lfd. Nr. Lage- Plan- Nr Brücke Füllenbruchstraße (K 7) a) und b) Bundesrepublik Deutschland

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1 Brücke Füllenbruchstraße (K 7) a) und b) Bundesrepublik Deutschland Die Füllenbruchstraße (K 7) kreuzt die Trasse der B 61 unter dem vorhandenen Brückenbauwerk. Dieses bleibt in seiner Lage unverändert. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 1 von 99

2 2 1,2, bis Südlicher Graben a) die Anlieger b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der bislang als öffentliches Gewässer gewidmete Straßenseitengraben, wird in Abstimmung mit dem Kreis Herford künftig ausschließlich als Straßenseitengraben umgewidmet. Vorhandene Einleitungserlaubnisse bleiben unberührt (Regelungsverzeichnis- 4). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), der auch die Unterhaltung des Grabens obliegt. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 2 von 99

3 3 1, bis Querriegel und Leichtflüssigkeitsabscheider a) und b) Bundesrepublik Deutschland Im Straßenseitengraben (auf der südlichen Seite der Fahrbahn) soll durch Querriegel ein entsprechendes Rückhaltevolumen aktiviert werden, um den Abfluss in den Nebengraben zum Düsedieksbach zurückzuhalten. Dazu sind in Abhängigkeit von der Einschnittstiefe des Grabens fünf Querriegel und ein Leichtflüssigkeitsabscheider vorgesehen (wie im Lageplan dargestellt). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), der auch die Unterhaltung obliegt. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 3 von 99

4 Private Einleitungsstelle a) und b) die Anlieger Das bestehende Gewässer wird künftig in einen reinen Straßenseitengraben umgewandelt (Regelungsverzeichnis- 2). Die vorhandenen Einleitungsgenehmigungen bleiben unverändert erhalten ( 8 WHG). Die Unterhaltung obliegt wie bisher den Anliegern. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 4 von 99

5 Durchlass a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundes-straßenverwaltung) Der vorhandene Graben kreuzt die Trasse der B 61 in Der vorhandene Durchlass wird beseitigt und durch einen neuen (Querschnitt DN 1000) ersetzt. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 5 von 99

6 6 2, bis Grasweg a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundes-straßenverwaltung) Der Grasweg verläuft teilweise in der Trasse der B 61. Er wird - wie im Lageplan dargestellt - auf einer Länge von 55 m in vorhandener Breite und entsprechend der vorhandenen Befestigungsart an den verlegten Bünder Fußweg (Regelungsverzeichnis- 14) angeschlossen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Wirtschaftsweges obliegt wie bisher der Bundesrepublik Deutschland (Straßenbauverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 6 von 99

7 bis Oberflächenentwässerung der B 61 (Einleitungsstelle E_B61 04) a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundes-straßenverwaltung) Das Oberflächenwasser der B 61 von bis wird auf den Flurstücken 13,14,15,16,17,18,20,21, Flur 21, Gemarkung Herford breitflächig über die angrenzende Böschung ins Gelände (Schilf, NSG) in einer Menge bis zu 5 l/s auf unbefristete Zeit ( 8 WHG) eingeleitet (nähere Einzelheiten siehe Wassertechnische Unterlagen). Die Kosten für bauliche Maßnahmen trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Oberflächenentwässerung obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 7 von 99

8 Graben zum Düsedieksbach a) die Anlieger b) Bundesrepublik Deutschland (Bundes-straßenverwaltung) Der bislang als öffentliches Gewässer gewidmete Graben nördlich der B 61 wird in Abstimmung mit dem Kreis Herford künftig ausschließlich als Entwässerungsgraben umgewidmet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), der auch die Unterhaltung des Grabens obliegt. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 8 von 99

9 9 2, bis Oberflächenentwässerung der B 61 (Einleitungsstelle E_B61 02) a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundes-straßenverwaltung) Das Oberflächenwasser der B 61 von bis wird über einen Graben (Flurstück 21,23 Flur 21, Gemarkung Herford) in den Düsedieksbach in einer Menge bis zu 601 l/s auf unbefristete Zeit ( 8 WHG) eingeleitet (nähere Einzelheiten siehe Wassertechnische Unterlagen). Die Wassermenge setzt sich wie folgt zusammen: - Abfluss der B 61 süd-westlich der Brücke Füllenbruchstraße 267 l/s - Abfluss der B 61 nord-östlich der Brücke Füllenbruchstraße 80l/s - Abfluss der Gewerbeflächen südlich der B l/s Die Kosten für bauliche Maßnahmen trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Oberflächenentwässerung obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 9 von 99

10 Gehweg westlich der Füllenbruchstraße (K 7) a) und b) Stadt Herford Der vorhandene Gehweg auf der westlichen Seite der Füllenbruchstraße (K 7) wird in vorhandener Breite und Befestigung wieder angeschlossen. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 12 ausgeführt. Die Unterhaltung obliegt wie bisher der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 10 von 99

11 ) Gehweg Füllenbruchstraße 2) Radfahrstreifen Füllenbruchstraße Zu 1) a) und b) Stadt Herford Zu 2) a) und b) Kreis Herford Der vorhandene Gehweg und der vorhandene Radfahrstreifen auf der östlichen Seite der Füllenbruchstraße (K 7) werden in vorhandener Breite und Befestigung wieder angeschlossen. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 12 ausgeführt. Für die Unterhaltung des Gehweges ist wie bislang die Stadt Herford zuständig; die Unterhaltung des Radfahrstreifens obliegt wie bisher dem Kreis Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 11 von 99

