Regelungsverzeichnis

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1 Unterlage 11 Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstiger Anlagen Planfeststellung Bundesautobahn A 3 Frankfurt - Nürnberg Tank- und Rastanlage Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen Im Abschnitt: 560 : 7,231 Aufgestellt: Nürnberg, Autobahndirektion Nordbayern Blauth Baudirektor

2 VORBEMERKUNGEN ZUM REGELUNGSVERZEICHNIS O. Allgemeines Das enthält die wesentlichen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche Regelungen, die mit dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich gemacht werden sollen. Die Nummerierung erfolgt nach Art der Bauwerke entsprechend der Gliederung auf Seite 8. Die Anordnung der Verkehrsflächen sowie der örtliche Bezug der Bauwerksnummer sind dem Lageplan Unterlage 5.1 und dem Lageplan der Ver- und Entsorgungsleitungen Unterlage 16.2 zu entnehmen. Die ierungsangaben sind im Allgemeinen aus Gründen der Vereinfachung auf ganze Meter gerundet. Zur besseren Übersicht wird die ierung der westlichen Hauptdurchfahrtsstraße der Tank- und Rastanlage verwendet, es sei denn, die Bauwerke befinden sich außerhalb des ierungsbereichs dieser Durchfahrtsstraße, dann kommt die ierung der BAB zur Anwendung. 1. Kostentragung Die (Bundesstraßenverwaltung) führt die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen durch. Sie trägt die Kosten, soweit im keine andere Regelung getroffen ist. Grundsätzlich werden ersatzweise anzulegende den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens der nur in der her bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem her vorhandenen Deckenaufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendigerer Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Die Herstellung Änderung von Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen richtet sich nach 12 FStrG Art. 32 BayStrWG, von Kreuzungen mit Gewässern nach 12a FStrG Art. 32a BayStrWG. Soweit Maßnahmen an den Anlagen der Autobahn Tank & Rast GmbH und auf deren Betriebsgrundstücken durchgeführt werden, regelt sich die Kostentragung nach dem Konzessionsvertrag zwischen der Tank & Rast GmbH und der, vertreten durch die Autobahndirektion Nordbayern, vom und Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht Straßenbaulastträger für die Bundesautobahn einschließlich aller Nebenanlagen ist die ( 5 Abs. 1 i. V. mit 3 Abs. 1 FStrG). Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen geänderten öffentlichen Straßen und Wegen nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im nichts anderes bestimmt ist, für Staatsstraßen: der Freistaat Bayern (Art. 41 Satz 1 1 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Kreisstraßen: die Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Art. 41 Satz 1 2 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Gemeindestraßen: die Gemeinden (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG), öffentliche Feld- und Waldwege (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG) - soweit ausgebaut: die Gemeinden, - soweit nicht ausgebaut: die Beteiligten, deren Grundstücke ü. d. Weg bewirtschaftet werden, beschränkt-öffentliche Wege: die Gemeinden (Art. 54a Abs. 1 BayStrWG), Eigentümerwege: die Grundstückseigentümer (Art. 55 Abs. 1 BayStrWG). Seite 2

3 Die Unterhaltung an Kreuzungen der Bundesautobahn mit neuen geänderten öffentlichen Straßen, Wegen und Gewässern regelt sich nach 13, 13a, 13b FStrG in Verbindung mit der Verordnung über Kreuzungsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung - FStrKrV -), den Straßenkreuzungsrichtlinien (StraKR) und den Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien (StraWAKR). Die Unterhaltung von Kreuzungen der Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie öffentlichen Feld- und Waldwegen mit Gewässern richtet sich nach Art a BayStrWG. Die Unterhaltung der Gewässer richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils geltenden Wasserrecht ( 40 WHG i.v.m. Art. 22 BayWG). Für die Unterhaltung von Be- und Entwässerungsgräben mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung enthält das Wasserrecht keine Regelung (Art. 1 Abs. 1 Ziff. 2 BayWG). Sie sind von den jeweiligen Eigentümern zu unterhalten. 3. Widmung, Umstufung, Einziehung Soweit es sich nicht um Bestandteile von Bundesfernstraßen handelt, werden die im im Einzelnen dargestellten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen mit folgender Maßgabe verfügt: 1. Die neu zu bauenden Straßen Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im angegebenen Verkehrsbedeutung gewidmet, wobei die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen (Art. 6 Abs. 3 und 6 BayStrWG). 2. Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen Straßenteilen ändert, werden sie umgestuft, wobei die Umstufung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird (Art. 7 Abs. 5 i. V. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). 3. Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Sperrung für den öffentlichen Verkehr wirksam wird (Art. 8 Abs. 5 i. V. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt ergänzt, so gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen ( 2 Abs. 6a FStrG, Art. 6 Abs. 8, Art 8 Abs. 6 BayStrWG). Wenn Teile einer Straße nach BayStrWG in eine andere, ebenfalls dem BayStrWG unterfallende Straße einbezogen werden, wird die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam. Ansonsten wird die Widmung neuer Bundesfernstraßen, die Aufstufung zu Bundesfernstraßen, sowie die Abstufung Einziehung bestehender Bundesfernstraßen nach dem in 2 Abs. 6 Satz 2 FStrG vorgesehenen Verfahren innerhalb der Planfeststellung verfügt. Die zur Einziehung vorgesehenen Streckenteile sind kenntlich gemacht. 4. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Die (Bundesstraßenverwaltung) sichert sich mit dieser Planfeststellung während der gesamten Bauzeit das Recht, Flächen nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu nehmen. 5. Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten, Sondernutzungen Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des 14 FStrG Art. 34 BayStrWG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen im Einvernehmen mit den Eigentümern wiederhergestellt. Es ist vorgesehen, das öffentliche Straßen- und Wegenetz im Bereich der Baustrecke durch Baufahrzeuge über den Gemeingebrauch hinaus zu benutzen. Seite 3

4 6. Wasserrechtliche Tatbestände Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in oberirdische Gewässer und in den Untergrund bedarf der Erlaubnis gemäß 8 ff WHG i.v.m. Art. 15 BayWG. Diese Erlaubnis wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen. Der Ausbau von Gewässern im Sinne des 68 WHG ist Gegenstand des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Konzentrationswirkung). Dies gilt auch für Änderungen von Gewässern (Renaturierung), Anlage von Altwässern und Stillgewässern im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. 7. Ver- und Entsorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt (ob und wie). Die Kostentragung wird gemäß Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien) vom (ARS- 05/2009 S 16/7175.1/3-1/ (VkBl S. 346)) geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen Straßenbauverwaltung und Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG), soweit bereits Straßenbenutzungen vorliegen. Etwaige Vorteile für Versorgungsunternehmen sind entsprechend den Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien) vom auszugleichen. Soweit bei der Durchführung der Baumaßnahme Straßen und Wege in der Straßenbaulast Dritter mit Leitungen, die zur Straße gehören, gekreuzt werden müssen (Entwässerungsleitungen, Fernmeldekabel, Strom- und Steuerkabel), werden zwischen dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Bundesstraßenverwaltung außerhalb der Planfeststellung Straßenbenutzungsverträge abgeschlossen. 8. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Um bei Gestaltung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer Regelungen im Einzelfall, folgendes: Bei Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erwirbt die (Bundesstraßenverwaltung) das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichs- und Ersatzziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonders gelagerten Fällen gehen die Flächen nicht in das Eigentum der (Bundesstraßenverwaltung) über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z.b. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert. Ersatzwege, -flächen und andere der Öffentlichkeit dienende Anlagen zur Erholungsnutzung werden durch die (Bundesstraßenverwaltung) angelegt. Es wird angestrebt, die Unterhaltslast und die Verkehrssicherungspflicht in Verwaltungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften an diese zu übertragen. Sinngemäß Gleiches gilt für Flächen, die als Uferrandstreifen an Gewässer im Eigentum öffentlich-rechtlicher Träger angrenzen. Bei Schutzmaßnahmen für angeschnittene Waldflächen (im Regelfall Vor- und Unterpflanzung) übernimmt die (Bundesstraßenverwaltung) im Einvernehmen mit dem Waldeigentümer die eventuell notwendigen Hiebsmaßnahmen, die Neupflanzung und eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Die Neupflanzung geht in das Eigentum des Waldeigentümers über. Seite 4

