PLANFESTSTELLUNG. - Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen - (Bauwerksverzeichnis)
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- Alma Hennie Kohl
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1 B 257 / L 78, KVP Kalenborn und verkehrsgerechter Ausbau der B 257 im Bereich des Ortsteiles Kalenborner Höhe Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Nächster Ort: Kalenborn KVP Kalenborn von NK nach NK von 0+172, von NK nach NK auf der B 257 und von NK nach NK ab auf der L ,32 Ausbau der B 257 von ,23 PLANFESTSTELLUNG - - aufgestellt: Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Cochem, den MANNS Ingenieure GmbH Südstraße Wirges Tel. ( ) Fax ( ) info@manns-ingenieure.de
2 Gliederung Seite I Gliederung Teil 1: Straßen, Wege und Zufahrten lfd Teil 2: Entwässerung, Gewässer, Gewässerschutz lfd Teil 3: Bauwerke und Anlagen lfd Teil 4: Leitungen lfd Teil 5: Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen lfd. 5.1
3 Blatt 1 Teil 1 B 257 / L 78, KVP Kalenborn und verkehrsgerechter Ausbau der B 257 im Bereich des Ortsteiles Kalenborner Höhe a) heriger Bundesstraße B 257 Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Die zweistreifige Bundesstraße 257 (B 257) wird von (B 257 Nord), wie in den Planunterlagen dargestellt, ausgebaut. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzung und der Entwässerung erfolgt gemäß den beigefügten Planunterlagen. Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
4 Blatt 2 Teil 1 B 257 / L 78, KVP Kalenborn und verkehrsgerechter Ausbau der B 257 im Bereich des Ortsteiles Kalenborner Höhe a) heriger , ,00 (B 257 Süd) und 0+046, ,23 auf der L 78 Plangleiche Kreuzung B 257 / L 78 Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und Land Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz Im Zuge der Bundesstraße 257 (B 257) wird der bestehende Knotenpunkt B 257 / L 78 / Am Weidenhardt in der Ortsdurchfahrt Kalenborn, wie in den Planunterlagen dargestellt, zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut. Der Anschlussast Nord der B 257 erstreckt sich von 0+172, ,83, der Anschlussast Süd (B 257 Süd) erstreckt sich von 0+019, ,92. Der Ausbau der L 78 erstreckt sich von 0+046, ,32. Die Kostentragung für den Bau des KVP B 257 / L 78 erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzung und der Entwässerung erfolgt gemäß den beigefügten Planunterlagen. Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und Land Rheinland-Pfalz Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
5 Blatt 3 Teil 1 B 257 / L 78, KVP Kalenborn und verkehrsgerechter Ausbau der B 257 im Bereich des Ortsteiles Kalenborner Höhe a) heriger 1.3 rechtsseitig und linksseitig Gehweg außerhalb der OD a) - b) E und U Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Im Zuge des Ausbaus wird im Bereich der Bebauung beidseitig an der B 257 erstmalig ein Gehweg hergestellt. Er erhält jeweils eine Breite von 1,50 m. Weitere Einzelheiten sind den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung 1.4 KVP: (L 78) und (Am Weidenhardt) Gehweg außerhalb der OD a) - b) E und U Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und Land Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz Im Zuge des Ausbaus werden im Bereich des Kreisverkehrsplatzes erstmalig Gehwege hergestellt. Die Ausführung erfolgt mit einer Breite von 1,50 m im Zuge der B 257 / L 78 und mit einer Breite von 2,00 m im Zuge der B 257 / Am Weidenhardt. Die Kosten für die Anlegung der Gehwege sind kreuzungsbedingt. Die Kostentragung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Einzelheiten sind den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und Land Rheinland-Pfalz Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
6 Blatt 4 Teil 1 B 257 / L 78, KVP Kalenborn und verkehrsgerechter Ausbau der B 257 im Bereich des Ortsteiles Kalenborner Höhe a) heriger (Am Weidenhardt) Wirtschaftsweg befestigt Der vorhandene befestigte Wirtschaftsweg Am Weidenhardt wird verkehrsgerecht an den KVP angebunden. Diese Kosten sind kreuzungsbedingt. Die Kostentragung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Er bleibt in seiner Lage unverändert und wird auf einer Länge von 25 m neu hergestellt. Die Anbindung des vorhandenen Erdweges wird der neuen Situation angepasst (lfd. 1.6). Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und Land Rheinland-Pfalz Unterhaltung: Die Unterhaltung des Wirtschaftsweges obliegt der Gemeinde Kalenborn (B 257 Süd) Erdweg Im Zuge der Baumaßnahme wird der vorhandene Erdweg, der im Bestand an den Wirtschaftsweg Am Weidenhardt anbindet, überbaut. Zur Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegebeziehungen wird er verlegt und entsprechend der vorhandenen Befestigungsart an den öffentlichen Wirtschaftsweg (lfd. 1.5) angebunden. Der Querschnitt des Erdweges erhält folgende Abmessungen: Bankett: 0,75 m Fahrbahn: 3,00 m Bankett: 0,75 m Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und Land Rheinland-Pfalz Unterhaltung: Die Unterhaltung des Erdweges obliegt der Gemeinde Kalenborn.
