REGELUNGSVERZEICHNIS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "REGELUNGSVERZEICHNIS"

Transkript

1 Unterlage 11 Straßenbauverwaltung: Bundesrepublik Deutschland Straße/Abschnittsnr./Station: B307, Abschnitt 300, Station 0,675 B 307 Verlegung Bahnübergang Hausham Süd REGELUNGSVERZEICHNIS aufgestellt: Olk, Baudirektor Rosenheim, den

2 Planfeststellung B307 Verlegung BÜ Hausham Unterlage 11 Blatt Nr. V.1 VORBEMERKUNGEN ZUM REGELUNGSVERZEICHNIS Allgemeines Das sverzeichnis enthält die wesentlichen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche en, die mit dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich gemacht werden. 1. Kostentragung Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstaatsbauverwaltung, vertreten durch das Staatliche Bauamt Rosenheim) führt die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen durch. Sie trägt die Kosten, soweit im sverzeichnis keine andere getroffen ist. Grundsätzlich werden ersatzweise anzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens der Bundesrepublik Deutschland nur in der bisher bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem bisher vorhandenen Deckenaufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendigerer Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers oder Eigentümers. Die Herstellung oder Änderung von Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen richtet sich nach 12 FStrG bzw. Art. 32 BayStrWG, von Kreuzungen mit Gewässern nach 12 a FStrG bzw. Art. 32 a BayStrWG. Soweit bei Durchführung der Baumaßnahme Eisenbahnanlagen der Bahn AG zu ändern sind, werden das Eisenbahnkreuzungsgesetz und die 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung zugrunde gelegt. 2. Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht Straßenbaulastträger für die Bundesstraße B307 einschließlich aller Nebenanlagen ist die Bundesrepublik Deutschland ( 5 Abs. 1 i.v. mit 3 Abs. 1 FStrG). Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen oder geänderten öffentlichen Straßen und Wegen nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im sverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, für Staatsstraßen: der Freistaat Bayern (Art. 41 Abs. 1 BayStrWG), soweit nicht Art 42 BayStrWG gilt, Kreisstraßen: die Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Art. 41 Abs. 2 BayStrWG),soweit nicht Art 42 BayStrWG gilt, Gemeindestraßen: die Gemeinden (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG), öffentliche Feld- und Waldwege (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG) - soweit ausgebaut: die Gemeinden, - soweit nicht ausgebaut: die Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden, beschränkt öffentliche Wege: die Gemeinden (Art. 54a Abs. 1 BayStrWG), Eigentümerwege: die Grundstückseigentümer (Art. 55 Abs. 1 BayStrWG). Die Unterhaltung von Kreuzungen der Bundesstraße mit neuen oder geänderten öffentlichen Straßen, Wegen und Gewässern richtet sich nach 13, 13a, 13b FStrG in

3 Planfeststellung B307 Verlegung BÜ Hausham Unterlage 11 Blatt Nr. V.2 Verbindung mit der Verordnung über Kreuzungsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung FStrKrV-), den Straßenkreuzungsrichtlinien (StraKR) und den Fernstraßen/Gewässer- Kreuzungsrichtlinien (StraWAKR). Die Unterhaltung von Kreuzungen außerhalb der Bundesstraße richtet sich nach Art. 33 bzw. 33 a BayStrWG. Die Unterhaltung der Gewässer richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils geltenden Wasserrecht ( 40 WHG/Art. 22 ff. BayWG). Für die Unterhaltung von Be- und Entwässerungsgräben mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung enthält das Wasserrecht keine (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayWG). Sie sind von den jeweiligen Eigentümern zu unterhalten. 3. Widmung, Umstufung, Einziehung Die im sverzeichnis dargestellten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen werden mit folgender Maßgabe verfügt: 3.1. Die neu zu bauenden Straßen bzw. Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im sverzeichnis angegebenen Verkehrsbedeutung (Straßenklasse) gewidmet, wobei die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen (( 2 Abs. 2 und 6 FStrG/Art. 6 Abs. 3 und 6 BayStrWG) Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen bzw. Straßenteilen ändert, werden sie umgestuft, wobei die Umstufung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird (( 2 Abs. 4 und 6 FStrG/Art. 7 Abs. 5 i. V. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). 3.3.Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Sperrung für den öffentlichen Verkehr wirksam wird ( 2 Abs. 4 und 6 FStrG/Art. 8 Abs. 5 i. V. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt oder ergänzt, so gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen ( 2 Abs. 6a FStrG, Art. 6 Abs. 8, Art 8 Abs. 6 BayStrWG). Wenn Teile einer Straße in eine andere Straße einbezogen werden, wird die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam. Die zur Einziehung vorgesehenen Teilstrecken, sowie Umstufungen und Widmungen sind in Unterlage 12 kenntlich gemacht. 4. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenbauverwaltung) erhält mit dieser Planfeststellung auch die Möglichkeit, für die Bauzeit zusätzliche Geländestreifen als Arbeitsstreifen nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu nehmen (Besitzüberlassung oder Besitzeinweisung durch die Enteignungsbehörde).

4 Planfeststellung B307 Verlegung BÜ Hausham Unterlage 11 Blatt Nr. V.3 5. Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen oder Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des 14 FStrG bzw. der Art. 15 und 34 BayStrWG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen bzw. im Einvernehmen mit den Eigentümern wiederhergestellt. 6. Wasserrechtliche Tatbestände Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in oberirdische Gewässer und in den Untergrund bedarf der Erlaubnis gemäß WHG und BayWG. Diese Erlaubnis wird auf Antrag zusammen mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen. Der Ausbau von Gewässern im Sinne der 67 ff. WHG ist Gegenstand des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Konzentrationswirkung). Dies gilt auch für Änderungen von Gewässern (Renaturierung), Anlage von Altwässern und Stillgewässern im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. 7. Ver- und Entsorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt (ob und wie). Die Kostentragung wird gemäß Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der Nutzungsrichtlinien des Bundes (Verkehrsblatt 2009, S. 346 ff.) geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen Straßenbauverwaltung und Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- oder Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG), sofern bereits Straßenbenutzungen vorliegen. Etwaige Vorteile für Versorgungsunternehmen sind auszugleichen entsprechend den Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen (MABl Nr. 19/1981 S ). Soweit bei der Durchführung der Baumaßnahme Straßen und Wege in der Straßenbaulast Dritter mit Leitungen, die zur Straße gehören, gekreuzt werden müssen (Entwässerungsleitungen, Strom- und Steuerkabel), werden zwischen den jeweiligen Straßenbaulastträgern außerhalb der Planfeststellung Straßenbenutzungsverträge abgeschlossen. 8. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Um bei Gestaltung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer en im Einzelfall, folgendes:

5 Planfeststellung B307 Verlegung BÜ Hausham Unterlage 11 Blatt Nr. V.4 - Bei Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erwirbt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenbauverwaltung) das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichs- und Ersatzziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonders gelagerten Fällen gehen die Flächen nicht in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenbauverwaltung) über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z.b. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert. - Ersatzwege, -flächen und andere der Öffentlichkeit dienende Anlagen zur Erholungsnutzung werden durch die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenbauverwaltung) angelegt. Es wird angestrebt, die Unterhaltslast und die Verkehrssicherungspflicht in Verwaltungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften an diese zu übertragen. - Sinngemäß Gleiches gilt für Flächen, die als Uferrandstreifen an Gewässer im Eigentum öffentlich-rechtlicher Träger angrenzen. - Bei Schutzmaßnahmen für angeschnittene Waldflächen (im Regelfall Vor- und Unterpflanzung) übernimmt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenbauverwaltung) im Einvernehmen mit dem Waldeigentümer die eventuell notwendigen Hiebsmaßnahmen, die Neupflanzung und eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Die Neupflanzung geht in das Eigentum des Waldeigentümers über. 9. Gliederung Das sverzeichnis ist wie folgt gegliedert: 1. Straßen / Wege / Zufahrten 2. Bauwerke / Einfriedungen 3. Entwässerung 4. Leitungen 10. sonstige Hinweise Im Lageplan gibt es zwei Planungsachsen und damit verschiedene. Zur besseren Verständlichkeit wurden daher im Bauwerksverzeichnis bei den zusätzlich die betroffenen Straßenäste mit angegeben. Hier eine Übersicht über die verschiedenen Bereiche:

6 Planfeststellung B307 Verlegung BÜ Hausham Unterlage 11 Blatt Nr. V.5 Abkürzungen Anl. Anlage Art. Artikel AS Anschlussstelle AZ Asbestzement B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BayNatSchG Bayer. Naturschutzgesetz BayStrWG Bayer. Straßen- und Wegegesetz BayWG Bayer. Wassergesetz BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz Br.Kl. Brückenklasse BW Bauwerk db Dezibel db(a) Dezibel (A-bewertet) DIN Deutsche Industrienorm DN Nenndurchmesser EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FStrG Bundesfernstraßengesetz (BGBl 1994 I 854) FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung Fl.Nr. Flurnummer Gde. Gemeinde gebr. gebrochen(es) Gew. % Gewichtsprozent GG Grundgesetz GVS Gemeindeverbindungsstraße GW Grundwasser i. d. F. in der Fassung HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HW Hochwasser kv Kilovolt Kr.< Kreuzungswinkel Kr. Kreisstraße LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 9, 19) Lkr. Landkreis LH Lichte Höhe LW Lichte Weite MS ministerielles Schreiben MLC Militär-Last-Klassen ü. NN über Normalnull NB Nettobreite NW Nennweite OD Ortsdurchfahrt ODR Richtlinien für die rechtl. Behandlung von Ortsdurchfahrten ÖFW öffentlicher Feld- und Waldweg OK Oberkante Plafe Planfeststellung PlafeR Richtlinien für die Planfeststellung von Straßenbauvorhaben RAA Richtlinie für die Anlage von Autobahnen

7 Planfeststellung B307 Verlegung BÜ Hausham Unterlage 11 Blatt Nr. V.6 RAS Richtlinien für die Anlage von Straßen (siehe Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) - RAS-Q Teil: Querschnitte - RAS-K-1 Teil: Plangleiche Knotenpunkte - RAS-K-2 Teil: Planfreie Knotenpunkte RLS - 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RiStWag Richtlinien für bautechn. Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten RLuS 2012 Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau RStO 12 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 RV sverzeichnis St Staatsstraße Str. Straße StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öff. Straßen StraWaKR Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien TKG Telekommunikationsgesetz V-RL Zufahrten-Richtlinien Vogelschutzrichtlinie Richtlinien für die rechtl. Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen

8 Blatt 1 Bahnübergang, Rückbau 1.1 Industriestraße (Bahn-km 22,571) Rückbau des bestehenden Bahnüberganges im Zuge der Schlierseer Straße (Nord- West) a) DB Netz AG b) DB Netz AG Der bestehende Bahnübergang im Zuge der B307 bei und der separate Fußgängerübergang bei werden inklusive der technischen Ausstattung, Zäunen, Schutzeinrichtungen etc. vollständig zurückgebaut. Die befestigen Flächen werden entsiegelt und rekultiviert. Der Gleisbereich wird mit Schotter versehen. Die Unterhaltung obliegt der DB Netz AG

9 Blatt 2 Bahnübergang, Neubau 1.2 Industriestraße (Bahn-km 22,483) Neubau eines Bahnübergangs zwischen Industriestraße und Schlierseer Straße (Nord-West) a) DB Netz AG b) DB Netz AG Der bestehende Bahnübergang wird um ca. 90m nach Norden verschoben und bei Baukm neu inklusive aller technischer Anlagen errichtet. Neben dem Bahnübergang wird für Fußgänger ein separater Übergang errichtet. Am neuen Bahnübergang wird eine BÜST- RA-Anlage zur Sicherung des Bahnüberganges und zur sicheren und Leistungsfähigen Abwicklung des Straßenverkehrs errichtet. Die Unterhaltung des neuen Bahnübergange obliegt der DB Netz AG

10 Blatt 3 Industriestraße, Änderung 1.3 Industriestraße Schlierseer Straße (Süd-Ost) Umbau der Industrie- /Schlierseer Straße (Süd-Ost) a) Gemeinde Hausham b) Bundesrepublik Deutschland Die Industriestraße und die Schlierseer Straße (Süd-Ost) müssen an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Die bestehende Fahrbahn wird um Abbiegespuren ergänzt. Die Verkehrsabwicklung im neuen Knotenpunkt wird mit einer BÜSTRA-Anlage geregelt. Die Industriestraße wird zur Bundesstraße B307 aufgestuft. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nicht 2Abs. 6a FStrG gilt, erfolgt die Aufstufung/Widmung zur Bundestraße mit der Maßgabe, dass diese mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Voraussetzungen der 2 Abs. 2 FStrG in diesem Zeitpunkt vorliegen.

11 Blatt 4 Schlierseer Straße (Nord-West), Änderung 1.4 Schlierseer Straße (Nord-West) Bau- km Umbau der Schlierseer Straße (Nord-West) Einmündung Naturfreundestraße und a) Bundesrepublik Deutschland b) Gemeinde Hausham Die Schlierseer Straße (Nord-West) müssen an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Die bestehende Fahrbahn wird um Abbiegespuren ergänzt. Die Verkehrsabwicklung im neuen Knotenpunkt wird mit einer BÜSTRA-Anlage geregelt. Die Schlierseer Straße (Nord-West) wird zur Ortsstraße abgestuft. Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Hausham. Soweit nicht Art. 6 Abs. 8 BayStrWG gilt, erfolgt die Abstufung/Widmung zur Ortsstraße mit der Maßgabe, dass diese mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Voraussetzungen der Art 6 2 Abs. 3 BayStrWG in diesem Zeitpunkt vorliegen.

12 Blatt 5 Schlierseer Straße (Süd-Ost), Änderung 1.5 Schlierseer Straße (Süd-Ost) Bau- km Umbau der Schlierseer Straße (Süd-Ost) a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland Die Schlierseer Straße (Süd-Ost) muss von bis wegen des Einbaus der Querungshilfe an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nicht 2Abs. 6a FStrG gilt, erfolgt die Widmung zur Bundestraße mit der Maßgabe, dass diese mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Voraussetzungen der 2 Abs. 2 FStrG in diesem Zeitpunkt vorliegen.

13 Blatt 6 Gehweg Schlierseer Straße (Nord-West), Änderung 1.6 Schlierseer Straße Nord-West Bau- km Gehweg a) Gemeinde Hausham b) Gemeinde Hausham Von bis wird der auf der Westseite der Schlierseer Straße (Nord-West) gelegene Gehweg durch den Kreuzungsumbau berührt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Der unselbständige Gehweg wird Bestandteil der B307, Industriestraße und von der Widmung erfasst. Die Unterhaltung erfolgt durch die Gemeinde Hausham.

14 Blatt 7 Geh- und Radweg Industriestraße 1.7 Industriestraße Bau- km Schlierseer Straße Süd-Ost Bau- km Gehweg a) Gemeinde Hausham b) Gemeinde Hausham Von bis 0+281wird der auf der Ostseite der Industriestraße und Schlierseer Straße (Süd-Ost)gelegene Gehweg durch den Kreuzungsumbau berührt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Der Gehweg wird von 2,0 m auf 2,5 m zum Geh- und Radweg verbreitert. Der unselbständige Geh- und Radweg wird Bestandteil der B307, Industriestraße und von der Widmung erfasst. Kosten verursacht durch die Verdrängung/Herstellung in bestehender Breite: Kosten für Verbreiterung: Kosten sind entsprechend der OD- Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung erfolgt durch die Gemeinde Hausham.

15 Blatt 8 Gehweg Schlierseer Straße (Süd-Ost), Westseite 1.8 Schlierseer Straße Süd-Ost Bau- km Gehweg a) Gemeinde Hausham b) Gemeinde Hausham Von bis wird der auf der Westseite der Schlierseer Straße (Nord-West) gelegene Gehweg auf 2,0 m zum Geh- und Radweg verbreitert. Der unselbständige Geh- und Radweg ist Bestandteil der B307 und von der Widmung erfasst. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Hausham.

16 Blatt 9 Geh- und Radweg Schlierseer Straße (Süd-Ost), Ostseite 1.9 Schlierseer Straße (Süd-Ost) Bau- km Geh- und Radweg a) Gemeinde Hausham ( ) b) Gemeinde Hausham Von bis wird ist auf der östlichen Seite der B307 der bestehende unselbständige Gehweg von der Baumaßnahme betroffen und wird den neuen Verhältnissen angepasst und zu einem 2,5 m breiten Geh- und Radweg verbreitert. Von bis wird ein neuer Geh- und Radweg errichtet. Der unselbständige Geh- und Radweg ist Bestandteil der B307 und von der Widmung erfasst. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Hausham.

17 Blatt 10 Querungshilfe, Neubau 1.10 Schlierseer Straße Süd-Ost Bau- km Barrierefreie Querungshilfe a) --- b) E: Bundesrepublik Deutschland U: Gemeinde Hausham Bei wird zur Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit für die Fußgänger und Radfahrer eine Querungshilfe errichtet. Die Querungshilfe wird barrierefrei ausgeführt. Die Querungshilfe ist Bestandteil der Bundesstraße B307. Die Unterhaltung erfolgt durch die Gemeinde Hausham.

18 Blatt 11 Querungshilfe, Neubau 1.11 Schlierseer Straße Süd-Ost Bau- km Barrierefreie Querungshilfe a) --- b) E: Bundesrepublik Deutschland U: Gemeinde Hausham Bei wird zur Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit für die Fußgänger und Radfahrer eine Querungshilfe errichtet. Die Querungshilfe wird barrierefrei ausgeführt. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Querungshilfe ist Bestandteil der Bundesstraße B307. Die Unterhaltung erfolgt durch die Gemeinde Hausham.

19 Blatt 12 Einmündung der Gemeindestraße Haldensiedlung 1.12 Industriestraße Gemeindestraße Einmündung Haldensiedlung a) und b) Gemeinde Hausham Die bestehende Einmündung der Gemeindestraße Haldensiedlung wird an die neuen Verhältnisse angepasst. Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Hausham.

20 Blatt 13 Einmündung der Gemeindestraße Althaushamer Straße 1.13 Industriestraße/Schlierseer Straße (Süd-Ost) Gemeindestraße Einmündung Althaushamer Straße a) und b) Gemeinde Hausham Die bestehende Einmündung der Gemeindestraße Althaushamer Straße wird an die neuen Verhältnisse angepasst. Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Hausham.

21 Blatt 14 Erschließungsstraße FlNr. 1351/17 und 1351/ Industriestraße Erschließungsstraße FlNr. 1351/17 und 1351/12 a) --- b) Gde. Hausham Für die künftige Erschließung der Grundstücke FlNr- 1351/17 und 1351/12 wird eine neue Straße angelegt. Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Hausham.

22 Blatt 15 Zufahrten FlNr. 1351/12, Auflassung 1.15 Industriestraße und Bestehende Zufahrten FlNr. 1351/12 a) Eigentümer FlNr. 1351/12 b) --- Die bestehenden Zufahrten zur FlNr. 1351/12 werden aufgelassen.

23 Blatt 16 Private Zufahrt FlNr. 1351/11, Änderung 1.16 Industriestraße Bestehende Zufahrten FlNr. 1351/11 a) Eigentümer FlNr 1351/11 b) Eigentümer FlNr 1351/11 Die bestehende Zufahrt zu FlNr.1351/11 wird den veränderten Verhältnissen angepasst. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

24 Blatt 17 Private Zufahrt FlNr. 1351/8, Änderung 1.17 Industriestraße Bestehende Zufahrten FlNr. 1351/8 a) Eigentümer FlNr 1351/8 b) Eigentümer FlNr 1351/8 Die bestehende Zufahrt zu FlNr.1351/8 wird den veränderten Verhältnissen angepasst. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

25 Blatt 18 Private Zufahrt FlNr. 1379/5, Änderung 1.18 Schlierseer Straße Süd-Ost Bestehende Zufahrten FlNr. 1379/5 a) Eigentümer FlNr 1379/5 b) Eigentümer FlNr 1379/5 Die bestehende Zufahrt zu FlNr.1379/5 wird den veränderten Verhältnissen angepasst. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

26 Blatt 19 Private Zufahrt FlNr. 1379/6, Änderung 1.19 Schlierseer Straße Süd-Ost Bestehende Zufahrten FlNr. 1379/6 a) Eigentümer FlNr 1379/6 b) Eigentümer FlNr 1379/6 Die bestehende Zufahrt zu FlNr.1379/6 wird den veränderten Verhältnissen angepasst. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

27 Blatt 20 Zufahrt FlNr. 1379/ Schlierseer Straße Süd-Ost Bestehende Zufahrten FlNr. 1379/4 a) Eigentümer FlNr 1379/4 b) Eigentümer FlNr 1379/4 Die bestehende Zufahrt zu FlNr.1379/2 wird den veränderten Verhältnissen angepasst. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

