht vorhanden. Abbildung 4 Ausschnitt aus Schutzgebietskarte (Quelle: LUBW Kartendienst online, Schutzgebiete) Schraffur: Vogelschutzgebiet, flächig rosa: 32-Biotope, flächig grün: Waldbiotope

6 Artenschutz- VU zum B-Plan Haldenweg in Gammelshausen 6 2 Bestandserfassung 2.1 Untersuchungsgebiet und -umfang Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange im geplanten Bauvorhaben wurden in 2015 folgende Untersuchungen beauftragt: 1. Habitateignung des Gebietes für Anhang-IV-Arten 2. Habitateignung für Brutvögel, Erfassen relevanter Strukturen Der engere Untersuchungsraum besteht aus dem Plangebiet, das identisch ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Zusätzlich wurden vogelrelevante Habitatstrukturen des näheren Umfeldes mit untersucht. 2.2 Erfassung von Habitatstrukturen Begehung Uhrzeit: 13:45 14:15 Uhr Witterung: sonnig, ca. 16 C Es wurde bei der Begehung darauf geachtet, ob und welche relevanten Habitatstrukturen für die Anhang-IV-Arten vorliegen, z.b. hohle Bäume, Nistkästen, Rindenspalten (Fledermäuse, Haselsträucher, Böschungen mit Lockersediment (Zauneidechse) etc. Anmerkung: Zur Erfassung von Individuen der Zauneidechse war jedoch weder die Jahreszeit noch das Wetter geeignet. Im Untersuchungsraum und näherem Umfeld liegen folgende Habitatstrukturen vor: gekieste und versiegelte Flächen, Gebäude Einzelbäume vorhandenes Siedlungsgebiet Der Recyclingplatz ist mit Kies bedeckt, wohingegen der Wertstoffhof asphaltiert ist. Das Gelände bietet wenig Lebensraum für schützenswerte Arten. Am nördlichen Rand grenzt eine Wiese an, auf der wenige Obstbäume gepflanzt sind.

7 Artenschutz- VU zum B-Plan Haldenweg in Gammelshausen 7 3 Bedeutung des Gebietes für den Artenschutz Das Plangebiet bietet nur wenig Habitatstrukturen für die Tierwelt. Die Betonmauer mit Rissen und Spalten, sowie die Kies-und Sandabteilungen und die angrenzende verwilderte Vegetation ist als Lebensraum für Zauneidechsen denkbar. Der Grasstreifen an der nördlichen Grenze des Recyclinghofes ist mit Trittrasenvegetation bewachsen. Die offene aber überdachte Kieslagerstätte, sowie der angrenzendes Schuppen des Wertstoffhofes könnten ggf. für Halbhöhlenbrüter und Kulturfolger wie den Hausrotschwanz Nistmöglichkeiten bieten. Die an das Areal angrenzenden Flächen aus Wiesen, Obstbäumen, Gärten und strukturreichen Gebäuden bieten potentielles Habitat für Brutvögel und Kleinsäuger. Durch den auftretenden Lärm und die Störfaktoren ist die Fläche insgesamt von geringer Wertigkeit für den Artenschutz.

8 Artenschutz- VU zum B-Plan Haldenweg in Gammelshausen 8 4 Fazit und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise Aufgrund der oben genannten Ausführungen ist die Fläche von geringer artenschutzrechtlicher Bedeutung. Mit Anhang-IV-Arten wird nicht gerechnet, ebenso nicht mit gefährdeten Vogelarten. Lediglich die Zauneidechse könnte aufgrund der vorhandenen Strukturen vorkommen. Zauneidechse: Vergrämung potentiell vorkommender Individuen aus dem Baufeld vor Baubeginn, d.h. sukzessives Abdecken der potentiellen Flächen mit schwarzen Planen. Der günstigste Zeitpunkt hierfür ist die Zeit zwischen der Winterruhe und der Eiablage, d.h. im Frühjahr nach Erscheinen der Tiere aus dem Winterquartier bei günstiger Witterung. Dadurch haben die Tiere die Möglichkeit aktiv das Gelände zu verlassen. Sonstige Arten: Die sonstigen Anhang-IV-Arten müssen aufgrund der o.g. Zusammenhänge nicht weiter betrachtet werden. Weitere Untersuchungen nicht erforderlich.

9 Artenschutz- VU zum B-Plan Haldenweg in Gammelshausen 9 Literatur- und Quellenangaben DOERPINGHAUS, A., EICHEN, C., GUNNERMANN, H., LEOPOLD, P., NEUKIRCHEN, M., PE- TERMANN, J. & SCHRÖDER, E. (Bearb.) (2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie mit Beiheft "Exkursions-Bestimmungsschlüssel der Sphagnen Mitteleuropas". Naturschutz und Biologische Vielfalt H. 20. Bonn-Bad Godesberg. Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009, BGBl. Teil I, Nr. 51: S ff. HÖLZINGER, J., H.-G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT & U. MAHLER [Hrsg. LfU = Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg] (2005): Rote Liste der Brutvögel Baden- Württembergs. 5., überarbeitete Fassung, Stand Karlsruhe. LANDRATSAMT GÖPPINGEN, Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren, - Ein Merkblatt des Umweltschutzamtes, Stand: August 2007 LISSAK 2003: Die Vögel des Landkreises Göppingen LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG (HRSG.), Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11: Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 5. Fassung. Stand SUDFELDT, C., R. DRÖSCHMEISTER, M. FLADE, C. GRÜNEBERG, A. MITSCHKE, J. SCHWARZ & J. WAHL (2009): Vögel in Deutschland DDA, BfN, LAG VSW, Münster. SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung 30. November Berichte zum Vogelschutz 44:

10 Artenschutz- VU zum B-Plan Haldenweg in Gammelshausen 10 Anlage: Fototeil Abb. Überblick über den Recyclingplatz von Osten nach Westen. Abb. Nördliche Begrenzung des Recyclingplatzes durch eine Betonmauer. Daran angrenzend ein Wiesenstück mit wenigen Obstbäumen.

11 Artenschutz- VU zum B-Plan Haldenweg in Gammelshausen 11 Abb. Blick an den nördlichen Rand des Wertstoffhofs. Abb. Der Grasstreifen aus Trittrasenarten läuft von Osten nach Westen und wird von der Betonmauer begrenzt.

12 Artenschutz- VU zum B-Plan Haldenweg in Gammelshausen 12 Abb. Am nördlichen Rand des Platzes befinden sich betonierte Abteilungen, in denen Kies und Sand gelagert wird. Für Zauneidechsen wäre dies als Sonnenplatz denkbar, die angrenzende Vegetation, sowie Spalten und Risse im Beton, bietet potenzielle Unterschlupfmöglichkeiten. Abb. Die betonierten Abteilungen sind teilweise von Ruderalvegetation bewachsen.

13 Artenschutz- VU zum B-Plan Haldenweg in Gammelshausen 13 Abb. Zwischen den Dachbalken dieser überdachten Abteilung am nördlichen Rand wäre es Halbhöhlenbrütern möglich Nistplatz zu finden. Abb. Der Wertstoffhof ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht zugänglich. Der Schuppen im Hintergrund könnte ggf. Potenzial für Kulturfolger wie den Hausrotschwanz bieten.

14 Artenschutz- VU zum B-Plan Haldenweg in Gammelshausen 14 Abb. Am westlichen Rand des Wertstoffhofs grenzt direkt das Wohngebiet und Gartenbereiche an. Aber auch hier ist die Vegetation äußerst spärlich.

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