Gemeinde Wangen Ortsteil Oberwälden

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1 Gemeinde Wangen Ortsteil Oberwälden Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum Bebauungsplan BREITE OBERWÄLDEN Ergebnisse der Geländeuntersuchungen 2016 Erstellungsdatum: Gefertigt: Franziska Eich (Dipl.-Biol.), Ansgar Poloczek (Dipl. Biol.), Dr. B. Schalkhaußer (Dipl. Biol.) Dipl. Ing. (FH) Manfred Mezger -Freier Stadtplanermquadrat - kommunikative Stadtentwicklung Badstraße 44, Bad Boll T / , F /

2 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Anlass und Aufgabenstellung Ausgangszustand des Gebietes Schutzausweisungen Bestandserfassung und Ergebnisse Untersuchungsgebiet und -umfang Erfassung von Habitatstrukturen Erfassung der Zauneidechse Brutvögel Fledermäuse und sonstige Säuger Tag- und Nachtfalter Holzbewohnene Käfer Amphibien Sonstige Anhang-IV-Arten Grünland Prüfung der Verbotstatbestände Vögel Zauneidechse Sonstige Arten Pflanzen und FFH-Grünland Zusammenfassung Literatur- und Quellenangaben Titelbild: von oben nach unten und links nach rechts. oberste Reihe: Panoramaaufnahme aus der Mitte des Untersuchungsraumes nach Osten. mittlere Reihe: Stare auf einem der blühenden Apfelbäume. Hornisse im südöstlichen Teil des Untersuchungsraumes. Blaumeise auf einem der Streuobstbäume. unterste Reihe: Panoramaaufnahme aus der Mitte des Untersuchungsraumes nach Westen. Fotos: Dr. B. Schalkhaußer.

3 1 Allgemeines 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Gemeinde Wangen plant im Bereich nördlich der Uhlandstraße ein Allgemeines Wohngebiet, um den örtlichen Bedarf an Wohnflächen in der Gemeinde decken zu können. Die Planung orientiert sich dabei am Gemeindeentwicklungskonzept, welches 2011 im Rahmen des Förderprogramms Flächen gewinnen durch Innenentwicklung aufgestellt und vom Gemeinderat verabschiedet wurde. So soll die etwa 1,7 ha große Grünfläche lediglich am Rand entlang der Kirchstraße und der Uhlandstraße mit etwa 10 Einzel- oder Doppelhäusern bebaut werden. Die restliche Fläche soll als Grünfläche erhalten bleiben. Dies entspricht auch den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Um im Vorfeld zu prüfen, wo durch die Planung möglicherweise Konflikte für den Artenschutz entstehen, hat die Gemeinde diese artenschutzrechtliche Voruntersuchung in Auftrag gegeben. Anhand dieses Abstimmungspapiers soll die weitere Vorgehensweise zum Thema Artenschutz festgelegt werden. Abbildung 1 Lage des geplanten Baugebietes (Auszug aus Bebauungsplan-Entwurf), Einzelheiten siehe dort

4 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden Ausgangszustand des Gebietes Beim vorliegenden Untersuchungsraum handelt es sich um Grünland unterschiedlicher Ausprägung, gärtnerisch genutzte Flächen und mehrere Streuobstparzellen. Abbildung 2 Orthofoto des Gebietes (Quelle: LUBW online, Themenkarten) 1.3 Schutzausweisungen Im Gebiet sowie in der näheren Umgebung sind keine Schutzausweisungen vorhanden. Die Abbildung 2 gibt die Themenkarte Schutzausweisungen des Gebietes wieder (ohne Eintrag im Planausschnitt).

5 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden 5 2 Bestandserfassung und Ergebnisse 2.1 Untersuchungsgebiet und -umfang Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange im geplanten Bauvorhaben wurden in 2016 folgende Untersuchungen beauftragt: 1. Habitateignung des Gebietes für Anhang-IV-Arten und Vögel 2. Brutvogelkartierung in 4 Durchgängen 3. Erfassen der Zauneidechse 4. Prüfung des Grünlands auf Lebensraumtyp FFH 6510 Der engere Untersuchungsraum besteht aus dem Plangebiet, das identisch ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Zusätzlich werden vogelrelevante Habitatstrukturen des näheren Umfeldes mit untersucht. 2.2 Erfassung von Habitatstrukturen Im Untersuchungsraum und näherem Umfeld liegen folgende Habitatstrukturen vor: Gärtnerisch genutzte Bereiche mit Gewächshäusern Streuobstwiesen unterschiedlicher Nutzungsintensität, Requisiten wie Geräteschuppen, Holzstapel, verfallene Bereiche Einzelbäume, Baumreihen vorhandenes Siedlungsgebiet

