A8 Rosenheim - (Salzburg)

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1 Unterlage 7.2 A8 Rosenheim - (Salzburg) Planfeststellung Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Samerberg Nord Strecken-km 62,4 A 8_1140_1,035 Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen Aufgestellt: München, AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN Peiker Ltd. Baudirektor

2 A 8 Rosenheim (Salzburg) 2 Inhalt 1. Vorbemerkungen Allgemeines Kostentragung Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht Widmung, Umstufung, Einziehung Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Wasserbauliche Maßnahmen Versorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Abkürzungen Verzeichnis Straßen, Wege Zufahrten Bauwerke und Anlagen Entwässerung Leitungen Landschaftspflegerische Gestaltungs-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen

3 A 8 Rosenheim (Salzburg) 3 1. Vorbemerkungen 1.0. Allgemeines Das enthält die wesentlichen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche Regelungen, die mit dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich gemacht werden sollen Kostentragung Die trägt die Kosten für die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen, soweit im keine andere Regelung getroffen ist. Grundsätzlich werden ersatzweise umzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens der nur in der bisher bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem bisher vorhandenen Deckenaufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendigerer Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht Träger der Straßenbaulast für die bewirtschaftete Rastanlage Samerberg Nord ist die ( 5 Abs. 1 i.v. mit 3 Abs. 1 FStrG) Widmung, Umstufung, Einziehung Die im im Einzelnen dargestellten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen werden mit folgender Maßgabe verfügt: 1. Die neu zu bauenden Straßen bzw. Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im angegebenen Verkehrsbedeutung gewidmet mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen ( 2 Abs. 2 und 6 FStrG sowie Art. 6 Abs. 3 und 6 BayStrWG). 2. Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen bzw. Straßenteilen ändert, werden sie umgestuft mit der Maßgabe, dass die Umstufung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird ( 2 Abs. 2 und 6 FStrG Art. 7 Abs. 5 i.v. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). -3-

4 A 8 Rosenheim (Salzburg) 4 3. Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Sperrung für den öffentlichen Verkehr wirksam wird ( 2 Abs. 2 und 6 FStrG Art. 8 Abs. 5 i.v. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt oder ergänzt, so gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen ( 2 Abs. 6a FStrG bzw. Art. 6 Abs. 7, Art 8 Abs. 6 BayStrWG). Wenn Teile einer Straße nach BayStrWG in eine andere, ebenfalls dem BayStrWG unterfallende Straße einbezogen werden, wird die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam 1.4. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Die sichert sich mit dieser Planfeststellung während der gesamten Bauzeit das Recht, zusätzliche Geländestreifen als Arbeitsstreifen nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu nehmen Wasserbauliche Tatbestände Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in oberirdische Gewässer und in den Untergrund bedarf der Erlaubnis gemäß WHG und BayWG. Diese Erlaubnis wird auf Antrag mit eigenem Verwaltungsakt zusammen mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen. Der Ausbau von Gewässern im Sinne der 67 ff. WHG ist Gegenstand des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Konzentrationswirkung). Dies gilt auch für Änderungen von Gewässern (Renaturierung), Anlage von Altwässern und Stillgewässern im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Anlagen in oder an Gewässern Versorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Versorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt (ob und wie). Die Kostentragung wird gemäß Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der Hinweise zur Behandlung von Versorgungsleitungen bei Straßenbaumaßnahmen des Bundes (Verkehrsblatt 1988, S. 80 ff.) geregelt. Im Übri- -4-

5 A 8 Rosenheim (Salzburg) 5 gen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen der Straßenbauverwaltung und den Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- oder Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Flächen für Maßnahmen im Sinne des 15 BNatSchG und zur Erhaltung des Waldes i. S. von Art. 9 Bay WaldG sind im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen dargestellt sowie im Textteil des landschaftspflegerischen Begleitplanes mit identischer Nummerierung beschrieben. Um bei Gestaltung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen die naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer Regelungen im Einzelfall, Folgendes: - Bei Flächen für Ausgleichsmaßnahmen erwirbt die () das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichsziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonderen Fällen gehen die Flächen nicht in das Eigentum des Bundes über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z.b. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert. -5-

