Gefährdete und geschützte Gefäßpflanzen

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1 Stadt Wolfsburg, Ortsteil Ehmen: B-Plan Sülpke B, 5. Änderung Gefährdete und geschützte Gefäßpflanzen Zweite Begehung im August 2017 Auftraggeber: Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung Porschestraße Wolfsburg Bearbeitung: Schunterstraße Braunschweig Tel.: 0531 / ochs@planungsgruppe-bs.de Dipl.-Biogeogr. Frauke Ochs Stand: 14. September 2017

2 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung 3 2. Methode 3 3. Ergebnis 3 4. Bewertung der Ergebnisse 6 5. Erforderliche Maßnahmen 6 6. Quellen Literatur Rechtsquellen 8 2

3 1. Anlass und Aufgabenstellung Für den Bebauungsplan Sülpke B, 5. Änderung im Ortsteil Ehmen der Stadt Wolfsburg wurden im Frühjahr 2017 bereits Biotoptypen, früh blühende gefährdete und geschützte Gefäßpflanzen sowie planungsrelevante Tierarten erfasst und ein Artenschutzbeitrag erstellt. Zur Bewertung der Betroffenheit spät blühender gefährdeter und geschützter Gefäßpflanzen soll nun eine zweite Begehung des Plangebiets erfolgen. 2. Methode Am 22. August 2017 wurde nach gefährdeten bzw. geschützten Pflanzenarten (GARVE 2004) gesucht. Die Arten sind in Tab. 1 aufgelistet. Für die Mengenangaben der festgestellten Vorkommen werden die Häufigkeitsklassen nach SCHACHERER (2001) angewendet, wobei in die Häufigkeitsklasse des Vorkommens angegeben wird: Häufigkeitsklassen nach SCHACHERER (2001): a Sprosse/ Horste b blühende Sprosse 0 früheres Vorkommen erloschen c Deckung in m² < 1 m² m² > 5-25 m² > m² > 50 m² 6 > 100 > 100 > 100 m² 7 > > > m² 8 > > > m² 3. Ergebnis Mit der Breitblättrigen Stendelwurz wurde eine besonders geschützte Gefäßpflanzenart auf der Fläche des B-Plans festgestellt. Die Wuchsorte von über 100 Exemplaren befinden sich im Siedlungsgehölz (HSE2x) westlich der Kindertagesstätte. Aufgrund des verstreuten Vorkommens innerhalb des Gehölzes, können keine einzelnen Wuchsorte angegeben werden. Der Bereich mit dem Vorkommen ist in der Karte (Abb. 3) durch eine rote Schraffur dargestellt. Abb. 1 zeigt einen Blütenstand mit Früchten, auf Abb. 2 sind die Stängel und Blätter dargestellt. Gefährdete Pflanzenarten wurden auf der Fläche nicht gefunden. 3

4 Tab. 1: Gefährdete und geschützte Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet. Wissenschaftlicher Name Epipactis helleborine (L.) Crantz ssp. helleborine Deutscher Name Gefährdung Tiefland und besonderer Schutz Häufigkeit Breitblättrige Stendelwurz a6 : besonders geschützt gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG, hier aufgrund der Listung aller Orchideen in Spalte B der EU-ARTENSCHUTZVERORDNUNG Abb. 1 (links): Blütenstand mit Früchten und Abb. 2 (unten): Blätter mit Stängeln von Epipactis helleborine ssp. helleborine im Siedlungsgehölz westlich der Kindertagesstätte. Fotos vom (F. Ochs) 4

5 Abb. 3: Bereich mit Vorkommen von mehr als 100 Exemplaren der besonders geschützten Breitblättrigen Stendelwurz (rot schraffiert). 5

