Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. zu 1) a) und b) Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau ) L 751

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1 ) L 751 2) Brücke im Zuge der L 751 über die L 712n 3) Anschlussstelle zu 1) a) und b) Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW ) zu 2) und 3) Die L 751 kreuzt die Trasse der L 712n in Bau - km Sie wird - wie im Lageplan dargestellt - in einer Länge von 527 m in vorhandener Breite und entsprechend der vorhandenen Befestigungsart verlegt. Die L 751 wird mittels eines Brückenbauwerkes über die L 712n geführt. Die L 751 und die L 712n werden - wie im Lageplan dargestellt - durch eine Anschlussstelle mittels zweier Kreisverkehrsplätze miteinander verknüpft. Das Brückenbauwerk erhält folgende Abmessungen: lichte W eite: lichte Höhe: Breite zwischen den Geländern: 25,322 m > 4,70 m 14,00 m Die verbleibenden Restflächen der L 751 werden rekultiviert. Die Kosten trägt gemäß 34 Abs. 1 StrWG NRW das Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb. Die Unterhaltung der L 751 obliegt wie bisher dem Land Nordrhein- Straßenbau NRW). Die Unterhaltung der Kreuzungsanlage regelt sich nach 35 StrWG NRW in Verbindung mit der StrKrVO. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 1 von 25

2 2 1 von bis Gemeinsamer Geh- und Radweg a) und b) Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW ) Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der W estseite der L 751 wird durch die Baumaßnahme verdrängt. Er wird in bisheriger Breite und Beschaffenheit wiederhergestellt. Die Kosten trägt gemäß Ziffer 12.2 ODR das Land Nordrhein- Straßenbau NRW). Die Unterhaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges obliegt wie bisher der dem Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW ). Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 2 von 25

3 (Rampe Richtung Lemgo) Öffentlicher W irtschaftsweg a) Land Nordrhein- b) entfällt Der öffentliche W irtschaftsweg verläuft in der Trasse der L 751 und wird aufgegeben. Der Anschluss der Anliegergrundstücke an das öffentliche W egenetz bleibt aufrechterhalten (BV- 4).. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 3 von 25

4 (L 751) Öffentlicher W irtschaftsweg Zur Aufrechterhaltung des Anschlusses von Anliegergrundstücken an das öffentliche W egenetz wird - wie im Lageplan dargestellt bei ein W irtschaftsweg angelegt. Der W irtschaftsweg erhält folgende Abmessungen: Bankett: Fahrbahn: Bankett: 0,50 m 3,00 m 0,50 m In den Kurvenbereichen erfolgt eine Aufweitung des W irtschaftsweges auf 6,00 bzw. 7,00 m. Im Bereich des W irtschaftsweges wird der Straßenseitengraben verrohrt.. Die Unterhaltung des W irtschaftsweges obliegt dem Land Nordrhein- Straßenbau NRW). Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 4 von 25

5 5 1 KVP Süd Privater Wirtschaftsweg a) Der Anlieger b) entfällt Der private W irtschaftsweg verläuft in der Trasse der L 751 und wird aufgegeben. Der Anschluss der Anliegergrundstücke an das öffentliche W egenetz bleibt aufrechterhalten (BV- 6).. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 5 von 25

6 6 1 KVP Süd Privater Wirtschaftsweg b) Der Anlieger Zur Aufrechterhaltung des Anschlusses von Anliegergrundstücken an das öffentliche W egenetz wird - wie im Lageplan dargestellt ein privater W irtschaftsweg hergestellt und an den KVP Süd angebunden. Der W irtschaftsweg erhält folgende Abmessungen: Bankett: Fahrbahn: Bankett: 0,50 m 3,50 m 0,50 m Im Bereich des W irtschaftsweges wird der Straßenseitengraben verrohrt.. Die Unterhaltung des W irtschaftsweges obliegt dem Anlieger. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 6 von 25

