Parallelführungen von Radwegen / Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen entlang von Bundesstraßen / Autobahnen
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- Angelika Maier
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1 Parallelführungen von Radwegen / Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen entlang von Bundesstraßen / Autobahnen Joachim Majcherek Leiter des Justitiariats des Landesbetrieb Straßenbau NRW 1 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
2 Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen von Bundesfernstraßen Radwege: rechtliche Einordnung Radschnellwege: rechtliche Einordnung Anbaurechtliche Regelungen Anforderungen an Radschnellwege in den anbaufreien Zonen 2 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
3 Radwege: rechtliche Einordnung!!Zu Unterscheidung: "!Unselbständige Radwege: "! Radwege, die mit der Fahrbahn einer Straße in räumlichem Zusammenhang stehen "! 1 FStrG Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs "! (4) Zu den Bundesfernstraßen gehören 1.der Straßenkörper; das sind besonders. "! Mitteln des Bundesfernstraßenhaushaltes - Radverkehrsanlagen an Bundesstraßen "! straßenbegleitende Radwege "! selbständige Wege können mit einbezogen werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Bundesstraße verlaufen "!Selbständige Radwege: "! beschränkt öffentlicher Weg "! 50 StrWG NRW Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen und Wege 3 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
4 Radschnellwege: Rechtsfragen auf dem Weg zur Verwirklichung!! Rechtliche Einordnung "! Bisher keine Zuordnung vorgenommen "!Bestandteil der Straße oder beschränkt öffentlicher Weg "! Eigene Straßenkategorie Landesradwege "!Ergänzung des 49 StrWG NRW um einen Abs. 3 "!In 49 StrWG NRW ist folgende Abs. 3 anzufügen: "!(3) Das Land soll ein regionales Netz für den Radverkehr (Landesradwege) schaffen, dass den durchgehenden Radverkehrsverbindungen dient und zu dienen bestimmt ist und zusammen mit den überörtlichen Netzen für den Radverkehr ein zusammenhängendes Netz bildet. "!oder Landesradwegegesetz 4 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
5 Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen von Bundesfernstraßen!! Wozu dienen die anbaufreien Zonen?!! Welche Nutzung ist darin zulässig bzw. wird darin geduldet?!! Welche Vor- und Nachteile liegen aus Sicht der Straßenbauverwaltung darin, einen Radweg / Radschnellweg in der anbaufreien Zone zu führen? 5 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
6 6 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
7 7 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
8 9 FStrG!!Anbauverbot: Längs der Bundesfernstraßen dürfen nicht errichtet werden "! nicht nur das parallel zum Straßenkörper in seiner Längsrichtung gelegene Gelände, sondern am Ende der Autobahn und ihrer Anschlussstrecken auch das parallel zum Straßenkörper in seiner Querrichtung gelegene Gelände "! Schutzbereich ist zu berücksichtigen, der den gesamten Straßenkörper umfasst, bestimmt durch äußeren Rand der Fahrbahn der Straße - im Bereich einer Anschlussstelle besonderer Gefahrenbereich "! Hochbauten "! Bis zu 40 m bei Bundesautobahnen "! Bis zu 20 m bei Bundesstraßen "! Außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten "! Gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, "! Bauliche Anlagen "! Über Zufahrten oder Zugänge an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden sollen 8 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
9 9 FStrG!!Anbaubeschränkung "! Baugenehmigungen oder anderen notwendige Genehmigungen "! Zustimmungsvorbehalt der obersten Landesstraßenbaubehörde "!Bauliche Anlagen errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen, "! Längs der Bundesautobahnen bis zu 100 m "! Längs der Bundesstraßen bis zu 40 m "! Außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten "!Über Zufahrten oder Zugänge an Bundesstraßen unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind 9 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
10 9 FStrG!!Zustimmung (zur Anbaubeschränkung) "!Darf nur versagt oder "!Mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden, "!Wegen "! Der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs, "! Der Ausbauabsichten "! Straßenbaugestaltung "!Nötig ist. 10 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