6 A 8 Rosenheim (Salzburg) 6 2. Abkürzungen Art. Artikel AS Anschlussstelle B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz (BayRS U) BayStrWG Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayRS 91-1-I) BayWG Bayerisches Wassergesetz (BayRS I) BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz (BGBl 1990 I 880) Br.Kl. Brückenklasse BW Bauwerk BWV db(a) Dezibel (A-bewertet) ERS Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (Ausgabe 2011) FStrG Bundesfernstraßengesetz FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung (BGBl 1975 I 2985) Fl.Nr. Flurnummer Gde. Gemeinde GVS Gemeindeverbindungsstraße GW Grundwasser HW Hochwasser Kr. Wi. Kreuzungswinkel Kr. Kreisstraße LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 12) Lkr. Landkreis LH Lichte Höhe LW Lichte Weite ü. NN über Normalnull ÖFW Öffentlicher Feld- und Waldweg PLF Planfeststellung RAA Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (Ausgabe 2008) RAS Richtlinien für die Anlage von Straßen - RAS-Q Teil: Querschnitte - RAS-K-2 Teil: Planfreie Knotenpunkte - RAS-LP 2 Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 2 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (Ausgabe 1993) - RAS-LP 4 Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 4 Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (Ausgabe 1999) RLS- 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Ausgabe 1990) RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau (Ausgabe 2005) St Staatsstraße StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen (MABl ) TKG Telekommunikationsgesetz -6-

7 A 8 Rosenheim (Salzburg) 7 3. Verzeichnis 3.1. Straßen, Wege, Zufahrten Bauwerke und Anlagen Entwässerung Leitungen Landschaftspflegerische Gestaltungs-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen

8 A 8 Rosenheim (Salzburg) 8 A8 Rosenheim - (Salzburg), 3.1. Straßen, Wege Zufahrten Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Durchfahrten Fahrgassen 1.2 Parkstände für Pkw und Pkw mit Anhänger In den neuen Parkbereichen für Pkw, Busse, Pkw mit Anhänger und Lkw werden Durchfahrten und Fahrgassen neu angelegt. Die bestehenden Fahrgassen werden abgebrochen. Entwässerung siehe lfd. Nr. 3.1 und 3.2. Die Durchfahrten und Fahrgassen werden Teil der BAB A 8. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die. Westlich des bestehenden Tankstellenbereichs werden 91 Parkstände für Pkw und 10 Parkstände für Pkw mit Anhänger neu gebaut. Von den Pkw- Parkständen unmittelbar neben dem Raststättengebäude werden 4 Parkstände für Behinderte und 5 für Frauen ausgewiesen. Die bestehende Befestigung wird abgebrochen. Entwässerung siehe lfd. Nr Vor Beginn der Bauarbeiten und während der Bauphase werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen S1 bis S5 ausgeführt. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden entsprechend beachtet. Die Freiflächen/Verkehrszwischenflächen werden entsprechend der Gestaltungsmaßnahme G2 begrünt. Die Parkstände werden Teil der BAB A 8. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die.

9 A 8 Rosenheim (Salzburg) 9 A8 Rosenheim - (Salzburg), Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Parkstände für Lkw und Busse 1.4 Längsparkstreifen für Großraum- und Schwertransportfahrzeuge Östlich und westlich des bestehenden Tankstellenbereiches werden insgesamt 68 LKW- und 8 Bus/LKW- Stellplätze errichtet. Die bestehende Parkfläche wird abgebrochen. Entwässerung siehe lfd. Nr Vor Beginn der Bauarbeiten und während der Bauphase werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen S1 bis S6 ausgeführt. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden entsprechend beachtet. Die Freiflächen/Verkehrszwischenflächen werden entsprechend der Gestaltungsmaßnahme G2 begrünt. Die Parkstände werden Teil der BAB A 8. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die. Südwestlich des bestehenden Tankstellenbereichs wird parallel zur Autobahn ein 100 m langer Längsparkstreifen für Großraum- und Schwertransportfahrzeuge gebaut. Entwässerung siehe lfd. Nr Der Längsparkstreifen wird Teil der BAB A 8. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die.