28 Blatt 21 Private Zufahrt FlNr. 1376/4, Änderung 1.21 Schlierseer Straße Süd-Ost Bestehende Zufahrten FlNr. 1379/4 a) Eigentümer FlNr 1379/4 b) Eigentümer FlNr 1379/4 Die bestehende Zufahrt zu FlNr.1379/4 wird den veränderten Verhältnissen angepasst. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

29 Blatt 22 Private Zufahrt FlNr. 1373/10, Änderung 1.22 Schlierseer Straße Süd-Ost Bestehende Zufahrten FlNr. 1373/10 a) Eigentümer FlNr 1373/10 b) Eigentümer FlNr 1373/10 Die bestehende Zufahrt zu FlNr.1373/10 wird den veränderten Verhältnissen angepasst. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

30 Blatt 23 Private Zufahrt FlNr. 1376/2, Änderung 1.23 Schlierseer Straße Süd-Ost Bestehende Zufahrten FlNr. 1379/2 a) Eigentümer FlNr 1379/2 b) Eigentümer FlNr 1379/2 Die bestehende Zufahrt zu FlNr.1379/2 wird den veränderten Verhältnissen angepasst. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

31 Blatt 24 Private Zufahrt FlNr. 1375/3, Änderung 1.24 Schlierseer Straße Süd-Ost Bestehende Zufahrten FlNr. 1375/3 a) Eigentümer FlNr 1375/3 b) Eigentümer FlNr 1375/3 Die bestehende Zufahrt zu FlNr. 1375/3 wird den veränderten Verhältnissen angepasst. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

32 Blatt 25 Private Zufahrt FlNr. 1363/5, Änderung 1.25 Schlierseer Straße Nord-West Bestehende Zufahrten FlNr. 1363/5 a) Eigentümer FlNr 1363/5 b) Eigentümer FlNr 1363/5 Die bestehende Zufahrt zu FlNr. 1363/5 wird den veränderten Verhältnissen angepasst. Die bestehende Zufahrt wird erweitert und dient künftig auch als Zufahrt für die FlNr. 1372/3. Es ist ein Geh- und Fahrtrecht für die 1372/3 einzuräumen. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

33 Blatt 26 Private Zufahrt FlNr. 1372/3, Änderung/Auflassung 1.26 Schlierseer Straße Nord-West Baukm Und Bestehende Zufahrten FlNr. 1372/3 a)eigentümer FlNr 1372/3 b)eigentümer FlNr 1372/3 Die bestehende Zufahrt zu FlNr. 1372/3 bei wird aufgelassen. Das Grundstück wird künftig über die gemeinsame Zufahrt bei FlNr. 1363/5 erschlossen. Dazu ist eine neue Zufahrt von der FlNr. 1363/5 aus zu errichten. Es ist auf der FlNr. 1363/5 ein Geh- und Fahrtrecht für die 1372/3 einzuräumen. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

34 Blatt 27 Private Zufahrt FlNr. 1372/28, Auflassung 1.27 Schlierseer Straße Nord-West Zufahrten FlNr. 1372/28 a)eigentümer FlNr 1372/28 b)eigentümer FlNr 1372/28 Die bestehende Zufahrt zu FlNr. 1372/28 bei wird zukünftig nur noch als Notzufahrt genutzt. Die Zufahrt wird z.b. mit einem herausnehmbaren Poller oder Schranke abgesperrt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

35 Blatt 28 Zufahrt FlNr. 1372/28 und 1372, Änderung 1.28 Schlierseer Straße Nord-West Zufahrten FlNr. 1372/28 Und 1372 a) jeweils Eigentümer FlNr 1372/28 und 1372 b)eigentümer FlNr 1372/28 und 1372 Künftig werden die FlNr. 1372/28 und 1372 über eine gemeinsame Zu- bzw. Ausfahrt erschlossen. Diese Zufahrt wird in die BÜSTRA-Anlage integriert. Es ist auf der FlNr ein Geh- und Fahrtrecht für die 1372/28 und auf der FlNr. 1372/28 ein Geh- und Fahrtrecht für die 1372 einzuräumen.

36 Blatt 29 Zufahrt FlNr. 1374/4 und Schlierseer Straße Nord-West Zufahrten FlNr. 1374/4 und 1374 a) jeweils Eigentümer FlNr 1374/4 und 1374 Die bestehende gemeinsame Zufahrt zu FlNr. 1374/4 und 1374 wird den veränderten Verhältnissen angepasst. b)eigentümer FlNr 1374/4 und 1374 Die Unterhaltung obliegt dem jeweiligen Eigentümer.

37 Blatt 30 Gehweg Schlierseer Straße (Süd-Ost), Änderung, 1.8 Schlierseer Straße Süd-Ost Bau- km Gehweg a) Gemeinde Hausham b) Gemeinde Hausham Von bis ist auf der westlichen Seite der B307 der bestehende unselbständige Gehweg von der Baumaßnahme betroffen und wird den neuen Verhältnissen angepasst. Der unselbständige Gehweg ist Bestandteil der B307 und von der Widmung erfasst. Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Hausham.

38 Blatt 31 bestehende Betonmauer 2.1 Schlierseer Straße Nord-West Rückbau der bestehenden Mauer a) DB Netz AG b) --- Die bestehende Mauer wird im Bereich des neuen Bahnüberganges von auf einer Länge von ca. 30 rückgebaut.

39 Blatt 32 passive Schutzeinrichtung 2.2 Industriestraße Und Und Passive Schutzeinrichtung a) --- b) Bundesrepublik Deutschland Zwischen der Industriestraße bzw. Schlierseer Straße (Süd-Ost) und der Bahntrasse wird eine passive Schutzeinrichtung neu errichtet. Die Schutzeinrichtung wird Bestandteil der B 307. Schlierseer Straße (Süd-Ost) Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland.

40 Blatt 33 passive Schutzeinrichtung 2.3 Schlierseer Straße Nord-West Und Passive Schutzeinrichtung a) -- b) Gemeinde Hausham Zwischen der Schlierseer Straße Nord-West und der Bahntrasse wird eine passive Schutzeinrichtung neu errichtet. Die Schutzeinrichtung wird Bestandteil der Schlierseer Straße (Nord-West). Der bestehende Holzzaun von wird rückgebaut. Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Hausham.

41 Blatt 34 Schrankenwärterhaus, Rückbau 2.4 Schlierseer Straße Nord-West Schrankenwärterhaus a) DB Netz AG b) --- Das Schrankenwärterhaus wird rückgebaut.

42 Blatt 35 Parkplätze 2.5 Schlierseer Straße Nord-West Längsparkplätze a) --- b) Gemeinde Hausham Durch die Verbreiterung der Schlierseer Straße entfallen die bestehenden Schrägparkplätze im Bereich der Fl Nr. 1372/7. Daher werden von bis entlang der Schlierseer Straße (Nord-West) neue Längsparkplätze errichtet. Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Hausham.

43 Blatt 36 Einfriedung 2.6 Schlierseer Straße (Nord-West) Holzzaun a) Eigentümer Fl.Nr b) Eigentümer Fl.Nr Bei bis wird durch die Baumaßnahme die Grundstückseinfriedung der Fl.Nr berührt. Diese Anlage wird im notwendigen Umfang den neuen Verhältnissen angeglichen. Der Zaun wird versetzt bzw. wenn dies nicht möglich ist neu errichtet. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

44 Blatt 37 Einfriedung, Werbetafel 2.7 Schlierseer Straße Nord-West Hecke mit Baum und Werbeschild a) Eigentümer Fl.Nr. 1372/3 b) Eigentümer Fl.Nr. 1372/3 Bei bis wird durch die Baumaßnahme die Grundstückseinfriedung der Fl.Nr. 1372/3 berührt. Diese Anlage wird im notwendigen Umfang den neuen Verhältnissen angeglichen. Der Zaun wird versetzt bzw. wenn dies nicht möglich ist neu errichtet. Die Bepflanzung wird vor Baubeginn soweit notwendig entfernt und nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neupflanzung, angepasst an die neue Grundstücksgrenze, wiederhergestellt. Das Werbeschild wird versetzt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

45 Blatt 38 Einfriedung 2.8 Schlierseer Straße Nord-West Hecke und Metallpoller a) Eigentümer Fl.Nr. 1372/28 b) Eigentümer Fl.Nr. 1372/28 Bei bis wird durch die Baumaßnahme die Grundstückseinfriedung der Fl.Nr. 1372/28 berührt. Diese Anlage wird im notwendigen Umfang den neuen Verhältnissen angeglichen. Der Zaun wird versetzt bzw. wenn dies nicht möglich ist neu errichtet. Die Bepflanzung wird vor Baubeginn soweit notwendig entfernt und nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neupflanzung, angepasst an die neue Grundstücksgrenze, wiederhergestellt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

46 Blatt 39 Einfriedung 2.9 Schlierseer Straße Nord-West Holzzaun, Bäume a) Eigentümer Fl.Nr b) Eigentümer Fl.Nr Bei bis wird durch die Baumaßnahme die Grundstückseinfriedung der Fl.Nr berührt. Diese Anlage wird im notwendigen Umfang den neuen Verhältnissen angeglichen. Der Zaun wird versetzt bzw. wenn dies nicht möglich ist neu errichtet. Die Bepflanzung wird vor Baubeginn soweit notwendig entfernt und nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neupflanzung, angepasst an die neue Grundstücksgrenze, wiederhergestellt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

47 Blatt 40 Einfriedung 2.10 Schlierseer Straße Nord-West Holzzaun a) Eigentümer Fl.Nr. 1372/7 b) Eigentümer Fl.Nr. 1372/7 Bei bis wird durch die Baumaßnahme die Grundstückseinfriedung der Fl.Nr. 1372/7 berührt. Diese Anlage wird im notwendigen Umfang den neuen Verhältnissen angeglichen. Der Zaun wird versetzt bzw. wenn dies nicht möglich ist neu errichtet. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

48 Blatt 41 Einfriedung 2.11 Industriestraße Holzzaun a) Eigentümer Fl.Nr. 1351/17 Bei bis wird durch die Baumaßnahme die Grundstückseinfriedung der Fl.Nr. 1351/17 berührt. b) --- Der Zaun wird rückgebaut.