7 Blatt 5 Teil 2 a) heriger 2.1 Gesamter Oberflächenentwässerung der B 257 Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und Land Rheinland-Pfalz Das im Bereich von und im Bereich von (B 257 Süd) (B 257 Süd) anfallende Oberflächenwasser wird soweit möglich über Bankette und Böschung breitflächig zur Versickerung gebracht bzw. in neu zu errichtende Entwässerungsmulden eingeleitet. Das im Bereich von (B 257 Süd) anfallende Oberflächenwasser wird mittels neu zu errichtende Entwässerungsrinnen und Einlaufschächte gefasst und in einen neu zu errichtenden Regenwassersammler (Ortskanalisation) eingeleitet. Der geplante Regenwassersammler und die Entwässerungsmulde an der Ostseite der B 257 Nord entwässern bei in einen bestehenden Vorflutgraben. Die übrigen Entwässerungsmulden werden an die vorhandenen Straßengräben angeschlossen. Die herigen Einleitmengen werden nicht überschritten. Die Kosten für die Entwässerungsanlagen sind im Verhältnis der zu entwässernden Flächen des KVP B 257 / L 78 und der B 257 (von ,23) zwischen den Beteiligten aufzuteilen, da die Entwässerungsanlagen der Aufnahme des gesamten Oberflächen-/Niederschlagswassers dienen. Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung und Land Rheinland-Pfalz Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
8 Blatt 6 Teil 1 B 257 / L 78, KVP Kalenborn und verkehrsgerechter Ausbau der B 257 im Bereich des Ortsteiles Kalenborner Höhe a) heriger Oberflächenentwässerung der B 257 Querdurchlass DN 600 Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Bei kreuzt ein vorhandener Durchlass die Trasse der B 257. Durch die Verbreiterung der B 257 wird die Erneuerung und Verlängerung des Durchlasses DN 600 auf eine Länge von 17,50 m in östliche Richtung erforderlich. Kostenträger: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
9 Blatt 7 Teil 3 a) heriger Einfriedung Mauer a) E und U b) E und U Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung Durch die im Zuge der Baumaßnahme geänderte Höhenlage der B 257 ist die vorhandene Grundstückseinfriedung auf den Flurstücken 25/1 und 25/2, Flur 5, Gemarkung Kalenborn in ihrer Stabilität eingeschränkt. Die Einfriedung wird beseitigt. Angrenzend an den Gehweg wird eine Winkelstützmauer aus Winkelstützelementen zur Geländeabfangung neu errichtet. Abmessungen: Länge = 29,50 m; Höhe = max. 0,50 m über Gelände Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung (L 78) (B 257 Süd) Einfriedung Hecke a) E und U b) Im angegebenen Bereich verläuft eine Sichtschutzhecke innerhalb der Trasse der Baumaßnahme. Diese wird ersatzlos beseitigt. Die Anlage befindet sich auf Privatgrundstücken. Die Kosten für die Beseitigung der Hecke sind kreuzungsbedingt (L 78) Einfriedung Zaun Im angegebenen Bereich verläuft ein Zaun innerhalb der Trasse der Baumaßnahme. Dieser wird der vorhandenen Situation angepasst und versetzt. Die Anlage befindet sich auf einem Privatgrundstück. Die Kosten für das Versetzen des Zaunes sind kreuzungsbedingt. Unterhaltung: heriger Unterhaltungspflichtiger
10 Blatt 8 Teil 3 a) heriger (B 257 Süd) und KVP / Am Weidenhardt Einfriedungen Zaun In den angegebenen Bereichen verlaufen Zäune innerhalb der Trasse der Baumaßnahme. Diese werden an die neue Situation angepasst versetzt. Die Anlagen befinden sich auf Privatgrundstücken. Die Kosten für das Versetzen des Zaunes sind kreuzungsbedingt. Abmessungen neu: Länge gesamt ca. = 70 m Unterhaltung: heriger Unterhaltungspflichtiger 3.5 rechtsseitig Zugang Der Zugang zum Flurstück 27/1, Flur 5, Gemarkung Kalenborn wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig wieder an die B 257 angeschlossen. Die Unterhaltung des Zugangs obliegt wie her dem Anlieger. 3.6 rechtsseitig Zufahrt Parkplatz Die Zufahrt zum Flurstück 26/1, Flur 5, Gemarkung Kalenborn wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig wieder an die B 257 angeschlossen. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie her dem Anlieger.
11 Blatt 9 Teil 3 a) heriger 3.7 linksseitig Zufahrt Parkplatz Die Zufahrt zum Flurstück 12/2, Flur 5, Gemarkung Kalenborn wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig wieder an die B 257 angeschlossen. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie her dem Anlieger. 3.8 rechtsseitig Zugang Der Zugang zum Flurstück 25/1, Flur 5, Gemarkung Kalenborn wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig wieder an die B 257 angeschlossen. Die Unterhaltung des Zugangs obliegt wie her dem Anlieger.