10 A 8 Rosenheim (Salzburg) 10 A8 Rosenheim - (Salzburg), Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Wirtschaftsweg Die Bestehende Anbindung auf Fl. Nr. 206 an den Weg Fl.Nr. 218/1 wird von der neuen Anlage überbaut. Zur Aufrechterhaltung der rückwärtigen Erschließung der ausgebauten TR-Anlage wird ein neuer befestigter Wirtschaftsweg gebaut. Der neue Weg befindet sich auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 206, beginnt nördlich des Tank- und Rastbereichs und verbindet die TR-Anlage mit der geplanten Ortsumfahrung der Gemeinde Rohrdorf. Baulänge: rd. 20 m Fahrbahnbreite: 5,5 m Bankette: 2 x 1,0 m Oberbau: Asphalt, Bauklasse VI Die Zufahrt zur TR-Anlage wird mit einem Rolltor versehen. Vor Beginn der Bauarbeiten und während der Bauphase werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen S1 bis S6 ausgeführt. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden entsprechend beachtet. Der neue Wirtschaftsweg ist eine Privatstraße der BRD () 1.6 Wirtschaftsweg Gemeinde Rohrdorf Die Kosten trägt die. Bis zum Ausbau der Ortsumgehungsstraße Lauterbach-Rohrdorf wird die durch den Ausbau der TR- Anlage Samerberg Nord unterbrochene Wegeverbindung (Fl. Nr. 218/1) wieder hergestellt. Baulänge: Fahrbahnbreite: Bankette: Oberbau: rd. 80m 4,50 m 2 x 0,75 m Asphalt Bauklasse IV 1.7 Ausfädelungsstreifen Die Wegverlegung wird Teil des bestehenden ÖFW. Die Widmung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 6 BayStrWG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die. Für die Ausfahrt von der A8 in die TR-Anlage wird nördlich der A8 zwischen BAB-km und ein 250 m langer Ausfädelungsstreifen an die Autobahn angebaut. Fahrstreifen: Randstreifen: Bankett: 3,75 m 0,50 m 1,50 m

11 A 8 Rosenheim (Salzburg) 11 Oberbau: Asphalt Bauklasse SV 1.8 Einfädelungsstreifen Vor Beginn der Bauarbeiten und während der Bauphase werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen S1 bis S3 ausgeführt. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden entsprechend beachtet. Die Böschungen werden entsprechend der Gestaltungsmaßnahme G1 landschaftsgerecht gestaltet. Der Ausfädelungsstreifen wird Teil der BAB A 8. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die. Für die Einfahrt in die A8 aus der TR-Anlage wird nördlich der A8 zwischen BAB-km und ein 250 m langer Einfädelungsstreifen an die Autobahn angebaut. Fahrstreifen: Randstreifen: Bankett: Oberbau: 3,75 m 0,50 m 1,50 m Asphalt Bauklasse SV Vor Beginn der Bauarbeiten und während der Bauphase werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen S1 bis S6 ausgeführt. Die Schutzmaßnahme S6 beinhaltet die Anlage einer 5m breiten Schneise zur Vermeidung von Individuenverlusten von Fledermäusen und Vögeln. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden entsprechend beachtet. Die Böschungen werden entsprechend der Gestaltungsmaßnahme G1 landschaftsgerecht gestaltet. Der Einfädelungsstreifen wird Teil der BAB A 8. Die Widmung erfolgt gemäß 2, Abs. 6 FStrG mit der Verkehrsübergabe. Die Kosten trägt die.