49 Blatt 42 Einfriedung 2.12 Industriestraße Holzzaun a) Eigentümer Fl.Nr. 1351/8 Bei bis wird durch die Baumaßnahme die Grundstückseinfriedung der Fl.Nr. 1351/17 berührt. b) Eigentümer Fl.Nr. 1351/8 Diese Anlage wird im notwendigen Umfang den neuen Verhältnissen angeglichen. Der Zaun wird versetzt bzw. wenn dies nicht möglich ist neu errichtet. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

50 Blatt 43 Einfriedung 2.13 Schlierseer Straße Süd-Ost Hecke, Zaun a) Eigentümer Fl.Nr. 1379/6 b) Eigentümer Fl.Nr. 1379/6 Bei bis wird durch die Baumaßnahme die Grundstückseinfriedung der Fl.Nr. 1379/6 berührt. Diese Anlage wird im notwendigen Umfang den neuen Verhältnissen angeglichen. Der Zaun wird versetzt bzw. wenn dies nicht möglich ist neu errichtet. Die Bepflanzung wird vor Baubeginn soweit notwendig entfernt und nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neupflanzung, angepasst an die neue Grundstücksgrenze, wiederhergestellt. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

51 Blatt 44 Einfriedung 2.14 Schlierseer Straße Süd-Ost Holzzaun, Weidezaun a) Eigentümer Fl.Nr b) Eigentümer Fl.Nr Bei 0+320bis wird durch die Baumaßnahme die Grundstückseinfriedung der Fl.Nr berührt. Diese Anlage wird im notwendigen Umfang den neuen Verhältnissen angeglichen. Der Zaun wird versetzt bzw. wenn dies nicht möglich ist neu errichtet. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

52 Blatt 45 Einfriedung 2.15 Schlierseer Straße Süd-Ost Hecke a) Eigentümer Fl.Nr. 1376/2 b) Eigentümer Fl.Nr. 1376/2 Bei bis wird durch die Baumaßnahme die Grundstückseinfriedung der Fl.Nr. 1376/2 berührt. Diese Anlage wird im notwendigen Umfang den neuen Verhältnissen angeglichen, indem sie vor Baubeginn entfernt wird und nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neupflanzung, angepasst an die neue Grundstücksgrenze, wiederhergestellt wird. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

53 Blatt 46 Einfriedung 2.16 Schlierseer Straße Süd-Ost Zaun, Bewuchs a) Eigentümer Fl.Nr. 1376/4 b) Eigentümer Fl.Nr. 1376/4 Bei bis wird durch die Baumaßnahme die Grundstückseinfriedung der Fl.Nr. 1376/4 berührt. Diese Anlage wird im notwendigen Umfang den neuen Verhältnissen angeglichen. Der Zaun wird versetzt bzw. wenn dies nicht möglich ist neu errichtet. Die Bepflanzung wird im notwendigen Umfang den neuen Verhältnissen angeglichen, indem sie vor Baubeginn entfernt wird und nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neupflanzung, angepasst an die neue Grundstücksgrenze, wiederhergestellt wird. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

54 Blatt 47 Entwässerung Schlierseer Straße (Nord-West) 3.1 Schlierseer Straße Nord-West Straßenentwässerung Schlierseer Straße Nord-West; Einläufe und Ent- wässerungsleitun- gen a) --- b) Gemeinde Hausham Durch den Umbau der Schlierseer Straße muss die Straßenentwässerung teilweise angepasst bzw. neu erstellt werden. Das anfallende Oberflächenwasser der Straße und des Gehweges wird wie bisher über Rinnen und Einlaufschächte gesammelt. Im Bereich von bis werden die Einlaufschächte an den bestehenden Regenwasserkanal (BW-Nr. 4.4) der Gemeinde Hausham angeschlossen. Im Bereich von bis wird ein neuer Regenwasserkanal errichtet welcher an den bestehenden Regenwasserkanal (BW-Nr. 4.4) angeschlossen wird. Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Hausham. Im Übrigen wird auf die Unterlage 18 verwiesen.

55 Blatt 48 Entwässerung Industriestraße /Schlierseer Straße Süd-Ost 3.2 Industriestraße Schlierseer Straße Süd-Ost Straßenentwässerung Industrie Ost; Einläufe und Straße und Schlierseer Straße Süd- Entwässerungsleitungen a) - b) Bundesrepublik Deutschland Das anfallende Oberflächenwasser der Straße und des Gehweges wird über Rinnen und Einlaufschächte gesammelt, in die Entwässerungsleitung eingeleitet und zum Absetzbecken bei (BW-Nr. 3.4) geführt. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung. Im Übrigen wird auf die Unterlage 18 verwiesen.

56 Blatt 49 Entwässerung Schlierseer Straße (Süd-Ost) 3.3 Schlierseer Straße Süd-Ost Straßenentwässerung Schlierseer Straße Süd-Ost; Einläufe und Ent- wässerungsleitun- gen a) - b) Bundesrepublik Deutschland Das anfallende Oberflächenwasser der Straße und der Geh- bzw. Geh- und Radwege wird über Rinnen und Einlaufschächte gesammelt, in die Entwässerungsleitung eingeleitet und zum Absetzbecken bei Baukm (BW-Nr. 3.4) geführt. Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung. Im Übrigen wird auf die Unterlage 18 verwiesen.

57 Blatt 50 Absetzbecken Haldensiedlung, Zulauf Vorfluter 3.4 Industriestraße und Absetzbecken mit Leichtflüssigkeitsabscheider und Ableitung zum Vorfluter a) - b) Bundesrepublik Deutschland Das gesammelte Regenwasser der Straße und der Geh- bzw. Geh.- und Radwege wird zur schadlosen Ableitung und Reinigung in das unterirdischen Absetzbecken mit Leichtflüssigkeitsabscheider bei Baukm geleitet, dort gereinigt und dann über eine Leitung in dem Vorfluter Schatzlgraben eingeleitet. Die Kostentragung erfolgt entsprechend der Einzugsflächen Einzugsbereich 1: - Bereich Industriestraße/Schlierseer Straße (Süd-Ost) : gem. 13 EKrG und 12 (3a) FStrG Kostenteilung. Über die Kostenteilung wird eine Kreuzungsvereinbarung zwischen DB Netz AG, Straßenbauverwaltung und Gemeinde Einzugsbereich 2: - Bereich Schlierseer Straße (Süd-Ost) : Kosten der Kreuzungsmaßnahme; Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung. Im Übrigen wird auf die Unterlage 18 verwiesen.

58 Blatt 51 Entwässerung Erschließungsstraße 3.5 Industriestraße Entwässerung Erschließungsstraße; Entwässerungsrinnen, Einläufe und Leitungen a) - b) Gemeinde Hausham Das anfallende Oberflächenwasser der Straße und des Gehweges wird über Rinnen und Einlaufschächte gesammelt, in die Entwässerungsleitung eingeleitet und zum Absetzbecken bei (BW-Nr. 3.4) geführt. Die Unterhaltung obliegt der Gemeinde Hausham. Im Übrigen wird auf die Unterlage 18 verwiesen.

59 Blatt 52 Gasleitung, bestehend 4.1 Schlierseer Straße Nord-West Industriestraße Schlierseer Straße Süd-Ost Gasleitung a) und b) Energienetze Bayern GmbH als Leitungsträger Im Baubereich wird durch die Baumaßnahme eine Gasleitung der Energienetze Bayern berührt. Die Anlage wird, soweit erforderlich, an die neuen Verhältnissen angeglichen Straßenbaulastträger und Energienetze Bayern GmbH legen ggf. vor Baubeginn fest, welche Maßnahmen für die Anlage zu treffen sind und schließen ggf. einen Vertrag. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Sofern die Kosten nicht Eigentümer der Leitung getragen werden müssen (Folgepflicht), erfolgt die Kostentragung wie folgt: Für die Bereiche: - Schlierseer Straße Nord-West , - Industriestraße und - Schlierseer Straße Süd-Ost _ gem. 13 EKrG und 12 (3a) FStrG Kostenteilung. Über die Kostenteilung wird eine Kreuzungsvereinbarung zwischen DB Netz AG, Straßenbauverwaltung und Gemeinde - Schlierseer Straße Süd-Ost : Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung der Anlage (einschl. Steuerkabel, Schutzummantelung u.ä.) obliegt der Energienetze Bayern GmbH.

60 Blatt 53 Stromleitung, bestehend 4.2 Schlierseer Straße Nord-West Industriestraße Schlierseer Straße Süd-Ost Stromleitung a) und b) Bayernwerk AG als Leitungsträger Im Baubereich wird durch die Baumaßnahme eine Stromleitung der Bayernwerk AG berührt. Die Anlage wird, soweit erforderlich, an die neuen Verhältnissen angeglichen Straßenbaulastträger und Bayernwerk AG legen ggf. vor Baubeginn fest, welche Maßnahmen für die Anlage zu treffen sind und schließen ggf. einen Vertrag. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Sofern die Kosten nicht Eigentümer der Leitung getragen werden müssen (Folgepflicht), erfolgt die Kostentragung wie folgt: Für die Bereiche: - Schlierseer Straße Nord-West , - Industriestraße und - Schlierseer Straße Süd-Ost _ gem. 13 EKrG und 12 (3a) FStrG Kostenteilung. Über die Kostenteilung wird eine Kreuzungsvereinbarung zwischen DB Netz AG, Straßenbauverwaltung und Gemeinde - Schlierseer Straße Süd-Ost : Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung der Anlage obliegt der Bayernwerk AG.

61 Blatt 54 Schmutzwasserkanal, bestehend, öffentlich 4.3 Schlierseer Straße Nord-West Industriestraße Schlierseer Straße Süd-Ost Schlierseer Straße Süd-Ost Bestehender Schmutzwasserkanal a) und b) Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal (ZAS) als Leitungsträger Im Baubereich wird durch die Baumaßnahme eine Schmutzwasserleitung der ZAS berührt. Die Anlage wird, soweit erforderlich, an die neuen Verhältnissen angeglichen Straßenbaulastträger und ZAS legen ggf. vor Baubeginn fest, welche Maßnahmen für die Anlage zu treffen sind und schließen ggf. einen Vertrag. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Sofern die Kosten nicht Eigentümer der Leitung getragen werden müssen (Folgepflicht), erfolgt die Kostentragung wie folgt: Für die Bereiche: - Schlierseer Straße Nord-West , - Industriestraße und - Schlierseer Straße Süd-Ost _ gem. 13 EKrG und 12 (3a) FStrG Kostenteilung. Über die Kostenteilung wird eine Kreuzungsvereinbarung zwischen DB Netz AG, Straßenbauverwaltung und Gemeinde - Schlierseer Straße Süd-Ost : Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung der Anlage obliegt der ZAS.

