Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von Bau-km bis Bau-km Deckblatt I

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1 Unterlage 5.2 Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von bis Deckblatt I Regierungsbezirk : Detmold Kreis : Gütersloh ( nur LBP-Maßnahmen ) Stadt/Gemeinde : Bielefeld Gemarkung : Brackwede, Ummeln ( mit LBP-Maßnahmen auch: ) Steinhagen, Tatenhausen, Borgholzhausen Bauwerksverzeichnis ( nur Versorgungsleitungen ) bestehend aus 31 Seiten Aufgestellt: Der Leiter der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe i. A. (Oldemeyer) Satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit vom bis (einschließlich) in der Stadt/ Gemeinde: Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden. Stadt/ Gemeinde (Unterschrift) (Dienstsiegel)

2 Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis Im Planfeststellungsverfahren werden ausschließlich öffentlich-rechtliche Beziehungen rechtsgestaltend In den Lageplänen sind alle Leitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen und die Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser versorgen sowie die Abwasserleitungen, Telekommunikationsleitungen und sonstige gleichgestellte Leitungen lageplanmäßig dargestellt, soweit deren Verlauf dem Landesbetrieb vor Planfeststellung aufgezeigt wurde. Im Bauwerksverzeichnis sind Regelungen für gegebenenfalls erforderliche Änderungen oder Beseitigungen von Leitungen sowie Telekommunikationslinien getroffen. Die straßenbautechnisch vertretbaren Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der technisch notwendigen Maßnahmen (Sicherungen, Anpassungen, Verlegungen) und deren Koordinierung mit der Straßenbaumaßnahme werden rechtzeitig vor Baubeginn von der Straßenbauverwaltung festgelegt. Hierzu wird gegebenenfalls vorher ein Ortstermin durchgeführt. Soweit in das Bauwerksverzeichnis Kostenregelungen im Zusammenhang mit Versorgungsleitungen aufgenommen worden sind, haben diese nur deklaratorische Bedeutung. Im Zusammenhang mit der Verlegung, Änderung ( Anpassung, Beseitigung ) oder Sicherung von Versorgungsleitungen entstehende Kosten sind auf Grund bestehender Vereinbarungen oder nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts außerhalb der Planfeststellung zu regeln. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen an Telekommunikationslinien, die innerhalb des bestehenden Straßen- und Wegenetzes verlaufen. Hierzu gelten die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Sofern dem Leitungsträger hinsichtlich der zukünftig auf Privatgelände verlaufenden Leitungstrasse z. B. aufgrund der Allgemeinen Versorgungsbedingungen kein Leitungsverlegungsrecht für die neue Leitungstrasse zusteht, wird zum Zwecke der Verlegung, des Betriebes und der Unterhaltung der Versorgungsleitung auf den nunmehr betroffenen Privatgrundstücken ein Grundstücksstreifen durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit belastet. Anm.: Die BV- 20 entfällt: Die 220 KV-Freileitung wurde abgebaut. Alle anderen BV-Nummern bleiben unverändert. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 1 -

3 Telekommunikationslinie a)und b) Deutsche Telekom AG Die im Sunderweg verlaufende Telekommunikationslinie kreuzt den Neubau der A 33/B 61 in Bau-Km und wird von der Neubautrasse überbaut. Das Telefonkabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 2 -

4 Elektrokabel ( Erdkabel CU 4x50) a)und b) Das im Sunderweg verlaufende Erdkabel kreuzt den Neubau der A 33/B 61 in Bau-Km und wird von der Neubautrasse überbaut. Das Erdkabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 3 -

5 Elektrokabel ( 10 KV-Freileitung ) a)und b) Die 10 KV-Freileitung kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km Der Mast 28 steht genau in der Trasse und wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung der Freileitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Den Stadtwerken Bielefeld ist als Unterhaltungspflichtigem der Freileitung und Masten ein uneingeschränktes Wegerecht einzuräumen und grundbuchlich zu sichern. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 4 -

6 Gasleitung DN 200 a)und b) Die Gasleitung am östlichen Rand der Warendorfer Straße kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km Sie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung der Gasleitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 5 -

7 Wasserleitung DN 200 Die Wasserleitung am östlichen Rand der Warendorfer Straße kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km Sie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert.. Die Unterhaltung der Wasserleitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 6 -

8 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ) a)und b) Die Telekommunikationslinie am westlichen Rand der Warendorfer Straße kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km Sie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 7 -

9 Elektrokabel ( 10 KV-Erdkabel ) Das 10 KV-Erdkabel kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 8 -

10 8 3 K 18 (Kasseler Straße) Elektrokabel ( Erdkabel Straßenbeleuchtung ) Das westlich der K 18 ( Kasseler Strasse ) verlaufende Elektrokabel für die Straßenbeleuchtung wird durch die Anschlussstelle und die Ersatzstraße überbaut. Die Straßenbeleuchtung wird auf einer Länge von ca. 100 m aufgehoben. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 9 -

11 9 3 K 18 (Kasseler Straße) Elektrokabel ( Erdkabel 150 NAYY ) Das östlich der K 18 ( Kasseler Strasse ) verlaufende Elektrokabel wird durch die Verschwenkung der K 18 in die Ersatzstraße tangiert. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

12 10 3 K 18 (Kasseler Straße) Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ) a)und b) Deutsche Telekom AG Die am südlichen bzw. östlichen Fahrbahnrand der K 18 ( Kasseler Strasse ) verlaufende Telekommunikationslinie wird durch den Bau der Anschlussstelle überbaut. Die Telekommunikationslinie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert.. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