12 A 8 Rosenheim (Salzburg) Bauwerke und Anlagen Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Beleuchtungsanlage 2.2 BW 99s Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach- Rohrdorf a) b) Für die Pkw- und Lkw-Parkflächen werden neue Beleuchtungsanlagen gebaut. Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen werden entfernt. Die Stromversorgung erfolgt über neu zu verlegende Stromleitungen (s. lfd.nr. 4.7). Die Beleuchtungsanlage wird insektenfreundlich ausgeführt. Die Kosten trägt die. Bei Bau-km 105,4 kreuzt die Zufahrrampe zur TR- Anlage die Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach- Rohrdorf, welche mit einem Kreuzungsbauwerk unterführt wird. Abmessungen: Lichte Weite: 10,10 m Lichte Höhe: 4,00 m Breite: 9,60 m Kreuzungswinkel: 83,5 gon. Die Kosten trägt die.

13 A 8 Rosenheim (Salzburg) 13 A8 Rosenheim - (Salzburg), 3.3. Entwässerung Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Entwässerung im Bereich der Durchfahrgasse und der Stellplätze für Pkw mit Anhängern oder Wohnmobile 3.2 Entwässerung im Bereich der Pkw-Parkplätze 3.3 Entwässerung im Bereich der Lkw-Parkplätze 3.4 Absetz- und Rückhaltebecken Das Niederschlagswasser, das im westlichen Bereich der Durchfahrgasse sowie auf den Stellplätzen für Pkw mit Anhängern oder Wohnmobile anfällt, wird in einer 2,5 m breiten und 25 cm tiefen Mulde (Länge rd. 380 m) versickert. Die Kosten trägt die. Das Niederschlagswasser, das im Pkw-Parkbereich und den angrenzenden Fahrgassen anfällt, wird über Straßenabläufe in neuen Rohrleitungen gesammelt und über den bestehenden Durchlass DN 800 bei Autobahn-km dem südlich der Autobahn liegenden Absetzbecken (lfd. Nr. 3.4) zugeführt. Für die neuen Rohrleitungen im Pkw-Bereich werden neue Kontroll- und Einlaufschächte installiert. Die Kosten trägt die. Das Niederschlagswasser aus den Lkw-Parkbereichen und den angrenzenden Fahrgassen östlich und westlich der Tankstelle wird über Schlitzrinnen in neuen Rohrleitungen gesammelt und über den bestehenden Durchlass DN 800 bei Autobahn-km dem südlich der Autobahn liegenden Absetzbecken (lfd. Nr. 3.4) zugeführt Die Kosten trägt die. Das gesammelte Niederschlagswasser der TR-Anlage wird über das bestehende Absetz- und Rückhaltebecken in den Vorfluter geleitet. Das Becken wird auf das erforderliche Volumen vergrößert (siehe Unterlage 13). Vor Beginn der Bauarbeiten und während der Bauzeit werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen S1 bis S6 ausgeführt. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden entsprechend beachtet. Das Umfeld des Regenrückhaltebeckens wird entsprechend der Gestaltungsmaßnahme G1 landschaftsgerecht gestaltet. Die Kosten trägt die.

14 A 8 Rosenheim (Salzburg) Leichtflüssigkeitsabscheider Autobahn Tank & Rast GmbH Das Oberflächenwasser aus dem Dieseltankbereich wird über den vorhandenen Leichtflüssigkeitsabscheider mit der Nenngröße 20 ins Absetzbecken und den Vorfluter eingeleitet. Nach Umbau der Tankanlage soll das Oberflächenwasser aus den Pkw- und Lkw- Tankbereichen zunächst durch den Leichtflüssigkeitsabscheider geführt und danach in den bestehenden Abwasserkanal der Gemeinde Rohrdorf eingeleitet werden. Die Kosten trägt die Autobahn Tank & Rast GmbH.