6 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden 6 Abbildung 3 Ansichten aus dem Untersuchungsraum zu zwei Begehungszeitpunkten: (links) und (rechts). a) und b) Blick vom südwestlichen Rand nach Nordnordost in Richtung der Gewächshäuser (a) bzw. nach Osten in Richtung des Parkplatzes (b). c) und d) Blick von der westlichen Mitte des Untersuchungsraumes nach Süden. e) und f) Blick vom südlich-mittleren Rand nach Norden (e) bzw. nach Nordwesten (f). g) und h) Blick von der Mitte des Untersuchungsraumes nach Westen auf die Gewächshäuser (Hintergrund). Fotos: Dr. B. Schalkhaußer

7 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden Erfassung der Zauneidechse Es wurden vier Begehungen bei günstiger Jahres- und Tageszeit sowie ausreichend warmer und trockener Witterung durchgeführt. Tabelle 1: Begehungstermine Zauneidechse Datum Uhrzeit Wetter Schwerpunkt sonnig, warm, ca. 15 C Zauneidechse/ Reptilien heiter, ca. 20 C Zauneidechse/ Reptilien heiter, ca. 21 C Zauneidechse/ Reptilien sonnig, warm, ca. 19 C Zauneidechse/ Reptilien Abbildung 4 Sicht auf zwei der Gewächshäuser zu zwei Begehungszeitpunkten: (links) und (rechts). a) und b) Südlichst gelegenes Gewächshaus Anfang Mai noch unbepflanzt (a), im Juni bepflanzt (b). c) und d) Nördliches Gewächshaus wiederum zuerst unbepflanzt mit offen liegenden Bodenstellen (c), bzw. zum späteren Begehungszeitpunkt bepflanzt (d). Die Gewächshäuser wurden als potentiell reptilien-relevante Strukturen vermerkt. Fotos: Dr. B. Schalkhaußer

8 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden 8 Abbildung 5 Weitere Zauneidechsen-relevante Strukturen im Untersuchungsraum. a) Totholzelemente und mit Ruderalaufwuchs bewachsene Erdhügel mit Erdlöchern im südwestlichen Teil des Untersuchungsraumes. b) Totholzelemente an ein verwildertes Gebüsch anschließend neben den Gewächshäusern gelegen im westlichen Teil des Untersuchungsraumes. Fotos: Dr. B. Schalkhaußer Ergebnisse der Untersuchung Bei keiner der Begehungen konnten Individuuen der Zauneidechse nachgewiesen werden. Es wurden zwar geeignete Aufwärmplätze und offener Boden zur Eiablage vorgefunden, zudem Extensivstrukturen im Bereich der Streuobstwiesen, doch keinerlei Anzeichen auf ein Vorkommen der Tiere.

9 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden Brutvögel Eine Brutvogelkartierung in vier Begehungen wurde ebenfalls in 2016 auf dem Gebiet durchgeführt, es wurden hauptsächlich Kulturfolger angetroffen, von denen jedoch auch einige auf der Vorwarnliste stehen. Die Rote-Liste Art Mehlschwalbe brütet nicht im Gebiet, sie nutzt die Wiesen jedoch zum Jagen. Höhlenbrüter: Im östlichen Teil des Gebietes gibt es einige ältere Apfelbäume mit natürlichen Baumhöhlen. In zwei von diesen waren bei der Juni-Begehung Blau- und Kohlmeisen mit der Jungenaufzucht beschäftigt. Diese saßen als sog. Astlinge auf den Zweigen und ließen sich von den Altvögeln füttern. Tabelle 2: Begehungstermine Brutvögel Datum Uhrzeit Wetter Schwerpunkt bedeckt, ca. 12 C Standvögel und Spechte bedeckt, ca. 15 C Standvögel und frühe Zugvögel sonnig, warm, Bestätigung der Reviere :50 heiter, ca. 20 C späte Zugvögel Ergebnisse Abbildung 6 Beispiele für Brutvögel-relevante Strukturen im Untersuchungsraum a) Dichtes, verwildertes Gebüsch im westlichen Teil des Untersuchungsraumes. b) Blaumeise bei Fütterung seines Nachwuchses (beobachtet) auf insg. zwei der Streuobstbäume im östlichen Teil des Untersuchungsraumes. c) Nistkasten an einem der Streuobstbäume im mittleren Teil des Untersuchungsraumes. Fotos: Dr. B. Schalkhaußer

