FESTSTELLUNGSENTWURF

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1 Straßenbauverwaltung BadenWürttemberg Straße: A 6 HeilbronnNürnberg Regierungspräsidium Stuttgart BABkm bis A 6 Sechsstreifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) PROJISNr.: FESTSTELLUNGSENTWURF 11 Regelungsverzeichnis aufgestellt: geprüft: Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr Ref. 44 Straßenplanung Stuttgart, den

2 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis VORBEMERKUNGEN ZUM REGELUNGSVERZEICHNIS 0. Allgemeines Das Regelungsverzeichnis enthält alle wesentlichen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche Regelungen, die mit dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich gemacht werden sollen. 1. Kostentragung Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes BadenWürttemberg führt die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen durch. Sie trägt die Kosten entsprechend den Regelungen in den jeweiligen Vereinbarungen, soweit im Regelungsverzeichnis keine andere Regelung getroffen ist. Grundsätzlich werden ersatzweise anzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens des Bundes nur in der bisher bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem bisher vorhandenen Deckenaufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendigerer Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Baulastträgers. Die Herstellung Änderung von Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen richtet sich nach 12 FStrG bzw. 30 StrG. 2. Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht Straßenbaulastträger für die Bundesautobahn A 6 ist die Bundesrepublik Deutschland, für die Staatsstraßen das Land BadenWürttemberg, für die Kreisstraßen der Hohenlohekreis, für die Gemeindestraßen die jeweilig betroffene Gemeinde. Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen geänderten öffentlichen Straßen und Wegen nach den Bestimmungen des FStrG und des Straßengesetztes für Baden Württemberg (StrG). Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im Regelungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, für Bundesstraßen: Bundesrepublik Deutschland FStrG Landesstraßen: Land BadenWürttemberg ( 3 Abs.1 Satz Nr. 1 StrG) Kreisstraßen: Landkreise und kreisfreie Gemeinden ( 3 Abs. 1 Satz Nr. 2 StrG) Gemeindestraßen: Gemeinde ( 3 Abs. 1 Satz Nr. 3 StrG) öffentliche Feld und Waldwege ( StrG) soweit ausgebaut: Gemeinde soweit nicht ausgebaut: Beteiligte, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden beschränkt öffentliche Wege: Gemeinde ( 3 Abs. 4 Satz Nr. 4 StrG) Eigentümerwege: Grundstückseigentümer Seite 2 von 8

3 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Die Unterhaltung von Kreuzungen richtet sich nach 13 FStrG und 31 StrG. Die Unterhaltung der Gewässer richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils geltenden Wasserrecht ( 46 ff. WG). Für die Unterhaltung von Be und Entwässerungsgräben mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung enthält das Wasserrecht keine Regelung ( 49 Abs. 6 WG). Sie sind von den jeweiligen Eigentümern zu unterhalten. 3. Widmung, Umstufung, Einziehung Die im Regelungsverzeichnis im Einzelnen dargestellten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen werden mit folgender Maßgabe verfügt: 1. Die neu zu bauenden Straßen bzw. Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im Regelungsverzeichnis angegebenen Verkehrsbedeutung gewidmet, wobei die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen ( StrG). 2. Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen bzw. Straßenteilen ändert, werden sie umgestuft, wobei die Umstufung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird ( 6 StrG). 3. Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Sperrung für den öffentlichen Verkehr wirksam wird ( 7 StrG). Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt ergänzt, so gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen ( 2 Abs. 6 a FStrG, 7 StrG). Wenn Teile einer Straße nach StrG in eine andere, ebenfalls dem StrG unterfallende Straße einbezogen werden, wird die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam. Die zur Einziehung vorgesehenen Teilstrecken sind kenntlich gemacht. 4. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Die Bundesrepublik Deutschland (Straßenbauverwaltung) sichert sich mit dieser Planfeststellung während der gesamten Bauzeit das Recht, zusätzliche Geländestreifen als Arbeitsstreifen nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorüber gehend in Anspruch zu nehmen.. Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des 14 FStrG bzw. 16 StrG, 3 StrG, 18 StrG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen bzw. im Einvernehmen mit den Eigentümern wiederhergestellt Seite 3 von 8

4 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis 6. Wasserrechtliche Tatbestände Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in oberirdische Gewässer und in den Untergrund bedarf der Erlaubnis gemäß 2, 3, 7 und 14 Abs. 1 WHG und 4 b Abs. 3 WG. Diese Erlaubnis wird sofern notwendig mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen. Der Ausbau von Gewässern im Sinne des 31 WHG ist Gegenstand des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Konzentrationswirkung). Dies gilt auch für Änderungen von Gewässern (Renaturierung), Anlage von Altwässern und Stillgewässern im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen. 7. Ver und Entsorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Ver und Entsorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt (ob und wie). Die Kostentragung wird gemäß der derzeit geltenden Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der Richtlinie für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 2014, Allgemeines Rundschreiben des BMVI Nr. 3/2014 vom , geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen Straßenbauverwaltung und Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Etwaige Vorteile für Versorgungsunternehmen sind auszugleichen entsprechend der Richtlinie für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar Soweit bei der Durchführung der Baumaßnahme Straßen und Wege in der Straßenbaulast Dritter mit Leitungen, die zur Straße gehören, gekreuzt werden müssen (Entwässerungsleitungen, Fernmeldekabel, Strom und Steuerkabel), werden zwischen dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Bundesstraßenverwaltung außerhalb der Planfeststellung Straßenbenutzungsverträge abgeschlossen. 8. Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Um bei Gestaltung und Pflege der Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen die naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer Regelungen im Einzelfall, folgendes: Bei Flächen für Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen erwirbt die Bundesrepublik Deutschland (Straßenverwaltung) das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichs und Ersatzziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonders gelagerten Fällen gehen die Flächen nicht in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z. B. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert Seite 4 von 8

