Autobahndirektion Nordbayern BAB A9 / Abs. 700 Stat. 9,285 bis Abs. 720 Stat. 3,106 / Betr. km bis

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1 Autobahndirektion Nordbayern BAB A9 / Abs. 700 Stat. 9,285 bis Abs. 720 Stat. 3,106 / Betr. km bis PROJIS : BAB A9 Berlin München Brückenertüchtigung BW395b BW400a Ertüchtigungslos AS Allersberg UNTERLAGE 11 aufgestellt: Autobahndirektion Nordbayern Dienststelle Fürth Eisgruber, Baudirektor Fürth, den

2 Brückenertüchtigung LOS 1 BW395b BW400a, Ert. Abs. AS Allersberg zum Feststellungsentwurf Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2 2. Kostentragung 2 3. Straßenbaulast und Unterhaltspflicht 2 4. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen 3 5. Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten, Sondernutzungen 3 6. Wasserrechtliche Tatbestände 3 7. Ver- Entsorgungsleitungen, Telekommunikationslinien 3 8. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft 3 9. Abkürzungen Gliederung 7

3 Brückenertüchtigung LOS 1 BW395b BW400a, Ert. Abs. AS Allersberg zum Feststellungsentwurf 1. Allgemeines Das enthält die wesentlichen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche Regelungen, die mit dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich gemacht werden sollen. 2. Kostentragung Die Bundesrepublik Deutschland führt die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen durch. Sie trägt die Kosten, soweit im keine andere Regelung getroffen ist. Grundsätzlich werden ersatzweise anzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens der Bundesrepublik Deutschland nur in der bisher bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem bisher vorhandenen Aufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendigerer Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Die Herstellung Änderung von Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen richtet sich nach 12 FStrG bzw. Art. 32 BayStrWG, von Kreuzungen mit Gewässern nach 12a FStrG bzw. Art. 32a BayStrWG. 3. Straßenbaulast und Unterhaltspflicht Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen geänderten öffentlichen Straßen und Wegen nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im nichts anderes bestimmt ist, für Staatsstraßen: der Freistaat Bayern (Art. 41 Satz 1 1 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Kreisstraßen: die Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Art. 41 Satz 1 2 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Gemeindestraßen: die Gemeinden (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG), öffentliche Feld- und Waldwege (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG) o soweit ausgebaut: die Gemeinden, o soweit nicht ausgebaut: die Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden, beschränkt-öffentliche Wege: die Gemeinden (Art. 54a Abs. 1 BayStrWG), Eigentümerwege: die Grundstückseigentümer (Art. 55 Abs. 1 BayStrWG). Die Unterhaltung an Kreuzungen der Bundesautobahn mit neuen geänderten öffentlichen Straßen, Wegen und Gewässern regelt sich nach 13, 13a, 13b FStrG in Verbindung mit der Verordnung über Kreuzungsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung - FStrKrV -), den Straßenkreuzungsrichtlinien (StraKR) und den Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien (StraWAKR). Die Unterhaltung von Kreuzungen der Staats-, Kreis-und Gemeindestraßen sowie öffentlichen Feld- und Waldwegen mit Gewässern richtet sich nach Art. 33 bzw. 33a BayStrWG. Die Unterhaltung der Gewässer richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils geltenden Wasserrecht (Art. 22 BayWG). Für die Unterhaltung von Be- und Entwässerungsgräben mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung enthält das Wasserrecht keine Regelung (Art. 1 Abs. 1 Ziff. 2 BayWG). Sie sind von den jeweiligen Eigentümern zu unterhalten.

4 Brückenertüchtigung LOS 1 BW395b BW400a, Ert. Abs. AS Allersberg zum Feststellungsentwurf 4. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Die Bundesrepublik Deutschland erhält mit dieser Planfeststellung auch das Recht, für die Bauzeit zusätzliche Flächen als Lager- und Arbeitsraum nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu nehmen (Besitzüberlassung Besitzeinweisung durch die Enteignungsbehörde). 5. Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten, Sondernutzungen Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des 14 FStrG bzw. Art. 34 BayStrWG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen bzw. im Einvernehmen mit den Eigentümern wiederhergestellt. Es ist vorgesehen, das öffentliche Straßen- und Wegenetz im Bereich der Baustrecke durch Baufahrzeuge über den Gemeingebrauch hinaus zu benutzen. 6. Wasserrechtliche Tatbestände Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in oberirdische Gewässer bedarf der Erlaubnis gemäß 8, 9, 11 und 19 Abs. 1 WHG und Art. 16 BayWG. Diese Erlaubnis wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen. Gleiches gilt für die beschränkte Erlaubnis auf Bauwasserhaltung nach 8 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 2 BayWG. Der Ausbau von Gewässern im Sinne des 67 WHG ist Gegenstand des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Konzentrationswirkung). Dies gilt auch für Änderungen von Gewässern (Renaturierung), Anlage von Altwässern und Stillgewässern im Rahmen der landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung. 7. Ver- Entsorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt. Die Kostentragung wird gemäß Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der "Hinweise zur Behandlung von Versorgungsleitungen bei Straßenbaumaßnahmen des Bundes" (Verkehrsblatt 2006, S. 899 ff.) geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen Straßenbauverwaltung und Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG), soweit bereits Straßenbenutzungen vorliegen. Etwaige Vorteile für Versorgungsunternehmen sind auszugleichen entsprechend der "Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)" (ARS 5/2009 des BMVBS, VkBI S 346). Soweit bei der Durchführung der Baumaßnahme Straßen und Wege in der Straßenbaulast Dritter mit Leitungen gekreuzt werden müssen, die zur Straße gehören (Entwässerungsleitungen, Daten-, Fernmelde-, Stromkabel usw.), werden zwischen den jeweiligen Straßenbaulastträgern Straßenbenutzungsverträge außerhalb der Planfeststellung abgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine Sondernutzung nach bürgerlichem Recht, für die keine Sondernutzungsgebühr zu erheben ist. 8. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Um bei Gestaltung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer Regelungen im Einzelfall, Folgendes: Bei Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erwirbt die Bundesrepublik Deutschland das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die

5 Brückenertüchtigung LOS 1 BW395b BW400a, Ert. Abs. AS Allersberg zum Feststellungsentwurf auch die dem Ausgleichs- und Ersatzziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonders gelagerten Fällen gehen die Flächen nicht in das Eigentum des Bundes über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z.b. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert.