62 Blatt 55 Regenwasserkanal, bestehend, öffentlich 4.4 Schlierseer Straße Nord-West Bestehender Regenwasserkanal a) und b) Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal (ZAS) als Leitungsträger Im Baubereich wird durch die Baumaßnahme eine Schmutzwasserleitung der ZAS berührt. Die Anlage wird, soweit erforderlich, an die neuen Verhältnissen angeglichen Der neu zu bauende Regenwasserkanal (BW-Nr. 3.1) wird an den bestehenden Kanal angeschlossen. Straßenbaulastträger und ZAS legen ggf. vor Baubeginn fest, welche Maßnahmen für die Anlage zu treffen sind und schließen ggf. einen Vertrag. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Sofern die Kosten nicht Eigentümer der Leitung getragen werden müssen (Folgepflicht), erfolgt die Kostentragung wie folgt: Für die Bereiche: - Schlierseer Straße Nord-West , - Industriestraße und - Schlierseer Straße Süd-Ost _ gem. 13 EKrG und 12 (3a) FStrG Kostenteilung. Über die Kostenteilung wird eine Kreuzungsvereinbarung zwischen DB Netz AG, Straßenbauverwaltung und Gemeinde - Schlierseer Straße Süd-Ost : Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hauseregelt. obliegt der Gemeinde H Die Unterhaltung der Anlage obliegt der ZAS.

63 Blatt 56 Wasserleitung, bestehend 4.5 Industriestraße Schlierseer Straße Süd-Ost Schlierseer Straße Süd-Ost 0+310, 0+345, 0+360, 0+380, 0+400, Wasserleitung a) und b) Gemeinde Hausham Im Baubereich wird durch die Baumaßnahme eine Wasserleitung der Gemeinde Hausham berührt. Die Anlage wird, soweit erforderlich, an die neuen Verhältnissen angeglichen Straßenbaulastträger und Gemeinde Hausham legen ggf. vor Baubeginn fest, welche Maßnahmen für die Anlage zu treffen sind und schließen ggf. einen Vertrag. Die Kostentragung regelt sich nach Sondernutzungsrecht. Sofern die Kosten nicht Eigentümer der Leitung getragen werden müssen (Folgepflicht), erfolgt die Kostentragung wie folgt: Für die Bereiche: - Schlierseer Straße Nord-West , - Industriestraße und - Schlierseer Straße Süd-Ost _ gem. 13 EKrG und 12 (3a) FStrG Kostenteilung. Über die Kostenteilung wird eine Kreuzungsvereinbarung zwischen DB Netz AG, Straßenbauverwaltung und Gemeinde - Schlierseer Straße Süd-Ost : Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung der Anlage obliegt der Gemeinde Hausham.

64 Blatt 57 Telekommunikationslinie, bestehend 4.6 Schlierseer Straße Nord-West Industriestraße Schlierseer Straße Süd-Ost Schlierseer Straße Süd-Ost Telekommunikationslinie a) und b) Telekom/ T com Im Baubereich wird durch die Baumaßnahme eine Telekommunikationslinie der Telekom/T com berührt. Die Anlage wird, soweit erforderlich, an die neuen Verhältnissen angeglichen Straßenbaulastträger und Telekom legen ggf. vor Baubeginn fest, welche Maßnahmen für die Anlage zu treffen sind. Die Kostentragung richtet sich nach 68 ff. TKG. Sofern die Kosten nicht Eigentümer der Leitung getragen werden müssen (Folgepflicht), erfolgt die Kostentragung wie folgt: Für die Bereiche: - Schlierseer Straße Nord-West , - Industriestraße und - Schlierseer Straße Süd-Ost _ gem. 13 EKrG und 12 (3a) FStrG Kostenteilung. Über die Kostenteilung wird eine Kreuzungsvereinbarung zwischen DB Netz AG, Straßenbauverwaltung und Gemeinde - Schlierseer Straße Süd-Ost : Kosten Anbau Geh- und Radweg bzw. Verbreiterung Gehweg; Kosten sind entsprechend der OD-Richtlinien aufzuteilen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Hausham. Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung geregelt. Die Unterhaltung der Anlage obliegt weiterhin der Telekom/T com.

65 Blatt 58

Regelungsverzeichnis

Regelungsverzeichnis Unterlage Nr. 7.2 sverzeichnis A 96 Lindau München Planfeststellung Aufgestellt: Kempten, 01.10.2013 AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN Dienststelle Kempten Rodehack Baudirektor - 0 - PLANFESTSTELLUNG Inhaltsverzeichnis

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 11 Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Weilheim Straße: B 472 / Abschnitt 900, Station 1,015 Abschnitt 960, Station 0,355 PROJIS-Nr.: 0901991600 B 472 Peißenberg Miesbach 0+000 2+745 - sverzeichnis

Mehr

Regelungsverzeichnis

Regelungsverzeichnis A 8, Rosenheim - (Salzburg) Unterlage 11 Bauvorhaben: 6 - streifiger Ausbau zw. AS Rosenheim und Achenmühle RFB Salzburg: A8_1120_0,686 bis A8_1160_3,348 Straßenbauverwaltung: RFB München: A8_1120_0,686

Mehr

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die. A 94 Simbach - Pocking (A 3)

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die. A 94 Simbach - Pocking (A 3) Unterlage Nr. 7.2 Planfeststellung Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen für die A 94 Simbach - Pocking (A 3) Neubau der A 94 von Malching bis Kirchham 20+300

Mehr

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) KOMMENTAR begründet von Ministerialdirigent a. D. Dr. Josef Prandl und Landrat a. D. Dr. Joachim Gillessen, fortgeführt von Dr. Joachim Gillessen, Landrat

Mehr

K 76n, Westliche Entlastungsstraße Steinfurt

K 76n, Westliche Entlastungsstraße Steinfurt Dezernat III / K 7n, Westliche Entlastungsstraße Steinfurt Regelungsverzeichnis Festgestellt gemäß Beschluss vom heutigen Tage, Münster, den... Bezirksregierung Münster Dezernat 25 / Verkehr - Planfeststellungsbehörde

Mehr

26. Neubrandenburger Kolloquium am

26. Neubrandenburger Kolloquium am 26. Neubrandenburger Kolloquium am 19.09.2017 Straßenbaulastträger, Gewässerunterhaltungspflichtiger und Abwasserbeseitigungspflichtiger im rechtlichen Spannungsfeld 1. Allgemeines 2. Straßenbaulastträger

Mehr

A8 Rosenheim - (Salzburg)

A8 Rosenheim - (Salzburg) Unterlage 7.2 A8 Rosenheim - (Salzburg) Planfeststellung Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Samerberg Nord Strecken-km 62,4 A 8_1140_1,035 Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen

Mehr

Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde DER LANDKREIS AUGSBURG Straßenverkehrsbehörde Bayerisches Straßen- und Wegerecht (BayStrWG) Geltungsbereich BayStrWG Folgende Straßen werden vom BayStrWG erfasst und in bestimmte Straßenklassen eingeteilt

Mehr

PLANFESTSTELLUNG. - Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen - (Bauwerksverzeichnis)

PLANFESTSTELLUNG. - Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen - (Bauwerksverzeichnis) B 257 / L 78, KVP Kalenborn und verkehrsgerechter Ausbau der B 257 im Bereich des Ortsteiles Kalenborner Höhe Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Nächster Ort: Kalenborn KVP Kalenborn von NK 5407 336

Mehr

UNTERLAGE 11. Regelungsverzeichnis. BAB A6 Heilbronn Nürnberg Umbau AK Nürnberg-Ost

UNTERLAGE 11. Regelungsverzeichnis. BAB A6 Heilbronn Nürnberg Umbau AK Nürnberg-Ost BAB A6 Heilbronn Nürnberg Unterlage 11 Regelungsverzeichnis Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 6_360_1,344 bis A 6_380_0,275 A 9_640_5,232 bis A 9_660_1,170 PROJIS-: 09

Mehr

A 92 München - Landshut

A 92 München - Landshut Unterlage 7.2 T A 92 München - Landshut Planfeststellung Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Strecken-km 39,5 A 92_280_5,621 Bauwerksverzeichnis Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und

Mehr

Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis

Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Lübeck Anlage 10.1 Stand: 01.10.2013 Feste Fehmarnbeltquerung Planfeststellung Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis Planfeststellung

Mehr

Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von Bau-km bis Bau-km Deckblatt I

Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von Bau-km bis Bau-km Deckblatt I Unterlage 5.2 Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von 1+480 bis 5+200 Deckblatt I Regierungsbezirk : Detmold Kreis : Gütersloh ( nur LBP-Maßnahmen ) Stadt/Gemeinde

Mehr

Aktualisierungsdienst Landesrecht Sachsen

Aktualisierungsdienst Landesrecht Sachsen Aktualisierungsdienst Landesrecht Sachsen 471-4 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) 1. Aktualisierung 2012 (1. März 2012) Das Sächsische Straßengesetz wurde durch Art. 5 des Sächsischen Standortegesetzes

Mehr

Bauwerksverzeichnis (Nachweis aller vom Vorhaben betroffenen Bauwerke, Straßen und Wege, Gewässer, Schutzanlagen sowie sonstigen Anlagen)

Bauwerksverzeichnis (Nachweis aller vom Vorhaben betroffenen Bauwerke, Straßen und Wege, Gewässer, Schutzanlagen sowie sonstigen Anlagen) Bauwerksverzeichnis (Nachweis aller vom Vorhaben betroffenen Bauwerke, Straßen und Wege, Gewässer, Schutzanlagen sowie sonstigen Anlagen) Streckennummer / Maßnahme Auflassung BÜ Schönau Planungsabschnitt

Mehr

Knoten B 27 / Weihertorstraße in Hammelburg. Variantenuntersuchung

Knoten B 27 / Weihertorstraße in Hammelburg. Variantenuntersuchung Knoten B 27 / Weihertorstraße in Hammelburg Variantenuntersuchung 1 Kostengegenüberstellung Variante Einmündung 363.000 Anteil BRD: 250.397 Anteil Stadt: 112.603 Variante Kreisverkehr 394.000 Anteil BRD:

Mehr

Erläuterungsbericht. zu den wasserrechtlichen Unterlagen

Erläuterungsbericht. zu den wasserrechtlichen Unterlagen Unterlage 13.1 zu den wasserrechtlichen Unterlagen Planfeststellung Kreisstraße ED 18 St 2086 (Lappach) B 15 (St. Wolfgang) Ausbau nördlich Sankt Wolfgang ED 18 Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+577 ED 18_100_2,706

Mehr

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen Unterlage 0 Merkblatt über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen I. Rechtsgrundlagen und Inhalt der Planfeststellung 1. Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz

Mehr

Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Neu Ersetzt durch 1.

Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Neu Ersetzt durch 1. 1 1 Ersetzt durch 1.001 4 2 Ersetzt durch 1.002 5 2 Ersetzt durch 1.003 7 2 Ersetzt durch 1.004 / 2 Neu 1.005 11 2 Ersetzt durch 1.006 12 2 Ersetzt durch 1.007 13 2 Ersetzt durch 1.008 / 2 Neu 1.009 14

Mehr

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis Planfeststellung Bauwerksverzeichnis (bestehend aus Seite 1 bis Seite 7) für A 7 Erweiterung der Tank- und Rastanlage Elbmarsch" (beidseitig) Aufgestellt: Verden, den 25.09.2012 Niedersächsische Landesbehörde

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Vorhabenträger: LK Oldenburg vertreten durch: NLStBV GB OL, Kaiserstr. 27, 26122 Oldenburg Straße / Abschnittsnummer / Station: Abschnitt 20 von Stat. 3+571 bis Stat. 3+641 PROJIS-: K 226 Ausbau des Knotenpunktes

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Standort Dillenburg Ersatzneubau der Talbrücke Volkersbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 mit 6-streifigem Ausbau

Mehr

Bauwerksverzeichnis. (Nachweisung aller vom Vorhaben betroffenen Bauwerke, Straßen und Wege, Gewässer, Schutzanlagen sowie sonstigen Anlagen)

Bauwerksverzeichnis. (Nachweisung aller vom Vorhaben betroffenen Bauwerke, Straßen und Wege, Gewässer, Schutzanlagen sowie sonstigen Anlagen) DB Netz AG Regionalbereich Süd Anlagenplanung Richelstraße 1 80634 München Bauwerksverzeichnis (Nachweisung aller vom Vorhaben betroffenen Bauwerke, Straßen und Wege, Gewässer, Schutzanlagen sowie sonstigen

Mehr

B a u w e r k s v e r z e i c h n i s Seite 2

B a u w e r k s v e r z e i c h n i s Seite 2 B a u w e r k s v e r z e i c h n i s Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. BAUWERKSVERZEICHNIS LUFTSEITIGE ANLAGEN DES VERKEHRSLANDEPLATZES 3 2. BAUWERKSVERZEICHNIS LANDSEITIGE ANLAGEN DER VERKEHRSERSCHLIEßUNG

Mehr

Sonstiges öffentliches Recht. Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz EKrG)

Sonstiges öffentliches Recht. Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz EKrG) Sonstiges öffentliches Recht 1, 2 EKrG Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz EKrG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1971 (BGBl. I S. 337), zuletzt geändert

Mehr

2 Öffentliches Sachenrecht II

2 Öffentliches Sachenrecht II 2 Öffentliches Sachenrecht II A. Begriff der Widmung 1. W. als Schlüsselbegriff des ö.sr wirkt konstitutiv > Sache wird ö.s. Funktionen der W. # Begründung der Sachherrschaft # Bestimmung des Zwecks der

Mehr

Der Verkehr wird mit Ampelregelung an der Baustelle vorbeigeführt. Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen.

Der Verkehr wird mit Ampelregelung an der Baustelle vorbeigeführt. Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen. Stand: 13.01.2017 B469 Bahnbrücke Großostheim Auf der B 469 wird seit März 2015 die ehemalige Bahnbrücke bei Großostheim erneuert. Der Verkehr wird für die Dauer der Bauzeit mit Hilfe einer Behelfsbrücke

Mehr

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U)

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U) (Strecke 1.1 0+160-0+997 Achse 112-0+010-0+885 Neue Verbindungsrampen mit Anbindung an die BAB A3 b) (Bundesstraßenverwaltung) Auf der Nord-östlichen Seite der A3 wird im Bereich der AS Ransbach-Baumbach,

Mehr

PLANFESTSTELLUNG. B Fahrspur bei Weinheim. Grunderwerbsverzeichnis

PLANFESTSTELLUNG. B Fahrspur bei Weinheim. Grunderwerbsverzeichnis Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Straße: B38 Nächster Ort: Weinheim Unterlage 14.2 Von Bau-km 0+000,000 bis Bau-km 1+299,612 Baulänge: 1,2996 km PLANFESTSTELLUNG B 38 3. Fahrspur bei Weinheim Grunderwerbsverzeichnis

Mehr

Thüringer Landtag 1. Wahlperiode. Drucksache 1/ G e s e t z e n t w u r f. der Landesregierung. Thüringer Straßengesetz

Thüringer Landtag 1. Wahlperiode. Drucksache 1/ G e s e t z e n t w u r f. der Landesregierung. Thüringer Straßengesetz Thüringer Landtag 1. Wahlperiode Drucksache 1/1739 24.11.1992 G e s e t z e n t w u r f der Landesregierung Thüringer Straßengesetz A. Problem und Regelungsbedürfnis Für die öffentlichen Straßen in Thüringen

Mehr

Kostenanteil der Straßenentwässerung an kommunalen Entwässerungseinrichtungen und Kostenbeteiligung der Straßenbaulastträger.

Kostenanteil der Straßenentwässerung an kommunalen Entwässerungseinrichtungen und Kostenbeteiligung der Straßenbaulastträger. Kostenanteil der Straßenentwässerung an kommunalen Entwässerungseinrichtungen und Kostenbeteiligung der Straßenbaulastträger Rolf Hiller Straßenentwässerung Teilanlage der Straße ( 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG,

Mehr

Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse Vom 21. August 1958 (BayRS V S. 746) BayRS I

Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse Vom 21. August 1958 (BayRS V S. 746) BayRS I Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse Vom 21. August 1958 (BayRS V S. 746) BayRS 91-1-1-I ( 1 18) Verordnung über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse Vom 21. August 1958 (BayRS V S.

Mehr

Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing

Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing P l anungsabschni tt 3 Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing DB Netz AG, DB Station & Service AG DB Energie GmbH, DB ProjektBau GmbH Laufen, 06.10.2015 Vorstellung

Mehr

Bebauungsplan Buigen Nord

Bebauungsplan Buigen Nord Gemeinde Irndorf Landkreis Tuttlingen Bebauungsplan Buigen Nord Örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO Stand: 20.02.2018 Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Planverfasser

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart Straße: BAB 81 Station: BAB-km 547+380 bis BAB-km 548+124 Tank- und Rastanlage A 81 Wunnenstein - West PSP Element: V 2111.A 0081.A

Mehr

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Segeberg

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Segeberg Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Segeberg Seite 1 von 7 in der Fassung vom 12.09.1995 Die Neufassung berücksichtigt: 1. die Erste Satzung zur Änderung der öffentlichen

Mehr

Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG

Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG Az: 61/641-2/6 Landratsamt Dachau -Sachgebiet 61- Wasserrecht Weiherweg 16 85221 Dachau Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG Für Bauvorhaben, die in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten

Mehr

b) künftiger Unterhaltungspflichtiger/ Eigentümer Deichbauwerke / Sonderbauwerke / Gräben / Wege a) - b) Freistaat Bayern a) - b) Freistaat Bayern

b) künftiger Unterhaltungspflichtiger/ Eigentümer Deichbauwerke / Sonderbauwerke / Gräben / Wege a) - b) Freistaat Bayern a) - b) Freistaat Bayern Hochwasserschutz Deichbauwerke / Sonderbauwerke / Gräben / Wege 1.01 A, 0 bis 0+150 Deichkronenweg und Neubau 1.02 A, 0+150 bis 1+245 Deichhinterweg und Neubau 1.03 B, 0+000 bis 1+650 Neubau 1.04 C, 0+000

Mehr

Antragsformular auf Änderung einer Leitungskreuzung auf DB-Gelände nach den DB Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinien

Antragsformular auf Änderung einer Leitungskreuzung auf DB-Gelände nach den DB Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinien Antragsformular auf Änderung einer Leitungskreuzung auf DB-Gelände nach den DB Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinien Änderung einer vorhandenen Kreuzung Wasserleitung Gasleitung Abwasserleitung Veranlasser

Mehr

Vierspuriger Ausbau der Bundesstraße B 236

Vierspuriger Ausbau der Bundesstraße B 236 Vierspuriger Ausbau der Bundesstraße B 236 von der Anschlussstelle Schwerte an der Autobahn A 1 bis zur Dortmunder Stadtgrenze Informationen Informationsveranstaltung zum Bauablauf am 12. Oktober 2017

Mehr

Grundzüge des Straßenrechts. Rechtsanwalt Martin Regnath

Grundzüge des Straßenrechts. Rechtsanwalt Martin Regnath Grundzüge des Straßenrechts Rechtsanwalt Martin Regnath Überblick 1. Rechtsquellen des Straßenrechts 2. Die Straße und ihre Bestandteile 3. Widmung, Ein-/Umstufung, Einziehung 4. Überblick Straßenbaulast

Mehr

Landesamt für Straßenbau und Verkehr Ausbau der S 177 östlich Radeburg Stadt Radeburg, 6. September 2017

Landesamt für Straßenbau und Verkehr Ausbau der S 177 östlich Radeburg Stadt Radeburg, 6. September 2017 Stadt, 6. September 2017 00-01 1. SITUATION, PROBLEMSTELLUNG 2. ENTWURFSINHALTE 4. VORAUSSCHAU 01-01 1. SITUATION, PROBLEMSTELLUNG Verkehrsbelastung innerorts 01-02 1. SITUATION, PROBLEMSTELLUNG Netzeinbindung

Mehr

Grunderwerb für Infrastrukturprojekte

Grunderwerb für Infrastrukturprojekte Grunderwerb für Infrastrukturprojekte Das Flächenmanagement der DB Netz AG Infrastrukturprojekte der Deutschen Bahn Die Deutsche Bahn AG plant und realisiert vielfältige Projekte zum Ausbau, Erhalt und

Mehr

Bahnprojekt Stuttgart Ulm Planfeststellungsabschnitt 1.4 Filderbereich bis Wendlingen Betriebsumfahrt Seehof & Anschlussstelle Wendlingen

Bahnprojekt Stuttgart Ulm Planfeststellungsabschnitt 1.4 Filderbereich bis Wendlingen Betriebsumfahrt Seehof & Anschlussstelle Wendlingen Bahnprojekt Stuttgart Ulm Planfeststellungsabschnitt 1.4 Filderbereich bis Wendlingen Betriebsumfahrt Seehof & Anschlussstelle Wendlingen DB Projekt Stuttgart Ulm GmbH Benjamin Denk I.GV(10) Wendlingen

Mehr

B474n: Neubau als Ortsumgehung für die Städte Waltrop und Datteln Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr plant den Neubau der Bundesstraße B474n

B474n: Neubau als Ortsumgehung für die Städte Waltrop und Datteln Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr plant den Neubau der Bundesstraße B474n B474n: Neubau als Ortsumgehung für die Städte Waltrop und Datteln Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr plant den Neubau der Bundesstraße B474n als Ortsumgehung (OU) für die Städte Waltrop und Datteln.