5 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Ersatzwege, flächen und andere der Öffentlichkeit dienende Anlagen zur Erholungsnutzung werden durch die Bundesrepublik Deutschland (Straßenverwaltung) angelegt. Es wird angestrebt, die Unterhaltslast und die Verkehrssicherungspflicht in Verwaltungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften an diese zu übertragen. Sinngemäß Gleiches gilt für Flächen, die als Uferrandstreifen an Gewässer im Eigentum öffentlichrechtlicher Träger angrenzen. Bei Schutzmaßnahmen für angeschnittene Waldflächen (im Regelfall Vor und Unterpflanzung) übernimmt die Bundesrepublik Deutschland (Straßenverwaltung) im Einvernehmen mit dem Waldeigentümer die eventuell notwendigen Hiebsmaßnahmen, die Neupflanzung und eine dreijährige Fertigstellungs und Entwicklungspflege. Die Neupflanzung geht in das Eigentum des Waldeigentümers über. 9. Abkürzungen Anl. Art. AS B BImSchG BNatSchG Br.Kl. BW CEF db db(a) DIN DN EKrG FFHRL FStrG FStrKrV Fl.Nr. Gde. gebr. Gew. % GG GVS Anlage Artikel Anschlussstelle Bundesstraße Bundesimmissionsschutzgesetz Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) Brückenklasse Bauwerk vorgezogene Maßnahmen des Artenschutzes continuous ecological functionalitymeasures Dezibel Dezibel (Abewertet) Deutsche Industrienorm Nenndurchmesser Eisenbahnkreuzungsgesetz FaunaFloraHabitatRichtlinie Bundesfernstraßengesetz Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung Flurnummer Gemeinde gebrochen(es) Gewichtsprozent Grundgesetz Gemeindeverbindungsstraße Seite von 8

6 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis GW Grundwasser i. d. F. in der Fassung HBS HW kv Kr.< Kr. LBP Lkr. LH LW MLuS 02 MLC Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen Hochwasser Kilovolt Kreuzungswinkel Kreisstraße Landschaftspflegerischer Begleitplan Landkreis Lichte Höhe Lichte Weite Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne mit lockerer Randbebauung MilitärLastKlassen ü. NN über Normalnull NatSchG NB NW OD ODR öfww OK Plafe PlafeR RAA RLS 90 RiStWag RLW L Str. StrG StraKR StraWaKR TKG Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der Freien Landschaft (Naturschutzgesetz) Nettobreite Nennweite Ortsdurchfahrt Richtlinien für die rechtl. Behandlung von Ortsdurchfahrten öffentlicher Feld und Waldweg Oberkante Planfeststellung Richtlinien für die Planfeststellung von Straßenbauvorhaben Richtlinien für die Anlagen von Autobahnen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten Richtlinien für den ländlichen Wegebau Landesstraße Straße Straßengesetz BadenWürttemberg Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen Fernstraßen/GewässerKreuzungsrichtlinien Telekommunikationsgesetz Seite 6 von 8

7 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis VRL WG WHG Vogelschutzrichtlinie Wassergesetz für BadenWürttemberg Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) ZufahrtenRichtlinien Richtlinien für die rechtl. Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen Seite 7 von 8

8 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Ausbau der Bundesautobahn A 6 Der 6streifige Ausbau der A 6 zwischen Bretzfeld und Öhringen erfolgt auf einer Länge von 11, km mit einem Querschnitt RQ 36 (Kronenbreite 36 m). Bundesrepublik Deutschland Die A 6 ist gemäß den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN) als Fernautobahn der Straßenkategorie AS 0/I einzustufen (Entwurfsklasse EKA 1A). Die Baumaßnahme befindet sich teilweise im Wasserschutzgebiet. In diesen Bereichen erfolgt die Ausbildung der Fahrbahnränder gemäß den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen in Wasserschutzgebieten (RiStWag). Zur Verringerung der Umweltbelastung sind Lärmschutzwälle und wände sowie Straßenoberflächenwasserbehandlungsanlagen vorgesehen. Die nach der Baumaßnahme verbleibenden versiegelten Restflächen der ursprünglichen Autobahn sind zurückzubauen und zu rekultivieren. Landschaftspflegerische Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen sind in 9 dargestellt Das Streckenfernmeldekabel (AUSAKabel) wird parallel zum geplanten Böschungsfuß entlang der Nordseite der A 6 verlegt. Autobahnfernmeldekabel Bundesrepublik Deutschland Seite 8 von 8

9 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Arbeitsstreifen/ technologischer Streifen a) (U) Für die Baudurchführung werden in den auf den Plänen dargestellten Bereichen Arbeitsflächen ausgewiesen. Der Arbeitsstreifen erhält in der Regel eine Breite von 1,00 m und wird im Bereich von querenden Straßen, RKB/RRB und geplanten Vorflutleitungen auf 10,00 m reduziert Entfall Wirtschaftsweg a) Gemeinde Bretzfeld b) Nach Beendigung der Straßenbauarbeiten werden die Arbeitsflächen auf Kosten der Bundesrepublik Deutschland rekultiviert. Die Eigentümer werden für den vorübergehenden Nutzungsentzug entschädigt. Der vorhandene Wirtschaftsweg auf der Südseite der A 6 wird verdrängt. Alle Flurstücke sind über vorhandene Wege erreichbar. Der Weg wird nicht wiederhergestellt, verbleibende Restflächen des ursprünglichen Weges werden zurückgebaut und rekultiviert Abfangegraben a) Zur Trennung von Gelände und Straßenwasser wird das nicht verschmutzte Oberflächenwasser aus dem natürlichen Gelände mit einem Abfangegraben (Sohlbreite 0,0 m, Tiefe 0,0 m, Böschungsneigung 1:1,) südlich entlang der Böschungsoberkante der A 6 gefasst und Richtung Vorfluter geleitet Seite 9 von 8

10 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke a) Bauzeitliches Provisorium inkl. Mittel streifenüberfahrt Zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs während der Bauzeit wird ein Provisorium zwischen alter und neuer Richtungsfahrbahn Nürnberg von Baukm 0+00 bis 1+10 mit provisorischer Mittelstreifenüberfahrt von Baukm 1+37 bis 1+10 errichtet. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird das Provisorium abgebrochen und die Flächen rekultiviert Fernmeldeleitung Deutsche Telekom Technik GmbH Die vorhandene Leitung kreuzt die A 6 bei Baukm 0+92 und wird auf einer Länge von ca. 119 m verlegt, davon 7 m im Schutzrohr. Die neue rechtwinklige Kreuzung der A 6 erfolgt bei ca. Baukm (GVS) Rohrdurchlass DN 00 a) b) Gemeinde Bretzfeld Die Kostentragung richtet sich nach dem Telekommunikationsgesetz in der letztgültigen Fassung. Zur Gewährleistung der Geländeentwässerung wird unterhalb der GVS von Bitzfeld nach Weißlensburg ein Rohrdurchlass eingebaut Grabenverlegung Gemeinde Bretzfeld Der vorhandene Graben entlang des östlichen Böschungsfußes der GVS Bitzfeld Weißlensburg wird an den neuen Böschungsfuß und bis Baukm parallel zur A 6 verlegt, wo er an den Bestandsgraben angeschlossen wird Seite 10 von 8