6 Brückenertüchtigung LOS 1 BW395b BW400a, Ert. Abs. AS Allersberg zum Feststellungsentwurf 9. Abkürzungen A Autobahn (z. B. A 3) Abs. Absatz AD Autobahndreieck AM Autobahnmeisterei Art. Artikel AK Autobahnkreuz AS Anschlussstelle ASB Absetzbecken ASB- Erfassungsnummer f. Brücken in der Baulast des Bundes gemäß Anweisung Straßenbank (ASB), Teil B 11 - Bauwerksdaten (BMV, Abteilung Straßenbau) B Bundesstraße (z. B. B 2) BAB Bundesautobahn Bau-Kilometer Betr.-km Betriebskilometer BaylmSchG Bayerisches Immissionsschutzgesetz BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BayStrWG Bayerisches Straßen- und Wegegesetz BayVwfG Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz BayWG Bayerisches Wassergesetz BlmSchG Bundesimmissionsschutzgesetz 16. BlmSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Verkehrslärmschutzverordnung 39, BlmSchV 39. Verordnung zur Durchführung des BundesimmissionsschutzgesetzesVerordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung BW Bauwerk db(a) Dezibel (A-bewertet) DA Außendurchmesser DN Nenndurchmesser DSchG Denkmalschutzgesetz Bayern D StrO (Lärm-)Korrekturfaktor für unterschiedliche Straßenoberflächen in db(a) DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz/24h DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. - A Arbeitsblatt "Bemessung von Regenrückhalteräumen - M Merkblatt "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser" E Europastraße (z. B. E 50) EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz EU Europäische Union e. V. eingetragener Verein FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Köln FR Fahrtrichtung FStrG Bundesfernstraßengesetz FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung FI.- Flurstücknummer Gde. Gemeinde gebr. gebrochen(es)

7 Brückenertüchtigung LOS 1 BW395b BW400a, Ert. Abs. AS Allersberg zum Feststellungsentwurf GRW Geh- und Radweg GVS Gemeindeverbindungsstraße GW Grundwasser i. V. m. in Verbindung mit HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) HW Hochwasser JMW Jahresmittelwert Kfz/24h Kraftfahrzeuge pro 24 Stunden Kr.< Kreuzungswinkel kv Kilovolt KVP Kreisverkehrsplatz kw Kilowatt LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LfD Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt LH Lichte Höhe Lkr. Landkreis Lkw Lastkraftwagen LS Lärmschutz LW Lichte Weite RLuS2012 Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne mit lockerer Randbebauung MLC Militär-Last-Klassen MS Ministerielles Schreiben MÜ Mittelstreifenüberfahrt Nbg. Nürnberg NBr. Nutzbreite NOx, N02 Stickoxide, Stickstoffdioxid NW Nennweite OD Ortsdurchfahrt ODR Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten öfw öffentlicher Feld- und Waldweg OK Oberkante OPA Offenporiger Asphalt Pkw Personenkraftwagen Plafe Planfeststellung PlafeR Richtlinien für die Planfeststellung von Straßenbauvorhaben PM 10 Feinpartikel mit einem aerodynamischen Korndurchmesser bis 10 µm PM2.5 Feinpartikel mit einem aerodynamischen Korndurchmesser bis 2.5 µm RAA Richtlinien für die Anlage von Autobahnen RAL Richtlinie für die Anlage von Landstraßen RASt Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RF Richtungsfahrbahn RHB Rückhaltebecken RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten RiZ-ING Richtzeichnungen für Ingenieurbauten RLS Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau RPS Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen RQ Regelquerschnitt

8 Brückenertüchtigung LOS 1 BW395b BW400a, Ert. Abs. AS Allersberg zum Feststellungsentwurf RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen SBA Streckenbeeinflussungsanlage SM Straßenmeisterei SMA Splittmastixasphalt St Staatsstraße (z. B. St 2409) StBA Staatliches Bauamt (früher: Straßenbauamt SBA) Str. Straße StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen StraWaKR Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien SV Schwerverkehr SQ Straßenquerschnitt Tab. Tabelle TKG Telekommunikationsgesetz TR Tank- und Rastanlage Ü. NN über Normal- Null (Meeresniveau) UL Unterlage VBA Verkehrsbeeinflussungsanlage VFB Verteilerfahrbahn VLärmSchR Richtlinien für d. Verkehrslärmschutz an Bundesfemstraßen in der Baulast des Bundes VLS Verkehrsleitsystem V-RL Vogelschutzrichtlinie WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) WWA Wasserwirtschaftsamt Zufahrten Richtlinien Richtlinien f. d. rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen ZTVE-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV-Lsw Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen ZV Zweckverband 10. Gliederung Teil A - Straßen und Wege und Zufahrten Teil B - Bauwerke und Anlagen Teil C - Entwässerung Teil D - Leitungen (Anlagen Dritter i Teil E - Gewässer Teil F - Schutzmaßnahmen Teil G - Sonstige Maßnahmen

9 Brückenertüchtigung LOS 1 Teil A Straßen, Wege und Zufahrten A (Ostseite.) Zuwegung 1 Bauzeitliche Erschließung RF-Berlin - BW395b Widerlager Nord a) - b) - Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung des Baufeldes am nördlichen Widerlager des Brückenbauwerkes BW395b Richtungsfahrbahn Berlin wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die St 2225 und den öffentlichen Feld- und Waldweg erreichbar. Abmessungen: Länge = ca. 100 m Breite = 4,00 6,50m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt. Die Herstellungskosten und die Kosten für den Rückbau trägt die Bundesrepublik Deutschland. A Unterführte Gemeindeverbindungsstraße Altenfelden (BW 395b) a) Markt Allersberg (E/U) b) Markt Allersberg (E/U) Die bestehende Gemeindeverbindungsstraße wird im Zusammenhang mit der Erneuerung des BW 395b im Kreuzungsbereich ausgebaut. Auf der westlichen Seite des Bauwerks und unterhalb der Brücke wird die Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m, einem 3,0 m breiten Gehweg (südlich) und einer 1,0 m breiten Notgehbahn (nördlich) ausgestattet. Östlich vom Bauwerk wird die Straße mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m inkl. Entwässerungsrinnen ohne Bord und einem 2,50 m breiten Gehweg sowie einer nördlichen Notgehbahn mit einer Breite von ca. 1,0m hergestellt. Im Bereich des Ortseingangs wird ein Fahrbahnteiler eingebaut.