15 A 8 Rosenheim (Salzburg) 15 A8 Rosenheim - (Salzburg), 3.4. Leitungen Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung Rohrleitung als Ersatz für bestehenden Graben 4.2 Regenwasserleitung 4.3 Trinkwasserleitungen 4.4 Schmutzwasserleitung 4.5 Telekommunikationsleitungen 4.6 Telekommunikationsleitungen Tank & Rast GmbH Tank & Rast GmbH Deutsche Telekom AG Kabel GmbH Der Graben nördlich der bestehenden TR-Anlage Samerberg Nord wird überbaut und durch eine neue- Rohrleitung DN 400 ersetzt. Die Leitung verläuft nördlich der ausgebauten TR-Anlage. Die Kosten trägt die. Die bestehende Regenwasserleitung wird östlich und westlich verlängert und den neu geplanten Verhältnissen angepasst. Die Kosten trägt die Die vorhandenen Trinkwasserleitungen werden, soweit sie durch die Baumaßnahme berührt werden, an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die Kostenregelung erfolgt gemäß dem Konzessionsvertrag. Die Schmutzwasserleitung aus der Raststätte Samerberg Nord wird durch die Baumaßnahme geringfügig berührt und wird an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die Kostenregelung erfolgt gemäß dem Konzessionsvertrag. Die Kabelleitungen der Deutschen Telekom AG werden, soweit sie durch die Baumaßnahme berührt werden, den neuen Gegebenheiten angepasst und gesichert. Die Kostentragung richtet sich nach den Bestimmungen des TKG Die Kabelleitungen der Kabel GmbH werden, soweit sie durch die Baumaßnahme berührt werden, den neuen Gegebenheiten angepasst und gesichert. Die Kostentragung richtet sich nach den Bestimmungen des TKG.

16 A 8 Rosenheim (Salzburg) Stromleitungen Verkehrsanlage 4.8 Stromleitungen (Niederspannungskabel) 4.9 Stromleitungen (Mittelspannungskabel) E.ON Bayern AG E.ON Bayern AG Die bestehenden Stromleitungen der Beleuchtungsanlagen innerhalb der Verkehrsanlage werden ausgebaut. Für die neuen Beleuchtungsanlagen im Lkw- und Pkw-Parkbereich (s. lfd. Nr. 2.1) werden neue Stromleitungen verlegt. Die Kosten trägt die. Die Niederspannungskabel zur Erschließung der Raststätte werden den neuen Gegebenheiten angepasst und gesichert. Die Kostentragung wird privatrechtlich durch gesonderte Vereinbarung geregelt. Die Mittelspannungskabel entlang der GVS Lauterbach-Rohrdorf wird, soweit es von der Baumaßnahme betroffen ist, den neuen Gegebenheiten angepasst und gesichert. Die Kostentragung wird privatrechtlich durch gesonderte Vereinbarung geregelt Lichtwellenleiter Nokia Siemens Networks GmbH Der nördlich der bestehenden TR-Anlage Samerberg Nord und des Ausfädelungsstreifens verlaufende Lichtwellenleiter wird an den Rand der Baumaßnahme verlegt. Die Kostentragung wird privatrechtlich durch gesonderte Vereinbarung geregelt.