5 Abkürzungsverzeichnis A Autobahn (z.b. A6) Abb. Abbildung ABD-N Autobahndirektion Nordbayern Abs. Absatz AD Autobahndreieck AM Autobahnmeisterei Anl. Anlagen Art. Artikel AK Autobahnkreuz AS Anschlussstelle ASB Absetzbecken ASB- Erfassungsnummer f. Brücken in der Baulast des Bundes gemäß Anweisung Straßenbank (ASB), Teil B II - Bauwerksdaten (BMV, Abteilung Straßenbau) B Bundesstraße BAB Bundesautobahn Bau-Kilometer Betr.-km Betriebskilometer Bau-Kilometer BayImSchG Bayerisches Immissionsschutzgesetz BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BayStrWG Bayerisches Straßen- und Wegegesetz BayVwfG Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz BayWG Bayerisches Wassergesetz BayWaldG Waldgesetz für Bayern BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz 16. BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Verkehrslärmschutzverordnung 22. BImSchV 22. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Br.Kl. Brückenklasse BW Bauwerk BWV db Dezibel db(a) Dezibel (A-bewertet) DIN Deutsche Industrienorm DN Nenndurchmesser DSchG Denkmalschutzgesetz Bayern D StrO Korrekturfaktor für unterschiedliche Straßenoberflächen in db(a) DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz/24h DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. - A Hydraulische Dimensionierung und betrieblicher Leistungsnachweis von Anlagen zur Abflussund Wasserstandsbegrenzung in Entwässerungssystemen - A Arbeitsblatt Bemessung von Regenrückhalteräumen - M Merkblatt Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser E Europastraße (z.b. E 50) ERS Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz EU Europäische Union e.v. Eingetragener Verein FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v. Köln FR Fahrtrichtung FStrG Bundesfernstraßengesetz FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung Fl. Flurnummer Gde. Gemeinde Seite 5

6 gebr. Gew. % GG GOK GRW GVS GW i.d.f. i.v.m. HBS HW JMW Kfz/24h Kr.< Kr. kv KVP kw gebrochen(es) Gewichtsprozent Grundgesetz Geländeoberkante Geh- und Radweg Gemeindeverbindungsstraße Grundwasser in der Fassung in Verbindung mit Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen e.v. (FGSV) Hochwasser Jahresmittelwert Kraftfahrzeugverkehr in 24 Stunden Kreuzungswinkel Kreisstraße Kilovolt Kreisverkehrsplatz Kilowatt LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 19) LEP Landesentwicklungsprogramm Bayern LfD Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt L.H. Lichte Höhe Lkr. Landkreis Lkw Lastkraftwagen LS Lärmschutz L.W. Lichte Weite MLC Militär-Last-Klassen MLuS 02 Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne mit lockerer Randbebauung (Ausgabe 2002) MLC Militär-Last-Klassen MS Ministerielles Schreiben MÜ Mittelstreifenüberfahrt Nbg. Nürnberg NBr. Nennbreite NBr Nettobreite NO 2, NO x Stickstoffdioxid, Stickoxide NW Nennweite OD Ortsdurchfahrt ODR Richtlinien für die rechtl. Behandlung von Ortsdurchfahrten öfw öffentlicher Feld- und Waldweg OK Oberkante OPA Offenporiger Asphalt Plafe Planfeststellung PlafeR Richtlinien für die Planfeststellung von Straßenbauvorhaben PM 10 Partikel mit einem Durchmesser von 10 Mikrometer PWC-Anlage Unbewirtschaftet Rastanlage mit WC-Gebäude RAA Richtlinie für die Anlage von Autobahnen RAL Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (Entwurf 2008) RAS Richtlinien für die Anlage von Straßen - RAS - L Teil: Linienführung - RAS - Q Teil: Querschnitte - RAS - K - 1 Teil: Plangleiche Knotenpunkte RF Richtungsfahrbahn RiStWag Richtlinien für bautechn. Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (Ausgabe 2002) RiZak Richtzeichnungen für Lärmschirme außerhalb von Kunstbauten RLS - 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Ausgabe 1990) Seite 6

7 RLW Richtlinien für den Ländlichen Wegebau (Ausgabe 1999) RMS Richtlinien für die Markierung von Straßen RPS Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (Ausgabe 2002) RQ Regelquerschnitt (z.b. RQ 35,5) RRHB Regenrückhaltebecken RStO 01 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (Ausgabe 2001) RS Rundschreiben SBA Streckenbeeinflussungsanlage SM Straßenmeisterei SMA Splitt-Mastix-Asphalt SPA Special-Protected-Area St Staatsstraße StBA Staatliches Bauamt Str. Straße StrKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öff. Straßen StraWaKR Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien SV Schwerverkehr RQ Regelquerschnitt RVO Verordnung zu 6a Abs.2 des Raumordnungsgesetzes Tab. Tabelle TEN Transeuropäische Verkehrsnetze TKG Telekommunikationsgesetz TR Tank- und Rastanlage TWG Telegraphenwegegesetz ü.n.n. Über Normalnull UL Unterlage VBA Verkehrsbeeinflussungsanlage VFB Verteilerfahrbahn VLärmSchR Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast der Bundes VLS Verkehrsleitsystem VoGEV Vogelschutzverordnung V-RL Vogelschutzrichtlinie VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Wasserhaushaltsgesetz WWA Wasserwirtschaftamt Zufahrten-Richtlinien Richtlinien f. d. rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen ZTVE-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV-Lsw Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen Seite 7

8 GLIEDERUNG DES REGELUNGSVERZEICHNISSES 1. Verkehrsflächen der Tank- und Rastanlagen 2. Sonstige Straßen und Weg 3. Entwässerung 4. Ver- und Entsorgung der Nebenbetriebe und autobahneigene Fernmeldeeinrichtungen (Bauwerksnummern siehe Unterlage 16.2) 5. Landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen, Schutzzäune Seite 8