10 Brückenertüchtigung LOS 1 Zur Gewährleistung der vom Markt Allersberg geforderten lichten Höhe von 4,50 m wird die Gradiente im Bauwerksbereich auf einer Länge von 100 m um bis 0,55 m abgesenkt. Die Baustrecke beginnt in der Ortslage Altenfelden in Höhe Haus 20 und verläuft bis zur Bahnbrücke. Das vorhandene Entwässerungskonzept Sammlung in Bordrinnen und Ableitung über Abläufe und Entwässerungsleitungen wird beibehalten. Das Entwässerungssystem wird in Folge der Absenkung der GVS verlegt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Das angeschlossene Einzugsgebiet bleibt unverändert erhalten. Während der Erneuerung des BW 395b können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltungspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Der Umbau der GVS erfolgt unter Vollsperrung. Grundstücke, die durch die Baumaßnahme (GVS) im Endzustand beansprucht werden und sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befinden, gehen Entschädigungsfrei an den Baulastträger der Straße. Die Kosten tragen gemäß 12 Abs. 3 FStrG die Bundesrepublik Deutschland und der Markt Allersberg im Verhältnis der an der Kreuzung beteiligten Straßen. A ,7 GVS Altenfelden Zufahrt Rückwärtige Erschließung Grundstück Altenfelden 20 a) Eigentümer Flurstück (E/U) b) Eigentümer Flurstück (E/U) Die im Bestand vorhandene Zufahrt zur rückwärtigen Erschließung des Grundstückes Altenfelden 20 bei 0+069,7 wird unter Berücksichtigung der neuen Höhenverhältnisse mit einer Längsneigung von 20 % an den Bestand angeschlossen. Die Kosten tragen gemäß 12 Abs. 3 FStrG die Bundesrepublik Deutschland und der Markt Allersberg im Verhältnis der an der Kreuzung beteiligten Straßen.

11 Brückenertüchtigung LOS 1 A (Ostseite) Zuwegung 2 Bauzeitliche Erschließung RF-Berlin - BW395b Widerlager Süd - BW396a Widerlager Nord a) - b) - Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung der Baufelder an den Widerlagern der Brückenbauwerke - BW395b (südl.) - BW396a (nördl.) der Richtungsfahrbahn Berlin wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die St 2237 bzw. die GVS Altenfelden und einen öffentlichen Feld- und Waldweg erreichbar. Abmessungen: Länge = ca. 140 m Breite = 4,0 6,5 m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt. Die Kosten für Herstellung und Rückbau trägt die Bundesrepublik Deutschland. A (Westseite) Zuwegung 22 Bauzeitliche Erschließung RF-München - BW395b Widerlager Süd - BW396a Widerlager Nord a) - b) - (-/U) Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung der Baufelder an den Widerlagern der Brückenbauwerke - BW395b (südl.) - BW396a (nördl.) der Richtungsfahrbahn München wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die Kreisstraße RH 35 und einen öffentlichen Feld- und Waldwege erreichbar. Abmessungen: Länge = ca. 70 m Breite = 3,5 6,0 m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt.

12 Brückenertüchtigung LOS 1 A Unterführter öffentlicher Feld- und Waldweg, (BW 369a) A Unterführte Staatstraße St 2237 (BW 397b) a) Markt Allersberg (E/U) b) Markt Allersberg (E/U) a) Freistaat Bayern (E/U) b) Freistaat Bayern (E/U) Für den unterführten öffentlichen Feld- und Waldweg sind im Zuge der Erneuerung des Bauwerks 396a keine Änderungen in Lage und Höhe vorgesehen. Während der Bauwerkserneuerung muss der Weg voll gesperrt werden. Über die Sperrung und die sonstigen Verkehrsbehinderungen, die während der Bauwerkserneuerung eintreten können, wird der Unterhaltungspflichtige rechtzeitig vorab informiert. Beschädigungen am Weg werden mit Beendigung der Maßnahme beseitigt. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen angepasst. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland. Die bestehende Staatstraße St2237 wird im Zusammenhang mit der Erneuerung des Bauwerks BW 397b den neuen Verhältnissen angepasst. Zur Gewährleistung einer lichten Höhe von 4,70 m wird die Gradiente der St 2237 im Bauwerksbereich um mind. 10 cm abgesenkt. Die technischen Einzelheiten werden in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg festgelegt. Während der Erneuerung des BW 397b können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltungspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Die Kosten tragen gemäß 12 Abs. 3 FStrG die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaatbayern (Straßenbauverwaltung) im Verhältnis der an der Kreuzung beteiligten Straßen.

13 Brückenertüchtigung LOS 1 A (Westseite) Zuwegung 25 Bauzeitliche Erschließung RF-München - BW397b Widerlager Süd - BW397c Widerlager Nord a) - b) - (-/U) Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung der Baufelder an den Widerlagern der Brückenbauwerke - BW397b (südl.) - BW397c (nördl.) der Richtungsfahrbahn München wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die Staatstraße St 2237 erreichbar. Abmessungen: Länge = ca. 70 m Breite = 5,5 m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt. A (Ostseite) Zuwegung 5 Bauzeitliche Erschließung RF-Berlin - BW397b Widerlager Süd - BW397c Widerlager Nord a) - b) - (-/U) Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung der Baufelder an den Widerlagern der Brückenbauwerke - BW397b (südl.) - BW397c (nördl.) der Richtungsfahrbahn Berlin wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die St 2237 und einen öffentlichen Feldund Waldweg erreichbar. Abmessungen: Länge = ca. 35 m Breite = 3,0 6,5 Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt. Die Kosten für Herstellung und Rückbau trägt die Bundesrepublik Deutschland.