11 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke ,698 BW 1Ü Die GVS von Bitzfeld nach Weißlensburg wird von der A 6 Bundesrepublik Deutschland gekreuzt und mittels eines Brückenbauwerkes über die Autobahn 1 Brücke im Zuge der GVS von Bitzfeld nach Weißlensburg über die A 6 überführt. Das vorhandene Bauwerk wird im Zuge der Baumaßnahme ersetzt. Das Brückenbauwerk erhält folgende Abmessungen: Lichte Weite 4,7 m Lichte Höhe 4,70 m Kreuzungswinkel = 140,967 gon Breite zw. Geländern = 6,0 m (GVS) GVS Bitzfeld Weißlensburg Gemeinde Bretzfeld Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Bitzfeld und Weißlensburg wird auf einer Länge von 240 m in Lage und Höhe an die neuen Verhältnisse angepasst. 12 Die GVS wird nach DWAA 9041 als Verbindungsweg trassiert und erhält eine Fahrbahnbreite von 4,7 m mit jeweils 1,0 m breiten Banketten. Vor und nach dem Bauwerk werden Ausweichstellen angeordnet. Die GVS erhält eine Asphaltbefestigung Seite 11 von 8

12 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Bundesrepublik Deutschland PWCAnlage Die vorhandene PWCAnlage Sommerhalden wird an die neuen Verhältnisse angepasst und ausgebaut. 12 Sommerhalden Die PWCAnlage wird mit folgender Stellplatzkapazität ausgestattet: 0 LkwStellplätze 20 PkwStellplätze, davon 2 Behindertenstellplätze Die PWCAnlage erhält ein WCGebäude sowie Aufenthaltsund Sitzmöglichkeiten. Die Aus und Einfädelstreifen an der A 6 werden 20 m bzw. 220 m lang ausgebildet. Die LKWFahrgassen erhalten eine Fahrbahnbreite von 6,0 m, die PKWFahrgasse wird mit einer Breite von,0 m ausgebildet. Die Zu und Abfahrtsrampe erhält einen,0 m breiten Fahrbahnquerschnitt Lärmschutzwall rechts LA PWC S 1 a) Von Baukm 1+11 bis wird zwischen der durchgehenden Richtungsfahrbahn Nürnberg und der PWCAnlage Sommerhalden ein Lärmschutzwall errichtet. Die Höhe des Lärmschutzwalles beträgt 2,0 m über Gradiente der BAB Seite 12 von 8

13 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke WallWand 2 Kombination rechts LA PWC S 2 a) Von Baukm bis wird zwischen der durchgehenden Richtungsfahrbahn Nürnberg und der PWCAnlage Sommerhalden ein Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand errichtet. Die Höhe der Wall Wand Kombination beträgt 2,0 + 2,0 m über Gradiente der BAB Verlegung Laubach Gemeinde Bretzfeld Durch den Autobahnausbau wird der vorhandene Laubach auf der Nordseite der A 6 teilweise verdrängt und muss auf einer Länge von ca. 400 m verlegt werden Neubau Wirtschaftsweg a) b) Gemeinde Bretzfeld Zwischen dem verlegten Laubach und der A 6 wird ein neuer Wirtschaftsweg angelegt. Der Wirtschaftsweg wird auf einer Länge von ca. 00 m errichtet und erhält eine Fahrbahnbreite von 3,00 m mit jeweils 0,0 m breiten Banketten. Die Befestigung erfolgt auf 43 m Länge mit einer ungebundenen Deckschicht und auf 7 m Länge mit Asphalt. Der mit Asphalt befestigte Abschnitt dient gleichzeitig als Zufahrt zum RKB/RRB Rohrdurchlass DN 1100 Bundesrepublik Deutschland Der vorhandene Durchlass kreuzt die A 6 bei Baukm Der Durchlass bleibt erhalten und wird um ca. 40 m bis zum verlegten Laubach verlängert Seite 13 von 8

14 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Rohrdurchlass 2 DN 1000 Bundesrepublik Deutschland RKB/RRB 01 a) Der vorhandene Durchlass kreuzt die A 6 bei Baukm Der Durchlass bleibt erhalten und wird um ca. 30 m bis zum verlegten Laubach verlängert. Zur Reinigung und Rückhaltung des Straßenoberflächenwassers wird ein neues Regenklärbecken mit anschließendem Regenrückhaltebecken hergestellt. Das Oberflächenwasser des Entwässerungsabschnittes 2.1 (63 l/s) wird über Sammelleitungen dem RKB 01 zugeführt und behandelt. Das behandelte Oberflächenwasser wird gedrosselt (400 l/s) über eine Vorflutleitung in die Brettach eingeleitet. Das RKB 01 wird in Betonbauweise, das RRB 01 als einteiliges Erdbecken hergestellt. Das RKB/RRB 01 erhält für Wartungszwecke eine Zufahrt und eine Umfahrung von 3,0 m Breite. Die Umfahrung wird in ungebundener Bauweise hergestellt. Die Zufahrt erhält aufgrund der Längsneigungsverhältnisse eine gebundene Deckschicht und wird an den parallel zum Laubach verlaufenden geplanten Wirtschaftsweg angebunden. Das Becken wird eingezäunt Seite 14 von 8

15 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Rohrdurchlass a) Zur Gewährleistung der Geländeentwässerung wird im Wirtschaftsweg ein Rohrdurchlass DN (WW) DN 400 b) Gemeinde Bretzfeld eingebaut Von Baukm bis wird neben der Richtungsfahrbahn Nürnberg ein Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand errichtet. Die Höhe der WallWandKombination beträgt 6,00 + 2,00 m über Gradiente. WallWand Kombination rechts LA S 1 a) 2 Zur Vermeidung einer Geländesenke wird das Gelände hinter dem Lärmschutzwall bis zur bestehenden Böschungsoberkante aufgefüllt Trinkwasserleitung Gemeinde Bretzfeld Die vorhandene Leitung verläuft von der PWCAnlage Sommerhalden parallel zur A 6 und wird im Bereich von Baukm bis von einem geplanten Lärmschutzwall verdrängt. Die Leitung wird auf einer Länge von ca. 37 m verlegt. 2 Die Kostenregelung erfolgt gemäß der bestehenden Vereinbarung vom / Seite 1 von 8