9 a) heriger ,492 8,099 BAB A 3 Frankfurt Nürnberg TR Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen Nordseite Die vorhandenen Verkehrsflächen der bestehenden Tank- und Rastanlage werden erweitert. Das neue Stellflächenangebot umfasst: 126 Pkw-Stellplätze (incl. 4 Parkplätze für Behinderte und 3 Frauenparkplätze) 51 Lkw-Stellplätze 13 Stellplätze für Busse und Pkw mit Anhänger Caravan 1 Längsparkstreifen für Großraum- und Schwertransporte (300 m Länge) Die Gestaltung der neuen Verkehrsflächen wurde nach den "Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen" - ERS 2011 vorgenommen. Die Anordnungen der verschiedenen Parkflächen mit ihren Zu- und Abfahrten sowie die sonstigen technischen Einzelheiten sind dem Lageplan Unterlage 5 Blatt 1 zu entnehmen. Als Belag für die Fahrbahnen und Parkplätze kommen Bauweisen der Bauklassen III und V der RStO 01 zum Einsatz. Die Fußwege erhalten einen Pflasterbelag. Zur Verdeutlichung von Querungsstellen für Fußgänger werden im Bereich der Fahrbahn farbig abgesetzte Furten markiert und die Bordsteine abgesenkt. Die nicht mehr benötigten Verkehrsflächen der bestehenden Anlage werden zurückgebaut und renaturiert. Seite 9

10 a) heriger Zu Fortsetzung - Das vorhandene Rasthaus bleibt von der Ausbaumaßnahme unberührt. Die Gehwegflächen werden im Rasthausbereich den neuen Verhältnissen angepasst. Die Grünflächen werden mit standortheimischen Gehölzen landschaftsgerecht bepflanzt. Weitere detaillierte Angaben zur gestalterischen Bepflanzung der Verkehrsflächen sind auch Unterlage 9.2 und 19.1 zu entnehmen. Zur Erholung der Verkehrsteilnehmer werden im Bereich der Pkw-Parkstände Ruhezonen in Form von Sitzgruppen geschaffen. Die Parkflächen und Gehwegflächen werden in den Nachtstunden beleuchtet. Bei der Wahl des Beleuchtungssystems wird auf nachtaktive Insekten besondere Rücksicht genommen. Die Anlagen der vorhandenen Beleuchtung werden aufgelassen und ausgebaut. Zur Gewährleistung der Sauberkeit und Hygiene der Verkehrsanlage werden in ausreichender Anzahl Müllcontainer aufgestellt. Die gesamte Rastanlage erhält künftig eine Einfriedung. Die Entwässerung der Fahrbahn- Gehweg- und Parkflächen erfolgt in die Entwässerungseinrichtungen (lfd und 1.2.4). Seite 10

11 a) heriger ,492 6,742 Einfahrt in Richtung Frankfurt Nordseite Der bestehende Einfädelungsstreifen an der A 3 in Richtung Frankfurt wird neu gebaut. Er erhält eine Breite von 3,75 m und eine Länge von 250 m. Der vorgesehen Querschnitt ist in Unterlage 14.2 Blatt 1 dargestellt. Soweit bautechnisch notwendig, wird der künftige Querschnitt des 6-streifigen Ausbaus bereits hergestellt. Die Befestigung des Einfädelungsstreifens richtet sich nach dem Fahrbahnaufbau der vorhandenen A 3. Das Oberflächenwasser wird von 6,492 6,652 in einer Mulde gesammelt und bei 6,629 an den vorhandenen Durchlass DN 300 angeschlossen, der in die vorhandene Beckenanlage RRHB 349-1R mündet. Von 6,652 6,742 wird das Straßenoberflächenwasser über Bankett und Dammböschung den Entwässerungseinrichtungen der Umfahrungsstraße Nord-Süd (lfd ) zugeführt ,675 Südseite 6,825 Nordseite Umfahrungsstraße Nord - Süd Nordseite Damit Lkw, die auf der Nordseite keine Parkmöglichkeit mehr finden, freie Parkplätze auf der Südseite nutzen können, wird eine neue Umfahrungsstraße gebaut und im Einrichtungsverkehr (entgegen des Uhrzeigersinns) betrieben. Sie ist über einen Verflechtungsstreifen an die Einfahrtsrampe Richtung Frankfurt (lfd ) und auf der Südseite an die Durchfahrtsstraße (lfd ) angeschlossen. Seite 11

12 a) heriger Zu Fortsetzung - Die Umfahrungsstraße erhält weiter folgende Straßenanschlüsse: Abzweig für Motelgäste (lfd.1.2.3) Einmündung Durchfahrtsstraße (lfd.1.2.6) Der vorgesehen Querschnitt ist in Unterlage 14.2 Blatt 4 dargestellt. Die Umfahrungsstraße erhält eine bituminöse Befestigung in Bauklasse III der RStO 01. Die Entwässerung der Umfahrungsstraße erfolgt westlich 0+076,52 in das Entwässerungssystem der Tank- und Rastanlage Steigerwald Südseite (lfd. 3.2). Östlich davon in das Entwässerungssystem der Nordseite (lfd. 3.1) ,825 7,040 Einfahrtsrampe Nordseite An der Einfahrtsrampe Richtung Frankfurt wird ein Verflechtungsstreifen angebaut, der an die Umfahrungsstraße Nord-Süd (lfd ) angeschlossen wird. Die Einfahrtsrampe erhält eine bituminöse Befestigung in Bauklasse III der RStO 01. Das Oberflächenwasser wird am nördlichen Fahrbahnrand in einer Rinne gefasst und über eine Rohrleitung bei 7,060 an das Entwässerungssystem der Rastanlage Nordseite (lfd. 3.1) angeschlossen. Seite 12

13 a) heriger ,186 Zufahrt zum Wirtschaftshof Rasthaus Nordseite Autobahn Tank & Rast GmbH Die bestehende Zufahrt zum Wirtschaftshof des Rasthauses Nordseite wird an die Verlegung der Umfahrungsstraße Süd-Nord (lfd ) angepasst. Die Befestigung der Zufahrt erfolgt nach Bauklasse V der RStO 01. Die Entwässerung der Fahrbahnfläche erfolgt, wie her, in die Oberflächenentwässerung der Umfahrungsstraße (lfd ). Die Herstellungskosten trägt die. Die Unterhaltung obliegt der Autobahn Tank & Rast GmbH ,225 Spielplatz Rasthaus Nordseite Autobahn Tank & Rast GmbH Der bestehende Spielplatz an der Ostseite des Rasthauses Nordseite wird durch die Baumaßnahmen nicht berührt und bleibt in seiner heutigen Form erhalten ,931 8,099 Lärmschutzwand Nordseite a) -- b) Zum Schutz der Wohnbebauung von Weingartsgreuth vor Verkehrslärm wird eine Lärmschutzwand gebaut. Ihre Höhe beträgt: Von 6,931 7,731 4,00 m (beidseitig hochabsorbierend verkleidet) Von 7,722 8,099 3,50 m (autobahnseitig hochabsorbierend verkleidet) Seite 13