12 Kreuzung B 61, K 7 (Füllenbruchstraße) und Bünder Fußweg a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die vorhandene Einmündung wird - wie im Lageplan dargestellt - geändert. Der Bünder Fußweg wird verlegt und gegenüber der Füllenbruchstraße (K 7) an die B 61 angeschlossen. Der Bünder Fußweg (Ast C) dient zur Beseitigung von Zufahrten zur B 61 (Neuanschluss). Die Kostentragung erfolgt daher allein durch die Bundesrepublik Deutschland nach 12 (1) FStrG. Für die übrigen drei Äste der Kreuzung werden die Kosten gemäß 12 Abs. 3a FStrG durch die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und den Kreis Herford im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste und unter Berücksichtigung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs geteilt. Verkehrsbelastung: Ast A (Bund): Kfz/24 h Ast B (Bund): Kfz/24 h Ast D (Kreis Herford): Kfz/24 h Maßgebliche Fahrbahnbreiten: Vereinbarung mit dem Kreis Herford B 61 westl. (Ast A) B 61 östl. (Ast B) K 7 (Ast D) Mehrzweckstr. 2,00 m Geh-/Radweg 2,50 m Gehweg 2,25 m Fahrstreifen 3,50 m Trennstreifen 1,25 m Radfahrstreifen 1,00 m Fahrstreifen 3,50 m Fahrstreifen 3,50 m Fahrstreifen 3,25 m Mittelstreifen 3,00 m Fahrstreifen 3,50 m Fahrstreifen 3,25 m Fahrstreifen 3,50 m Mittelstreifen 2,50 m Radfahrstreifen 1,00 m Fahrstreifen 3,50 m Fahrstreifen 3,50 m Gehweg 2,25 m Mehrzweckstr. 2,00 m Fahrstreifen 3,50 m Gesamtbreite: 21,00 m Gesamtbreite: 20,25 m Gesamtbreite: 13,00 m Verkehrsanteile [Kfz/24 h]: D / A = / = 48,3 % > 20% D / B = / = 35,6 % > 20% B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 12 von 99

13 Die Bagatellklausel findet keine Anwendung. Die Äste A, B, D sind beteiligt an den kreuzungsbedingten Kosten. Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels: Ast A = 21,00 / (21, , ,00) = 21,00 / 54,25 = 38,71 % Ast B = 20,25 / (21, , ,00) = 20,25 / 54,25 = 37,33 % Ast D = 13,00 / (21, , ,00) = 13,00 / 54,25 = 23,96 % Zusammenstellung der Kostenanteile: Anteil der Bundesstraßenverwaltung (Ast A, B): 76,04 % Anteil des Kreises Herford (Ast C) 23,96 % Die Unterhaltung der Kreuzung regelt sich nach 13 FStrG in Verbindung mit der FStrKrV. Einzelheiten werden in einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und dem Kreis Herford geregelt. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 13 von 99

14 bis Geh-/Radweg zum Bünder Fußweg a) und b) Stadt Herford Der vorhandene Gehweg vom Bünder Fußweg zur B 61 wird wie im Lageplan dargestellt - in vorhandener Breite und Befestigung wieder angeschlossen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Für die Unterhaltung ist die Stadt Herford zuständig. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 14 von 99

15 Bünder Fußweg a) und b) Stadt Herford Der Bünder Fußweg wird bei Stat wie im Lageplan dargestellt - an den neuen Weg angeschlossen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenbauverwaltung). Die Unterhaltung des Bünder Fußweges obliegt wie bisher der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 15 von 99

16 bis Unterhaltungsstreifen Lärmschutzwand a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland Für die Lärmschutzwand (geregelt in Regelungsverzeichnis- 17) wird auf den Flurstücken 249, 250, 251, 2; Flur 20, Gemarkung Herford ein 1m breiter, beidseitiger Unterhaltungsstreifen benötigt. Dieser wird von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erworben. Während der Bauphase wird eine zusätzliche Fläche (wie im Lageplan dargestellt) benötigt, um den Bau der Lärmschutzwand zu ermöglichen. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 16 von 99

17 bis Fahnenmasten a) die Anlieger b) entfällt Die Fahnenmasten stehen im Baufeld und werden beseitigt. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 17 von 99

18 17 3, bis Lärmschutzanlage a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Auf der Südseite der B 61 wird - wie im Lageplan dargestellt - von bis eine Lärmschutzanlage hergestellt, die eine Höhe bis zu 5,00 m über der Straßenoberfläche der B 61 erhält. Die Lärmschutzanlage wird als Wand ausgebildet (nähere Einzelheiten siehe Lärmtechnische Unterlagen). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Lärmschutzanlage obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 18 von 99

19 Durchgang zum Benter Weg a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Zwischen dem Geh-/Radweg (Regelungsverzeichnis- 19) und dem Benter Weg (Regelungsverzeichnis- 34) wird entsprechend den Darstellungen im Lageplan eine Geh-/Radwegeverbindung hergestellt. Die Lärmschutzwand wird in diesem Bereich entsprechend ausgestaltet ( Schleuse ). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Durchganges obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 19 von 99