6 4. Bewertung der Ergebnisse Die Breitblättrige Stendelwurz (Epipactis helleborine ssp. helleborine) ist gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Mit über 100 Exemplaren ist es ein besonderes Vorkommen. Eine Umsetzung der Planung würde für diese Art eine Zerstörung dieses Vorkommens bedeuten. 5. Erforderliche Maßnahmen Nach den Vorgaben der Naturschutzbehörde, ist diese Zerstörung des Vorkommens der besonders geschützten Breitblättrigen Stendelwurz durch eine Umsiedlung möglichst aller Exemplare auf eine geeignete Fläche auszugleichen. Als Umsiedlungsfläche kommt der Wald Sohlsträuchern, in dem auch CEF-Maßnahmen für den B-Plan An der Gärtnerei umgesetzt wurden, in Betracht. Der Wald befindet sich in der Gemarkung Ehmen, Flur 3, Flurstücke 3/137 und 3/240. Die Eignung der Umsiedlungsfläche muss vor der Umsetzung geprüft werden. Dabei sind u. a. die Bodenverhältnisse, die Störungsintensität durch Menschen und auch weitere Vorkommen dieser Art, bzw. anderer gefährdeter / zu berücksichtigen. Da die Art in Symbiose mit einer Mykorrhiza lebt, ist es für die Pflanzen lebensnotwendig, dass bei der Umsiedlung genügend Boden aus der Umgebung der Wurzeln mit umgesetzt wird. Es wird zudem ein Fünfjahres-Monitoring der Umsiedlungsfläche vorgeschlagen, um den Erfolg der Maßnahme zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können. Die Umsiedlung besonders geschützter Pflanzen setzt eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde voraus und sollte durch einen Biologen/ eine Biologin oder ähnlich qualifizierte Personen durchgeführt oder begleitet werden. Nachfolgend sind die Ansprüche der Art in einem kurzen Steckbrief zusammengefasst. 6

7 Standortansprüche und Verbreitung der Breitblättrigen Stendelwurz (Epipactis helleborine Crantz ssp. helleborine): Die Art kommt natürlicherweise in frischen Laub- und Nadelmischwäldern und deren Säumen, in Vorwäldern (Tagebaue) sowie waldnahen Ruderalflächen wie Weg- und Straßenrändern, Bahndämmen, Steinbrüchen vor. Sie gilt als basenhold (JÄGER 2011). Nach den Zeigerwerten von ELLENBERG et al. (1991) ist die Breitblättrige Stendelwurz eine Schattenpflanze, die auch an helleren Stellen vorkommt (beispielsweise lichte Wälder oder Waldränder) und steht auf frischen, mäßig nährstoffreichen Böden, die schwach sauer bis schwach basisch und niemals stark sauer sind. In Deutschland liegt in Niedersachsen der Verbreitungsschwerpunkt der Breitblättrigen Stendelwurz (Verbreitungskarte, Stand 2013, siehe NETZWERK PHYTODIVERSITÄT DEUTSCHLANDS, BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.) (2014)). 7

8 6. Quellen 6.1 Literatur ELLENBERG, H., H. E. WEBER, R. DÜLL, V. WIRTH, W. WERNER, D. PAULISSEN (1991): Zeigerwerte von Pflanzen in Mitteleuropa. 3. Auflage - Scripta Geobotanica 18. GARVE, E. (2004): Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen, 5. Fassung vom Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 24 (1), 1-76, Hildesheim. JÄGER, E. (HRSG.) (2011): Rothmaler - Exkursionsflora von Deutschland. Gefäßpflanzen: Grundband. 20. Auflage, Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg. NETZWERK PHYTODIVERSITÄT DEUTSCHLANDS, BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.) (2014): Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands. Landwirtschaftsverlag, Münster. 6.2 Rechtsquellen BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 421 Zehnte ZuständigkeitsanpassungsVO vom 31. August 2015 BGBl. I S BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) - Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten - vom 16. Februar 2005, BGBl. I, S. 258, 896, zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95). EU-ARTENSCHUTZVERORDNUNG- Verordnung Nr. 338/97/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 Amtsblatt Nr. L 061 vom S (EG) über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels. Zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2017/160 vom 20. Januar unabhängig von den obigen Angaben gelten die aktuell gültigen Fassungen. 8

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