14 a) heriger ,438 7,575 Zufahrt zum Wirtschaftshof neue Tankstelle Nordseite a) -- b) Von der Gemeindeverbindungsstraße Weingartsgreuth Ailsbach wird eine neue Zufahrt zur neuen Tankstelle Nord gebaut. Sie ist für den öffentlichen Verkehr durch eine Schranke gesperrt. Die Benutzung durch den Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienste, Polizei, Autobahnbetriebsdienst, Personal und Lieferverkehre zur Tankstelle ist frei. Der vorgesehen Querschnitt ist in Unterlage 14.2 Blatt 4 dargestellt. Die Befestigung der Zufahrt erfolgt nach Bauklasse V der RStO 01. Das Oberflächenwasser wird breitflächig über das Bankett und die anschließende Dammböschung in das anschließende Gelände abgeleitet ,400 7,849 Ausfahrtsrampe Nord Nordseite a) -- b) Von Ende des Ausfädelungsstreifens (lfd ) zu den neuen Parkflächen, wird eine neue Einfahrtrampe gebaut. Bei 7,580 und 7,700 werden die Ab- und Zufahrt zur neuen Tankstelle Nord (lfd ) angeschlossen. Die Ausfahrtsrampe erhält eine bituminöse Befestigung in Bauklasse III der RStO 01. Das Oberflächenwasser von 7,400 7,711 wird über Rinnen, Mulden und Rohrleitungen gesammelt und bei 7,445 an die vorhandene Rohrleitung DN 800 zur best. Beckenanlage 349-4L (lfd. 3.17) angeschlossen. Von 7,688 7,849 wird das Straßenwasser an das Entwässerungssystem des Einzugsgebietes 5 (lfd. 3.6) angebunden. Seite 14

15 a) heriger ,285 und 7,600 Tankstelle Nordseite Autobahn Tank & Rast GmbH Die vorhandene Tankstelle Nord bei 7,285 mit allen zugeordneten Gebäuden und Infrastruktur wird abgebrochen. Auf dem freiwerdenden Betriebsgrundstück werden von der neue Verkehrsanlagen (Lkw-Parkplätze) errichtet. Als Ersatz für die alte Tankstelle ist bei 7,600 nördlich der A 3 eine neue Tankstelle vorgesehen. Der geplante Neubau ist Bestandteil dieser Planfeststellung. Folgende Einrichtungen sind geplant: PKW-Betankung 4 Zapfinseln für die Abgabe von Vergaserkraftstoffen und Diesel, sowie eine Zapfinsel für die Abgabe von Gaskraftstoff, insgesamt 8 PKW-Betankungsplätze. LKW-Betankung 2 Zapfinseln für die Abgabe von Dieselkraftstoffe für LKW über Hochleistungszapfanlagen, insgesamt 3 LKW-Betankungsplätze. Das Tankdach wird als Flachdach ausgebildet, Größe max. 46 x 12 m, H = max. 5,00 m. Innerhalb der Baugrenzen von 29 m Länge und 17 m Breite wird die Autobahn Tank & Rast GmbH ein Tankstellengebäude mit max. 5,0 m Höhe errichten. Für die neue Tankstelle ist ein Wirtschaftshof mit einer Größe von max. 800 m 2 geplant. Seite 15

16 a) heriger Zu Fortsetzung - Über die Leitungen lfd. 4.6, 4.15, 4.27 und 4.2 wird die neue Tankstelle mit Wasser, Strom und Fernmeldekabel versorgt das Abwasser abgeleitet. Die Anschlusswerte für die Ver- und Entsorgungsleitungen an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz bleiben gegenüber den herigen Verhältnissen unverändert. Inwieweit durch die Verlegung der Tankstelle neue Anschlussbeiträge für Wasser und Abwasser von der Autobahn Tank & Rast GmbH zu entrichten sind, richtet sich nach den jeweiligen Satzungen des Marktes Wachenroth. Die Kosten trägt die Tank & Rast GmbH. Nach 9 des Konzessionsvertrages vom und hat die Tank & Rast GmbH einen Anspruch gegenüber der auf Entschädigung des Altbestandes. Seite 16

17 a) heriger ,849 8,099 Ausfahrt aus Richtung Nürnberg Nordseite Der bestehende Ausfädelungsstreifen an der A 3 aus Richtung Nürnberg wird neu gebaut. Er erhält eine Breite von 3,75 m und eine Länge von 250 m. Der vorgesehen Querschnitt ist in Unterlage 14.2 Blatt 1 dargestellt. Soweit bautechnisch notwendig, wird der künftige Querschnitt des 6-streifige Ausbaus bereits hergestellt. Die Befestigung des Ausfädelungsstreifens richtet sich nach dem Fahrbahnaufbau der vorhandenen A 3. Die Oberflächenentwässerung erfolgt wie her in diesem Bereich breitflächig über das Bankett und die Dammböschung in das anschließende Gelände ,370 Zufahrt zur GVS Weingartsgreuth Ailsbach Nordseite Die vorhandene Zufahrt von der GVS Weingartsgreuth Ailsbach zur Umfahrungsstraße Süd-Nord wird den geänderten Verhältnissen angepasst. Sie ist für den öffentlichen Verkehr durch eine Schranke gesperrt. Die Benutzung durch den Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienste, Polizei, Autobahnbetriebsdienst, Personal und Lieferverkehre zur Tankstelle ist frei. Die Befestigung der Zufahrt erfolgt nach Bauklasse V der RStO 01. Das Oberflächenwasser wird, wie her, breitflächig über das Bankett und die anschließen Böschungsbereiche in das anschließende Gelände abgeleitet. Seite 17

18 a) heriger ,433 Überführung der Ausfahrtsrampe Nordseite Im Zuge der Ausfahrtsrampe Nordseite (lfd ) werden die Umfahrungsstraße Süd- Nord und die GVS Weingartsgreuth Ailsbach in einem neuen Zweifeldbauwerk unterführt. Die neue Brücke erhält folgende Abmessung: L. W. = 20,20 m L. H. 4,70 m (Umfahrungsstraße) L. H. 4,50 m (GVS) Breite zw. d. Geländern = 9,60 m Kr.-Winkel = 93,1201 gon Die Querschnittszusammensetzung im Bauwerksbereich ist in Unterlage 6.1 Blatt 6 und 6.2 Blatt 1 dargestellt. Das Oberflächenwasser des Brückenbauwerks wird in die Entwässerungseinrichtungen der GVS Weingartsgreuth Ailsbach (lfd. 2.3) abgeleitet. Seite 18

19 a) heriger ,363 7,707 BAB A 3 Frankfurt - Nürnberg TR Steigerwald Erweiterung der Verkehrsflächen Südseite Die vorhandenen Verkehrsflächen der bestehenden Tank- und Rastanlage werden erweitert. Das neue Stellflächenangebot umfasst: 119 Pkw-Stellplätze (incl. 4 Parkplätze für Behinderte und 3 Frauenparkplätze) 192 Lkw-Stellplätze 11 Stellplätze für Busse und Pkw mit Anhänger Caravan 1 Längsparkstreifen für Großraum- und Schwertransporte (185 m Länge) Die Gestaltung der neuen Verkehrsflächen wurde nach den "Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen" - ERS 2011 vorgenommen. Die Anordnungen der verschiedenen Parkflächen mit ihren Zu- und Abfahrten sowie die sonstigen technischen Einzelheiten sind dem Lageplan Unterlage 5 Blatt 1 zu entnehmen. Als Belag für die Fahrbahnen und Parkplätze kommen Bauweisen der Bauklassen III und V der RStO 01 zum Einsatz. Die Fußwege erhalten einen Pflasterbelag. Zur Verdeutlichung von Querungsstellen für Fußgänger werden im Bereich der Fahrbahn farbig abgesetzte Furten markiert und die Bordsteine abgesenkt. Die nicht mehr benötigten Verkehrsflächen der bestehenden Anlage werden zurückgebaut und renaturiert. Seite 19