20 19 3, 4, bis Gemeinsamer Geh-/Radweg an der B 61 a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Südseite der B 61 wird durch die Baumaßnahme verdrängt. Er wird in einer befestigten Breite von 2,50 m wiederhergestellt. Die Kostentragung erfolgt: - von bis entsprechend Regelungsverzeichnis von bis entsprechend Regelungsverzeichnis von bis entsprechend Regelungsverzeichnis- 71 Die Unterhaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges obliegt wie bisher der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 20 von 99

21 bis Mischwasserkanal Überlauf Regenüberlaufbecken (DN 1200) mit Abschlagbauwerk a) und b) Stadt Herford Der Kanal des Regenüberlaufbeckens zum Ramker Bach wird durch den Ausbau der B 61 überbaut und muss beseitigt werden. Stattdessen wird entsprechend der Darstellung im Lageplan ein neuer Kanal (DN 1200) gebaut, der über ein Abschlagsbauwerk in den Ramker Bach entwässert. Vereinbarung mit der Stadt Herford Die Kosten für den Kanal einschließlich des Abschlagsbauwerkes werden außerhalb der Planfeststellung in einer gesonderten Vereinbarung mit der Stadt Herford geregelt. Die Unterhaltung des Kanals und des Abschlagbauwerkes obliegt der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 21 von 99

22 bis Neuer Weg a) entfällt b) Stadt Herford Zur Aufrechterhaltung des Anschlusses von Anliegergrundstücken an das öffentliche Wegenetz wird - wie im Lageplan dargestellt - zwischen der B 61 ( 1+690) und dem Flurstück 175, Flur 21, Gemarkung Herford ( 1+875) ein Wirtschaftsweg angelegt. Der Wirtschaftsweg erhält folgende Abmessungen: Bankett: Fahrbahn: Bankett: 0,50 m 4,75 m 0,50 m Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Wirtschaftsweges obliegt der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 22 von 99

23 bis Staukanal a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Zur Rückhaltung des Oberflächenwassers der B 61 wird im Bereich des neuen Wirtschaftsweges (Regelungsverzeichnis- 21) ein Staukanal DN 1600 mit Einlaufbauwerk, Drosselbauwerk und Leichtflüssigkeitsabscheider hergestellt. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Staukanals mit Einlaufbauwerk, Drosselbauwerk und Leichtflüssigkeitsabscheider obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 23 von 99

24 Einleitungsstelle E_016 a) und b) Stadt Herford Die Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Staukanal (Regelungsverzeichnis- 22) erfolgt zusammen mit dem Abschlag aus dem Regenüberlaufbecken (Regelungsverzeichnis- 20) in den Ramker Bach. Die Einleitungsstelle E_013 ist eine bestehende Einleitungsstelle der Stadt Herford, die ursprünglich im Straßendurchlass Ramker Bach lag und zusammen mit der Abschlagsleitung vom Staukanal nördlich der B 61 verlegt wurde. Das Oberflächenwasser wird in einer Menge bis zu 480 l/s auf unbefristete Zeit ( 8 WHG) eingeleitet (nähere Einzelheiten siehe Wassertechnische Unterlagen). Die Wassermenge setzt sich wie folgt zusammen: - Abfluss der B 61 (durch Staukanal gedrosselt): 5 l/s - Abfluss aus dem städtischen RÜB: 475 l/s Die Kosten für bauliche Maßnahmen trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Einleitungsstelle obliegt der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 24 von 99

25 Holzbrücke a) die Anlieger b) entfällt Die vorhandene Holzbrücke über den Ramker Bach wird beseitigt. Das Grundstück wird künftig über die Brücke (Regelungsverzeichnis- 26) erschlossen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 25 von 99

26 Einleitungsstelle E_B61_03 a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die Ableitung des Oberflächenwassers der nördlichen Fahrbahn zwischen und erfolgt über einen Graben bzw. eine Rohleitung (DN 300) in den Ramker Bach. Das Oberflächenwasser wird in einer Menge bis zu 8 l/s auf unbefristete Zeit ( 8 WHG) eingeleitet (nähere Einzelheiten siehe Wassertechnische Unterlagen). Die Kosten für bauliche Maßnahmen trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Einleitungsstelle obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 26 von 99

27 ) Gewässer 2. Ordnung (Ramker Bach) 2) Brücke im Zuge der B 61 über Ramker Bach (Bauwerk 1) zu 1) a) und b) die Anlieger zu 2) a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundes-straßenverwaltung) Das Gewässer kreuzt die Trasse der B 61 in Es bleibt in seiner Lage unverändert. Der vorhandene Durchlass wird beseitigt und durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt. Das Brückenbauwerk erhält folgende Abmessungen: lichte Weite: lichte Höhe über Gewässersohle: Breite zwischen den Geländern: 3,00 m 2,00 m 47,00 m Die Kosten trägt gemäß 12a Abs. 1 FStrG die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den Anliegern. Die Unterhaltung der Kreuzungsanlage regelt sich nach 13a FStrG in Verbindung mit den StraWaKR. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 27 von 99