14 Brückenertüchtigung LOS 1 A Unterführter öffentlicher Feld- und Waldweg und Kleine Roth, Gewässer 3. Ordnung (BW 397c) Öffentlicher Feld- und Waldweg a) Bundesrepublik Deutschland (E) Markt Allersberg (U) b) Bundesrepublik Deutschland (E) Markt Allersberg (U) Gewässer a) Bundesrepublik Deutschland (E) Markt Allersberg (U) b) Bundesrepublik Deutschland (E) Markt Allersberg (U) Für den öffentlichen Feld- und Waldweg und die Kleine Roth sind im Zuge der Erneuerung des Bauwerks 397c keine Änderungen in Lage und Höhe vorgesehen. Während der Bauwerkserneuerung muss der Weg voll gesperrt werden. Über die Sperrung und die sonstigen Verkehrsbehinderungen, die während der Bauwerkserneuerung eintreten können, wird der Unterhaltungspflichtige rechtzeitig vorab informiert. Beschädigungen werden mit Beendigung der Maßnahme beseitigt. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen angepasst. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland.

15 Brückenertüchtigung LOS 1 A (östli.) Zuwegung 6 Bauzeitliche Erschließung RF-Berlin - BW397c Widerlager Süd - BW398a Widerlager Nord a) - b) - (-/U) Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung der Baufelder an den Widerlagern der Brückenbauwerke - BW397c (südl.) - BW398a (nördl.) der Richtungsfahrbahn Berlin wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die Kreisstraße RH 35, vorhandene öffentliche Feld- und Waldwege und die GVS Eulenhof - Appelhof erreichbar. Die Zuwegung erhält eine Ausweichstelle. Abmessungen: Länge = ca. 70 m Breite = 3,00 5,50 m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt. Die Kosten für Herstellung und Rückbau trägt die Bundesrepublik Deutschland. A Unterführte Gemeindeverbindungsstraße Eulenhof Appelhof (BW 398a) a) - Markt Allersberg (E/U) b) - Markt Allersberg (E/U) Für die Gemeindeverbindungsstraße sind im Zuge der Erneuerung des Bauwerks 398a keine Änderungen in Lage und Höhe vorgesehen. Während der Bauwerkserneuerung muss der Weg voll gesperrt werden. Über die Sperrung und die sonstigen Verkehrsbehinderungen, die während der Bauwerkserneuerung eintreten können, wird der Unterhaltungspflichtige rechtzeitig vorab informiert. Beschädigungen werden mit Beendigung der Maßnahme beseitigt. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen angepasst. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland.

16 Brückenertüchtigung LOS 1 A (Westseite) Zuwegung 27 Bauzeitliche Erschließung RF-München - BW397c Widerlager Süd - BW398a Widerlager Nord a) - b) - (-/U) Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung der Baufelder an den Widerlagern der Brückenbauwerke - BW397c (südl.) - BW398a (nördl.) der Richtungsfahrbahn München wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die Gemeindeverbindungsstraße Eulenhof Appelhof erreichbar. Abmessungen: Länge = ca. 70 m Breite = 4,0-6,0 m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt. A bis (Ostseite) Zuwegung 7 Bauzeitliche Erschließung RF-Berlin - BW398a Widerlager Süd - BW398b Widerlager Nord a) - b) - (-/U) Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung der Baufelder an den Widerlagern der Brückenbauwerke - BW398a (südl.) - BW398b (nördl.) der Richtungsfahrbahn Berlin wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die Kreisstraße RH 35, vorhandene öffentliche Feld- und Waldwege und die GVS Eulenhof - Appelhof erreichbar. Die Zuwegung erhält eine Ausweichstelle. Abmessungen: Länge = ca. 450 m Breite = 3,0-5,5 m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt. Die Kosten für Herstellung und Rückbau trägt die Bundesrepublik Deutschland.

17 Brückenertüchtigung LOS 1 A bis (Ostseite) Zuwegung 8 Bauzeitliche Erschließung RF-Berlin - BW398b Widerlager Süd - BW399a Widerlager Nord / unten a) - b) - (-/U) Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung der Baufelder an den Widerlagern der Brückenbauwerke - BW398b (südl.) - BW399a (nördl./unten) der Richtungsfahrbahn Berlin wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die Kreisstraße RH 35, vorhandene öffentliche Feld- und Waldwege und die GVS Eulenhof - Appelhof erreichbar. Abmessungen: Länge = ca. 170 m Breite = 3,0-5,5 m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt. A Unterführter öffentlicher Feld- und Waldweg und Silbergraben, Gewässer 3. Ordnung (BW 398b) a) - Markt Allersberg (E/U) b) - Markt Allersberg (E/U) Für den öffentlichen Feld- und Waldweg und den Silbergraben sind im Zuge der Erneuerung des Bauwerks 398b keine Änderungen in Lage und Höhe vorgesehen. Während der Bauwerkserneuerung wird der Weg voll gesperrt. Über die Sperrung und die sonstigen Verkehrsbehinderungen, die während der Bauwerkserneuerung eintreten können, wird der Unterhaltungspflichtige rechtzeitig vorab informiert. Beschädigungen werden mit Beendigung der Maßnahme beseitigt. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen angepasst. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland.

18 Brückenertüchtigung LOS 1 A (Westseite) Zuwegung 28 Bauzeitliche Erschließung RF-München - BW398a Widerlager Süd - BW398b Widerlager Nord a) - b) - (-/U) Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung der Baufelder an den Widerlagern der Brückenbauwerke - BW398a (südl.) - BW398b (nördl.) der Richtungsfahrbahn München wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die Staatstraße 2225 und öffentliche Feld- und Waldwege erreichbar. Abmessungen: Länge = ca. 90 m Breite = 3,5 7,0 m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt. A (Westseite) Zuwegung 29 Bauzeitliche Erschließung RF-München - BW398b Widerlager Süd - BW399a Widerlager Nord a) - b) - (-/U) Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung der Baufelder an den Widerlagern der Brückenbauwerke - BW398b (südl.) - BW399a (nördl.) der Richtungsfahrbahn München wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die Kreisstraße RH8 und öffentliche Feld- und Waldwege erreichbar. Abmessungen: Länge = ca. 130 m Breite = 3,5 5,5 m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt.