12 Blatt 10 Teil 4 a) heriger 4.1 Gesamter Telekommunikationskabel Deutsche Telekom AG Im gesamten verlaufen Kabel der Deutschen Telekom AG innerhalb der Trasse. Die Kabel werden im Zuge der Baumaßnahme in Abstimmung mit den Versorgungsträgern soweit erforderlich gesichert. Erforderliche Verlegungen und Veränderungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen. Die Kostentragung richtet sich nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in der jeweils gültigen Fassung. Unterhaltung: Deutsche Telekom AG 4.2 Gesamter Stromversorgungsanlage MSP-Kabel Westnetz GmbH, DRW-S-LK, Dortmund Im gesamten verlaufen bestehende MSP-Kabel der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH innerhalb der Trasse. Die Kabel werden im Zuge der Baumaßnahme in Abstimmung mit dem Versorgungsträger soweit erforderlich gesichert. Erforderliche Verlegung oder Veränderungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen. Die Kostentragung richtet sich nach den bestehenden Verträgen bzw. den gesetzlichen Bestimmungen. Unterhaltung: Westnetz GmbH
13 Blatt 11 Teil 4 a) heriger 4.3 Gesamter Stromversorgungsanlage Freileitung NSP Amprion GmbH, Dortmund Im Knotenpunktbereich kreuzen bestehende Versorgungsanlage, NSP-Freileitung, die Trasse der B 257. Die Freileitungen werden im Zuge der Baumaßnahme in Abstimmung mit dem Versorgungsträger soweit erforderlich gesichert. Erforderliche Verlegungen oder Veränderungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen. Die Kostentragung richtet sich nach den bestehenden Verträgen bzw. den gesetzlichen Bestimmungen. Unterhaltung: Amprion GmbH 4.4 Gesamter Stromversorgungsanlage NSP-Kabel Westnetz GmbH, DRW-S-LK, Dortmund Im gesamten verlaufen bestehende NSP-Kabel innerhalb der Trasse. Die Kabel werden im Zuge der Baumaßnahme in Abstimmung mit dem Versorgungsträger soweit erforderlich gesichert. Erforderliche Verlegung oder Veränderungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen. Die Kostentragung richtet sich nach den bestehenden Verträgen bzw. den gesetzlichen Bestimmungen. Unterhaltung: Westnetz GmbH
14 Blatt 12 Teil 4 a) heriger 4.5 Gesamter Leitung zur Abwasserentsorgung Abwasserwerk Mittelahr der Verbandsgemeinde Altenahr Im angegebenen Bereich verlaufen innerhalb des Ausbaubereiches mehrere bestehende Abwasserleitungen, Schmutz- und Regenwasser der Eurawasser GmbH. Die Sammler werden im Zuge der Baumaßnahme in Abstimmung mit dem Versorgungsträger soweit erforderlich gesichert. Erforderliche Verlegungen oder Veränderungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen. Die Kostentragung richtet sich nach den bestehenden Verträgen bzw. der gesetzlichen Bestimmungen. Unterhaltung: Abwasserwerk Mittelahr 4.6 Gesamter Leitung zur Wasserversorgung DN 100 Zweckverband Wasserversorgung Eifel/Ahr Betriebsführung: SWB Regional GmbH Im gesamten verlaufen Wasserversorgungsleitungen der SWB Regional GmbH innerhalb der Trasse. Die Leitungen werden im Zuge der Baumaßnahme in Abstimmung mit den Versorgungsträgern soweit erforderlich gesichert. Erforderliche Verlegungen und Veränderungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen. Die Kostentragung richtet sich nach den bestehenden Verträgen bzw. den gesetzlichen Bestimmungen. Unterhaltung: Zweckverband Wasserversorgung Eifel/Ahr
15 Blatt 13 Teil 5 a) heriger 5.1 Gesamter Landespflegerische Vermeidungs-, Schutz-, Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen a) Eigentümer lt., E1: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler b) E und U Bundesrepublik Deutschland E1: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler Für die Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch die geplante Ausbaumaßnahme werden landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Die geplanten Maßnahmen sind in ihrer Art und vom Umfang her geeignet, die nach der Durchführung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen verbleibende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen. Als Ersatzmaßnahme dient die Renaturierung eines Teilabschnittes (60 lfdm.) des Lantershofener Baches bei Lantershofen, Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Gesamtmaßnahme ist schon durchgeführt und dient als Ökokonto für den LBM Cochem-Koblenz. Die Maßnahme ist mit der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler abgestimmt. Eigentümer wird die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ausführliche Informationen zur landespflegerischen Begleitplanung mit den vorgesehenen Vermeidungs-, Schutz-, Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sind den beigefügten Unterlagen 1, 12 sowie der Unterlage 7 zu entnehmen. Die Kosten für die landespflegerischen Maßnahmen werden zwischen den Beteiligten im Verhältnis der neuversiegelten Flächen des KVP B 257 / L 78 und der B 257 ( ,23) aufgeteilt. Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland Unterhaltung des Lantershofener Baches: Die Unterhaltung erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des WHG i.v.m. LWG RLP.
b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U)
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