20 a) heriger Zu Fortsetzung - Das vorhandene Rasthaus bleibt von der Ausbaumaßnahme unberührt. Die Gehwegflächen werden im Rasthausbereich den neuen Verhältnissen angepasst. Die Grünflächen werden mit standortheimischen Gehölzen landschaftsgerecht bepflanzt. Weitere detaillierte Angaben zur gestalterischen Bepflanzung der Verkehrsflächen sind auch Unterlage 9.2 und 19.1 zu entnehmen. Zur Erholung der Verkehrsteilnehmer werden im Bereich der Pkw-Parkstände Ruhezonen in Form von Sitzgruppen geschaffen. Die Parkflächen und Gehwegflächen werden in den Nachtstunden beleuchtet. Bei der Wahl des Beleuchtungssystems wird auf nachtaktive Insekten besondere Rücksicht genommen. Die Anlagen der vorhandenen Beleuchtung werden aufgelassen und ausgebaut. Zur Gewährleistung der Sauberkeit und Hygiene der Verkehrsanlage werden in ausreichender Anzahl Müllcontainer aufgestellt. Die gesamte Rastanlage erhält künftig eine Einfriedung. Die Entwässerung der Fahrbahn- Gehweg- und Parkflächen erfolgt in die Entwässerungseinrichtungen (lfd und 1.2.4). Seite 20

21 a) heriger ,363 6,613 Ausfahrt aus Richtung Frankfurt Südseite Der bestehende Ausfädelungsstreifen an der A 3 aus Richtung Frankfurt wird neu gebaut. Er erhält eine Breite von 3,75 m und eine Länge von 250 m. Der vorgesehen Querschnitt ist in Unterlage 14.2 Blatt 1 dargestellt. Soweit bautechnisch notwendig, wird der künftige Querschnitt des 6-streifige Ausbaus bereits hergestellt. Die Befestigung des Einfädelungsstreifens richtet sich nach dem Fahrbahnaufbau der vorhandenen A 3. Das Oberflächenwasser wird von 6,363 6,613 über Bankett und Mulde in einer Rohrleitung gesammelt und bei 6,629 an den vorhandenen Durchlass DN 300 angeschlossen, der in die vorhandene Beckenanlage RRHB 349-1R mündet ,656 6,740 Zufahrt Motelgäste Südseite Für Motelgäste aus Richtung Nürnberg wird im Anschluss an die Umfahrungsstraße Nord-Süd eine Zufahrt zur Ausfahrtsrampe aus Richtung Frankfurt (lfd ) gebaut und über einen Verflechtungsstreifen angebunden. Die neue Straße wird im Einrichtungsverkehr betrieben. Der vorgesehen Querschnitt ist in Unterlage 14.2 Blatt 4 dargestellt. Die Umfahrungsstraße erhält eine bituminöse Befestigung in Bauklasse III der RStO 01. Das Oberflächenwasser wird über Mulden und Rohrleitungen gesammelt und an das Entwässerungssystem der Rastanlage Südseite (lfd. 3.2) angeschlossen. Seite 21

22 a) heriger ,033 und 7,378 Umfahrungsstraße Süd - Nord Lkw Südseite / Nordseite Für Lkw aus Richtung Nürnberg, die auf der Rastanlage Südseite geparkt haben, wird im Anschluss an die Lkw-Parkflächen der Südseite eine Umfahrungsstraße auf die Nordseite gebaut. Die neue Straße wird im Einrichtungsverkehr betrieben. Die Umfahrungsstraße erhält weiter folgende Straßenanschlüsse: Zufahrt zur GVS Weingartsgreuth Ailsbach (lfd ) Zufahrt zur Trafo- Nord Zufahrt zum Wirtschaftshof Rasthaus Nord (lfd ) Einmündung Bus Nordseite Einmündung Lkw Fahrgasse Nordseite Anschluss an Einfahrtsrampe Nordseite (lfd.1.1.4) Der vorgesehen Querschnitt ist in Unterlage 14.2 Blatt 4 dargestellt. Die Umfahrungsstraße erhält eine bituminöse Befestigung in Bauklasse III der RStO 01. Das Oberflächenwasser wird über Mulden und Rohrleitungen gesammelt und südlich 0+057,43 an das Entwässerungssystem der Rastanlage Südseite (lfd. 3.2) angeschlossen. Nördlich davon entwässert die Umfahrungsstraße zusammen mit dem Entwässerungssystem der Nordseite über einen neuen Durchlass DN 800 bei 0+228,50 in die vorhandene Zuleitung DN 800 zur Beckenanlage 349-4L (lfd. 3.17) Seite 22

23 a) heriger ,613 6,860 Ausfahrtsrampe Süd Südseite a) -- b) Von Ende des Ausfädelungsstreifens (lfd ) zur Tankstelle Süd wird die vorhandene Einfahrtrampe umgebaut und den geänderten Verhältnissen angepasst. Über einen Verflechtungsstreifen, wird die neue Zufahrt (lfd ) zu den neuen Lkw- Parkflächen der Südseite angebunden. Die Ausfahrtsrampe erhält eine bituminöse Befestigung in Bauklasse III der RStO 01. Das Oberflächenwasser wird über Rinnen, Mulden und Rohrleitungen gesammelt und an das Entwässerungssystem der Rastanlage Südseite (lfd. 3.2) angeschlossen ,860 7,355 Durchfahrtsstraße Lkw- Stellflächen Südseite Von Ende der Ausfahrtsrampe (lfd ) zur Einfahrtsrampe Südseite (lfd ) wird zur Erschließung der Lkw-Parkflächen eine Durchfahrtsstraße gebaut. Der vorgesehen Querschnitt ist in Unterlage 14.2 Blatt 3 dargestellt. Die Durchfahrtsstraße erhält eine bituminöse Befestigung in Bauklasse III der RStO 01. Das Oberflächenwasser wird über Rinnen, Mulden und Rohrleitungen gesammelt und an das Entwässerungssystem der Rastanlage Südseite (lfd. 3.2) angeschlossen. Seite 23

24 a) heriger ,870 7,005 Tankstelle Südseite Betriebsgrundstück Autobahn Tank & Rast GmbH Verkehrsflächen Die Hochbauten der bestehenden Tankstelle Süd incl. dazugehöriger Garagen und Nebengebäude bleiben von der Baumaßnahme unberührt. Die Zu- und Abfahrten der Kraftstoffumfüllbereiche werden den geänderten Verhältnissen angepasst und die vorhandene Kreuzung auf der Ostseite der Tankstelle beseitigt. Die Zu- und Abfahrten erhalten eine Befestigung in Bauklasse III der RStO 01. Das Oberflächenwasser wird über Rinnen, Mulden und Rohrleitungen gesammelt und an das Entwässerungssystem der Rastanlage Südseite (lfd. 3.2) angeschlossen ,285 7,365 Bestehende rückwärtige Erschließung Rasthaus und Motel Südseite Die Einmündung der bestehenden rückwärtigen Erschließung Rasthaus und Motel Südseite wird aufgelassen und zurückgebaut. Nicht mehr benötigte Fahrbahnteile werden entsiegelt und renaturiert ,325 7,370 Zufahrt zur Trafo- Südseite Der vorhandene Anschuss der bestehenden Trafo- Südseite an die GVS Weingartsgreuth Ailsbach wird aufgelassen und als Ersatz eine neue Anbindung an die Lkw- Durchfahrtsstraße Südseite geschaffen. Die Zufahrt erhält eine bituminöse Befestigung in Bauklasse III der RStO 01. Seite 24