19 Brückenertüchtigung LOS 1 A (Ostseite) Zuwegung 9 Bauzeitliche Erschließung RF-Berlin - BW399a Widerlager unten a) - b) - (-/U) Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung des Baufeldes an dem Widerlager des Brückenbauwerkes - BW399a unten der Richtungsfahrbahn Berlin wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die Kreisstraße RH 35 und vorhandene öffentliche Feld- und Waldwege, die GVS Eulenhof Appelhof, Zuwegungen 7 und 8 und die BAB A9 Richtungsfahrbahn Berlin erreichbar. Abmessungen: Länge = ca. 70 m Breite = 3,0m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt. A Unterführter öffentlicher Feld- und Waldweg (BW399a) a) - Markt Allersberg (E/U) b) - Markt Allersberg (E/U) Für den öffentlichen Feld- und Waldweg sind im Zuge der Erneuerung des Bauwerks 399a keine Änderungen in Lage und Höhe vorgesehen. Während der Bauwerkserneuerung muss der Weg voll gesperrt werden. Über die Sperrung und die sonstigen Verkehrsbehinderungen, die während der Bauwerkserneuerung eintreten können, wird der Unterhaltungspflichtige rechtzeitig vorab informiert. Beschädigungen werden mit Beendigung der Maßnahme beseitigt. Bestehende Leitungen werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen angepasst. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland.

20 Brückenertüchtigung LOS 1 A (Ostseite) Zuwegung 10 Bauzeitliche Erschließung RF-Berlin - BW399a Widerlager Süd - BW400a Widerlager Nord a) - b) - (-/U) Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung der Baufelder an den Widerlagern der Brückenbauwerke - BW399a (südl.) - BW400a (nördl.) der Richtungsfahrbahn Berlin wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die Kreisstraße RH 8 und einem öffentlichen Feld- und Waldweg erreichbar. Abmessungen: Länge = ca. 50 m Breite = 3,5 7,0 m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt. A bis (westl.) Zuwegung 30 Bauzeitliche Erschließung RF-München - BW399a Widerlager Süd - BW400a Widerlager Nord a) - b) - (-/U) Bundesrepublik Deutschland während der Bauzeit Zur Erschließung der Baufelder an den Widerlagern der Brückenbauwerke - BW399a (südl.) - BW400a (nördl.) der Richtungsfahrbahn München wird bauzeitlich eine Zuwegung errichtet. Die Zuwegung ist über die Kreisstraße RH 8 erreichbar. Abmessungen: Länge = ca. 250 m Breite = 3,0 6,0 m Die Zuwegung wird nach Beendigung der Bauarbeiten zurückgebaut. Die in Anspruch genommenen Flächen werden jeweils entsprechend dem vorgefundenen Zustand wieder hergestellt.

21 Brückenertüchtigung LOS 1 A Unterführte Kreisstraße RH 8 (BW 400a) a) - Landkreis Roth (E/U) b) - Landkreis Roth (E/U) Die bestehende Kreisstraße RH8 wird im Zusammenhang mit der Erneuerung des BW 400a im Kreuzungsbereich ausgebaut. Im Bauwerksbereich wird die Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m, einem 4,0 m breiten Rad- und Gehweg (inklusive der Sicherheitsräume) und einer 1,1 m breiten Notgehbahn ausgestattet. Östlich vom Bauwerk erfolgt der Ausbau der Straße gemäß RAL mit dem RQ 9 (Fahrbahnbreite 6,0m) und einem außerhalb des Entwässerungsbereich es verlaufenden, fahrbahnbegleitenden Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,5 m. Auf der westlichen Seite des Bauwerks erfolgt der Ausbau mit der Bestandsbreite von 6,0 m und einen fahrbahnbegleitenden Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,5 m. Der Ortseingangsbereich wird mit einem Fahrbahnteiler ausgestattet. Zur Gewährleistung der vom Landkreis Roth geforderten lichten Höhe von 4,50 m wird die Gradiente im Bauwerksbereich auf einer Länge von 260 m um bis 0,85 m abgesenkt. Das bestehende Entwässerungskonzept Sammlung in Bordrinnen und Ableitung über Abläufe und Entwässerungsleitungen wird beibehalten. Die vorhandene Entwässerungsleitung wird infolge der Absenkung der Straße tiefergelegt. Bestehende Leitungen werden an die neue Höhenlage angepasst. Das angeschlossene Einzugsgebiet bleibt unverändert erhalten Während der Erneuerung des BW 400a können kurzzeitige Verkehrsbehinderungen eintreten, über die der Unterhaltungspflichtige rechtzeitig vorab informiert wird. Der Ausbau der RH 8 erfolgt unter Vollsperrung. Grundstücke, die durch die Baumaßnahme (GVS) im Endzustand beansprucht werden und sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befinden, gehen Entschädigungsfrei an den Baulastträger der Straße.

22 Brückenertüchtigung LOS 1 Die Kosten tragen gemäß 12 Abs. 3 FStrG die Bundesrepublik Deutschland und der Landkreis Roth im Verhältnis der an der Kreuzung beteiligten Straßen. A Ostseite (RH 8) Nordseite A Westseite und (RH8) Nordseite Öffentlicher Feld- und Waldweg Fl. 176, Gemarkung Lampersdorf Zufahrt zum Flurstück 29/1 der Gemarkung. Göggelsbuch a) - Markt Allersberg (E/U) b) - Markt Allersberg (E/U) a) Der Eigentümer (E/U) b) Der Eigentümer (E/U) Der öffentlicher Feld- und Waldweg wird im Zusammenhang mit dem Umbau der Kreisstraße RH 8 den neuen Verhältnissen angepasst. Ausführung und Befestigung: Länge der Baustrecke: L 60 m Fahrbahnbreite B = 3,0-6,50 m Kronenbreite: B = 4,0 8,50 m Bituminöse Deckschicht Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen am Feld- und Waldweg zählen zu den Kreuzungsbedingten Kosten der Erneuerung des Bauwerks BW 400a. Sie werden gemäß 12 Abs. 3 FStrG im Verhältnis der an der Kreuzung beteiligten Straßen von der Bundesrepublik Deutschland und dem Landkreis Roth getragen. Die vorhandenen Grundstückszufahrten werden im Zusammenhang mit dem Umbau der Kreisstraße RH 8 den neuen Verhältnissen angepasst. Ausführung und Befestigung: Länge L = 5,0 m Breite B = 3,50 m Bituminöse Deckschicht, Rassengitterplatten Die Aufwendungen Umbaumaßnahmen zählen zu den Kreuzungsbedingten Kosten der Erneuerung des Bauwerks BW 400a. Sie werden gemäß 12 Abs. 3 FStrG im Verhältnis der an der Kreuzung beteiligten Straßen von der Bundesrepublik Deutschland und dem Landkreis Roth getragen.