7 WW Zufahrt b) Der Anlieger Zur Gewährleistung der Erschließung des nördlichen Teiles des Flurstücks 31, Flur 10, Gemarkung Wülfer-Bexten wird - wie im Lageplan dargestellt - eine neue Zufahrt in 5,00 m befestigter Breite hergestellt.. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt dem Anlieger. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 7 von 25

8 8 1 KVP Süd Zufahrt und Verrohrung Zur Gewährleistung der Erschließung der innerhalb des Auffahrtsohres befindlichen Gestaltungsmaßnahme (Flurstücks 31, Flur 10, Gemarkung W ülfer-bexten) wird - wie im Lageplan dargestellt - eine neue Zufahrt in 4,00 m befestigter Breite hergestellt. Im Bereich der Zufahrt wird der Straßenseitengraben verrohrt.. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt dem Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW). Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 8 von 25

9 9 1 KVP Nord Zufahrt und Verrohrung Zur Gewährleistung der Erschließung der innerhalb des Auffahrtsohres befindlichen Gestaltungsmaßnahme (Flurstücks 4F, Flur 10, Gemarkung W ülfer-bexten) wird - wie im Lageplan dargestellt - eine neue Zufahrt in 4,00 m befestigter Breite hergestellt. Im Bereich der Zufahrt wird der Straßenseitengraben verrohrt.. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt dem Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW). Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 9 von 25

10 (L751) Zufahrt und Verrohrung a) und b) Der Anlieger Die Zufahrt zum Flurstück 4F, Flur 10, Gemarkung W ülfer-bexten wird in 4,00 m befestigter Breite lage- und höhenmäßig an L 751 wieder angeschlossen. Im Bereich der Zufahrt wird der Straßenseitengraben verrohrt.. Die Unterhaltung der Zufahrt und der Verrohrung obliegt wie bisher dem Anlieger. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 10 von 25

11 (L 751) Öffentlicher W irtschaftsweg Zur Aufrechterhaltung des Anschlusses von Anliegergrundstücken an das öffentliche W egenetz wird - wie im Lageplan dargestellt bei der L 751 ein W irtschaftsweg angelegt. Der W irtschaftsweg erhält eine Breite von 3,50 m. Straßenbau NRW ). Die Unterhaltung des W irtschaftsweges obliegt dem Land Nordrhein- Straßenbau NRW). Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 11 von 25

12 (Abfahrrampe) Rohrleitung Zur Ableitung des Oberflächenwassers der L 751 sowie der Abfahrrampe Süd wird eine Rohrleitung DN 500 hergestellt.. Die Unterhaltung der Rohrleitung obliegt dem Land Nordrhein- Straßenbau NRW). Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 12 von 25

13 (Auffahrrampe) Rohrleitung Zur Ableitung des Oberflächenwassers der L 712n von bis wird eine Rohrleitung DN 400 hergestellt.. Die Unterhaltung der Rohrleitung obliegt dem Land Nordrhein- Straßenbau NRW). Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 13 von 25

14 (L 751) Rohrleitung Zur Ableitung des Oberflächenwassers der L 751 wird eine Rohrleitung DN 400 hergestellt.. Die Unterhaltung der Rohrleitung obliegt dem Land Nordrhein- Straßenbau NRW). Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 14 von 25

15 (L 751) Rohrleitung Zur Ableitung des Oberflächenwassers der L 751 wird eine Rohrleitung DN 800 hergestellt.. Die Unterhaltung der Rohrleitung obliegt dem Land Nordrhein- Straßenbau NRW). Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 15 von 25

16 16 1 / Ausgleichmaßnahme A5 (Extensivgrünland) Als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme wird das Flurstück 20F, Flur 10, Gemarkung W ülfer-bexten als Extensivgrünland angelegt. (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Straßenbau NRW ). Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW). Die Extensivgrünlandfläche kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers vom Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb erworben werden. Nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege des Extensivgrünlandes dem Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die künftige Duldungspflicht des Eigentümers wird grundbuchmäßig gesichert. Alls Begünstigter der Eigentumsbeschränkung wird das Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb eingetragen. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 16 von 25