28 27 3, bis Mischwasserkanal mit Düker im Bereich des Ramker Baches a) und b) Stadt Herford Der vorhandene Mischwasserkanal mit Düker wird durch den Ausbau der B 61 verdrängt und muss beseitigt werden. Stattdessen wird entsprechend der Darstellung im Lageplan ein neuer Kanal (DN 600 bis 900) gebaut, der im Bereich des Ramker Baches gedükert wird. In wird der Mischwasserkanal der Gemeinde Hiddenhausen angeschlossen. In wird der verlegte Mischwasserkanal an den vorhandenen angebunden. Vereinbarung mit der Stadt Herford Der Kanal dient auch zur Oberflächenentwässerung der B 61. Die Kosten für den Kanal einschließlich des Dükers werden außerhalb der Planfeststellung in einer gesonderten Vereinbarung mit der Stadt Herford geregelt. Die Unterhaltung des Kanals und des Dükers obliegt der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 28 von 99

29 Einfriedigung (Hecke) a) Der Anlieger b) entfällt Die Einfriedigung steht teilweise in der Trasse des verlegten Benter Weges und muss insoweit beseitigt werden. Die Anlage befindet sich auf Privatgrundstück. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 29 von 99

30 Zufahrt a) und b) Der Anlieger Die Zufahrt zum Flurstück 263, Flur 20, Gemarkung Herford wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig wieder an den Benter Weg angeschlossen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 30 von 99

31 Zufahrt und Zufahrtsweg a) und b) Der Anlieger Die befestigte Fläche auf dem Flurstück 175, Flur 21, Gemarkung Herford wird bis zur Überführung des Ramker Baches ( 1+870) entsprechend den Darstellungen im Lageplan den neuen Straßenverhältnissen angeglichen und an den neuen Wirtschaftsweg (Regelungsverzeichnis- 21) angeschlossen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 31 von 99

32 Zufahrt a) Der Anlieger b) entfällt Der Zufahrt zum Flurstück 175, Flur 21, Gemarkung Herford wird beseitigt. Die künftige Grundstückserschließung bleibt gewährleistet (Regelungsverzeichnis- 21). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 32 von 99

33 32 3, bis Mauer a) und b) Der Anlieger Die Mauer bleibt erhalten. Gegebenenfalls muss sie während der Bauphase ausreichend gesichert werden. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Mauer obliegt wie bislang dem Anlieger. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 33 von 99

34 bis Benter Weg a) und b) Stadt Herford Der Benter Weg verläuft teilweise in der Trasse der B 61. Sie wird - wie im Lageplan dargestellt - in einer Länge von 160 m in 5 m befestigter Breite und entsprechend der vorhandenen Befestigungsart verlegt. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Benter Weges obliegt wie bisher der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 34 von 99

35 Verbindung zum Benter Weg a) Stadt Herford b) entfällt Die Verbindung zwischen dem Geh-/Radweg und dem Benter Weg ( 1+960) wird beseitigt. Der Geh-/Radweg der B 61 kann vom Benter Weg aus über den Durchgang (Regelungsverzeichnis- 18) erreicht werden. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 35 von 99

36 35 3, bis Einfriedigung (Zaun) a) der Anlieger b) entfällt Die Einfriedigung steht teilweise in der Trasse der B 61 und muss insoweit beseitigt werden. Die Anlage befindet sich auf Privatgrundstück. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 36 von 99

37 36 und 37 - e n t f a l l en - B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 37 von 99

38 (K 7) Zufahrt a) und b) der Anlieger Die Zufahrt zum Flurstück 366, Flur 20, Gemarkung Herford wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die K 7 (Bünder Straße) wieder angeschlossen. Die Zufahrt kann künftig nur im Rechtsein- und Rechtsabbiegeverkehr benutzt werden. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 55 ausgeführt. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 38 von 99

39 bis (K 7) Einfriedigung (Zaun) a) der Anlieger b) entfällt Die Einfriedigung steht teilweise in der Trasse der K 7 (Bünder Straße) und muss insoweit beseitigt werden. Die Anlage befindet sich auf Privatgrundstück. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 39 von 99

40 bis (K 7) Gehweg westlich der Bünder Straße (K 7) a) und b) Stadt Herford Der Gehweg auf der Westseite der Bünder Straße (K 7) wird durch die Baumaßnahme verdrängt. Er wird in 1,50 m befestigter Breite und Beschaffenheit wiederhergestellt. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 55 ausgeführt. Die Unterhaltung des Gehweges obliegt wie bisher der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 40 von 99

41 bis (K 7) Radweg westlich der Bünder Straße (K 7) auf Hochbord a) und b) Kreis Herford Der Radweg auf der Westseite der Bünder Straße (K 7) wird durch die Baumaßnahme verdrängt. Er wird in 1,00 m befestigter Breite hinter einem 0,50 m breiten, befestigten Trennstreifen zur Fahrbahn wiederhergestellt. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 55 ausgeführt. Die Unterhaltung des Radweges obliegt wie bisher dem Kreis Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 41 von 99

42 (K 7) Zufahrt a) und b) der Anlieger Die Zufahrt zum Flurstück 364, Flur 20, Gemarkung Herford wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die K 7 (Bünder Straße) wieder angeschlossen. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 55 ausgeführt. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 42 von 99

43 bis (K 7) Gehweg östlich der Bünder Straße (K 7) a) und b) Stadt Herford Der Gehweg auf der Ostseite der Bünder Straße (K 7) wird durch die Baumaßnahme verdrängt. Er wird in 1,75 m befestigter Breite und Beschaffenheit wiederhergestellt. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 55 ausgeführt. Die Unterhaltung des Gehweges obliegt wie bisher der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 43 von 99