23 Brückenertüchtigung LOS 1 Teil B Bauwerke B BW395b Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Altenfelden. a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland (E/U) Das vorhandene Bauwerk 395b weist gravierende Mängel im Hinblick auf Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit auf und muss deshalb erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt in gleicher Lage wie das vorhandene Bauwerk. Die Querschnittaufteilung sowie die Querneigung und demzufolge die Gradiente der BAB A9 werden geringfügig an die Anforderungen geltender Richtlinien angepasst. Die auf dem Bauwerk und in seinen Anschlussbereichen vorhandene Lärmschutzwand wird zurückgebaut und wieder hergestellt. Bei dem Bauwerk liegt ein kreuzungsrechtliches Verlangen der Marktgemeinde Allersberg auf Änderung der lichten Weite (von 7,0 m auf 10,50m) und Höhe (von 3,96m auf 4,50m) vor. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite = 10,50 m Lichte Höhe > 4,50 m Kreuzungswinkel = 100 gon Breite zw. Gel. = 38,10 m Die Vergrößerung der lichten Höhe gegenüber dem Bestand erfolgt durch die Absenkung der unterführten Straße bei unveränderter Achslage. Grundstücksbereiche unterhalb des Bauwerkes die sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befinden gehen entschädigungsfrei an den Baulastträger der unterführten Straße (GVS Altenfelden). Die Kosten tragen gemäß 12 Abs. 3 FStrG die Bundesrepublik Deutschland und die Marktgemeinde Allersberg im Verhältnis der an der Kreuzung beteiligten Straßen. Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt der Bundesrepublik Deutschland.

24 Brückenertüchtigung LOS 1 B (Westseite) Lärmschutzwand BW395b a) DB AG b) DB AG (E/U) B BW 396a Unterführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges. B BW 397b Unterführung der Staatstraße St 2237 und eines Geh- und Radweges a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland (E/U) a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland (E/U) Die vorhandene Lärmschutzwand am südwestlichen Widerlager des Brückenbauwerkes 395b wird durch die Baumaßnahme berührt. Die Lärmschutzwand wird bauzeitlich zurückgebaut und wiederhergestellt. Die Kosten für die Maßnahme trägt die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltung obliegt weiterhin der DB AG. Das vorhandene Bauwerk 396a weist gravierende Mängel im Hinblick auf Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit auf und muss deshalb erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt in gleicher Lage wie das vorhandene Bauwerk. Die Querschnittaufteilung sowie die Querneigung und demzufolge die Gradiente der BAB A9 werden geringfügig an die Anforderungen geltender Richtlinien angepasst. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite = 5,50 m Lichte Höhe > 5,50 m Kreuzungswinkel = 100 gon Breite zw. Gel. = 38,10 m Die Kosten für die Maßnahme trägt die Bundesrepublik Deutschland, der auch die Unterhaltung obliegt. Das vorhandene Bauwerk 397b weist gravierende Mängel im Hinblick auf Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit auf und muss deshalb erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt in gleicher Lage wie das vorhandene Bauwerk. Die Querschnittaufteilung sowie die Querneigung und demzufolge die Gradiente der BAB A9 werden geringfügig an die Anforderungen geltender Richtlinien angepasst.

25 Brückenertüchtigung LOS 1 Bei dem Bauwerk liegt ein kreuzungsrechtliches Verlangen des Freistaates Bayern (Straßenbauverwaltung) auf Änderung der lichten Weite (von 10,0 m auf 13,85 m) vor. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite = 13,85 m Lichte Höhe > 4,70 m Kreuzungswinkel = 100 gon Breite zw. Gel. = 41,10 m Die Gewährleistung der lichten Höhe von 4,70 m erfolgt durch Absenkung der unterführten Straße bei unveränderter Achslage. Grundstücksbereiche unterhalb des Bauwerkes die sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befinden, gehen Entschädigungsfrei an den Baulastträger der unterführten St Die Kosten tragen gemäß 12 Abs. 3 FStrG die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaatbayern (Straßenbauverwaltung) im Verhältnis der an der Kreuzung beteiligten Straßen. Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt der Bundesrepublik Deutschland.

26 Brückenertüchtigung LOS 1 B BW 397c Unterführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges und der Kleinen Roth (Gewässer 3. Ordnung) B BW398a Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Eulenhof - Appelhof a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland (E/U) a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland (E/U) Das vorhandene Bauwerk 397c weist gravierende Mängel im Hinblick auf Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit auf und muss deshalb erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt in gleicher Lage wie das vorhandene Bauwerk. Die Querschnittaufteilung sowie die Querneigung und demzufolge die Gradiente der BAB A9 werden geringfügig an die Anforderungen geltender Richtlinien angepasst. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite = 15,60 m Lichte Höhe > 3,80 m Kreuzungswinkel = 100 gon Breite zw. Gel. = 38,10 m Die Unterhaltung der Verkehrswege bzw. des Gewässers verbleibt jeweils bei dem bisherigen Unterhaltspflichtigen. Die Kosten für die Maßnahme trägt die Bundesrepublik Deutschland, der auch die Unterhaltung obliegt. Das vorhandene Bauwerk 398a weist gravierende Mängel im Hinblick auf Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit auf und muss deshalb erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt in gleicher Lage wie das vorhandene Bauwerk. Die Querschnittaufteilung sowie die Querneigung und demzufolge die Gradiente der BAB A9 werden geringfügig an die Anforderungen geltender Richtlinien angepasst. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite = 9,90 m Lichte Höhe > 3,95 m Kreuzungswinkel = 100 gon Breite zw. Gel. = 38,10 m Die Kosten für die Maßnahme trägt die Bundesrepublik Deutschland, der auch die Unterhaltung obliegt.