17 17 1 / Ausgleichmaßnahme A2 (Biotopkomplex) Als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme wird das Flurstück 6F, Flur 10, Gem arkung W ülfer-bexten wird eine Aufwertung der Biotopstrukturen vorgenommen. (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Straßenbau NRW ). Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW). Der Biotopkom plex kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers vom Land Nordrhein- Straßenbau NRW) erworben werden. Nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege des Biotopkompexes dem Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die künftige Duldungspflicht des Eigentümers wird grundbuchmäßig gesichert. Alls Begünstigter der Eigentumsbeschränkung wird das Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb eingetragen. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 17 von 25

18 bis (L 751) Ausgleichmaßnahme A CEF 1 (Gehölzpflanzung) Als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme wird entlang der W estseite der L 751 auf den Flurstücken 4F und 31, Flur 10, Gemarkung W ülfer-bexten eine 6 m breite Gehölzpflanzung mit standortgerechten gebietsheimischen Gehölzen angelegt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan).. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW). Die Gehölzpflanzung unterliegt dem Schutz des 47 Landschaftsgesetz (LG). Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 18 von 25

19 bis (L 751) Ausgleichmaßnahme A4 (Heckenpflanzung) Als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme wird entlang der Nordseite der L 751 auf dem Flurstück 4F, Flur 10, Gemarkung Wülfer-Bexten eine 8 m breite Heckenpflanzung m it standortgerechten gebietsheimischen Gehölzen angelegt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan).. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW). Die Gehölzpflanzung unterliegt dem Schutz des 47 Landschaftsgesetz (LG). Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 19 von 25

20 (Abfahrrampe) Gasleitung a) und b) GASCADE Gastransport GmbH Die Gasleitung kreuzt die Trasse der L 712n (Abfahrtsarm) in Baukm Sie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Träger der Baumaßnahme ist die GASCADE Gastransport GmbH. Die Kostentragung wird außerhalb dieses Planfeststellungsv erfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Gasleitung obliegt wie bisher der GASCADE Gastransport GmbH. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 20 von 25

21 (Abfahrrampe) Kraftstofffernleitung a) und b) Bundesvermögensamt (betrieben durch Fernleitungsbetriebsgesellschaft) Die Kraftstofffernleitung kreuzt die Trasse der L 712n (Abfahrtsarm) in Sie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Träger der Baumaßnahme ist das Bundesvermögensamt. Die Kostentragung wird außerhalb dieses Planfeststellungsv erfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Kraftstofffernleitung obliegt wie bisher dem Bundesvermögensamt. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 21 von 25

22 22 1 / W asserleitung a) und b) Stadt Bad Salzuflen Die W asserleitung verläuft in der Trasse der L 751. Die W asserleitung wird verlegt bzw. um gebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Träger der Baumaßnahme ist die Stadt Bad Salzuflen. Die Kostentragung wird außerhalb dieses Planfeststellungsv erfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Wasserleitung obliegt wie bisher der Stadt Bad Salzuflen. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 22 von 25

23 23 1 / Stromleitung a) und b) Stadtwerke Bad Salzuflen Die Stromleitung verläuft in der Trasse der L 751. Die Stromleitung wird verlegt bzw. um gebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bad Salzuflen. Die Kostentragung wird außerhalb dieses Planfeststellungsv erfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Stromleitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Bad Salzuflen. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 23 von 25

24 24 1 / Gasleitung a) und b) Stadtwerke Bad Salzuflen Die Gasleitung verläuft in der Trasse der L 751. Die Gasleitung wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bad Salzuflen. Die Kostentragung wird außerhalb dieses Planfeststellungsv erfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Gasleitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Bad Salzuflen. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 24 von 25

25 25 1 / W asserleitung a) und b) Stadtwerke Bad Salzuflen Die W asserleitung verläuft in der Trasse der L 751. Die W asserleitung wird verlegt bzw. um gebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bad Salzuflen. Die Kostentragung wird außerhalb dieses Planfeststellungsv erfahrens geregelt. Die Unterhaltung der W asserleitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Bad Salzuflen. Ausbau des Knotenpunktes L 712n / L 751 Seite 25 von 25

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