16 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Schmutzwasserleitung Gemeinde Bretzfeld Sommerhalden parallel zur A 6 und wird im Bereich von Bau Die vorhandene Leitung verläuft von der PWCAnlage km bis von einem geplanten Lärmschutzwall verdrängt. Die Leitung wird auf einer Länge von ca. 37 m verlegt Lärmschutzwand rechts LA S 2 Bundesrepublik Deutschland Die Kostenregelung erfolgt gemäß der bestehenden Vereinbarung vom / Von Baukm bis wird neben der Richtungsfahrbahn Nürnberg eine Lärmschutzwand errichtet. Im Bereich des Bauwerkes BW 2 wird die Lärmschutzwand auf der Bauwerkskappe angeordnet. Die Höhe der Lärmschutzwand beträgt 4,00 m über Gradiente ,000 BW 2 Brücke im Zuge der A 6 über die Brettach, die K 238 und 2 Wirtschaftswege Bundesrepublik Deutschland Die Brettach, die K 238 und zwei Wirtschaftswege werden durch die A 6 gekreuzt. Die A 6 wird im Zuge des Bauwerkes überführt. Das vorhandene Bauwerk wird im Zuge der Baumaßnahme ersetzt. Das Brückenbauwerk erhält folgende Abmessungen: Lichte Weite 202,60 m Lichte Höhe 4,70 m Kreuzungswinkel = 100,000 gon Breite zw. Geländern = 36,80 m Seite 16 von 8

17 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Verlegung Der vorhandene Wirtschaftsweg unterhalb von BW 2 wird 2 Wirtschaftsweg Gemeinde Bretzfeld durch die neue Bauwerksböschung verdrängt und muss auf einer Länge von ca. 8 m verlegt werden. Der Wirtschaftsweg erhält eine Fahrbahnbreite von 3,00 m mit jeweils 0,0 m breiten Banketten. Die Befestigung erfolgt mit einer ungebundenen Deckschicht. Die nach der Baumaßnahme verbleibenden Restflächen des ursprünglichen Weges sind zurückzubauen und zu rekultivieren Fernmeldeleitung Deutsche Telekom Technik GmbH Fernmeldeleitung Deutsche Telekom Technik GmbH Die vorhandene Leitung wird durch die Bauwerksböschung von BW 2 verdrängt und muss auf einer Länge von ca. 19 m verlegt werden. Im Kreuzungsbereich mit dem verlegten Wirtschaftsweg bei Baukm 1+74 wird die Leitung im erforderlichen Umfang gesichert bzw. verlegt. Die Kostentragung richtet sich nach dem Telekommunikationsgesetz in der letztgültigen Fassung. Die vorhandene Leitung kreuzt die A 6 unterhalb von BW 2 und kreuzt weiterhin den verlegten Wirtschaftsweg. Die Leitung wird während der Baumaßnahme im erforderlichen Umfang gesichert bzw. verlegt. Die Kostentragung richtet sich nach dem Telekommunikationsgesetz in der letztgültigen Fassung Seite 17 von 8

18 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke RKB/RRB 02 a) Zur Reinigung und Rückhaltung des Straßenoberflächenwassers wird ein neues Regenklärbecken mit anschließendem 2 Regenrückhaltebecken hergestellt. Das Oberflächenwasser des Entwässerungsabschnittes 2.2 (449 l/s) wird über Sammelleitungen dem RKB 02 zugeführt und behandelt. Das behandelte Oberflächenwasser wird gedrosselt (300 l/s) über eine Vorflutleitung und einen Vorflutgraben in die Brettach eingeleitet. Das RKB 02 wird in Betonbauweise, das RRB 02 als einteiliges Erdbecken hergestellt. Das RKB/RRB 02 erhält für Wartungszwecke eine Umfahrung von 3,0 m Breite in ungebundener Bauweise. Die Zufahrt erfolgt über die K 238 und einen vorhandenen Wirtschaftsweg. Das Becken wird eingezäunt Trinkwasserleitung Gemeinde Bretzfeld Die vorhandene Leitung kreuzt die A 6 unterhalb von BW 2 und kreuzt weiterhin den geplanten Vorflutgraben vom RKB/RRB 02 zur Brettach. Die Leitung wird während der Baumaßnahme im erforderlichen Umfang gesichert bzw. verlegt. Die Kostenregelung erfolgt gemäß der bestehenden Vereinbarung vom / Seite 18 von 8

19 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Gasleitung HGD Die vorhandene Leitung kreuzt die A 6 unterhalb von BW 2 und St Netze BW GmbH kreuzt weiterhin den geplanten Vorflutgraben vom RKB/ RRB 02 zur Brettach. Die Leitung wird während der Baumaßnahme im erforderlichen Umfang gesichert bzw. verlegt Fernmeldeleitung Deutsche Telekom Technik GmbH Die Kostenregelung erfolgt gemäß dem Rahmenvertrag vom / Die vorhandene Leitung kreuzt die A 6 unterhalb von BW 2 und kreuzt weiterhin den geplanten Vorflutgraben vom RKB/ RRB 02 zur Brettach. Die Leitung wird während der Baumaßnahme im erforderlichen Umfang gesichert bzw. verlegt Elektrokabel Mittelspannung Netze BW GmbH Die Kostentragung richtet sich nach dem Telekommunikationsgesetz in der letztgültigen Fassung. Die vorhandene Leitung kreuzt die A 6 unterhalb von BW 2 und kreuzt weiterhin den geplanten Vorflutgraben vom RKB/ RRB 02 zur Brettach. Die Leitung wird während der Baumaßnahme im erforderlichen Umfang gesichert bzw. verlegt (Zufahrt RKB/RRB 2) Gasleitung HGD 200 St Netze BW GmbH Die Kostenregelung erfolgt gemäß dem Rahmenvertrag vom / Die vorhandene Leitung kreuzt die geplante Zufahrt zum RKB/RRB 02. Die Leitung wird während der Baumaßnahme im erforderlichen Umfang gesichert bzw. verlegt. 2 Die Kostentragung ist im Rahmenvertrag vom / geregelt Seite 19 von 8

20 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Verlegung Der vorhandene Wirtschaftsweg unterhalb von BW 2 wird 2 Wirtschaftsweg Gemeinde Bretzfeld durch das neue östliche Widerlager verdrängt und muss auf einer Länge von ca. 1 m verlegt werden. Der Wirtschaftsweg erhält eine Fahrbahnbreite von 3,00 m mit jeweils 0,0 m breiten Banketten. Die Befestigung erfolgt mit einer gebundenen Deckschicht. Zur Entwässerung wird parallel zum Weg ein Graben angeordnet. Die nach der Baumaßnahme verbleibenden Restflächen des ursprünglichen Weges sind zurückzubauen und zu rekultivieren Stützwand BW 2S a) Im Bereich der Böschung am östlichen Widerlager von BW 2 wird zum Schutz des verlegten Wirtschaftsweges eine Stützwand gebaut. Die Stützwand erhält folgende Abmessungen: Länge = 18 m Höhe = 0 bis 6 m Seite 20 von 8