25 a) heriger ,015 WC-Gebäude Südseite Auf der Südseite der Tank- und Rastanlage Steigerwald ist aufgrund der Länge des Lkw- Parkbereichs und der damit teils sehr großen Entfernungen zur bestehenden Tankstelle und vorhandenem Rasthaus der Neubau eines WC-Gebäudes für Lkw-Fahrer geplant. Das WC-Gebäude ist in Unterlage 16.1 dargestellt. Das WC-Gebäude ist mit geschlechterneutralen Toilettenanlagen ausgestattet. Zusätzlich ist je ein Raum mit Pissoir und für körperbehinderte Personen vorgesehen. In der Mitte des Gebäudes ist ein Raum für die zentrale Sanitärtechnik geplant. Das Umfeld des WC-Gebäudes wird beleuchtet. Über die Leitung lfd. 4.8 wird das WC-Gebäude mit Trinkwasser versorgt. Die Abwasserentsorgung erfolgt über die Leitung lfd Die Stromversorgung des WC- Gebäudes wird über das Leitungssystem der Verkehrsflächenbeleuchtung sichergestellt. Die Anschlussbeiträge an die öffentliche Ver- und Entsorgung richten sich nach den kommunalen Satzungen den Anschlussbedingungen des örtlichen Stromversorgers. Das im Bereich des WC-Gebäudes und auf dem Dach anfallende Oberflächenwasser wird dem Entwässerungssystem der Verkehrsanlage Südseite (lfd. 3.2) zugeführt. Die Kosten trägt die. Ihr obliegt auch die Unterhaltung. Seite 25

26 a) heriger ,235 7,457 Einfahrtsrampe Südseite Die Einfahrtsrampe Richtung Nürnberg wird den geänderten Verhältnissen angepasst. Bei 7,360 wird die Durchfahrtsstraße (lfd ) angeschlossen. Die Einfahrtsrampe erhält eine bituminöse Befestigung in Bauklasse III der RStO 01. Das Oberflächenwasser wird über Rinnen, Mulden und Rohrleitungen gefasst und bei 7,420 an das Entwässerungssystem der Umfahrungsstraße Süd - Nord (lfd ) angeschlossen ,457 7,707 Einfahrt in Richtung Nürnberg Südseite Der bestehende Einfädelungsstreifen an der A 3 in Richtung Nürnberg wird neu gebaut. Er erhält eine Breite von 3,75 m und eine Länge von 250 m. Der vorgesehen Querschnitt ist in Unterlage 14.2 Blatt 1 dargestellt. Soweit bautechnisch notwendig, wird der künftige Querschnitt des 6-streifige Ausbaus bereits hergestellt. Die Befestigung des Einfädelungsstreifens richtet sich nach dem Fahrbahnaufbau der vorhandenen A 3. Die Oberflächenentwässerung wird von 7,457 7,661 über eine Mulde in einer Rohrleitung gesammelt und bei 7,678 an die vorhandene Streckenentwässerungsleitung angeschlossen. Die weitere Vorflut bildet ein best. Durchlass DN 800 Richtung Norden bei 7,874 und der Graben auf Fl. 145 Gemarkung Weingartsgreuth. Seite 26

27 a) heriger ,363 8,099 BAB A 3 Frankfurt - Nürnberg Für den Ausbau der Unterführungen (lfd. 2.2 und 2.3) ist eine wechselseitige Verkehrsführung auf den Richtungsfahrbahnen der A 3 erforderlich. Dazu sind von 6,790 6,990 und 7,350 7,400 je eine neue Mittelstreifenüberfahrt mit einer Länge von 200 m 50 m herzustellen. Die bestehenden Mittelstreifenüberfahrten von 5,445 5,580 und 7,658 7,793 werden im Zusammenhang mit der o.g. Verkehrsführung mit genutzt. Damit die o.g. Verkehrsführung möglich ist, müssen in einer Vorphase die Richtungsfahrbahn auf 12,50 m verbreitert und der Standstreifen verstärkt werden. Die Ein- und Ausfahrten der Rastanlagen, werden an die Verkehrsführung angepasst. Nachdem die Querneigung der Fahrbahnen im Bereich der neuen Unterführungsbauwerke (lfd und 2.1.3) bereits auf den späteren 6-streifigen Ausbau abgestimmt werden, sind auf den bestehenden Richtungsfahrbahnen Anpassungsstrecken an die bestehende Querneigungen notwendig. Die bestehende Entwässerung der A 3 wird im Ausbaubereich der Tank- und Rastanlage angepasst. Seite 27

28 a) heriger ,6567 Unterführung der GVS Weingartsgreuth Buchfeld und der Umfahrung Nord - Süd ASB /W03_B349,142 Brückenbauwerk: Das bestehende Bauwerk über die A 3 wird abgebrochen und ergänzt durch die Umfahrung Nord Süd als 2-Feld-Bauwerk neu errichtet. Der künftige 6-streifigen Ausbau der A 3 wird bei der gewählten Bauwerksbreite bereits berücksichtigt. Abmessungen des Bauwerks Lichte Weite: 20,20 m Lichte Höhe Umfahrung: 4,70 m Lichte Höhe GVS: 4,50 m Breite zwischen den Geländern: 39,79-43,46 m Kreuzungswinkel: 130,0462 gon Die Querschnittszusammensetzung im Bauwerksbereich ist in Unterlage 6.1 Blatt 5 und 6.2 Blatt 2 dargestellt. Das auf dem Bauwerk anfallende Oberflächenwasser wird der Entwässerung der Umfahrungsstraße Nord - Süd (lfd )zugeführt. Die Umfahrungsstraße Nord Süd (lfd ) wird parallel zur GVS Weingartsgreuth Buchfeld (lfd. 2.2) auf der Ostseite neugebaut und im Bauwerk mit unterführt. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist zwischen Umfahrung und GVS eine bauliche Trennung mit Blendschutzanlage vorgesehen. Seite 28

29 a) heriger ,4382 Unterführung der GVS Weingartsgreuth Ailsbach und der Umfahrung Süd - Nord ASB /W03_B349,924 Brückenbauwerk: Das bestehende Bauwerk über die A 3 wird abgebrochen und ergänzt durch die Umfahrung Süd Nord als 2-Feld-Bauwerk neu errichtet. Der künftige 6-streifigen Ausbau der A 3 wird bei der gewählten Bauwerksbreite bereits berücksichtigt. Abmessungen des Bauwerks Lichte Weite: 20,20 m Lichte Höhe Umfahrung: 4,70 m Lichte Höhe GVS: 4,50 m Breite zwischen den Geländern: 38,30-42,14 m Kreuzungswinkel: 100,1209 gon Die Querschnittszusammensetzung im Bauwerksbereich ist in Unterlage 6.1 Blatt 6 und 6.2 Blatt 1 dargestellt. Das auf dem Bauwerk anfallende Oberflächenwasser wird der Entwässerung der GVS Weingartsgreuth Ailsbach (lfd. 2.3) zugeführt. Die Umfahrungsstraße Süd - Nord (lfd ) wird parallel zur GVS Weingartsgreuth Ailsbach (lfd. 2.3) auf der Westseite neugebaut und im Bauwerk mit unterführt. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist zwischen Umfahrung und GVS eine bauliche Trennung mit Blendschutzanlage vorgesehen. Seite 29