44 bis (K 7) Radweg östlich der Bünder Straße (K 7) auf Hochbord a) und b) Kreis Herford Der Radweg auf der Ostseite der Bünder Straße (K 7) wird durch die Baumaßnahme verdrängt. Er wird in 1,00 m befestigter Breite hinter einem 0,50 m breiten, befestigten Trennstreifen zur Fahrbahn wiederhergestellt. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 55 ausgeführt. Die Unterhaltung des Radweges obliegt wie bisher dem Kreis Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 44 von 99

45 (K 7) Zugang a) und b) der Anlieger Der Zugang zum Flurstück 177, Flur 22, Gemarkung Herford wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 55 ausgeführt. Die Unterhaltung des Zugangs obliegt wie bisher dem Anlieger. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 45 von 99

46 bis Einfriedigung (Hecke) a) der Anlieger b) entfällt Die Einfriedigung steht teilweise in der Trasse der B 61 und muss insoweit beseitigt werden. Die Anlage befindet sich auf Privatgrundstück. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 46 von 99

47 bis Befestigte Fläche (Parkplatz) a) und b) der Anlieger Die vorhandene befestigte Fläche auf dem Flurstück 176, Flur 22, Gemarkung Herford fällt zum Teil in den Ausbaubereich der Straße und wird insoweit beseitigt. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 47 von 99

48 Zufahrt a) Der Anlieger b) entfällt Der Zufahrt zum Flurstück 175, Flur 21, Gemarkung Herford wird beseitigt. Die künftige Grundstückserschließung bleibt gewährleistet (Regelungsverzeichnis- 21). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 48 von 99

49 (L545) Zufahrt a) und b) der Anlieger Der Zufahrt zum Flurstück 175, Flur 21, Gemarkung Herford wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die L 545 wieder angeschlossen. Die Verrohrung im Bereich der Zufahrt wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 55 ausgeführt. Die Unterhaltung der Zufahrt und der Verrohrung obliegt wie bisher dem Anlieger. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 49 von 99

50 (L545) Einfriedigung (Zaun) a) der Anlieger b) entfällt Die Einfriedigung steht teilweise in der Trasse der L 545 und muss insoweit beseitigt werden. Die Anlage befindet sich auf Privatgrundstück. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 50 von 99

51 (L545) Zufahrt a) und b) der Anlieger Der Zufahrt zum Flurstück 202, Flur 22, Gemarkung Herford wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die L 545 wieder angeschlossen. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 55 ausgeführt. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 51 von 99

52 bis (L545) Geh-/Radweg östlich Bünder Straße (L 545) a) und b) Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau) Der gemeinsame Geh- und Radweg im Bereich der freien Strecke auf der Ostseite der L 545 wird durch die Baumaßnahme verdrängt. Er wird in 2,50 m befestigter Breite hinter einem 1,75 m breiten, unbefestigten Trennstreifen wiederhergestellt. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 55 ausgeführt. Die Unterhaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges obliegt wie bisher Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau) B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 52 von 99

53 bis (L545) Befestigte Fläche (Parkplatz) a) und b) der Anlieger Die vorhandene befestigte Fläche auf dem Flurstück 202, Flur 22, Gemarkung Herford fällt zum Teil in den Ausbaubereich der Straße und wird insoweit beseitigt. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 53 von 99

54 (L545) Statue a) und b) der Anlieger Die vorhandene Statue befindet sich im Ausbaubereich der L 545. Sie wird nach Angaben des Anliegers auf dem Flurstück 202, Flurr22, Gemarkung Herford umgesetzt. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 55 ausgeführt. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 54 von 99

55 Kreuzung B 61 / L 545 / K 7 a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die vorhandene Kreuzung wird - wie im Lageplan dargestellt - geändert. Die Kosten tragen gemäß 12 Abs. 3a FStrG die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), das Land Nordrheinwestfalen (Landesbetrieb Straßenbau) und der Kreis Herford im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste und unter Berücksichtigung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs. Vereinbarung mit dem Kreis Herford und Kostenteilungsvermerk mit Land Nordrhein- Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau) Maßgebliche Fahrbahnbreiten: B 61 westl. (Ast A) B 61 östl. (Ast B) Fahrstr. 3,50 m Fahrstr. 3,50 m Fahrstr. 3,50 m Fahrstr. 3,50 m Mittelstr. 2,50 m Mittelstr. 2,50 m Fahrstr. 3,50 m Fahrstr. 3,50 m Fahrstr. 3,50 m Fahrstr. 3,50 m Trennstr. 1,25 m Trennstr. 1,75 m G-/R 2,50 m G-/R 2,50 m Gesamt: 20,25 m Gesamt: 20,75 m L 545 (Ast C) K 7 (Ast D) Fahrstr. 3,75 m G-/R 3,40 m Fahrstr. 3,75 m Fahrstr. 3,25 m Trennstr. 1,75 m Fahrstr. 3,25 m G-/R 2,50 m G-/R 3,80 m Gesamt: 11,75 m Gesamt: 13,70 m Verkehrsanteile [Kfz/24 h]: D / A = / = 44,2 % > 20% D / B = / = 58,3 % > 20% D / C = / = 58,0 % > 20% C / A = / = 76,2 % > 20% Bagatellklausel findet keine Anwendung. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 55 von 99