21 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Verlegung Der vorhandene Wirtschaftsweg auf der Nordseite der A 6 wird 23 Wirtschaftsweg Gemeinde Bretzfeld verdrängt und muss auf einer Länge von ca. 90 m verlegt werden. Der Wirtschaftsweg erhält eine Fahrbahnbreite von ,00 m mit jeweils 0,0 m breiten Banketten. Die Befestigung erfolgt mit einer gebundenen Deckschicht. Die nach der Baumaßnahme verbleibenden Restflächen des ursprünglichen Weges sind zurückzubauen und zu rekultivieren Lärmschutzwall rechts LA S 3 a) Von Baukm bis wird neben der Richtungsfahrbahn Nürnberg ein Lärmschutzwall errichtet. Die Höhe des Lärmschutzwalles beträgt 10,00 14,00 m über Gradiente. Zur Vermeidung einer Geländesenke wird das Gelände hinter dem Lärmschutzwall bis zur bestehenden Böschungsoberkante aufgefüllt Abfangegraben a) b) Gemeinde Bretzfeld Zur Trennung von Gelände und Straßenwasser wird das nicht verschmutzte Oberflächenwasser aus dem natürlichen Gelände mit einem Abfangegraben (Sohlbreite 0,0 m, Tiefe 0,0 m, Böschungsneigung 1:1,) südlich entlang der A 6 gefasst und an den vorhandenen Rohrdurchlass DN 110 Richtung Hapbach angeschlossen Seite 21 von 8

22 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke WallWand 3 Kombination rechts 2+70 LA S 4 a) Von Baukm bis 2+70 wird neben der Richtungsfahrbahn Nürnberg ein Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand errichtet. Die Höhe der Wall Wand Kombination beträgt 10,00,00 m + 0,00,00 m über Gradiente. Zur Vermeidung einer Geländesenke wird das Gelände hinter dem Lärmschutzwall bis zur bestehenden Böschungsoberkante aufgefüllt Grabenprofilierung Gemeinde Bretzfeld Der vorhandene Graben auf der Nordseite der A 6 wird durch den Autobahnausbau überbaut und muss auf einer Länge von ca. 10 m neu profiliert werden Rohrdurchlass DN Rohrdurchlass DN 400 Bundesrepublik Deutschland a) b) Gemeinde Bretzfeld Der vorhandene Durchlass kreuzt die A 6 bei Baukm Der Durchlass bleibt erhalten und wird um ca. 17 m verlängert Zur Gewährleistung der Geländeentwässerung wird unterhalb des vorhandenen Wirtschaftsweges ein Rohrdurchlass DN 400 eingebaut Seite 22 von 8

23 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Lärmschutzwand 3 rechts LA S a) Von Baukm 2+70 bis wird neben der Richtungsfahrbahn Nürnberg eine Lärmschutzwand errichtet. Im Bereich des Bauwerkes BW 3 wird die Lärmschutzwand auf der Bauwerkskappe angeordnet. Die Höhe der Lärmschutzwand beträgt 4,00 m über Gradiente ,109 BW 3 Brücke im Zuge der A 6 über die Landesstraße L 1090 Bundesrepublik Deutschland Die Landesstraße L 1090 wird durch die A 6 gekreuzt. Die A 6 wird im Zuge des Bauwerkes überführt. Das vorhandene Bauwerk wird im Zuge der Baumaßnahme ersetzt. Zur Gewährleistung der Haltesichtweite auf der L 1090 wird das Bauwerk im Querungsbereich mit der A 6 aufgeweitet. Dazu wird das östliche Widerlager um 3,0 m versetzt. 3 Das Brückenbauwerk erhält folgende Abmessungen: Lichte Weite 14,0 m Lichte Höhe 4,0 m Kreuzungswinkel = 131,77 gon Breite zw. Geländern = 36,60 m Seite 23 von 8

24 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke L 1090 Die Landesstraße L 1090 von Bitzfeld nach Schwöllbronn wird Land BadenWürttemberg auf einer Länge von 20 m in Lage und Höhe an die neuen (L 1090) (Straßenbauverwaltung) Verhältnisse angepasst. Die L 1090 ist gemäß den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN) als Regionalstraße der Straßenkategorie LS III einzustufen (Entwurfsklasse EKL 3). Die L 1090 erhält einen Querschnitt RQ 11 nach RAL mit einer Fahrbahnbreite von 8,00 m und jeweils 1,0 m breiten Banketten. Am Bauanfang und Bauende wird die Querschnittsbreite auf die Bestandsbreite verzogen. Die Entwässerung erfolgt über Mulden, Muldenablaufschächte und Rohrleitungen in den am Bauanfang vorhandenen Durchlass DN 600 und in den Hapbach (L 1090) Freileitung 20 kv Netze BW GmbH Die vorhandene Leitung kreuzt die L 1090 bei Baukm 0+22 und ist während der Baumaßnahme zu sichern. 3 Die Kostenregelung erfolgt gemäß dem Rahmenvertrag vom / Seite 24 von 8

25 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke RKB/RRB 03 a) Zur Reinigung und Rückhaltung des Straßenoberflächenwassers wird ein neues Regenklärbecken mit anschließendem 3 Regenrückhaltebecken hergestellt. Das Oberflächenwasser des Entwässerungsabschnittes 3 (499 l/s) wird über Sammelleitungen dem RKB 03 zugeführt und behandelt. Das behandelte Oberflächenwasser wird gedrosselt (300 l/s) über eine Vorflutleitung in den Hapbach eingeleitet. Das RKB 03 wird in Betonbauweise, das RRB 03 als einteiliges Erdbecken hergestellt. Das RKB/RRB 03 erhält für Wartungszwecke eine Zufahrt und eine Umfahrung von 3,0 m Breite in ungebundener Bauweise. Die Zufahrt wird an die L 1090 angebunden. Das Becken wird eingezäunt (WW) Rohrdurchlass DN 400 Land BadenWürttemberg (Straßenbauverwaltung) Zur Gewährleistung der Entwässerung der L 1090 wird der bestehende Durchlass unterhalb der Zufahrt zum RKB/RRB 03 erneuert Seite 2 von 8