30 a) heriger ,731 5,631 Lärmschutzwall Buchfeld Aus Erdüberschussmengen, die im Zuge der Baumaßnahme anfallen wird im Vorgriff auf den späteren 6-streifigen Ausbau von 4,731 5,631 ein 6,00 m 7,00 m hoher Lärmschutzwall errichtet. Er erhält eine Kronenbreite 1,00 m und Böschungen in einen Neigungsverhältnis 1 : 1,5. Art- und Umfang der Maßnahme sind in Unterlage 5 Blatt 2 dargestellt. Einen Rechtsanspruch darauf löst die Erweiterung der Tank- und Rastanlage jedoch nicht aus. Es ist eine freiwillige Leistung des Bundes. Der Lärmschutzwall für Buchfeld kann daher nur realisiert werden, wenn die von der Maßnahme betroffenen Grundstückseigentümer die erforderlichen Flächen zur Verfügung stellen. Die Wallanlage wird mit standortheimischen Gehölzen landschaftsgerecht bepflanzt. Weitere detaillierte Angaben zur gestalterischen Bepflanzung sind auch Unterlage 9.2 und 19.1 zu entnehmen. Seite 30

31 a) heriger 2.2 6,657 GVS Weingartsgreuth Buchfeld Markt Wachenroth Die unterführte Gemeindeverbindungsstraße Weingartsgreuth - Buchfeld wird in Lage und Höhe geringfügig verändert und auf einer Länge von 175 m den neuen Verhältnissen angepasst. Außerhalb des Unterführungsbauwerkes orientiert sich die Fahrbahnbreite am Bestand (ca. 5,50m). Innerhalb des Bauwerkes ist eine Fahrbahnbreite zwischen den Borden von 6,00 m geplant. Die Breite des Schrammbordes im Bauwerksbereich beträgt beidseits 1,80 m. Soweit die GVS verändert wird, ist ein bituminöser Oberbau nach Bauklasse IV der RStO 01 geplant. Querschnittzusammensetzung und Fahrbahnaufbau sind in Unterlage 14.2 Blatt 4 dargestellt. Nördlich der A 3 wird für autobahneigene Fernmeldeleitungen und Kabel ein 4-zügiger Kabelkanal in die GVS eingebaut. Über die Kabelkreuzungen ist mit dem Markt Wachenroth ein Straßenbenutzungsvertrag zu schließen. Das vorhandene Entwässerungssystem der GVS bleibt unverändert und wird bereichsweise erneuert. Seite 31

32 a) heriger 2.3 7,438 GVS Weingartsgreuth Ailsbach Markt Wachenroth Die unterführte Gemeindeverbindungsstraße Weingartsgreuth - Ailsbach wird auf einer Länge von 624 m ausgebaut und südlich der A 3 verlegt. Die GVS erhält eine Fahrbahnbreite von 6,00 m. Die Breite des Schrammbordes im Bauwerksbereich beträgt beidseits 1,80 m. Soweit die GVS verändert wird, ist ein bituminöser Oberbau nach Bauklasse IV der RStO 01 geplant. Querschnittzusammensetzung und Fahrbahnaufbau sind in Unterlage 14.2 Blatt 4 dargestellt. Nicht mehr benötigte Straßenteile der alten GVS werden renaturiert. Bei und werden öffentliche Feldwege (lfd. 2.4 und 2.5) angeschlossen. Bei ist die rückwärtige Erschließung der neuen Tankstelle Nord (lfd ) geplant. Grundstückszufahrten sind bei () und () vorgesehen. Von ,466 entwässert die GVS in ihre vorhandenen Entwässerungseinrichtungen nach Ailsbach. Von 0+412,466 zum Bauende bei 0+624,14 entwässert die zu verlegende GVS in die Beckenanlage 349-4L(lfd. 3.17). Seite 32

33 a) heriger 2.4 6,555 7,320 Öffentlicher Feldweg Markt Wachenroth Der öffentliche Feldweg Fl. 215 in der Gemarkung Weingartsgreuth wird durch die neuen Verkehrsanlagen der Südseite überbaut und auf einer Länge von 804 m verlegt. Für den neuen Weg wird entsprechend des Bestandes eine Befestigungsart nach RLW 1999 Ziffer 8.8 Bild 8.2 Zeile 3 mit Bindemittel für Achslasten von mehr als 11,5 t gewählt. Querschnittzusammensetzung und Fahrbahnaufbau sind in Unterlage 14.2 Blatt 4 dargestellt. Nicht mehr benötigte Straßenteile des alten Weges werden renaturiert. Von entwässert der neue Weg über Gräben und Mulden, wie her in den Graben Fl. 217 Gemarkung Weingartsgreuth. Von wird das Oberflächenwasser in Mulden, Gräben und der Rohrleitung DN 800 (lfd. 3.13) gesammelt und den Entwässerungseinrichtungen der GVS Weingartsgreuth Ailsbach (lfd. 2.3) zugeführt. Seite 33

34 a) heriger 2.5 7,365 7,475 Öffentlicher Feldweg Markt Wachenroth Der öffentliche Feldweg Fl. 171 in der Gemarkung Weingartsgreuth wird durch die Verlegung der GVS Weingartsgreuth Ailsbach (lfd.2.3) überbaut und auf einer Länge von 187 m verlegt. Für den neuen Weg wird entsprechend des Bestandes eine Befestigungsart nach RLW 1999 Ziffer 8.8 Bild 8.2 Zeile 3 mit Bindemittel für Achslasten von mehr als 11,5 t gewählt. Querschnittzusammensetzung und Fahrbahnaufbau sind in Unterlage 14.2 Blatt 4 dargestellt. Nicht mehr benötigte Straßenteile des alten Weges werden renaturiert. Im Ausbaubereich wird das Oberflächenwasser in einer Mulde gesammelt und bei Baukm den Entwässerungseinrichtungen der GVS Weingartsgreuth Ailsbach (lfd. 2.3) zugeführt. Seite 34

35 a) heriger 2.6 6,840 7,180 Öffentlicher Feldweg Markt Wachenroth Der öffentliche Feldweg Fl. 226 in der Gemarkung Weingartsgreuth wird durch die neuen Verkehrsanlagen der Nordseite und der Umfahrungsstraße Nord - Süd (lfd.1.1.3) überbaut und auf einer Länge von 378 m verlegt. Für den neuen Weg wird entsprechend des Bestandes eine Befestigungsart nach RLW 1999 Ziffer 8.8 Bild 8.2 ohne Bindemittel Zeile 2 für Achslasten von 5 t geplant. Querschnittzusammensetzung und Fahrbahnaufbau sind in Unterlage 14.2 Blatt 4 dargestellt. Das Oberflächenwasser im Verlegungsbereich wird in einem Graben auf der Südseite gesammelt und am Ende der Verlegungsstrecke in den vorhandenen Graben des Weges eingeleitet ,611 5,635 Öffentlicher Feldweg Markt Wachenroth Der öffentliche Feldweg Fl. 632 in der Gemarkung Weingartsgreuth wird als Zufahrt zur Baustelle des Lärmschutzwalls (lfd ) auf einer Länge von 150 m ausgebaut. Die Befestigungsbreite richtet sich nach dem Bestand (3,0 4,0 m). Für den Weg wird eine Befestigungsart nach RLW 1999 Ziffer 8.8 Bild 8.2 ohne Bindemittel Zeile 2 für Achslasten von 11,5 t geplant. Das Oberflächenwasser im Ausbaubereich wird wie her in das anschließende Gelände abgeschlagen. Seite 35