27 Brückenertüchtigung LOS 1 B BW398b Unterführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges und des Silbergrabens a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland (E/U) Das vorhandene Bauwerk 398a weist gravierende Mängel im Hinblick auf Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit auf und muss deshalb erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt in gleicher Lage wie das vorhandene Bauwerk. Die Querschnittaufteilung sowie die Querneigung und demzufolge die Gradiente der BAB A9 werden geringfügig an die Anforderungen geltender Richtlinien angepasst. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite = 7,60 m Lichte Höhe > 4,89 m Kreuzungswinkel = 100 gon Breite zw. Gel. = 38,10 m Die Unterhaltung der Verkehrswege und des Gewässers verbleibt jeweils bei dem bisherigen Unterhaltspflichtigen. Die Kosten für die Maßnahme trägt die Bundesrepublik Deutschland, der auch die Unterhaltung obliegt.

28 Brückenertüchtigung LOS 1 B BW399a Unterführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland (E/U) Das vorhandene Bauwerk 399a weist gravierende Mängel im Hinblick auf Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit auf und muss deshalb erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt in gleicher Lage wie das vorhandene Bauwerk. Die Querschnittaufteilung sowie die Querneigung und demzufolge die Gradiente der BAB A9 werden geringfügig an die Anforderungen geltenden Richtlinien angepasst. Die auf dem Bauwerk (Westseite) und in seinen Anschlussbereichen vorhandene Lärmschutzwand wird zurückgebaut und wieder hergestellt. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite = 10,40 m Lichte Höhe > 3,80 m Kreuzungswinkel = 100 gon Breite zw. Gel. = 38,10 m Die Kosten für die Maßnahme trägt die Bundesrepublik Deutschland, der auch die Unterhaltung obliegt.

29 Brückenertüchtigung LOS 1 B BW400a Unterführung der Kreisstraße RH 8 und eines Geh- und Radweges a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland (E/U) Das vorhandene Bauwerk 400a weist gravierende Mängel im Hinblick auf Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit auf und muss deshalb erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt in gleicher Lage wie das vorhandene Bauwerk. Die Querschnittaufteilung sowie die Querneigung und demzufolge die Gradiente der BAB A9 werden geringfügig an die Anforderungen geltender Richtlinien angepasst. Die auf dem Bauwerk und in seinen Anschlussbereichen vorhandene Lärmschutzwand wird zurückgebaut und wieder hergestellt. Bei dem Bauwerk liegt ein kreuzungsrechtliches Verlangen des Landkreises Roth auf Änderung der lichten Weite (von 7,0 m auf 11,60m) und Höhe (von 3,98m auf 4,50m) vor. Art des Bauwerks und Abmessungen: Lichte Weite = 11,60 m Lichte Höhe > 4,50 m Kreuzungswinkel = 90,0 gon Breite zw. Gel. = 41,10 m Die Vergrößerung der lichten Höhe gegenüber dem Bestand erfolgt durch die Absenkung der unterführten Straße bei unveränderter Achslage. Grundstücksbereiche unterhalb des Bauwerkes die sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befinden gehen entschädigungsfrei an den Baulastträger der unterführten Straße. Die Kosten tragen gemäß 12 Abs. 3 FStrG die Bundesrepublik Deutschland und der Landkreis Roth im Verhältnis der an der Kreuzung beteiligten Straßen. Die Unterhaltung des Bauwerkes obliegt der Bundesrepublik Deutschland.

30 Brückenertüchtigung LOS 1 Teil C Entwässerung C bis C bis (GVS) Streckenentwässerung BAB A9 a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland (E/U) Entwässerung der GVS Altenfelden a) - Markt Allersberg (E/U) b) - Markt Allersberg (E/U) Die Entwässerung der BAB A9 wird nicht verändert. Anlagen, die sich im Bereich der Ersatzneubauten befinden, werden, soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen angepasst und an den Bestand wieder angeschlossen. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland. Das vorhandene Entwässerungskonzept - Sammlung in Bordrinnen und Ableitung über Abläufe und Entwässerungsleitungen - wird beibehalten. Das Entwässerungssystem wird in Folge der Absenkung der GVS verlegt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen zählen zu den Kreuzungsbedingten Kosten der Erneuerung des Bauwerks BW 395b. Sie werden gemäß 12 Abs. 3 FStrG im Verhältnis der an der Kreuzung beteiligten Straßen von der Bundesrepublik Deutschland und dem Markt Allersberg getragen. C bis (RH8) Entwässerung der RH 8 a) Landkreis Roth (E/U) b) - Landkreis Roth (E/U) Das bestehende Entwässerungskonzept - Sammlung in Bordrinnen und Ableitung über Abläufe und Entwässerungsleitungen - wird beibehalten. Die vorhandene Entwässerungsleitung wird infolge der Absenkung der Straße tiefergelegt. Bestehende Leitungen werden an die neue Höhenlage angepasst. Die Aufwendungen für Umbaumaßnahmen zählen zu den Kreuzungsbedingten Kosten der Erneuerung des Bauwerks BW 400a. Sie werden gemäß 12 Abs. 3 FStrG im Verhältnis der an der Kreuzung beteiligten Straßen von der Bundesrepublik Deutschland und dem Landkreis Roth getragen.

31 Brückenertüchtigung LOS 1 Teil D Ver- und Entsorgungsleitungen D (Ostseite) Lichtwellenleiter a) - GLH Auffanggesellschaft für Telekommunikation (E/U) b) - GLH (E/U) Auffanggesellschaft für Telekommunikation Die Telekommunikationslinie wird durch die bauzeitliche Zuwegung 1 überbaut. Die Leitungstrasse wird gesichert und vor Beschädigung geschützt. Die Kostentragung erfolgt nach Vereinbarung gemäß. TKG zwischen dem Leitungseigentümer und der Bundesrepublik Deutschland. D (Ostseite) BAB-Fernmeldekabel a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland Das BAB-Fernmeldekabel wird durch die bauzeitliche Zuwegung 1 überbaut. Die Leitungstrasse wird gesichert und vor Beschädigung geschützt. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland. D bis (GVS Altenfelden) Trinkwasserleitung a) ZV zur Wasserversorgung Brunnbachgruppe b) ZV zur Wasserversorgung Brunnbachgruppe Die vorhandene Trinkwasserleitung wird durch die Baumaßnahme berührt. Sie wird während der Erneuerung des Brückenbauwerkes BW 395b gesichert und vor Beschädigung geschützt. Im Zuge des Umbaus der GVS wird die Leitung den neuen Verhältnissen angepasst. Straßenbaulastträger und Leitungseigentümer legen vor Baubeginn fest, welche Maßnahmen für die Anlage zu treffen sind. Die Kostentragung erfolgt nach dem Nutzungsvertrag zwischen dem Leitungseigentümer und der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung.