56 Alle Äste beteiligen sich an den kreuzungsbedingten Kosten Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels: Ast A = 20,25/(20,25+20,75+11,75+13,70)=20,25/66,45 = 30,47 % Ast B = 20,75/(20,25+20,75+11,75+13,70)=20,75/66,45 = 31,23 % Ast C = 11,75/(20,25+20,75+11,75+13,70)=11,75/66,45 = 17,68 % Ast D = 13,70/(20,25+20,75+11,75+13,70)=13,70/66,45 = 20,62 % Zusammenstellung der Kostenanteile: Bund: Ast A+ B: 61,70 % Land: Ast C: 17,68 % Kreis: Ast D: 20,62 % Die Unterhaltung der Kreuzung regelt sich nach 13 FStrG in Verbindung mit der FStrKrV. Einzelheiten werden in einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und dem Kreis Herford bzw. dem Land Nordrhein-Westfalen (Kostenteilungsvermerk) geregelt. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 56 von 99

57 bis Einfriedigung (Zaun) a) der Anlieger b) entfällt Die Einfriedigung steht teilweise in der Trasse der B 61 und muss insoweit beseitigt werden. Die Anlage befindet sich auf Privatgrundstück. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 57 von 99

58 Überführung der Bahnstrecke Dortmund - Hannover a) und b) Deutsche Bahn AG Die Bahnstrecke kreuzt die Trasse der B 61 in Die vorhandene Bahnüberführung bleibt lage- und höhenmäßig unverändert bestehen. Die Fahrbahn der B 61 wird den neuen verkehrlichen Verhältnissen angepasst. Die Kosten für die Straßenumbaumaßnahme werden in Regelungsverzeichnis- 71 geregelt. Die Unterhaltung der Überführung obliegt wie bislang der Deutschen Bahn AG. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 58 von 99

59 58 - e n t f ä l l t - B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 59 von 99

60 59 4Nord (L 545) 1) Gewässer 2. Ordnung (Düsedieksbach) zu 1) a) und b) die Anlieger Das Gewässer kreuzt die Trasse der L 545 in Es bleibt in seiner Lage unverändert. 2) Brücke im Zuge der L 545 über Düsedieksbach (Bauwerk 2) zu 2) a) und b) Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau) Das vorhandene Bauwerk wird beseitigt und durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt. Das Brückenbauwerk erhält folgende Abmessungen: lichte Weite: lichte Höhe über Gewässersohle: Breite zwischen den Geländern: 3,50 m 2,00 m 21,50 m Die Kosten trägt gemäß 35a StrWG NRW das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau). Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den Anliegern. Die Unterhaltung der Kreuzungsanlage regelt sich nach 35b StrWG NRW. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 60 von 99

61 60 4Nord (L 545) Zufahrt a) und b) der Anlieger Der Zufahrt zu den Flurstück 110, Flur 21, Gemarkung Herford wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die L 545 wieder angeschlossen. Die Verrohrung im Bereich der Zufahrt wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau). Die Unterhaltung der Zufahrt und der Verrohrung obliegt wie bisher dem Anlieger. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 61 von 99

62 61 4Nord Einleitungsstelle E_B61_05 a) entfällt b) Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau) Die Ableitung des Oberflächenwassers der L 545 (Bünder Straße) von bis (nur westliche Fahrbahn) erfolgt über einen Graben in den Düsedieksbach. Das Oberflächenwasser wird in einer Menge bis zu 8 l/s auf unbefristete Zeit ( 8 WHG) eingeleitet (nähere Einzelheiten siehe Wassertechnische Unterlagen). Die Kosten für bauliche Maßnahmen trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau). Die Unterhaltung der Einleitungsstelle obliegt dem Land Nordrhein- Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau) B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 62 von 99

63 62 4Nord Einleitungsstelle E_B61_06 a) entfällt b) Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau) Die Ableitung des Oberflächenwassers der L 545 (Bünder Straße) von bis (nur westliche Fahrbahn) erfolgt über einen Graben in den Düsedieksbach. Das Oberflächenwasser wird in einer Menge bis zu 5 l/s auf unbefristete Zeit ( 8 WHG) eingeleitet (nähere Einzelheiten siehe Wassertechnische Unterlagen). Die Kosten für bauliche Maßnahmen trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau). Die Unterhaltung der Einleitungsstelle obliegt dem Land Nordrhein- Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau) B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 63 von 99

64 63 4Nord (L 545) Zufahrt a) und b) Gemeinde Hiddenhausen Der Zufahrt zum Flurstück 194, Flur 22, Gemarkung Herford wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die L 545 wieder angeschlossen. Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau). Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher der Gemeinde Hiddenhausen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 64 von 99

65 64 4Nord Einmündung L 545 / Stadtstraße Bünder Straße mit Geh-/Radweg a) und b) Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau) Die vorhandene Einmündung wird wie im Lageplan dargestellt an die L 545 wieder angeschlossen. Der Geh-/Radweg wird in vorhandene Breite und Befestigungsart an den Geh-/Radweg (Regelungsverzeichnis- 52) angebunden. Die Kosten trägt gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 und 34 Abs. 3 1 StrWG NRW das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau). Die Unterhaltung der Einmündung regelt sich nach 35 StrWG NRW in Verbindung mit der StrKrVO. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 65 von 99

66 Goebenstraße Zufahrt a) und b) der Anlieger Der Zufahrt zum Flurstück 200, Flur 22, Gemarkung Herford wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die Goebenstraße wieder angeschlossen. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 71 ausgeführt. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 66 von 99