26 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis a) Baukm (Strecke WallWand 34 Kombination rechts LA S 6 Von Baukm bis wird neben der Richtungsfahrbahn Nürnberg ein Lärmschutzwall mit aufgesetzter Lärmschutzwand errichtet. Die Höhe der Wall Wand Kombination beträgt 4,0 m + 6,00 m über Gradiente. Zur Gewährleistung der Geländeentwässerung wird hinter dem Lärmschutzwall eine 2,0 m breite und 0,3 m tiefe Mulde angeordnet, die an das Entwässerungssystem der L 1090 anschließt Freileitungen 20 kv Netze BW GmbH Die vorhandenen Leitungen kreuzen die A 6 bei Baukm Der vorhandene Mast auf der Nordseite wird durch die Zufahrt zum RKB/RRB 03 verdrängt und zurückgebaut. Die Freileitungen werden auf einer Länge von ca. 370 m als Erdkabel mit zusätzlichem Leerrohr verlegt, davon 82 m im Schutzrohr. Die neue rechtwinklige Kreuzung der A 6 erfolgt bei ca. Baukm Die Kostenregelung erfolgt gemäß dem Rahmenvertrag vom / Seite 26 von 8

27 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Fernwasserleitung Die vorhandene Leitung mit parallel verlaufendem Fernmeldekabel kreuzt die A 6 im Schutzrohr (DN 1200) bei Baukm DN 20 mit Fernmeldekabeversorgung NOW Zweckverband Wasser 3 Nordostwürttemberg und wird auf der Nordseite durch die Zufahrt zum RKB/RRB 03 überbaut. Die Leitung wird auf einer Länge von ca. 110 m verlegt. Das vorhandene Schutzrohr wird im Querungsbereich mit der A 6 um ca. 20 m verlängert. Zum Anschluss an die bestehende Leitung wird ein neuer Schacht gesetzt Rohrdurchlass DN Bundesrepublik Deutschland Grabenverlegung Stadt Öhringen Die Kostenregelung erfolgt gemäß den bestehenden Rahmenverträgen bzw. Vereinbarungen. Der vorhandene Durchlass kreuzt die A 6 bei Baukm Der Durchlass bleibt erhalten und wird um ca. 28 m verlängert Der vorhandene Graben entlang der Nordseite der A 6 wird verdrängt und auf einer Länge von ca. 810 m verlegt. Der Graben wird bei Baukm an den vorhandenen Hapbach angeschlossen Entfall Wirtschaftsweg a) Stadt Öhringen b) Der vorhandene Wirtschaftsweg auf der Nordseite der A 6 wird verdrängt. Alle Flurstücke sind über vorhandene Wege erreichbar. Der Weg wird nicht wiederhergestellt, verbleibende Restflächen des ursprünglichen Weges werden zurückgebaut und rekultiviert Seite 27 von 8

28 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Gasleitung Die vorhandene Leitung verläuft entlang des nördlichen Böschungsfußes der A 6 und wird verdrängt. Die Leitung kreuzt 46 HGD 200 St Netze BW GmbH +320 die A 6 unterhalb von BW 8 bei Baukm Die Leitung wird auf einer Länge von ca. 2.0 m verlegt, davon 36 m im Schutzrohr (Kreuzungsbereich mit querenden Straßen). Zwischen Baukm und +300 ist die Leitung aufgrund der unmittelbar nördlich an die A 6 anschließenden befestigten Flächen weiträumig umzuverlegen ,42 BW 4 Brücke im Zuge der A 6 über die GVS von Verrenberg nach Schwöllbronn Bundesrepublik Deutschland Die Kostenregelung erfolgt gemäß dem Rahmenvertrag vom / Die GVS von Verrenberg nach Schwöllbronn wird durch die A 6 gekreuzt. Die A 6 wird im Zuge des Bauwerkes überführt. Das vorhandene Bauwerk wird im Zuge der Baumaßnahme ersetzt. Das Brückenbauwerk erhält folgende Abmessungen: Lichte Weite 7,00 m Lichte Höhe 4,0 m Kreuzungswinkel = 101,749 gon Breite zw. Geländern = 37,8 m Seite 28 von 8

29 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke GVS Verrenberg Die Gemeindeverbindungsstraße von Verrenberg nach Schwöllbronn Stadt Öhringen Schwöllbronn wird auf einer Länge von 230 m in Lage und (GVS) Höhe an die neuen Verhältnisse angepasst. Die GVS wird nach DWAA 9041 als Verbindungsweg trassiert und erhält eine Fahrbahnbreite von 4,7 m mit jeweils 1,0 m breiten Banketten. Die GVS erhält eine Asphaltbefestigung (GVS) Feldzufahrt Stadt Öhringen Zur Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen östlich der GVS von Verrenberg nach Schwöllbronn wird eine vorhandene Feldzufahrt an gleicher Stelle wiederhergestellt (GVS) Rohrdurchlass DN 400 Stadt Öhringen Zur Gewährleistung der Entwässerung der GVS von Verrenberg nach Schwöllbronn wird unterhalb der Feldzufahrt ein Rohrdurchlass eingebaut. Der vorhandene Durchlass wird zurückgebaut (GVS) Rohrdurchlass DN 400 a) b) Stadt Öhringen Zur Gewährleistung der Entwässerung der GVS von Verrenberg nach Schwöllbronn wird unterhalb der Zufahrt zum RKB/RRB 04 ein Rohrdurchlass eingebaut Seite 29 von 8

30 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke RKB/RRB 04 a) Zur Reinigung und Rückhaltung des Straßenoberflächenwassers wird ein neues Regenklärbecken mit anschließendem Regenrückhaltebecken hergestellt. Das Oberflächenwasser des Entwässerungsabschnittes 4 (91 l/s) wird über Sammelleitungen dem RKB 04 zugeführt und behandelt. Das behandelte Oberflächenwasser wird gedrosselt (7 l/s) über eine Vorflutleitung in den Entwässerungsgraben der GVS von Verrenberg nach Schwöllbronn mit dem Vorfluter Hapbach eingeleitet. Das RKB 04 wird in Betonbauweise, das RRB 04 als einteiliges Erdbecken hergestellt. Das RKB/RRB 04 erhält für Wartungszwecke eine Zufahrt und eine Umfahrung von 3,0 m Breite. Die Umfahrung wird in ungebundener Bauweise hergestellt. Die Zufahrt erhält eine Asphaltbefestigung und wird an die GVS von Verrenberg nach Schwöllbronn angeschlossen. Das Becken wird eingezäunt Seite 30 von 8

31 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Verlegung Der vorhandene Wirtschaftsweg entlang der Nordseite der A 6 Wirtschaftsweg Stadt Öhringen wird durch den Autobahnausbau verdrängt und muss auf einer 4+70 Länge von ca. 737 m verlegt werden. Der Wirtschaftsweg erhält eine Fahrbahnbreite von 3,00 m mit beidseitigen Banketten von 1,0 m und 0,0 m Breite. Die Befestigung erfolgt auf 613 m mit einer ungebundenen Deckschicht und auf 124 m mit einer Asphaltbefestigung (WW) Rohrdurchlass DN 00 a) b) Stadt Öhringen Zur Gewährleistung der Entwässerung wird im Wirtschaftsweg ein Rohrdurchlass DN 00 eingebaut Rohrdurchlass DN (WW) Anbindung Wirtschaftsweg Bundesrepublik Deutschland Stadt Öhringen Der vorhandene Durchlass kreuzt die A 6 bei Baukm Der Durchlass bleibt erhalten und wird um ca. 2 m verlängert Bedingt durch die Verlegung des bestehenden Wirtschaftsweges nördlich der A 6 wird die vorhandene Wirtschaftswegeeinmündung angepasst Seite 31 von 8