Mehr

Information zur A 8 Ost München Salzburg

Information zur A 8 Ost München Salzburg Information zur A 8 Ost München Salzburg Jechling - Bundesgrenze Gliederung des Vortrages Ausgangssituation Übersicht der Gesamtstrecke Ausbaukonzept Jechling Bundesgrenze Planungsstand / Zeitplan Netzkonzeption

Mehr

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12) 43 Verzögerungen und Umbau bei abzustufender Bundesstraße belasten den Bund unzulässig mit 3,4 Mio. Euro (Kapitel 1201) 43.0

Mehr

Die Umleitung erfolgt über die Staatstraße 2309 (Johannesberg) sowie über die Staatstraße 2307 (Hösbach) zur A3.

Die Umleitung erfolgt über die Staatstraße 2309 (Johannesberg) sowie über die Staatstraße 2307 (Hösbach) zur A3. Stand: 01.12.2017 St 2317, Rothenbuch Rohrbrunn Ab Montag, den 20. Februar 2017 bis Ende 2018 wird die der Staatsstraße 2317 Rothenbuch Rohrbrunn südlich der Einmündung der St 2308 nach Weibersbrunn voll

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift Örtliche Bauvorschrift Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund Art. 81 Abs. l Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBI. S. 588), zuletzt geändert

Mehr

Planfeststellungsunterlagen. Anlage 9.1. Grunderwerbsverzeichnis

Planfeststellungsunterlagen. Anlage 9.1. Grunderwerbsverzeichnis Hällentalbahn Breisgau-S-Bahn 2020 Strecke 4300 - West Planfeststellungsunterlagen Breisgau-S-Bahn 2020 Freiburg - Titisee Anlage 9.1 Grunderwerbsverzeichnis Vorhabensträger: DB Netz AG, I.NVR-SW-A vertreten

Mehr

E r l ä u t e r u n g e n z u d e n w a s s e r r e c h t l i c h e n T a t b e s t ä n d e n

E r l ä u t e r u n g e n z u d e n w a s s e r r e c h t l i c h e n T a t b e s t ä n d e n Unterlage 13.1 B 469 / St 2310 / St 2441 Umbau der Anschlussstelle Kleinheubach E r l ä u t e r u n g e n z u d e n w a s s e r r e c h t l i c h e n T a t b e s t ä n d e n zur Planfeststellung vom 28.10.2011

Mehr

Vierspuriger Ausbau der Bundesstraße B 236

Vierspuriger Ausbau der Bundesstraße B 236 Vierspuriger Ausbau der Bundesstraße B 236 von der Anschlussstelle Schwerte an der Autobahn A 1 bis zur Dortmunder Stadtgrenze Informationen Informationsveranstaltung zum Bauablauf am 12. Oktober 2017

Mehr

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bayerisches Straßen- und Wegegesetz BayStrWG - (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 958) Erster Teil: Allgemeine

Mehr

Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG)

Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. 1993, 93) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 140) Inhaltsübersicht:

Mehr

INFORMATIONEN ZUM KREISELBAU

INFORMATIONEN ZUM KREISELBAU INFORMATIONEN ZUM KREISELBAU Umbau der Kreuzungen Sossenheimer Hauptstraße Götzenstraße und Sossenheimer Berliner Hamburger zu Kreisverkehren Kreisverkehre in der Eschborner Innenstadt 2 SEHR GEEHRTE DAMEN

Mehr

Wassertechnische Berechnungen

Wassertechnische Berechnungen Anlage 18 Planfeststellung Wassertechnische Berechnungen Staatsstraße 2344 Verlängerung der Stäblistraße von der Forstenrieder Allee bis zur Autobahn A95 Bau-km 0+0 0+538,0 Bearbeiter: Häberlstr.19 80337

Mehr

Bundesstraße 25, Staatliches Bauamt Ansbach Bereich Straßenbau. Ortsumgehung Greiselbach

Bundesstraße 25, Staatliches Bauamt Ansbach Bereich Straßenbau. Ortsumgehung Greiselbach Bundesstraße 25, Staatliches Bauamt Ansbach Bereich Straßenbau Ortsumgehung Greiselbach Ortsdurchfahrt Greiselbach Aufnahmedatum: 26.08.2015 Gedachter Verlauf Aufgaben und Zuständigkeitsbereich Bedarfsplan

Mehr

Vorhaben: Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes, Strecke 4900 Abschnitt Besigheim: km 29,097 29,990. Unterlage

Vorhaben: Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes, Strecke 4900 Abschnitt Besigheim: km 29,097 29,990. Unterlage Bauwerke und Anlagen 1 a) km 29,100 - km 29,560 2 a) ca. km 29,100 - km 29,116 3 a) ca. km 29,116 - km 29,133 4 a) ca. km 29,133 - km 29,150 5 a) ca. km 29,162 3 a) Neubau LSW 1, Höhe 3,0 m über SO b)

Mehr

(UKHEXQJVERJHQ ]XU (UPLWWOXQJ GHU YHUVLHJHOWHQ *UXQGVW

(UKHEXQJVERJHQ ]XU (UPLWWOXQJ GHU YHUVLHJHOWHQ *UXQGVW KOPIE ANTRAGSTELLER KOPIE STADTVERWALTUNG Seite 1 von 4 (in dreifacher Ausfertigung) Über die Stadt/Gemeinde an den Landrat des Kreises Paderborn - Untere Wasserbehörde Aldegrever Str. 10 14 33102 Paderborn

Mehr

Regierung der Oberpfalz

Regierung der Oberpfalz Regierung der Oberpfalz Aufhebungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss vom 17.12.2014 für die Bundesstraße 8 Nürnberg - Regensburg Ortsumgehung Seubersdorf i.d.opf. Bau-km 0 + 000 (= Stat. B 8_2400_4,103)

Mehr

Autobahndirektion Südbayern

Autobahndirektion Südbayern 15n Regensburg-Landshut-Rosenheim 21.3.2012- Planungsverband Landshut- Präsident Lichtenwald 2 Lage der B 15neu im Netz der Bundes- autobahnen 21.3.2012- Planungsverband Landshut- Präsident Lichtenwald

Mehr

Antrag auf Genehmigung einer Grundstückszufahrt Antrag zur Genehmigung einer Errichtung, Änderung bzw. zum Rückbau einer Zufahrt

Antrag auf Genehmigung einer Grundstückszufahrt Antrag zur Genehmigung einer Errichtung, Änderung bzw. zum Rückbau einer Zufahrt Absender: Gemeindeverwaltung Burkhardtsdorf Bauamt Am Markt 8 09235 Burkhardtsdorf Gemeinde Burkhardtsdorf für die Verwaltungsgemeinschaft Auerbach-Burkhardtsdorf-Gornsdorf Am Markt 8 09235 Burkhardtsdorf

Mehr

B 265 Ortsumgehung Hürth-Hermülheim und Ausbau bis Köln-Militärring. Bauausführung der B 265n Derzeitiger Sachstand und weiterer Bauablauf

B 265 Ortsumgehung Hürth-Hermülheim und Ausbau bis Köln-Militärring. Bauausführung der B 265n Derzeitiger Sachstand und weiterer Bauablauf B 265 Ortsumgehung Hürth-Hermülheim und Ausbau bis Köln-Militärring Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Hürth, den 25. April 2017 Dipl. Ing. Werner Engels Bauausführung der B 265n Derzeitiger Sachstand

Mehr

Übersicht Bauwerksverzeichnis

Übersicht Bauwerksverzeichnis plan- Übersicht Bauwerksverzeichnis 1 Eisenbahnbau einschl. gleisbezogener Tiefbau 2 Ingenieurbauwerke 3 Stützwände / Schallschutzwände 4 Hochbauten, einschl. Rückbauten 5 Straßenbau / Baubehelf 6 Absetzbecken

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G

G E B Ü H R E N S A T Z U N G G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 - in Kraft getreten am 01. Januar 2000-1. Änderungssatzung vom

Mehr

- NACHRICHTLICH - St 2040 Beseitigung des Bahnüberganges in Nabburg - PF (Tektur v )

- NACHRICHTLICH - St 2040 Beseitigung des Bahnüberganges in Nabburg - PF (Tektur v ) - NACHRICHTLICH - 25.01.2017 St 2040 Beseitigung des Bahnüberganges in Nabburg - PF (Tektur v. 27.01.2017) Änderungen Vorbemerkungen zur Tektur 1. Erläuterungsbericht Unterlage Nr. 1a - Aktualisierung

Mehr

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg für die Grundstücke Fl.-Nrn. 148/3, 148/4, 148/20, 148/21, Gemarkung Unterbiberg

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg für die Grundstücke Fl.-Nrn. 148/3, 148/4, 148/20, 148/21, Gemarkung Unterbiberg 1 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg für die Grundstücke Fl.-Nrn. 148/3, 148/4, 148/20, 148/21, Gemarkung Unterbiberg (Vorkaufsrechtssatzung) vom 21.10.2014 Gemeinderatsbeschluss:

Mehr

BAB A 10 / 6- streifiger Ausbau in Berlin- Pankow

BAB A 10 / 6- streifiger Ausbau in Berlin- Pankow Themen: 1.Informationen über die Gesamtmaßnahme 2. Was wurde bisher gebaut? 3. Wie geht es weiter? 4. Was passiert in den nächsten Wochen? 5. Kurzer Ausblick Planfeststellungsbeschluss April 2009 Baubeginn

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 1/827

Landtag Brandenburg Drucksache 1/827 Landtag Brandenburg Drucksache 1/827 1. Wahlperiode Gesetzentwurf der Landesregierung Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) A Problem Das Straßenrecht im Land Brandenburg ist für die Straßen, die nicht

Mehr

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 154/6, Gemarkung Unterbiberg

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 154/6, Gemarkung Unterbiberg Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 154/6, Gemarkung Unterbiberg (Vorkaufsrechtssatzung) vom 08. April 2014 Gemeinderatsbeschluss: 07. April

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

BAB A9 Aus und Neubau der Tank und Rastanlagen Fürholzen Ost und West

BAB A9 Aus und Neubau der Tank und Rastanlagen Fürholzen Ost und West Inhaltsverzeichnis Seite 1 Lage der Tank und Rastanlagen... 2 2 Verkehr... 2 3 Gründe für den Aus und Neubau der Tank und Rastanlagen... 2 4 Konzeption der neuen Tank und Rastanlagen... 3 5 Besonderheit

Mehr

Satzung. über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen. in der Stadt Mölln. (in der Fassung der aktuellen Änderungssatzung)

Satzung. über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen. in der Stadt Mölln. (in der Fassung der aktuellen Änderungssatzung) Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Mölln (in der Fassung der aktuellen Änderungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig - Holstein in der Fassung vom

Mehr

AUFLASSUNG BAHNÜBERGÄNGE IM STADTGEBIET VAREL. Vorstellung der Machbarkeitsstudie Datum: 09.11.2010 Dipl.-Ing. S. Schneider, Dr.-Ing. R.