10 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden 10 Tabelle 3: Ergebnisse Brutvögel Vogelarten dtsch. u. wissenschaftl. Artname Status RL D RL BW VR BAV Bemerkungen A Amsel - Turdus merula B Ba Bachstelze - Motacilla alba N - Bm Blaumeise - Parus caeruleus B B Buchfink - Fringilla coelebs Bv E Elster - Pica pica Bv Gb Gartenbaumläufer - Certhia brachydactyla Bv Gi Girlitz - Serinus serinus Bv - V - im benachbarten Siedlungsbereich Gf Grünfink - Chloris chloris B Hr Hausrotschwanz - Phoenicurus ochrurus B - H Haussperling - Passer domesticus B V V - Kg Klappergrasmücke Sylvia curruca D - V - K Kohlmeise - Parus major B M Mehlschwalbe - Delichon urbica N, ü V 3 - Mg Mönchsgrasmücke - Sylvia atricapilla B Rk Rabenkrähe - Corvus corone N Sd Singdrossel - Turdus philomelos Bv S Star - Sturnus vulgaris B - V - Sti Stieglitz - Carduelis carduelis Bv - Tt Türkentaube - Streptopelia decaocto N - V Tf Turmfalke - Falco tinnunculus N, ü - V Wd Wacholderdrossel - Turdus pilaris B - V - Zi Zilpzalp - Phylloscopus collybita im benachbarten Siedlungsbereich Legende siehe nachfolgende Seite:

11 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden 11 Status: B: Brutvogel Bv: Brutverdacht N: Nahrungsgast D: Durchzügler ü: überfliegend BNatG: Bundesnaturschutzgesetz : besonders geschützt VSRL: EG-Vogelschutzrichtlinie I = Art nach Anhang 1 Schutzstatus Rote Liste: BW: HÖLZINGER et al. (2007) D: SÜDBECK et al. (2008) 3: Gefährdet V: Art der Vorwarnliste 2.5 Fledermäuse und sonstige Säuger Aufgrund der fehlenden Gewässernähe ist das Gebiet von untergeordneter Bedeutung für die Fledermäuse. Weitere Untersuchungen werden nicht für erforderlich gehalten. Haselmaus: Die einzelnen Gebüsche sind von ihrer Ausstattung und Größe für ein Vorkommen der Haselmaus nicht geeignet. 2.6 Tag- und Nachtfalter Im Grünland kommen keine Arten vor, die als Wirtspflanzen für geschützte Tag- und Nachtfalterarten erforderlich sind. Weitere Untersuchungen sind daher nicht erforderlich. 2.7 Holzbewohnene Käfer Die Bäume im östlichen Teil des Gebietes sind zwar teilweise älter, jedoch noch vital (gepflegt) und zeigen keine Hinweise auf einen erhöhten Mulm-Anteil, der für die holzbewohnenden Arten vorliegen muss. Weitere Untersuchungen sind daher nicht erforderlich. 2.8 Amphibien Bei der April-Begehung wurde eine wandernde Erdkröte auf dem Gelände neben dem Gewächshaus gesichtet. Ansonsten ist das Gebiet für Amphibien wenig geeignet, da Gewässer fehlen. Weitere Untersuchungen sind daher nicht erforderlich. 2.9 Sonstige Anhang-IV-Arten Aufgrund der fehlenden Habitatstrukturen ist das Gebiet für weitere Arten des Anhangs-IV nicht geeignet.

12 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden Grünland Bei der Grünlandkartierung wurde geprüft, in wieweit das Artenspektrum der in der Kartieranleitung beschriebenen Lebensraumtypen FFH-Lebensraumtyp 6510 und 6520, Magere Flachland-Mähwiese und Berg-Mähwiese entspricht. Hierzu wurden Checklisten mit dem erforderlichen Artenspektrum verwendet, in die vorkommende Kennarten mit Angabe der Häufigkeit eingetragen wurden. Ergebnis: Bei dem Grünland handelt es sich um Wirtschaftsgrünland das aufgrund dem geringen Krautanteil und dem vorwiegenden Weidelgras als Fettwiese einzustufen ist. Es kommen zwar einige der Kennarten des LRT 6510 vor, jedoch sehr vereinzelt und meist nur randlich. In den Streuobstwiesen kommen auch weitere Magerkeitszeiger vor, wie das Ruchgras oder das Wollige Honiggras sowie die Kuckucks-Lichtnelke, die Schafgarbe und die rundblättrige Glockenblume, aber auch diese nur vereinzelt. Es handelt sich daher um keine Grünlandfläche, die der Kartieranleitung entspricht. Vorkommende Kennarten des LRT 6510: Tabelle 4: Ergebnisse Grünland Glatthafer (Arrhenatherum elastius) Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) Wiesen-Pippau (Crepis biennis) Margerite (Leucanthemum vulgare) Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea) Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris) vereinzelt häufig vereinzelt vereinzelt im mittleren Bereich (Streuobst) vereinzelt im mittleren Bereich (Streuobst) vereinzelt, randlich im südlichen Bereich