11 9 FStrG!!Härtefallregelung (Abs. 8) "! Im Einzelfalle "! Zu einer offenbar "! Nicht beabsichtigten Härte führen würde "! Und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist Oder "! wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Abweichungen erfordern "! Voraussetzung ist nicht, dass dem Allgemeinwohl nur mit dem Dispens Rechnung getragen werden kann, doch genügen Nützlichkeitserwägungen allein ebenso wenig, sondern bei einer Abwägung mit den Belangen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss die Errichtung im Ergebnis deutlich als vorzugswürdig erscheinen. "! Ausnahmen mit Bedingungen und Auflagen!!Bauvorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans entspricht (Abs.7) "! Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn mindestens die Begrenzung der Verkehrsflächen sowie an diesen gelegene überbaubare Grundstücksflächen enthalten und Plan unter Mitwirkung des Trägers der Straßenbaulast zustande gekommen ist "! umfassender Abwägung - Verkehrsbelange bei Aufstellung berücksichtigt 11 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
12 25 StrWG NRW!!Anbaubeschränkung "! Längs der Landesstraßen und Kreisstraßen bis zu 40 m "! Über Zufahrten oder Zugänge an Landesstraßen und Kreisstraßen "! Unmittelbar oder mittelbar angeschlossen "! Oder bei bereits bestehendem Anschluss erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen!! Konkrete Beeinträchtigung "! Der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist "! Oder Ausbauabsichten "! Sowie Straßenbaugestaltung "! Dies erfordern. "! Versagung der Zustimmung nicht nötig, wenn unter Bedingungen und Auflagen vertretbar 12 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
13 Anbaurechtliche Regelungen!!Straßennachbarrecht ( 9 FStrG)!!Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs "!Regelung der bauliche Nutzung der Grundstücke entlang den Bundesfernstraßen im Hinblick auf einen störungs- und vor allem unfallfreien Verkehrsablauf "! die nachteilige Folgen für die bestimmungsgemäße Benutzung und den weiteren Ausbau der Bundesfernstraßen abwenden "! beitragen, dass die Bundesfernstraßen den an sie gestellten Anforderungen möglichst gerecht werden "! Funktionsfähigkeit durch Einflüsse von den benachbarten Grundstücken unbeeinträchtigt bleibt 13 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
14 Anbaurechtliche Regelungen!!Sinn und Zweck der Bauverbote "! Beeinträchtigungen im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auszuschließen "! Straßenausbau: Streifen für Erweiterungen zur Verfügung zu haben "! Straßengestaltung zu ermöglichen!!unmittel-bar an die Bundesfernstraßen angrenzende Gebiet frei von baulichen Anlagen zu hal-ten "!die nach ihrem Erscheinungsbild und ihrer Nutzung geeignet sind "!die Sicht der Verkehrsteilnehmer zu behindern oder "!deren Aufmerksamkeit auf sich zu lenken 14 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
15 Welche Nutzung ist darin zulässig bzw. wird darin geduldet?!!nutzungen (Baumaßnahmen auf benachbarten Grundstücken), durch die Straßenbauvorhaben nicht durch "!verteuert, erschwert oder vereitelt werden "!Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs "!Ausbauabsichten "!Straßenbaugestaltung 15 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
16 Vor- und Nachteile - Anforderungen Radweg/Radschnellweg in der anbaufreien Zone!!Gemessen: zur Fahrbahn gehören "! die Randstreifen, die teilweise als Standstreifen für das Halten in Notfällen bestimmt sind "! nicht jedoch Geh- und Radwege oder Parkplätze "! Radweg neben der Fahrbahn üblich (unselbständiger Radweg) und damit grundsätzlich keine Begründung für Anbauverbot!!Radweg darf: "! Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen "! Ausbauabsichten oder Straßengestaltung nicht entgegenstehen!! Kein Vorrang für Radwege in den Anbauverbots- oder beschränkungszonen!! Betroffen sind rglm. Privatgrundstücke!! Ggf. Vorteile bei erweiterter Nutzung von Wegesystemen in der Anbauverbotszone!! Qualitätsanforderungen an die Radschellwege nicht unbedingt im Einklang mit den Einwirkungen innerhalb der Anbauzonen (z.b. Lärm, Blendungen, Gefahrenlage ) 16 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
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18 Noch Fragen? Kontakt Joachim Majcherek Straßen.NRW Wildenbruchplatz Gelsenkirchen Telefon joachim.majcherek@strassen.nrw.de 18 Arbeitskreis Radschnellwege Essen
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