AUFLASSUNG BAHNÜBERGÄNGE IM STADTGEBIET VAREL. Vorstellung der Machbarkeitsstudie Datum: 09.11.2010 Dipl.-Ing. S. Schneider, Dr.-Ing. R. AUFLASSUNG BAHNÜBERGÄNGE IM STADTGEBIET VAREL Vorstellung der Machbarkeitsstudie Datum: 09.11.2010 Dipl.-Ing. S. Schneider, Dr.-Ing. R. Schwerdhelm INHALTSVERZEICHNIS Übersicht über die Bahnübergänge Rechtliche

Mehr

Bauwerksverzeichnis. A 8 München Ulm

Bauwerksverzeichnis. A 8 München Ulm Unterlage 7.2 Bauwerksverzeichnis A 8 München Ulm Planfeststellung Umbau der AS Dachau / Fürstenfeldbruck Direktrampe Nord-Ost Strecken-km 10,764 A8_460_7,920 Aufgestellt: München, den 18.07.2014 Autobahndirektion

Mehr

BMVBS/StB 10 Ausgabe: September Straßen des Bundesautobahnen Bundesstraßen Landesstraßen

BMVBS/StB 10 Ausgabe: September Straßen des Bundesautobahnen Bundesstraßen Landesstraßen BMVBS/StB 10 Ausgabe: September 2011 Tabelle 1: Länge der Straßen des überörtlichen Verkehrs - in km Längenänderungen gegenüber Vorjahr - in km 2) 3) Straßen des Bundesautobahnen Bundesstraßen esstraßen

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Autobahndirektion Nordbayern BAB A6 / Abschn.-Nr. 420 / Station 3,696 PROJIS-Nr.: BAB A6 Nürnberg - Amberg Abschnitt AS Altdorf/Leinburg AS Alfeld Erneuerung der Talbrücke Unterrieden BW 808 a von Bau-km

Mehr

Autobahndirektion Südbayern PRESSEMITTEILUNG M14/09

Autobahndirektion Südbayern PRESSEMITTEILUNG M14/09 Autobahndirektion Südbayern Dienststelle München PRESSEMITTEILUNG M14/09 Maisach, 29. Juni 2009 BAB A952 / B 2 Starnberg Information über Baumaßnahme mit Lärmschutzbelag zwischen dem Autobahndreieck Starnberg

Mehr

Antrag auf Anlegung einer Grundstückszufahrt

Antrag auf Anlegung einer Grundstückszufahrt Antrag auf Anlegung einer Grundstückszufahrt Stadt Radevormwald Fachbereich Tiefbau Dezernat III/Techn. Dienstleistungen Telefon: 02195/606-171 Fachbereich Tiefbau Fax: 02195/606-46181 Hohenfuhrstraße

Mehr

17. Wahlperiode /9204

17. Wahlperiode /9204 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 15.01.2016 17/9204 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Volkmar Halbleib SPD vom 15.10.2015 Auskunft zu Umstufungen von Bundes- zu Staatsstraßen und umgekehrt Im Bayerischen

Mehr

VDE 8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld, Bauabschnitt Eltersdorf - Bamberg Stand der Bauarbeiten / Nächste Schritte. VDE 8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld,

VDE 8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld, Bauabschnitt Eltersdorf - Bamberg Stand der Bauarbeiten / Nächste Schritte. VDE 8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld, Bauabschnitt Eltersdorf Erlangen VDE 8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld, Bauabschnitt Eltersdorf - Bamberg Stand der Bauarbeiten / Nächste Schritte DB Netz AG Regionalbereich Südost DB ProjektBau GmbH 1 I.NGW

Mehr

Bauwerksverzeichnis Anlage 3

Bauwerksverzeichnis Anlage 3 Bahnsteige 1 a) ca. km 31,00-31,093 Blatt 3 3 a) Rückbau Bahnsteigkante und Herstellung Streckenprofil a1) DB Station & Service AG b) Außenbahnsteig Anlage.1 a2) - Hp Herrensee b1) DB Station & Service

Mehr

Zweckvereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses

Zweckvereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses Zweckvereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses P r ä a m b e l Die Gemeinden Dachsbach und Gerhardshofen sind sich bewusst, daß der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst

Mehr

I. Abschnitt Sachlicher Geltungsbereich. 1 Ziel und Zweck

I. Abschnitt Sachlicher Geltungsbereich. 1 Ziel und Zweck Neufassung der Verordnung über die Unterhaltung und die Schau der Gewässer zweiter und dritter Ordnung (Schau- und Unterhaltungsordnung) im Landkreis Cuxhaven vom 23.06.2010 Aufgrund der 78 Abs. 3 S. 2,

Mehr

Ausbau des Autobahnkreuzes Fürth/Erlangen

Ausbau des Autobahnkreuzes Fürth/Erlangen BAB A 3 Frankfurt Nürnberg Ausbau des Autobahnkreuzes Fürth/Erlangen Bürgerinformation am 27.03.2017 in Erlangen Hajo Dietz www.abdnb.bayern.de 1. Überblick Ausbau A 3 AK Biebelried bis AK FÜ/ER 2. Weitere

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern Staatliches Bauamt Traunstein Straße: Bundesstraße 304 B 304_720_2,145 bis B 304_780_1,708 B 304 Ortsumgehung Obing Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme Neubau der B

Mehr

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung << GEMEINDE ORTSTEIL LANDKREIS DUNNINGEN SEEDORF ROTTWEIL >> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung

Mehr

Parallelführungen von Radwegen / Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen entlang von Bundesstraßen / Autobahnen

Parallelführungen von Radwegen / Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen entlang von Bundesstraßen / Autobahnen Parallelführungen von Radwegen / Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen entlang von Bundesstraßen / Autobahnen Joachim Majcherek Leiter des Justitiariats des Landesbetrieb Straßenbau NRW 1 Arbeitskreis

Mehr

VSVI Seminar Betrieb von Straßen - Entwässerungskataster Hessen -

VSVI Seminar Betrieb von Straßen - Entwässerungskataster Hessen - VSVI Seminar Betrieb von Straßen - Entwässerungskataster Hessen - Torsten Marquardt Abteilung Betrieb Dezernat Steuerung Betrieb Friedberg, 26. April 2017 1 Entwässerungskataster Hessen Warum? Wasser auf

Mehr

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Oldenburg in Holstein

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Oldenburg in Holstein Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Oldenburg in Holstein Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. 02. 2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57),

Mehr

Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem. Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) 1)

Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem. Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) 1) Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: Normgeber: Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Aktenzeichen: 52e-U4502-2008/28-1a Erlassdatum: 17.12.2008 Fassungvom: 17.12.2008 Gültig

Mehr

B 96/B 104 Ortsumfahrung Neubrandenburg. Bürgerinformation Stadt Neubrandenburg VSVI Mecklenburg-Vorpommern

B 96/B 104 Ortsumfahrung Neubrandenburg. Bürgerinformation Stadt Neubrandenburg VSVI Mecklenburg-Vorpommern B 96/B 104 Ortsumfahrung Neubrandenburg Bürgerinformation Stadt Neubrandenburg 23.11.2011 VSVI Mecklenburg-Vorpommern 19.01.2012 Inhalt 1. Allgemeine Informationen Herr Dipl.-Ing. Joachim Rascher 2. Vorstellung

Mehr

Präambel. 1 Zuständigkeiten

Präambel. 1 Zuständigkeiten Verwaltungsvorschrift zur Erteilung einer Zustimmung nach dem Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) zur Errichtung von Grundstückszufahrten, -zugängen, Gehwegen, Fahrbahnen und sonstigen

Mehr

Wasserwirtschaftsamt Weilheim. Niederschlagswasserbeseitigung in der Bauleitplanung

Wasserwirtschaftsamt Weilheim. Niederschlagswasserbeseitigung in der Bauleitplanung Niederschlagswasserbeseitigung in der Bauleitplanung Umgang mit Niederschlagswasser von befestigten Flächen Wasserrecht WHG BayWG NWFreiV TRENGW TRENOG Satzungsrecht (EWS) Baurecht BauGB Entwässerungssatzung

Mehr

8. Sitzung des Dialogforums Hanau-Würzburg/Fulda. DB Netz AG Dr. Reinhard Domke Rodenbach

8. Sitzung des Dialogforums Hanau-Würzburg/Fulda. DB Netz AG Dr. Reinhard Domke Rodenbach 8. Sitzung des Dialogforums Hanau-Würzburg/Fulda DB Netz AG Dr. Reinhard Domke Rodenbach.05.07 TOP 3 Ausbaustrecke Hanau Gelnhausen 3.. Bericht von der 9. Sitzung der AG Hanau - Gelnhausen Nach dem Ausbau

Mehr

Infrastruktur- und Umfeldmaßnahmen Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 25(3)VerwVerfG zum bevorstehenden Planfeststellungsverfahren

Infrastruktur- und Umfeldmaßnahmen Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 25(3)VerwVerfG zum bevorstehenden Planfeststellungsverfahren Bauliche Änderung der Weststrecke Trier für den Schienenpersonennahverkehr Infrastruktur- und Umfeldmaßnahmen zum bevorstehenden Planfeststellungsverfahren Übersicht Gesamtmaßnahmen an der Weststrecke

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau. Bauanlagen an an Bundesfernstraßen

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau. Bauanlagen an an Bundesfernstraßen F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r r ü f f d i i e n s t t (BPD) (BPD):: 12/1991 12/1991 Bauanlagen an an Bundesfernstraßen Um Beachtung

Mehr

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern Anforderungen an die Benutzung von Gewässern 4-1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 04. August 2016 (BGBl. I Nr. 40, S. 1972) 4-2

Mehr

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Postfach 22 12 53 80502 München Per E-Mail Regierungen Autobahndirektionen

Mehr