17 A 8 Rosenheim (Salzburg) 17 A8 Rosenheim - (Salzburg), Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung S 1 S 2 S 3 S4 S5 S Landschaftspflegerische Gestaltungs-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen bei der Rodung von Gehölzbeständen Schutz an das Baufeld angrenzender Biotope, empfindlicher Bestände und geplanter Ausgleichsmaßnahmen Schutzmaßnahme für zu erhaltende Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen gemäß DIN 18920/RAS LP 4 Schutz der Oberflächengewässer vor Verunreinigungen Schutz baumbewohnender bzw. baumnutzender Fledermaus- und Vogelarten vor Schädigungen bei der Baufeldräumung Schutzmaßnahmen bei vorübergehend in Anspruch genommenen Wald(rand)fläche n b) - b) - b) - b) - b) - b) Schneise: () Um die Beeinträchtigung der Arten- und Biotopausstattung so gering wie möglich zu halten ist die Rodung von Gehölzbeständen ausschließlich vom 1.Oktober bis zum 28./29. Februar und nach örtlichen Angaben im Rahmen der Umweltbaubegleitung vorzusehen. Die Lage der Schutzmaßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U12.3 zu entnehmen. Um die Beeinträchtigung von an die Baumaßnahme angrenzenden Biotopbeständen und weiteren schützenswerten Lebensräumen zu vermeiden soll mit der Schutzmaßnahme S2 auf ein Baufeld außerhalb der bestehenden Rastanlage möglichst verzichtet bzw. auf 10 m beschränkt werden. Ggf. sind in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung Schutzzäune währen der Bauphase zu errichten. Die Lage der Schutzmaßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U12.3 zu entnehmen. An das Baufeld angrenzende sowie zu erhaltende Bäume und Vegetationsbestände sind vor Beeinträchtigungen während des Baubetriebes zu schützen. Die Lage der Schutzmaßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U12.3 zu entnehmen. Um Beeinträchtigungen der Gewässer (Entwässerungsgraben) zu vermeiden ist ein geeigneter Schutz insbesondere vor Verunreinigung vorzusehen. Ortsfeste Bauzäune sind in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung zu errichten. Die Lage der Schutzmaßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U12.3 zu entnehmen. Zu rodende Altbäume sind vor Rodungsbeginn auf Höhlen und Spalten durch die Umweltbaubegleitung zu Kontrollieren. Bei nachgewiesenen Fledermaus- oder Vogelvorkommen werden durch die Umweltbaubegleitung geeignete Maßnahmen festgelegt und durchgeführt. Die Lage der Schutzmaßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U12.3 zu entnehmen. Aufbau eines neuen, gestuften Waldmantels und Entwicklung eines Krautsaums auf dem gesamten vorübergehend in Anspruch genommenen Geländestreifens. Auf Höhe des Beschleunigungsstreifens Anlage einer bis zu 5 m breiten Schneise aus extensivem Grünland zwischen neuen Waldmantel und neuen Straßenbegleitgehölzen. Die Lage der Schutzmaßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U12.3 zu entnehmen.

18 A 8 Rosenheim (Salzburg) 18 A8 Rosenheim - (Salzburg), Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung G 1 G 2 Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung der neuen Böschungen der Erweiterungsflächen und der Verzögerungsbzw. Beschleunigungsstreifen Gestaltung der Verkehrszwischenflächen innerhalb der Rastanlage b) () b) () Gestaltung der neuen Böschungen der Erweiterungsflächen und der Verzögerungs- bzw. Beschleunigungsstreifen unter Berücksichtigung von optischer Leitwirkung, von Abschirmungseffekten sowie von landschaftsökologischen Kriterien durch standortgerechte Gehölzpflanzungen und Ansaaten. Die Lage der Gestaltungsmaßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U12.3 zu entnehmen. Durch geeignete Gehölzpflanzungen und Einsaat mit Landschaftsrasen sollen die neuen Verkehrszwischenflächen die Parkflächen gliedern und die Aufenthaltsqualität erhöhen. Die Lage der Gestaltungsmaßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U12.3 zu entnehmen.

19 A 8 Rosenheim (Salzburg) 19 A8 Rosenheim - (Salzburg), Lfd. Nr. Bezeichnung a) bisheriger b) künftiger Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger Regelung A 1 A 2 Anlage von Extensivgrünland mit lichtem Gehölzbestand Umwandlung von Nadelforst zu Moorwald in den Lauterbacher Filzen nördlich der Rastanlage b) () b) () Anlage einer Ausgleichsfläche östlich der Erweiterungsfläche durch Auflockerung des ggf. durch Bautätigkeit verdichteten Bodens, Auftrag von Oberboden, Ansaat mit Saatgutmischung für artenreiches Extensivgrünland sowie vereinzelte Pflanzung von Großsträuchern und Einzelbäumen. Die Lage der Ausgleichsmaßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Maßnahmenplan U12.3 zu entnehmen. Umwandlung eines standortfremden Fichtenbestandes durch Entfernung der Fichten und anschließende, abschnittsweise Pflanzung von standorttypischen (Feucht-) Gehölzen im Wechsel mit Rohbodenflächen und Sukzession. Ggf. Einstaumaßnahmen an Gräben.

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