67 bis Goebenstraße Geh-/Radweg mit Baumscheiben a) und b) Stadt Herford Der Gemeinsame Geh-/Radweg wird lage- und höhenmäßig in vorhandener Befestigung wieder hergestellt. Die vorhandenen Baumscheiben bleiben erhalten. Der Radfahrer wird ab auf den vorhandenen Radfahrstreifen geführt. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 71 ausgeführt. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 67 von 99

68 Goebenstraße Zufahrt a) und b) der Anlieger Der Zufahrt zum Flurstück 200, Flur 22, Gemarkung Herford wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die Goebenstraße wieder angeschlossen. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 71 ausgeführt. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 68 von 99

69 Goebenstraße Zufahrt a) und b) der Anlieger Der Zufahrt zum Flurstück 59, Flur 22, Gemarkung Herford wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die Goebenstraße wieder angeschlossen. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 71 ausgeführt. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 69 von 99

70 bis Goebenstraße Befestigte Fläche (Parkplatz) a) und b) der Anlieger Die vorhandene befestigte Fläche auf dem Flurstück 167, Flur 22, Gemarkung Herford fällt zum Teil in den Ausbaubereich der Kreuzung und wird insoweit beseitigt. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 70 von 99

71 bis Goebenstraße 1) Gehweg 2) Geh-/Radweg a) und b) Stadt Herford Der vorhandene Gehweg wird durch den Kreuzungsausbau verdrängt. Er wird als gemeinsamer Geh-/Radweg - wie im Lageplan dargestellt- in 2,50 m befestigter Breite auf Hochbord wieder hergestellt. Der vorhandene Radfahrstreifen wird ab im Bereich der Zufahrt auf neuen Geh-/Radweg geführt. Die Kostenregelung erfolgt wie unter Regelungsverzeichnis- 71 ausgeführt. Die Unterhaltung des Geh-/Radweges obliegt der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 71 von 99

72 Kreuzung B 61 / B 239 / Goebenstraße a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die vorhandene Kreuzung wird - wie im Lageplan dargestellt - geändert. Die Kosten tragen gemäß 12 Abs. 3a FStrG die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und die Stadt Herford im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste und unter Berücksichtigung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs. Verkehrsbelastung: Ast A (Bund): Ast B (Bund): Ast C (Bund): Ast D (Stadt Herford): Kfz/24 h Kfz/24 h Kfz/24 h Kfz/24 h Maßgebliche Fahrbahnbreiten: B 61 westl. (Ast A) B 61 östl. (Ast B) Fahrstr 3,50 m Fahrstr. 4,25 m Fahrstr. 3,50 m Fahrstr. 4,25 m Mittelstr. 2,50 m G-/R 2,50 m Fahrstr 3,50 m Fahrstr. 3,50 m Trennstr. 1,75 m G-/R 2,50 m Gesamt: 20,75 m Gesamt: 11,00 m B 239 (Ast C) Goebenstr. (Ast D) G-/R 2,50 m Gehweg 2,50 m Fahrstr. 3,50 m Fahrstr. 3,50 m Fahrstr. 3,50 m Fahrstr. 3,50 m Gehweg 3,75 m Gesamt: 9,50 m Gesamt: 13,25 m B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 72 von 99

73 Verkehrsanteile [Kfz/24 h]: D / A = / = 40,8 % > 20% D / B = / = 48,1 % > 20% D / C = / = 62,5 % > 20% Bagatellklausel findet keine Anwendung. Alle Äste beteiligen sich an den kreuzungsbedingten Kosten Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels: Ast A =20,75 / (20,75+11,00+9,50+13,25) = 20,75 / 54,50 = 38,07 % Ast B =11,00 / (20,75+11,00+9,50+13,25) = 11,00 / 54,50 = 20,18 % Ast C = 9,50 / (20,75+11,00+9,50+13,25) = 9,50 / 54,50 = 17,43 % Ast D =13,25 / (20,75+11,00+9,50+13,25) = 13,25 / 54,50 = 24,31 % Zusammenstellung der Kostenanteile: Bund: Ast A+ B+C: 75,69 % Stadt: Ast D: 24,31 % Die Unterhaltung der Kreuzung regelt sich nach 13 FStrG in Verbindung mit der FStrKrV. Einzelheiten werden in einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und dem Kreis Herford bzw. dem Land Nordrhein-Westfalen (Kostenteilungsvermerk) geregelt. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 73 von 99

74 bis B 239 Einfriedigung (Zaun) a) Stadt Herford b) entfällt Die Einfriedigung steht teilweise in der Trasse der B 239 und muss insoweit beseitigt werden. Die Anlage befindet sich auf Privatgrundstück. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 74 von 99

75 73 5, 5Nord bis B 239 Einfriedigung (Zaun) a) Stadt Herford b) entfällt Die Einfriedigung steht teilweise in der Trasse der B 239 und muss insoweit beseitigt werden. Die Anlage befindet sich auf Privatgrundstück. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 75 von 99

76 74 5, 5Nord bis B 239 Geh-/ Radweg a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Westseite der B 239 wird durch die Baumaßnahme verdrängt. Er wird in einer befestigten Breite von 2,50 m wiederhergestellt. Die Kostentragung erfolgt: - von bis (B 239) entsprechend Regelungsverzeichnis von bis (B 239) durch die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die Unterhaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges obliegt wie bisher der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 76 von 99