32 Brückenertüchtigung LOS 1 D bis (GVS Altenfelden) Kanalisationsleitung (Mischwasserkanal) DN 600 a) Markt Allersberg b) - Markt Allersberg Die vorhandene Kanalisationsleitung wird während der Erneuerung des Brückenbauwerkes BW 395b berührt. Die Leitung wird während der Baumaßnahme gesichert und vor Beschädigung geschützt. Im Zuge des Umbaus der GVS wird die Leitung den neuen Verhältnissen angepasst. Straßenbaulastträger und Leitungseigentümer legen vor Baubeginn fest, welche Maßnahmen für die Anlage zu treffen sind. Die Kostentragung erfolgt nach dem Nutzungsvertrag zwischen dem Leitungseigentümer und der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung. D bis (GVS Altenfelden) Energieleitung a) MDN Main-Donau-Netzgesellschaft b) MDN Main-Donau-Netzgesellschaft Die Energieleitung ist während des Neubaus des Brückenbauwerkes zu sichern und vor Beschädigung zu schützen. Im Zuge der Absenkung der GVS ist eine Verlegung der vorhandenen Leitung erforderlich. Die Kostentragung erfolgt nach Rahmenvertrag zwischen dem Leitungseigentümer und der Bundesrepublik Deutschland. D Energieleitung für Abwasseranlage a) - Markt Allersberg (E/U) b) - Markt Allersberg (E/U) Die vorhandene Energieleitung wird während der Erneuerung des Brückenbauwerkes BW 395b berührt. Die Leitung wird während der Baumaßnahme gesichert und vor Beschädigung geschützt. Im Zuge des Umbaus der GVS wird die Leitung den neuen Verhältnissen angepasst. Straßenbaulastträger und Leitungseigentümer legen vor Baubeginn fest, welche Maßnahmen für die Anlage zu treffen sind. Die Kostentragung erfolgt nach dem Nutzungsvertrag zwischen dem Leitungseigentümer und der Bundesrepublik Deutschland.

33 Brückenertüchtigung LOS 1 D (Ostseite) (GVS Altenfelden) D (Ostseite) (GVS Altenfelden) D Ostseite D Ostseite D St 2237 (Bereich BW 397b) Lichtwellenleiter a) - GLH Auffangges. für Telekommunikation (E/U) b) - GLH (E/U) Auffangges. für Telekommunikation BAB-Kabel a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland Leitwellenleiter a) - GLH Auffangges. für Telekommunikation (E/U) b) - GLH (E/U) Auffangges. für Telekommunikation BAB-Kabel a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland Telekommunikationskabel (nördl.) a) - Deutsche Telekom b) - Deutsche Telekom Die Telekommunikationstrasse quert die GVS. Im Zuge der Absenkung der GVS ist eine Verlegung der vorhandenen Leitung erforderlich. Die Kostentragung erfolgt nach Vereinbarung gemäß TKG zwischen dem Leitungseigentümer und der Bundesrepublik Deutschland. Das BAB-Kabel quert die GVS. Im Zuge des Umbaus der GVS wird das BAB-Kabel den neuen Verhältnissen angepasst Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Telekommunikationstrasse wird durch die bauzeitliche Zuwegung 2 überbaut. Die Leitungstrasse wird gesichert und vor Beschädigung geschützt. Die Kostentragung erfolgt nach Vereinbarung gemäß. TKG zwischen dem Leitungseigentümer und der Bundesrepublik Deutschland. Das BAB-Kabel wird durch die bauzeitliche Zuwegung 2 überbaut. Die Leitungstrasse wird gesichert und vor Beschädigung geschützt. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland. Das Telekommunikationskabel am nördlichen Widerlager (B397b) ist bauzeitlich zu verlegen zu sichern. Die Kostentragung richtet sich nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG).

34 Brückenertüchtigung LOS 1 D St 2237 (Bereich BW 397b) D St 2237 (Bereich B397b) Telekommunikationskabel (südl.) a) - Deutsche Telekom b) - Deutsche Telekom Energieleitung a) MDN Main-Donau-Netzgesellschaft b) MDN Main-Donau-Netzgesellschaft Das Telekommunikationskabel am südlichen Widerlager (B397b) ist bauzeitlich zu verlegen zu sichern. Die Kostentragung richtet sich nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Die Energieleitung am südlichen Fahrbahnrand der St 2237 ist bauzeitlich zu sichern. Die Kostentragung erfolgt nach Rahmenvertrag zwischen dem Leitungseigentümer und der Bundesrepublik Deutschland. D Gasleitung DN250 a) MDN Main-Donau-Netzgesellschaft b) MDN Main-Donau-Netzgesellschaft Die Gasleitung kreuzt die BAB 9. Die Gasleitung ist vor Beschädigungen durch die Maßnahme zu schützen. Es sind keine Änderungen vorgesehen. Die Kostentragung erfolgt nach Rahmenvertrag zwischen dem Leitungseigentümer und der Bundesrepublik Deutschland. D Westseite Gasleitung DN250 a) MDN Main-Donau-Netzgesellschaft b) MDN Main-Donau-Netzgesellschaft Die Gasleitung wird durch die bauzeitliche Zuwegung 25 überbaut. Die Querung erfolgt in Höhe des vorhandenen Geländes. Die Gasleitung ist durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigungen zu schützen. Die Kostentragung erfolgt nach Rahmenvertrag zwischen dem Leitungseigentümer und der Bundesrepublik Deutschland.

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