32 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Freileitungen Mittelspannung Netze BW GmbH Rohrdurchlass Zur Gewährleistung der Entwässerung wird unterhalb der Wirtschaftswegeeinmündung ein Rohrdurchlass DN 00 eingebaut. DN 00 Stadt Öhringen 6+30 Der vorhandene Durchlass wird zurückgebaut. (WW) Die vorhandenen Leitungen verlaufen nördlich parallel zur A 6 und kreuzen die geplante PWCAnlage Öhringen. Die Leitungen werden durch die PWCAnlage verdrängt und sind auf einer Länge von ca. 283 m zu verlegen. Zum Anschluss an die bestehenden Leitungen sind zwei neue Masten zu errichten PWCAnlage Öhringen Bundesrepublik Deutschland Die Kostenregelung erfolgt gemäß dem Rahmenvertrag vom / Die vorhandene PWCAnlage Öhringen wird an die neuen Verhältnisse angepasst und ausgebaut. Bedingt durch den 6streifigen Ausbau der A 6 und der Neustrukturierung der Anlage erfolgt die Umgestaltung des Kleinparkplatzes durch einen kompletten Neubau. Die PWCAnlage wird mit folgender Stellplatzkapazität ausgestattet: 0 LKWStellplätze 18 PKWStellplätze, davon 2 Behindertenstellplätze Die PWCAnlage erhält ein WCGebäude sowie Aufenthaltsund Sitzmöglichkeiten. Die Aus und Einfädelstreifen an der A 6 werden 20 m lang ausgebildet Seite 32 von 8

33 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Die LKWFahrgassen erhalten eine Fahrbahnbreite von 6,0 m, die PKWFahrgasse wird mit einer Breite von,0 m ausgebildet. Die Zu und Abfahrtsrampe erhält einen,0 m breiten Fahrbahnquerschnitt RRB PWC Öhringen a) Das Niederschlagswasser von der im Trennsystem entwässerten erweiterten PWC Anlage Öhringen soll zukünftig nicht mehr über die Streckenentwässerung der Autobahn abgeleitet werden. Zur Reinigung und Rückhaltung des Straßenoberflächenwassers wird ein neues Regenrückhaltebecken mit Schmutzfangzelle hergestellt. Das Oberflächenwasser der befestigten Flächen der Lkw Stellplätze wird durch eine Schmutzfangzelle behandelt und anschließend durch ein Regenrückhaltebecken gedrosselt (6 l/s) über den bestehenden Durchlass unter der A 6 zum südlich gelegenen Vorfluter Hapbach geleitet. Das RRB PWC wird als offenes Erdbecken ausgeführt. Die Zufahrt erfolgt über den parallel zur PWCAnlage verlegten Wirtschaftsweg Seite 33 von 8

34 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Lärmschutzwand links 4+68 LA PWC N 1 a) Von Baukm bis 4+68 wird zwischen der durchgehenden Richtungsfahrbahn Heilbronn und der PWCAnlage Öhringen eine Lärmschutzwand errichtet. Die Höhe der Lärmschutzwand beträgt 4,00 m über Gradiente der BAB Zur Abwasserentsorgung der neuen PWCAnlage Öhringen wird eine Druckleitung DN 7 gebaut. Die Leitung beginnt im Bereich des WCGebäudes der PWCAnlage mit einer Pumpstation und verläuft entlang der LKWFahrgasse, dem verlegten Wirtschaftsweg nördlich der PWCAnlage und der GVS Zwerchweg. Bei ca. Baukm wird die Druckleitung an den bestehenden Mischwasserkanal angeschlossen. Abwasserdruckleitung DN 7 a) b) Stadt Öhringen Trinkwasserleitung Stadt Öhringen Die Kostenregelung erfolgt gemäß dem Rahmenvertrag vom / Die vorhandene Leitung wird von der Baumaßnahme verdrängt und wird auf einer Länge von ca. 300 m verlegt. Für die Versorgung der PWCAnlage Öhringen wird die Leitung an die geplante WCAnlage angeschlossen und verläuft entlang der LKWFahrgasse, dem verlegten Wirtschaftsweg nördlich der PWCAnlage und der GVS Zwerchweg. Bei ca. Baukm wird die Leitung an das bestehende Kanalnetz angeschlossen. Die Kostenregelung erfolgt gemäß den bestehenden Rahmenverträgen bzw. Vereinbarungen Seite 34 von 8

35 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Elektrokabel Das vorhandene Kabel wird von der Baumaßnahme verdrängt 6 Niederspannung Netze BW GmbH und auf einer Länge von ca. 80 m verlegt. Für die Versorgung +030 der PWCAnlage Öhringen mit Elektroenergie wird das Kabel an die geplante WCAnlage angeschlossen und verläuft entlang der LKWFahrgasse, dem verlegten Wirtschaftsweg nördlich der PWCAnlage und der GVS Zwerchweg. Zwischen Baukm und +030 ist das Kabel aufgrund der unmittelbar nördlich an die A 6 anschließenden befestigten Flächen weiträumig umzuverlegen und wird bei ca. Baukm +030 an die vorhandene Stromversorgung angeschlossen Zufahrt zur Autobahnmeisterei Bundesrepublik Deutschland Die Kostenregelung erfolgt gemäß dem Rahmenvertrag vom / Die Zufahrt zur Autobahnmeisterei südlich der A 6 wird an die neuen Verhältnisse angepasst. Die Anbindung erfolgt über Parallelrampen mit Fahrbahnbreiten von 6,0 m. Die Aus und Einfädelstreifen an der A 6 werden 0 m lang ausgebildet Seite 3 von 8