77 75 5Nord B 239 Zufahrt a) und b) Stadt Herford Der Zufahrt zum Flurstück 196, Flur 22, Gemarkung Herford wird in vorhandener befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die B 239 wieder angeschlossen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 77 von 99

78 76 5Nord B 239 Unterführung a) und b) Stadt Herford Die Unterführung (Verbindung zwischen den Flurstücken 197 und 196, Flur 22, Gemarkung Herford) kreuzt die Trasse der B 239 in Sie bleibt in Lage und Höhe unverändert. Die Fahrbahn der B 61 wird den neuen verkehrlichen Verhältnissen angepasst. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung obliegt wie bisher der Stadt Herford. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 78 von 99

79 77 5Nord B 239 Einleitungsstelle E_B61_01 a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt über wie bisher über eine vorhandene Straßenentwässerungsleitung DN 300 in den Düsedieksbach. Das Oberflächenwasser wird in einer Menge bis zu 38 l/s auf unbefristete Zeit ( 8 WHG) eingeleitet (nähere Einzelheiten siehe Wassertechnische Unterlagen). Die Kosten für bauliche Maßnahmen trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Einleitungsstelle obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 79 von 99

80 78 bis 99 - e n t f a l l e n - B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 80 von 99

81 bis Artenschutzmaßnahme CEF1 (E2.3) a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Artenschutz- bzw. Ersatzmaßnahme wird auf den nördlich der B 61 gelegenen Flurstücken 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 Flur 21, Gemarkung Herford eine Baumpflanzung (Hainbuchen und Weiden) angelegt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Bäume wurden als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme bereits im Frühjahr 2013 gepflanzt. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Baumpflanzung unterliegt dem Schutz des 47 Landschaftsgesetz (LG). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 81 von 99

82 101 2, Artenschutzmaßnahme CEF2 (E4.2) a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Artenschutz- bzw. Ersatzmaßnahme wird auf dem nördlich der B 61 gelegenen Flurstück 22 Flur 21, Gemarkung Herford eine intensiv genutzte Grünlandfläche umgebrochen und in eine Ackerbrache umgewandelt (Mäuseacker als Nahrungshabitat für die Rohrweihe). Das Grundstück wird der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen und als ungenutztes Ackerland belassen (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 82 von 99

83 102 3, 3Nord Nördlich B 61 Ersatzmaßnahme E3.1 a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme werden die nördlich der B 61 gelegenen Flurstücke 176 und 172, Flur 21, Gemarkung Herford teilweise als Feuchtwiesen (Extensivgrünland) entwickelt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Das Extensivgrünland kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erworben werden. Nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege des Extensivgrünlandes dem Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die künftige Duldungspflicht des Eigentümers wird grundbuchmäßig gesichert. Als Begünstigter der Eigentumsbeschränkung wird die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) eingetragen. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 83 von 99

84 103 3, 3Nord Nördlich B 61 Ersatzmaßnahme E1.1 a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme werden auf den nördlich der B 61 gelegenen Flurstücken 167 und 172, Flur 21, Gemarkung Herford teilweise ein Gewässerrandstreifen, Hochstaudenfluren sowie Grünland entwickelt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des jeweiligen Grundstückseigentümers von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erworben werden. Nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Ersatzmaßnahme dem Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 84 von 99

85 104 3, 3Nord Nördlich B 61 Ersatzmaßnahme E2.1 a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme wird auf den nördlich der B 61 gelegenen Flurstücken 167 und 172, Flur 21, Gemarkung Herford teilweise eine Pflanzung mit standortgerechten gebietsheimischen Gehölzen (Ufergehölz mit starkem bis sehr starkem Baumholz) angelegt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des jeweiligen Grundstückseigentümers von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erworben werden. Nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Baumpflanzung dem Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die Baumpflanzung unterliegt dem Schutz des 47 Landschaftsgesetz (LG). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 85 von 99

86 105 6 Östlich A 2 (Nähe Vlotho- Bonneberg) Ersatzmaßnahme E1.1 a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme wird das östlich der A 2 gelegene Flurstück 30, Flur 19, Gemarkung Exter teils aufgeforstet und teils als Sukzessionsfläche entwickelt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 86 von 99

87 106 7 nördlich B 61 Ersatzmaßnahme E4.1 a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme wird auf dem nördlich der B 61 gelegenen Flurstück 257, Flur 17, Gemarkung Herford eine Pflanzung mit standortgerechten gebietsheimischen Feldgehölzen angelegt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 87 von 99

88 107 8 Nördlich A 2 (Nähe Vlotho- Exter) Ersatzmaßnahme E1.1 a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme wird das östlich der A 2 gelegene Flurstück 30, Flur 19, Gemarkung Exter teils aufgeforstet und teils als Sukzessionsfläche entwickelt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 88 von 99

89 108 bis e n t f a l l e n - B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 89 von 99

90 Nord 4 4Nord 5 und 5Nord Elektroleitung E-on a) und b) E-on Durch die Baumaßnahme werden Elektroleitungen von E-on betroffen. Sie werden verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Träger der Baumaßnahme ist E-on. Umfang und Notwendigkeit der Änderungs- oder Sicherungsmaßnahmen werden rechtzeitig vor Baubeginn mit den Versorgungsunternehmen abgestimmt. Die Kostentragung wird außerhalb dieses Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Wasserleitung obliegt wie bisher E-on. B 61 Herford, Nordring bis B 239, Ausbau Seite 90 von 99

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