13 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden 13 3 Prüfung der Verbotstatbestände 3.1 Vögel Der Untersuchungsraum eignet sich vor allem im südlichen und östlichen Bereich für höhlenbrütende Vogelarten wie Star, Gartenbaumläufer und Meisenarten, die auch im Gebiet teilweise brütend angetroffen wurden. Die Mehlschwalbe als Rote-Liste-3-Art brütet außerhalb des Geltungsbereiches und sucht das Gebiet nur zum Jagen von Insekten auf. Dadurch, dass die Grünfläche im Nordwestlichen Teil erhalten bleibt, beschränkt sich der Baumverlust auf den für die Bebauung vorgesehenen Streifen entlang der Straßen. Durch den Wegfall von einem Starenrevier sowie Revieren der ungefährdeten Arten Gartenbaumläufer, Kohlmeise und Blaumeise wird im vorliegenden Fall kein Verbotstatbestand ausgelöst, da der Erhaltungszustand im Umfeld günstig ist und zahlreiche geeignete Habitate im ländlichen Raum vorliegen. Ebenso liegen für die gebüschbrütenden Arten im Umfeld zahlreiche geeignete Strukturen vor. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen wird für diese Artengruppe keine Berührung des Verbotstatbestandes gemäß 44 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG erkannt. 3.2 Zauneidechse Die Zauneidechse wurde bei der Untersuchung in vier Begehungen nicht nachgewiesen. Wir führen dies auf die intensive Nutzung der Flächen zurück. Eine Betroffenheit liegt daher nicht vor, ein Verbotstatbestand ist nicht zu befürchten. 3.3 Sonstige Arten Aufgrund der fehlenden Habitatstrukturen ist mit dem Vorkommen von einigen Arten und Artengruppen der Anhang-IV-Liste nicht zu rechnen (Amphibien, Tag- und Nachtfalter, Haselmaus). Die Biotopausstattung und das Arteninventar (z.b. an Wirtspflanzen für die Falter) ist im untersuchten Gebiet für die Arten nicht geeignet. Aus diesem Grund müssen die sonstigen Anhang-IV-Arten hier nicht weiter betrachtet werden. 3.4 Pflanzen und FFH-Grünland Pflanzen: Ein Vorkommen der in Anhang IV aufgeführten Pflanzenarten kann aufgrund der Biotopausstattung ausgeschlossen werden.

14 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden 14 FFH-Lebensraumtypen: Im Untersuchungsraum wurde geprüft, ob möglicherweise Grünland vorliegt, das dem FFH-Lebensraumtyp 6510 und 6520, Magere Flachland-Mähwiese und Berg-Mähwiese entspricht. Diese Biotoptypen sind im Gebiet nicht vorhanden. 4 Zusammenfassung Das Vorhabensgebiet wurde in 2016 auf die Habitatausstattung hinsichtlich der Eignung für Anhang-IV-Arten überprüft. Zusätzlich fanden detaillierte Untersuchungen zu den Brutvögeln und der Zauneidechse statt. Für die Begehungen wurden Zeitfenster gewählt, die von der Witterung und der Tageszeit günstig für die Erfassung der jeweiligen Artengruppen waren. Hierbei stellte sich heraus, dass das Gebiet im wesentlichen nur für die Vogelwelt von besonderer Eignung ist. Die Zauneidechse wurde im Gebiet nicht nachgewiesen. Sonstige Arten müssen aufgrund der fehlenden Habitatstrukturen nicht mehr weiter betrachtet werden. Es ist daher durch das geplante Baugebiet mit keinen artenschutzrechtlichen Konflikten, zu rechnen, Verbote des 44 BNatSch werden nicht ausgelöst.

15 Artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Breite Oberwälden 15 Literatur- und Quellenangaben DOERPINGHAUS, A., EICHEN, C., GUNNERMANN, H., LEOPOLD, P., NEUKIRCHEN, M., PE- TERMANN, J. & SCHRÖDER, E. (Bearb.) (2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie mit Beiheft "Exkursions-Bestimmungsschlüssel der Sphagnen Mitteleuropas". Naturschutz und Biologische Vielfalt H. 20. Bonn-Bad Godesberg. Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009, BGBl. Teil I, Nr. 51: S ff. HÖLZINGER, J., H.-G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT & U. MAHLER [Hrsg. LfU = Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg] (2005): Rote Liste der Brutvögel Baden- Württembergs. 5., überarbeitete Fassung, Stand Karlsruhe. LANDRATSAMT GÖPPINGEN, Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren, - Ein Merkblatt des Umweltschutzamtes, Stand: August 2007 LISSAK 2003: Die Vögel des Landkreises Göppingen LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG (HRSG.), Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11: Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 5. Fassung. Stand SUDFELDT, C., R. DRÖSCHMEISTER, M. FLADE, C. GRÜNEBERG, A. MITSCHKE, J. SCHWARZ & J. WAHL (2009): Vögel in Deutschland DDA, BfN, LAG VSW, Münster. SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung 30. November Berichte zum Vogelschutz 44:

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