36 a) heriger 3.1 6,685 7,720 Entwässerung Verkehrsflächen Einzugsgebiet 1 Einleitungsstelle 1 Autobahn und Rastanlage GVS Markt Wachenroth Das im Einzugsgebiet 1 auf den Verkehrsflächen der Tank- und Rastanlage Steigerwald Nord und Süd, der durchgehenden A 3, dem Bereich des bestehenden Rasthauses, dem Bereich der neuen Tankstelle Nord, der Umfahrungsstraße Süd-Nord (lfd ) und der GVS Weingartsgreuth - Ailsbach (lfd. 2.3) nach Unterlage 8.1 Blatt 1 anfallende Oberflächenwasser wird gesammelt und über Mulden, Rinnen, Einlaufschächte, Verrohrungen der bestehenden Rohrleitung DN 800 (lfd. 3.12) bei 7,433 nördlich der A 3 an die Beckenanlagen ASB + RRHB 349 4L (lfd. 3.17) angeschlossen. Die weitere Vorflut bilden die bestehenden Entwässerungsgraben Fl. 165 und 145 Gemarkung Weingartsgreuth sowie der Vocksgraben, der wiederum bei Simmersdorf in die Reiche Ebrach mündet ,644 7,390 Entwässerung Verkehrsflächen Einzugsgebiet 2.1 Einleitungsstelle 2 Das im Einzugsgebiet 2.1 auf den Verkehrsflächen der Tank- und Rastanlage Steigerwald Süd, der durchgehenden A 3, den Bereich des bestehenden Rasthauses Süd und der vorh. Tankstelle Süd und der Umfahrungsstraße Nord - Süd (lfd ) nach Unterlage 8.1 Blatt 1 anfallende Oberflächenwasser wird gesammelt und über Mulden, Rinnen, Einlaufschächte und Verrohrungen an die Beckenanlagen ASB + RRHB 349 3R (lfd. 3.18) angeschlossen. Die weitere Vorflut bilden ein neuzubauender Oberflächenwasserkanal DN 800 (lfd. 3.13), die neuen Entwässerungseinrichtungen der zu verlegenden GVS Weingartsgreuth Ailsbach und die vorhandene Entwässerungsleitung DN 300 der GVS (lfd. 3.15) sowie die weiterführenden Straßengräben und Gräben Fl. 685, 689 und 689/1 Gemarkung Fetzelhofen, die wiederum in Ailsbach in den Ailsbach münden. Seite 36

37 a) heriger 3.3 6,854 7,416 Entwässerung Verkehrsflächen Einzugsgebiet 2.2 Einleitungsstelle 2 Markt Wachenroth Das im Einzugsgebiet 2.2 auf den Verkehrsflächen der GVS Weingartsgreuth Ailsbach (lfd. 2.3) und des öffentlichen Feldweges (lfd. 2.4) nach Unterlage 8.1 Blatt 1 anfallende Oberflächenwasser wird gesammelt und über Mulden, Einlaufschächte und Verrohrungen an die best. Entwässerungsleitung DN 300 der GVS (lfd. 3.15) angeschlossen. Die weitere Vorflut bilden die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen der GVS sowie die weiterführenden Gräben Fl. 685, 689 und 689/1 Gemarkung Fetzelhofen, die wiederum in Ailsbach in den Ailsbach münden ,225 7,330 Entwässerung Verkehrsflächen Einzugsgebiet 3 Einleitungsstelle 3 Markt Wachenroth Das im Einzugsgebiet 3 auf den Verkehrsflächen der GVS Weingartsgreuth Ailsbach (lfd. 2.3) nach Unterlage 8.1 Blatt 1 anfallende Oberflächenwasser wird gesammelt und über Mulden, Einlaufschächte und Verrohrungen an die bestehenden Entwässerungseinrichtungen der GVS (lfd. 2.3) angeschlossen. Die weitere Vorflut bilden die die weiterführenden Gräben Fl. 685, 689 und 689/1 Gemarkung Fetzelhofen, die wiederum in Ailsbach in den Ailsbach münden ,555 6,854 Entwässerung Verkehrsflächen Einzugsgebiet 4 Einleitungsstelle 4 Markt Wachenroth Das im Einzugsgebiet 4 auf den Verkehrsflächen des öffentlichen Feldweges (lfd. 2.4) nach Unterlage 8.1 Blatt 1 anfallende Oberflächenwasser wird gesammelt und über Mulden, Einlaufschächte und Verrohrungen, wie her, an den best. Graben Fl. 217 Gemarkung Weingartsgreuth angeschlossen ,457 7,874 Entwässerung Verkehrsflächen Einzugsgebiet 5 Einleitungsstelle 5 Das im Einzugsgebiet 5 auf den Verkehrsflächen der durchgehenden A 3 nach Unterlage 8.1 Blatt 1 anfallende Oberflächenwasser wird gesammelt und über Mulden, Rinnen, Einlaufschächte und Verrohrungen, wie her, an den best. Graben Fl. 145 Gemarkung Weingartsgreuth angeschlossen. Seite 37

38 a) heriger 3.7 7,190 Entwässerung Dachflächen Rasthaus Nordseite Autobahn Tank & Rast GmbH Der Anschluss des Oberflächenwassers aus den Dachflächen des Rasthauses Nordseite an den bestehenden Regenwasserkanal der vorhandenen Umfahrungsstrasse bleibt unverändert ,600 Entwässerung Dachflächen Tankstelle Nordseite a) -- b) Autobahn Tank & Rast GmbH Das Oberflächenwassers aus den Dachflächen der neuen Tankstelle Nordseite wird an das Entwässerungssystem der Nordseite (lfd. 3.1) angebunden ,200 Entwässerung Dachflächen Rasthaus Südseite Autobahn Tank & Rast GmbH Der Anschluss des Oberflächenwassers aus den Dachflächen des Rasthauses Südseite an den bestehenden Regenwasserkanal südlich des Rasthauses bleibt unverändert ,950 Entwässerung Dachflächen Tankstelle Südseite Autobahn Tank & Rast GmbH Der Anschluss des Oberflächenwassers aus den Dachflächen der Tankstelle Südseite an den bestehenden Regenwasserkanal südlich der Tankstelle bleibt unverändert ,015 Entwässerung Dachflächen WC-Gebäude Südseite a) -- b) Das Oberflächenwassers aus den Dachflächen des neuen WC-Gebäudes Südseite wird an das Entwässerungssystem der Rastanlage Südseite (lfd. 3.2) angeschlossen. Seite 38

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