13 Elektrokabel ( 10 KV-Erdkabel ) Das 10 KV-Erdkabel kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km und wird in seinem nordwestlichen Verlauf mehrfach von der zu verlegenden L 791 gequert. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

14 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ) Die Telekommunikationslinie am westlichen Rand der L 791 (Ummelner Straße) kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km Sie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

15 Elektrokabel ( Erdkabel Straßenbeleuchtung ) Das westlich der L 791 ( Ummelner Strasse ) verlaufende Elektrokabel für die Straßenbeleuchtung wird durch die notwendige westliche Verschwenkung der Landstraße überbaut. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

16 Elektrokabel ( Erdkabel 150 NAYY ) Das Erdkabel kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

17 Elektrokabel ( 10 KV-Erdkabel ) Das 10 KV-Erdkabel kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

18 Elektrokabel ( Erdkabel Straßenbeleuchtung ) Das Erdkabel wird sowohl von der geplanten Pflanzung einer Baumreihe auf der Restfläche zwischen Dammböschung und Wirtschaftsweg Ramsloh als auch von der geplanten Wegeanbindung betroffen. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

19 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ) a)und b) Deutsche Telekom AG Die Telekommunikationslinie liegt von Bau-Km bis Bau-Km in der Trasse des Zubringers und kreuzt diesen in Bau-Km Zwischen Bau-Km und Bau-Km wird das Telefonkabel von der geplanten Pflanzung einer Baumreihe auf der Restfläche zwischen Dammböschung und Wirtschaftsweg Ramsloh betroffen. Die Telekommunikationslinie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert.. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

20 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ). a)und b) Deutsche Telekom AG Die Hausanschlussleitung führt zum Wohngebäude Ramsloh 44 (Flur 34, Flurstück 1837), das im Zuge des Straßenneubaues abgerissen wird. Die Hausanschlussleitung wird abgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

21 Elektrokabel ( Erdkabel Straßenbeleuchtung ) Das Erdkabel kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

22 Elektrokabel ( 220 KV-Freileitung ) a)und b) RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice Die 220 KV-Freileitung kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km Der Leitungsmast 154 muss nordwestlich verlegt und seine Höhe so angepasst werden, dass die unteren Leiterseile einen ausreichenden Abstand zur überführenden Gemeindestraße Ramsloh/Bokelstraße einhalten. Die 220 KV-Freileitung wurde abgebaut. Träger der Baumaßnahme ist der RWE Westfalen-Weser Ems Netzservice. Die Unterhaltung der Freileitung obliegt wie bisher der RWE Westfalen - Weser - Ems Netzservice. Ihr ist als Unterhaltungspflichtiger der Freileitung und Masten ein uneingeschränktes Wegerecht einzuräumen und grundbuchlich zu sichern. entfällt gemäß Deckblatt I Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

23 Elektrokabel ( 10 KV-Freileitung ) Die 10 KV-Freileitung kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km Die Freileitung wird -soweit erforderlich- verlegt, umgebaut bzw. gesichert. Die Unterhaltung der Freileitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

24 Elektrokabel ( Erdkabel 95 NAYY ) Die Hausanschlussleitung führt zum Wohngebäude Knappweg 11 (Flur 35, Flurstück 502), das im Zuge des Straßenneubaues abgerissen wird. Sie kreuzt die Trasse des Zubringers in Bau-Km Die Hausanschlussleitung wird abgebaut und -soweit erforderlichgesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

25 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ) a)und b) Deutsche Telekom AG Die Hausanschlussleitung führt zum Wohngebäude Knappweg 11 (Flur 35, Flurstück 502), das im Zuge des Straßenneubaues abgerissen wird. Sie kreuzt die Trasse des Zubringers in Bau-Km Die Hausanschlussleitung wird abgebaut und -soweit erforderlichgesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

26 (Anbindung B 61) Elektrokabel ( Erdkabel Straßenbeleuchtung ) Das Erdkabel wird im Bereich der Einschleifung des Zubringers in die vorhandene B 61 bzw. im Bereich der Anbindung der vorh. B 61 an den Zubringer mehrfach überbaut. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

27 (Anbindung B 61) Elektrokabel ( Erdkabel CU 4x50 ) Das Erdkabel wird im Bereich der Einschleifung des Zubringers in die vorhandene B 61 bzw. im Bereich der Anbindung der vorh. B 61 an den Zubringer mehrfach überbaut. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

28 (Anbindung B 61) Elektrokabel ( 10 KV-Erdkabel ) Das Erdkabel wird im Bereich der Anbindung der vorh. B 61 an den Zubringer in Bau-Km überbaut. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

29 (Anbindung B 61) Elektrokabel ( Erdkabel AL 4x70 ) Das Erdkabel wird im Bereich der Anbindung der vorh. B 61 an den Zubringer in Bau-Km überbaut. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

30 28 5 Anbindung B 61 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ) Die Telekommunikationslinie verläuft am nördlichen Fahrbahnrand der vorhandenen B 61. Die Telekommunikationslinie wird - soweit erforderlich - verlegt, umgebaut bzw. gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

31 (Anbindung B 61). Telekommunikationslinie a)und b) ( Fernmeldekabel ) Deutsche Telekom AG Die Telekommunikationslinie wird im Bereich der Anbindung der vorh. B 61 an den Zubringer in Bau-Km mehrfach überbaut. Die Telekommunikationslinie wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

32 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ). a)und b) Deutsche Telekom AG Die Hausanschlussleitungen führen zu den Wohngebäuden Gütersloher Str. 377 (Flur 35, Flurstück 571 ) und Gütersloher Str. 375a (Flur 35, Flurstück 568 ) die im Zuge des Straßenneubaues abgerissen werden. Die Hausanschlussleitungen werden abgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt

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