36 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke ,791 BW Ü Die GVS Zwerchweg wird von der A 6 gekreuzt und mittels Bundesrepublik Deutschland eines Brückenbauwerkes über die Autobahn überführt. Das Brücke im Zuge der GVS Zwerchweg über die A 6 vorhandene Bauwerk wird im Zuge der Baumaßnahme erneuert. Das Brückenbauwerk erhält folgende Abmessungen: Lichte Weite 46,0 m Lichte Höhe 4,70 m Kreuzungswinkel = 99,967 gon Breite zw. Geländern = 6,00 m (GVS) GVS Zwerchweg Stadt Öhringen Die Gemeindeverbindungsstraße Zwerchweg wird auf einer Länge von 130 m in Lage und Höhe an die neuen Verhältnisse angepasst. Die GVS wird nach DWAA 9041 als Verbindungsweg trassiert und erhält eine Fahrbahnbreite von 4,7 m mit jeweils 1,0 m breiten Banketten. Die GVS erhält eine Asphaltbefestigung Seite 36 von 8

37 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Stadt Öhringen 4+88 Baukm (Strecke Trinkwasserleitungen VWT 10 GGG ZWT 12 PE Die vorhandene Trinkwasserleitung kommt vom Wasserwerk südlich der A 6 und kreuzt die BAB im vorhandenen Überführungsbauwerk Westallee. Nördlich des Bauwerkes teilt sich die Leitung in zwei Leitungen auf (VWT 10 GGG und ZWT 12 PE). Beide Leitungen verlaufen entlang der Nordseite der A 6 bis zur GVS Zwerchweg, der sie im weiteren Verlauf parallel folgen. Die Leitungen werden im Zuge der Baumaßnahme überbaut und müssen verlegt werden. Aufgrund der unmittelbar nördlich an die A 6 anschließenden befestigten Flächen ist ein Verbleib der Leitungen entlang der Nordseite der A 6 nicht möglich. Die Leitungen werden in das neu hergestellte BW Ü verlegt. Zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung während der Bauzeit ist eine provisorische Rohrbrücke zu errichten ,611 BW 6Ü Brücke im Zuge der Westallee Öhringen über die A 6 Bundesrepublik Deutschland Die Kostenregelung erfolgt gemäß den bestehenden Rahmenverträgen bzw. Vereinbarungen. Die Westallee Öhringen wird von der A 6 gekreuzt und mittels eines Brückenbauwerkes über die Autobahn überführt. Das vorhandene Bauwerk wird im Zuge der Baumaßnahme erneuert. Das Brückenbauwerk erhält folgende Abmessungen: Lichte Weite,00 m Lichte Höhe 4,70 m Kreuzungswinkel = 149,01 gon Breite zw. Geländern = 11,60 m Seite 37 von 8

38 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Westallee Die Westallee wird auf einer Länge von 200 m in Lage und Stadt Öhringen Höhe an die neuen Verhältnisse angepasst (Westallee) Die Westallee ist gemäß den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN) als Nahbereichsstraße der Straßenkategorie LS IV einzustufen (Entwurfsklasse EKL 4). Die Westallee erhält einen Querschnitt RQ 11 nach RAL mit einer Fahrbahnbreite von 8,00 m und jeweils 1,0 m breiten Banketten und nimmt damit den bestehenden Querschnitt weitestgehend auf. Die Entwässerung erfolgt auf der Südseite über Mulden, Muldenablaufschächte, Rohrleitungen und eine Kaskade in die Autobahnentwässerung. Auf der Nordseite werden Mulden angeordnet, die in die weiterführenden straßenbegleitenden Mulden eingebunden werden Seite 38 von 8

39 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke ,41 Provisorische a) Zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs während der Verlegung der Bauzeit wird im Kreuzungsbereich der Westallee mit der A 6 Westallee mit Behelfsbrücke BW 6ÜB ein Provisorium mit Behelfsbrücke zur Überführung der Westallee gebaut. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird das Provisorium zurückgebaut und die Flächen rekultiviert. Die Behelfsbrücke erhält folgende Abmessungen: Lichte Weite 64,00 m Lichte Höhe 4,70 m Kreuzungswinkel = 14,363 gon Breite zw. Geländern = 11,60 m Trinkwasserleitung Stadt Öhringen Fernmeldeleitung Deutsche Telekom Technik GmbH Die vorhandene Leitung kreuzt die A 6 im Überführungsbauwerk Westallee. Die Leitung wird in das neu hergestellte BW 6Ü verlegt. Während der Bauzeit erfolgt eine provisorische Verlegung der Leitung in die Behelfsbrücke BW 6ÜB. Die Kostenregelung erfolgt gemäß den bestehenden Rahmenverträgen bzw. Vereinbarungen. Die vorhandene Leitung kreuzt die A 6 im Überführungsbauwerk Westallee. Die Leitung wird in das neu hergestellte BW 6Ü verlegt. Während der Bauzeit erfolgt eine provisorische Verlegung der Leitung in die Behelfsbrücke BW 6ÜB. Die Kostentragung richtet sich nach dem Telekommunikationsgesetz in der letztgültigen Fassung Seite 39 von 8

40 BAB A 6 6streifiger Ausbau zwischen dem Bretzfeld Öhringen (PA A62) 11 Regelungsverzeichnis Baukm (Strecke Fernmeldeleitung Die vorhandene Leitung kreuzt die A 6 bei Baukm Die Deutsche Telekom Technik Leitung wird auf einer Länge von ca. 146 m verlegt, davon GmbH 70 m im Schutzrohr. Die neue rechtwinklige Kreuzung der A 6 erfolgt bei ca. Baukm (Westallee) (Westallee) Fernmeldeleitung Deutsche Telekom Technik GmbH Gasleitung DN 130 Netze BW GmbH Die Kostentragung richtet sich nach dem Telekommunikationsgesetz in der letztgültigen Fassung. Die vorhandene Leitung kreuzt die Westallee bei Baukm Die Leitung wird während der Baumaßnahme im erforderlichen Umfang gesichert bzw. verlegt. Die Kostentragung richtet sich nach dem Telekommunikationsgesetz in der letztgültigen Fassung. Die vorhandene Leitung kreuzt die Westallee bei Baukm Die Leitung wird während der Baumaßnahme im erforderlichen Umfang gesichert bzw. verlegt Elektrokabel Mittelspannung Netze BW GmbH Die Kostenregelung erfolgt gemäß dem Rahmenvertrag vom / Die vorhandenen Kabel verlaufen entlang der GVS Zwerchweg und weiter auf der Nordseite der A 6 bis zur Westallee, der sie im weiteren Verlauf parallel folgen. Die Kabel werden von der Baumaßnahme verdrängt und auf einer Länge von ca. m verlegt. Aufgrund der unmittelbar nördlich an die A 6 anschließenden befestigten Flächen werden die Kabel zwischen Baukm und +030 weiträumig umverlegt und bei ca. Baukm +030 an die vorhandene Stromversorgung angeschlossen. 6 Die Kostenregelung erfolgt gemäß dem Rahmenvertrag vom / Seite 40 von 8

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